man dazu über, die Regalnutzung zu ver¬
pachten. Die Neuregelung hatte eine bedeu¬
tende Steigerung des Bernsteinumsatzes zur Folge.
Der Aufschwung, den der Bernsteinhandel
seit 1811 genommen hat, kommt am besten in
dem Anwachsen der Einnahmen zum Ausdruck,
die der Staatskasse aus dem Regal zuflössen.
In den Jahren vor 1811 beliefen sich diese
Einnahmen aus etwa 22 000 Mk. jährlich.
Sie stiegen während der Zeit, in der
die Strandnutzung verpachtet war, aus 34000
Mark. _
Aus dieser Höhe hielten sich die Einnahinen
jahrelang, bis der
Bernsleinhandel
durch die organi¬
satorische Arbeits¬
kraft des genialen
Moritz Becker, des
Begründers und
späteren Alleinin¬
habers der bekann¬
ten FirinaStantien
& Becker zu einer
ungeahnten Blüte
gebracht wurde.
Becker führte neben
der bislang allein
planmäßig betrie¬
benen Bernstein¬
gewinnung am
Strande mit über¬
raschendem Erfolg
eine Reihe neuer
Gewinnungsarten
ein, nämlich die
Baggerarbeit im
Kurischen Haff
<1862—1891), den
Taucherbetrieb bei Brüsterort und Palmnicken
<1869—1884) und schließlich als Wichtigste den
bergmännischen Tiesbaubetrieb (seit 1873). In¬
folge der Beckerschen -Tätigkeit stiegen die Ein¬
nahmen des Staates aus dem Bernsteinregal
im Jahre 1863 aus 41000 Mk., 1870 auf
199000 Mk., 1875 auf 288000 Mk.; im Jahre
1889 betrug die Einnahme 805000 Mk. und
im Jahre 1891 sogar 826817 Mk.
Im Jahre 1899 ging das Beckersche Bern¬
steingeschäft nebst sämtlichen Betriebsanlagen —
in der Hauptsache dem Bernsteinbergwerk bei
Palmnicken mit Preßbernstein- und Bernstein-
kolophonsabrik, sowie den erforderlichen Neben¬
anlagen zur Aufbereitung des Bernsteins, die
zum Teil in Königsberg erfolgte, — und mit dem
im Interesse der Bernsteingewinnung erworbenen
umfangreichen Grundbesitz durch Kauf an den
Preußischen Staat über. Bis dahin hatte die
Verwaltung des Regals im wesentlichen in der
Hand der Kgl. Regierung zu Königsberg gelegen.
Jetzt wurde die Einsetzung einer besonderen
Behörde erforderlich, der Königlichen Bernstein¬
werke, die ihren Sitz in Königsberg i. Pr. erhielt.
Durch diese Behörde werden die staatlichen
Regalrechte zur Zeit ausgeübt. Zu ihrem Wir¬
kungskreis gehört außer dem Betriebe der zur
Bernsteingewinnung dienenden Bergwerks- und
Aufbereitungsanlagen, sowie der mit diesen An¬
lagen zusammenhängenden Fabriken und dem
Verkauf der eigenen Erzeugnisse auch die Ab¬
nahme und der Verkauf des gesamten innerhalb
des Regalgebiets von anderen Personen gewon¬
nenen bezw. gefundenen Bernsteins, welch letzterer
bei den Königlichen Bernsteinwerken abgeliefert
werden muß. Mit dem Verpachten der Strand¬
bezirke hat man seit 1907 aufgehört. Die Strand¬
nutzung ist seitdem in der Art geregelt, daß der
am Strande gewonnene Bernstein durch Ver¬
mittlung besonderer Bernsteinabnehmer gegen
Bezahlung an die Königlichen Bernsteinwerke
abgeliefert werden muß. Zur Durchführung
dieses Verfahrens ist der Strand von der