Full text: 42.1914 (0042)

man dazu über, die Regalnutzung zu ver¬ 
pachten. Die Neuregelung hatte eine bedeu¬ 
tende Steigerung des Bernsteinumsatzes zur Folge. 
Der Aufschwung, den der Bernsteinhandel 
seit 1811 genommen hat, kommt am besten in 
dem Anwachsen der Einnahmen zum Ausdruck, 
die der Staatskasse aus dem Regal zuflössen. 
In den Jahren vor 1811 beliefen sich diese 
Einnahmen aus etwa 22 000 Mk. jährlich. 
Sie stiegen während der Zeit, in der 
die Strandnutzung verpachtet war, aus 34000 
Mark. _ 
Aus dieser Höhe hielten sich die Einnahinen 
jahrelang, bis der 
Bernsleinhandel 
durch die organi¬ 
satorische Arbeits¬ 
kraft des genialen 
Moritz Becker, des 
Begründers und 
späteren Alleinin¬ 
habers der bekann¬ 
ten FirinaStantien 
& Becker zu einer 
ungeahnten Blüte 
gebracht wurde. 
Becker führte neben 
der bislang allein 
planmäßig betrie¬ 
benen Bernstein¬ 
gewinnung am 
Strande mit über¬ 
raschendem Erfolg 
eine Reihe neuer 
Gewinnungsarten 
ein, nämlich die 
Baggerarbeit im 
Kurischen Haff 
<1862—1891), den 
Taucherbetrieb bei Brüsterort und Palmnicken 
<1869—1884) und schließlich als Wichtigste den 
bergmännischen Tiesbaubetrieb (seit 1873). In¬ 
folge der Beckerschen -Tätigkeit stiegen die Ein¬ 
nahmen des Staates aus dem Bernsteinregal 
im Jahre 1863 aus 41000 Mk., 1870 auf 
199000 Mk., 1875 auf 288000 Mk.; im Jahre 
1889 betrug die Einnahme 805000 Mk. und 
im Jahre 1891 sogar 826817 Mk. 
Im Jahre 1899 ging das Beckersche Bern¬ 
steingeschäft nebst sämtlichen Betriebsanlagen — 
in der Hauptsache dem Bernsteinbergwerk bei 
Palmnicken mit Preßbernstein- und Bernstein- 
kolophonsabrik, sowie den erforderlichen Neben¬ 
anlagen zur Aufbereitung des Bernsteins, die 
zum Teil in Königsberg erfolgte, — und mit dem 
im Interesse der Bernsteingewinnung erworbenen 
umfangreichen Grundbesitz durch Kauf an den 
Preußischen Staat über. Bis dahin hatte die 
Verwaltung des Regals im wesentlichen in der 
Hand der Kgl. Regierung zu Königsberg gelegen. 
Jetzt wurde die Einsetzung einer besonderen 
Behörde erforderlich, der Königlichen Bernstein¬ 
werke, die ihren Sitz in Königsberg i. Pr. erhielt. 
Durch diese Behörde werden die staatlichen 
Regalrechte zur Zeit ausgeübt. Zu ihrem Wir¬ 
kungskreis gehört außer dem Betriebe der zur 
Bernsteingewinnung dienenden Bergwerks- und 
Aufbereitungsanlagen, sowie der mit diesen An¬ 
lagen zusammenhängenden Fabriken und dem 
Verkauf der eigenen Erzeugnisse auch die Ab¬ 
nahme und der Verkauf des gesamten innerhalb 
des Regalgebiets von anderen Personen gewon¬ 
nenen bezw. gefundenen Bernsteins, welch letzterer 
bei den Königlichen Bernsteinwerken abgeliefert 
werden muß. Mit dem Verpachten der Strand¬ 
bezirke hat man seit 1907 aufgehört. Die Strand¬ 
nutzung ist seitdem in der Art geregelt, daß der 
am Strande gewonnene Bernstein durch Ver¬ 
mittlung besonderer Bernsteinabnehmer gegen 
Bezahlung an die Königlichen Bernsteinwerke 
abgeliefert werden muß. Zur Durchführung 
dieses Verfahrens ist der Strand von der
	        
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