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Die Kultur der Ackerfelder hat infolge dieser Ma߬
regeln während Wilhelm Heinrichs Regierung um die
tälfte, die der Wiesen um ein Viertel zugenommen,
a ein Teil der Felder noch Gemeinbesitz war und
infolgedessen , _
schlecht bebaut
wurde, *) weil jeder
zeitweilige Inhaber
sich vor kostspieligen
oder zeitraubenden
Verbesserungen
scheute, so gebot der
Fürstdie Verteilung
solcher gemeinen
Felder unter die
Gemeindemit-
glieder. Sodann
gestattete er 1764
die Teilung der bis
dahin unteilbaren
Vogteien oder
Stammgüter mit
der Bestimmung,
daßderjenigeUmer-
tan, welcher ein
Haus besitze und 2
Gulden Steuer
jährlich entrichte,
in den Genuß des
Gemeinderechts
eintreten, alle
andern aber fron¬
bare Hintersassen
bleiben sollten. So¬
mit war fleißigen
und strebsamen
Leuten Gelegenheit
geboten, vorwärts
zu kommen. Strenge
hielt der Fürst da¬
rauf, daß das vor¬
handene Ackerland
auch ausgenützt und
nicht brach liegen
gelassen wurde; un-
besätes Ackerland
sollte von den
Meiern (Bürger¬
meistern) gegen
einen an den Eigen¬
tümer zu entrich¬
tenden Fruchtzins
versteigert werden.
In dieser Zeit fing
man auch an, die
Kartoffel in aus¬
gedehntem Maße
anzupflanzen. Nach
einer alten Nach¬
richt soll ein Bauer
von Bischmisheim
im Jahre 1696 die
ersten „Grumbeeren" (Grundbirnen) in einer Schachtel
von Frankfurt mitgebracht und dem Pfarrer Beltzer
davon mitgeteilt haben, der sie nach und nach vermehrte;
nach einer anderen brachten die ersten Arbeiter des
*) In Rußland ist es heute noch so.
1685 gegründeten Dillinger Werkes, die aus der Gegend
von Lüttich stammten, diese Frucht mit in unsere Gegend.
Jedenfalls gelangte dieses Nahrungsmittel zur Zeit
Wilhelm Heinrichs zur allgemeinen Wertschätzung;
schon im Jahre 1747
wird der Kartoffel¬
zehnte erwähnt, und
zehn Jahre später
war der Anbau
dieser Frucht bereits
allgemein.
Auch den O b st-
b a u suchte Wil¬
helm Heinrich zu
fördern. Niemand
sollte einen Obst¬
baum umhauen,
ohne zuvor einen
anderen an passen¬
der Stelle gepflanzt
zu haben. 1765 ge¬
bot er, an den
Landstraßen Obst¬
bäume, an feuchten
Stellen aber Stock-
weiden und Pappeln
8' 4» setzen; auch auf
2; Feldern, Allmenden
s (Gemeindewiesen)
* und Weiden sollten
ö Fruchlbäume in
:g mäßiger Zahl ge-
H pflanzt werden.
^ Jeder Bürger oder
» Gemeindemann
sollte sofort und
I künftig jeder neu
I in die Gemeinde
„a Eintretende auf
£ dem Gemeindegut
2 Obstbäume und
jedes folgende Jahr
2 wettere im Bei¬
sein und nach An¬
weisung der Forst¬
jäger anpflanzen.
Zur Erleichterung
dieser nützlichen
Einrichtung sollten
aus dcn fürstlichen
Waldungen junge
wilde Obstbäume
umsonst verabfolgt
werden; die fürst¬
lichen wie die üb¬
rigen Gärtner wur¬
den angewiesen,
Baumschulen anzu¬
legen und veredelte
Bäumchen um bil¬
ligen Preis an die
Untertanen abzu¬
geben. Ein jeder Bürger sollte für den Anwuchs der
von ihm gesetzten Bäumchen sechs Jahre lang haften
und jeder Baumfrevler empfindlich gestraft werden.
Den Maulwürfen und Spatzen wurde der Krieg erklärt
und auf ihre Vertilgung eine Belohnung gesetzt, das
Ablesen der Raupennester bei Strafe geboten.