Full text: 40.1912 (0040)

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Hauptgebäude. 
Vas neue Knapp schaftskrankenhaus im Fischbachtale. 
Am 8. Oktober 1910 reihte der Saarbrücker 
Knappschastsverein durch die feierliche Ein¬ 
weihung des im Fischbachtale mit einem Kosten¬ 
aufwand von rund 2 Millionen Mark errichteten 
neuen Krankenhauses seinen zahlreich bestehenden 
Wohlsahrtseinrichtungen eine weitere großartige 
an. Schon lange bevor inan daran dachte, die 
Fürsorge für die Arbeiter durch gesetzliche Maß- 
nahmen zu regeln, kannte man im Saarbrücker 
Bergbaurevier eine wohl organisierte Fürsorge 
für die Bergknappen, die durch Krankheitsfälle 
in Elend und außer Verdienst gekommen waren. 
Die ersten Anfänge des Saarbrücker Knapp¬ 
schaftsvereins, über die zuverlässige Nachrichten 
nicht vorhanden sind, reichen wohl bis in die 
Mitte des 18. Jahrhunderts zurück. Durch Ver¬ 
ordnung des Fürsten Ludwig von Nassau- 
Saarbrücken vom 17. Mai 1769 wurde eine 
Bruderbüchse für die Bergleute sämtlicher landes¬ 
herrlicher Gruben eingerichtet, die freie Kur und 
Arznei, sowieKrankengeld und etwa weiter nötige 
Unterstützungen zu gewähren hatte. Eine festere 
Organisation erhielt das bergmännische llnter- 
stützungswesen tut Jahre 1797 durch einen 
Vertrag, den die Bergleute sämtlicher Stein¬ 
kohlengrubendesvormaligen Fürstentums Nassau- 
Saarbrücken schlossen und durch den sie die 
Verpflichtung übernahmen, sich in Fällen un¬ 
glücklicher Ereignisse wechselseitig beizustehen, zu 
dem Zwecke einen Fonds zu bilden und diesen 
unter der Benennung „Knappschaftskasse" der 
Verwaltung einer von ihnen selbst gewählten 
Kommission anzuvertrauen. Aber infolge des durch 
die damaligen Kriegswirren bedingten ständigen 
Wechsels der Besitzer der Steinkohlenbergwerke 
konnte die junge Knappschaft auch kein gutes Fort¬ 
kommen haben. Ihre Mitglieder mußten es daher 
als eine Wohltat empsinden, daß die Kasse vom 
1. Januar 1817 ab unter die Verwaltung des 
Königlich Preußischen Bergamtes zu Saarbrücken 
gestellt werden konnte, in dessen Schutz sie sich in 
einer langen Reihe von Friedensjahren fortschrei¬ 
tenden Gedeihens zu erfreuen hatte und den für die 
spätere Gesetzgebung vorbildlichen Ausbau erhielt. 
Im Lause der Jahre wurden die anfangs 
lwch recht geringen Leistungen mehr und mehr 
erweitert, so daß das im Jahre 1854 in Kraft 
getretene Knappschastsgesetz beim Saarbrücker 
Knappschastsverein wenig zu reformieren hatte. 
Von großer Bedeutung war lediglich die Be¬ 
stimmung des § 5 dieses Gesetzes, welche die 
Aushebung der bisherigen Verwaltung des Vereins
	        
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