Full text: 1954 (0009)

ORGAN DER EINAEITSGEUJERRStHAfl DER ARBEITER. ANGESTELLTEN UND BEAEIITEN 
8. Jahrgang Saarbrücken / März 1954 Nummer 3 
Mitsprache — Mitbestimmung 
Stellungnahme der Einheitsgewerkschaft zu einer Rede des Ministerpräsidenten 
Auf der Tilgung des V. d. A. nahm der saarländische Ministerpräsident, Herr Johan 
nes Hoffinann, auch Stellung zur Frage der Mitsprache und der Mitbestimmung im Be 
trieb. Seine Ausführungen gaben der Einheitsgewerkschaft Anlaß zu dem Schreiben, das 
wir nachstehend veröffentlichen. 
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! 
Mit großem Interesse haben wir die Pres 
seberichte über Ihre Ansprache auf dem 1. 
Saarländischen Angestelltentag des Verban 
des der kaufmännischen und technischen An 
gestellten (Unabhängige Christliche Gewerk 
schaft der saarl. Angestellten) zur Kenntnis 
genommen. 
Daß wir Ihre grundsätzlichen Ausfüh 
rungen zum Betriebsverfassungsgesetz mit ganz 
besonderer Aufmerksamkeit verfolgen, liegt 
in der Natur der Sache begründet und dürfte 
umso verständlicher sein, als gerade die Ein 
heitsgewerkschaft seit Jahren bemüht ist, die 
längst überholte und in vieler Hinsicht un 
zulängliche BetricbsrUteverordnung von 1947 
durch ein Gesetz zu ersetzen, das den Ar 
beitnehmern das Mitsprache- und Mitbestim 
mungsrecht im Betrieb garantiert. 
Sie führten, sehr geehrter Herr Mini 
sterpräsident, It. Saarbrücker Zeitung vom 
Montag, den 8. März 1954 wörtlich aus: 
„Sie werden Ihr Betriebsverfassungsgesetz, das 
jflk Sie so oft und so leidenschaftlich gefordert 
haben, erhalten. Sie werden Ihr Mitsprache- 
und Milbcstinummgsrccht erhalten. Ob die 
Betriebsgemeinschaft damit \\ irkliehkeit wird, 
das wird an Ihnen selbst liegen. Unser An 
liegen war und bleibt: Der Arbeiter und der 
Angestellte sollen in - ihrem Betrieb Mit 
sprache- und Mitbestiimnungsrecht erhalten. 
Betriebsgeineinsrhaft kann nicht von außen 
befohlen, dirigiert und durch Betriebsfremde 
verwirklicht werden, sondern nur durch die 
im Betrieb miteinander führend und ausfüh 
rend verbundenen Arbeitgeber und Arbeit 
nehmer selbst. W ir wollen kein neues Funk- 
tionärtum im Betrieb. \V ir wollen einzig und 
allein dem Arbeitenden sein Recht in seinem 
Betrieb geben und garantieren. \\ ir sind 
schon keine Freunde des staatlichen Dirigis 
mus. \\ ir sind aber ebenso entschiedene Geg 
ner eines neuen außerbetrieblichen Dirigis 
mus in die Betriebe hinein.” 
Um eine Frage vorweg zu nehmen, die 
u. E. dringend einer Klarstellung bedarf: Sie 
wenden sich, sehr geehrter Herr Minister 
präsident, mit aller Entschiedenheit gegen 
das Aufkommen „eines neuen Funklionärtums 
im Betriebe” und erklären, daß Sie ein ent 
schiedener Gegner „eines neuen außerbetrieb 
lichen Dirigismus in die Betriebe hinein” 
sind. Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob 
durch diese Ausführungen irgendjemand apo 
strophiert werden sollte, oder ob Sie viel 
mehr in unmißverständlichen Worten klar 
stellen wollten, in welchem Rahmen sich das 
Mitsprache- und Mitbestiimnungsrecht der Ar 
beitnehmer im Betrieb vollziehen soll. Di6 
Einheitsgewerkschaft darf für sich wohl ohne 
Bedenken feststellen, daß sie bei ihren For 
derungen nach einem fortschrittlichen Be 
triebsverfassungsgesetz nie daran gedacht hat, 
damit ein „neues Funktionärtum im Be 
trieb” zu schaffen und erwartet auch keines 
falls von dem kommenden Betriebsverfas 
sungsgesetz, daß es einen außerbetrieblichen 
Dirigismus in die Betriebe hineinlanciert. Auf 
der anderen Seite glauben wir aber auch 
nicht, annehmen zu dürfen, daß Sie Ihre 
Ausführungen so ausgelegt haben wollen, als 
müsse sich die Zusammenarbeit zwischen Be 
triebsrat und Betriebsleitung ohne jede F üh 
lungnahme mit außerbetrieblichen Einrich 
tungen vollziehen. Wir werfen diese Frage 
auf, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, 
weil gerade die Erfahrungen der Vergangen 
heit gelehrt haben, daß die Betriebsleitun 
gen nur zu leicht geneigt sind, eine jeg 
liche Zusammenarbeit der Betriebsräte mit 
den Gewerkschaften zu unterbinden, und schon 
in einer durch die Funktion des Betriebsrates 
gebotenen Zusammenarbeit mit den Gewerk 
schaften von vornchercin einen abzulehnen 
den, außerbetrieblichen Dirigismus sehen wol 
len. Hier sind wir — und hoffen mit Ihnen 
einig gehen zu können — doch anderer Mei 
nung; denn ebenso sehr, wie die Betriebs 
leitung in engster Fühlungnahme mit ihrer 
Berufsorganisation steht, ja durch die Ver 
flochtenheit der Betriebe mit der Gesamt 
wirtschaft zweifellos stehen muß,, wird man 
dein Betriebsrat das Recht zugestehen müs 
sen. daß er seine Funktion im Betriebe in 
engster Fühlungnahme mit seiner Gewerk 
schaft versieht. 
Die Bestimmtheit Ihrer Zusage, daß die 
Arbeitnehmerschaft ihr Betriebsverfassungsge 
setz, das sie „so oft und leidenschaftlich” 
gefordert habe, erhallen werde, läßt uns 
annehmen, daß die Arbeitnehmer in aller 
Kürze mit der Verabschiedung des Gesetzes 
rechnen können. Anders können wir jeden 
falls diese Erklärung, die abgegeben wurde, 
nachdem sich die Beratungen und Verhand 
lungen uni das Gesetz schon über einen — 
wie uns scheint — allzulangen Zeitraum 
hinziehen, nicht verstehen, soll sie für die 
wartende Oeffentlichkeit überhaupt einen 
Sinn haben. .Wir glauben also, diese Er 
klärung mit Befriedigung zur Kenntnis neh 
men zu dürfen. 
Wenn wir, sehr geehrter Herr Minister 
präsident, Ihre Erklärung, die Arbeitneh 
merschaft werde ihr „Mitsprache- und Mit 
best immnngsrecht” erhalten, recht verstehen 
sollen, so sind doch auch Sie wohl der An 
sicht, und zu dieser Auffassung kommen wir 
beim Verfolgen Ihrer Ausführungen, sei es, 
daß sie in der Presse in direkter oder in 
direkter Rede wiedergegeben sind, daß der 
Betriebsrat im Betrieb bei der Erfüllung 
seiner Aufgaben von keiner Seite gehemmt 
werden soll. Wir befürchten hier auf Grund 
unserer Erfahrungen in der Vergangenheit 
allerdings viel weniger, daß von den Ge 
werkschaften aus unzulässige Eingriffe in das 
interne Betriebsleberi versucht werden könn 
ten, als daß man von Seiten vieler Be 
triebsleitungen bestrebt sein könnte, das Mit 
sprache- und Mitbestimmungsrecht der Be 
legschaft illusorisch zu machen. 
V\ ir müssen deshalb von dem Betriebs 
verfassungsgesetz fordern, daß es in klaren 
Bestimmungen die Kompetenzen de» Betriebs 
rates festlegt, wobei das Recht auf Mitbe 
stimmung, soll diese nicht zur Farce werden, 
nicht zu eng begrenzt werden darf.. Daß hier 
zu ein weitgehender Schutz des Betriebsrates 
treten muß, versteht sich wohl am Rande; 
denn nur zu leicht läuft er sonst in Gefahr, 
bei der Wahrnehmung berechtigter Interes 
sen seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Auch 
diese Befürchtung resultiert aus Erfahrun 
gen der Vergangenheit, die wir jederzeit an 
einer Reihe von Einzelfällen belegen können. 
Es dürfte sich in diesem Zusammenhang 
erübrigen, nochmals im einzelnen darzulegen, 
Aus dem Inhalt: 
Mitteilungen aus Indastrieverbänden 2 
Keine ernst zu nehmende Lösung ...... 2 
Neufestsetzung des Mindestlohnes 3 
Die Weltwirtschaft im Jahre 1953 4 u. 5 
Steuer- und Gebührenerleichterung 
für den Wohnungsbau 
Was ist fiit „die französische Wirtschaft untragbar? 8 
Verwirkung im Arbeitsrecht 9 
Die staatliche Sozialrenlnerhilfe 10 
Gleicher Lohn für gleiche Leistung 
(Um die Gleichberechtigung der Frau) 11 u. 12 
Ferien werk der Arbeitskammer 13 
Gewerkschaft und Politik . - 14 u. 15
	        
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