Full text: 8.1954 (0009)

Rentenerhöhung unbefriedigend! 
Eingaben der EinheitsgewertcscHaft an die Regierung 
Die Sicherung des Lebensabend« für alb 
Arbeitnehmer ist eine der vordringlichsten 
Aufgaben, die sich die Einb edtsgeWerkscliaft 
711m Ziel gesetzt hat. Als sie im März vori 
gen Jahres ihr umfaB^reidies Sozialpro 
gramm auf stellte, wies sie selbst darauf hin 
daß die Angleichung der Sozialrenten und 
Pensionen in der privaten Wirtschaft an die 
Versorgung im öffentlichen Dienst nicht von 
heute auf morgen verwirklicht werden und 
wegen der enormen Mittel, die hierfür benö 
tigt würden, nur in Etappen durchgeführt 
werden könne. 
Wenn sich die Einheitsgewerkschaft dieser 
Schwierigkeiten wohl bewußt ist, so heißt das 
nicht, daß sie nicht an ihre» Sozialpro 
gramm festhalten werde; dann schließlich 
sind viele Forderungen der Arbeitnehmer 
schaft, die von ihrer Zeit geradezu utopisch 
bezeichnet wurden, durch den zähen Kampf 
der Gewerkschaften verwirklicht worden und 
stellen heute Selbstverständlichkeiten dar. 
Das Erkennen der Schwierigkeiten bedeutet 
auch nicht, daß die Realisierung einer ge 
rechten Altersversorgung auf ewig weitem 
Felde liegen müsse, doch sollte man darüber 
keine Zweifel hegen, daß die angestrebte 
Altersversorgung nuT dann Gestalt gewinnen 
wird, wenn alle Gruppeninteressen hinter 
dem gemeinsamen Interesse zurückgestellt 
werden, und die Forderung von dem unent 
wegten Willen der gesamten Arbeitnehmer 
schaft getragen wird; ja, nur dann, wenn ei 
die Gewerkschaften verstehen, das Problem 
der Altersversorgung aus den nationalen 
Sphären auf die internationale Ebene zu he 
ben. Koordinierung der europäischen Wirt 
schaft ohne Koordinierung der Sozialpolitik 
bedeutet unseres Erachtens einen Versuch am 
untauglichen Objekt. In dieser Auffassung 
wissen wir uns mit dem internationalen Bund 
freier Gewerkschaften einig. 
Eine befriedigende Lösung der Altersver 
sorgung bedeutet zweifellos eine derartige 
Umwälzung in der heutigen Sozialversicherung 
4»^ und wird in so erheblichem Äußmuße auf die 
gesamte Wirtschaft und die StaatsTmanzen 
ausstrahlen müssen, daß — wie wiT schon 
sagten — diese Forderung als Sofortmaß 
nahme keinesfalls realisiert werden kann. 
Auf der anderen Seite erfordert jedoch die 
Notlage unserer Sozialrentner Hilfe ohne 
längeren Aufschub, die im Rahmen des bei 
den heutigen Voraussetzungen Möglichen un 
bedingt gewährt werden muß. 
Die -staatliche Sozial remtnethflfe mit der 
zuletzt durchgefuhrteu lffhig» Erhöhung 
der Grund- und Steägerungsbetrüge in den 
Rentenversicherungen der Arbeiter und An 
gestellten sowie die entsprechen den Erhöh 
ungen n der knappsdwüMidhe« Rentenver 
sicherung und in der hüttenknappschaftlichen 
Peusiansver.sidhcrung stellen derartige Be- 
kelfsmaßnahmen dar, die eben als Behelfs- 
maßnabmen auf die Dauer gesehen keines 
wegs befriedigen können, obwohl sie, das sei 
zugegeben, den staatlichen Haushalt nicht 
unerheblich belasten. 
Das Gesetz über die Erhöhung von Gruad 
ernd Stegerungsbeträgen und weitere Ände 
rung an in der gesetzlichen RenfcenversidseraHg 
bedeutet ohne Zweifel einen gewissen Fort 
schritt, kann aber in seinem Gesamtergebnis 
auch als Sofortmaßnahme nicht befriedigen. 
Praktisch wirkt es sich, da mit seinem In 
krafttreten di« vorläufige Rentenzulage in 
Höhe von monatlich 1 000.— ffrs, ln Weg 
fall kommen wird, in der Regel erst bei den 
Versichertem als Rentenerhöhung aus, di« 
mehr als 20 Beitragsjahre nachweisen können, 
hm Durchschnitt dürfte die Erhöhung 5*/* 
nicht übersteigen. 
Trotz der Telattv geringen Auswirkung die 
se« Gesetzes anf die Renten bedeutet es edas 
Ausweitung des Sozialetats — wie die Be 
gründ tmg zu der Gesetzesvorlage ausführt — 
von 1,46 Milliarden ffrs. Zugegeben, diese 
Zahl ist enorm, dodh vertritt die Einheitsge 
werkschaft die Auffassung, daß eine spür 
bar» Rentenerhöhung unumgänglich ist und 
•daß eben andere Ausgaben im staatlichen 
Haushalt zwick gestellt werden müssen, um 
di« erforderlichen Mittel aufzubrmgen. Die 
Etat-Vorlage für das Jahr 1954 bietet unseres 
Erachtens hierzu Ansatzpunkte genug, doch 
sind wir nicht — das sei am Rande ver 
merkt — für ein« Beschneidung deT Ausga 
ben für Hallenbäder und Sportstätten, wie si« 
der Abgeordnete und Präsident der Christ 
lichen Gewerkschaften, Johann Klein, Vor 
schlägen zu müssen glaubt. In einem hoch- 
indnstriealisierten Gebiet wie das Suuriand 
sind Hallenbäder und Sportstätten bestimmt 
kein Luxus, sondern bedeuten für die schwer- 
arbeitende Bevölkerung geradezu eine drin 
gende Notwendigkeit. Insoweit sind wir je 
doch mit MdL Klein der gleichen Auffassung, 
daß hinter den Ausgaben für die Altersver 
sorgung im Staatshaushalt alle Mittel zurück - 
treten müssen, die nicht lebensnotwendigen 
Zwecken dienen. 
"Wir haben nun nicht die Absicht, ebenfalls 
ln die Polemik einzusteigen, die sich um di« 
Rentenerhöhung und um den Abgeordneten 
Klein entwickelt hat, doch scheinen uns die 
Vorwürfe, die unseT Kollege Klaus Heinz 
gegenüber dem Präsidenten der Christlichen 
Gewerkschaft erhoben hat, nicht unbegründet. 
Audi wir sind der Ansicht, daß es bei dem 
Bestreben, unseren Rentnern eine Verbesse 
rung ihr« Lebensbedingungen zu schaffen, 
nicht darauf ankommt, Prioritätsrechte gel 
tend zu machen und unbedingt als deT meist- 
fordemde auf treten zu wollen, was MdL. 
Klein sehr zu Unrecht versucht, als vielmehr 
darauf, hu Rahmen des Möglichen unverzüg 
lich eine effektiv« Renfennhöhung hetbeizu- 
führen. 
Wir glauben, daß die Forderungen der 
Einheitsgewerkschaft in den Eingaben, auf 
die wir noch zu sprechen kommen, sofort 
TealisirrhaT sind. Sollte man bd der GGS 
die Auffassung vertreten, daß mau über dies« 
Forderungen im Augenblick hinausgehen 
könne, dann lassen wir uns nur zu gerne be 
lehren, doch wären wir den Abgeordneten Klein 
Ruffing usw. sehr verbunden, wenn sie uns 
neben dieser Belehrung auch die Aufklärung 
■geben könnten, wie auf den Bänken im Land 
tag, auf denen sie sitzen, der laute Beifall 
für die Ausführungen des Wirtschaftsmi 
nisters, Herrn Ruland, zustande kommen 
konnte, als er erklärte, eine weitere sozial« 
Belastung sei für das Saarland nicht mehr 
tragbar. 
In ihrer Eingabe an den ATbdtsmiuister 
vom 8. 2. 1954 bat die Einheitsgewerkschaft 
•gefordert, das Gesetz über die Erhöhung von 
Grund- und Steigerungsbeträgen und weiter« 
Änderungen in der gesetzlichen Rentenver 
sicherung dahingehend äbzulndern. daß di« 
vorläufige Rentenzulage weltergewährt wird. 
Wir hoffen, dadurch einem großen Teil der* 
Rentner mit geringen Beltragsjahren ein« 
spürbare RenteneThöhung zu verschaffen, di« 
sich gleichzeitig auch durch die 15 fl /<nge Er 
höhung der SteigETcnngsheträge bei den Ver 
sicherten mit längeren Beitragszeiten ent 
sprechend ihrer Be itragshästtragen auswirkt. 
Gewiß, auch dieser Vorschlag ist eine au* 
einer Notlage geborene Kompromißlösung, 
doch hoffen wir, damit die im Augenblick 
gegebenen Möglichkeiten optimal auszu 
schöpfen. 
Das Gesetz in der von uns voxgesdhlage- 
nen Fassung, die beispielsweise in der Inva 
lidenversicherung zu pingr durchs chnitlEchen 
Rentenethöhung von 13,7 1 V» führen wird, 
dürfte für den Staatshaushalt eine Mehrbe 
lastung von 2j2 Milliarden ffrs. bedeuten, 
die natürlich nur durch Streich uzg anderer 
Positionen iai Etat-Vorschlag 1954 gewonnaa 
werden können. 
Wir haben mit der Eingabe an den Arbeits- 
minister, Schreiben an den Finanzaninister, 
und die zuständigen Stellen im Landtag ge 
richtet und gebeten, im Haushalt 1954 di« 
Grundlagen für die Realisierung unserer For 
derung zu schaffen. 
Abschließend sei noch bemerkt, daß wir 
um die Inkraftsetzung des Gesetzes mit dem 
1. Januar 1954 ersucht haben, da unseres 
Erachtens die Rentenethehnng keinen länge 
ren Aufschub duldet. 
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