Krankenversicherung des Saarlandes
Weitere Sachleistungen: 7. Fortsetzung
Brillen, Bruchbänder, kleinere und grössere Heilmittel, HiHsm Uel
r Nicht immer werden die beiden wichtigsten
Faktoren der Heilbehandlung, niimlieh ärzt
liche Behandlung und Versorgung mit Arzneien
ausreichen, um den Heilerfolg sieherzustellen.
Oft sind auch — entweder durch körperliche
Anlage oder den Verlauf der Krankheit be
dingt — Heilmittel erforderlich, denen die
Aufgabe zufällt, den Krankheitsverlauf zu mil
dern oder auch eine Wiederherstellung der Ar
beitsfähigkeit zu erreichen.
Heilmittel namentlich mit der „Versorgung mit
Brillen, Bruchbändern und anderen kleineren
Heilmitteln“ festgelegt.
Beim Vorliegen der versicherungsrechtlichen
Voraussetzungen sind diese Sachleistungen den
Mitgliedern als Regelleistung in vollem Um
fange und für Familienmitglieder in Höhe
von 50°/» der Kosten durch den Krankenver
sicherungsträger zu gewähren. Darüber hinaus
ist für Familienmitglieder die satzungsmäßige
Erhöhung des Kostenanteils (als Mehrleistung)
Der Gesetzgelrer hat den Umfang der im
Rahmen der Krankenpflege zu gewälircnden
gesetzlich zulässig. Die nachfolgende Über
sicht möge dies verdeutlichen.
Sachleistung
Mitglieder
Regelleistung
Familienmitglieder
Regelleistung: | Mehrleistung:
Brillen, Bruch
bänder einschL
ihrer Instand
setzung
Volle Kosten der ärztl. ver
ordneten Brillen od. Bruch
bänder; ebenso etwaige
Reparaturkosten in vollem
Umfange
Verordnungsblattgebühr:
25.— Fr.
50° »der Koster. | Bis zu 80*/a d. Kosten
der ärztlich verordneten Brillen oder
Bruchbänder; ebenso etwaige Reparatur
kosten in gleicher Höhe
Die gesonderte Aufführung der Brillen und
Bruchbänder im Gesetz hat zur Folge, daß
diese Kosten im Falle der begründeten Not
wendigkeit ohne Rücksicht auf ihre Höhe zu
übernehmen sind. Die beispielsweise für klei
nere Heilmittel festgesetzte Wertgrenze spielt
hierbei — wie noch festzustelfen sein wird —
keine Rolle.
In diesem Zusammenhang sei ein kleiner
beherzigenswerter Hinweis gestattet.
Während Bruchbänder im allgemeinen nicht
den „modischen Erscheinungen“ unterworfen
sind, weil sie eben zwangsläufig verborgen ge
tragen werden müssen, kann dies von den
Brillen leider nicht behauptet werden. Was da
an Modetorheiten von den daran interessierten
Kreisen — insbesondere für unser«; Damen
welt — gekreiert wird, übersteigt schon fast
das für einen normalen menschlichen Verstand
Faßbare. (Siehe Sonnenschutzbrillen, um nur
ein Beispiel zu nennen.)
Wie oft wird erklärt: „Ja, die Kranken
kasse, die zahlt ja als Kassenbrille nur ein
Nickelgestell mit einfachen (!) Gläsern, gewis
sermaßen eine Brille im 08,15-Format ....
Und überhaupt, was die Krankenkasse schon
liefert, das taugt ja doch nichts, weils nichts
kosten darf!“
Wieviele derartige Kritiker haben sich aber
in Wirklichkeit einmal in einem zur Kassen
lieferung zugelassenen optischen Fachgeschäft
diese vielgeschmähte „Kassenbrille“ vorlegen
lassen? Sie würden jedenfalls überrascht sein,
dabei feststellen zu müssen, daß bei dieser
Brille die Gläser in Horn gefaßt und die Bügel
in durchaus zweckmäßigem und geschmack
vollem Nickel gehalten sind. Allerdings gibts
auch im optischen Gewerbe Lieferanten, die
aus begreifliehen Cründen das ihrige dazutun,
um das „Kassengestell“ in dem Ansehen des
Kunden herabzusetzen oder um seine Eitel
keit zu wecken. Doch sind dies erfreulicher
weise Ausnahmeerscheinungen.
Es wurde früher schon einmal erwähnt, daß
für den Leistungsumfang der Krankenversiche^
rung stets der Grundsatz bestimmend ist:
Die Krankenpflege — und dazu gehören
auch die Brillen — muß ausreichend und
zweckmäßig sein, sie darf aber das Maß
des Notwendigen nicht überschreiten.
Aber in der heutigen Zeit des „inehr schei
nen als sein“ will man ja garnicht mehr das
Notwendige, nein, es muß etwas „besseres“
oder — um die sprachliche Mißgeburt zu ge
brauchen - „etwas unnotwendiges“ sein. Schon
ganz einfach aus dem Beweggründe, daß der
Kollege X oder die Kollegin Y auch so eine
„bessere Brille“ hat. Nach Möglichkeit will
man dabei den lieben Mitmenschen durch eine
noch luxuriösere Ausführung übertrumpfen.
Selbst bessere Gläser werden heute vielfach —
ohne die geringste medizmisdie Notwendigkeit
— gefordert, schon deswegen um im Bekann
tenkreis zum Beispiel in der Weise prunken
zu können: „Ich habe mir Punktalgläser ma
chen lassen, die „einfachen“ taugen ja doch
nichts!“ Olme daß sich der oder die Betref
fende über den Wert oder Unw ert von Punk-
talgläsem für ihre eigene Person — von den
technischen Unterschieden ganz zu schweigen
— jemals Gedanken gemacht haben.
In den wenigen medizinisch begründeten
Fällen, die besondere Gläser erfordern, wird
Mitglieder:
Familien
mitglieder:
Regelleistung:
Volle Kosten bis zu
der ärztl. verordneten kleineren Heil-
4 000.— Fr.
mittel
Verordn.-Blattgebühr 25.— Fr.
Bei ansteckungsgefährlichen Geschlechts
krankheiten entfällt die Verordnüngs-
blattgebühr
50 •/* der Kosten, höchstens
2 000.— Fr.
der ärztl. verordneten kleineren HeiT-
mittel
Bei ansteckungsgefährlichen Geschlechts
krankheiten volle Kostenübernahme
der Krankenversicherungslräger auch die Be
zahlung dieser Brillengläser übernehmen. (Zum
Beispiel: Kombinierte Nah- und Fernbrille
(Doppelfocusgläser) für ganz bestimmte Be
rufszweige.
Wenn früher einmal ein Mensch mit dunk
ler Brille auf der Straße erschien, so war dies
etwas außergewöhnliches und ein jeder ver
mutete, daß der Betreffende irgendeine schwere
Augenerkrankung hatte. Doch heute — heute
ist der Sonuenbrillenkult — sichtbar manife
stiert in einer uniiberwmdlkhen Lichtscheu —
ausgebrochen, der von der „verhinderten Greta
Garbo über den Typ des männlichen Angebers
bis hinab zum Kleinkind gehuldigt wird. (Bei
den Kleinkindern sind uärHeb die be>
sorgten, unvernünftigen Eiiena der schuldige
Teil.) Entweder haben die Sonnenstrahlen eine
derart verheerende Wirkung im Verhältnis zu
unserem Augenlicht angenommen oder aber
wir sind um eine Degenerationserscheinung —
vornehmer ausgedrückt: Inaktivitätserscheinung
— reicher geworden. Nichts gegen die Not
wendigkeit von fjonnenschutzbrillen in be
stimmten Berufszweigen, aber alles gegen ge
wisse „Strandbaderscheinungen“ und der gl.
mehr.
Die Sache wird geradezu gesundheitsschäd
lich, bedient man sieh bedenkenlos der im ein
schlägigen Handel erhältlichen Sonnenbrillen.
Würde zum Beispiel ein Arzt auf dem Bezept
vermerken: Eine Arznei und die Auswahl der
für den Patienten geeigneten dem Apo
theker überlassen, so würde sich der Patient
berechtigterweise hierüber bei seiner Kranken
kasse he schwerem. Aber eine Sonnenbrille zu
kaufen, das kann jeder selber erledigen, denn,
es handelt sich ja „nur“ um seine Augen.
Abgesehen von den möglicherweise eintreten
den gesundheitlichen Schädigungen wird dann
noch versucht, diesen Sonnenbrillenhunger auf
Kosten der Krankenversicherung zu finanzieren. ‘
Vielleicht wird es einer späteren Generation
Vorbehalten bleiben, über die jetzt grassierende
Seuche mitleidig zu lächeln, dann, wenn der
Wert des Sonnenlichts richtig erkannt und ge
nutzt wird. An Ansätzen hierzu fehlt es schon
heute nicht.
Kleinere Heilmittel
Hierunter faßen begrifflich alle die Heil
mittel, die wertmäßig einen gewissen Betrag
nicht übersteigen, w'ie Fußemlagen, Leibbin
den, Gummistrümpfe, Krankenpfiegeartikel
und dergl. mehr. Ein Heilmittel dient als
Helfer dazu — w'ie das Wort schon sagt —
um eine Krankheit zu heilen, zumindest zu
mildem.
Der Le ist ongsuinfang ist folgender;
(Soweit es LVA und Eisenbahnbetriebskran
kenkasse betrifft):
Mehrleistung:
8G 9 /* der Kosten, höchstens
3 200.— Fr.
der ärztl. verordneten kleineren
mitte!
Heil-