rate, sondern auch gefährlich für die Verwal
tung selbst.“ Der öffentliche Dienst vermöge
auch nicht einzusehen, daß er schon wieder
einmal — ähnlich wie im Tarifvertragsgesetz
—- unter Sonderrecht gestellt werden solle.
Unterschied!idie Einzelregelungen hätten sehr
wohl auch in einem allgemeinen Gesetz mit-
berücksiditigt werden können.
Zum Schluß seiner Ausführungen befaßte
sidi der Referent audi mit dem neugebildeten
Verkehrsbeirat, in dem die Gewerkschaften
nicht vertreten seien. Die Tendenz, dieöffent-
lidien Verkehrsträger auf Zuschußtransporte
abzudrängen, zeige sich hierin ganz deutlich.
Von Gewerkschaftsseite sei der Versuch un
ternommen worden, im Verkehrsbeirat noch
nachträglich Sitz und Stimme zu bekommen.
Das Verkehrsministerium hatte diesen Antrag
dem Beirat unterbreitet, einem Gebilde also,
das auf die undemokratischste Weise, die man
sidi vorstellen könne, zustande gekommen
sei, und hier sei er durdigefallen. „Die Ge-
werksdiaften“, so sdiloß der Redner, „werden
ihren Antrag wiederholen, nidit zuletzt aus
der Verpflichtung heraus, dem Arbeitnehmer
überall dort Stimme und Gehör zu versdiaf-
fen, wo Entscheidungen getroffen werden
bzw. Beratungen stattfänden, deren Folgen
irgendwie auf seine Redmung gehen.“
Als nächster Redner spradi der Kollege
Kaupp zum Tarifvertragsredit für den öf
fentlichen Dienst. Er führte u. a. aus: „Das
Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit
wurde durdi Kontrollratsgesetz Nr. 40 mit
Wirkung vom 1. 1. 47 außer Kraft gesetzt.
Dieses Kontrollratsgesetz galt für den gesam
ten deutschen Raum, also audi für das Saar
land. Dadurch war der Weg wieder frei für
das Tarifvertragssystem. Von dieser Freiheit
wurde audi im öffentlichen Dienst in der
Bundesrepublik seitens der gewerkschaftlidien
Organisationen Gebraudi gemadit Mit dem
Gesetz über Tarifverträge und Schlichtungs
wesen vom 22. 6. 50 ist die Regierung des
Saarlandes im allgemeinen der neuen arbeits-
reditlichen Entwicklung gefolgt, unter Aus
schluß allerdings des öffentlichen Dienstes, für
den in § 2 eine Sonderregelung vorgesehen
ist, die bis heute aber nodi aussteht. Der
Redner stellte die Frage: Was hat denn min
cigentlidi Geltung? Wenn der ö ff entliehe
Dienst nicht unter das Tarifvertragsrecht falle,
so bestünde für die Arbeitnehmer des öffent
lichen Dienstes durchaus — ähnlich wie in
der Zeit vor 1920 — die Möglidikeit, sich auf
dem Wege des organisierten Kampfes das zu
holen, was /ihnen die Gesetzgebung freiwillig
nidit geben wolle. Eine andere Frage laute:
Gibt es im öffentlichen Dienst Arbeitgeber
und Arbeitnehmer, die dem Begriffe nach
arbeitsrechtiidi den Arbeitnehmern und Ar
beitgebern in der übrigen Wirtschaft gleiehzu-
setzen sind? In einem Rechtsstreit vor der
Verfassnngskommission des Saarlandes habe
diese Institution entschieden, daß der Bedien
stete im öffentlichen Dienst nidit unter diesen
Begriff falle. Es mangele dieser Entscheidung
eine positive Erklärung, indem sie die Frage
unbeantwortet lasse, was der Arbeitnehmer
im öffentlichen Dienst nun wirklich sei. In
diesen Auseinandersetzungen sei der Mehr-
heitspartei unerwartete und unverständliche
Hilfe von seiten anderer Organisationen zu
gewachsen. Wenn es sdion schwierig sei, den
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu fin
den, so sei es nicht minder schwierig, den
Arbeitgeber ausfindig zu machen, doch gebe
die Sozialgesetzgebung hierfür eindeutige
Hinweise. Kollege Kaupp zitierte aus dem
Standardwerk von IIuect-Nipperdey einige
Stellen, die keinen Zweifel offen lassen, daß
es sich bei den nichtbeamteten Bediensteten
zweifelsfrei um echte ArbeitsVerhältnisse auf
privatrechtlichem Dienstvertrag im Sinne des
Arbeitsredits handele, und diese unter den
Geltungsbereich des Tarifvertragsrechts und
damit unter die geltenden Gesetze fallen. Da
für den öffentlichen Dienst bis zur Stunde
keine besondere Regelung ergangen sei, sei
der öffentliche Dienst nach den Vorschriften
des Tarifvertragsgesetzes zu behandeln, und
zwar solange, bis eine Tarifvertragsregelung
erlassen sei. Für den Erlaß neuer Tariford
nungen fehle der Regierung jede gesetzliche
Grundlage. Die Mitgliedschaft habe zu prü
fen, ob bei ihr eine echte Bereitsdiaft vorhan
den sei, erforderlichenfalls durdi Aktionen
Abschluß von Tarifverträgen zu erzwingen.
Uber die Besoldungs- und Lohnsituation re
ferierte der Kollege Lange. Kollege Lange
erinnerte noch einmal an die Sdiwierigkeiten,
die sich nach der Währungsreform der An
gleichung der Besoldung, entgegenstellten.
Lange Zeit habe sich der öffentlidie Dienst
mit völlig unzureichenden Umrechnungsfakto
ren behelfen müssen. Der Dienst- und Treue
pflicht stehe die Fürsorgepflidit des Staates
gegenüber; man könne beides nicht vonein
ander trennen. Ein einseitiges Treueverhält-
nis, das nicht durch Treue auf der anderen
Seite gespeist werde, sei auf die Dauer lebens
unfähig. Bisher sei festzustellen gewesen, daß
in keinem einzigen Falle die Regierung
oder der Landtag einmal von sich aus die Ini
tiative zu Lohn- oder Gehaltsverbesserungen
ergriffen hätten. Im guten Glauben an Mi-
nistervvorte habe der öffentlidie Dienst seiner-
Wie die „Neue Zeit“ Nr. 46 mitteilt, wurde
unser Kollege Bernhard Munari aufgrund eines
Beschlusses der Stadtteilmitgliederversammlung
des Stadtteils Saarbrücken 3 aus der kommu
nistischen Partei ausgeschlossen.
An sich brauchte uns dieser Ausschluß als
parteiinterne Maßnahme nur am Rande oder
garnidit zu berühren, umso weniger, als mit
Munari eine Reihe von Kollegen das gleidie
Los teilt, die wir nach wie "vor als aufrechte
Kämpfer für die Interessen der Arbeitnehmer
betraditen. Was uns zu einer Stellungnahme
in der „Arbeit“ bewegt, ist der Kommentar,
der von der „Neue Zeit“ in Übersdirift und
Text ihrer Veröffentlichung an den Ausschluß
von Bernhard Munari geknüpft wird.
Wir sind es zwar gewöhnt, daß die KP im
mer wieder versucht, ihre Parteiinteressen mit
den Interessen der Arbeiterklasse schlechthin
zu identifizieren, daß man sidi jedoch be
müßigt fühlt, einen anständigen Gewerkschaf
ter, der seit Jahrzehnten seine ganze Person
in der Arbeiterbewegung einsetzt, als Schäd
ling an der Arbeiterklasse zu diffamieren, nur
weil er in seiner Gewerkschaftsarbeit getreu
dem Grundsatz der parteipolitischen und reli
giösen Neutralität der Einheitsgewerkschaft
nicht dem Parteibefehl hörig ist, das bedeu
tet doch wohl eine Anmaßung und Unver
frorenheit einer Partei, deren Mitgliederzahl
im umgekehrten Verhältnis zu ihrer Laut
stärke steht, die durch nichts zu überbieten ist.
Die »Neue Zeit“ kommentiert den Ausschluß
Munaris wörtlich:
zeit den Streik abgebrochen; man habe an
schließend audi verhandelt, aber dabei sei es
geblieben. Noch im vergangenen Jahr habe
das Innenministerium eine Reform der Besol
dung in Aussicht gestellt, doch auch in diesem
Falle sei bisher ebensowenig gesdiehen wie
nach den vorauf gegangenen Versprediungen.
Bis heute hätten die 4 Verbände noch keine
Gelegenheit gehabt, über die eingereichte
Denkschrift mit der Regierung zu verhandeln.
Zur Zeit tage eine von der Regierung beauf
tragte Kommission hinter verschlossenen Tü
ren. Obwohl des öfteren seitens der Regie
rung und des Landtages die Notwendigkeit
und Unumgänglidikeit einer Reform aner
kannt wurde, sei bis heute nidits gesdiehen
Selbst der neue Mindestlohn sei bisher im
öffentlichen Dienst noch nicht eingeführt
worden.
Der Redner ging dann nodi einmal auf
die einzelnen Forderungen, wie sie in der
Denksdirift zum Ausdruck gekommen sind,
ein und forderte Regierung und Landtag auf,
endlich audi dem öffentlichen Dienst das zu
geben, worauf er seit langem Anspruch erhe
ben könne. Er sdiloß seine Ausführungen
mit einem Appell zur Einheit und Geschlos
senheit, weil sich gegenteilige Bestrebungen
am Geldbeutel bitter rädien würden.
In der ansdiließenden Diskussion spradien
der Vorsitzende der EG, Kollege Rauch
(MdL), sowie die Abgeordneten Weyand und
Körner. Der Kollege Weyand erklärte dabei
u. a., daß seine Fraktion solange den Land
tagssitzungen fernbleiben werde, wie nidit
das Betriebsverfassungsgesetz zur Verabschie
dung auf die Tagesordnung des Landtages
gesetzt sei.
„Munari hat sich fortgesetzt durch seine
Tätigkeit als Gewerkschaftssekretär zum In
teressenvertreter des deutschen und franzö-
sisdien Monopolkapitals entwickelt, so daß
er nicht mehr würdig ist, Mitglied unserer
Partei zu sein, die konsequent und un-
srsdirocken den Kampf führt für die sozialen
und nationalen Belange der deutschen Be
völkerung an der Saar“.
Daß man auch bei dieser Gelegenheit die
nationale Platte auflegt, überrasdit uns nicht
und kann uns allenfalls ein leichtes Vergnü
gen bereiten, wissen wir doch, in welchem
Studio diese Platte aufgenommen wird, ganz
entschieden müssen wir jedoch als eine Ver
leumdung übelster Art zurückweisen, daß Mu
nari sidi durch seine Tätigkeit als Gewerk-
scliaftssekretär zum Interessenvertreter des
deutsdien und französisdien Monopolkapitals
entwickelt habe.
Wir dürfen wohl mit Recht die Frage er
heben, wer nun die Interessen der Arbeiter
klasse sdn'idigt? Derjenige, der seine ganze
Kraft für die Interessen der Arbeitnehmer ein
setzt, oder diejenigen, die jede von ilirem
Meinungsklischee abweidiende Meinung als
v erbredlerisch bezeidinen? Wir haben keinen
Zweifel, daß unsere Mitglieder die riditige
Antwort zu geben wissen, und versichern hier
vor aller Öffentlidikeit unserem Kollegen
Munari, daß wir in ihm nadi wie vor eine
wertvolle Kraft in unserer Gewerksdiaftsarbeit
sehen, die keinem Parteiinteresse. sondern nur
den Interessen der Arbeitnehmer zu dienen
hat.
Wer schädigt die Interessen der Arbeiterklasse?
Zum Ausschluss von Bernhard Munari aus der KP
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