Full text: 1953 (0008)

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Juli 1953 
« 
Aus der Rechtsprechung 
Haftung des Saanandes für Forderungen 
gegen das Reich 
Nachzahlung von Bezügen für die Zeit vor dem 
8. 5. 1945. 
Tatbestand: 
Der Ehemann der Klägerin, der Postange- 
etellte X., war auf denn Telegraphenba aamt 
Saarbrücken, das der früheren Redchspostdirek- 
tion Saarbrücken unterstand, beschäftigt. Nach 
seiner Einberufung zur Wehrmacht ist der Ehe 
mann der Klägerin seit Januar 1943 vermißt. 
Die Angestelltenvergütunig Ln Höhe von monat 
lich 297.55 RM wurde der Klägerin regelmäßig 
bis einschließlich November 1944 überwiesen. 
Seit Anfang Dezember 1944, dem Zeitppunkt 
der Evakuierung der Klägerin, hat die Kläge 
rin keine Geldüberweisungen mehr erhalten. 
Nach ihrer Rückkehr nach Saarbrücken hat 
sie die Auszahlung der Vergütung für ihren 
Ehemann für die Monate Dezember 1944 bis 
März 1945 reklamiert, eine Nachzahlung jedoch 
bis heute nicht erhalten. Bei einem Brutto 
betrag von 1190.20 RM für vier Monate ergibt 
sich bei Umrechnung von 1:20 ein Betrag von 
23 804 Frs. 
Die Klägerin ist der Auffassung, die Regie 
rung des Saarlandes sei Rechtsnachfolgerin der 
früheren Reichspostdirektion Saarbrücken. 
Sie beantragt daher, 
die Beklagte zu verurteilen, an die Klä 
gerin einen Ben trag von 23 804 Frs. <ils 
Gehalt für die Zeit von Dezember 1944 
1945 zu zahlen. 
Die Beklagte beantragt Klageabweisung. 
Sie ist der Ansicht, sie sei nicht als Reehts- 
nachfolgerin der früheren Reichspostdirektion 
Saarbrücken anzusehen. Der Ministerrat ver 
trete den Standpunkt, daß die Forderung der 
Klägerin, obwohl er diese grundsätzlich aner 
kenne, vorerst nicht geltend gemacht werden 
könne, da eine Rechtsnachfolge des saarländi 
schen Staates nicht bestehe. 
Entscheidungsgründe: 
Die Klage ist begründet. 
Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein An 
spruch auf Auszahlung der von ihr geforder 
ten Angestelltenvergütung ihres vermißten Ehe 
mannes für die Monate Dezember 1944 bis März 
1945 in Höhe von insgesamt 23 804 Frs. zu. 
Die Rechtsgrundlage für den Anspruch der Klä 
gerin bildet § 611 BGB. Das Bestehen des 
zwischen dem Ehemann der Klägerin und der 
früheren Reichspostdirektion Saarbrücken ab 
geschlossenen Dienstvertrages, der durch die 
Tatsache, daß der Ehemann der Klägerin seit 
Januar 1943 vermißt ist, nicht beendet wor 
den ist, wird von der Beklagten nicht bestrit 
ten. Ebenso besteht über di© Höh« der monat 
lichen Vergütung von 297,55 RM zwischen den 
Parteien kein Streit. 
Die entscheidende Frage dieses Rechtsstrei 
tes, über die sich die Parteien allein streiten, 
ist die, ob die Post- und Telegraphen Verwal 
tung des Saarlandes, eine dem Ministerium für 
Wirtschaft, Verkehr, Ernährung und Landwirt 
schaft unterstehende Behörde und an dessen 
Weisungen gebunden, als Rechtsnachfolgerin in 
die Verpflichtung der früheren Reichspost an 
gesehen werden muß. Diese Frag© ist zu be 
jahen. 
Das Saarland hat nach der vollzogenen politi 
schen Abtrennung von Deutschland, die durch 
das Inkrafttreten der saarländischen Verfassung 
sanktioniert wurde, die im Saarland gelegenen 
und hier vorhandenen aktiven Vermögenswerte 
der früheren Reichspost übernommen und da 
mit ihre Rechtsnachfolge angetreten. Ob diese 
in bezug auf das Aktivvermögen erst de facto 
und nur beschränkt eingetreten ist, kann für di« 
Entscheidung des Rechtsstreite« dahingestellt 
bleiben. Denn das wirkliche Verhalten des saar 
ländischen Staates ist allein erheblich und zeigt, 
daß das Saarland als neuer Träger der Staats 
gewalt die Tätigkeit und Aufgaben der früheren 
im Bereich des heutigen Saarlandes tätigen staat 
lichen Gewalten und öffentlichen Einrichtungen 
übernommen und fortgesetzt hat (vergl. im ein 
zelnen: OLG Saarbrücken, in Saarl. Rechtszeit- 
schrift, 2. Jahrg., Heft 3, S. 45). Hierunter 
fällt auch die unter der verantwortlichen Lei 
tung der Regierung des Saarlandes — Ministe 
rium für Wirtschaft, Verkehr, Ernährung und 
Landwirtschaft — betriebene Post- und Tele 
graphenverwaltung des Saarlandes als Unter 
nehmen des saarländischen Staates, deren fi 
nanziellen Ergebnisse, Verlust und Gewinn, dem 
allgemeinen Haushalt des Saarlandes angeglie 
dert sind (Lorsoheider in Saarl. Rechtszeitschr., 
1. Jahrg.. Heft 2, S. 26). Die der Post- und 
Telegraphenverwaltung, von der früheren 
Reichspost aus deren Vermögen zu gefallenen 
Vermögenswerte kann sie zu ihrem Vorteil nut 
zen. Dies stellt insoweit zumindest ein grund 
sätzliches Anerkenntnis der Rechtsnachfolge in 
dem Umfange dar, in dem die öffentlichen Auf 
gaben im Interesse des saarländischen Staate« 
und dessen Bevölkerung übernommen worden 
sind. 
Zufolge dieser Rechtsnachfolge, wenn inch 
nur de facto, im Aktivvermögen der ehemaligen 
Reichspost muß auch eine Rechtsnachfolge Ln 
die auf diesem Vermögen ruhenden Verpflich 
te egen angenommen werden. Denn die Frage 
der Rechtsnachfolge läßt sich nur einheitlich 
entscheiden. Eine Nachfolge in Vermögens 
werte und Rechte des früheren Trägers zu be 
jahen, auf der anderen Seite eine Nachfolge in 
die Pflichten abzulehnen, ist nicht denkbar und 
entspricht nicht dem Grundsatz des Rechts. 
Den nach § 419 BGB, der zwar nur im bür 
gerlichen Recht unmittelbar angewandt werden 
kann, dessen Grundgedanken aber als allgemein- 
gültig, der Billigkeit sowohl als auch der Ge 
rechtigkeit dienender Grundsatz auch dem öf 
fentlichen Recht angehört, muß der Ueberneh- 
nrier eines Vermögens die darauf.lastenden Ver 
pflichtungen erfüllen. Daraus muß auch die 
Beklagte die Haftung für die vorhandenen 
Schulden der früheren Reiohspost, auch soweit 
sie vor Kriegsende entstanden sind, hergeteitet 
werden. Eine Beschränkung der mit der Rechts 
nachfolge verbundenen zwangsläufigen Uober- 
nahme der Verpflichtungen durch die Beklagt» 
hat jedoch unbestreitbar stattzufinden. Zu be 
achten ist, daß eine Verpflichtung, soll sie von 
der Beklagten übernommen sein, in rechtlichem 
und tatsächlichen Zusammenhang mit dem im 
Saarland übernommenen Vermögen stehen muß 
und mit den hier bestehenden Einrichtungen 
entstanden sein muß. Dies trifft in vollem Um 
fange in dem zur Entscheidung stehenden Falle 
zu. Es handelt sich hier um einen Vergütungs- 
anspruoh, der in einem Beschäftigungsverhält 
nis des Ehemannes der Klägerin auf dem Tele 
graphenbauamt Saarbrücken begründet ist. 
Hieraus ergibt sioh zweifelsfrei die Gebietsbe- 
zogenheit des geltend gemachten Anspruch« 
gegen die Beklagte. 
(Urteil des ArbG Saarbrücken vom 21. 11. 
52 — Ca II 746/52 —. Da« Urteil ist 
rechtskräftig.) 
Kündigung wegen Veidachts einer 
strafbaren Handlung 
Dem Betriebsberater (Zehntagedienst 
für Wirtsehafts-, Steuer- und Sozial- 
recht) Nr. 16 vom 10. Juni 1953 ent 
nehmen wir wegen seiner grundsätzli 
chen Bedeutung ein Urteil des Arbeitsge 
richtes Duisburg. Wenn auch nach § 21 
der B. R. V. O. im Saarland die Wieder 
einstellung des Arbeitnehmers bei unge 
rechtfertigter Kündigung nicht erzwun 
gen werden, sondern dem Arbeitgeber bei 
Ablehnung nur eine Entschädigung auf 
erlegt werden kann, so ist doch die klare 
Herausstellung, ob und wann eine Kündi 
gung gerechtfertigt ist, auch für den 
Die internationale 
Nachstehend bringen wir einen Bericht 
unsere« Kollegen und Landesvorstande- 
miitgliedes Josef Delheid, der mit der 
saarländischen Delegation an der inter 
nationalen Arbeitskonferenz in Genf 
teilnahm. Wir verweisen auch auf di« 
Auszüge aus den Reden des Direktors de« 
internationalen Arbeitsamtes, Herrn 
Morse, und des Vertreters des IBFG, 
Kollegen Partteet, die wir in dieser Num 
mer bringen. 
Die internationale Arbeitskonferenz fand 
in der Zeit vom 4. bis 26. Juni 1953 ian 
Palast der Vereinten Nationen Ln Genf statt. 
Auf ihr waren 58 von 66 Mitgliedstaaten ver 
treten. Von der Saar waren wiederum Vertre 
ter von Regierung, Arbeitgeber und Arbeitneh 
mer als Beobachter zugelassen. Die Konferenz 
wählte zu ihrem Vorsitzenden den amerikani 
schen Senator Ives. Unter seiner umsichtigen 
aber doch energischen Leitung gingen die Ar 
beiten der Konferenz flott voran. Hierdurch 
war die Tagesordnung zwei Tage früher als 
vorgesehen beendet. 
Die drei Glieder der internationalen Arbeits 
organisation: Regierung, Arbeitgeber und Ar 
beitnehmer funktionierten vorzüglich und wie 
sen keine ernsthaften Dissonanzen auf. Da« 
Kernstück einer jeden Konferenz ist wohl der 
Jahresbericht des Generaldirektors des inter 
nationalen Arbeitsamtes. Aus ihm ging klar 
hervor, welch eine weltumspannende Einrich 
tung das von Albert Thomas vor über 30 Jah 
ren gegründete internationale Arbeitsamt iat. 
Der Generaldirektor, Herr Morse, gab in 
seinem Bericht einen Ueberblick über die wirt 
schaftliche Lage in der Welt, über die So 
zialpolitik, über die Produktionsverhältnisse, 
über Löhne und Preise, über die gewerkschaft 
lichen Verhältnisse usw. in den einzelnen Län 
dern. ln der Diskussion über den Jahreehe 
richt beleuchteten dann die Delegierten die 
Verhütnisse in ihren Ländern. Das eine Land 
erstrebt eine größere Industrialisierung,andere 
haben Kapitalmangel oder Mangel an Fach 
kräften, «ei es in der Landwirtschaft oder io 
der Industrie; in einem anderen Land muß der 
Lebensstandard zwischen Land- und Industrie 
arbeitern ausgeglichen werden. Wieder andere 
wiesen darauf hin, daß die Mechanisierung 
der Landwirtschaft nichts nütze, wenn die nö 
tigen Fachkräfte hierfür fehlen. Die deutschen 
Vertreter stellten die Sorgen heraus, die durch 
das Flüchtlingsproblem entstanden sind. 
Neben den rein wirtschaftlichen Sorgen wur 
den auch die sozialen Belange in der Welt be 
leuchtet. Wenn die Wirtschaft auch die stärk 
ste Wurzel für die Sozialpolitik abgäbe, so 
seien doch Wirtschaft und Sozialpolitik Zwil- 
Iingsschwestern. Beide seien voneinander ab 
hängig, Beide Faktoren wären zugleich Ge 
bende und Nehmende. Hierbei komme es viel 
fach auf das Vertrauen an, das zwischen Ar 
beitgebern und Arbeitnehmern bestünde. Der 
wirtschaftliche Fortschritt müßte allen Men 
schen zugute kommen. In der Fortentwicklung 
der Sozialpolitik dürfe es keinen Stillstand 
geben. 
Auf der Tagesordnung stand u. a. auch die 
Erhöhung der Produktivität und des Wohlstan 
des in der Welt, Dieser Punkt nahm einen sehr 
breiten Raum auf der diesjährigen Konferenz 
ein. Die Erhöhung der Produktion verlange 
bessere Methoden, bessere Planung und grö-, 
ten Eifer vom Arbeitgeber wie auch vom Ar 
beitnehmer. Beide seien hier aufeinander an 
gewiesen. Aufklärung und gute menschliche 
Beziehungen im Betrieb wären die ersten Vor 
aussetzungen für den Erfolg. Beide, Arbeit 
geber wie Arbeitnehmer, ständen «ich hier sehr 
saarländischen Arbeitnehmer von erheb 
lichem Interesse. (Siehe Begründung des 
Urteils). 
In einem Bürobetrieb waren aus dem 
Zimmer des Geschäftsführers wiederholt 
Zigaretten abhanden gekommen und Fla 
schen mit Spirituosen für die Bewirtung 
von Geschäftsfreunden teilweise entleert 
und mit Wasser nach^efüllt worden. Da 
nach Ansicht der Firma alle übrigen 
Personen, die zu dem betreffenden Raum 
Zutritt hatten (leitende Angestellte), als 
Täter nicht in Frage kamen, wurde der 
Putzfrau unter sofortiger Beurlaubung 
eine fristgemäße Kündigung ausgespro 
chen. 
Das Arbeitsgericht hat die Kündigung 
als rechtsunwirksam erklärt; auch der 
Antrag der Firma auf Auflösung des Ar 
beitsverhältnisses unter Verurteilung zu 
einer Abfindungszahlung wurde zurückge 
wiesen. 
Aus den Entscheidungsgründen: 
Wenn der Verdacht einer strafbaren 
Handlung eine Kündigung rechtfertigen 
soll, so wird von Rechtslehre und Recht 
sprechung seit jeher verlangt, daß ein 
begründeter Verdacht vorliegt und 
daß dieser Verdacht schwerwiegend 
ist. 
Eis müssen objektiv belastende Um 
stände vorliegen. 
Nur dann kann einem Arbeitnehmer 
rechtmäßig gekündigt werden, wenn ein 
schuldhaftes Verhalten auf seiner Seite 
vorliegt, wenn er einen hinreichenden 
Grund für Zweifel in seine Ehrlichkeit 
und damit für eine Erschütterung des 
Vertrauens zu ihm gegeben hat. 
(Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 
27. 11. 1952 — 1 Ga 962-52; rechts 
kräftig). 
Arbeitskonferenz 
oft skeptisch gegenüber. Der Arbeitgeber will 
die alten Produktionsmethoden nicht aufgeben. 
Der Arbeitnehmer meint, warum soll gerade 
er einen anderen Arbeitsplatz oder ein© andere 
Arbeitsmethode übernehmen. Vielfach bestände 
auch noch Furcht vor Arbeitslosigkeit usw. 
Produktivität sei kein wirtschaftlicher, son 
dern ein sozialer Begriff. Es dürfe kein neues 
Wort für die Ausbeutung des Arbeitnehmers 
sein. Die Vervollkommnung der Maschinen 
dürfe nicht zur Versklavung deT Arbeitnehmer 
führen. Die Preiskonkurrenz darf ebenfalls 
nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen, Kurz: 
Produktivität, Wohlfahrt und Menschenrechte 
müssen in Einklang gebracht werden. Die jet 
zige Generation muß auch noch in den Genuß 
einer vermehrten Produktion kommen. Es ging 
hierbei nicht um die Methode von gestern oder 
vorgestern, sondern heute ging es darum, einen 
höheren Lebensstandard, eine gerechte Güter 
verteilung, zu erreichen. Der Kampf gegen die 
Not könne nur durch ständige Bemühungen zum 
Erfolg führen. Auch falle hier dem Forschungs 
gebiet, dem suchenden Geist, eine große Auf 
gabe zu. Der Erfolg hing aber in erster Linie 
von der Haltung der Arbeitgeber und Arbeit 
nehmer ab. Der Geist der internationalen Ar 
beitsorganisation muß hier bahnbrechend wir 
ken. Die Hebung der Produktivität soll der 
Schlüssel zum Wohlstand werden. 
Weiter befaßte sich die Konferenz mit deT 
Beschäftigung von Jugendlichen unter 16 Jah 
ren im Bergbau unter Tage. Hierbei kam ee 
aber nicht zu einem Uebereinkommen, sondern 
zu einer Empfehlung. Eine Einheit in diesem 
Punkte zu erzielen, ist sehr schwer, weil die 
Verhältnisse in den einzelnen Ländern zu ver 
schieden sind. Ein Sprecher betonte, daß über 
50 Prozent der Weltkohlenförderung aus Län 
dern käme, in denen Jugendliche unter 16 Jah 
ren unter Tage, ja sogar auch noch Frauen, 
beschäftigt würden. Der Regierungsvertreter ei 
nes großen überseeischen Landes wies darauf 
hin, daß es in seinem Land vielfach sehr 
schwer falle, das Geburtsdatum festzustellen, 
weil sie keine Geburtsregister hätten. Dann 
hätten sie noch viele Analphabeten, die auch 
nicht wüßten, wann sie geboren wären. Man 
helfe «ich, indem man den Gesundheitszustand 
überprüfe. 
Des weiteren nahm die Konferenz eine Reso 
lution an, in der erneut größeren Schutz für 
die Jugendlichen insgesamt gefordert wurde. 
Sollen doch auf den Tee-Plantagen noch recht 
viele Jugendliche unter 12 Jahren beschäftigt 
werden. Die Sterblichkeit wäre unter diesen 
sehr groß. Natürlich litt auch die Ausbildung 
hierunter. 
Zum Schutze der Gesundheit der arbeitenden 
Menschen nahm die Konferenz auch eine Emp 
fehlung an. 
Was die Dauer des bezahlten Urlaub« anbe- 
trifft, ersuchte die Konferenz den Verwaltungs 
rat, zu überprüfen, ob dieser Punkt nicht auf 
die Tagesordnung der nächstjährigen Konferenz 
gesetzt werden könne. 
Die Stabilität der Wirtschaft ist erst dann 
gesichert, wenn die Rohstoffpreise stabil sind. 
Weil Preisfragen aber nicht zu den Kompeten- 
Zollfreie Einfuhr von Genussmitteln 
im Reiseverkehr nach Deutschland 
In das Bundesgebiet einreisende Per* 
sonen aus europäischen Ländern (also 
auch aus dem Saarland) dürfen ein 
mal im Monat — und zwar nur bei der 
ersten Einreise in dem betreffenden Mo. 
nat — folgende Genußmittelmengen zoll 
frei ein führen: 
250 g Kaffe oder 125 g Kaffeextrakt 
50 g Tee 
200 Zigaretten oder 25 Zigarren 
oder 250 g Tabak 
5 Stück Kautabak 
50 g Schnupftabak 
50 Blatt Zigarettenpapier 
Die bisher bestehende Beschränkung, 
wonach bei Gewährung vorerwähnter To 
leranzen das Reiseziel mindestens 100 
km von der Bundesgrenze entfernt lie 
gen mußte, ist inzwischen weggefallen. 
(Entnommen aus „Informationen für 
den Außenhandel“ der Saarländischen 
Kreditbank). 
zen der internationalen Arbeitsorganisation ge 
hören, ließ die Konferenz der UNO eine Emp 
fehlung zukommen, sich dieser Frage anzuneh 
men. Hierbei soll in erster Linie den wirt 
schaftlich unterentwickelten Ländern geholfen 
werden. Dann soll die Preiskonkurrenz nicht 
zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. 
Die Konferenz bewilligte den Etat für 1954 
6 311170 Dollars und erhöhte die Sitze im 
Verwaltungsrat von 32 auf 40. 
Noch ein Wort über die inneren Einrichtun 
gen, die Satzungen, der internationalen Ar 
beitsorganisation. Die drei Träger: Regierung, 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, habe ich schon 
erwähnt. Mitglied kann jedes Land werden, 
da« die Satzungen anerkennt. Es wurde der 
Wunsch geäußert, daß jedes Land, welche« der 
UNO angehört, auch Mitglied der internatio 
nalen Arbeitsorganisation sein soll. 
Die alljährliche Konferenz ist so etwas wie 
das Parlament der internationalen Arbeitsorga 
nisation. Die Länder, die den satzungsmäßigen 
Verpflichtungen nachgekommen sind, Tteben 
in der Plenarsitzung vier abstimmungsberech 
tigte Titulardelegierte, zwei Regierungsvertre- 
ter, einen Arbeitgeber- und. einen Arbeitneh- 
merdelegierten. Die erforderlichen Vorarbeiten 
für die Beschlüsse der Konferenz werden in 
vielen Unterausschüssen, die die Konferenz ein 
setzt, geleistet. Ich erwähnte auch schon, daß 
die Konferenz entweder ein Uebereinkommen 
oder eine Empfehlung beschließt. Ueber da« 
zweckmäßigere gehen auch heute noch die An 
sichten auseinander. Ist ein Uebereinkommen in 
namentlicher Abstimmung beschlossen, dann 
sollen die Mitgliedsstaaten versuchen, inner 
halb 18 Monaten die Gesetzgebung ihres Lan 
de« mit den Bestimmungen der internationalen 
Arbeitsorganisation in Einklang zu bringen, säe 
zu ratifizieren oder abzulehnen. Hierbei zeigen 
sich nun gewisse Mängel. Eine Anzahl Regie 
rungen berichtet nicht oder sehr mangelhaft. 
Andere berichten jahrelang später. Wieder an 
der« -Regierungen nehmen zwar das Ueberein 
kommen an, führen es aber nicht durch. Mit 
diesen Mängeln werden sich sicher noch Ver 
waltungrat und spätere Konferenzen zu beschäf 
tigen haben. Sie müssen abgestellt werden, 
damit die Organisation nicht von innen heraus 
ausgehölt wird. 
Der weltumspannende Geist der internatio 
nalen Arbeitsorganisation, der Verständnis und 
Versöhnung atmet, der die regionalen Verschie 
denheiten der Wirtschaftsweisen in der Welt 
kennt, wird auch die Richtlinien und Normen 
finden, die solche Mängel überwinden. Die 
Welt braucht den Geist der internationalen Ar 
beitsorganisation, der gegen Not und Armut 
kämpft, der für eine gerechte Güterverteilung, 
für die Menschenwürde eintritt,, der den wirt 
schaftlichen Fortschritt für den Menschen ver 
wendet wissen will, weil Kriege den sozialen 
Fortschritt und politische Grenzen die wirt 
schaftliche Entwicklung hemmen. 
Für diesen Geist wollen wir eintreten und 
kämpfen, damit uns der Frieden erhalten bleibt. 
Kein Friede ohne soziale Gerechtigkeit. Der 
Friede braucht auch die Gerechtigkeit, aber 
die Gerechtigkeit kann nur in Freiheit leben.' 
Delheid. 
In der Arbeitspause 
-MALZBIER 
alkoholarm — traubenzuckerhaltig
	        
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