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Dez./Tan. 1952/53
egal wer es lat, der gegen diese Neutralität
verstößt, kein Recht hat, mehr. Mitglied der
Gewerkschaft zu sein. Eine schlagkräftige
EG. ist überhaupt nur dann möglich, wen»
wir uns alle auf der Plattform der partei
politischen und religiösen Neutralität zusam
menfinden und zusammenstehen. Wenn wir
bedenken, daß wir Mitglieder haben, die
sich auf alle politischen Parteien verteilen,
dann wird jedem klar werden, daß, wenn
wir nicht die unbedingte Neutralität wahren,
selbst den Grundstein zu einer Spaltung der
Gewerkschaft legeu. Eine Gewerkschaft muß
aber, wenn sie ihre Arbeit mit dem not
wendigen Erfolg betreiben will, schlagkräf
tig und stark sein und muß es auch bleiben.
Wir: Sie haben recht, Kollege Rhoden,
unsere EG.-Satzung und die Verbandssatzun
gen, die ja für uns ein unbedingt zu erfüllen
des Gesetz darstellen, schreiben das ja vor,
Nachdem die Satzungen von den Mitgliedern
selbst gemacht werden, kommt damit der
Wille aller Mitglieder zum Ausdruck.
Rhoden: Der Kollege Kutsch behauptet
aber doch nun, daß die ihm gemachten Vor
würfe nicht zutreffen. Welches Recht steht
nun dem Kollegen Kutsch zu?
Wir: Zunächst kann er satzungsmäßig Be
schwerde bei der ordentlichen General
versammlung einreichen und außerdem steht
ihm der ordentliche Rechtsweg zu den zi
vilen Gerichten offen. Wenn er also glaubt,
daß der Bergbau Unrecht getan hat, dann
muß er diese Instanzen in Anspruch nehmen
und um sein Recht kämpfen.
Rhoden : Ich bin nun über diese Ange
legenheit im Bilde. Ich halte es aber für
notwendig, daß wir unseren Mitgliedern diese
Aufklärung ebenfalls zugängig machen, da
mit jedes Mitglied in der Lage ist, sich ein
eigenes Urteil über diesen Fall zu machen
und damit die Gerüchte, die den Tatsachen
zuwider lauten, damit zugleich widerlegt
sind. Ich hoffe dann, daß die vereinzelt vor
handenen Mitglieder, die ihren Austritt an
gedroht haben, einsehen, daß sie den I. V.
Metall nicht für Dinge verantwortlich ma
chen können, für die der Bergbau allein
zuständig ist.
Die Initiative des LV. Metall
Wichtige Organisationsprobieme
Bundesrepu ik. Der Streik im Graphischen
Gewerbe, der nach längeren Verhandlungen um
die Monatsmitte betgelegt worden ist, hatte fol
gendes Ergebnis: Dü“ IG Druck und Papier batte
eine Lohnerhöhung von 10 Pfennig je Stunde
gefordert. Die Unternehmer wollten zu Beginn
der Aktion am 6. 12. etwa 4 Pfg. zugestehen.
Erreicht w urde jetzt eine Erhöhung von 7,8 Pfg.
Für die Hilfsarbeiter wurde gleichfalls eine Er
höhung erwirkt, und zwar von 80 auf 82,5 Pro
zent des Facharb hnes.
Die Streikaktion der Kollegen hatte die-volle
Sympathie der saarländischen Berufskollegen
gefunden. Die Internationale Graphische Föde
ration hatte ihre Mitglieder aufgefordert, für
den Fall, daß die Unternehmer Aufträge ins
Ausland verlagern sollten, derartige Arbeiten
nicht auszuführen.
Kollegen 1 Das Jahr 1952 geht zu i
Wir haben nicht all das erreicht, was un
ser Wunsch war, aber immerhin haben wir
manches erkämpft, was zur Verbesserung
der Lebenslage der schaffenden Menschen
an der Saar beiträgt, und das werden wir
auch im kommenden Jahr so weiter tun.
Erfolg haben wir aber nur, wenn alle un
sere Funktionäre und Mitglieder hinter
uns stehen und bereit sind, mitzuhelfen.
Das Saarhüttenknappschaftsgesetz ist in»
Amtsblatt erschienen und hat dadurch
Rechtskraft erlangt. Dieses Gesetz wurde
durch die Initiative des I. V. Metall ge
schaffen. Es hat noch Mängel und befrie
digt uns in vielen Punkten nicht ganz. Wir
werden auch stets versuchen, das Gesetz so
weit zu verbessern, daß alle in der Metall
industrie beschäftigten Arbeitnehmer da
von erfaßt werden und dadurch bei Invali
dität oder Alter eine Versorgung vorhan
den ist, die unsere Kollegen vor Not
schützt.
Wir werden recht bald in der Lage sein,
durch Beschluß einer Generalversammlung
weitere Verbesserungen im Unterstüt-
zungsbezug betr. Krankheitsfälle und Ster
begeld einzuführen. Wir haben verschie
dentlich festgestellt, daß bei Auszahlung
des Sterbegeldes die Mitgliedsbücher nicht
so in Ordnung sind, wie sie sein sollen. Es
genügt nicht, daß die Kollegen ihre Bei
träge bezahlen und Beitragsmarken dafür
erhalten, sondern es ist die Pflicht unserer
Unterkassierer, dafür zu sorgen, daß diese
Beiträge auch richtig in das Buch eingc
klebt werdeu. Das Mitgliedsbuch gilt bei
jedem Unterstützungsbezug als Beitrags-
ausweis.
Besonders für die Unterkassierer ist fol
gendes wichtig: Ab 1. Januar 1953 kom
men neue Beitragsmarken zur Ausgabe.
Die alten Marken werden nur noch gekielt
für den Monat Dezember 1952 und müs
sen bis 15. Januar 1953 bei der Kasse ab
gerechnet bzw. zurückgegeben sein. Wir
bitten daher unsere Unterkassierer dafür
zu sorgen, daß die Mitgliedsbücher in Ord
nung sind, so daß nicht noch im Januar
und Februar nächsten Jahres alte Bei
tragsmarken ausgegeben werden müssen
oder daß rückständige Mitglieder noch für
die Monate November und Dezember 195'2
neue Marken kleben, weil diese mit ihren
Beiträgen nicht auf dem laufenden sind.
FerneE machen wir unsere Unterkassie
rer darauf aufmerksam, daß der Wochen
beitrag mindestens einen halben Tarif-
stundenlohn ausmachen soll. Da der Staat -
Frs.
Zeichnungs-Angebot
Die LANDES BANK UND GIROZENTRALE SAAR, SAARBRÜCKEN»'
begibt auf Grund der ihr erteilten Ermächtigung
tfrs. 600 000 000 mit 6% verzinsliche
Pfandbriefe, und
ffrs. 400 000 000 mit 6% verzinsliche
Kommunalobligationen,
in Stücken zu ffrs. 10.000, 50.000 und 100.000 zum Kurse von
100%
Die Zinsen sind jährlich zahlbar. Der ZinsL-uf beginnt mit dem 1. De
zember 1952. Der erste Zinsschein ist fällig am 1. Dezember 1952,
Die Zi 20 sind
kapitalertragssteuerfrei, frei v. Einkommensteuer,
Körperschaftssteuer u. Gemeinschaftshilfeabgabe
für die Dauer der Laufzeit der Schuldverschrei
bungen.
Die Pfandbriefe und Kommunaiobligationen sind zur
Anlage von Mündelgeldern
geeignet.
Die Tilgung der Pfandbriefe und Kommunalobligationen erfolgt in spä
teste ; 25 Jahren durch Auslosung oder Kündigung zum Nennwert oder
durch freihär*’ en Rückkauf,
Die Pfandbriefe sind durch erststellige Hypotheken gesichert. Die Kom-
munalobligationen sind gedeckt durch die von der Bank an saarländische
Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährten Darlehen oder durch
Darlehen, für die eine solche Körperschaft die Gewährleistung über
nommen hat. Außerdem haften neben den sonstigen Deckungswerten
das gesamte Vermögen der LancLobank und Girozentrale Saar und der
Sparkassen- und Giroverband Saar, Körperschaft des öffentlichen
Rechts, unbeschränkt.
Zeichnungen nehmen alle saarländischen
Kreditinstitute entgegen.
Saarbrücken, im November 1952
LANDE BANK UND GIROZENTRALE SAAR
lieh garantierte Mindestlohn 96,25
beträgt, können wir den niedrigsten i-
trag nicht unter 40 Frs. setzen. Bei Ange
stellten würde dies einem Monatsbeitrag
von ca. 180 Frs. entsprechen. Dafür fallen
ab 1. 1. 1953 Wochenbeitragsmarken zu
30 Frs. und Monatsbeitragsmarken zu 150
Frs. weg, so daß die niedrigsten Wochen
beiträge 40 Frs. und die iVlonatsbeiträao
180 Frs. betragen.
Was die Fragen betrifft, die bezüglich
der allgemeinen Situation gestellt werden,
so sei auf den Artikel verwiesen, der Tii
der letzten Ausgabe der „Arbeit“ unter
>dem Titel „Zu den Vorgängen in der EG“
veröffentlicht worden ist. Dieser Artikel
dürfte die Aufklärung geben, die die Milt
glieder verlangen können.
R. Rauch.
Zur Neuordnung der Pensionsversicherung
Referat vor Hüttenpensionären
Der Betriebsrat der Dillinger Hütte hatte
die Hüttenpensionäre an einem der letzten
Sonntage zu einer Versammlung in Diefflen,
im Lokal Becker, eingeladen.
Der 1. Beauftragte des Betriebsrates, Kol
legen Rhoden begrüßte die zahlreich erschie
nenen Pensionäre und Witwen.
In seinem anschließenden Referat sprach,
er über das 2. Gesetz zur Neuordnung der
hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung
im Saarland vom 7. 11. 1952 und ging im
einzelnen auf die die Pensionäre und Witwen
am meisten interessierenden Paragraphen ein
und erläuterte diese. Besonders ausführlich
befaßte er sich mit dem § 9 Invalidenpen-
»ion, § 10 Berufsunfähigkeit, § 11 Hinter
bliebenenrente, § 12, Rentenberechnung, § 20
Krankenversicherung der Rentner, § 22 Bei
träge § 23 Staatszuschuß und Staatsgarantie
u. a. m.
Kollege Rhoden wies darauf hin, daß das
neue Gesetz nicht alle Forderungen, die der
Industrieverband Metall gestellt habe, er
füllt. Unser Wunsch, die Metallknappschaft
zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
zu machen, sei nicht erfüllt worden, ebenso
die volle Selbstverwaltung. Auch die Einbe
ziehung der Krankenversicherung und Ver
waltung der Krankenhäuser sei im Gesetz
noch nicht berücksichtigt. Die Wahl der
Knappschaftsältesten als Vertreter der Ver
sicherten sei ebenfalls unberücksichtigt ge
blieben. Ferner habe unsere Forderung auf
Bewilligung derselben Regierungszuschüsse,
wie zur Saarknappschaft keine Erfüllung ge
funden. Unsere Forderung auf Erhöhung der
Renten auf 75 °/o des früheren Einkommens,
wie bei Beamten und Angestellten der öffent
lichen Betriebe sei auch flach gefallen. Eis
sei aber unbestritten, daß das jetzt vor
liegende Gesetz für die Pensionäre trotz alle
dem Verbesserungen gebracht habe und es
müsse anerkannt werden, daß das Gesetz,
trotzdem es noch viele Mängel aufweise, im
merhin eine sehr wertvolle Grundlage für
einen weiteren Ausbau bilde. Er erwähnte
hierbei noch, daß wir als Ind. Verband Metall
dem neuen Landtag wahrscheinlich schon in
Kürze einen Antrag auf Abänderung des ge
genwärtigen Gesetzes vorlegen würden, indem
wir unsere Forderungen erneut geltend mach
ten.
Kollege Rhoden betonte dabei noch, daß die
idealste Sozialversicherung diejenige sei, die
alle Arbeitnehmer an der Saar, also den
Bergmann, den Metallarbeiter, den Eisen
bahner, den Bauarbeiter, den Bauern, die An
gestellten und die Beamten gleichmäßig er
fasse. Dies sei ein erstrebenswertes Ziel, das
wir im Auge behalten müßten.
Die Ausführungen des Kollegen Rhoden
wurden von den Anwesenden mit großem In
teresse und Beifall aufgenommen und die »ich
hieran anschließende Diskussion zeigte mit
welch großem Interesse diese neue Einrichtung
von den Rentnern begrüßt wurde.
Anschließend gab Kollege Rhoden noch be
kannt, daß der Betriebsrat der Dillinger
Hütte beschlossen hätte unter gewissen Richt
linien alle Pensionäre in die solidarische Ka
meradschaftshilfe einzubeziehen. Daa dadurch
entstehende höhere Risiko werde von der Be-
' legschaft getragen.
Bei dieser Gelegenheit wies Kollege Rho
den die Vorwürfe einzelner Vorstandsmit
glieder der PensionBrvereine gegen de» Be
triebsrat zurück. Er machte darauf aufmerk
sam, daß gerade die Einheitsgewerkschaft es
gewesen sei, die sich schon 1945 der Pen
sionäre und Witwen angenommen habe, In
dem sie mit der Militärregierung verhandelt
hätte. Er fragte die Versammlung, wo dte^
jenigen damals gewesen wären, die heute
alles besser machen wollten. Man habe von
ihnen nichts gesehen und nichts gehört.
Das Betriebsratsmitglied Kollege Eloy wies
in diesem Zusammenhang darauf hin, daß
es die Mitglieder der Einheitsgewerkschaft
waren, die den Grundstein zur heutigen So
zialversicherung gelegt hätten und er macht«
auch für die Zukunft darauf aufmerksam,
daß Verbesserungen nur im Kampf durch
eine geschlossene Arbeitnehmerschatt inner
halb der Einheitsgewerkschaft erzielt werden
könnten. Dessen müsse sich jeder bewußt sein
und er müsse sich, soweit er es noch nicht
getan hätte, der Kampforganisation der Ein
heitsgewerkschaft anschließen.
Mitbestimmung
und USA-Gewerkschaften
Im Kampf um die Mitbestimmung ha
ben sich die Attacken der Gegenseite nur
so gehäuft. Entstellung und Intrigen
sind an der Tagesordnung; Besonders wur
den tendenziöse Veröffentlichungen übe»
Aeußerungen amerikanischer Gewerk
schaftsführer verbreitet Jetzt hat de»
Präsident der großen USA-Gewerkschaft
A F L (American Federation oi Labor) an
den DGB ein Schreiben gerichtet, das eine
deutliche Abfuhr an jene gewerksohafts-
feindliche Kreise darstellt. Es heißt darin i
. Es wurde uns bekannnt, daß be
stimmte Arbeitgebergruppen in Ihrem Lande
die Haltung der A. F. of L. zur Mitbestim
mung falsch dargestellt haben.
Die A. F. of L. sprach sich niemals gegen
die Mitbestimmung in Deutschland aus. Wir
stehen eindeutig zur Entscheidung des zwei
ten Weltkongresses des IBFG, Mailand 1951,
dessen Erklärung mit unserem Einverständ
nis wie folgt, formuliert wurde:
„Mit besonderem Interesse begrüßt der Kon
greß die Aktion der Gewerkschaften solcher
Länder, welche das Recht der Arbeiter auf
Mitbestimmung in den Unternehmungen und
Industrien für alle sozialen und wirtschaft
lichen Belange durchsetzen.
Wir beglückwünschen diese Gewerkschaften
zu den Erfolgen, welche sie bereits erzielt
haben und wir unterstützen solche Forderun
gen, wenn sie mr Zeit nicht durchgesetzt
sind.“
Die A. F. of L. fordert für die Vereinig
ten Staaten keine Mitbestimmungsgesetze. Wir
sind in der Lage, die Interessen der Ar
beitnehmerschaft durch die Stärke unserer
Kollektivverträge zu schützen und durchzu
setzen.
Wir können jedoch vollauf verstehen, daß
Ihre Organisation entschlossen ist, von dem
Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen al§
einem Mittel, das sich gegen die Versuche
der Großindustrie and der Finanz-Magnaten
wendet, erneut eine dominierende Position
im deutschen Wirtschaftsleben aufzubauen.
Weiterhin ist sich die A. F. of L. durch
aus darüber klar, daß die Stärke der Groß
industrie und deren Machtzusammenballung,
durch welche seinerzeit die Nazipartei finan
ziert wurde — und damit das Hitler-Regime
—- im Interesse des Weltfriedens und der
Demokratie kontrolliert werden muß ... “
Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie
diese Erklärung unter den Gewerkschaften
und der Oeffentlichkeit weitgehend publizieren
würden.
BereitjcM jut Johrestosnöe
(Fortsetzung von Seit» 1)
Zahlreich sind die Probleme, und jedes
Jahr bringt neue mit laufenden Ausein
andersetzungen mit dem Unternehmertum,
Regierung und Parlament und selbst mit
Hetzern gegen die Gewerkschaft. Sorgen
wir dafür, daß das wirkliche Schwerge
wicht der 800000 Arbeitnehmer an der
Saar in der Interessenvertretung zur vol
len Geltung kommen kann. Die Unorgani
sierten, ob Männer oder Trauen, mögen
sich an der Jahreswende einmal überlegen,
welchen Beitrag für weiteren Fortschritt
sie nun leisten wollen, ob sie den notwen
digen Kampf andern wieder allein über
lassen. Es geht doch darum, immer wie
der mit Entschlossenheit und Stärke das
abzutrotzen, worauf der schaffende Mensch
Anspruch in einer immerwährenden Ent
wicklung hat.
Die Zukunft gehört nur dem, der zu
kämpfen vermag, dem, der nicht schwach
wird, dem, der nicht zögert, dem, der nicht
die Flinte ins Korn wirft, wenn einmal zu
sätzliche Konflikte auftauchen. Der or
ganisierte Arbeitnehmer kann Vertrauen
haben. Er sieht neben sich das Millionen-
heer der organisierten Arbeiter in der
ganzen freien Welt, die im Grunde um die
gleichen Ziele kämpfen.
Wenn der Arbeitnehmer es sich recht
überlegt, so kann er zu keiner andern Er
kenntnis kommen als jener: Ohne Organik
sation ist er schwach, ja, hat er überhaupt
nichts zu melden, macht man mit ihmj
was man will. Je stärker aber die Orga
nisation ist, desto stärker ist der Arbeit-
nehmereinfluß. Diese Feststellung bedeu
tet keine leere Phrase, das ist ein ganz
natürlicher Tatbestand.
Fortschritt ohne Anstrengung, ohne Op
fer ist undenkbar. Die Gegenseite erwartet
auch unsere Anstrengungen, unsere Be
reitschaft, und ohne unsere Forderungen
und Auseinandersetzungen mit ihr wird sie
nichts von Bedeutung zu gestehen. Darum
ergreifen wir gestärkt durch den Glau
ben an unser Recht, durch die Solidarität
aller — in Vermeidung von Fehlern der
Vergangenheit — die Initative, dann wird
uns das neue Jahr den Erfolg nicht schul
dig bleiben. Die Situation ist günstig. Die
Zusammenballung einer so gewaltigen Ar
beitskraft auf engem Raum wie an der
Saar ist für die Entfaltung der Energien
einer modernen Arbeitnehmerorganisation
ein guter Boden. -A*