Full text: 7.1952 (0007)

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Matz 1982 
= 8g junge jSgBgifdioflIgf 
Der 2. Landesjugendkongreß 
Aufschlußreiche Tagung der Gewerkschaftsjugend 
Im Bergmannshcim in Neunklrchen fand 
kürzlich der 2. Landeskongreß der Gewerk 
schaftsjugend der EG statt. Zahlreiche Gäste 
des In- und Auslandes waren erschienen. Der 
Landesjugendsekretär Rudi Blaß konnte u. a. 
den Kollegen Urig als Vertreter der deutschen 
Gewerkschaftsjugend und den Kollegen Hengen 
als luxemburgischen Vertreter begrüßen. Ju 
gendliche aus allen Berufssparten und Indu- 
strieverbäuden der Einheitsgewerkschaft waren 
zu diesem Kongreß delegiert. 
Nach herzlichem Willkommengruß, den 
Bürgermeister Brockmeier den Delegierten ent 
gegenbrachte, übermittelte das Mitglied des 
Landesvorstandes, Kollege Rauch, die Grüße 
der Landesleitung. Die Jugend habe selbst 
schwierige Probiente, die sie lösen müsse, so 
sagte der Sprecher, und die älteren Kollegen 
würden mit Rat und Tat zur Seite stehen. 
Sie habe die Aufgabe, sich zu formen und zu 
bilden, denn der Nachwuchs für die Organisa 
tion gehe aus der Gewerkschaftsjugend hervor. 
Die Jugendlichen sollen einmal Funktionen be 
kommen und gute Betriebsräte werden. Dazu 
sei die intensive Schulung ein unumgängliches 
Erfordernis- Es sei erfreulich, daß der Deut 
sche Gewerkschaftsbund sich bereit erklärt ha 
be. saarländische Jugendfunktionäre im Rah 
men seiner Srhulungsprogramme kostenlos zu 
den Schulungen zuzulassen. 
Gemeinsame Ziele verbinden die 
Jugend 
Forderungen. Für die Jugendlichen in den Be 
trieben müsse besonders gesorgt werden. Sie 
müssen eine ausgezeichnete Ausbildung erfah 
ren. Darüber habe die Gewerkschaft zu wachen. 
Geschäftsbericht und Diskussion 
Der Nachmittag wurde von dem Geschäfts 
bericht des Jugendsekretärs, der Diskussion und 
der Wahl des Jugendbeirates ausgefüllt. Kollege 
Rudi Blaß erinnerte zunächst daran, daß es 
nicht möglich war, den 2. Jugendkongreß frü 
her durchzuführen. Es machten sich in den 
letzten vier Jahren große Schwierigkeiten be 
merkbar, die sich der positiven Gewerkschafts 
jugendarbeit in den Weg stellten. Dennoch 
seien Erfolge zu verzeichnen, besonders inner 
halb der Jugendarbeit in den einzelnen Indu 
strieverbänden. Eine wesentliche Aufgabe des 
Landesjugendsekretärs sei es gewesen, die Ver 
bindung mit den Regierungsstellen, den Kam 
mern und den Schulbehörden aufzunehmen, auf 
rechtzuerhalten und entscheidende Verhandlun 
gen zu führen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz 
und die Erziehungsbeihilfen seien geschaffen 
worden. Große Mängel seien im Jugendarbeits 
schutzgesetz noch vorhanden, und die Erzie 
hungsbeihilfen bedürfen einer Revision. Dio 
Aenderung dieser Verhältnisse müsse von dem 
neuen Jugendbeirat schnellstens erstrebt wer 
den. Auch das Jugendpflegegesetz bedürfte des 
vollen Einsatzes. Entscheidende Ansichten konn 
ten erfolgreich vertreten werden. So sei ea 
gelungen, daß dem Jugendsekretariat für ju 
gendpflegerische Aufgaben von der Regierung 
bereits 1,8 Millionen Franken zur Verfügung 
gestellt wurden. Die Berufsbildung habe eine 
Förderung erfahren; so zum Beispiel durch das 
kaufmännische Berufsbildungswerk. Zahlreiche 
Kurse seien bereits auch auf anderen Gebieten 
durchgeführt. Die schlechte Beteiligung der Ju 
gendlichen an diesen berufsbildenden Kursen sei 
bedauerlich. Viele andere Arbeiten seien ver 
richtet und Besprechungen geführt worden, die 
dazu führten, daß zahlreiche Lehrstellen neu 
besetzt werden konnten, und vieles andere mehr. 
Die Aufgabe des neuen Jugendbeirates sei es 
auch, noch mehr Jugendliche zu erfassen und 
neue Ortsjugendgruppen zu bilden. Ein Antrag, 
daß die Jugendarbeit nicht in den I.-V., sondern 
durch Jugendgruppen der Gesamtgewerkschaft 
getätigt werden solle, müsse dem Landeskon 
greß der EG zur Beschlußfassung vorgelcgt 
werden. Abschließend dankte der Kollege Rudi 
Blaß den Jugendfunktionäre für die tatkräftige 
Mitarbeit in der Vergangenheit. 
In der Diskussion wurde der Geschäfts 
bericht des Jugendsekretärs von einzelnen Dis 
kussionsrednern nicht voll gebilligt. In einer 
durchaus sachlichen Kritik wurden zum Teil 
wertvolle Anregungen fiir die kommende Ju 
gendarbeit gegeben. Es wurden die von den Ju 
gendlichen eingebracbtcn Anträge unterstützt, 
so auch der, daß auf Jugendkongressen der Se 
kretär von den Delegierten in direkter Wahl 
gewählt wird. Uebcr diesen Antrag entwickelte 
sich eine heftige Diskussion, weil zunächst die 
Meinung vertreten wurde, daß der Jugendsekre 
tär auf dem Jugendkongreß nicht gewählt wer 
den könne, sondern nur der Jugendbeirat. Die 
übergroße Mehrheit der Delegierten sprach sich 
aber dafür ans, daß sie selbstverständlich den 
Jugendsekretär wählen müßten. 
In direkter Wahl wurde Kollege Norbert En 
gel zum Jugendsekretär der Einheitsgewerk 
schaft gewählt und dem Landeskongreß der EG 
zur Bestätigung empfohlen. 
Erfüllte Forcierung 
Verkaufsfreier halber Tag für da« GeseMfttH 
personal. 
In einem längeren Artikel hatten wir uns 
bereits an dieser Stelle mit der Einführung 
eines wöchentlichen freien halben Tages für 
das Geschäftspersonal befaßt und unsere Be 
gründungen (largelegt. Nunmehr kam es durch 
Verhandlungen zu einem Abschluß, der uns 
die Erfüllung dieser Forderung in absehbarer 
Zeit bringen wird. 
Grundsätzlich wurde festgelcgt, daß dem Ge- 
sehüftspersonal wöchentlich ein halber Tag 
zu gewähren ist. 
Es findet zur Zeit lediglich eine Rund 
frage darüber statt, an welchem Tag und 
zu welcher Zeit die Geschäfte geschlossen blei 
ben sollen. 
Die Rundfrage erstreckt sich darauf, ob 
dies für den Samstagnaohniittag oder für den 
Montagvormittag in Frage kommen soll. 
Ohne dem Ergebnis der Rundfrage vorgrei 
fen zu wollen, glauben wir den Standpunkt 
vertreten zu können, daß der Montagvormittag 
als der geeignete Tag angesehen werden 
dürfte. 
Wir gehen bei dieser Ueberlegung von der 
Tatsache aus, daß vor allein die berufstätigen 
Frauen oder alleinstehende Frauen und Mäd 
chen anderer Wirtschaftszweige oft nur sams- 
tagsnachmittags Gelegenheit haben, ihre Ein 
käufe zu tätigen. 
Wurde der Samstagnachmittag als verkaufs 
frei gelten, so hätte dieser Personenkreis, zu 
welchem ohne weiteres auch ledige und allein 
stehende Männer treten, praktisch keine Mög 
lichkeiten mehr, seine Besorgungen zu erle 
digen. 
Aul alle Fälle sind wir darüber erfreut, daß 
die Bemühungen der Gewerkschaft und man 
darf wohl sagen — auch des saarländischen 
Handels durch diese Vereinbarung von Er-< 
folg gekrönt sind. 
Eine Viel feistunde Im GenchJssaal 
Drei Richter fungieren als Präsidium, links 
von ihnen der Gerichtsschreiber und vor den 
Schranken zwei Rechtsanwälte im schwarzen 
Talar. An einem kleinen Tisch ebenfalls vor 
der Schranke sitzt ein nicht brillentragender 
Herr, der scheinbar zu einer der Parteien ge 
hört, auf einer Nebenbank sitzen zwei Zivili 
sten, von denen man annebmen knnn, daß sie 
ebenfalls eine Partei bilden. Aus den Debatten 
der Rechtsanwälte entnimmt man, daß es sich 
um eine Spoalitionssache handelt. Die Christ 
lichen Gewerkschaften des Saarlandes haben 
Klage erhoben auf Rückgabe eines Gebäudes. 
Das wäre nach dem saarländischen Spoalitions- 
gesetz ganz in Ordnung, aber der Vertreter 
der Gegenpartei, d, h. der jetzige Besitzer des 
Gebäudes führt eine scharfe Klinge und weist 
dem Gerichtshof und der Gegenpartei nach, 
daß das Gebäude, um das hier gestritten vyrd, 
gar nicht mehr Eigentum der Christlichen Ge 
werkschaft gewesen war und der Käufer, der 
dasselbe 1935 erworben hat. mußte erst eine auf 
dem Gebäude liegende große Schuld abtragen. 
Der etwas in die Hitze geratene Anwalt der 
Gegenpartei ließ Worte fallen, die lauteten t 
„Christliches und soziales Verständnis“ usw. 
Auch der Herr Richter mußte die um das Ob 
jekt kämpfende Christliche Gewerkschaft ein 
bißchen mahnen, indem auch er das Wort von 
christlichem und sozialem Verständnis prägte. 
So ging es eine Weile hin und her, und zum 
Schluß zog der Vertreter der Christlichen Ge 
werkschaft mit seinem Anwalt mit etwas ver 
dutztem Gesicht ab, denn für die Rückgabe 
von angeblichem Eigentum, was eigentlich dein 
Kläger nicht gehört hat, scheint auch ein saar 
ländisches Gericht nichts wflsen zu wollen. 
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eine gerechte Lastenverteilung angestrebt wer 
den muß. Es wird auch keinem Wirtschaftsun 
ternehmen zugemutet, zu unvernünftig niedrigen 
Preisen oder gar umsonst Leistungen auszu 
führen. 
Wenn die breite Oeftentüchkeit oder irgend 
andere Stellen glauben, diese Pflichten den öf 
fentlichen Verkehrsuntemehmen auferlegen zu 
müssen, dann haben sie auch die 
Verpflichtung zu verlangen, daß ein vernümtiger 
Ausgleich geschaffen wird, der sich nur dann er 
reichen läßt, wenn dem öffentlichen Unternehmen 
andererseits Erleichterungen geschaffen werden. 
Wir in diesen Betrieben Beschäftigten wehren 
uns entschieden dagegen, daß unseren Betrieben 
Leistungen zugemutet werden, die letzten Endes 
auf unseren Schultern und denen unserer Fa 
milien ausgetragen werden müßten. 
Die Oeffentlichkeit wünscht und fordert die 
laufende Modernisierung und Vorwärtsentwick- 
lung des Verkehrswesens, sie erstrebt alle er 
denklichen Bequemlichkeiten innerhalb des Ver 
kehrs. Sie macht sich aber keine Gedanken 
darüber, welche Mittel die Verkehrsunternehrnen 
aufzubringen haben und woher diese Mittel kom 
men sollen, um diesen Anforderungen gerecht 
zu weiden. 
Wir als Beschäftigte in diesen Unternehmen 
und als gewerkschaftliche Organisation erhof 
fen deshalb die Unterstützung der Oetfentlich- 
keit, wenn wir von unserer Regierung fordern! 
i. Unterstützung der Verkehrsbetriebe in ihrem 
Bemühen, den öffentlichen Verkehrsbedürl- 
nissen Rechnvng zu tragen durch Moderni 
sierung ihrer vereiterten Anlagen und Ver 
kehrsmittel. 
3. den Erlaß von Steuerrücketttedeo, die, wenn 
sie aufgebracht weiden müsse«, die Ver 
kehrsbetriebe nur daran bladem könne«, 
ihren Anstrengungen um eine Verbesserung 
der Verkehreveri'iiltirtsse io unserer Heimat 
saw Wahle der bwhseten OeMenRicbkeR 
and er- h »jeiend «tgegeRWtwJi^ 
ken. 
Neuregelung der Erziehungsbeihilfen 
Kollege Urig vom Deutschen Gewerkschafts- 
bund übermittelte die Grüße der deutschen Ge 
werkschaf tsjugend. Er brachte seine besondere 
Freude zum Ausdruck, an diesem Jugendkon- 
greß teilzunehmen. Gemeinsame Ziele würden 
die Jugendlichen aller Länder über die beste 
henden Grenzen hinweg verbinden. Urig kam 
auf die leidige Paßkontrolle zu sprechen und 
erwähnte die Schwierigkeiten, die der kleinen 
deutschen Delegation bei ihrer Einreise in das 
S:>wwehiet gemacht wurden. 
Der luxemburgische Vertreter überbrachte 
ebenfalls herzliche Grüße aus seinem Lande. 
Die Beschlüsse, die zu fassen seien, müßten sich 
zum WoMe der Jugend im Saargebiet auswir 
ken. 
Die besonderen Aufgaben 
Das Referat auf dieser Jugendtagung hielt das 
Mitglied des Landtages, Kollege Kurt Con 
rad. Seine Ausführungen erstreckten sich auf 
die Aufgaben der Gewerkschaft in Staat und 
Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung 
der Cewerksehaftsjugend. Er sprach den Ju 
gendlichen aus den Herzen, als er die schäd 
lichen Auswirkungen des Kapitalismus heraus 
stellte. Seine Ausführungen über die Entwick 
lung der Wirtschaft in den vergangenen Jahr 
zehnten und über die immer bedrohlicher wer 
dende Lage für die gesamte Arbeitnehmerschaft 
fanden große Aufmerksamkeit. Daraus resul 
tieren gewisse Notwendigkeiten. Sie zu erken 
nen und für die Aenderung sich einzusetzen, 
sei eine der großen Aufgaben der modernen 
Gewerkschaftsbewegung. Es genüge nicht, sich 
nur mit Tagesfragen zu beschäftigen, denn ge 
meinsam müsse auch um die wirtschaftliche 
Freiheit gekämpft werden. Die Gewerkschafts 
organisationen seien ständig im Anwachsen. Der 
Kampf gelte auch den Kreisen, die es immer 
wieder versuchen, die Arbeiterschaft von ihren 
eigentlichen Zielen abzuhaJten. Das sei aber 
nur möglich, wenn die Schaffenden, d. h. die 
Mehrheit des Volkes, die bedrohliche Situation 
erkennt. Parteipolitik sei nicht Aufgabe der 
Gewerkschaft, so führte Conrad aus, aber Fra 
gen allgemeinpolitiseher Art müßten dennoch 
erörtert werden. Man könne z. B. als Arbeit 
nehmer nicht darüber hinwegsehen, daß die 
Preisbehörden versagen, daß die Finanzopera 
tionen im Saargebiet einseitiger Prägung sind, 
daß die Wirtschaft uns immer mehr und mehr 
aus den Händen gleitet, daß Schlüsselpositio 
nen nur ^von Ausländern besetzt sind, und viele 
andere Verhältnisse mehr, die immer bedrohli 
cher zu werden. scheinen. Conrad erinnerte an 
die Verhältnisse i*n Bergbau und bezüglich des 
Betriebsrätegesetzes. Die Mitbestimmung in der 
saarländischen Wirtschaft sei eine der ersten 
W r ie bereits berichtet, wurden die Verhand 
lungen über die Neufestsetzung der Erzichungs- 
beihilfen vor kurzem abgeschlossen. 
Es darf festgestcllt werden, daß diese Ver 
handlungen gegenüber denen im Jahre 19-18 
in einer ruhigeren Atmosphäre stattfanden, was 
jedoch durchaus nicht darüber hinwegtäuschen 
darf, daß es dennoch nicht so ging, wie wir das 
als absolut notwendig erachtet hätten. Daß 
unsere Vorschläge höher lagen als die der Re 
gierung, ist selbstverständlich. 
Da die Vorschläge von seiten der Arbeitge 
ber niedriger lagen als die der Regierung, ist 
eine ebenso klare Sache. 
Beide Partner haben nun ihren Standpunkt 
gegenüber der Regierung klar und deutlich 
präzisiert. 
Die Gewerkschaften haben den Vorschlag der 
Es muß nochmals ausdrücklich darauf lun 
gewiesen werden, daß es sich bei diesen Sät 
zen nur um Mindestsätze handelt. 
Der I.-V. Verkehr und Transport der EG 
sieht sich veranlaßt, über ein wichtiges 
Problem der Straßenbahn Aufklärung zu 
geben. 
Die Tarifgestaltung bei den saarländischen öf 
fentlichen Verkehrsuntemehmen, insbesondere 
den Straßenbahnen, hat in der Vergangenheit 
vielfach eine unberechtigte Polemik in der Presse 
ausgelöst, die dazu angetan war, den Mann auf 
der Straße über die wirklichen Verhältnisse bei 
diesen Unternehmungen falsch zu unterrichten. 
Es mag dabei eine gute Absicht zugrunde ge 
legen haben, die sich aber ausschließlich der 
Oefientlichkeit zuwandte und den Verkehrsunter 
nehmungen keinerlei Rechnung trug. 
Bei einer Untersuchung der Gründe, die 
zu der heutigen Tarifgestaltung führten, muß je 
der gerecht denkende Mensch zu einem anderen 
Schluß kommen. 
Zu Beginn unserer Ausführungen möchten wir 
vor allem herausstellen, daß es eine durchaus 
irrige Meinung in der breiten Oeffentlich 
keit darstellt, wenn man die Auffassung vertritt, 
daß die Straßenbahnen staatlich gelenkte und 
unterstützte Unternehmen seien. Die Straßen 
bahnen sind Wirtschaftsbetriebe, die zwar ei 
nem öffentlichen Bedürfnis in weitem Rahmen 
Rechnung zu tragen haben und sich auch nach 
besten Kräften bemühen, es wirklich zu tun, die 
sich jedoch selbst tragen müssen. Das heißt, 
sie unterliegen denselben Belastungen, und dabei 
denken wir insbesondere an die steuerlicher Art, 
wie dies bei jedem anderen privaten Wirtschafts 
unternehmen der Fall ist. Festzustellen ist: 
1. daß die Straßenbahner einer sogenannten 
Befriebspfllcht unterliegen, was bedeutet, 
daß die Verkehrsmittel der Unternehmen zu 
allen Zeiten, auch in den verkehrsschwa 
chen, zum Einsatz gebracht werden müs- 
Regierung nicht anerkannt, sind sich jedoch 
darüber im klaren, daß bei dem gegenteiligen 
Standpunkt zwischen Arbeitgeber und Gewerk 
schaften der Regierungsstelle die Entscheidung 
nicht leicht fällt. 
Es darf jedoch immerhin eines festgestcllt 
werden, daß zum Schluß der Verhandlungen 
sowohl Industrie und Handel wie auch das 
Handwerk sich darüber klar waren, daß der 
derzeitige Zustand nicht mehr aufrechterhal- 
ten werden könne und eine grundsätzliche Ab 
lehnung einer Erhöhung der Erziehungsbeihi!- 
fen nicht vertreten werden konnte. 
Die Erhöhungen selbst werden in einem der 
nächsten Amtsblätter erscheinen und damit 
Rechtskraft erhalten. 
Der zur Veröffentlichung kommende Regie 
rungsentwurf sieht folgende Erhöhungen vor« 
Bei Erscheinen der Anordnung im Amtsblatt 
des Saarlandes erfolgen Rundschreiben, die 
durch das Jugendsekretariat ausgegeben werden. 
sen ohne Rücksicht darauf, daß der Um 
fang des Verkehrs mit seinen Einnahmen 
in keiner Weise die Unkosten deckt. 
2. Die Beförderungspflicht, wobei entsprechend 
den gültigen Tarifen jeder Mann Anspruch 
auf Beförderung hat, ganz gleich, ob die 
Selbstkosten gedeckt sind oder nicht. 
Die Straßenbahnen, die dem öffentlichen Ver 
kehr dienen, können nie wie private Konkurrenz 
unternehmen sich die lohnendsten Transporte 
und Fahrten auszusuchen, welches Recht ihnen 
niemand streitig machen will. 
Es ist bekannt und keine Seltenheit, daß pri 
vate Transportunternehmen oft nur solche Fahr 
ten ausführen, die sich rentabel gestalten. Die 
privaten Transportunternehmen haben auch nicht 
die zwangsläufig verbilligten Tarife wie die öf 
fentlichen Verkehrsbetriebe, z. B. die Spezial 
tarife für Schwerbeschädigte, Berufstätige, Schü 
ler usw. Die privaten Unternehmen kennen weder 
die Betriebspflicht noch die Beförderungspflicht 
in dem strengen Sinne der öffentlichen Verkehrs 
untemehmen. Es wird den öffentlichen Verkehrs- 
Unternehmen zugemutet und von der Oeffentlich 
keit als ganz selbstverständlich gehalten, daß 
bestimmte Leistungen zu Tarifen ausgeführt wei 
den, die in keiner Weise die Selbstkosten dek- 
ken. Zum Teil wurde eg den Betrieben lange 
Zeit zur Aufgabe gemacht, gewisse Beförderun 
gen gänzlich unentgeltlich durchzuführen. Efl 
hat langer Verhandlungen bedurft, bis den Bah 
nen hierin in etwa Rechnung getragen wurde. 
Hierbei ist besonders an die Beförderung deT 
Schwerbeschädigten zu denken, wobei ausdrück 
lich festgestellt sei, daß auch wir es als eine 
Selbstverständlichkeit halten, daß die Schwer 
beschädigten unentgeltlich befördert werden sol 
len. Aber es darf es niemand verübeln, wenn 
di« Bahnen auf dem Standpunkt stehen, dafl 
NormaHall 
14—1? Jahre 
bisher 
neu 
Erhöhung 
o/o 
Durchschnitt 
liche Erhöhung 
1. Lehrjahr 
I960.— 
2200.— 
10 o/o 
bei 3jäkriger 
2. Lehrjahr 
2.590.— 
3360.— 
30 o/o 
Lehrzeit 30o/ 0 
3. Lehrjahr 
3210.— 
4817.— 
50 o/o 
hei 4jähr.ger 
?. Halbjahr 
3920.— 
6262.— 
60°/o 
Lehrzeit 37,5 o/o 
I.V. Verkehr und Transport: 
Eine notwendige Aufklärung
	        
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