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Matz 1982
= 8g junge jSgBgifdioflIgf
Der 2. Landesjugendkongreß
Aufschlußreiche Tagung der Gewerkschaftsjugend
Im Bergmannshcim in Neunklrchen fand
kürzlich der 2. Landeskongreß der Gewerk
schaftsjugend der EG statt. Zahlreiche Gäste
des In- und Auslandes waren erschienen. Der
Landesjugendsekretär Rudi Blaß konnte u. a.
den Kollegen Urig als Vertreter der deutschen
Gewerkschaftsjugend und den Kollegen Hengen
als luxemburgischen Vertreter begrüßen. Ju
gendliche aus allen Berufssparten und Indu-
strieverbäuden der Einheitsgewerkschaft waren
zu diesem Kongreß delegiert.
Nach herzlichem Willkommengruß, den
Bürgermeister Brockmeier den Delegierten ent
gegenbrachte, übermittelte das Mitglied des
Landesvorstandes, Kollege Rauch, die Grüße
der Landesleitung. Die Jugend habe selbst
schwierige Probiente, die sie lösen müsse, so
sagte der Sprecher, und die älteren Kollegen
würden mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Sie habe die Aufgabe, sich zu formen und zu
bilden, denn der Nachwuchs für die Organisa
tion gehe aus der Gewerkschaftsjugend hervor.
Die Jugendlichen sollen einmal Funktionen be
kommen und gute Betriebsräte werden. Dazu
sei die intensive Schulung ein unumgängliches
Erfordernis- Es sei erfreulich, daß der Deut
sche Gewerkschaftsbund sich bereit erklärt ha
be. saarländische Jugendfunktionäre im Rah
men seiner Srhulungsprogramme kostenlos zu
den Schulungen zuzulassen.
Gemeinsame Ziele verbinden die
Jugend
Forderungen. Für die Jugendlichen in den Be
trieben müsse besonders gesorgt werden. Sie
müssen eine ausgezeichnete Ausbildung erfah
ren. Darüber habe die Gewerkschaft zu wachen.
Geschäftsbericht und Diskussion
Der Nachmittag wurde von dem Geschäfts
bericht des Jugendsekretärs, der Diskussion und
der Wahl des Jugendbeirates ausgefüllt. Kollege
Rudi Blaß erinnerte zunächst daran, daß es
nicht möglich war, den 2. Jugendkongreß frü
her durchzuführen. Es machten sich in den
letzten vier Jahren große Schwierigkeiten be
merkbar, die sich der positiven Gewerkschafts
jugendarbeit in den Weg stellten. Dennoch
seien Erfolge zu verzeichnen, besonders inner
halb der Jugendarbeit in den einzelnen Indu
strieverbänden. Eine wesentliche Aufgabe des
Landesjugendsekretärs sei es gewesen, die Ver
bindung mit den Regierungsstellen, den Kam
mern und den Schulbehörden aufzunehmen, auf
rechtzuerhalten und entscheidende Verhandlun
gen zu führen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz
und die Erziehungsbeihilfen seien geschaffen
worden. Große Mängel seien im Jugendarbeits
schutzgesetz noch vorhanden, und die Erzie
hungsbeihilfen bedürfen einer Revision. Dio
Aenderung dieser Verhältnisse müsse von dem
neuen Jugendbeirat schnellstens erstrebt wer
den. Auch das Jugendpflegegesetz bedürfte des
vollen Einsatzes. Entscheidende Ansichten konn
ten erfolgreich vertreten werden. So sei ea
gelungen, daß dem Jugendsekretariat für ju
gendpflegerische Aufgaben von der Regierung
bereits 1,8 Millionen Franken zur Verfügung
gestellt wurden. Die Berufsbildung habe eine
Förderung erfahren; so zum Beispiel durch das
kaufmännische Berufsbildungswerk. Zahlreiche
Kurse seien bereits auch auf anderen Gebieten
durchgeführt. Die schlechte Beteiligung der Ju
gendlichen an diesen berufsbildenden Kursen sei
bedauerlich. Viele andere Arbeiten seien ver
richtet und Besprechungen geführt worden, die
dazu führten, daß zahlreiche Lehrstellen neu
besetzt werden konnten, und vieles andere mehr.
Die Aufgabe des neuen Jugendbeirates sei es
auch, noch mehr Jugendliche zu erfassen und
neue Ortsjugendgruppen zu bilden. Ein Antrag,
daß die Jugendarbeit nicht in den I.-V., sondern
durch Jugendgruppen der Gesamtgewerkschaft
getätigt werden solle, müsse dem Landeskon
greß der EG zur Beschlußfassung vorgelcgt
werden. Abschließend dankte der Kollege Rudi
Blaß den Jugendfunktionäre für die tatkräftige
Mitarbeit in der Vergangenheit.
In der Diskussion wurde der Geschäfts
bericht des Jugendsekretärs von einzelnen Dis
kussionsrednern nicht voll gebilligt. In einer
durchaus sachlichen Kritik wurden zum Teil
wertvolle Anregungen fiir die kommende Ju
gendarbeit gegeben. Es wurden die von den Ju
gendlichen eingebracbtcn Anträge unterstützt,
so auch der, daß auf Jugendkongressen der Se
kretär von den Delegierten in direkter Wahl
gewählt wird. Uebcr diesen Antrag entwickelte
sich eine heftige Diskussion, weil zunächst die
Meinung vertreten wurde, daß der Jugendsekre
tär auf dem Jugendkongreß nicht gewählt wer
den könne, sondern nur der Jugendbeirat. Die
übergroße Mehrheit der Delegierten sprach sich
aber dafür ans, daß sie selbstverständlich den
Jugendsekretär wählen müßten.
In direkter Wahl wurde Kollege Norbert En
gel zum Jugendsekretär der Einheitsgewerk
schaft gewählt und dem Landeskongreß der EG
zur Bestätigung empfohlen.
Erfüllte Forcierung
Verkaufsfreier halber Tag für da« GeseMfttH
personal.
In einem längeren Artikel hatten wir uns
bereits an dieser Stelle mit der Einführung
eines wöchentlichen freien halben Tages für
das Geschäftspersonal befaßt und unsere Be
gründungen (largelegt. Nunmehr kam es durch
Verhandlungen zu einem Abschluß, der uns
die Erfüllung dieser Forderung in absehbarer
Zeit bringen wird.
Grundsätzlich wurde festgelcgt, daß dem Ge-
sehüftspersonal wöchentlich ein halber Tag
zu gewähren ist.
Es findet zur Zeit lediglich eine Rund
frage darüber statt, an welchem Tag und
zu welcher Zeit die Geschäfte geschlossen blei
ben sollen.
Die Rundfrage erstreckt sich darauf, ob
dies für den Samstagnaohniittag oder für den
Montagvormittag in Frage kommen soll.
Ohne dem Ergebnis der Rundfrage vorgrei
fen zu wollen, glauben wir den Standpunkt
vertreten zu können, daß der Montagvormittag
als der geeignete Tag angesehen werden
dürfte.
Wir gehen bei dieser Ueberlegung von der
Tatsache aus, daß vor allein die berufstätigen
Frauen oder alleinstehende Frauen und Mäd
chen anderer Wirtschaftszweige oft nur sams-
tagsnachmittags Gelegenheit haben, ihre Ein
käufe zu tätigen.
Wurde der Samstagnachmittag als verkaufs
frei gelten, so hätte dieser Personenkreis, zu
welchem ohne weiteres auch ledige und allein
stehende Männer treten, praktisch keine Mög
lichkeiten mehr, seine Besorgungen zu erle
digen.
Aul alle Fälle sind wir darüber erfreut, daß
die Bemühungen der Gewerkschaft und man
darf wohl sagen — auch des saarländischen
Handels durch diese Vereinbarung von Er-<
folg gekrönt sind.
Eine Viel feistunde Im GenchJssaal
Drei Richter fungieren als Präsidium, links
von ihnen der Gerichtsschreiber und vor den
Schranken zwei Rechtsanwälte im schwarzen
Talar. An einem kleinen Tisch ebenfalls vor
der Schranke sitzt ein nicht brillentragender
Herr, der scheinbar zu einer der Parteien ge
hört, auf einer Nebenbank sitzen zwei Zivili
sten, von denen man annebmen knnn, daß sie
ebenfalls eine Partei bilden. Aus den Debatten
der Rechtsanwälte entnimmt man, daß es sich
um eine Spoalitionssache handelt. Die Christ
lichen Gewerkschaften des Saarlandes haben
Klage erhoben auf Rückgabe eines Gebäudes.
Das wäre nach dem saarländischen Spoalitions-
gesetz ganz in Ordnung, aber der Vertreter
der Gegenpartei, d, h. der jetzige Besitzer des
Gebäudes führt eine scharfe Klinge und weist
dem Gerichtshof und der Gegenpartei nach,
daß das Gebäude, um das hier gestritten vyrd,
gar nicht mehr Eigentum der Christlichen Ge
werkschaft gewesen war und der Käufer, der
dasselbe 1935 erworben hat. mußte erst eine auf
dem Gebäude liegende große Schuld abtragen.
Der etwas in die Hitze geratene Anwalt der
Gegenpartei ließ Worte fallen, die lauteten t
„Christliches und soziales Verständnis“ usw.
Auch der Herr Richter mußte die um das Ob
jekt kämpfende Christliche Gewerkschaft ein
bißchen mahnen, indem auch er das Wort von
christlichem und sozialem Verständnis prägte.
So ging es eine Weile hin und her, und zum
Schluß zog der Vertreter der Christlichen Ge
werkschaft mit seinem Anwalt mit etwas ver
dutztem Gesicht ab, denn für die Rückgabe
von angeblichem Eigentum, was eigentlich dein
Kläger nicht gehört hat, scheint auch ein saar
ländisches Gericht nichts wflsen zu wollen.
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eine gerechte Lastenverteilung angestrebt wer
den muß. Es wird auch keinem Wirtschaftsun
ternehmen zugemutet, zu unvernünftig niedrigen
Preisen oder gar umsonst Leistungen auszu
führen.
Wenn die breite Oeftentüchkeit oder irgend
andere Stellen glauben, diese Pflichten den öf
fentlichen Verkehrsuntemehmen auferlegen zu
müssen, dann haben sie auch die
Verpflichtung zu verlangen, daß ein vernümtiger
Ausgleich geschaffen wird, der sich nur dann er
reichen läßt, wenn dem öffentlichen Unternehmen
andererseits Erleichterungen geschaffen werden.
Wir in diesen Betrieben Beschäftigten wehren
uns entschieden dagegen, daß unseren Betrieben
Leistungen zugemutet werden, die letzten Endes
auf unseren Schultern und denen unserer Fa
milien ausgetragen werden müßten.
Die Oeffentlichkeit wünscht und fordert die
laufende Modernisierung und Vorwärtsentwick-
lung des Verkehrswesens, sie erstrebt alle er
denklichen Bequemlichkeiten innerhalb des Ver
kehrs. Sie macht sich aber keine Gedanken
darüber, welche Mittel die Verkehrsunternehrnen
aufzubringen haben und woher diese Mittel kom
men sollen, um diesen Anforderungen gerecht
zu weiden.
Wir als Beschäftigte in diesen Unternehmen
und als gewerkschaftliche Organisation erhof
fen deshalb die Unterstützung der Oetfentlich-
keit, wenn wir von unserer Regierung fordern!
i. Unterstützung der Verkehrsbetriebe in ihrem
Bemühen, den öffentlichen Verkehrsbedürl-
nissen Rechnvng zu tragen durch Moderni
sierung ihrer vereiterten Anlagen und Ver
kehrsmittel.
3. den Erlaß von Steuerrücketttedeo, die, wenn
sie aufgebracht weiden müsse«, die Ver
kehrsbetriebe nur daran bladem könne«,
ihren Anstrengungen um eine Verbesserung
der Verkehreveri'iiltirtsse io unserer Heimat
saw Wahle der bwhseten OeMenRicbkeR
and er- h »jeiend «tgegeRWtwJi^
ken.
Neuregelung der Erziehungsbeihilfen
Kollege Urig vom Deutschen Gewerkschafts-
bund übermittelte die Grüße der deutschen Ge
werkschaf tsjugend. Er brachte seine besondere
Freude zum Ausdruck, an diesem Jugendkon-
greß teilzunehmen. Gemeinsame Ziele würden
die Jugendlichen aller Länder über die beste
henden Grenzen hinweg verbinden. Urig kam
auf die leidige Paßkontrolle zu sprechen und
erwähnte die Schwierigkeiten, die der kleinen
deutschen Delegation bei ihrer Einreise in das
S:>wwehiet gemacht wurden.
Der luxemburgische Vertreter überbrachte
ebenfalls herzliche Grüße aus seinem Lande.
Die Beschlüsse, die zu fassen seien, müßten sich
zum WoMe der Jugend im Saargebiet auswir
ken.
Die besonderen Aufgaben
Das Referat auf dieser Jugendtagung hielt das
Mitglied des Landtages, Kollege Kurt Con
rad. Seine Ausführungen erstreckten sich auf
die Aufgaben der Gewerkschaft in Staat und
Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung
der Cewerksehaftsjugend. Er sprach den Ju
gendlichen aus den Herzen, als er die schäd
lichen Auswirkungen des Kapitalismus heraus
stellte. Seine Ausführungen über die Entwick
lung der Wirtschaft in den vergangenen Jahr
zehnten und über die immer bedrohlicher wer
dende Lage für die gesamte Arbeitnehmerschaft
fanden große Aufmerksamkeit. Daraus resul
tieren gewisse Notwendigkeiten. Sie zu erken
nen und für die Aenderung sich einzusetzen,
sei eine der großen Aufgaben der modernen
Gewerkschaftsbewegung. Es genüge nicht, sich
nur mit Tagesfragen zu beschäftigen, denn ge
meinsam müsse auch um die wirtschaftliche
Freiheit gekämpft werden. Die Gewerkschafts
organisationen seien ständig im Anwachsen. Der
Kampf gelte auch den Kreisen, die es immer
wieder versuchen, die Arbeiterschaft von ihren
eigentlichen Zielen abzuhaJten. Das sei aber
nur möglich, wenn die Schaffenden, d. h. die
Mehrheit des Volkes, die bedrohliche Situation
erkennt. Parteipolitik sei nicht Aufgabe der
Gewerkschaft, so führte Conrad aus, aber Fra
gen allgemeinpolitiseher Art müßten dennoch
erörtert werden. Man könne z. B. als Arbeit
nehmer nicht darüber hinwegsehen, daß die
Preisbehörden versagen, daß die Finanzopera
tionen im Saargebiet einseitiger Prägung sind,
daß die Wirtschaft uns immer mehr und mehr
aus den Händen gleitet, daß Schlüsselpositio
nen nur ^von Ausländern besetzt sind, und viele
andere Verhältnisse mehr, die immer bedrohli
cher zu werden. scheinen. Conrad erinnerte an
die Verhältnisse i*n Bergbau und bezüglich des
Betriebsrätegesetzes. Die Mitbestimmung in der
saarländischen Wirtschaft sei eine der ersten
W r ie bereits berichtet, wurden die Verhand
lungen über die Neufestsetzung der Erzichungs-
beihilfen vor kurzem abgeschlossen.
Es darf festgestcllt werden, daß diese Ver
handlungen gegenüber denen im Jahre 19-18
in einer ruhigeren Atmosphäre stattfanden, was
jedoch durchaus nicht darüber hinwegtäuschen
darf, daß es dennoch nicht so ging, wie wir das
als absolut notwendig erachtet hätten. Daß
unsere Vorschläge höher lagen als die der Re
gierung, ist selbstverständlich.
Da die Vorschläge von seiten der Arbeitge
ber niedriger lagen als die der Regierung, ist
eine ebenso klare Sache.
Beide Partner haben nun ihren Standpunkt
gegenüber der Regierung klar und deutlich
präzisiert.
Die Gewerkschaften haben den Vorschlag der
Es muß nochmals ausdrücklich darauf lun
gewiesen werden, daß es sich bei diesen Sät
zen nur um Mindestsätze handelt.
Der I.-V. Verkehr und Transport der EG
sieht sich veranlaßt, über ein wichtiges
Problem der Straßenbahn Aufklärung zu
geben.
Die Tarifgestaltung bei den saarländischen öf
fentlichen Verkehrsuntemehmen, insbesondere
den Straßenbahnen, hat in der Vergangenheit
vielfach eine unberechtigte Polemik in der Presse
ausgelöst, die dazu angetan war, den Mann auf
der Straße über die wirklichen Verhältnisse bei
diesen Unternehmungen falsch zu unterrichten.
Es mag dabei eine gute Absicht zugrunde ge
legen haben, die sich aber ausschließlich der
Oefientlichkeit zuwandte und den Verkehrsunter
nehmungen keinerlei Rechnung trug.
Bei einer Untersuchung der Gründe, die
zu der heutigen Tarifgestaltung führten, muß je
der gerecht denkende Mensch zu einem anderen
Schluß kommen.
Zu Beginn unserer Ausführungen möchten wir
vor allem herausstellen, daß es eine durchaus
irrige Meinung in der breiten Oeffentlich
keit darstellt, wenn man die Auffassung vertritt,
daß die Straßenbahnen staatlich gelenkte und
unterstützte Unternehmen seien. Die Straßen
bahnen sind Wirtschaftsbetriebe, die zwar ei
nem öffentlichen Bedürfnis in weitem Rahmen
Rechnung zu tragen haben und sich auch nach
besten Kräften bemühen, es wirklich zu tun, die
sich jedoch selbst tragen müssen. Das heißt,
sie unterliegen denselben Belastungen, und dabei
denken wir insbesondere an die steuerlicher Art,
wie dies bei jedem anderen privaten Wirtschafts
unternehmen der Fall ist. Festzustellen ist:
1. daß die Straßenbahner einer sogenannten
Befriebspfllcht unterliegen, was bedeutet,
daß die Verkehrsmittel der Unternehmen zu
allen Zeiten, auch in den verkehrsschwa
chen, zum Einsatz gebracht werden müs-
Regierung nicht anerkannt, sind sich jedoch
darüber im klaren, daß bei dem gegenteiligen
Standpunkt zwischen Arbeitgeber und Gewerk
schaften der Regierungsstelle die Entscheidung
nicht leicht fällt.
Es darf jedoch immerhin eines festgestcllt
werden, daß zum Schluß der Verhandlungen
sowohl Industrie und Handel wie auch das
Handwerk sich darüber klar waren, daß der
derzeitige Zustand nicht mehr aufrechterhal-
ten werden könne und eine grundsätzliche Ab
lehnung einer Erhöhung der Erziehungsbeihi!-
fen nicht vertreten werden konnte.
Die Erhöhungen selbst werden in einem der
nächsten Amtsblätter erscheinen und damit
Rechtskraft erhalten.
Der zur Veröffentlichung kommende Regie
rungsentwurf sieht folgende Erhöhungen vor«
Bei Erscheinen der Anordnung im Amtsblatt
des Saarlandes erfolgen Rundschreiben, die
durch das Jugendsekretariat ausgegeben werden.
sen ohne Rücksicht darauf, daß der Um
fang des Verkehrs mit seinen Einnahmen
in keiner Weise die Unkosten deckt.
2. Die Beförderungspflicht, wobei entsprechend
den gültigen Tarifen jeder Mann Anspruch
auf Beförderung hat, ganz gleich, ob die
Selbstkosten gedeckt sind oder nicht.
Die Straßenbahnen, die dem öffentlichen Ver
kehr dienen, können nie wie private Konkurrenz
unternehmen sich die lohnendsten Transporte
und Fahrten auszusuchen, welches Recht ihnen
niemand streitig machen will.
Es ist bekannt und keine Seltenheit, daß pri
vate Transportunternehmen oft nur solche Fahr
ten ausführen, die sich rentabel gestalten. Die
privaten Transportunternehmen haben auch nicht
die zwangsläufig verbilligten Tarife wie die öf
fentlichen Verkehrsbetriebe, z. B. die Spezial
tarife für Schwerbeschädigte, Berufstätige, Schü
ler usw. Die privaten Unternehmen kennen weder
die Betriebspflicht noch die Beförderungspflicht
in dem strengen Sinne der öffentlichen Verkehrs
untemehmen. Es wird den öffentlichen Verkehrs-
Unternehmen zugemutet und von der Oeffentlich
keit als ganz selbstverständlich gehalten, daß
bestimmte Leistungen zu Tarifen ausgeführt wei
den, die in keiner Weise die Selbstkosten dek-
ken. Zum Teil wurde eg den Betrieben lange
Zeit zur Aufgabe gemacht, gewisse Beförderun
gen gänzlich unentgeltlich durchzuführen. Efl
hat langer Verhandlungen bedurft, bis den Bah
nen hierin in etwa Rechnung getragen wurde.
Hierbei ist besonders an die Beförderung deT
Schwerbeschädigten zu denken, wobei ausdrück
lich festgestellt sei, daß auch wir es als eine
Selbstverständlichkeit halten, daß die Schwer
beschädigten unentgeltlich befördert werden sol
len. Aber es darf es niemand verübeln, wenn
di« Bahnen auf dem Standpunkt stehen, dafl
NormaHall
14—1? Jahre
bisher
neu
Erhöhung
o/o
Durchschnitt
liche Erhöhung
1. Lehrjahr
I960.—
2200.—
10 o/o
bei 3jäkriger
2. Lehrjahr
2.590.—
3360.—
30 o/o
Lehrzeit 30o/ 0
3. Lehrjahr
3210.—
4817.—
50 o/o
hei 4jähr.ger
?. Halbjahr
3920.—
6262.—
60°/o
Lehrzeit 37,5 o/o
I.V. Verkehr und Transport:
Eine notwendige Aufklärung