Full text: 7.1952 (0007)

7. Jahrgang 
Saarbrücken, März 1952 
Nr. 4 
Einsprach beim Euiopaiat 
Forderung auf Untersuchung der 
Zustände an der Saar 
Scharfer Protest zur Lohnpolitik 
Stellungnahme einer Sondersitzung des Gewerkschaitsausschusses 
Die Situation an der Saar hat die In 
dustrie - Verbände der Einheitsgewerkt 
schaff, die es in erster Linie angeht, ver 
anlaßt, unverzüglich Stellung zu nehmeni 
In Anbetracht der Dringlichkeit wurde 
die nachstehende Stellungnahme auf 
Grund eines Beschlusses des Gewerk- 
schaftsausschusses am 20. März telegra 
phisch folgenden Stellen übermittelt: 
1« dem Ministerrat des Europarates üi 
Hdn. des Präsidenten, 
% dem Außenminister der franzö 
sischen Republik, Robert Schumann, 
3. dem Außenminister und Bundes 
kanzler der Westdeutschen Repu 
blik, Dr. Konrad Adenauer. 1 
Eure Exzellenz! 
„Durch die Missachtung der demo 
kratischen Prinzipien an der Saar 
veranlaßt, gestatten sich die Unter 
zeichneten Gewerkschaften, dem 
Ministerrat des Europarates die Be 
sorgnis ihrer Mitglieder zum Aus 
druck zu bringen. Sie gründet sich 
auf den derzeitigen politischen Zu 
stand an der Saar, der die Arbeit 
nehmer des öffentlichen Dienstes, 
der Straßen- und Eisenbahn vom 
Tarifvertragsrecht ausschließt und 
die Belegschaft der größten Berufs 
gruppe an der Saar - den Bergbau - 
in Gefahr bringt, ebenfalls die Tarif- 
Vertragsfreiheit zu verlieren. 
Die Unterzeichneten Gewerk 
schaften stellen fest, daß dadurch 
einem Großteil der Arbeitnehmer 
schaft an der Saar demokratische 
Grundrechte versagt sind. 
In Anbetracht dieser Tatsache 
bitten die Unterzeichneten Gewerk 
schaften den Ministerrat, bei der 
Behandlung der Saarfrage die der 
zeitigen Zustände an der Saar ein 
gehend zu untersuchen und für 
eine Änderung Sorge zu tragen." 
Einheitsgewerkschaft 
I.-V. Bergbau: Kutsch, Schmitt 
I.-V. Eisenbahn: Weiter 
I.V. Oeffenti. Betriebe n. Verw.i I. A. Hektor 
I.-V. Verkehr und Transport: Heinz 
Postgewerkschaft: John. 
* 
Das Telegramm lag in einem Augenblick tn 
Paria vor, wo ea darauf ankam, diesen wesent 
lichen Standpunkt den genannten Stellen zur 
Kenntnis zu bringen in der bestimmten Erwar 
tung, daß die geschilderten Verhältnisse an 
Saar alsbald durch ein entsprechendes Gremium 
Der Gewerkschaftsausschuß der Einheitsgewerkschaft trat am Mittwoch, dem 
10. März zu einer Sondersitzung zusammen, um zu dem Einspruch des Arbeitsmi- 
nisters gegen den Schiedsspruch im Lohnkonflikt im Saarbergbau Stellung zu neh 
men. Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluß gefaßt: 
In Anbetracht der Tatsache, daß dem Oef- 
fentlichen Dienst, einschließlich der Straßen- 
und Eisenbahnen die selbstverständliche und 
verfassungsmäßig vorgeschriebene Anerken 
nung ihrer Hechte als gleichberechtigte Partner 
zur Regelung der Arbeite- Und Lohnverhält 
nisse durch den Nichteinbezug in das saarlän 
dische Tarifvertragsrecht versagt ist, 
in Anbetracht der Tatsache, daß Ministerprä 
sident Hoffmann in seiner Eigenschaft als Ar 
beitsminister im Saarbergbau unter Berufung 
auf § 11, Abs. 1 des Gesetzes über Tarifver 
träge und Schlichtungswesen Einspruch erho 
ben und zu gleicher Zeit den Streitfall vor die 
in der Wirtschaftskonvention vorgesehene ge 
mischte Kommission gebracht hat, um die Fra 
ge der Zuständigkeit des Staatl. Schlichtungs 
ausschusses für den Saarbergbau zur Entschei 
dung zu bringen. 
stellt der Gewerkschaftsausschuß mit Empö 
rung fest, daß ähnlich den Arbeitern und An 
gestellten des Oeffentlichcn Dienstes einschließ 
lich der Straßen- und Eisenbahnen, auch die 
Saarbergleute Gefahr laufen, daß das Recht 
auf Tarifvertragsfreiheit für sie keine Anwen 
dung findet. 
Der Gewerkischaftsausschuß 
verweist auf Artikel 47 der saarl. Verafssung 
mit folgendem eindeutigen Wortlaut: 
„Für alle Arbeitnehmer ist ein einheitliches 
Arbeitsrecht mit besonderer Gerichtsbar 
keit zu schaffen, welches das Schlichtungs 
wesen sowie die unabdingbaren Kollektiv 
vereinbarungen zwischen Gewerkschaften 
und Arbeitgeberorganisationen regelt.“ 
Der Gewerkschaftsausschuß 
stellt fest, daß das saarl. Gesetz über das Ta 
rifvertrags- und Schlichtungswesen den Saar 
bergbau nicht ausschließt. Er erkennt die in 
in einem Zusatzprotokoll festgelegten einschrän 
kenden Maßnahmen für den Saarbergbau nicht 
an, weil 
a) der Ausschluß der Regie des Mines aus 
dem Geltungsbereich des Tarifvertrags 
gesetzes durch ein Zusatzprotokoll über 
haupt nicht vollzogen werden kann, 
b) darüber hinaus die in dem Zusatzprotokoll 
angeführten Gewerkschaftsvertreter es ent 
schieden ablehnen, ihre Zustimmung gege 
ben zu haben, daß der Bergbau außerhalb 
des Tarifvertragsgesetzes zu behandeln sei. 
Der Gewerkschaftsausschuß 
empfiehlt dringend dem I.-V. Bergbau, in An 
betracht der Mißachtung demokratischer Prin 
zipien an der Saar, Beschwerde einzulegen bei 
dem Ministerrat des Europarates, bei der UNO 
und bei dem Internationalen Bund Freier Ge 
werkschaften, um in den an der Saar herr 
schenden Zuständen eine Aenderung herbeizu 
führen. 
Der Gewerkschaftsausschuß 
erklärt «ich weiterhin einstimmig bereit, 
den Industrieverband Bergbau in seinen Kampf- 
maßnahmeu mit allen Mitteln zu unterstützen 
und versichert seine uneingeschränkte Solida 
rität. 
Klare Forderung des l.V. Bergbau 
Erklärung der Revierkonferenz 
Um den oben erwähnten Stand der Dinge 
richtig einzuschätzen, ist es notwendig, noch 
darauf hinzuweisen, w T as vorangegangen ist. Der 
I.-V. Bergbau hatte in Erkenntnis der Situation 
bereits am 2. März eine Revierkonferenz ein 
berufen, die von über 1400 Delegierten besucht 
war. Auf dieser Konferenz wurde die Auffas 
sung der Delegierten in einer Entschließung 
zueammengefaßt, in der es heißt: 
Die zu einer Revierkonferenz am Sonntag, 
dem 2. März 1952, in Sulzbach versammelten 
1500 Funktionäre des I.-V. Bergbau der Ein 
heitsgewerkschaft nehmen zur derzeitigen Lohn 
situation und Lohnbewegung wie folgt Stellung: 
I. In Anbetracht, daß die Regie des Mines 
den Einwand erhoben hat, daß das Gesetz über 
Tarifvertrags- und Schlichtungswesen vom 22. 
Juni 1950 auf die Saargruben keine Anwendung 
finden würde; 
in Anbetracht, daß dagegen das Arbeitsmrm- 
sterium des Saarlandes mit Schreiben vom 10. 
September 1950 erklärt hat, daß die Saargruben 
ohne Einschränkung unter das Tarifvertrogfi- 
gesetz vom 20. Juni 1950 fallenj 
in Anbetracht, daß der Schlichtungs- und 
Schiedsausschuß in Anwendung des Tarifver 
tragsgesetzes mehrere Besprechungen über den 
Lohnkonflikt im Bergbau geführt hat und am 
23. Februar 1952 eine Sprozentige Lohnerhö 
hung auf die Leistungssteigerung und Ertrags 
lage der Saargruben anerkannt hat; 
in Anbetracht, daß diese Erhöhung des Loh 
nes von nur 5 o/o die notwendige allgemeine 
Lohnerhöhung auf Grund der Preissteigerung 
außer acht läßt, 
erklärt sieh die Revierkonferenz mit der 
Annahme des Vorschlages des staatlichen 
Sehieds- und Schlichtungsausschusses ein 
verstanden, betont jedoch mit Nachdruck, 
auf der ursprünglich gestellten Lohnforde 
rung bestehen zu müssen unter Berücksich 
tigung der weiteren Steigerungen der Le 
benshaltungskosten. Um diese Forderung 
zu verwirklichen, wird die Verbandsleitung 
beauftragt, unverzüglich in neue Lobnver- 
handlungen mit der R£gie des Mines ein 
zutreten. 
II. Zu dieser Lohnforderung, 
fordert die Revierkonferenz 
Beschwerde an die UNO 
Entschlossener Kampf des l.V. Eisenbahn 
Wegen Mißachtung der demokratischen 
Prinzipien durch die ^Regierung des Saar 
landes (Verweigerung des Tarifvertrags 
rechtes für die im öffentlichen Dienst be 
schäftigten Bediensteten und Nichtbeach 
tung der Konvention Nr. 98 (Internatio 
nales Arbeitsamt) hat der I.-V. Eisenbahn 
am 13. 2. 1952 eine Beschwerde an die 
UNO gerichtet. Der gleiche Text der Be 
schwerde, der nachstehend abgedruckt ist, 
ging auch an den Internationalen Bund 
Freier Gewerkschaften, ferner Deutschen 
Gewerkschaftsbund, die Gewerkschaft der 
Eisenbahner Deutschlands und die „Force 
Ouvriere“ gesandt. 
Außerdem sei darauf hiugewiesen, daß 
der Deutsche Gewerkschaftsbund hei der 
nächsten Sitzung des Internationalen Ar 
beitsamtes in Genf, da er offizielles Mit 
glied ist, die Vertretung des I.-V. 1 Eisen 
bahn gegen die Regierung des Saarlandes in 
Genf übernommen hat, wobei der DGB. 
ebenso wie der IBFG die Haltung des I.-V. 
Eisenbahn unterstützen wird. 
Sehr geehrter Herr General-Sekretär! 
Die fruchtlosen Bemühungen der Indu- 
strieverbände des öffentlichen Dienstes der 
Einheitsgewerkschaft des Saarlandes, die 
selbstverständliche und verfassungsmäßig 
vorgeschriebene Anerkennung ihrer Rechte 
als gleiehberechtigte Partner zur Regelung 
der Arbeits- und Lohnverhältnisse der 
durch sie vertretenen Arbeitnehmer durch 
zusetzen, 
die bewußte und vorsätzliche Mißachtung 
der demokratischen Prinzipien im allge 
meinen und der durch Verfassung und 
Grundrecht gewährleisteten Tarifvertrags 
freiheit im besonderen, 
die Bereitschaft der Träger der staat 
lichen Gewalt im Saarland, die Grund 
sätze einer auf diktatorischem Befehl ru 
henden Ordnung eines vergangenen Systems 
im Bereich des öffentliehen Dienstes wie 
der aufleben zu lassen, 
erfüllen uns mit großer Sorge um die Erhal 
tung des sozialen Friedens an der Saar und 
veranlassen uns, mit dem ganzen Gewicht der 
ans obliegenden Verantwortung die Aufmerk 
samkeit der UNO auf die hier herrsehenden 
Zustände zu lenken und in aller Form Be 
schwerde zu heben. 
Trotz wiederholter Vorstellungen der Ge 
werkschaft hat die Regierung des Saarlandes 
am 11. 7. 1951 durch den Landtag ein Ge 
setz zur Regelung der Dienst- und Besoldungs- 
Verhältnisse der saarl. Eisenbahnen im Rahmen 
einer Tarifordnung beschließen lassen und am 
26. 10. 1951 verkündet, das das Recht auf Ta- 
(Fortsetzung auf Seite 2) 
a' die Einführung der gleitenden Lohn- und 
Rentenskala, 
b) als Grundlage zum Eintritt in das System 
der gleitenden Lohnskala die Erhöhung des 
Ecklohnes im Bergbau, um den Reallohn 
znnächst wieder herzustellen; 
c) die Verringerung der Lohnspannen inner 
halb der Lohnkategorien; 
d) die Anwendung des vollen Tarifvertrags 
rechts auf den Saarbergbau, die Beseiti 
gung der Fesseln der Wirtschaftskonven 
tion (Art. 3) und damit einen saarländi 
schen JBergmannslohn. 
III. Die Revierkonferenz begrüßt die Füh 
lungnahme mit den französischen Bergarbeiter- 
gewerkschaften in der allgemeinen Lohnfraga 
und w'ünscht, daß die angebahnte Aktionsein 
heit zu einem guten Erfolg führt. 
Die Revierkonferenz fordert die Belegschaft 
der Saargruben auf, wachsam im Kampf um 
die allgemeine Lohnerhöhung zu bleiben und 
nötigenfalls zu einem offenen Gewerkschafts 
kampf bereit zu sein. 
* 
Die Entwicklung nach dieser Revierkonferenz 
ist gekennzeichnet durch den Einspruch des 
Arbeitsministers gegen den Schiedsspruch und 
den darauf erfolgten Schluß der Sondersitzung 
des Gewerkschaftsausschusses vom 19. 3. und 
die allgemeine Haltung innerhalb der Gewerk 
schaft, die mit den erforderlichen weiteren 
Maßnahmen der Situation begegnen wird. 
Kongreß der Entscheidungen 
Zur Generalversammlung der EG 
Nur noch wenige Tage trennen uns von dem 
Kongreß der Einheitsgewerkschaft, der, wie be 
reits angekündigt, am 29. und 30. März in 
der Festhalle Lp Sulzbach abgehalten wird. 
Es ist die Aufgabe der Delegierten, vom 
Vertrauen der Mitglieder getragen, sich auf 
diesen wichtigen Kongreß eingehend vorzube- 
reiiten, um in der kurzen Zeit von zw-ei Tagen 
die überaus umfangreiche Tagesordnung sach 
gemäß und erfolgreich bewältigen zu können. 
Mehr als zwei Jahre sind seit der letzten 
Generalversammlung vergangen. Wie damals, 
so wird auch diesmal zunächst Rückschau zu 
halten sein, um den zurückgclegten Weg zu 
überblicken, Erfolge und Fehler, sowie Verant 
wortlichkeit festzustellen, um dann nach posi 
tiver Kritik und sorgfältiger Prüfung zu einer 
neuen Programmgestaltung für die zukünftige 
Gewerkschaftsarbeit zu gelangen. 
Der Kongreß einer Organisation von der Be 
deutung der Einheitsgewerkschaft findet nicht 
nur das Interesse der Mitglieder, sondern der 
breiten Oeffentiichkeit. Die letzten Ereignisse 
auf lohnpolitischem und wirtschaftspolitischem 
Gebiet stellen den gewerkschaftlichen Faktor in 
ganz besonderem Maße in den Vordergrund. Die 
Entschließungen des Gewerkschaftsausschusses 
und der Verbände geben einen vorläufigen Nie 
derschlag. Weitere Maßnahmen sind in Vor 
bereitung. Sic werden den gegebenen Tatsachen 
und der kommenden Entwicklung in vollem 
Maße Rechnung tragen und werden auch dem 
Kongreß ihren Stempel aufdrücken. 
Der diesjährige Kongreß fällt in eine Zeit 
stärkster Spannungen. Die Delegierten wissen, 
worum es in der neuen Phase der Gewerk 
schaftsbewegung geht. Sie werden ein Gremium 
wählen und neue Programmpunkte festlegen. 
Nicht vage Wünsche und Hoffnungen werden 
die Zukunft bestimmen müssen, sondern klare, 
eindeutige Richtlinien und Maßnahmen, die um 
so eher zum Ziele führen, je mehr bewährte Ei 
genschaften gewerkschaftlicher Politik, wie Di 
sziplin und Entschlossenheit, Stoßkraft und 
Zähigkeit, Aufgeschlossenheit und Elan zum 
Zuge kommen. 
Wir stehen zweifellos an einem Wendepunkt. 
Die Delegierten haben es in der Hand, auf die 
neue Entwicklung fruchtbringend und gewerk 
schaftsfördernd einzuwirken. In Wahrung der 
parteipolitischen und religiösen Neutralität wird 
die Einheitsgewerkschaft durch ihren Kongreß 
der gewerkschaftlichen Organisation und da 
mit der Arbeitnehmerschaft überhaupt neue 
Kräfte verleihen und der Wirtschafts- und So 
zialpolitik neue Antriebe geben. 
Mag auf anderen Gebieten des Lebens Har 
monie vorhanden sein, im Bereich der Sozial- 
und Wirtschaftspolitik herrschen nun einmal, 
solange die heutigen Systeme bestehen, andere 
Gesetze, nämlich die des ständigen Kampfes. 
Die Delegierten selber kennen die Vielgestal 
tigkeit der Probleme und ihre Dringlichkeit. 
Die Mitglieder erwarten von ihnen, daß sie im 
entscheidenden Augenblick die Kräfte, starkes 
Selbstbewnßtsein und klare Ueberlegung besit- 
sen und somit das in sie gesetzte Vertrauen 
rechtfertigen, und daß sie nicht durch die Viel 
zahl der Anträge und Vorschläge erlahmen. 
Heute ist manches reif, was gestern noch un 
reif war. Von den Delegierten hangt vieles ab. 
Eis gilt jetzt, das Gesetz der Stunde zn erken 
nen. Zuversicht, ja volle Zuversicht ist trotz 
großer Schwierigkeiten angebracht. Die frühe 
ren Leistungen, die Erfolge, sind ein Ansporn 
für die Zukunft. 
Die von den Delegierten als aktive Gewerk 
schaftler in der Vergangenheit so oft und not 
wendigerweise gebrauchten Parolen: „Es giit 
zu kämpfen!“, „Durch Einheit zur Stärke!“, 
„Für wahren Frieden, Freiheit und Wohlstand“ 
— sie kommen an diesen beiden Tagen in erster 
Linie für sie selbst in Frage. 
So betrachtet, werden die Delegierten der 
Anerkennung und der Treue durch die Gewerk 
schaftsmitglieder sicher sein. Sie werden nicht 
zuletzt durch eine solche Haltung den Gewerk- 
schaftsgedanken weiter vertiefen und die Ge 
werkschaftsbewegung selbst weiter stärken zum 
Wohle der schaffenden Menschen, zur Festigung 
der demokratischen Kräfte und zur Zusammen 
arbeit für Fortschritt und Freiheit. Der Glaube 
an die Gewerkschaft ist vorhanden. Der Kon 
greß wird ihn erhärten. 
Gruß an Gäste und Delegierte 
Den Gästen und Delegierten, die 
am Kongress der Einheitsgewerk 
schaft am 29. und 30. März in der 
Festhalle In Sulzbach teinehmen 
werden, herzlichen Gruß und W»H- 
kommen!
	        
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