Mai 1950
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DIE ARBEIT“
Seite 7
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Die Grundlage des Betriebsrätegesetzes
Wie wichtig die Tätigkeit von. Gewerkschaftlern in den Parlamenten für die
Belange der Arbeitnehmer sein kann, ist nicht hinreichend bekannt und anerkannt.
Es gibt jedoch Beispiele genug für die unerläßliche und fruchtbare Arbeit, die von
Parlamentarieren, die die Interessen der Schaffenden in den Vordergrund stellen,
in den" Parlamenten geleistet wird. Es kommt dabei aber nicht nur darauf an,
sich irgendwie“ für die Arbeitnehmer einzusetzen, sondern wesentlich ist, daß
dabei” bei den politischen Debatten eine klare Stellungnahme erfolgt, unterbaut
von positiver Kritik, von praktischen Vorschlägen, die der Arbeitnehmerschaft
dienen Nachstehend sind die Ausführungen veröffentlicht, die Kollege Wacker in
der Landtagssitzung vom 20. 4 1950 gehalten hat. Die Lektüre dieser Darlegun
gen vermittelt jedem Arbeitnehmer einen klaren Blick in wichtige aktuelle Fragen
und stellt Forderungen auf, deren Verwirklichung für die Arbeitnehmer einen wei
teren großen Fortschritt bedeuten wird. Daß es sich hier nicht nur um Pläne han
delt daß die Sprecher der Gewerkschaft keine Illusionspolitik treiben, das hat die
Entwicklung der letzten Jahre bewiesen. Ueber weitere Aktionen auf dem parla
mentarischen Sektor, die die Interessen der Arbeitnehmer betreffen, werden wir
demnächst berichten.
Nach dem Zusammenbruch 1945 stan
den wir alle vor der Tatsache, daß uns
nichts übrig geblieben war als die Ar
beitskraft der schaffenden Menschen, die
allein die Möglichkeit gab, aus dem uns
umgebenden Chaos wieder herauszukom
men. Dieser Tatsache konnten sich auch
die Siegermächfce nicht verschließen; des
halb gaben sie schon Ende des Jahres
1945 der Arbeitnehmerschaft die Möglich-
kiet, ihre gewerkschaftlichen Organisatio
nen aufzubauen. Im festen Glauben an
die guten Kräfte unseres Volkes hat die
Arbeitnehmerschaft im Interesse der Ge
meinschaft alles getan, um das Ganze zu
retten.
Die Arbeitnehmerschaft war sich aber
auch bewußt, daß beim Neuaufbau der
Wirtschaft der Einfluß der Arbeitnehmer
wesentlich größer sein muß, als dies bei
dem hinter uns liegenden privatkapitälisti
schen Wirtschaftssystem mit seinem Mo
nopolcharakter der Fall war. Es kann und
dort nicht wieder zu wirtschaftlichen Zu
sammenballungen kommen, die in politi
sche Macht umgesetzt, ein demokratisches
Staatsgefüge zerstören, so wie es einmal
in der deutschen Republik der Fall war
und es darf nicht sein, daß aus den Er
trägnissen der Großkonzerne d/eir Wirt
schaft wieder politische Kräfte gezüchtet
und gefördert werden, die nachher dazu
gebracht werden die politische Demokra
tie zu zerschlagen.
Diese Erkenntnis war auch wohl maß-
S ebend bei den Alliierten beim Erlaß des
hrundgesetzes Nr. 22, das die Voraus
setzung dazu schuf, in den auf ge teilten
Zonen des ehemaligen Deutschen Reiches
Betriebsrätegesetze zu erlassen, die dlejr
Arbeitnehmerschaft die Sicherung ihrer
sozialen und wirtschaftlichen Belange in
den Betrieben ermöglichten, aber auch
die Mitwirkung im Betrieb zusicherten.
Auf Grund dieses Gesetzes bat auch
die zurückliegende Regierung des Saar-
kmdes die Betriebsräteverordnung vom 1.
8. 1947 erlassen. Diese Betriebsräteverord
nung bat die Gewerkschaften nie befrie
digt, weil sie ln keinem Fäll die Voraus
setzungen einer Volksdemokratie gab,
aber unter dem damaligen Zustand der
Militärregierung war es den an den Bera
tungen teilnehmenden Funktionären der
Gewerkschaft nicht möglich, die notwen
dige Mitbestimmung der Arbeitnehmer
schaft, die zum Aufbau einer wirklich de
mokratischen Wirtschaft notwendig ist, zu
verankern. >
Die politische Entwicklung des Saarktn-
des zum autonomen Staat mit eigener
Verfassung, gibt der Regierung die Mög
lichkeit, den berechtigten Interessen der
Arbeitnehmerschaft Rechnung zu tragen.
Im Abschnitt 5, Artikel 43—49, sind die
Grundlagen der Wirtschafts- und Sozial
ordnung der saarländischen Wirtschaft
verankert.
Der Artikel 43 lautet: „Die Wirtschaft
hat die Aufgabe, dem Wohls des Volkes
und der Befriedigung seines Bedarfes zu
dienen. Durch Gesetze sind die erforder
lichen Maßnahmen zu treffen, um die Er
zeugung, Herstellung und Verteilung der
Wirtschaft sinnvoll zu beeinflussen, um
jedem Menschen einen gerechten Anteil
am Wirtschaftsertrag zu sichern und ihn
vor Ausbeutung zu sichern.“
Der Artikel 58 sagt weiter: „Zur Ver
tretung im Betrieb und zum Zweck der
Wahrung ihrer wirtschaftlichen und so
zialen Interessen wählen die Arbeitneh
mer einen Betriebsrat, das Nähere regelt
das Betriebsrätegesetz.“
Aut Grund dieser in der Verfassung
festgelegten Grundsätze fordern dte Ar
beitnehmer seit Bestehen unseres jungen
Staates das Betrtebsrätegiesetz an Stelle
der bestehenden BetrLebsräteVerordnung.
Alte unsere Bemühungen blieben bla heute
ohne Erfolg, und deshalb hat es die So
zialdemokratische Fraktion als eine ihrer
dringlichsten und wichtigsten Aufgaben
erachtet, den Entwurf eines Betriebsräte
gesetzes dem Landtag einzureidhen ln der
festen Ueberzeugung, daß die gewählten
Vertreter des saarländischen Volkes ent
sprechend den in der Verfassung der Ar
beitnehmerschaft gemachten Zusagen, die
Notwendigkeit der Schaffung eines Be
triebsrätegesetzes an Stelle der alten Be
triebsräteverordnung anerkennen und der
Landtag selbst das Betrlebsrätaaesetz so
rasch wie möglich verabschiedet.
den Herr-im-Hause-Standpunkt eingenom
men hat und glaubt, ohne dte Mitwir
kung der Arbeitnehmer wieder wirtschaf
ten zu können. Verantwortungsbewußte
Vertreter der Belegschaften haben unter
den schwierigsten Verhältnissen im In
teresse der ihnen anvertrauten Beleg
schaftsmitglieder immer und immer wie
der versucht, deren Rechte wahrzuneh
men und mußten dabei wiederholt dte
traurige Erfahrung machen, ihre Stellung
zu verlieren. In dutzencten und aberdut-
zenden Fällen mußten zur Erreichung ctr-
beitsrechtlicher und lohnpolitischer, ge
setzlich verankerter Rechte dte Arbeitsge
richte und die Vermittlung der Regierung
in Anspruch genommen werden, weil ein
Großteil der Arbeitgeber die in der Be
triebsräteverordnung verankerten mangel
haften Bestimmungen völlig außer acht
gelassen haben.
Wenn wir dte Forderung auf eine De
mokratisierung der Wirtschaft und auf
Mitbestimmung im wirtschaftlichen Ge
schehen erheben, so betrachten wir als
Ausgangspunkt hierzu dte Betriebsdemo
kratie. Die Gewerkschaften nehmen diese
Demokratie nicht nur als Recht für sich in
Anspruch, sondern betrachten es auch als
ihre Pflicht aus rein ethischen Gründen.
Die Arbeitnehmerschaft ist der Meinung,
daß der schaffende Mensch auch dann,
wenn er nichts anderes als seine Arbeits
kraft in das Unternehmen einbringt, als
völlig gleichberechtigt und gleichver
pflichtet neben dem Unternehmer zu ste
hen hat. Es ist ein Trugschluß, dte Be
hauptung aufzustelien, daß bei solcher
MitteiLhaberschaft das Risiko des Betrie
bes infolge der Besitzlosigkeit der mei
sten Arbeitnehmer einseitig den Unterneh
mer belaste. Auch die Arbertnehmerscaft
trägt an diesem Risiko einen großen Teil
durch Arbeitszeit und Lohnverluste und
durch Arbeitslosigkeit. Das bedeutet
zweifellos einen außerordentlich großen
Anteil am gemeinsamen Risiko, das vom
Arbeitnehmer weniger verschuldet als
vom Arbeitgeber, der in vielen Fällen
durch Festhalten an einer überlebten Wirt
schaftsordnung und Be trieb sge staltung
mir zu den Krisenerscheinungen in den
Betrieben beiträgt.
Der Mensch steht im Mittelpunkt
In unserem Bestreben um die Mitbestim
mung haben wir immerhin Verbündete,
von denen Sie wohl alle sagen dürfen,
daß diese bloß das Wohl der Menschen
im Auge haben. Ich erinnere Sie dabei an
den Beschluß des Katholikentages in Bo
chum, der in einer Entschließung sagt:
$ „Der Mensch steht im Mittelpunkt jeder
wirtschaftlichen und betriebswirtschaftli
chen Betätigung. Das bisherige Wirt
schaftsrecht muß durch ein Betriebs recht
ersetzt werden, das den Menschen in sei
nen Rechten und Pflichten in den Vorder
grund rückt. Das Mitbestimmungsrecht
aller Arbeitenden bei sozialen, personel
len und wirtschaftlichen Fragen ist ein
natürliches Recht in gottgewollter Ord
nung, dem die Mitverantwortung aller ent
spricht.“
Ich darf weiter an die Enzyklika Qua-
dragesimo Anno Papst Pius XI. erinnern,
der sagt: „So wenig das Kapital ohne die
Arbeit, so wenig kann die Arbeit ohne Ka
pital bestehen. Es widerstreitet daher den
Tatsachen, einem der beiden, dem Kapital
oder der Arbeit, die Älleinursächlichkeit
an dem Ertrag des Zusammenwirkens zu
zuschreiben. Vollends widerspricht es der
Gerechtigkeit, wenn der eine oder andere
Teil auf diese angebliche Alleinursäch-
lichkeit pochend, das ganze Ergebnis für
sich beansprucht. Lange genug konnte in
der Tat das Kapital ein Uebermaß für
sich vorwegnehmen. Das gesamte Erträg
nis, dte gesamten Ueberschüsse nahm
das Kapital vorweg für sich in Anspruch,
dem Arbeiter kaum die Notdurft für die
Erhaltung der Arbeitskraft und ihre Re
produktion überlassend.“
Wenn ich die Entschließung des Bochu-
mer Katholikentages sowie die Aeußenan-
Der Entwurf zum Betriebsrätegesetz
Bei der Schaffung des vorliegenden
Entwurfes gingen wir von der Tatsache
aus, daß es vornehmste Aufgabe dies
demokratischen Staates sein muß, zum Er
halt der politischen Demokratie auch die
-Wirtschaftsdemokratie zur Tat werden zu
lassen. Wir wissen, daß alle Forderun
gen der schaffenden Menschen, sofern sie
an Grundsätzlichem rühren, stärksten Wi
derstand in den kapitalistisch interessier
ten Kreisen hervorrufen, andererseits aber
stehen wir auf dem Standpunkt, daß wir
weder etwas Unbilliges, noch dem Ge
meinwohl Abträgliches oder rechtlich
nicht Begründetes durch das Betrieb aräte-
gesetz verlangen. Sie edle aber dürfen
auch davon überzeugt sein, daß eine Wie-
clerhe xStellung des hinter uns liegenden
Wirtschaftssystems, unter völliger Außer
achtlassung der in der Wirtschaft tätigen
Arbeitnehmerschaft nicht dazu angetan
sein kann, die immer stärker m die Er
scheinung tretenden sozialen Spannungen
zu beseitigen und den Frieden zu sichern.
Die Arbeitskraft, geschwächt durch den
Krieg, hat in der zurückliegenden Zeit ei
nen enormen Wiederaufbau geleistet und
noch zu leisten. Sie ist weiter vorbela
stet mit der Wiedergutmachung, der Ver
sorgung der Kriegsopfer und Kriegshin
terbliebenen, der Beschaffung von Wohn-
raum, Beschaffung von den notwendigsten
Bedarfsartikeln, und es wäre unmoralisch
>r Du lachst ja nicht, wenn der Chef einen
Witz erzählt...?“
„Hab* ich nicht nötig, wo mir doch zum
Ersten gekündigt wurde .,
und unverantwortlich,
wollte man der Arbeitnehmerschaft er
neut wieder zumuten, neben diesen zu tra
genden Lasten ein Wirtschaftssystem auf
zubauen, das im Vordergrund die Sicher
stellung der Gewinnquoten als seine Auf
gabe betrachtet und dabei der ArbeiLieh-
schaft selbst jedes Mitbestimmungsrecht
verweigert.
Der Gedanke der Mitbestimmung ist
nicht bloß eine Forderung der Arbeitneh
merschaft des Saarlandes, sondern eine
Forderung der Arbeitnehmerschaft aller
Industriestaaten.
Der Ihnen vorliegende Entwurf ist in
engster Anlehnung an diie zum Teil in der
Bundesrepublik geltenden Be trieb srätege-
setzs ausgearbeitet, nicht zuletzt an das
in Hessen und Württemberg gültige Be-
triebsrätegetz.
Im Saarland selbst hat der Gedanke
des Betriebsrätegesetzes in den zurück
liegenden Monaten zu einer ziemlich aus
gedehnten Pressepotemik geführt, insbe
sondere da, wo es sich um die Mitbestim
mung der Arbeitnehmerschaft an Stelle
der sogenannten Mitwirkung handelt.
Ich darf wohl auch hier nochmals zum
Ausdruck bringen, daß dte Arbeitnehmer
schaft des Saar Landes gegenüber dem
Staat, der Wirtschaft und der Geseß-
schaft von 1945 bis heute, ihre Pflicht voll
und ganz erfüllt hat. Die Gewerkschaften
als Vertreter der Arbeitnehmer • sind sich
genau so wie die Regierung absolut be
wußt, auch in Zukunft ihre Arbeitskraft.
dem Wohle des Volkes zur Verfügung zu
stellen und die Gesetze des Staates zu
achten.
Aber als notwendig erachten wir dabei
die wirtschaftliche und gesellschaftliche
Gleichstellung, d. h. der schaffende
Mensch nimmt für sich die Rechte und
Freiheiten ln Anspruch, die «ln demokra
tisches Staatswesen seinen Bürgern ge
währleistet Die schaffenden Menschen
wollen nicht nur als politische Staats
bürger ihre Pflicht erfüllen, sondern sie
wollen auch mit raten und mit verant
worten in allen wichtigen Dingen des Le
bens der Gesamtheit, vor altem aber in
den Angelegenheiten der Wirtschaft.
Die zurückliegenden fünf Jahre hab*n
uns den Beweis erbracht, daß trotz Be
trieb sräteverord nung ein großer Teil des
Arbeitgebertums <m der Saar bis heute
gen des Papstes hier anführe, so deshalb,
weil auch in dar Pressepotemik insofern
Bedenken zum Ausdruck kamen, daß dos
von den Gewerkschaften geforderte M.t-
bestimmungsrecht gegen die Grundsätza
des Christentums verstößt. Wir persön
lich stehen auf dem gegenseitigen Stand
punkt, dies um so mehr, als immer und.
immer wieder von führenden Männern der
Regierung die Tatsache festgestellt wurde,
daß der schaffende Mensch im Mittel
punkt des wirtschaftlichen Gesche
hens steht.
Dies trifft insofern zu, als er die Pflicht zur
Arbeit auferlegt bekam, ohne jedoch auf
die Erträgnisse dieser Arbeit und auf die
Produktionsgestaltung, von der seine und
seiner Familie Existenz abhängt, irgend
welchen Einfluß zu haben.
Ich halte es deshalb für notwendig, in
meinen Ausführungen gerade auf dte in
dem Entwurf enthaltenen Bestimmung:!!
einzugehen, die an Stelle der Mitwirkung
und Mitberatung dte Mitbestimmung vor
sehen.
In der Betriebsräteverordnung vom 1. 8.
1947 sind im § 7 die Aufgaben der Be
triebsräte festgetegi, in weichen sie bera
tend und mitwirkend tätig sein sollen. Es
sind dies:
1. politische Aufgaben zu dem Zweck,
jede Kriegsproduktion zu verhindern,
2. soziale Aufgaben, in denen den Be
triebsräten das Recht der Mitwirkung bei
der Wahrnehmung der unmittelbaren Ar
beiterinteressen im Betrieb zugesichert ist
und
3. wirtschaftliche Aufgaben hih'pidWt ich
des Mitwirkungsrechtes bei der Währung
mittelbarer Arbeitermteressen.
(Fortsetzung folgt)
Achtung! Achtung I
Hausfrauen
und Schneiderinnen!
Kommen auch Sie zu unseren
Tageskurse und Abendkurse
Nächster Beginn 4. Juni
Anmeldung:
Foimosa-Zuschnside-Institut
Hanna Schneider
Saarbrücken 3, Schumannstraße 27
(Aufgang Kirchentreppe St. Michael)
Eg bedarf keiner großen Erklärungen, daß die Hausfrauen in heutiger Zeit darauf ange
wiesen sind, in ihrer Haushaltsführung so wirtschaftlich wie möglich zu verfahren. Dabei
ist es eben der Vorzug .der einen vor der anderen, wenn sie mit den gleichen Mitteln
das Doppelte herauszu wirf schäften versteht.
Ganz besonders fallen jene Ersparnisse ins Auge, die die Frau für ihre eigene Person
machen kann, d. h. für ihre eigene Garderobe oder iür die ihrer Lieben. Wie viele duf
tige und nette Kleidchen kann sie sich mehr leisten, wenn sie selbst schneiem kann!
Das bekannte und führende Zuschneide-Institut ..Formosa“, das von Frau Hanna Schnei
der geleitet wird, hat sich gerade auf diesem Gebiete große Verdienste erworben. In geson
derten Lehrgängen für Hausfrauen und Seime iderinnen werden von ersten Fachkräften nach
bewährter Lehrmethode Kurse im Zu schneiden und Höhen durchgeführt In den Nähkursen
arbeiten die Teilnehmerinnen ihre eigene Garderobe vom ersten bis zum letzten Stich unter
fachkundiger Anleitung. Sie werden dort in die Lage versetzt ihre m der Heimschneiderei
anfallenden Kleidungsstücke geschmackvoll, gutsitzend und in einwandfreier Verarbeitung
selbst herzustellen.
In besonderen Fachkursen wird der Fachnachwuchs herangebildet
Das Formosa-Institut hat sich zum Ziel gemacht die Ausbildung sowohl der Hausfrauen
und auch der Schneiderinnen zu zeitgemäßen Preisen so zu gestalten, daß Jede Teilnehme
rin das Unterrichtsziel voll erreicht.