Mai 1950
DIE ARBEIT“
Seite 3
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STIMME OIE IR VERBÄNDE
I.V. Metall
Einstufung und Besoldung
des Werksaufsichtspersonals (Wächter und Torhauspförtner), der Feuerwehrleute,
Kiaftwagenfahrer und Putzfrauen in der Metallindustrie
Am 3. November 1949 wurde zwischen
dem Arbeitgeberverband für die Metallin
dustrie und den Gewerkschaften eine
Lohnvereinbarung für die obengenannten
Berufsgruppen getroffen, die mit Wirkung
vom 1. November 1949 Gültigkeit haben
soll- Die Vereinbarung ist nun noch wie
derholtem Drängen unseres Verbandes im
Amtsblatt Nr. 28 vom 10. Mar 1950 erschie
nen und tritt rückwirkend ab dem ge
nannten Zeitpunkt in Kraft. Damit ist nun
endlich eine Lücke in der Einstufung und
Besoldung für diejenigen Berufsgruppen
geschlossen, die in der Lohnverfügung 47-
100, die für die Metallindustrie zustän
dig ist, noch offen stand.
Sieht man zunächst von dem Ergebnis
der Vereinbarung ab, das in diesem oder
jenem Falle nicht voll befriedigt, so war
dennoch die Vereinbarung notwendig,
weil in der Mehrzahl der Betriebe die
Bezahlung nicht nach einer einheitlichen
Grundlage geschah. Die Festsetzung der
Arbeitszeit sowie die Bezahlung der Löh
ne und Ueberstundenzuschläge wichen in
den einzelnen Betrieben stark voneinan
der ab. Dieser Mangel soll durch den
vorliegenden Abschluß zunächst als be
seitigt zu betrachten sein.
Ungünstig in der Vereinbarung ist die
Festsetzung der Arbeitszeit für das Werk-
aulsichtspersonal und die Feuerwehrleute,
soweit sich ihr Diznst nur aut die nackte
Ueueiwachung erstreckt. Der Abschnitt B
der Vereinbarung, Ermittlung des Lohnes,
unterteilt die Arbeitszeit in Anwesenheits
stunden und sogenannte Leistungsstun
den. Mit allen Mitteln hatten wir ver
suche, diese Festlegung in der vorliegen
den Form zu unterbinden. Leider war
dies nicht möglich, da die Arbeitgeber
sich auf eine Verfügung der französischen
Regierung beriefen, wonach der departe-
mentale Direktor der Arbeit und der Ar
beitskräfte diese Regelung für das ost
französische Industriegebiet getroffen u.
in einem besonderen Beschluß festgelegt
hat. War es für uns unmöglich, diesen
Beschluß in seiner Tragweite zu erfassen,
so ließ uns der Schlichter, den wir um
seine Stellungnahme baten, mitteilen, daß
auch er beim Fälllen eines Schiedsspru
ches dem Sinn dieser Anordnung keine
andere Auslegung geben könnte und er
sich an den Beschluß als gebunden be
trachtet fühlt. Soweit neben diem Ueber-
wachungsdienst noch zusätzliche Arbei
ten verrichtet werden, ist die gesamte An
wesenheitszeit als Dienstzeit zu betrach
ten und sämtliche geleistete Stunden sind
zu bezahlen.
Einen weiteren Widerstand setzte der
Arbeitgeberverband der Bezahlung der
Sonn- u. Feiertagszuschläge entgegen. Es
bedurfte mehrerer Aussprachen, um sie
davon zu überzeugen, daß in der lothrin
gischen Metallindustrie diese Zuschläge
bezahlt werden.
Die Dienstalterszulage ist anwendbar
für dasjenige Personal, das im Angestell
tenverhältnis steht und monatlich besol
det wird. Nach unseren im lothringischen
Industriegebiet getroffenen Feststellungen
"wird dort das Wächter- und Pförtnerper
sonal im Monats’ohn besoldet und damit
bezugsberechtigt für diese Zulage. Wir
empfehlen unseren Betriebsräten, sich da
für einzusetzen, daß die Wächter, Tor
hauswärter und Pförtner m das Angestell
tenverhältnis übernommen werden, da
durch diese Vereinbarung die Möglichkeit
gegeben ist.
Der Zuschlag von 5 Prozent, der in der
Hüttenindustrie für die durchgehenden Be
triebe gezahlt wird, findet ebenfalls An
wendung für das Weiksaufsichtspersonal,
soweit, es in diesem Kreislauf arbeitet.
Bei den Kraftfahrern unterscheidet man
Lohn- und Gehaltsempfänger. Der Stun
denlohnempfänger ist nach einjähriger Be
triebszugehörigkeit ins Angestßlltenver-
hältms zu übernehmen. Die Bezahlung dei
Ueberstunden erfolgt ab der 47. Stunde
mit 25 Prozent und ab der 55. Stunde mit
50 Prozent Zuschlag. Diese Vereinbarung
lehnt sich ebenfalls an eine Regelung an,
die in Frankreich besteht und gesetzlichen
Charakter hat. Für Kraftfahrer, die un
ter erschwerenden Umständen ihre Arbeit
verrichten müssen, sind Zulagen zu ge
währen, insbesondere für die Beförderung
von gefährlichem Transportgut, für Holz
gasfahrer und für Lastkraftwagenfahrer
mit einem oder mehreren Anhängern.
Der Stundenlohn für Putzfrauen ist ein
heitlich, und zwar für alle Putzfrauen,
einerlei, ob sie täglich acht Stunden oder
weniger arbeiten, auf 56,53 ffrs. festge
legt, der dem gesetzlich garantierten Min
destlohn entspricht.
Den Text dieser Vereinbarung haben, wir
bereits in unserem Mitteilungsblatt Nr, 6
vom Dezember 1949 zum Abdruck ge
bracht. In der Veröffentlichung im Amts
blatt wird der Text dahingehend ergänzt,
daß neben der Unterscheidung in Anwe-
senheits- und Leistungsständen, bei einer
Anwesenheit von 40 Stunden, dieselben
geichzusetzen sind mit 40 Leistungsstun"
den, die auch zu bezahlen sind.
Von Bedeutung ist, daß mit der Einfüh
rung dieser Verordnung alle Zuschläge
berufsüblicher Art, die bisher bestanden
haben, davon nicht betroffen werden und
somit weiter ja. Anwendung bleiben. Nach
den uns vorliegenden Unterlagen bedeutet
für die Mehrzahl der Betriebe dieser Ab
schluß eine Vereinheitlichung der Arbeits
bedingungen für die betreffenden Berufs
gruppen. Sollten jedoch in einem Betrieb
auf Grund eines bisherigen Arbeitsver
trages günstigere Bedingungen bestanden
haben, so bleibt es bei der bisherigen
Vereinbarung. Der Abschluß einer Ver
einbarung darf in keinem Falle zu einer
sozialen Schlechterstellung führen.
Der Arbeitgeberverband für die Metall
industrie empfiehlt 5proz. Lohnerhöhung.
Unter dem Datum vom 29, 4. 1950 hat der
Arbeitgeberverband in einem Schreiben
seinen Mitgliedern empfohlen, eine Lohn
erhöhung von 5 Prozent auf den Effektiv
lohn zu gewähren, die rückwirkend ab 16.
Februar dieses Jahres zu;r Anwendung
kommen soll. Nicht einzubeziehen in
diese Erhöhung sind die Nachtzulage,
Auslösungssätze, Fahrgelderstattung und
Kleiderzulagen.
Diese Empfehlung kann nicht als eine
mit uns abgeschlossene Lohnverhandlung
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WIR SIND DA!
DIE NEUEN STERNE
DER SEIFENFABRIK
betrachtet werden. Wir haben nach Be
kanntgaben unverzüglich bei dem Arbeit
geberverband Einspruch erhoben und um
eine mündliche Verhandiunggebeten.
Unsere Forderungen auf Lohnerhöhung
liegen schon mehrere Monate zurück. In
ständiger Verfolgung der Preisentwicklung
haben wir bereits im Monat Oktober des
vergangenen Jahres um Verhandlungen
nachgesucht, die aber erfolglos waren,
weil nach der Annahme des Arbeitge
berverbandes die Voraussetzungen für
eine erfolgversprechend« Verhandlung
fehlten. Mit dem Erlaß des Kollektivver
tragsrechtes in Frankreich wurde eine vor
läufige Erhöhung von 5 Prozeent auf die
Effektivverdienste in der Metallindustrie
I. V. öffentliche Betriebe
zugestanden, die der Arbeitgeberverband
nunmehr auf Grund unserer Eingaben, an-
gelehni an die Wirtschaftskonventionen,
auch hier seinen Mitgliedern empfiehlt.
Wenn auch das Tarifvertragsgesetz hier
an der Saar noch nicht verabschiedet ist,
so besteht dennoch die Möglichkeit, mit
dem Arbeitgeberverband zu einer Verein
barung zu kommen, da das Arbeitsmini
stenum hierzu seine Zustimmung erteilt
hat. Im Rahmen der gesetzlichen Be
stimmungen ist von den Mindestlöhnen
auszugehen, so daß nach obenhin auf
dem Wege einer freien Vereinbarung
keine Grenzen mehr bestehen. Wir rech
nen damit, daß wir in den nächsten Ta
gen zu einer Aussprache kommen wer
den.
2>uc QenecaloecsamHttimg,
am 17. und 18. Juni 1950 in St. JngUct
Der vor- und aufwärts strebende Mensch lebt sein Leben niemals allein. Er lebt
als Gefährte unter Gefährten; und er weiß, wieviel Pflicht, wieviel Verantwortung
ihm dieses Zusammenleben auferlegt. Aus diesem verantwortungsbewußten Zu
sammenleben heraus wuchsen Kultur und Zivilisation.
Kultur und Zivilisation schufen uns die Verwaltung, die öffentlichen Betriebe.
Arbeiter, Angestellte und Beamte der Verwaltung und der öffentlichen Betriebe ga
ben dem Staate, den Gemeinden das Gepräge. Ein Gepräge, das in seinen Zeit
läufen alle guten und auch schlechten Noten aufzuweisen hätte, wenn die Zeit
läufe zensiert würden. Die Verwaltung war fast immer ein Kind, ein Spiegelbild
ihrer Zeit, und es kann auch, zum wenigsten in ihren Spitzen, nicht anders sein.
Und so erleben wir auch heute nach diesem großen Zusammenbruch wieder Be-
1 Etrebungen zur Reorganisation unserer Verwaltungen.
Im Verbände der öffentlichen Betriebe sind nun diejenigen versammelt, die mit
berufen sind, verantwortungsbewußt für das Wohl der Saarbevölkerung eine
gut funktionierende Verwaltung zu schaffen. Derjenige Arbeiter, Angestellte und
Beamte, der die Verantwortung, die ihm das Leben zugeteilt, ganz erfaßt hat, der
wird sein ganzes Ich, sein ganzes Können für die ihm anvertrauten Menschen auf
wenden. Er wird seine ganz« Arbeitskrait in den Dienst der Allgemeinheit stellen.
Stellt er sich so ein, dann darf er auch vom Staate, von den Gemeinden, von sei
nen Arbeitgebern erwarten, daß sie ihm und den Seinen erträgliche Lebensbedin
gungen gewähren, daß er als Mensch gewertet und behandelt wird.
Die zweite Generalversammlung des I. V. Oeffentliche Betriebe wird rückwärts,
schauend Rechenschaft ablegen über das in der Vergangenheit Geleistete, vor-
wärtsbhekead die Richtlinien festlegen für die Aufgaben der Zukunft. Es gilt, die
Belange klar herauszustellen für die im öffentlichen Dienst, in Banken und Ver
sicherungen Beschäftigten.
Möge diese Tagung in St. Ingbert fruchtbare Arbeit leisten!
Möge sie bei der Regierung und Gemeinden, bei den Banken und Versiche
rungen auf fruchtbaren Boden fallen!
Möge diese Tagung uns einen harmonischen Ausgleich der gegenseitigen In
teressensphären bescheren! Das soll Zweck und Ziel dieser Generalversammlung
sein! gez. DELHEID.
Gehaltserhöhung ab 1. April 1950
Achtung Banken- und Sparkassenange
stellte!
Durch Verhandlungen der Gewerkschaf
ten mit dem Bedingungsausschuß der Ban
ken sowie dem Sparkassen- und Girover
band, wird ab 1. 4. 1950 eine 7prozentige
Gehaltserhöhung eingeführt.
In Frankreich wurde die 7prozentige Ge
haltserhöhung ab 1. 2. 1950 gewährt. Die
Gewerkschaften haben Verhandlungen
aufgenommen, daß auch im Saarland die
7prozentige Gehaltserhöhung ab 1. 2. 1950
eingeführt wird.
Ueber den Verlauf dieser Verhandlun
gen gibt die Fachgruppe Banken, Spar
kassen und Versicherungen der Einheits
gewerkschaft nach Abschluß das Resul
tat sofort bekannt.
Urlaubsbeihilfe für Banken- und Sparkas
senangestellte.
Die Gewerkschaften haben dem Bedin-
ungsausschuß der Banken sowie dem
parkassen- und Giroverband mitgeteilt,
daß der Bankensektor in Frankreich die
Urlaubsbeihilfe für das Jahr 1950 in der
gleichen Höhe wie im Vorjahre gewährt.
Der Bedingungsausschuß — sowie der
Sparkassen- und Giroverband haben da
raufhin beschlossen, auch im Saarland für
das Jahr 1950 die Urlaubsbeihiife wie im
Jahre 1949 zu gewähren.
Achtung, Versicherungsangestellte!
Die Verhandlungen der Gewerkschaf
ten mit der Berufsvereinigung der Versi-
cherungsangesteilten, die im Saarland tä
tig sind, wegen Zahlung einer Urlaubsbei
hilfe für das Jahr 1950, sind noch nicht
abgeschlossen, da durch die Berufsver
einigung erst die Feststellung getroffen:
wird, wie hoch sie in Frankreich gezahlt
wird.
Achtung, Versicherungsangestellte der
Vorläufigen Verwaltung!
In einer kurzen Verhandlung der Ein
heitsgewerkschaft, Fachgruppe Banken,
Sparkassen und Versicherungen beim Ho
hen Kommissariat, mit dem Herrn Präsi
denten der Vorläufigen Verwaltung der
Versicherungsgesellschaften, Provinzial
Feuer und -Leben, Volksfürsorge, Vo.ks-
hiife, Terra-Leben, Bayern und Volksbu i:' t
erfolgte durch den Herrn Präsidenten d e
Zusage, daß auch für das Jahr 1950 die
Urlaubsbeihiife in. der gleichen Höhe wie
in Frankreich gezahlt wird.
i, V. Verkehr und Transport
Die Lohnverhandlungen der Gewerkschaften
Um zu einem praktischen Ergebnis zu
kommen und die durch die Spannung zwi
schen Löhnen und Preisen längst beding
ten Lohnerhöhungen zu erzielen, haben
die Gewerkschaften mehrere Verhandlun
gen mit den zuständigen Stellen der Ar
beitgeber und Verwaltungen geführt.
Am Montag, dem 15. Mai, hat unter
anderem eine Verhandlung der Gewerk
schaftsvertreter für I. V. Verkehr und
Transport mit Vertretern des Aufsichts
rats der Straßenbahn Saarbrücken statt
gefunden. (Die Gewerkschaftsvertreter
forderten für alle Arbeitnehmer eine
Lohn zu läge pro Monat von 3000 Frs., rück
wirkend ab Januar 1950.
Diese Erhöhung soll solange Gültigkeit
haben, bis durch einen endgültigen Tarif
vertrag eine Dauerlösung festge.egt wird.
Der Bürgermeister von Saarbrücken als
Aufsichtsratsvorsitzender hat in Verfolg
dieser Verhandlungen für Dienstag, den
22. Mai, eine dringliche Aufsichtsratssib-
2?ung einberufen, um dabei zu den Lohn
forderungen Stellung zu nehmen.
Wir gauben annehmen zu können, daß
die zuständigen Stellen im großen und
ganzen die Berechtigung der gewerk
schaftlichen Forderungen nicht abstreiten,
und es ist daher wohl mit einer Stimmen
mehrheit für die vorläufige Lohnrege’ung
zu rechnen. Diese Lohnregelung wird ei
nen Personenkreis von etwa tausend al
lein bei der Straßenbahn Saarbrücken um
fassen.
Der Geschäftsführer des I. V. Verkehr
und Transport, Klaus Heinz, hatte bereits
am Mittwoch, dem 17. Mai, eine Bespre
chung mit der Direktion und dem Betiiebs-
rat der Straßenbahn m Neunkirchen.
Auch in Neunkirchen wird der Aufsichts
rat der Straßenbahn bald zusammentre
ten, um zu denselben Lohnforderungen
wie in Saarbrücken Stellung zu nehmen,
und auch hier dürfte mit einem positiven
Resultat zu rechnen sein.
Die Lohnverhandlungen bei den Stra
ßenbahnen Saarlouis und Völklin
gen sind für die kommende Woche vor
gesehen, und auch hier wird man sich der
Notlage der Arbeitnehmer und damit dsh
Lohnforderungen nicht verschließen kön
nen.
Kollege Klaus Heinz wird in den näch
sten Tagen auch an den Arbeitgeberver
band des Transportverbandes sich wen
den, um ebenfalls die gleiche Lohnforde
rung zu erheben. Es handelt sich hierbei
vor allem um die Kraftfahrer bei denSpe-
ditions- und Transportunternehmen. (Wir
verweisen bei den gestellten Lohnforde
rungen. des I. V. Verkehr und Transport
aut das Schreiben des Arbeitsministers
auf Seite 2 dieser Ausgabe.)