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Die Lohnforderungen der Bauarbeiter
Wichtige Feststellung des Arbeitsministers
Eindrucksvolle Protestkundgebung
Zu etr>er großen gewerkschaftlichen. Kundgebung halten sich am 11. Mai im
Johannishof in Saarbrücken — gemeinsam vom 1. V. Baugewerbe der Einheitsge
werkschaft und der Gewerkschaft der Christi. Bau- und Holzarbeiter des Saartan-
des auigefordert — die Arbeitnehmer ans der Sauwirtschaft augetodea. Der große
Saal des Johaunisholes konnte die Massen bet wettern nicht fassten. Im Verlauf
der Kundgebung kam der einmütige und entschlossene Wille nun Ausdruck, kein
gewerkschaftliches Mittel unversucht xu lassen, um die katastrophale Lohnlage im
saarländischen Baugewerbe auf schnellstem Wege zu beseitigen. Auf der Kund
gebung wurde das im folgenden Berich! veröffentlichte Schreiben des Arbeitsmi
nisters über Lohnabkommen bekanntgegeben, das auch für alle anderen Industrie
verbände von besonderer Wichtigkeit ist
Die Bauarbeiter der Saarbrücker Beine-
für edn&eizen, daß eine Lahmverekibarung
rechtskräftig werde, wenn man mit dem
be batten am Nachmittag des 11. Mai auf
kurze Zeit ihre Arbeit unterbrochen, um
zu der Protestkundgebung zusammenzu-
kommen. Zu dieser Versammlung war es
notwendigerweise gekommen, weil der Ar
beitgeberverband in vo ran ge g an g enen
Verhandlungen mit den Gewerkschaften
eine Ablehnung«- und Verzögerungstaktik
fti pfflan.nm ma« hotte. Vor allem hat sich
der Verband darauf berufen wotUen, daß
noch keine gesetzliche Qnadksge für
Loinrverbandiunge n bestünde.
Demgegenüber ist es wichtig festxustei
len — und das interessiert auch die Ar
beitnehmer in andern Berufsgruppen
was der Minister für Arbeit und Wohl
fahrt in einem Schreiben vom 6. Mau auf
eine Anfrage der Einheitsgewerkschaft
dieser geantwortet hat. 4
Das Schreiben des Arbeitsminister»
Dieses Schreiben lautet:
„Es ist an mich mehrfach die Frage
heran getragen worden, ob bis zum Inkraft
treten des Tarilvsitragsgesetzes Verein
barungen über Lohne abgeschlossen wer
den können, Ich weise darauf hin, daß du»
rechtliche Grundlage hierfür in der Ver
ordnung übe; Lohn- und Gahaiisve: =in-
baruagen zwischen saarländisch m
Gewerkschaften und den Arbeitgebern
vom 2. 3. 1948 (ABL Nr. 17, &. S09) gege
ben ist. Im § 1 dieser Verordnung beißt es,
daß die anerkannten saarländische n. Ge
werkschaften als Vertretung der fei ihnen
zosammengeschlossenea Arbeitnehmer u.
Arbeitgeber ermächtigt werden, im Rak-
me.i der gesetzlidhen Bastimmoagan
schriftliche Lohn- und Gehaltsvereinba-
racgen zn treffen- Der Ausdruck „im Rah
men der gesetzlichen Bestimmungen“ be
deutet, daß die durch den Staat erlasse
nen Lohuverfügungen als Minäestbestim-
mungen zu betrachten sind. Diese Vor
schrift der Eiah.aJfuag der gesetzlichen
Mlade stfc sstimmungen ist auch In dem
kommenden Tarifvertragsgesetz vorge
sehen.
Auf Grund der genannten Verordnung
sind für verschiedene Wirtschaftszweige
in der Vergangenheit mehrfach Abkorar
men geschlossen, durch mich genehmigt
und im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Vereinbarangen über Löhne, sofern die
gesetzlichen Mindestbastimmungen ieinge
halten sind, werden durch mich möglichst
schnell genehmigt. Beanstandungen hin
sichtlich der Höhe der Löhne nach oben
sind nicht zu erwarten.
Ich empfehle, insbesondere zur Auf
rechterhaltung des Arbeitsfriedens, der im
Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitge
ber liegt, mit den Vertretungen der Arbeit
geber s o f er t in Verhandlungen zu treten
und abgeschlossen« Verträge mir zur Ge
nehmigung vorzulegen.“
Zu diesem Schreiben hat dar Minister
noch erklärt, er werde sich persönlich do
Aibmtgeberveiband verhandle.
Mithin konnte also von dem Fehlen ei
ner Grundlage für Tarifverfoanrijtmgen
nicht gesprochen werden. Man kann es
als unverantwortlich bezeichnen, wenn
durch die bewußte Hinauszögerung einer
mehr als berechtigten LohnregeLung eia
Unruhefaktor geschaffen und die Sache
auf die Spitze getrieben wird.
In der Kutte qebung im Johannishof nahm
nach der Eröffnung durch Koll. Jost der
1. Vorsitzen ui des L V. Baugewerbe der
Einheitsgewerkschaft, Kollege Schäfer,
die Gelegenheit wahr, einten genauen Ue-
berblick über die Lohnentwicklung im Bau
gewerbe zu geben. Er konnte dabei die
Behauptung der Arbeitgeber, sie könnten
kerne höheren Löhne zahlen, glatt wider
legen. Die Preise für Baumaterialien .seien
gegenüber der Markiert um 200 Prozent
gestiegen, aber auch im gleichen Verhält
nis die ßauprsis«. Dagegen seien die
Löhne komm 50 Prozent erhöht worden.
Früher habe der Lohmmtei'l am Baupreis
45 bis 50 Prozent betragen, heute betrage
er nur noch 20 bis 25 Prozent.
Die geforderten Lohnsätze
Folgende Lohnsätze müßten jetzt
gefordert werden und dtese Sätze blieben
noch hinter dem zurück, wo* auf Grund
der Baupreise möglich sei:
Gelernte Arbeiter: Maurer, Zimmerer,
Betoribauer, Anstreicher und Steinbrecher
pro Stunde 129 Frs., Pflasterer 140 Frs.,
Steinmauer 135 Frs., Gipser und Stukka
teure 132 Frs, Bicmroer 118 Frs„ Zimmerer
im Betonbau 126 Frs.
Ungelernte Arbeiter: Erd- und Bauhilfs
arbeiter pro Stunde 108 Frs.
Poliere una Schachtm erster: monatlich
33 280 Frs. oder pro Stunde 160 Frs.
Die aufrüttelnden und überzeugenden
Ausführungen des Redners fanden ihren
zu«amraengefcrßten Niederschlag in sei
nen mit lebhaftem Beifall ' quittierten
Schlußworten: „Man soll ja nicht glauben,
wir wären nicht in der Lage, unser Ziel
zu erreichen.“
Kollege Munari, 2. Vorsitzender des
L V. Baugewerbe der EG-, umtemcii-
tete die Versammelten über die mit dem
Arbeitgeberverband gepflogenem Verband-
lungeti. woraus der deutliche Wunsch der
Gewerkschaften ersichtlich war, im Inter
esse des sozialen Friedens möglichst aut
gütlichem Wege das Ziel zu erreichen.
Doch seien alfe Versuche cm der unnach
giebigen Haltung der Arbeitgeber ge
sichert.
Für die Christliche Gewerkschaft sprach
Kamerad Horn. Er hob den überaus zahl
reichen Besuch der Versammlung hervor
und unterstrich die verfehlte Taktik der
Unternehmer und die Methode der letzten
Mat 1950
Jahre, die Preispolitik auf Kosten dar Ar
beitnehmer durchzuführen. Auch er
drückte das feste Vertrauen aus, daß
das Ziel der Arbeitnehmer erreicht wird
durch feste Organisation und Hand-in-
Hcradarbeäfen.
. Eine lebhafte und ausgiebige Diskus
sion folgte den mit Beifall auf genomme
nen Darlegungen der drei Referenten. Hier
bei wurde mit Fug und Recht drastisch
auf die klägliche Rolfe hmgewaesem, die
die Unorganisierte® spielen. Ein Redner
forderte passiven Widerstand bei Nicht
gewährung der Erhöhung und weiterer
Verschleppung, Ein anderer verlangte ein
Ultimatum mit St re ikandrohung. Als von
einem Sprecher wieder in Erinnerung gg.
rufen wurde, daß es Stundenlöhne von 63
und 67 Frs, im Baugewerbe für schwer®
Arbeit gibt» da bekam man so recht ei
nen Begriff für die Hervorhebung, daß die
hier zusammengedrängten und dringender
Klärung entgegensehjenden schaffenden
Menschen ein® in jeder Beziehung diszi
plinierte Versammlung ab gehalten haben.
Einstimmig wurde dis nachstehende
E nt s chließumg cnna-STjornmen:
EntSs.tiiH.bu n $
„Die am u. Mai 1950 im großen Saal
des Johannishof es zn Saarbrücken ta
gende Protestvfisrsammiaag der Bauarbei
ter nimmt Stellung mir Haltung der Ar
beitgeber verbände m der saarländischen
Bauindustrie gegenüber den berechtigten
Lohnforderungen der Bauarbeiter.
Die Versammlung beauftragt die Leitun
gen der beiden Gewerkschaften, sofort
erneut an d e Arbeitgeberverbände heran
zutreten mit deT Forderung auf entgehende
Verhandlungen zur dringend notwendigen
Neuregelung der Löhne im <siqnj> der ein
gereichten Forderungen, hinter denen die
Versammelten geschlossen stehen und um
die durchzuaetzan sie edles tun werden.
Die in der Nr. 187 vom 1L Mai 1950 der
„Saarbrücker Zeitung" erschienene Notiz
„Profestversammlung der Bauarbeiter und
eine Stellungnahme der Arbeitgeberver
bände der Bauwirtschaft“ enthält unbe
gründete Behauptungen, die wir unter Hin
weis auf das Schreiben des Herrn Ar-
baifsministers vom 6. Mai 1950 entschie
dest in Abrede steifen.“
Die nächste Ausgabe des „Saarberg-
ban“ ersefeefett infolge techMsdher Schwie
rigkeiten Anfang Juni.
Jjje teilt mit;
!
‘
Miete I
:UL res»: JLustige Witwe“, Opeueife.
lt Juri; „Dm Maulkofö“, LBstspiei.
Miete 2
1Z Juni; „Poganiaf“.
IQ. Jfflls; Erzählung e»“.
Miete 3
38- Mai; JD&r Roseekaraher“.
Die Varste 1u*g „Fe P.osenkavaffer'“ be
ginnt um 18-38 Uhr.
Sondervorstellung.
Am 27. Juni finde! einte Sonder vor Stal
lung; .JPsgtanipj“ für olle MStglldder dar
EG. und Angehörige statt. Preis 118 Frs.
iiiiißiiiuiüiHißiiffiimiiifimmjiHMiiiftiwwHmüHmiiämimiimiiwimwtmmmm
Die Geschäftsstelle der Einheits
gewerkschaft Vdf klingen
Poetstraße 21, befiadef sich ob 15. Mal
1950 in Völklingen, BouserStraS* J5,
direkt neben den Kinwer Branstüb’L Die
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An Pfingsten ins Cali JiüMmtai Kurbetrieb
TANZ IM FREIEN
GROSSER PARKPLATZ
EDUARD MÜLLER, Merchingen 2
liehen Schein der Bereciitigang verloren.
Um zu kalkulieren, ist nicht nur ertoräer-
lich, die Preise der Löhne zu kennen, man
muß auch die Kosten der Rohstoffe, die
Preise der Verkehrskosten und der Geld
darlehen berücksichtigen. Nun sind Koh
le, Benzin, Benzol, Eisen, Kupfer, Zinn;
Nickel, Textilien, Lecfer usw. den aller
größten Preisschwankungen ausgesetzt,
die oft die Schwankungen des Lohnes bei
weitem übertreffen. Selbst eine vollkom
men genaue Festsetzung der Löhne wurde
den Unternehmern nicht nützen, weil ade
übrigen Produktionskosten großen
Schwankungen ausgesetzt sind. Anderer
seits müßte man zur Annahme neigen, daß
die Unternehmer seibs, kein Interesse an
gieichbfeibeaden Löhnen haben, da die
selben bei ansteigenden Preisen die Lei
stungsfähigkeit der Arbeitnehmer nur un
günstig beeinflussen. Die Einheitsgewerk
schaft begrüßt daher die Federungen der
französischen Gewerkschaften nach Ein
führung der gleitenden Lohnskala und
schlägt ihrerseits zur Garantierung eines
gleichbleibenden Reallohnes die Einfüh
rung dieses Lohnsystems auch bei uns
an der Saar vor. Die zu erwartenden Ge
genargumente der Unternehmer entkräften
wir bereits jetzt, indem wir darauf hin wei
sen, daß es auch bisher nicht an beweg
lichen Lohnteilen wie Prämien,^Akkordlöh-
nen mit garantierten Grundlöhnen usw.
fehlte. Auch weisen wir darauf hin, daß
man in England bereite in der z"weiten
Hälfte des vorigen Jahrhundert die glei
tenden Löhne einführte- Wir sehen in der
englischen shding scale eine gleitende
Lohnskala mit einem beweglichen Lohn
anteil, der den von den Unternehmern er
zielten Gewinnen cm gepaßt war. Schon in
der Zeit um 1860 wurden m der englischen
Kahlen-, Eisen- und Baumwollindustrie Ar-
be:tsverixag-e mit gleitenden Lohnskalen
abgeschlossen, die zum Inhalt hatten, die
Löhne entsprechend dem Steigen und Fol
ien der Verkaufspreise herauf- und herab
zusetzen. Man wollte damit erreichen, daß
sich Löhne rmd Gewinne paraflei ändern,
v Und noch vor wenigen Tagen wurde
ems Helsinki gemeldet, daß die gleitende
Lohnskala als Ergebnis eines angedrohten
Generalstreiks m Finnland von den Ar
beitnehmern erzwungen worden ist.
In der amtlichen Lohnregulierung, wie
sie in Australien eingefühxt wurde, läßt
cer Staat die vorgeschriebenen Minimal-
iöhne durch eigens dafür eingesetzte
Srihiedsinstanzen ständig cm die Lebens-
tnhtelpreise anpassen.
Es gibt also schon seit langer Zeit be
wegliche Löhne, die auch vielfach von den
Industriellen selbst lebhaft befürwortet
werden.
Wie stehen wir uns dun das neue saar
ländische Lohnsystem vor und was er
warten wir von der giert enden Lohnskala?
Aus allen Betrachtungen über die Lohn
politik, die die saarländische Arbeitneh
merschaft weit mehr als andere im Zuge
der staatlichen und wirtschaftlichen Neu
bildung «jr'h ergebende Erwägungen in
Anspruch nimmt, ergibt sich die zwin
gende Notwendigkeit, dfe Arbeitnehmer
von dem Risiko zu entlasten, das die an
haltende Geldentwertung und die ande
ren preistreibenden Erscheinungen der
Volks- und Weltwirtschaft immer wieder
von neuem bervorrufen. Jedes andere Ri
siko, zum wesentlichen Teil crus den glei
chen Quellen stammend, und die Produk
tionskosten mindestens ebenso streik be
einflussend, trägt das Unternehmertum als
eine Last, die es als selbstverständlich
empfindet, weil es sie nicht abbürden
kann. Es wäre ungerecht und widersin
nig, sollten die Arbeiter, Angestellten und
Beamten das aus der Preisrevolutioaiie-
rang für ihre Lebenshaltung erwach eene
Zeit, in der zahlreiche neue Probleme auf
tauchen, in der die Weft in manrogfacher
Richtung umgeformt wird, nach neuen For
men und Methoden streben, um die kör
perliche und geistige Leistungsfähigkeit
der Werktätigen zu sichern: Deshalb muß
dem Arbeitetertrag neue Gestalt und
neuer Inhalt gegeben werden*. Die Ar
beitsleistung muß durch eine gesicherte
Kaufkraft garantiert werden. Die Vollwer
tigkeit der Arbeitskraft kann sch ein»
Volkswirtschaft nur durch die Anpassung
der Gehälter und Lehne an die Ver-
brauchsgüteTpreise sichern. Das ist eia»
Voraussetzung für eine Sicherung der Ar
beitsleistung. Wer sich detej entgegen-
stellt, trägt mit Schuld an dem Schwanken
der Arbeitskran und der Arbeitsleistung
und bringt ein Moment der Unruhe in den
Produktionsprozeß.
Diese Nachteile für unsere Volkswirt
schaft werden nur vermieden, wenn nicht
der Geldausdruck der Löhne, sondern ihre
tatsächliche Kaufkraft als das entschei
dende Moment bei Feststellung von Lohn
skalen, bei Bestimmung von Zeit- und Ak
kordlöhnen wirkt. Man muß ganz bewußt
vom Nominal- oder Geidloim zum Real-
John übergehen. Dieser Rsalioha darf
mehr ein sichtbarer Naturallohn sein, aber
er maß als RaaLobn die Möglichkeit schaf
fen, such trotz aber Preisschwankungen
all das durch Kauf zu sichern, was in
der Naturalwirtschaft zur ausreichenden
Wiederherstellung der Arbeitskraft, zur
genügenden Ernährung der Werktätigen
und ihrer Familien gewährt werden maß.
Wie ist dieses nun erreichbar? Durch
gleitende Löhne, die neben einem beweg
lichen Teil noch einen festen Teil beste
ben lassen. Aus der Erkenntnis heraus,
daß schon in normalen Zeiten die Kosten
für die Ernährung drei Fünftel der Aus
gaben Wirtschaft der Werktätigen crusma-
chen, würde durch die Anpassung an die
sen Teil der Lebenshaltungskosten schon
ein stark ordnendes. Moment in dis Bilan
zierung des Haushaltes der Arbeitnehmer
kommen.
Natürlich sind bei der ersten Regelung
sehr verschiedenartige Möglichkeiten ge
geben. Da die Ausgaben für Ernährung,
Heizung und Beleuchtung rund 60 Prozent
der Gesamtausgaben der Leb cnshaltun ge
kosten ausmach an, müßten 60 Prozent des
Lohnes und Geholtes zum beweglichen
Lohnanteil gemacht werden. Man kann
bei der ersten Einführung der gleitenden
Lohnskala nur mit rohen Verhäitniszahten
rechnen. Ist aber dieses System erst ein
mal eingewurzelt, dann wird man zu fei
neren Unterscheidungen gelangen. Man
soll sich jedoch nicht durch Unmöglich
keiten stören lassen, daß eins absolute
Genauigkeit und Klarheit der rechneri
schen Unterlagen bei der ersten Einfüh
rung des Systems nacht m sichern ist.
Dar Einfachheit halber mußte, um den
Uebergang vom gegenwärtigen Lohnsy
stem auf das von uns er stiebte zu er-
leichtem und um auch die Widerständ«
der Unternehmer rascher zu äbervrioden,
aut Grand der aiimonatiacben Veröffent
lichungen der Indexzahlen für Ernährung,
Heizung und Beleuchtung für da« rücklte-
gande Vierteljahr die Anpassung der Löh
ne an die kommenden drei Monate statt-
finden. Doch könnte man später nach
Einführung des Lohns ystems zsi monatli
chen Feststetinmgen wie auch zu Voraus-
bestimraungesn der Löhne für den der Fest
stellung sich anschließenden Monat ge
langen.
In der Praxis würde sich dies folgen
dermaßen cmewirken; Nehmen wir einen
Auges teilten mit einem Monatseinkommen
von 20 000 Frs. und einen Arbeiter mit ei
nem Wochenlohn von 5000 Frs. zur Grund
lage unserer Betrachtung. Wenn wir 40
Prozent von Gehalt und Lohn als festen
Satz und 60 Prozent als be weglichen Lohn-
anteii betrachten, «o bleibt im Rahmen
des Tarifvertrages der für eine bestimmte
Zeit fesizaseizen ist, beim Angestellten
8000 Frs. «n Monat, beim Arbeiter 2 000
Frs. in der Woche fester Lohnbeetandteil.
Es bleibt dann als beweglicher Lohnanteil
für den Angestellten 12000 Frs. im Mo
nat, für den Arbeiter 3 000 Pr«. *n der
Woche. Ergeben die Statistiken für Er
nährung, Kohle, elektrischen Strom und
Gas beispielsweise tm 1. Vierteljahr eine'
Erhöhung der Preise um 20 Prozent gegen
über dem fetzten. Vierteiljahr des vorange
gangenen Kalenderjahres, so würde für
das 2- Vierteljahr des laufenden Kalen
derjahres der bewegliche Teil des Loh
nes beim Angestellten für den Monat von
12000 Frs. auf 16000 Frs. im Monat und
damit sein Gesamteinkommen auf 24 000
Frs. im. Monat tmiomatmch ohne' jede
Lohnbewegung steigern. Beim Arbeiter
mit WochenJohn errechnet sich der be
wegliche Lobxuanteii ähnlich. Hier würde
Bür ostenden sind von ß—12.30 Uhr und
von 2—4 Ufer nachm, (außer Samsfngaarf*-
mittagL
die 20pr oze»tige Preässfeagemang «me 20-
prozentige Lohnerhöhung und damit edafe
automatisch© Erhöhung des beweglichen
Lohnanteils von 3 900 Frs. auf 4 DDO Frs.
bewirken.
Die Einführung der gleitenden Löhne
hätte eine wesentliche Vereinfachung des
Lohne ystems zur Folge. Jeder Werktätige
könnte auf Grund, der in den Zeitungen
veröffentlichten Statistiken Ober die Le
benshaltungskosten im Saariand die rich
tige Berechnung des neuen Lohnes fest
stellen und kontrollieren.
Es darf in Zukunft nicht mehr dem nach
reinen Protitinferessee wirtschaftende*»
Unternehmer überlassen bleibe?!, wo und
wie die aus den Arbeitsleistungein -der
Werktätigen stammenden Gewinn ver-
wandt werden. Notwendig und entschei
dend wird es sein, cm diesen Gewinn«»
die Werktätigen zu beteiligen und damit
die Kaufkraft und den Lebensstandard der
breiten Massen zu erhöhen». Dar erste
Schrift aber hierzu führt nach unserer Mei
nung über den Abbau des offen Lohng»#.
füges rand Einführung der von was emptoh-
lenen gleitenden Lohnskala.
Wer sich die Gesamtprabtenoatik der
Lohnpolitik vor Angern führt, weiß, welcher
verantwortungsbewußter Arbeit «• bedarf,
um von Gewerkschaffcseeite au» di» not
wendigen Voraussetzungen für eine wirt
schafte- und sozialpolitisch, vertretbar©
Lohnpolitik zu schatten. •