Full text: 5.1950 (0005)

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Die Lohnforderungen der Bauarbeiter 
Wichtige Feststellung des Arbeitsministers 
Eindrucksvolle Protestkundgebung 
Zu etr>er großen gewerkschaftlichen. Kundgebung halten sich am 11. Mai im 
Johannishof in Saarbrücken — gemeinsam vom 1. V. Baugewerbe der Einheitsge 
werkschaft und der Gewerkschaft der Christi. Bau- und Holzarbeiter des Saartan- 
des auigefordert — die Arbeitnehmer ans der Sauwirtschaft augetodea. Der große 
Saal des Johaunisholes konnte die Massen bet wettern nicht fassten. Im Verlauf 
der Kundgebung kam der einmütige und entschlossene Wille nun Ausdruck, kein 
gewerkschaftliches Mittel unversucht xu lassen, um die katastrophale Lohnlage im 
saarländischen Baugewerbe auf schnellstem Wege zu beseitigen. Auf der Kund 
gebung wurde das im folgenden Berich! veröffentlichte Schreiben des Arbeitsmi 
nisters über Lohnabkommen bekanntgegeben, das auch für alle anderen Industrie 
verbände von besonderer Wichtigkeit ist 
Die Bauarbeiter der Saarbrücker Beine- 
für edn&eizen, daß eine Lahmverekibarung 
rechtskräftig werde, wenn man mit dem 
be batten am Nachmittag des 11. Mai auf 
kurze Zeit ihre Arbeit unterbrochen, um 
zu der Protestkundgebung zusammenzu- 
kommen. Zu dieser Versammlung war es 
notwendigerweise gekommen, weil der Ar 
beitgeberverband in vo ran ge g an g enen 
Verhandlungen mit den Gewerkschaften 
eine Ablehnung«- und Verzögerungstaktik 
fti pfflan.nm ma« hotte. Vor allem hat sich 
der Verband darauf berufen wotUen, daß 
noch keine gesetzliche Qnadksge für 
Loinrverbandiunge n bestünde. 
Demgegenüber ist es wichtig festxustei 
len — und das interessiert auch die Ar 
beitnehmer in andern Berufsgruppen 
was der Minister für Arbeit und Wohl 
fahrt in einem Schreiben vom 6. Mau auf 
eine Anfrage der Einheitsgewerkschaft 
dieser geantwortet hat. 4 
Das Schreiben des Arbeitsminister» 
Dieses Schreiben lautet: 
„Es ist an mich mehrfach die Frage 
heran getragen worden, ob bis zum Inkraft 
treten des Tarilvsitragsgesetzes Verein 
barungen über Lohne abgeschlossen wer 
den können, Ich weise darauf hin, daß du» 
rechtliche Grundlage hierfür in der Ver 
ordnung übe; Lohn- und Gahaiisve: =in- 
baruagen zwischen saarländisch m 
Gewerkschaften und den Arbeitgebern 
vom 2. 3. 1948 (ABL Nr. 17, &. S09) gege 
ben ist. Im § 1 dieser Verordnung beißt es, 
daß die anerkannten saarländische n. Ge 
werkschaften als Vertretung der fei ihnen 
zosammengeschlossenea Arbeitnehmer u. 
Arbeitgeber ermächtigt werden, im Rak- 
me.i der gesetzlidhen Bastimmoagan 
schriftliche Lohn- und Gehaltsvereinba- 
racgen zn treffen- Der Ausdruck „im Rah 
men der gesetzlichen Bestimmungen“ be 
deutet, daß die durch den Staat erlasse 
nen Lohuverfügungen als Minäestbestim- 
mungen zu betrachten sind. Diese Vor 
schrift der Eiah.aJfuag der gesetzlichen 
Mlade stfc sstimmungen ist auch In dem 
kommenden Tarifvertragsgesetz vorge 
sehen. 
Auf Grund der genannten Verordnung 
sind für verschiedene Wirtschaftszweige 
in der Vergangenheit mehrfach Abkorar 
men geschlossen, durch mich genehmigt 
und im Amtsblatt veröffentlicht worden. 
Vereinbarangen über Löhne, sofern die 
gesetzlichen Mindestbastimmungen ieinge 
halten sind, werden durch mich möglichst 
schnell genehmigt. Beanstandungen hin 
sichtlich der Höhe der Löhne nach oben 
sind nicht zu erwarten. 
Ich empfehle, insbesondere zur Auf 
rechterhaltung des Arbeitsfriedens, der im 
Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitge 
ber liegt, mit den Vertretungen der Arbeit 
geber s o f er t in Verhandlungen zu treten 
und abgeschlossen« Verträge mir zur Ge 
nehmigung vorzulegen.“ 
Zu diesem Schreiben hat dar Minister 
noch erklärt, er werde sich persönlich do 
Aibmtgeberveiband verhandle. 
Mithin konnte also von dem Fehlen ei 
ner Grundlage für Tarifverfoanrijtmgen 
nicht gesprochen werden. Man kann es 
als unverantwortlich bezeichnen, wenn 
durch die bewußte Hinauszögerung einer 
mehr als berechtigten LohnregeLung eia 
Unruhefaktor geschaffen und die Sache 
auf die Spitze getrieben wird. 
In der Kutte qebung im Johannishof nahm 
nach der Eröffnung durch Koll. Jost der 
1. Vorsitzen ui des L V. Baugewerbe der 
Einheitsgewerkschaft, Kollege Schäfer, 
die Gelegenheit wahr, einten genauen Ue- 
berblick über die Lohnentwicklung im Bau 
gewerbe zu geben. Er konnte dabei die 
Behauptung der Arbeitgeber, sie könnten 
kerne höheren Löhne zahlen, glatt wider 
legen. Die Preise für Baumaterialien .seien 
gegenüber der Markiert um 200 Prozent 
gestiegen, aber auch im gleichen Verhält 
nis die ßauprsis«. Dagegen seien die 
Löhne komm 50 Prozent erhöht worden. 
Früher habe der Lohmmtei'l am Baupreis 
45 bis 50 Prozent betragen, heute betrage 
er nur noch 20 bis 25 Prozent. 
Die geforderten Lohnsätze 
Folgende Lohnsätze müßten jetzt 
gefordert werden und dtese Sätze blieben 
noch hinter dem zurück, wo* auf Grund 
der Baupreise möglich sei: 
Gelernte Arbeiter: Maurer, Zimmerer, 
Betoribauer, Anstreicher und Steinbrecher 
pro Stunde 129 Frs., Pflasterer 140 Frs., 
Steinmauer 135 Frs., Gipser und Stukka 
teure 132 Frs, Bicmroer 118 Frs„ Zimmerer 
im Betonbau 126 Frs. 
Ungelernte Arbeiter: Erd- und Bauhilfs 
arbeiter pro Stunde 108 Frs. 
Poliere una Schachtm erster: monatlich 
33 280 Frs. oder pro Stunde 160 Frs. 
Die aufrüttelnden und überzeugenden 
Ausführungen des Redners fanden ihren 
zu«amraengefcrßten Niederschlag in sei 
nen mit lebhaftem Beifall ' quittierten 
Schlußworten: „Man soll ja nicht glauben, 
wir wären nicht in der Lage, unser Ziel 
zu erreichen.“ 
Kollege Munari, 2. Vorsitzender des 
L V. Baugewerbe der EG-, umtemcii- 
tete die Versammelten über die mit dem 
Arbeitgeberverband gepflogenem Verband- 
lungeti. woraus der deutliche Wunsch der 
Gewerkschaften ersichtlich war, im Inter 
esse des sozialen Friedens möglichst aut 
gütlichem Wege das Ziel zu erreichen. 
Doch seien alfe Versuche cm der unnach 
giebigen Haltung der Arbeitgeber ge 
sichert. 
Für die Christliche Gewerkschaft sprach 
Kamerad Horn. Er hob den überaus zahl 
reichen Besuch der Versammlung hervor 
und unterstrich die verfehlte Taktik der 
Unternehmer und die Methode der letzten 
Mat 1950 
Jahre, die Preispolitik auf Kosten dar Ar 
beitnehmer durchzuführen. Auch er 
drückte das feste Vertrauen aus, daß 
das Ziel der Arbeitnehmer erreicht wird 
durch feste Organisation und Hand-in- 
Hcradarbeäfen. 
. Eine lebhafte und ausgiebige Diskus 
sion folgte den mit Beifall auf genomme 
nen Darlegungen der drei Referenten. Hier 
bei wurde mit Fug und Recht drastisch 
auf die klägliche Rolfe hmgewaesem, die 
die Unorganisierte® spielen. Ein Redner 
forderte passiven Widerstand bei Nicht 
gewährung der Erhöhung und weiterer 
Verschleppung, Ein anderer verlangte ein 
Ultimatum mit St re ikandrohung. Als von 
einem Sprecher wieder in Erinnerung gg. 
rufen wurde, daß es Stundenlöhne von 63 
und 67 Frs, im Baugewerbe für schwer® 
Arbeit gibt» da bekam man so recht ei 
nen Begriff für die Hervorhebung, daß die 
hier zusammengedrängten und dringender 
Klärung entgegensehjenden schaffenden 
Menschen ein® in jeder Beziehung diszi 
plinierte Versammlung ab gehalten haben. 
Einstimmig wurde dis nachstehende 
E nt s chließumg cnna-STjornmen: 
EntSs.tiiH.bu n $ 
„Die am u. Mai 1950 im großen Saal 
des Johannishof es zn Saarbrücken ta 
gende Protestvfisrsammiaag der Bauarbei 
ter nimmt Stellung mir Haltung der Ar 
beitgeber verbände m der saarländischen 
Bauindustrie gegenüber den berechtigten 
Lohnforderungen der Bauarbeiter. 
Die Versammlung beauftragt die Leitun 
gen der beiden Gewerkschaften, sofort 
erneut an d e Arbeitgeberverbände heran 
zutreten mit deT Forderung auf entgehende 
Verhandlungen zur dringend notwendigen 
Neuregelung der Löhne im <siqnj> der ein 
gereichten Forderungen, hinter denen die 
Versammelten geschlossen stehen und um 
die durchzuaetzan sie edles tun werden. 
Die in der Nr. 187 vom 1L Mai 1950 der 
„Saarbrücker Zeitung" erschienene Notiz 
„Profestversammlung der Bauarbeiter und 
eine Stellungnahme der Arbeitgeberver 
bände der Bauwirtschaft“ enthält unbe 
gründete Behauptungen, die wir unter Hin 
weis auf das Schreiben des Herrn Ar- 
baifsministers vom 6. Mai 1950 entschie 
dest in Abrede steifen.“ 
Die nächste Ausgabe des „Saarberg- 
ban“ ersefeefett infolge techMsdher Schwie 
rigkeiten Anfang Juni. 
Jjje teilt mit; 
! 
‘ 
Miete I 
:UL res»: JLustige Witwe“, Opeueife. 
lt Juri; „Dm Maulkofö“, LBstspiei. 
Miete 2 
1Z Juni; „Poganiaf“. 
IQ. Jfflls; Erzählung e»“. 
Miete 3 
38- Mai; JD&r Roseekaraher“. 
Die Varste 1u*g „Fe P.osenkavaffer'“ be 
ginnt um 18-38 Uhr. 
Sondervorstellung. 
Am 27. Juni finde! einte Sonder vor Stal 
lung; .JPsgtanipj“ für olle MStglldder dar 
EG. und Angehörige statt. Preis 118 Frs. 
iiiiißiiiuiüiHißiiffiimiiifimmjiHMiiiftiwwHmüHmiiämimiimiiwimwtmmmm 
Die Geschäftsstelle der Einheits 
gewerkschaft Vdf klingen 
Poetstraße 21, befiadef sich ob 15. Mal 
1950 in Völklingen, BouserStraS* J5, 
direkt neben den Kinwer Branstüb’L Die 
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An Pfingsten ins Cali JiüMmtai Kurbetrieb 
TANZ IM FREIEN 
GROSSER PARKPLATZ 
EDUARD MÜLLER, Merchingen 2 
liehen Schein der Bereciitigang verloren. 
Um zu kalkulieren, ist nicht nur ertoräer- 
lich, die Preise der Löhne zu kennen, man 
muß auch die Kosten der Rohstoffe, die 
Preise der Verkehrskosten und der Geld 
darlehen berücksichtigen. Nun sind Koh 
le, Benzin, Benzol, Eisen, Kupfer, Zinn; 
Nickel, Textilien, Lecfer usw. den aller 
größten Preisschwankungen ausgesetzt, 
die oft die Schwankungen des Lohnes bei 
weitem übertreffen. Selbst eine vollkom 
men genaue Festsetzung der Löhne wurde 
den Unternehmern nicht nützen, weil ade 
übrigen Produktionskosten großen 
Schwankungen ausgesetzt sind. Anderer 
seits müßte man zur Annahme neigen, daß 
die Unternehmer seibs, kein Interesse an 
gieichbfeibeaden Löhnen haben, da die 
selben bei ansteigenden Preisen die Lei 
stungsfähigkeit der Arbeitnehmer nur un 
günstig beeinflussen. Die Einheitsgewerk 
schaft begrüßt daher die Federungen der 
französischen Gewerkschaften nach Ein 
führung der gleitenden Lohnskala und 
schlägt ihrerseits zur Garantierung eines 
gleichbleibenden Reallohnes die Einfüh 
rung dieses Lohnsystems auch bei uns 
an der Saar vor. Die zu erwartenden Ge 
genargumente der Unternehmer entkräften 
wir bereits jetzt, indem wir darauf hin wei 
sen, daß es auch bisher nicht an beweg 
lichen Lohnteilen wie Prämien,^Akkordlöh- 
nen mit garantierten Grundlöhnen usw. 
fehlte. Auch weisen wir darauf hin, daß 
man in England bereite in der z"weiten 
Hälfte des vorigen Jahrhundert die glei 
tenden Löhne einführte- Wir sehen in der 
englischen shding scale eine gleitende 
Lohnskala mit einem beweglichen Lohn 
anteil, der den von den Unternehmern er 
zielten Gewinnen cm gepaßt war. Schon in 
der Zeit um 1860 wurden m der englischen 
Kahlen-, Eisen- und Baumwollindustrie Ar- 
be:tsverixag-e mit gleitenden Lohnskalen 
abgeschlossen, die zum Inhalt hatten, die 
Löhne entsprechend dem Steigen und Fol 
ien der Verkaufspreise herauf- und herab 
zusetzen. Man wollte damit erreichen, daß 
sich Löhne rmd Gewinne paraflei ändern, 
v Und noch vor wenigen Tagen wurde 
ems Helsinki gemeldet, daß die gleitende 
Lohnskala als Ergebnis eines angedrohten 
Generalstreiks m Finnland von den Ar 
beitnehmern erzwungen worden ist. 
In der amtlichen Lohnregulierung, wie 
sie in Australien eingefühxt wurde, läßt 
cer Staat die vorgeschriebenen Minimal- 
iöhne durch eigens dafür eingesetzte 
Srihiedsinstanzen ständig cm die Lebens- 
tnhtelpreise anpassen. 
Es gibt also schon seit langer Zeit be 
wegliche Löhne, die auch vielfach von den 
Industriellen selbst lebhaft befürwortet 
werden. 
Wie stehen wir uns dun das neue saar 
ländische Lohnsystem vor und was er 
warten wir von der giert enden Lohnskala? 
Aus allen Betrachtungen über die Lohn 
politik, die die saarländische Arbeitneh 
merschaft weit mehr als andere im Zuge 
der staatlichen und wirtschaftlichen Neu 
bildung «jr'h ergebende Erwägungen in 
Anspruch nimmt, ergibt sich die zwin 
gende Notwendigkeit, dfe Arbeitnehmer 
von dem Risiko zu entlasten, das die an 
haltende Geldentwertung und die ande 
ren preistreibenden Erscheinungen der 
Volks- und Weltwirtschaft immer wieder 
von neuem bervorrufen. Jedes andere Ri 
siko, zum wesentlichen Teil crus den glei 
chen Quellen stammend, und die Produk 
tionskosten mindestens ebenso streik be 
einflussend, trägt das Unternehmertum als 
eine Last, die es als selbstverständlich 
empfindet, weil es sie nicht abbürden 
kann. Es wäre ungerecht und widersin 
nig, sollten die Arbeiter, Angestellten und 
Beamten das aus der Preisrevolutioaiie- 
rang für ihre Lebenshaltung erwach eene 
Zeit, in der zahlreiche neue Probleme auf 
tauchen, in der die Weft in manrogfacher 
Richtung umgeformt wird, nach neuen For 
men und Methoden streben, um die kör 
perliche und geistige Leistungsfähigkeit 
der Werktätigen zu sichern: Deshalb muß 
dem Arbeitetertrag neue Gestalt und 
neuer Inhalt gegeben werden*. Die Ar 
beitsleistung muß durch eine gesicherte 
Kaufkraft garantiert werden. Die Vollwer 
tigkeit der Arbeitskraft kann sch ein» 
Volkswirtschaft nur durch die Anpassung 
der Gehälter und Lehne an die Ver- 
brauchsgüteTpreise sichern. Das ist eia» 
Voraussetzung für eine Sicherung der Ar 
beitsleistung. Wer sich detej entgegen- 
stellt, trägt mit Schuld an dem Schwanken 
der Arbeitskran und der Arbeitsleistung 
und bringt ein Moment der Unruhe in den 
Produktionsprozeß. 
Diese Nachteile für unsere Volkswirt 
schaft werden nur vermieden, wenn nicht 
der Geldausdruck der Löhne, sondern ihre 
tatsächliche Kaufkraft als das entschei 
dende Moment bei Feststellung von Lohn 
skalen, bei Bestimmung von Zeit- und Ak 
kordlöhnen wirkt. Man muß ganz bewußt 
vom Nominal- oder Geidloim zum Real- 
John übergehen. Dieser Rsalioha darf 
mehr ein sichtbarer Naturallohn sein, aber 
er maß als RaaLobn die Möglichkeit schaf 
fen, such trotz aber Preisschwankungen 
all das durch Kauf zu sichern, was in 
der Naturalwirtschaft zur ausreichenden 
Wiederherstellung der Arbeitskraft, zur 
genügenden Ernährung der Werktätigen 
und ihrer Familien gewährt werden maß. 
Wie ist dieses nun erreichbar? Durch 
gleitende Löhne, die neben einem beweg 
lichen Teil noch einen festen Teil beste 
ben lassen. Aus der Erkenntnis heraus, 
daß schon in normalen Zeiten die Kosten 
für die Ernährung drei Fünftel der Aus 
gaben Wirtschaft der Werktätigen crusma- 
chen, würde durch die Anpassung an die 
sen Teil der Lebenshaltungskosten schon 
ein stark ordnendes. Moment in dis Bilan 
zierung des Haushaltes der Arbeitnehmer 
kommen. 
Natürlich sind bei der ersten Regelung 
sehr verschiedenartige Möglichkeiten ge 
geben. Da die Ausgaben für Ernährung, 
Heizung und Beleuchtung rund 60 Prozent 
der Gesamtausgaben der Leb cnshaltun ge 
kosten ausmach an, müßten 60 Prozent des 
Lohnes und Geholtes zum beweglichen 
Lohnanteil gemacht werden. Man kann 
bei der ersten Einführung der gleitenden 
Lohnskala nur mit rohen Verhäitniszahten 
rechnen. Ist aber dieses System erst ein 
mal eingewurzelt, dann wird man zu fei 
neren Unterscheidungen gelangen. Man 
soll sich jedoch nicht durch Unmöglich 
keiten stören lassen, daß eins absolute 
Genauigkeit und Klarheit der rechneri 
schen Unterlagen bei der ersten Einfüh 
rung des Systems nacht m sichern ist. 
Dar Einfachheit halber mußte, um den 
Uebergang vom gegenwärtigen Lohnsy 
stem auf das von uns er stiebte zu er- 
leichtem und um auch die Widerständ« 
der Unternehmer rascher zu äbervrioden, 
aut Grand der aiimonatiacben Veröffent 
lichungen der Indexzahlen für Ernährung, 
Heizung und Beleuchtung für da« rücklte- 
gande Vierteljahr die Anpassung der Löh 
ne an die kommenden drei Monate statt- 
finden. Doch könnte man später nach 
Einführung des Lohns ystems zsi monatli 
chen Feststetinmgen wie auch zu Voraus- 
bestimraungesn der Löhne für den der Fest 
stellung sich anschließenden Monat ge 
langen. 
In der Praxis würde sich dies folgen 
dermaßen cmewirken; Nehmen wir einen 
Auges teilten mit einem Monatseinkommen 
von 20 000 Frs. und einen Arbeiter mit ei 
nem Wochenlohn von 5000 Frs. zur Grund 
lage unserer Betrachtung. Wenn wir 40 
Prozent von Gehalt und Lohn als festen 
Satz und 60 Prozent als be weglichen Lohn- 
anteii betrachten, «o bleibt im Rahmen 
des Tarifvertrages der für eine bestimmte 
Zeit fesizaseizen ist, beim Angestellten 
8000 Frs. «n Monat, beim Arbeiter 2 000 
Frs. in der Woche fester Lohnbeetandteil. 
Es bleibt dann als beweglicher Lohnanteil 
für den Angestellten 12000 Frs. im Mo 
nat, für den Arbeiter 3 000 Pr«. *n der 
Woche. Ergeben die Statistiken für Er 
nährung, Kohle, elektrischen Strom und 
Gas beispielsweise tm 1. Vierteljahr eine' 
Erhöhung der Preise um 20 Prozent gegen 
über dem fetzten. Vierteiljahr des vorange 
gangenen Kalenderjahres, so würde für 
das 2- Vierteljahr des laufenden Kalen 
derjahres der bewegliche Teil des Loh 
nes beim Angestellten für den Monat von 
12000 Frs. auf 16000 Frs. im Monat und 
damit sein Gesamteinkommen auf 24 000 
Frs. im. Monat tmiomatmch ohne' jede 
Lohnbewegung steigern. Beim Arbeiter 
mit WochenJohn errechnet sich der be 
wegliche Lobxuanteii ähnlich. Hier würde 
Bür ostenden sind von ß—12.30 Uhr und 
von 2—4 Ufer nachm, (außer Samsfngaarf*- 
mittagL 
die 20pr oze»tige Preässfeagemang «me 20- 
prozentige Lohnerhöhung und damit edafe 
automatisch© Erhöhung des beweglichen 
Lohnanteils von 3 900 Frs. auf 4 DDO Frs. 
bewirken. 
Die Einführung der gleitenden Löhne 
hätte eine wesentliche Vereinfachung des 
Lohne ystems zur Folge. Jeder Werktätige 
könnte auf Grund, der in den Zeitungen 
veröffentlichten Statistiken Ober die Le 
benshaltungskosten im Saariand die rich 
tige Berechnung des neuen Lohnes fest 
stellen und kontrollieren. 
Es darf in Zukunft nicht mehr dem nach 
reinen Protitinferessee wirtschaftende*» 
Unternehmer überlassen bleibe?!, wo und 
wie die aus den Arbeitsleistungein -der 
Werktätigen stammenden Gewinn ver- 
wandt werden. Notwendig und entschei 
dend wird es sein, cm diesen Gewinn«» 
die Werktätigen zu beteiligen und damit 
die Kaufkraft und den Lebensstandard der 
breiten Massen zu erhöhen». Dar erste 
Schrift aber hierzu führt nach unserer Mei 
nung über den Abbau des offen Lohng»#. 
füges rand Einführung der von was emptoh- 
lenen gleitenden Lohnskala. 
Wer sich die Gesamtprabtenoatik der 
Lohnpolitik vor Angern führt, weiß, welcher 
verantwortungsbewußter Arbeit «• bedarf, 
um von Gewerkschaffcseeite au» di» not 
wendigen Voraussetzungen für eine wirt 
schafte- und sozialpolitisch, vertretbar© 
Lohnpolitik zu schatten. •
	        
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