Full text: 5.1950 (0005)

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DIE ARBEIT» 
Mai 1950 
tl 
F n Tel' des imposanten Demonstrntionszi'.ges 
der Einheitsgewerkschaft am 1. Mai beim 
Durchmarsch durch die Max-Braun-Straße. 
Verlauf der 
Saarbrücker Zwischenfälle 
Die zahlreichen Diskussionen, die sich an 
die diesjährige Maidemonstration in Saar 
brücken geknüpft haben und noch knüpfen, 
geben uns Veranlassung, hier eine Schilderung 
des Verlaufs zu geben: 
Selbst viele Teilnehmer, die von Anfang an 
dobei waren, haben von dem gesamten Her 
gang kein genaues Bild gewinnen können, da 
sie "sich ja durchweg an einem bestimmten, 
wenn auch wechselnden Standort befinden muß 
ten. 
Der G-evv'erkschcftsausschuß mit den Spitzen 
funktionären bhdeien beim Abmarsch am Lud- 
wiqsberg die Spitze des langen Zuges. An sie 
schlossen sich mit mehreren Musikkapellen 
die einze'nen Verbände in imposanten, langen 
Kolonnen an, in einzigartiger vorbildlicher Ord 
nung, wozu die eingehenden Vorbereitungen 
des Maikorri ees. die Unermüdlichkeit der Ord 
ner. aber nicht zuletzt die Disziplin und aus- 
geze'ehrsete Haltung der Masse der Kundgeber 
beitrugen. 
Aber e ; n ers'er Zwischenfall, der offensicht 
lich provoziert war, da er den bekannten Wei 
sungen der Gewerkschaft völlig entgegenge 
setzt war, ereignete sich schon vor dem Ab 
marsch. 
Es war bekannt, daß der Gewerkscha f tsaus- 
sekuß eins immig beschlossen hatte, zur ge- 
werkscfcahl eben Maidemonstration keine Fah- 
nm ?u n asse n außer der schwarzen Fahne des 
I. V. Bergbau. Das hinderte aber eine Anzahl 
Kommunisten und FdJler. die sich zu einer 
G:uppe zusankrengeschlossen hatten, nicht, 
eine große FdT-Fahne und mehrere Wimpel mit 
dem Fdl-Zeichen demonstrativ zu entfalten. 
Zur gleichen Zeit wurde auch eine rote Fahne 
von der Gruppe entrollt Nachdem die Polizei 
e ngeschrir'en war, verschwand zunächst die 
FdJ-Fal;ne. Die Wimpel hatte man von den 
Fahnenstangen entfernt Unter dem Gesang 
der Internationale schwenkten die einzelnen 
Träger ihre wimpellreien Stangen. 
Unmittelbar nach dem Abmarsch des Zuges, 
in den sich auch die erwähnte Gruppe ein- 
reifcte. kam es kurz vor der Unterführung am 
Ludwigsberg zu einem neuen Zwischenfall. 
D.e Gruppe marschierte jedoch alsbald inner 
halb des Zuges in Richtung des Stadtzentrums 
vreiter. In der Nähe der Hauptpost konnte man 
nun neben der roten Fahne auch eine große 
schv/arzrotgoidene Fahne erblicken, (die jene 
Kreise bekanntlich sonst nicht im posiiiven 
Sinne zu beachten pflegen). In einem 
kurzen Handgemenge mit der Polizei wurde 
schließlich de Gruppe zum Teil zerstreut 
Aber schon kurz darauf war das Gros der 
Omppe wieder im Zuge und marschierte wei 
ter mit dem gesamten Zuge durch die Bahn- 
bolstraße, die tote wie die schwarzrotgoldene 
Fahne s tets mit sich führend. 
Ein größerer Zwischenfall ereignete sich 
dann in der Verlängerung des St Johanner 
Marktes. Unterwegs hatten die Kommunisten 
wiederholt mit Sprechchöre die Aufmerksam 
keit auf ihre Gruppe zu lenken versucht) 
ferner hatten sie Transparente mit eigenen 
Parolen im Zug. 
Am St Johanner Markt griff nun ein größe 
rer Trupp des Saarbataillons zugleich mit 
Folizei ein. Man sah, wie ein großes Trans 
parent in ei :e Poiizeigruppe flog und hinterher 
ein dicker S-.ein. Aas dern Gewühl kam bald 
ein erheblich verletzter Polizist mit völlig ver 
schmutzter Uniform hervor und kurz darauf 
• zwei verletzte Zivilisten. Schließlich schien es, 
als sei die Gruppe zerstreut und im wesent 
lichen nach der Seitenstraße zur Saar abge 
drängt worden. 
Sie halte sich jedoch bald wieder ge 
sammelt Es kam zu einem erneuten Zu 
sammenstoß an der Paul-Marienstraße. Schließ 
lich zog die kommunistische Gruppe ein 
schließlich der FdJ, unter Vorantragen der 
Fahne, auf den Landwehrplatz und postierte 
sich unmf.telbar vor der Tribühnc auf. Vor den 
Augen Tausender spielten sich dann die be 
kannten Ereignisse ab. 
* 
Einen reibungslosen Verlauf nahmen die 
Kundgebungen der Einheitsgewerkschaft ln 
Neunkiichen uud Homburg, da die Stören 
friede es zweifellos darauf abgesehen hatte») 
Kardinal Frings zu Arbeiterproblemen 
Stellungnahme des Kirchenfürsten zur Einheitsgewerkschaft 
Kardinal Frings, der als Kircheniürst sehr bekannt ist wegen seiner klaren 
Einstellung zu den großen sozialpolitischen Fragen unserer Zeit, hielt im Rah 
men einer Feierstunde im Kölner Dom eine aufschlußreiche Ansprache, die 
bemerkenswerte Aeußerungen zur Frage des Rechts der Arbeit enthielt. In be 
zug auf die Haltung der katholischen Arbeitnehmer sagte Kardinal Frings fol 
gendes: 
„Was fordert demgegenüber heute der christlich-katholische Arbeiter? Ich sage, 
er fordert den freien, entproietaris:erteil, für Alter und Krisenzeiten gesicherten Ar 
beiter, der einen gerechten Lohn gemäß seinen Familienverhältnissen empfängt, 
der die Möglichkeit hat, ein wenigstens bescheidenes Eigentum, vor allem ein ei 
genes Heim zu erwerben, und der sowohl in seinem Betrieb wie in der Gesamtwirt- 
sChafi so viel Mitsprache und Mitbestimmungsrecht besitzt, daß er diesen Betrieb 
und die Wirtschaft auch als seinen Lebrnsraum empfinden kann. Dieses große 
Ziel verwirklichen zu können, bedarf es der Koalitionsfreiheit in der Gewerk 
schaft, deren Aufgabe es ist, die berechtigten Interessen des Arbeiters zu vertre 
ten. Seit vie;en Jahrzehnten betont die Kirche das Koabtionsrecht des Arbeiters und 
fordert die katholischen Arbeiter auf, in den. Gewerkschaften mitzutun. Das tut 
die Kirche auch heute, auch zur Zeit der Einheitsgewerkschaft, Und sie fordert die 
katholischen Arbeiter auf zur Mitgliedschschaft und zur tätigen Mitarbeit in der Ge 
werkschaft. Und sie bedauert es, daß nicht noch mehr katholische Arbeiter in der 
Führung der Einheitsgewerkschaft tätig sind.“ 
Hans Böckler: Gemeinwirtschaft Garant des Friedens 
„Eine Ueberführung der Schlüsselindu 
strien cm Rhein und Ruhr in Gemeineigen 
tum unter starker Einschaltung der Arbei 
ter und ihrer Organisationen ist der si 
cherste Garant dafür, daß die Macht, die 
m dem- Wirtschaftspotential der Rhein- 
Ruhrindustrie liegt, nicht wieder 2U poli 
tischen Zwecken mißbraucht wird." Diese 
Ansicht vertrat der Vorsitzende des Deut 
schen Gewerkschaftsbundes, Hans Eöck- 
Jer, in einem Gespräch mit einem Korre 
spondenten der AFP über die von den 
Westornierten beabsichtigte Neufassung 
des Gesetzes Nr. 75. 
Er wisse, so betonte Böckler, daß Frank 
reich bei einer Regelung der Eigentums 
verhältnisse der deutschen Kohle- und 
Stahlwirtschaft entsprechend der alten 
Fassung des Gesetzes Nr. 75 sein S] eher 
ne, tsbedürfnis nicht genügend berücksich 
tigt findet. 
Nach den Vorgängen zweier Weltkriege 
sei der Wunsch und das Bestreben Frank 
reichs durchaus verständlich. Die deut 
schen Gewerkschaften sind aber über 
zeugt, daß gerade eine gemeinwirtschaft- 
iiche Verwaltung der deutschen Grund 1 
stofiindustrien bei einer maßgeblichen 
Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft 
die beste Gewähr dafür bietet, daß die 
westdeutschen Schlüsselindustrien nicht 
em weiteres Mal für aggressive Pläne 
ausgenutzt werden. Gerade die arbeit 
nehmende Schicht ist es, dite — bei uns 
genau so wie im französischen Volk — 
nichts sehnlicher wünscht, als Frieden und 
Eintracht zwischen den beiden großen Na 
tionen Westeuropas wie zwischen den 
übrigen Völkern der Welt, denn sie hat 
nach jedem Kriege die größten Opfer 
bringen müssen. 
Z)ie JAeateeg^meUide teilt mit: 
Miete 1, 21. Mai, lakobowsky und der Oberst 
(Komödie) 
Miete 2, 22. Mai, Jakobowsky und der Oberst 
(Komödie) 
Miete 3, 30. Mai, Der Rosenkavalier 
Die letzte Vorstellung beginnt um 18 30 Uhr* 
Rosenkavalier 
Zur Saar messe 
Die Saar messe 1950 ist von vielen Seiten be 
trachtet und gewürdigt worden. Die Arbeit 
nehmer, die Gelegenheit hatten, diese Aus 
stellung zu besuchen, betrachteten sie be 
greiflicher Weise sehr interessiert In einer 
solchen Musterschau die vielen Produkte des 
täglichen Schaffens geordnet zu überblicken, 
ist einmal von besonderem Reiz für diejenigen, 
die mit ihrer Arbeitskraft vom Rohprodukt bis 
zur fertigen Ausstellung durch Hand- und Kopf 
arbeit den wesentlichen Beitrag dazu geleistet 
haben. Die Arbeitnehmer richten ihr Interess® 
auch auf die Expoitauswirkuiigen und den 
damit zusammenhängenden Absatz, beziehungs 
weise, Beschäftigungsgrad. Zum Abschluß der 
Messe werden wir die Leser über den tatsäch 
lichen Nutzeffekt der Saarmesse näher unter 
richten. 
lüie Sange -nach?. . . 
... müssen in verschiedenen Betrieben Ue'- 
bersiunden ohne Bezahlung geleistet wer 
den? 
... ist es möglich, daß sich auf Eingaben, 
die an das Verkehrsministenum gerichtet 
sind, Staub bilden kann? 
... sieht das Verkehrsministenum als Auf 
sichtsbehörde zu, wie bei der Marzig- 
Büschfelder Eisenbahn die Ergebnisse der 
Arbeitsgerichtsverhandiungen nicht be 
achtet werden? 
... müssen sich Arbeiter in menschenun 
würdigen Aufenthaltsräumen während der 
Einnahme ihrer Mahlzeiten aufhalten.? 
NiimiHiimiiiimmiimmimiimminiimiiiiiimmiimmmnimiimuiiiiiiitmimiiiiiin 
Zulage für Rentner und Pensionäre 
An zeigen in der Gewerk 
schaftsleitung „D i e A rb e i t" 
Gesetz über die Gewährung einer einmaligen 
Zulage in der Sozialversicherung 
Vom 4. April 1950. 
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes 
Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wjrdt 
§ t 
(1) Die einmalige Zulage erhalten alle Rentner, 
Ruhegeldempfänger, Pensionäre, Witwen, Witwer 
und Waisen, die am 1. April 1950 einen Renten-, 
Ruhegeld- oder Pensionsanspruch gegenüber 
der Invalidenversicherung, Angestelltenversiche 
rung, kncppschaftlichen Renten- oder hütten 
knappschaftlichen Pensionsversicherung haben. 
(2) Die Zulage beträgt 
J 800.—- Franken für Rentner, Ruhegeldem- 
pfänger und Pensionäre, 
1200.— Franken für Witwen und Witwer, 
600.— Franken für jede Waise. 
(3} Der Knappschaftssold gilt nicht als Rente 
oder Pension im Sinne dieses Gesetzes. 
(4) Die Knappschaftsrentner erhalten die Zu 
lage nur auf Antrag sie wird nur gewährt, 
wenn der Antragsteller am 1. April 1950 in 
keinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis 
oder sozialversicherungspllichtigen Beschäfti 
gungsverhältnis steht. 
(5) Selbständige Landwirte und selbständige Be 
rufstätige erhalten die Zulage auf Antrag, so 
fern ihr Einkommen aus dieser Tätigkeit nur 
geringfügig ist Ein Einkommen ist als gering 
fügig anzusehen, wenn es unter den Fürsorge- 
iichtßätzen liegt 
5 2 
Die Zulagen werden nur aus einem Versiche 
rungszweig gezahlt und zwar ungekürzt und 
in voller Höhe. 
§ 3 
In Fällen der Wanderversicherung obliegt die 
Auszahlung der Zulagen dem Versicherungs 
träger (Versicherungszweig), der die Gesamt 
leistung festgesetzt hat. UebeT die Abrechnung 
zwischen den Versicherungsträgern bestimmt 
das Landesversicherungsamt für das Saarland 
das Nähere. 
§ 4 
ln Fällen des § 1279 der Reichsversicherungs- 
oränung wird die Zulage zu der Rente gezahlt» 
die zur höchsten Zulage berechtigt 
§ 5 
(1) Auf Antrag erhalten die Rentenempfänger 
der gesetzlichen Unfallversicherung die Zu 
lagen nach § 1, Abs. 2, wenn die Erwerbs 
minderung 66 3 'i o/o oder höher ist und der 
Unfallrentner keinen Anspruch au« der Renten 
oder Pensionsversicherung hat 
(2) Die Einschränkung der Erwerbsminderung 
greift bei den Hinterbliebenen-Rentenempfängern 
nicht Platz. 
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(1) Auf Antrag erhalten eine Zulage solch* 
Personen, die im Monat Januar 1950 
a) bei einem gesetzlichen Krankenversiche 
rungsträger arbeitsunfähig krank gemeldet 
und nicht mit Krankengeld ausgesteuert 
waren oder 
b) sich auf Kosten eines Rentenversicherungs- 
trägers in Heitstätteubehandlung befanden 
und für Monat Januar 1950 oder Teile desselben 
nur deshalb keine Zulage nach der Verordnung 
betreffend Zahlung einer Zulage an Lohn- und 
Gehaltsempfänger vom 16. Februar 1950 (ABI. 
S. IAO) erhalten können, weil sie aus dem Be- 
schäftigungsverhältnis ausgeschieden waren. 
(2) Die Zulage wird von dem zuständigen So 
zialversicherung sträger für jeden Tag des Mo 
nats Januar 1950, an dem der Berechtigte nach 
weisbar arbeitsunfähig krank oder in Heil- 
stättenbehcmdlung war ünd für den Dun nicht 
eine Zulage auf Grund anderweitiger Bestim 
mungen zusteht, gezahlt. Sie beträagt täglich 
60.— Franken, höchstens aber 1800.— Franken, 
§ 7 
Anträge auf Gewährung der Zulagen gemäß 
i 1 Abs. 4 und 5, §§ 5 und 6 können nur 
bis zum Ende des Monats, der auf den Monat 
der Inkrafttretung des Gesetzes folgt, bei dem 
zuständigen Versicherungsträger gestellt wei 
den. 
8 B 
Die einmaligen Zulagen sind steuerfrei. Sie 
bleiben bei der Prüfung der fürsorgerechtli 
chen Hiifsbedürftigkeit außer Ansatz. Ansprü 
che nach den §§ 1531 ff. der Reichsversicha» 
rungsordnung können auf di« einmaligen Zu 
lagen nicht geltend gemacht werden. 
§ 9 
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Ver 
kündigung ln Kraft 
Saarbrücken, den 4. April 1950, 
Regierung des Saarlandes 
Der Ministerpräsident 
1. V. 
Kirn 
Der Minister für Arbeit und Wohlfahrt 
Kirn 
verbürge« Erfolg I 
Utllllllil!ip!IlltlipUllli:i!nilllllilI!llRII!!illl!llimilllMll]IIUmilllliniHHl!!MIIIM!i» 
„V}ett dec At&eit“ 
Wie wir unlängst berichteten, hat der Deut 
sche Gewerksohaftsbund für das Gebiet der 
Bundesrepublik mit dem 1. Januar 1950 das 
gewerkschaftliche Pressewesen neu gestaltet, 
Di« von den am 31. Dez. 1949 aufgelösten 
Zonen- und Landesgewerkschaftsbünden her 
ausgegebenen Zeitungen und Zeitschriften ha 
ben mit dem Jahresende 1949 ihr Erscheinen 
eingestellt. Ab 1. Januar 1950 gibt der Bundes 
vorstand des DGB im Bund-Verlag in Köln 
eine für das ganze Gebiet geltende Wochen 
zeitschrift 
„WELT DER ARBEIT" 
heraus, die inhaltereich und ‘Stark bebildert 
mit sieben Landesbeilagen erscheint. Die Lan 
desbeilagen heißen: „Stimme der Arbeit aus 
Bayern, aus Hessen, aus Niedersachsen und 
Bremen, aus der Nordmark, aus Nordrhein-West 
falen, aus Rheinland-Pfalz und aus Würtemberg- 
Baden. Diese Wochenzeitschrift kann in abseh 
barer Zeit bei den saarländischen Postämtern 
zum Preise von DM 0,70 zuzüglich Zustellgebühr, 
bestellt werden. 
„t R“ EINHEITSPREIS-KAUFHAUS i d. 
Werktätigen. Gut und billig: Textilwaren* 
Schuhe usw. Stets Sonderangebote. 
49 St. loh. Markt 49. 
Zusätzlicher Verdienst! 
Für jeden. Leidite Arbeit zuhause. 
1 Stunde tSgffch z, Züditen von weiften 
Mausen und Meersc hwe i nchen für 
Laboratorien. 
Sofortige Lieferung. - Absatz 
der Tiere vertraglich garantiert 
Auskünfte gegen Einsendung von 30.- il's 
Sonderbedingungen. Ang. ßROTHIER M, 
h Maintenon (E. & L.) 
planmäßig alles auf eine Akütm in Saarbrücken 
zu konzentrieren. Unter starker Teilnahme der 
Werktätigen brachten die Redner die Forde 
rungen der Gewerkschaft klar zum' Ausdruck 
und legten den Zuhörern die Richtlinien der 
Gewerkschafispolitik im einzelnen aufschluß 
reich dar. Die mit starkem Interesse und bei 
fällig aufgenommenen Ansprachen bewiesen 
(las Einverständnis der Versammelten und die 
Entschlossenheit, den Weg zur praktischen 
Durchführung ohne Eigenbrötelei und ohne 
Weisungen von parteipolitisch angehauchten 
Elemente zu gehen. Auch das unerschütterliche 
Vertrauen in die Gewerkschaftsführung und 
das Sirenen nach weiterer Festigung und Stär 
kung der Einheit traten deutlich in Erscheinung. 
,71 
(Jlel igiulitii t jUnti eeit 
SAARBRÜCKEN 3 / ß £ T Z E N S T R A S S E 1 
INH.: FRAU HEINRICHS 
EMPFIEHLT IHRE LOKALITÄTEN 
TREFFPUNKT VIELER GEWERK SC HAFTS-KOLLEGEN
	        
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