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DIE ARBEIT»
Mai 1950
tl
F n Tel' des imposanten Demonstrntionszi'.ges
der Einheitsgewerkschaft am 1. Mai beim
Durchmarsch durch die Max-Braun-Straße.
Verlauf der
Saarbrücker Zwischenfälle
Die zahlreichen Diskussionen, die sich an
die diesjährige Maidemonstration in Saar
brücken geknüpft haben und noch knüpfen,
geben uns Veranlassung, hier eine Schilderung
des Verlaufs zu geben:
Selbst viele Teilnehmer, die von Anfang an
dobei waren, haben von dem gesamten Her
gang kein genaues Bild gewinnen können, da
sie "sich ja durchweg an einem bestimmten,
wenn auch wechselnden Standort befinden muß
ten.
Der G-evv'erkschcftsausschuß mit den Spitzen
funktionären bhdeien beim Abmarsch am Lud-
wiqsberg die Spitze des langen Zuges. An sie
schlossen sich mit mehreren Musikkapellen
die einze'nen Verbände in imposanten, langen
Kolonnen an, in einzigartiger vorbildlicher Ord
nung, wozu die eingehenden Vorbereitungen
des Maikorri ees. die Unermüdlichkeit der Ord
ner. aber nicht zuletzt die Disziplin und aus-
geze'ehrsete Haltung der Masse der Kundgeber
beitrugen.
Aber e ; n ers'er Zwischenfall, der offensicht
lich provoziert war, da er den bekannten Wei
sungen der Gewerkschaft völlig entgegenge
setzt war, ereignete sich schon vor dem Ab
marsch.
Es war bekannt, daß der Gewerkscha f tsaus-
sekuß eins immig beschlossen hatte, zur ge-
werkscfcahl eben Maidemonstration keine Fah-
nm ?u n asse n außer der schwarzen Fahne des
I. V. Bergbau. Das hinderte aber eine Anzahl
Kommunisten und FdJler. die sich zu einer
G:uppe zusankrengeschlossen hatten, nicht,
eine große FdT-Fahne und mehrere Wimpel mit
dem Fdl-Zeichen demonstrativ zu entfalten.
Zur gleichen Zeit wurde auch eine rote Fahne
von der Gruppe entrollt Nachdem die Polizei
e ngeschrir'en war, verschwand zunächst die
FdJ-Fal;ne. Die Wimpel hatte man von den
Fahnenstangen entfernt Unter dem Gesang
der Internationale schwenkten die einzelnen
Träger ihre wimpellreien Stangen.
Unmittelbar nach dem Abmarsch des Zuges,
in den sich auch die erwähnte Gruppe ein-
reifcte. kam es kurz vor der Unterführung am
Ludwigsberg zu einem neuen Zwischenfall.
D.e Gruppe marschierte jedoch alsbald inner
halb des Zuges in Richtung des Stadtzentrums
vreiter. In der Nähe der Hauptpost konnte man
nun neben der roten Fahne auch eine große
schv/arzrotgoidene Fahne erblicken, (die jene
Kreise bekanntlich sonst nicht im posiiiven
Sinne zu beachten pflegen). In einem
kurzen Handgemenge mit der Polizei wurde
schließlich de Gruppe zum Teil zerstreut
Aber schon kurz darauf war das Gros der
Omppe wieder im Zuge und marschierte wei
ter mit dem gesamten Zuge durch die Bahn-
bolstraße, die tote wie die schwarzrotgoldene
Fahne s tets mit sich führend.
Ein größerer Zwischenfall ereignete sich
dann in der Verlängerung des St Johanner
Marktes. Unterwegs hatten die Kommunisten
wiederholt mit Sprechchöre die Aufmerksam
keit auf ihre Gruppe zu lenken versucht)
ferner hatten sie Transparente mit eigenen
Parolen im Zug.
Am St Johanner Markt griff nun ein größe
rer Trupp des Saarbataillons zugleich mit
Folizei ein. Man sah, wie ein großes Trans
parent in ei :e Poiizeigruppe flog und hinterher
ein dicker S-.ein. Aas dern Gewühl kam bald
ein erheblich verletzter Polizist mit völlig ver
schmutzter Uniform hervor und kurz darauf
• zwei verletzte Zivilisten. Schließlich schien es,
als sei die Gruppe zerstreut und im wesent
lichen nach der Seitenstraße zur Saar abge
drängt worden.
Sie halte sich jedoch bald wieder ge
sammelt Es kam zu einem erneuten Zu
sammenstoß an der Paul-Marienstraße. Schließ
lich zog die kommunistische Gruppe ein
schließlich der FdJ, unter Vorantragen der
Fahne, auf den Landwehrplatz und postierte
sich unmf.telbar vor der Tribühnc auf. Vor den
Augen Tausender spielten sich dann die be
kannten Ereignisse ab.
*
Einen reibungslosen Verlauf nahmen die
Kundgebungen der Einheitsgewerkschaft ln
Neunkiichen uud Homburg, da die Stören
friede es zweifellos darauf abgesehen hatte»)
Kardinal Frings zu Arbeiterproblemen
Stellungnahme des Kirchenfürsten zur Einheitsgewerkschaft
Kardinal Frings, der als Kircheniürst sehr bekannt ist wegen seiner klaren
Einstellung zu den großen sozialpolitischen Fragen unserer Zeit, hielt im Rah
men einer Feierstunde im Kölner Dom eine aufschlußreiche Ansprache, die
bemerkenswerte Aeußerungen zur Frage des Rechts der Arbeit enthielt. In be
zug auf die Haltung der katholischen Arbeitnehmer sagte Kardinal Frings fol
gendes:
„Was fordert demgegenüber heute der christlich-katholische Arbeiter? Ich sage,
er fordert den freien, entproietaris:erteil, für Alter und Krisenzeiten gesicherten Ar
beiter, der einen gerechten Lohn gemäß seinen Familienverhältnissen empfängt,
der die Möglichkeit hat, ein wenigstens bescheidenes Eigentum, vor allem ein ei
genes Heim zu erwerben, und der sowohl in seinem Betrieb wie in der Gesamtwirt-
sChafi so viel Mitsprache und Mitbestimmungsrecht besitzt, daß er diesen Betrieb
und die Wirtschaft auch als seinen Lebrnsraum empfinden kann. Dieses große
Ziel verwirklichen zu können, bedarf es der Koalitionsfreiheit in der Gewerk
schaft, deren Aufgabe es ist, die berechtigten Interessen des Arbeiters zu vertre
ten. Seit vie;en Jahrzehnten betont die Kirche das Koabtionsrecht des Arbeiters und
fordert die katholischen Arbeiter auf, in den. Gewerkschaften mitzutun. Das tut
die Kirche auch heute, auch zur Zeit der Einheitsgewerkschaft, Und sie fordert die
katholischen Arbeiter auf zur Mitgliedschschaft und zur tätigen Mitarbeit in der Ge
werkschaft. Und sie bedauert es, daß nicht noch mehr katholische Arbeiter in der
Führung der Einheitsgewerkschaft tätig sind.“
Hans Böckler: Gemeinwirtschaft Garant des Friedens
„Eine Ueberführung der Schlüsselindu
strien cm Rhein und Ruhr in Gemeineigen
tum unter starker Einschaltung der Arbei
ter und ihrer Organisationen ist der si
cherste Garant dafür, daß die Macht, die
m dem- Wirtschaftspotential der Rhein-
Ruhrindustrie liegt, nicht wieder 2U poli
tischen Zwecken mißbraucht wird." Diese
Ansicht vertrat der Vorsitzende des Deut
schen Gewerkschaftsbundes, Hans Eöck-
Jer, in einem Gespräch mit einem Korre
spondenten der AFP über die von den
Westornierten beabsichtigte Neufassung
des Gesetzes Nr. 75.
Er wisse, so betonte Böckler, daß Frank
reich bei einer Regelung der Eigentums
verhältnisse der deutschen Kohle- und
Stahlwirtschaft entsprechend der alten
Fassung des Gesetzes Nr. 75 sein S] eher
ne, tsbedürfnis nicht genügend berücksich
tigt findet.
Nach den Vorgängen zweier Weltkriege
sei der Wunsch und das Bestreben Frank
reichs durchaus verständlich. Die deut
schen Gewerkschaften sind aber über
zeugt, daß gerade eine gemeinwirtschaft-
iiche Verwaltung der deutschen Grund 1
stofiindustrien bei einer maßgeblichen
Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft
die beste Gewähr dafür bietet, daß die
westdeutschen Schlüsselindustrien nicht
em weiteres Mal für aggressive Pläne
ausgenutzt werden. Gerade die arbeit
nehmende Schicht ist es, dite — bei uns
genau so wie im französischen Volk —
nichts sehnlicher wünscht, als Frieden und
Eintracht zwischen den beiden großen Na
tionen Westeuropas wie zwischen den
übrigen Völkern der Welt, denn sie hat
nach jedem Kriege die größten Opfer
bringen müssen.
Z)ie JAeateeg^meUide teilt mit:
Miete 1, 21. Mai, lakobowsky und der Oberst
(Komödie)
Miete 2, 22. Mai, Jakobowsky und der Oberst
(Komödie)
Miete 3, 30. Mai, Der Rosenkavalier
Die letzte Vorstellung beginnt um 18 30 Uhr*
Rosenkavalier
Zur Saar messe
Die Saar messe 1950 ist von vielen Seiten be
trachtet und gewürdigt worden. Die Arbeit
nehmer, die Gelegenheit hatten, diese Aus
stellung zu besuchen, betrachteten sie be
greiflicher Weise sehr interessiert In einer
solchen Musterschau die vielen Produkte des
täglichen Schaffens geordnet zu überblicken,
ist einmal von besonderem Reiz für diejenigen,
die mit ihrer Arbeitskraft vom Rohprodukt bis
zur fertigen Ausstellung durch Hand- und Kopf
arbeit den wesentlichen Beitrag dazu geleistet
haben. Die Arbeitnehmer richten ihr Interess®
auch auf die Expoitauswirkuiigen und den
damit zusammenhängenden Absatz, beziehungs
weise, Beschäftigungsgrad. Zum Abschluß der
Messe werden wir die Leser über den tatsäch
lichen Nutzeffekt der Saarmesse näher unter
richten.
lüie Sange -nach?. . .
... müssen in verschiedenen Betrieben Ue'-
bersiunden ohne Bezahlung geleistet wer
den?
... ist es möglich, daß sich auf Eingaben,
die an das Verkehrsministenum gerichtet
sind, Staub bilden kann?
... sieht das Verkehrsministenum als Auf
sichtsbehörde zu, wie bei der Marzig-
Büschfelder Eisenbahn die Ergebnisse der
Arbeitsgerichtsverhandiungen nicht be
achtet werden?
... müssen sich Arbeiter in menschenun
würdigen Aufenthaltsräumen während der
Einnahme ihrer Mahlzeiten aufhalten.?
NiimiHiimiiiimmiimmimiimminiimiiiiiimmiimmmnimiimuiiiiiiitmimiiiiiin
Zulage für Rentner und Pensionäre
An zeigen in der Gewerk
schaftsleitung „D i e A rb e i t"
Gesetz über die Gewährung einer einmaligen
Zulage in der Sozialversicherung
Vom 4. April 1950.
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes
Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wjrdt
§ t
(1) Die einmalige Zulage erhalten alle Rentner,
Ruhegeldempfänger, Pensionäre, Witwen, Witwer
und Waisen, die am 1. April 1950 einen Renten-,
Ruhegeld- oder Pensionsanspruch gegenüber
der Invalidenversicherung, Angestelltenversiche
rung, kncppschaftlichen Renten- oder hütten
knappschaftlichen Pensionsversicherung haben.
(2) Die Zulage beträgt
J 800.—- Franken für Rentner, Ruhegeldem-
pfänger und Pensionäre,
1200.— Franken für Witwen und Witwer,
600.— Franken für jede Waise.
(3} Der Knappschaftssold gilt nicht als Rente
oder Pension im Sinne dieses Gesetzes.
(4) Die Knappschaftsrentner erhalten die Zu
lage nur auf Antrag sie wird nur gewährt,
wenn der Antragsteller am 1. April 1950 in
keinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
oder sozialversicherungspllichtigen Beschäfti
gungsverhältnis steht.
(5) Selbständige Landwirte und selbständige Be
rufstätige erhalten die Zulage auf Antrag, so
fern ihr Einkommen aus dieser Tätigkeit nur
geringfügig ist Ein Einkommen ist als gering
fügig anzusehen, wenn es unter den Fürsorge-
iichtßätzen liegt
5 2
Die Zulagen werden nur aus einem Versiche
rungszweig gezahlt und zwar ungekürzt und
in voller Höhe.
§ 3
In Fällen der Wanderversicherung obliegt die
Auszahlung der Zulagen dem Versicherungs
träger (Versicherungszweig), der die Gesamt
leistung festgesetzt hat. UebeT die Abrechnung
zwischen den Versicherungsträgern bestimmt
das Landesversicherungsamt für das Saarland
das Nähere.
§ 4
ln Fällen des § 1279 der Reichsversicherungs-
oränung wird die Zulage zu der Rente gezahlt»
die zur höchsten Zulage berechtigt
§ 5
(1) Auf Antrag erhalten die Rentenempfänger
der gesetzlichen Unfallversicherung die Zu
lagen nach § 1, Abs. 2, wenn die Erwerbs
minderung 66 3 'i o/o oder höher ist und der
Unfallrentner keinen Anspruch au« der Renten
oder Pensionsversicherung hat
(2) Die Einschränkung der Erwerbsminderung
greift bei den Hinterbliebenen-Rentenempfängern
nicht Platz.
8 6
(1) Auf Antrag erhalten eine Zulage solch*
Personen, die im Monat Januar 1950
a) bei einem gesetzlichen Krankenversiche
rungsträger arbeitsunfähig krank gemeldet
und nicht mit Krankengeld ausgesteuert
waren oder
b) sich auf Kosten eines Rentenversicherungs-
trägers in Heitstätteubehandlung befanden
und für Monat Januar 1950 oder Teile desselben
nur deshalb keine Zulage nach der Verordnung
betreffend Zahlung einer Zulage an Lohn- und
Gehaltsempfänger vom 16. Februar 1950 (ABI.
S. IAO) erhalten können, weil sie aus dem Be-
schäftigungsverhältnis ausgeschieden waren.
(2) Die Zulage wird von dem zuständigen So
zialversicherung sträger für jeden Tag des Mo
nats Januar 1950, an dem der Berechtigte nach
weisbar arbeitsunfähig krank oder in Heil-
stättenbehcmdlung war ünd für den Dun nicht
eine Zulage auf Grund anderweitiger Bestim
mungen zusteht, gezahlt. Sie beträagt täglich
60.— Franken, höchstens aber 1800.— Franken,
§ 7
Anträge auf Gewährung der Zulagen gemäß
i 1 Abs. 4 und 5, §§ 5 und 6 können nur
bis zum Ende des Monats, der auf den Monat
der Inkrafttretung des Gesetzes folgt, bei dem
zuständigen Versicherungsträger gestellt wei
den.
8 B
Die einmaligen Zulagen sind steuerfrei. Sie
bleiben bei der Prüfung der fürsorgerechtli
chen Hiifsbedürftigkeit außer Ansatz. Ansprü
che nach den §§ 1531 ff. der Reichsversicha»
rungsordnung können auf di« einmaligen Zu
lagen nicht geltend gemacht werden.
§ 9
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Ver
kündigung ln Kraft
Saarbrücken, den 4. April 1950,
Regierung des Saarlandes
Der Ministerpräsident
1. V.
Kirn
Der Minister für Arbeit und Wohlfahrt
Kirn
verbürge« Erfolg I
Utllllllil!ip!IlltlipUllli:i!nilllllilI!llRII!!illl!llimilllMll]IIUmilllliniHHl!!MIIIM!i»
„V}ett dec At&eit“
Wie wir unlängst berichteten, hat der Deut
sche Gewerksohaftsbund für das Gebiet der
Bundesrepublik mit dem 1. Januar 1950 das
gewerkschaftliche Pressewesen neu gestaltet,
Di« von den am 31. Dez. 1949 aufgelösten
Zonen- und Landesgewerkschaftsbünden her
ausgegebenen Zeitungen und Zeitschriften ha
ben mit dem Jahresende 1949 ihr Erscheinen
eingestellt. Ab 1. Januar 1950 gibt der Bundes
vorstand des DGB im Bund-Verlag in Köln
eine für das ganze Gebiet geltende Wochen
zeitschrift
„WELT DER ARBEIT"
heraus, die inhaltereich und ‘Stark bebildert
mit sieben Landesbeilagen erscheint. Die Lan
desbeilagen heißen: „Stimme der Arbeit aus
Bayern, aus Hessen, aus Niedersachsen und
Bremen, aus der Nordmark, aus Nordrhein-West
falen, aus Rheinland-Pfalz und aus Würtemberg-
Baden. Diese Wochenzeitschrift kann in abseh
barer Zeit bei den saarländischen Postämtern
zum Preise von DM 0,70 zuzüglich Zustellgebühr,
bestellt werden.
„t R“ EINHEITSPREIS-KAUFHAUS i d.
Werktätigen. Gut und billig: Textilwaren*
Schuhe usw. Stets Sonderangebote.
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1 Stunde tSgffch z, Züditen von weiften
Mausen und Meersc hwe i nchen für
Laboratorien.
Sofortige Lieferung. - Absatz
der Tiere vertraglich garantiert
Auskünfte gegen Einsendung von 30.- il's
Sonderbedingungen. Ang. ßROTHIER M,
h Maintenon (E. & L.)
planmäßig alles auf eine Akütm in Saarbrücken
zu konzentrieren. Unter starker Teilnahme der
Werktätigen brachten die Redner die Forde
rungen der Gewerkschaft klar zum' Ausdruck
und legten den Zuhörern die Richtlinien der
Gewerkschafispolitik im einzelnen aufschluß
reich dar. Die mit starkem Interesse und bei
fällig aufgenommenen Ansprachen bewiesen
(las Einverständnis der Versammelten und die
Entschlossenheit, den Weg zur praktischen
Durchführung ohne Eigenbrötelei und ohne
Weisungen von parteipolitisch angehauchten
Elemente zu gehen. Auch das unerschütterliche
Vertrauen in die Gewerkschaftsführung und
das Sirenen nach weiterer Festigung und Stär
kung der Einheit traten deutlich in Erscheinung.
,71
(Jlel igiulitii t jUnti eeit
SAARBRÜCKEN 3 / ß £ T Z E N S T R A S S E 1
INH.: FRAU HEINRICHS
EMPFIEHLT IHRE LOKALITÄTEN
TREFFPUNKT VIELER GEWERK SC HAFTS-KOLLEGEN