Full text: 5.1950 (0005)

April 1950 
„DIE Afc-i£iT“ 
Seite 3 
PME STIMME DER VERBÄNDE 
I, V. Post« und Fernmeldewesen 
Wie berechne ich mein 
ßesoldungsdienstalter (BDA)? 
In letzter Zeit häuten sich die Fälle, daß 
Postkollegen mit der Behauptung an uns 
herantreten, daß ihr BDA nicht richtig be 
rechnet worden sei. Eine Nachprüfung hat 
in allen Fällen ergeben, daß die Berech 
nungen richtig waren. Um etwa noch be 
stehende Zweifel zu beheben oder in künf 
tigen Fällen Zweifeln vorzubeugen, sollen 
die nachstehenden Ausführungen jedem 
Kollegen die Möglichkeit geben, stein BDA 
selbst zu berechnen bezw. nachzuprüfen. 
Das BDA der planmäßigen Beamten be 
ginnt mit dem Tage der Anstellung in der 
jeweiligen planmäßigen Stelle. Von die 
sem Zeitpunkt ab sind die Zeitabschnitte 
für das Verbleiben im Anfangsgehalt und 
für das Aufsteigen in die höheren Dienst 
altersstufen zu rechnen. Die vor der plan 
mäßigen Anstellung aim Arbeiter-, Ange 
stellten- oder außerplanmäßigen Beamten- 
verhäitnis verbrachte Dienstzeit oder diie' 
nach dem Eintritt bei der Verwaltung ab 
geieistete Arbeits-, Militär- und Kriegs 
dienstzeit können auf das BDA angerech 
net werden. Die Zeit einer vollen Beschäf 
tigung gegen Entlohnung im Arbeiter- oder 
Angestelltenverhältnis wird angerech 
net,'sofern der Beamte mit Aussicht auf 
dauernde Verwendung mit den Dienst-Ver 
richtungen eines Beamten betraut gewe-- 
sen ist und die Beschäftigung in unmittel 
barem Anschluß daran bei der gleichen 
Dienstlaufbahn zur Uebernahme in das 
Beamtenverhältnis geführt hat. Hiernach 
ist es erforderlich, daß die Beschäftigung 
vorher keine erheblichere Unterbre 
chung erfahren hat. War ein Beamter 
vor seiner Uebernahme in das Beamtten- 
^Verhältnis freiwillig ausgeschieden und 
hat die Unterbrechung mehr als einen 
Monat gedauert, so kann die vor der 
Unterbrechung liegende Dienstzeit nicht 
auf das BDA angerechnet werden. Ar- 
beits-, Militär-. und Kriegsdienstzeiten 
vor dem Eintritt bei der Verwaltung 
können ebennfalls nicht angerechnet 
werden. Von den auf das BDA cm zu 
rechnenden Zeiten sind abzuziehen: 
1. Die Vorbereitungszeit von 1 Jahr bei 
Beamten der Emgangsgruppen A IQ 
und A 9, von 2 Jahren bei Beamtin 
nen der Eingangsgruppe A 8 b und von 
3 Jahren bei Beamten der Eingangs 
gruppe A 4 c 2. 
(Die vor dem vollendeten 2Q. Lebens 
jahr zurückgelegten Dienstzeiten wer 
den immer auf die Vorbereitungszeit 
angerechnet; bei Beamten der Eingangs 
gruppe A 9 tritt an die Stelle des 
20. Lebensjahres das vollendete 21. 
Lebensjahr). 
2. Die Diätendienstzeit von 5 Jahren. 
I. Planmäßige Anstellung: 
a) Postfacharbeiter (Pfarb) 
Beispiel 1: 
Pfctrb A geboren: 1. 4. 1920 
einge treten: 15. 1. 1937 
planmäßig angestellt 1.10. 1949 
DyS Zeit vom 15. 1. 1937 bis 31. 3. 194Q 
(Vollendung des 20. Lebensjahres), d. s. 
3 Jahre 2 Monate 16 Tage, wird auf die 
Vorbereitungszeit angörechnet, die da 
mit als erfüllt gilt. 
Das Diätendienstalter (DDA) ist fest- 
zusetzen auf den 1. 4. 1940. Da die Zeit 
vom 1. 4. 1940 bis zum 1. 10. 1949 (dem 
Tage der planmäßigen Anstellung) = 9 
Jahre 6 Monate die Diätendienstzeit um 
4 Jahre 6 Monate überschreitet, ist das 
BDA um diese Zeit zu verbessern; es ist 
also auf den 1. 10. 1949 => 4 Jahre 6 Mo 
nate, d. h. auf den 1. 4. 1945 festzusetzen, 
Beispiel 2: 
Pfarb. B geboren 15. 4. 1916, 
bei der Verwaltung beschäftigt 
vom 11. 2. 1938 bis 25. 9. 1939, 
„ 24. 8. 1947 „ 3a 9. 1949, 
Militärdienst vom 1. 10. 1936 
bis 25. 9. 1937, 
Kriegsdienst vom 26. 9. 1939 
bis 10. 8. 1947. 
Das BDA ist wie folgt zu berechnen: 
Militärdienst vom 1. 10. 1936 bis 25. 9. 
1937 zählt nicht-, da vor dem Eintritt bei 
der Verwaltung. 
7 Monate 15 Tage 
7 Jahre 10 Monate 15 Tgge 
2 Jahre 1 Monat 7 Tage 
11 Jahre 7 Monate 7 Tage 
Postdiensf | 
Kriegsdienst 
Postdienst 
11. 2. 1938 bis 25. 9. 1939 = 
26. 9. 1939 bis 10. 8. 1947 = 
24. 8. 1947 bis 30. 9. 1949 = 
zus. 
1 Jahr 
Der Tag des Eintritts bei der Verwal 
tung liegt nach der Vollendung des 20. 
Lebensjahres. Mithin sind 1 Jahr Vor- 
bereitungs- und 5 Jahre Diätendienst 
zeit == 6 Jahre abzuziehen. 
Oas BDA ist demnach festzusetzen 
auf den 1. IQ. 1949 — 5 Jahre 7 Monat« 
7 Tage^ = 24. 2. 1944. 
b) Telegraphenbauhandwerker (TBHdw) 
Beispiel: 
TBHdw C, geboren: 15. 9. 1919 
eingetreten: 1. 3. 1937 
planmäßig angestellt: 1. IQ. 1949 
1. 3. 1937 bis 14. 9. 1940 (Vollendung 
des 21. Lebensjahres) *=* 3 Jahr» 6 
Monate 14 Tage,, d. h. Vorbereitungs 
zeit erfüllt. 
15. 9. 194Q bis 14. 9. 1945 = 5 Jahr» 
Dätendienstzeit mithin BDA = 15. 9.1945 
c) Postangestellte (weiblich) — PAng 
Beispiel 1: 
PAng D, geboren: 5. 1. 1923 
eingetreten: 18. 3. 1939 
planmäßig angestellt 1. 1. 1950 
Berechnung: 18. 3. 1939 — 4. 1. 1943 
(Vollendung des 2Q. Lebensjahres) =* 
3 Jghre 9 Monate 17 Tage, 
Vorbereitung szeit erfüllt. 
Weiter beschäftigt: 
vom 5. fr. 1943 bis 16. 4, 1944 
„ 17. 4. 1944 „ 30. 9. 1944 
„ 1.10. 1944 „ 19. 3. 1945 
„ 20. 3. 1945 „ 30. 6. 1945 
1. 7. 1945 „ 31.12. 1949 »= 4 
zus.: 6 
ab Diätendienstzeit 
bleiben: 1 
Das BDA ist festzusetzen auf den 1. i. 
1950 — 1 Jahr 6 Monate 1 Tag, d. i. 
30. 6. 1948. 
Beispiel 2: 
PAng E, geboren: 1. 6. 191Q 
eingetreten: 15. 9. 1928 
freiwillig ausgeschieden: 30. 6. 1937 
wieder eingestellt: 15. 8. 1937 
planmäßig an ge stellt: 1. IQ. 1949 
Berechnung: 
Die Dienstzeit vom 15. 9. 1928 bis 3Q. 6. 
1937 kann nicht cmgerechnet werden, 
Jahr 3 Monate 12 Tags 
3 Monate (krank) 
5 Monate 19 Tage 
— — — (ohne Beschäfti- 
gungsgelegenh.) 
Jahre 6 Monate — Tage 
Jahre 6 Monate 1 Tag 
5 Jahre — — 
Jahr 6 Monate 1 Tag 
weil di« Unterbrechung (1. 7. 1937 bis 
14. 8. 1937) mehr als 1 Monat beträgt 
Von der nachfolgenden Dienstzeit vom 
15. 8. 1937 (nach Vollendung des 20. Le 
bensjahres) bis 30. 9. 1949 = 12 Jahre 
1 Monat 16 Tage, sind abzurechnen 2 
Jahre Vorbereitungs- und 5 Jahre Diäten 
dienstzeit = 7 Jahre. 
Das BDA ist festzusetzen auf den 1. IQ. 
1949 — 5 Jahre 1 Monat 16 Tage — 
15. 8. 1944. 
I, V, Verkehr und Transport 
für Ratifizierung der Konventionen 
Im Lokale E n s c h in Saarbrücken fand 
am vergangenen Dienstag, dem 21. 3. 50, 
eine Funktionärkonferenz der Betriebs 
gruppe der Saarbrücker Straßenbahnen 
statt. Die Tagesordnung umfaßte u. a. die 
Aussprache über die in Paris abgeschlos 
senen Konventionen für das Saarland, 
Aufstellung von Forderungen für den Aus 
bau des Tarifvertragsrechtes. 
Der Kollege Klaus Heinz, Geschäfts 
führer des Verbandes Verkehr und Trans 
port, ergriff das Wort und behandelte das 
Für und Wider der Pariser Konventionen. 
In ruhiger und sachlicher Berichterstat 
tung stellte er in seinem ins einzelne ge 
henden objektiven Vortrag die Bedeutung 
der Konventionen für das Saarvolk her 
aus. Noch sei nicht alles erreicht worden, 
es sei Aufgabe, nicht zuletzt auch der Ein 
heitsgewerkschaft, dafür zu sorgen, daß 
im kommenden Friedens vertrag die abso 
luten Rechte der Saarbevölkerung gewahrt 
werden. Bis zum Abschluß eines Frie 
densvertrages sei diese Lösung der Rati 
fizierung der in Paris abgeschlossenen 
lyid Unterzeichneten Konventionen die be 
ste gewesen. Heinz wies auch auf die 
Gegensätze der Meinungen innerhalb der 
einzelnen Industrieverbände hin und 
brachte zum Ausdruck, daß letzten Endes 
auch in diesem Falle sich die Minderheit 
im Bergbau der Mehrheit der Gesamtein 
heitsgewerkschaft fugen müsse. 
Im Anschluß wurde vom Kollegen Heinz 
die Vertrauensfrage gegenüber unserem 
Präsidenten angeschnitten und eine Reso 
lution verfaßt, die dem Kollegen Wacker 
das Vertrauen der organisierten Straßen 
bahner in Saarbrücken etnbrachte. 
Im weiteren Verlauf der Versammlung 
wurde von den anwesenden Funktionären 
der Zwiespalt innerhalb des Zahlungsmo 
ll. Beförderungen: 
Beim Uebertritt aus einer Besoldungs 
gruppe (= Bes. Gr.) in eine afdere mit 
gleichem oder höherem Endgrundgehalt 
exhält der Beamte den nächsthöheren 
Grundgehaltsatz und bezieht ihn 2 Jahre 
lang. Wäre er jedoch in der verlassenen 
Bes. Gr. schon vor Ablauf dieser Zeit 
in den nächsthöheren Grundgehaltsatz 
aufgestiegen und damit in den Bezug 
eines Grundgehalts gelangt, das über 
das ihm in der neuen Bes. Gr. gewährte 
hinausgeht oder ihm gleichkommt, so 
steigt er auch in der neuen Bes. Gt. 
in den nächsthöheren Grundgehaltsatz 
bereits zu derselben Zeit, zu der er in 
der verlassenen Bes. Gr. aufgöstiegen 
wäre. 
Das BDA wird beim Uebertritt 
aus der Bes. 
Gr. A 
10 in 
die 
Bes. 
Gr. A 9 (neu) höchstens um 4 Jahre 
I» M >1 
„ A 
9 (neu),, 
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4 c 2 „ 
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„ A 4 b 1 „ „ 8 
gekürzt. 
Es wird beim Uebertritt 
aus der Bes. Gr. A 9 (neu) in die Bes. 
stehend sollen für jede Bss. Gr. einige 
Beispiele von Aenderunaen des BDA (Be 
förderungstag: 1. 10. 1949) angeführt wer 
Gr. A 9 (alt) 
nicht 
geändert. 
Nach- 
den : 
1) von Bes, Gr. A 10 nach A 9 (neu): 
altes BDA in A 10: 25. 9. 1944, neues BDA in A 9 (neu): 1. 9 194*, 
„ „ „ A 10: 15. 6. 1947. „ „ ., A' 9 „ 1. 6. 1947, 
2) von Bes. Gr. A9 (neu) nach A9 (alt): 
Wie zu 1) 
3) von Bes. Gr. A 10 nach*Bes. Gr. A P a: 
altes 
BDA in A 10: 15. 7. 
1947, 
neues 
BDA 
io 
A 
8 a: 
1. 10. 1949, 
„ 
„ „ A 10: 10. 4. 
1945, 
A 
8 a: 
1. 4. 1949. 
91 
„ „ A 10: 8. 7. 
1939, 
A 
8 a: 
1. 1. 19 ß 
4) 
von Bes. 
Gr. A 9 nach Ees. Gr. 
A 8 a: 
altes 
BDA in A 9: 1. 8. 
1946, 
neues 
BDA 
in 
A 
8 a. 
1. 10. 1949, 
ft 
„ * A 9: 1. 9. 
1944 
A 
8 a: 
1. 9. 19 8 
5) 
von Bes. Gr. A8a nach Bes. Gr 
A 7 a 
(neu): 
altes 
BDA in A 8 a: 1. 9. 
1948, 
neues 
BDA 
in 
A 
7 a: 
1. 10. 19 9, 
t> 
9t 
„ „ • A 8 a: 1. 5. 
,1946, 
A 
7 a: 
1. 10. 1949. 
„ „ A 8 a:' 1. 2. 
1944. 
A 
7 a: 
1. 2. 1947, 
6) 
von Bes. 
Gr. A 7 a (alt) nach Bes. Gr 
A 5 b: 
altes 
BDA in A 7 a: 1. 7. 
1947, 
neues 
BDA 
in 
A 
5 b: 
1. 7. 1947, 
„ „ A 7 a: 1. 8. 
1945, 
” 
A 
5 b: 
1. 8. 1945, 
„ „ A 7 a: 1. 6. 
1940, 
r> 
A 
5 b: 
, 1. 6. 1942, 
„ „ A 7 a: 1. 4. 
1936. 
A 
5 b: 
1. 4. 1940, 
„ „ A 7 a: 1.12. 
1931, 
A 
5 b: 
1. 10. 1937, 
„ „ A 7 a: 1. 6. 
1929, 
»» 
f 9 
A 
5 b- 
1. 10. 1937, 
7) 
von Bes. 
Gr. A 6 nach Bes. Gr. 
A 5 a: 
altes 
BDA in A 6: 1. 6. 
1945, 
neues 
BDA 
in 
A 
5 a: 
1. 10. 1947, 
Ct 
„ „ A 6 ' 1. 2. 
1943 
» 
A 
5 a: 
1. 2 1915, 
9; 
„ „ A 6 1. 4. 
1929, 
A 
5 a‘ 
1. 10. 1935, 
8) 
von Bes. 
Gr. A4c2 nach Bes. 
Gr. A 4b 1: 
altes 
BDA in A 4c2: 1. 1. 
1943, 
neues 
BDA 
in 
A 
4b 1: 
1. 10. 1949, 
f» 
„ „ A 4c2: 1. 6. 
1929, 
.. 
i> 
A 
4bl: 
1. 6. 1937. 
Wenn wir auch nicht auf alle Feinheiten 
eingeben konnten, so glauben wir doch, 
daß auf Grund der vorstehenden Aus 
führungen alle Zweifel, die bisher noch 
bestanden haben, behoben sind. Gleich 
zeitig dürften die Ausführungen auch den 
Kollegen ein Hilfsmittel zur Berechnung 
des BDA bei künftigen planmäßigen An 
stellungen und Beförderungen sein. 
Schulungslehrgang in Kirkel 
In dem herrlich gelegenen Haus der Na 
turfreunde bei Kirkel führte der Industrie 
verband Post- und Fernmeldewesen der 
Einheitsgewerkschaft den ersten Schu 
lungslehrgang seiner Funktionäre durch. 
Obwohl für die Teilnahme der Erholungs 
urlaub zur Verfügung gestellt werden 
mußte, war die Zahl der Meldungen so 
groß, daß nicht alle in einem Lehrgang 
erfaßt werden konnten. Der nächste be 
ginnt am Samstag, dem 22. April. 
Diese Tage in Kirkel brachten den Kol 
legen neben einem reichhaltigen Wissen 
auch eine schöne Erholung. Man hatte 
so in genialer Form das Ange ahme mit 
dem Nützlichen varoundcn. Interessante 
Voriräge und lebhafte Diskussionen las 
se len oie Zuhöre: und.gaben ih en gleich 
zeitig das notwendige Rüstzsr.g für ihre 
gewerkschaftliche Tätigkeit m Krens ih 
rer Arbeitskollegen. Den Ausgleich schu 
fen die Wanderungen in dis schöne Um 
gegend von Kirkel und nicht zuletzt ein 
ausgezeichneter Küchenz« s • 
Zusammenfastend kann n:er nochmals 
festge stellt wer: en, daß dieser erste Schu- 
lungslebrgang e.n voller Erfolg war. Es 
wäre dem Industrieverband Post- u.Fern- 
meldewesen eine Genugtuung, wenn noch 
recht viele Kol egen die Ge'er enheit wahr 
nehmen würden, in komme idsn Lehrgän 
gen sich für die gewerkschaftliche Auf 
bauarbeit zu schulen. Zum Schluß sei 
dem Kollegen John und sehnen freiwil 
ligen Halfern besonde.-s gedankt «für ihre 
aufopferungsvolle Arbeit zur Gestaltung 
dieser Schu’ungslehrgängs. 
Werner Arend, PA 2. 
dus für die Warteprämie gebrandmarkt 
und in der folgenden Resolution Stel 
lung genommen: 
„Die Einheitsgewerkschaft hat sich um 
gehend mit den zuständigen Stellen der 
Regierung ins Benehmen zu setzen, daß 
die 3000 ffrs. Warteprämie auch für den 
öffentlichen Dienst gezahlt werden. Ferner 
verlangen die anwesenden Funktionäre, 
daß aui dem kürzesten Wege Verhand 
lungen über Lohnerhöhungen mit den ver 
schiedenen Direktionen auf genommen wer 
den mit dem Ziele, den Arbeitnehmern ihre 
Lebensexistenz den heutigen Verhältnis 
sen anzupassen und weitestgehend zu 
sichern." 
* 
Tags zuvor fand in Saarlouis eine 
Belegschaftsversammlung der Kiavag 
statt, bei der der Kollege Heinz und 
Herr Hi’llenbrand (CGS) über Lohn 
probleme referierten. Die Straßenbahner 
forderten auch dort, daß die Gewerk 
schaften* sich sofort für die Auszahlung 
des Wartegeldes für die öffentlichen Be 
triebe einsetzen mögen. Außerdem ver 
langen die Versammelten ebenfalls auf 
dem schnellsten Wege Verhandlungen mit 
den zuständigen Straßenbahndirektionen 
und Ministerien aufzunehmen, damit end> 
lieh eine reale Lohnbasis gefunden 
werde, die es dem Schaffenden ermög 
licht, das Lebensniveau den gegebenen 
Verhältnissen anzupassen. 
Die Straßenbahner sprachen sich dafür 
aus, sich für diese ihre dringenden For 
derungen jederzeit geschlossen einzu- 
setzen. 
Anm. d. Red.: Wie wir erfahren, hat die 
Verbandsleitung am 22. 3- in ihrer Bezirks 
tagung die Wünsche, Anregungen und 
dringendsten Forderungen aus diesen Ver 
sammlungen vertreten und beschlossen, 
im Namen des gesamten Verbandes mit 
den zuständigen Stellen der saarländi 
schen Regierung in diesbezügliche Ver 
handlungen zu treten. Wb. 
8,V, Groß- u. Einzelhandel 
Wann freier Nachmittag im Groß- 
und Einzelhandel ? 
Unter den zahlreichen Prob.eman, die 
die Gewerkschaft in dar Nachkriegszeit 
aufgeworfen hat, befindet sich auch das 
eines freien Nachmittags für die Ange 
stellten der Groß- und Einzelhandelsbe 
trieben. Die Notwendigke t <ri 'es solchen 
freien Nachmittags wurde wiederholt dar 
gelegt und im einzelnen begründet. Dabei 
wurden auch die Belange der Betriebe, 
ihre Struktur, Konkurrenzrücksichten, Ver 
meidung der Unrentabilität und die Frage 
unnötiger Belastung nicht aus dem Auge 
gelassen. Nach langem Hin und Her 
'scheint die Angelegenheit, de für viele 
Arbeitskräfte, lnsbesbndere weibliche und 
alleinstehende Personen von besonderer 
Wichtigkeit ist, soweit gediehen zu sein, 
daß mit einer endgültigen Entscheidung 
der Regierung in bejahendem Sinns als 
bald zu rechnen sein wird. Damit geht 
dann ein langgehegter Wunsch vieler Kol 
leginnen und Kollegen endlich in Erfül 
lung. Der Industrieverband für Groß- und 
Einzelhandel wird das endgültige Ergeb 
nis sofort nach Bekanntwerden durch 
Rundschreiben den Betriebsräten und Be 
triebsobmännern zuleiten.
	        
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