Full text: 1950 (0005)

ORGAN DER E 
üüHiMim«» 
ER ARBEITER, ANGESTELLTEN UND DER RITEN 
4. Jahrgang 
Saarbrücken, 15. Februar 1950 
Nr. 4 
Neue Etappe in der Lohnpolitik 
In Erwartung der freien Kollektivverträge - Lohnunterschiede zwischen Frankreich und der Saar - Die bisherige 
Preisgestaltung - Notwendige Schlußfolgerungen für Arbeiter, Angestellte und Beamte 
Durch den Erlaß des Gesetzes über Kollektivverträge in Frankreich wird ei 
ner seit Jahren von den Gewerkschaften erhobenen Forderung Rechnung ge 
tragen, Auch hier an der Saar muß entsprechend der Forderung der Einheitsge 
werkschaft — neben der Verabschiedung eines fortschrittlichen Betriebsrätege- 
setzes — alsbald das Tarifvertragsgesetz, um zu einer neuen Lohnregelung zu 
kommen, erlassen werden. Mit dem Erlaß des Gesetzes über Kollektivverträge 
in Frankreich wird der vom Staat gelenkten Lohnpolitik ein Ende gemacht. 
Die französischen Gewerkschaften haben nun wieder das Recht mit den Ar 
beitgebern bzw. den Arbeitgeberverbänden neue Tarifverträge abzuschließen, die 
Löhne und Gehälter den Preisen anzupassen bzw. die z. Zt. bestehende Spanne 
zwischen Löhnen und Preisen zu beseitigen, Daß die Beseitigung dieser Spanne 
zwischen Löhnen und Preisen, die durch die Preissteigerung im letzten halben 
Jahr noch vergrößert wurde, schnellstens durch Aufbesserung der Löhne und 
Gehälter erfolgen muß, steht außerhalb jeder Diskussion, 
Die Treiber am Pranger 
Das Organ des saarländischen Hand 
werks „Der Sa'arhandwerker“, hat in sei 
ner Nr. 2, vom 31. Januar 1950 einen Ar- 
ti :el des Geschäftsführers der Arbeits 
gemeinschaft des saarländischen Hand 
werkers e. V., Herrn E. Treib, veröffent 
licht unter dem Titel „Um die Berufs 
ausbildung !“ 
Das Jugendsekretariat der Einheitsge 
werkschaft bedauert, daß in diesem Ar 
tikel eine Stellungnahme zu dem Pro 
blem der Berufsausbildung eingenommen 
wurde, die wir unter keinen Umständen 
unbeantwortet hinnehmen können. 
Es soll dabei nochmals a usdrücklich 
betont werden — wie schon wiederholt 
im Rundfunk, in der Presse und frei Ver 
sammlungen —, daß für das Jugendsekre 
tariat der Einheitsgewerkschaft nichts er 
freulicher wäre als in die Lage versetzt 
zu sein, endlich auch zu dem saarländi 
schen Handwerk in ein gedeihliches Ver- 
hä tnis zu kommen. 
Wir ersparen es uns deshalb, nochmals 
au' bereits dargelegten Ausführungen und 
Grundsätze gegenüber dem saarländi 
schen Handwerk einzugehen. 
So geht es nicht, Herr Treib! 
Zunächst mochte ich auf die Ausfüh- 
ru’gen des Geschäftsführers der Arbeits 
gemeinschaft des saarländischen Hand 
werks e. V. Herrn Treib, bezüglich des 
Berufsausbildungsgesetzes eingehen. 
Herr Treib schreibt nach einem gewis 
sen Loblied auf die „jahrelange Erfah 
rung des Handwerks“, daß das Hand 
werk „mit der Gewerbeordnung als Fun 
dament seiner Berufsausbildung sehr zu 
frieden sein kann. Ein bestehendes Be 
dürfnis nach gesetzlicher Neuregelung 
des Beru c ausbildungswesens kann des 
halb für den Wirtschaftssektor des Hand 
werks durchaus nicht anerkannt werden.“ 
Weiter schreibt Herr Treib, — und da 
mit hgt ec wohl das getan, was er an 
der amflT^en Anordnung der Regierung 
über die Erziehungsbeihilfen als „Pferde 
füße“ glaubt bezeichnen zu müssen —: 
„Oder sollte — ähnlich wie bei einem 
gewissen Entwurf zum Betriebsrätegesetz 
— Sinn und Wert eines neuen Berufsaus- 
bi dungsgesetzes schon darin liegen, daß 
neuen den bereits bestehenden Gesellen» 
ausschüssen künftig Funktionäre der Ge- 
werkschahen mitzubestimmen hätten?“ 
Es liegt also alles auf einer Linie! 
Das saarländische Handwerk ist hof 
fentlich nicht in seiner Mehrheit der Auf- 
fausung, daß es in unserem Zeitalter ohne 
die Gewerkschaften auskommen kann. 
Jedenfalls wissen wir, daß es auch zahl 
reiche Handwerker gibt, die heute aus 
eigenstem Interesse und mit besten Er- 
io gen sich der Hilfe und Zusammenar 
beit mit den Gewerkschaften bedient ha 
ben. 
Diese Handwerker haben eben den 
„Lauf der Zeiten“ doch besser verstan 
den als diejenigen, auf die eine Gewerk 
schaft schon bei der bloßen Namensnen 
nung wirkt wie ein rotes Tuch. 
Ja, wir fordern das Mitbestimmungs 
rech 4 der Gewerkschaften auch in der 
Frage der Berufsausbildung im Hand 
werk! 
Und niemand wird uns dazu treiben 
können, auch nur eine Sekunde Jang von 
die er be echtigten Forderung abzugehen. 
Uns genügt das noch lange nicht, was 
gerade im Handwerk für diese Frage bis 
her getan wurde. 
Freilich erkennen wir den Unterschied 
der industriellen und der handwerklichen 
-Facharbeiterausbildung bis zu einem ge 
wissen Grade an. 
Wir haben aber — und das sei hier ein 
mal ganz offen gesagt — absolut keine 
Veranlassung, etwa die industrielle Fach 
arbeiterausbildung tiefer einzuschätzen 
als die Ausbildung in einem patriarcha 
lisch geleiteten Handwerksbetrieb. 
Der immer wiederkehrenden Behaup 
tung, die Ausbildung in einem Hand 
werksbetrieb sei persönlicher und daher 
auch gründlicher, setzen wir die Erfah- 
gen gegenüber, die wir leider gerade nach 
dem Kriege mit zahllosen unqualifizier 
ten Handwerksbetrieben gemacht haben. 
Es kommt u. E. jedoch nicht von unge 
fähr, wenn man zur Frage des Berufsaus 
bildungsgesetzes bereits in dieser Form 
Stellung nimmt, obwohl bis zur Stunde 
der Entwurf vonseiten der Einheitsgewerk 
schaft an den betreffenden Stellen noch 
garnicht vorgelegt wurde. 
Als Gewerkschaft behandeln wir das 
gesamte Problem eines solchen Geset 
zes so ernsthaft und verantwortungsbe 
wußt, daß wir erst dann mit unserem Ent 
wurf an die Oeffentlichkeit treten, wenn 
alles reiflich überleat und abgewogen 
ist- (Fortsetzung Seite 2) 
Kaum daß das Gesetz über die Kol- 
lektivverträge in Frankreich erlassen 
Wurde, werden hier an der Saar aus be 
stimmten Kreisen schon Stimmen laut, 
$ie befürchten, daß ein allgemeines An 
steigen der Löhne zur Preiserhöhung und 
Arbeitslosigkeit führen müßte, Fi-an un 
ternimmt wieder den Versuch, die Ge 
werkschaften für ein« kommende Preis 
steigerung durch ihre Forderungen auf 
Lohn- und Gehaltserhöhung dafür ver 
antwortlich machen zu wollen. Dieses 
Unternehme rargument ist nichts Neues. 
Es ist schon so alt, wie die Arbeiterschaft 
gezwungen ist, den Kampf um hö 
here Löhne zu führen, damit sie leben 
kann. Die Praxis sieht in Wirklichkeit et 
was andere aus, als die Unternehmer es 
yersuchen, den Arbeitern hinzustellen, 
Tatsache ist, und dies trifft insbesondere- 
vom Jahre 1945 bis heute zu, daß die 
Preise anstiegen, ohne daß Lohnerhöhun 
gen vorausgingen. Im Gegenteil, die Ar 
beiter s^iaftwurdeaufGrund der Preis 
steigerungen gezüngen, Lohnforderungen; 
zu stellen. Trotz der niedrigen Löhne stie 
gen die Preise um das vielfache vom 
Jahre 1938 bis zum Jahre 1949. So stiegen 
die Preise um das 20fache, die Löhne 
und Gehälter nur um das lOfache. 
Noch drastischer kommt dieser Lohn- 
ujiterschied zwischen den saarländischen 
dnd den Pariser Metallarbeitern bei den 
O. S. 1 Spezialarbeiter 
120 
4L— 
0. S. 2 Spezialarbeiter 
125 
43,90 
O. P. 1 Handwerker 
148 
50,90 
O. P. 1 aut. Werkzeug 
schlosser 
148 
53,40 
O. P. 2 Handwerker 
161 
55,60 
O. P. 2 aut. Werkzeug 
schlosser 
174 
62.— 
O. P. 3 Spezialhandwerker 
191 
68.— 
Nachdem die Preise um das 20fache 
und die Löhne nur um das lOfache stie 
gen, ist die Kaufkraft der Löhne und Ge 
hälter gegenüber dem Jahre 1938 um 50 
Prozent gesunken. Entsprechend der Un 
ternehmertheorie müßten also auch die 
Preise um 50 Prozent gesunken sein. Wir 
stellen aber fest, daß dem nicht so ist. 
Somit stellt sich die Frage wohin wan 
dert der Differenzbetrag der sich aus der 
Lohnsenkung von 1938 bis heute ergab 
und ergibt? Diese Frage zu beantworten, 
dürfte nicht schwer sein. Schauen-wir uns 
die Verlust- u id Gewinnrechnungen, cke 
Bilanzen der Großunternehme’-, der kar-i 
talischen Monopol- und Trust-Herren ah, 
Wenn man noch berücksichtigt, daß in 
vielen Industriezweigen eine Leistungs 
steigerung bis zu 20 Prozent und mehr 
gegenüber dem Jahre 1938 zu verzeich 
nen ist, so sind die Löhne und Gehälter 
in ihrer Kaufkraft um mehr als die Hälfte 
gesunken. Würden die Preise tatsächlich 
allein durch die Löhne und Gehälter be 
stimmt, müßte man an der Saar billiger 
kaufen können als‘in Paris, da die Löhne 
in Paris bedeutend, höher liegen, (selbst 
unter Berücksichtigung des 5prozentigen 
Lohnzonenabschlags). Die Preise in Pa 
ris und Saarbrücken halten sich aber die 
Waage. Dieses ist von den Löhnen und 
Gehältern nicht zu sagen. In Paris ver 
dient z. B. ein Schlosser pro Stunde 
101,30 Frs„ an der Saar im Produktions 
betrieb pro Std. 82,86 Frs., ein Elektri 
ker in Paris pro Std. 99,25 Frs., an der 
Saar im Produktionsbetrieb pro Std. 82,00 
Frs. im Tariflohn nur 76.— Frs. Die Zif 
fern in der unten angeführten Tabelle, die 
von der Unternehmerorgänisatiorvm dem 
offiziellen Organ der Confedöraiion. du 
Patronat francais „L.Usine Nouvelle“ vom 
12. 1. 1950 veröffentlicht wurde, entnom 
men sind, zeigen die Differenz zwischen 
den Löhnen an der Saar und der Parisei 
Region. 
offiziellen Löhnen der Arbeiter bei den 
Renault-Werken zum Ausdruck, wie nach 
folgende Tabelle zeigt. 
52,06 
12,80 
17.— 
81,86 
56,17 
14,59 
17.— 
87,76 
56,17 
15,36 
17.— 
88,53 
60,14 
16 — 
17.— 
93,14 
69,73 
18,94 
17.— 
105,67 
73,15 
18,94 
17,— u. 2 
111.09 
76,17 
20,60 
17.— 
113,77 
84,94 
22,27 
17 — u. 4 
128,21 
93,16 
24,44 
17 — u. 4 
138,60 
so stellen wir fest, daß diese Herren noch 
nie solche hohen Gewinne eingesteckt 
haben wie heute. Die Arbeiterschaft an 
der Saar wird auf solche plumpen Un 
ternehmermachenschaften: „wie Lohner 
höhungen bedeuten Preissteigerungen“ 
nicht hereinfallen. Sie werden sich da 
durch von ihrem berechtigten Kampf um 
ausreichende Löhne nicht abhalten las 
sen. Sie wissen zu genau, daß jede er 
kämpfte Lohnerhöhung eine Schmälerung 
des Unternehmergewinns bedeutet. D e 
Saarland. Arbeitnehmerschaft ist nicht 
länger gewillt, diese Löhne, die für r ie 
me’isten zum Leben kaum ausreichen, hin 
zunehmen. Sie weiß auch, daß sie ihre 
Lebenslage nur durch den einheitlichen 
und geschlossenen Kampf verbessern 
kann. Sie fordert deshalb von der Reaie- 
rung, daß neben dem Erlaß des Betriebs 
rätegesetzes, wie es in dem Eniwurf der 
Einheitsgewerkschaft gefordert wird, un 
verzüglich auch das Tarifvertragsgesetz 
erlassen wird, um mit der ungerechten 
Lohngestaltung auch hier an der Saar 
Schluß zu machen. Durch den gemeinsa 
men Kampf aller Arbeiter, Angestellten 
ünd Beamten, durch die Schaffung einer 
starken und kampffähigen Gewerk 
schaftsorganisation werden wir auch hier 
an der Saar den berechtigten Forderun 
gen der Arbeiter, Angestellten und. Be 
amten auf Lohn- und Gehaltserhöhung so 
wie einer fortschrittlichen Arbeitsgesetz 
gebung in der das volle Mitbestimmungs- 
recht der Gewerkschaften und Betriebs 
räte garantiert wird, zum Durchbruch ver 
helfen. Paul öbermeisr 
* 
Das im Zusammenhang mit einer neuen 
Lohnregelung von Arbeitgeberseite häu 
fig vorgebrachte Thema der Kapitalbil 
dung wird von der Gewerkschaft genau 
unter die Lupe genommen. Wir sind ja 
auch bisher an diesem Problem nicht 
blind vorübergegangen. Bei den bevor 
stehenden Auseinandersetzungen um neue 
Tarifverträge wird die Einheitsgewerk 
schaft mit aller Klarheit auch andere Prin 
zipien energisch vertreten, die sie seit 
geraumer Zeit in Erwartung einer end 
lichen Aufhebung des Lohnstops in zahl 
reichen Versammlungen und Entschließun 
gen öffentlich kundgetan hat. Bei der Be 
handlung des Kernproblems, der neuen 
Lohnregelung, wird die Gewerkschaft auf 
dem Posten sein. Sie wird mit Verant 
wortungsbewußtsein und unter Beachtung 
wirtschaftspolitischer Notwendigkeiten 
handeln und gerade daher entschlossen 
sich von den Interessen der Arbeitnehmer 
und damit auch der Gesamtheit leiten 
lassen. 
Die Neuregelung wird auch zu einer 
übersichtlicheren Lohn- und Gehaltser 
rechnung führen müssen. (Siehe den dies 
bezüglichen Artikel auf der Seite: „Die 
Stimme der Verbände). 
Schon die nächste Zeit wird zeigen, ob 
die Entwicklung zu einer gerechten Lohn 
politik ernste Konflikte in sich birgt oder 
ob mit dem Verstäi&digungswillen das 
Ziel zu erreichen sein wird. 
Die Lage im USA-Beigarbeiterstreik 
USA. Die 400 000 Bergarbeiter setzten unter der 
Parole: Solange kein Vertrag — keine Arbeit! 
den Streik fort. Die Forderungen beziehen sich 
auf einen neuen Vertarg. der auf eine Lohner 
höhung von 1405 auf 15 Dollar pro Schicht und 
auf eine Erhöhung des Wohlfahrtsfonds ab 
zielt, aus dem die Pensionen gezahlt werden, 
Truman glaubte, jetzt die Taft-Harley-Bill an 
wenden zu nfcssen, die den nationalen Not 
stand erklärt. Die Reaktion auf die Grubenar 
beiter ist noch nicht genau zu übersehen und 
man weiß noch nicht ob es zu einer Arbeits 
aufnahme kommt, bevor nicht seitens der Gru 
benbesitzer bestimmte Zusagen vorliegen. 
j4m& dem Inhalt: 
Die Stimme der Verbände 
I>er junge Gewerkschaftler 
Die Beschcrftigungslctge an dar Saar 
Die Vorgänge bei der Kravag 
Konzentration der Kräfte 
Zum Betriebsrätegaseiz 
Gewerkschaft und Arbsitsrechl 
Post aus dam Ausland 
Gewerkschaftskongreß in Rom 
Die Theatergeme nde teilt mit 
Briefkasten 
Das Problem Sch'ene - Straße 
iitiiii,iiiitiiinii;!i:':iimiii;n;ii!':ijitniiiiiminimmiimm!iimmiuiiiHiiiiiiimiiiimm 
Stunden 
lohn 
Akkord 
lohn 
Durchschn.- 
lohn 
Pariser 
Lohn 
wen. 5 Proz. 
Zonen- 
abschlag 
Gießerei: Former 
104,15 
122,34 
116,88 
110,15 
Const. Mecan.: Schlosser 
101,31 
141,69 
109,09 
103,55 
Const. Eleat: Elektriker 
99,25 
110,20 
106,26 
110,90 
Const. Metall: Monteur 
95.— 
103,10 
110,67 
95,60 
Autos: Blechschmied 
104,93 
114,77 
111,92 
106,30 
Kesselschmiede 
111,40 
121,25 
116,82 
Ul,05 
(In den vorstehenden Lohnsätzen sind die Ueberstundenzuschl. nicht eingerechnet). 
Löhne der Renault-Arbeiter von Paris vom Monat November 1949 
Lohn 
Koeffizient 
Gesetzl. 
Grundlohn 
Produk- 
Gesetzl. 
Effektiver 
Kategorie 
tions- 
lohn 
Prämie 
Teuerungs 
zulage 
Stunden 
lohn 
Tagelöhner 1 
Tagelöhner 2 
100 
114 
38.- 
41.- 
(Zu diesen Lohnsätzen kommt noch eine Essenzulage von 50.— Frs. pro Tag, eine 
Fahrtzulage von 500.— Frs. pro Monat, sowie die Ueberstundenzuschläge);
	        
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