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DIE ARBEIT“
Februar 1950
9 V
]e mehr man über etwas spricht, um so
wirklicher wird es, sei es gut oder
schlecht, S.
BiiimiH'mmmifflHfflHHimmtuuMiiiiMHmiiiiiiimiiiHUHiimiiiwiM «iiiminm
Die FrauLuiterner Resolution
Die am 22. Januar 1950 in Fraulautern,
Lokal Theobald, versammelten Funktio
näre und Mitglieder der verschiedenen
Verbände der Einheitsgewerkschaft pro
testieren gegen eine Verpachtung der
Saargruben.
Die Versammelten fordern:
1. Das Mitbestimmungsrecht in der Wirt
schaft und in den Betrieben. Der
Landtag des Saarlandes möge durch
ein Betriebsrätegesetz und durch die
Schaffung einer Arbeitskammer und
Wirtschaftskammex dem Mitbestim
mungsrecht der Arbeitnehmerschaft
gerecht werden.
2. Sofortmaßnahmen zur Angleichung
der Löhne an die Preise. Auszahlung
einer Ausgleichszulage in Höhe von
3000.— Frs. für alle Arbeitnehmer.
3. Freie Lohnvereinbarung nach Tarif
verträgen.
4 Wiedereinführung des Bezugs von Ba
re chtigungskohlen und freier Kohlen
verkauf im Landabsatz.
Die Versammelten protestieren gegen
die Vorlage des Gesetzes zum Schutze
des Staates. Dasselbe steht gegen die in
der Verfassung garantierten Rechte, be
schneidet die freie Willensäußerung. Es
ist Aufgabe des Landtages die Verfas
sung zu schützen, ebenso die damit ver
bundenen Rechte demokratischer Bürger
im demokifrtischen Staate. Garantiert
muß bleiben das Recht der freien Rede.
Die Bergarbeiter protestieren gegen die
nachträgliche Textänderung im Bergbau-
Statut, die willkürlich, ohne Anhörung der
Gewerkschaft vorgenommen wurde. Sie
verlangen, daß Regierung und Gewerk
schaft Sofortmaßnahmen treffen, daß das
Bergbau-Statut den saarländischen Ver-
häl missen angepaßt wird.
O&cietkasiw
(Die Redaktion erteilt .n Gewerkschaftsmitgliedurr.
an dieser Stelle oder schriftlich auf schriftliche An
fragen kostenlos Auskunft.}
I. P. Die in unserm damaligen Artikel ange
gebenen Zahlen über die Verlängerung des Le
bensalters in den verschiedenen Schichten stim
men. Die Feststellungen, denen auch Angaben
des internationalen Arbeitsamts zugrunde liegen,
haben ergeben, daß sich das Lebensalter in
den Kulturländern seit 75 Jahren um etwa 25
Jahre erhöht hat Einzelne Arbeitergruppen da
gegen schneiden bei den Vergleichen sehr
schlecht ab. Besonders zu verzeichnen ist die
starke Kiankenziffer bei verschiedenen Gruppen
und die hohe Unfallziffer.
W. T. Der Bergmannsgruß „Glück auf!“ stammI
aus dem 17, Jahrhundert.
K. T. Ein Abkommen über die soziale Sicher
heit zwischen Frankreich und dem Saarland wur
de im vergangenen Jahre ratifiziert
M. F. Halten Sie sich wegen des Autounfalls
an den Besitzer des Wagens, nicht an den
Fahrer.
Wette. Luxemburg haf29t 000 Einwohner, das
Saarland nach dem Stande vom 1. 1. 1950 935 507.
Luxemburg ist 2586 qkm groß, das Saarland
2567 qkm.
H. R. Sbr. In der Praxis stimmt es, daß sich
in Frankreich ungefähr die doppelten Sätze für
die Familienzulagen ergeben, was zum Teil dar
auf xurückgeführt werden kann, daß die Kinder
zahl durchweg geringer ist.
Lohn- und Tarifvertragsfreiheit in Frankreich
Ein wirtschaftliches und soziales Ereignis von weittragender Bedeutung
Bekanntlich war es eine der Bedingun
gen, unter denen sich die Sozialisten
Frankreichs im November vorigen Jhrs.
an der Regierungsbildung des Kabinetts
Bidault beteiligten, die gesetzliche Wie
derherstellung der Kollektivvertragsfrei
heit. Bei der Vorstellung der Regierung
vor dem Parlament war diese Aufgabe
als einer der dringlichsten Programm
punkte in der Regierungserklärung ent
halten.
In ihren außerordentlichen Sitzungen
Anfang Januar 1950 befaßte sich die fran
zösische Nationalversammlung mit einer
entsprechenden Gesetzesvorlage und
nahm sie in 1. Lesung mit 331 gegen 185
Stimmen an. Damit wird die Wiederein
führung der Freiheit der vertraglichen
Lohnfestsetzung zwischen Arbeitnehmern
und Arbeitgebern kn Rahmen na'ionaler,
regionaler und lokaler Tarifverträge ge
setzlich neu geregelt. Für die Annahme
stimmten die verschiedenen Parteien der
Regierungsmehrheit. Die Kommunisten
stimmten dagegen und die „GaulistenV * **
und Gemäßigten enthielten sich der
Stimme.
Obwohl das Gesetz und vor allem
seine Fassung leidenschaftlich im Parla
ment und außerhalb desselben — insbe
sondere von den Gewerkschaften heiß
umkämpft wurde, hatte die Regierung da
rauf verzichtet, die Vertrauensfrage zu
stellen und dadurch verhindert, daß das
Wahlergebnis durch polnische Manöver
verfälscht wurde.
Vor seinem Inkrafttreten muß das Ge
setz noch vom Conseil de la Republique
(Senat) genau überprüft und in 2." Lesung
von der Nationalversammlung angenom
men werden. Es ist iedoch voraus zu sehen,
daß an der jetzt bestehenden Form der
Fassung nur unwesentliche Veränderun
gen von sekundärer Bedeutung vorgenom-
men werden. Im Hinblick auf die gestellte
Dringlichkeit ist mit dem Inkrafttreten des
Gesetzes in etwa 3 bis 4 Wochen zu
rechnen.
Nähere Einzelheiten
Nach dem neuen Gesetz sollen die
Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rah
men von Kollektivverträgen in allen Be
rufen der Industrie, des Handels, der
Landwirtschaft, den freien Berufen für die
Beschäftigten gewisser Staatsuntemeh-
men kommerzieller Art, die keine Beam
ten beschäftigten, Hausangestellte, Heim
arbeiter usw. geregelt werden. Ausge
nommen sind die nationalisierten In
dustrien wie Kohlenbergbau, Elektrizitäts-
Gaserzeugung und Versorgung. Ei
senbahn, Luftverkehr usw., deten Beschäf
tigten einen besonderen Ftersonalstatut
unterstehen. Dagegen können die staat
lichen und kommunalen Unternehmen, die
im öffentlichen Wettbewerb stehen —wie
die Automobilwerke Renault — die ver
staatlichten Flugzeugwerke, nationali
sierten Banken und Versicherungen Kol
lektiv-Verträge abschließen. Die Ausdeh
nung eines Kollektivvertrages auf alle
Arbeiter und Angestellten innerhalb eines
territoriaten Anwendungsgebietes Ist
nicht unbedingt automatisch, sondern
dem freien Ermessen des Arbeitsministers
überiassen. Weiter enthält das Gesetz Be
stimmungen über den obligatorischer.
Vergleich, die fakultative schiedsrichter
liche Entscheidung, ein von der Regierung
festru c etzenäes, garantiertes nationale-
u. interberufliches Lohnminimum und die
Fortdauer des Arbeitsverhältnisses im
Streikfalle.
Al’e Kollektiwerträge müssen grund
sätzlich die freie Ausübung des gewerk
scRaftlichen Rechts, die Meinungsfreiheit
die Lohnbasen nach Berufsgruppen, dir
"instellungs- und Entlassungsbedrngun-
qen, Kündigungsfristen, Urlaub, Regelung
der Lehrzeit, die Anwendung des Grund
satzes: „Gleiche Arbeit — gleicher Lohn 1
üir Männer und Frauen enthalten.
Unbegrenzt und fakultativ können ir
den Tarifverträgen Abmachungen übe'
die Entlohnung von Ueberstunden, Nacht-
und Sonntagsarbeit, Denstalterzulagen,
Leistungs- und Geschickli-hkeitsprämien,
Umzugsvergütungen usw. getroffen wer
den. Für kollektive Streitfälle ist ein
zwangsläufiges und unmittelbares Ver
gleichsverfahren enthalten. Streitfälle, die
in einem solchen Vergleichsverfahren
nicht vorgesehen sind, werden vor einer
nationalen oder regionalen Vergleichs
kommission verhandelt. Das Verfahren
kann von Arbeitgebern, Arbeitnehmern,
dem Arbeit »minister oder seinem Vertre
ter, oder dem Präfekten angestrengt wer
den.
Schiedssprüche sind fakultativ u. nicht
obligatorisch. Die Kollektivverträge kön
nen »einen schiedsrichterlichen Entscheid
vorsehen und di® Schiedsrichter mit Zu
stimmung beider Parteien bestimmen.
Fehlt eine derartige Bestimmung in ei
nem Kollektiwertrag, so können beide
Parteien entscheiden, ihren Streifall zu
nächst einem Schiedsgerichte zu unter
breiten.
Bei schiedsrichterlichen Entscheidungen
ist an sich keine Berufung möglich. Ein
höheres Schiedsgericht ist jedoch für
Fälle von Machtübergriffen und Gesetzes
verletzungen vorgesehen. Dem Arbeitsmi
nister steht zur Begutachtung und Bera
tung eine hohe Kommission zur Verfü
gung, die sich aus 36 Mitgliedern zusam
mensetzt. Außer dem Vertreter des Ar-
beits- und Wirtschaftsministeriums und
dem Präsidenten der Sozialabtei'ung des
Staatsrates, setzt sich die Kommissio
aus 15 Vertretern der Arbeitgeber, 15 Ver
tretem der Arbeitnehmer und 3 Vertre
tera der FamilienorgoniNationen zusam
men. Diese Kommission hat ebenfalls die
Aufgabe, Gutachten über den garantier
ten nationalen und interbetuficben Min
destlohn dem Ministerrat zu unterbreiten.
Festgesetzt wird aber dieser Mindestlohn
durch Kabinettsbeschluß.
Das sind im großen und ganzen die we
sentlichsten Bestimmungen des Gesetzes
’iber die Wiedereinführung freier Kollek-
iwerträge. Sofort nach seiner Veröffent
lichung wird es also möglich sein, im
Rahmen nationaler, regionaler und loka
ler Kollektiwerträge freie Lohnvereinba
rangen zu treffen. Die Folgen der Durch
führung dieses Gesetzes werden für das
französische Wirtschafts- und Sozialleber
von weittragender Bedeutung sein. E r
handelt sich nicht nur darum, auf dem
Gebiete der Lohnregelung, die seit 193?
bestehende Staatslenkung zu beseitigen,
ondern die Beziehungen zwischen Ar
' eifrehmem und Arbeitgebern neu zu re
tehh mit anderen Worten also, den sozia
'an Frieden durch die Anstiebung sozia-
ter Gerechtigkeit zu sichern.
Daß die französischen Gewerkschafter
mit aller Energie sich für die Wiederein
Stellung der Koilektiwertragsfieihei' ein
mütig eingesetzt haben, braucht siche'
rieht betont zu werden. Der Generalstreik
vom 25. 11, vorigen Jahres diente neben
der Forderung einer provisorischen mo
natlichen Teuerungszulage von 3000 Frs.
insbesondere dazu, auf das französische
Parlament und die Regierung einen Druck
zur Beschleunigung der Annahme dieses
Gesetzes auszuüben.
Bei der praktischen Anwendung dieses
Gesetzes hängt es allerdings von der
kämpferischen Kraft der Organisationen
der Arbeitnehmer ab, nunmehr den schon
lange fälligen Ausgleich zwischen Löh
nen und Piei^e.j zu erreichen und damit
so oder so die Kaufkraft der breiten Mas
sen zu heben. Bei der Zerissenbeit der
französischen Gewerkschaftsbewr guna
und dar Kampimüdigkeit weiter Kreise
der Arbeitnehmerschaft werden die er
sten Kontakte zwischen Arbeitnehmer u.
Arbeitgeber lehren, in wieweit d:e~e Neu-
rege u 'g auf lohn-o’i'ischen und arbeits
recht ichen Gebiete für die französischen
Werktätigen von Vorteil sein kann. Auf
lange Sicht gesehen kann sie zweifellos
der so sehr durch politischen Mißbrauch
komnromrttie ei Gewerkschaft i ’ee.neu
en Inhalt und neuen Aufschwung geben.
A. P„ Paris
Beschlüsse
des Gewerkschaftsausschusses
Die 1. Sitzung des Gewerkschaftsaus
schusses, über die wir bereits i i der letz
ten Ausgabe berichten konnten, kam über
die bereits mitgeteilten Einzelheiten hin
aus, u. a. noch zu folgenden Ergebnis
sen:
Die Organisationskomrrission wurde
mit der Aufgabe betrau f , die erforderli
chen Maßnahmen in die Wege zu leiten,
um die Verwaltung deT Kreisgaschäfts-
stal an auf die Industrieverbände überzu
führen.
Auf Grund gefaßter Beschlüsse sind
auch die Vorarbeiten im Gange, um die
Ortsausschüsse entsprechend der örtli
chen Stärke der Industrieverbände zu
sammensetzen. Bis zum Abschluß der
Vorarbeiten bleibt es bei der bisherigen
Regelung.
Von der Neuorganisation, zu de
ren endgültiger Gestaltung es noch man
cher Anstrengungen bedarf, verspricht
man sich mit Recht in vieler Hinsicht ei
nen neuen starken Auftrieb der Gewerk
schaftsarbeit.
Es wurde schon mehrfach darauf hin-
gewiesen, daß unsere Versammlungekam-
oagnen zentralisiert werden. Versamm-
’ungen der Einheitsgewerkschaft können
nur noch vom Landesvorstand oder reit
dessen Gecehmigung-einberuten werden.
Die Entscheidung, welche Referenten zu
solchen Versammlungen entsendet wer
den, liegt ebenfalls beim Landesvorstand.
r üxf Versammlungen der Industriever-'
bände sind dagegen diese nach wie vor
selbst zuständig.
Die vorerwähnte Regelung wurde ge
troffen, um einen einheitlichen Ueber-
hlick über das Versammlungswesen zu
haben, ferner um dte Versammlungstätig-
keit besser aufeinander ab stimme n zu
können' tmd um dem Landesvorstand d : e
Möglichkeit zu geben, über dt« zu ent
sendenden Referenten rechtze’tiq und am
zweckmäßigsten disoonteren ra können.
Bisher war es häufia der Fall, daß Orts
ausschüsse Versammlungen anberaum
en, plötzlich wurden von mehreren Sei
ten gleichzeitig Referenten beantragt —
unter Umständen dieselben — und es
entstanden so mancherlei Schwierigkei
ten und Reibungen. Durch die Neurege-
ung werden diese in Zukunft beseitigt.
Schon bald nach der 1. Sitzung hat sich
der Gewerkschaftsausschuß bereits zn ei
ner 2. Sitzung auf Grund eines DringÜch-
kei-scmtrages versammelt. Näheres hier
über ist an anderer Stelle dieser Ausgabe
veröffentlicht.
Herausgeber: Hauptverwaltung der Ein
heitsgewerkschaft, Saarbrücken 3, BrauersU. 6-8.
Verantwortlich für den Gesamtinhalt: Heinrich
Wacker. Redaktion: Sozial- und Wirtschafts
politik C. Schuhler, Industrieverbände, Jugend
sowie Feuilleton I. P Wambach. — Druck:
Druckerei Saar-Zeitung Di Nikolaus Fontaine,
V or den Schülern der Akademie der Ar
beit hielt Dr. Semansky, Dozent an der me
dizinischen Fakultät Homburg, einen interes
santen Vortrag über di« Gesundheitsscfaä-
den in Industriegegenden. Seine Ausführun
gen sind von allgemeiner Bedeutung; denn
was von Industriegegenden gesagt wurde,
trifft gerade für unsere Heimat zu. Deshalb
erscheint es uns angebracht, das Wesent
liche seines aus reicher Erfahrung resultie
renden Vortrages in folgendem Bericht zu
veröffentlichen.
Wenn wir uns gelegentlich eines Spa
zierganges auf eine Anhöhe, beispiels
weise bei Klarental oder in Völklingen
auf den Kreuzberg begeben, um einen
Blick über d:e Heimat zu werten, dann
stellen wir fest, daß zahlreiche Indu
strieanlagen mit ihren nicht minder zahl
reichen Schornsteinen und Sinteranlagen
den Charakter unserer Landschaft bilden.
Rauch und Gase verschleiern die Ge
gend. Bedenken wir, daß täglich im Saar
land zirka 30 000 kg Staub von den Schlo
ten ausgestoßen werden, so ist es ver
ständlich, daß dies die Gesundheit von
Mensch und Tier beeinflussen kann. Un
geheuere Mengen sind es, ultramikros-
kepisch klein, 1/1000 mm groß (1 gr.
Quarzstaub — 6 Milliarden Staubköra
chen), die sich tagelang in der Schwebet
halten. Nicht nur Stcrüb, sondern auch
Ruß und Oase werden ia rauhen Men-
Gesundheitsschäden
gen in Industriegegenden verbreitet. In
stärkstem Maße wird so die Atemluft der
Industriebevölkerung beeinträchtigt.
Die Erscheinungen der Gesundheits
schäden machen sich an allen Lebewe
sen, auch an Pflanzen, mannigfaltig be
merkbar. Es wurde festgestellt, daß die
Lunge der Menschen im Industriegebiet
meist ganz schwarz ist. Gegenüber Vil
lenvierteln tritt in Industrie-Stadtteilen der
Lungenkrebs häufiger auf. Ob dies aus
schließlich auf Staub und Gase zurück
zuführen ist, bleibt dahingestellt, doch
gibt es zu Ueberlegungen und Nachfor
schungen Anlaß. Dr. Semansky brachte
ein Beispiel aus einem langgestreckteg
Tal an der Maas bei Lüttich, in dem sich
zahlreiche Hütten- und Metellwerke be
finden. Ueber dtern Tal lag im November
des vergangenen Jahres dichter Nebel.
Tausende Menschen erkrankten ganz
S lÖtzlich. Hustenreize, Augentränen,
lerzschwäche machten sich bemerkbar.
Die Sterblichkeitszifter stieg, Man glaubte
an eine Epidemie. Der Staat leitete Un
tersuchungen ein, Leichen wurden ge
öffnet. Die Entzündungen der Lungen- und
Atmungsorgane und die eigenartige Er
krankungen der Tiere auf den Weiden lie
ßen auf Kohlenoxyd und Kohlendioxyd
schließen. Am 5. Dezember war der Ne
bel zu r üc kge gangen und die Erkrankurv-
in Industriegebieten
gen hörten auf.
Ein ähnliches Beispiel sei aus der Ge
gend von Freiburg berichtet, das von gro
ßen Waldungen umgeben ist. Die Forst
hochschule in Taran stellte ein Bienen-
aussterben fest, außerdem Behaarungs
schäden beim Wild, Lährr ungserschei^un-
gen und bei den Haust teren starke Ab
magerung und Reiz der Luftwege. Bei an
haltendem Regen stellten sich Fischer
krankungen ein. Das Rotwild hatte be
sonders unter der Lähmung zu leiden.
Durch Prüfung des Mageninhaltes ver
endeter Tiers wurde die Beweiskette ge
schlossen. Die Arsenhütten der Umgebung
u. der Auswurf von täglich einem Zentner
Arsenik, das sich unaufhörlich über den
Wäldern langsam niederläßt, verursach
ten die seltenen Erkrankungen der Tiere.
Die Beispiele könnten be'iebig fortge
setzt werden. Auch der Haldenbrand ei
ner saarl. Grube wurde vor einiger Zeit
in der Presse zitiert. Verschiedene Ort
schaften wurden durch den Rauch und
die Gas« in Mitleidenschaft gezogen. Un
tersuchungen ergaben, daß die Beriese
lungsanlage auf deT Halde wieder in Tä
tigkeit gesetzt werden mußt®.
Durch genaue Untersuchungen kommen
die verschiedensten Abgase, die nach
teilig die Gesundheit der Menschen und
Tiere beeinträchtigen, io Frage, so z. B.
Ruß, Kohlenrauch, Kohlenlöschdämpte,
Koksofenfüllgase, in denen Teernebel ent
halten sind. Die Frage, was zur Vermei
dung der Abgase und zum Schutze der
Industriebevöikerung cetan werden soll,
ist natürlich nicht einfach zu beantwor
ten. Zur Zeit ist man im Saarland dab:i,
aus den verschiede osten Gegenden Luft
proben zu entnehmen, um sie eingehend
zu untersuchen.
**
*
Zur Vermaidung der schö^lrphen Ab
gase in industriereichefi Gegendten und
zum Schutze der Anwohner, zum Ta l auch
in der Reichsgewerbeordnung (im Saar
land noch in Kraft) in den §§ 16 ur.d 18,
25 und 26 und BGB. 906 und 907, bespro
chen, kann'folgendes getan werden: Der
Rauch kann durch den Einbau technischer
An'a en zwar rieht verhüte', do:h veess t-
lich eingeschränkt werden. Es wurds die
Erfahrung gemacht, daß Entstaubungsan
lagen ganz verschieden angewandt, sich
amortisierten. Das Höherbauen von Kä
mmen ist nicht selten eine Notwendig
keit und gesetzlich vorgeschrieben. Nicht
zuletzt kann durch sachgemäße Heizung
50 Prozent des anfallenden Staubes ver
mieden werden. Bei Neu Planungen von
Industrie sei darauf zu achten, daß sie
von Wohnvierteln abgelegen und von
Grüngürteln und Anlagen umgeben sind.