Full text: 1950 (0005)

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DIE ARBEIT“ 
Februar 1950 
9 V 
]e mehr man über etwas spricht, um so 
wirklicher wird es, sei es gut oder 
schlecht, S. 
BiiimiH'mmmifflHfflHHimmtuuMiiiiMHmiiiiiiimiiiHUHiimiiiwiM «iiiminm 
Die FrauLuiterner Resolution 
Die am 22. Januar 1950 in Fraulautern, 
Lokal Theobald, versammelten Funktio 
näre und Mitglieder der verschiedenen 
Verbände der Einheitsgewerkschaft pro 
testieren gegen eine Verpachtung der 
Saargruben. 
Die Versammelten fordern: 
1. Das Mitbestimmungsrecht in der Wirt 
schaft und in den Betrieben. Der 
Landtag des Saarlandes möge durch 
ein Betriebsrätegesetz und durch die 
Schaffung einer Arbeitskammer und 
Wirtschaftskammex dem Mitbestim 
mungsrecht der Arbeitnehmerschaft 
gerecht werden. 
2. Sofortmaßnahmen zur Angleichung 
der Löhne an die Preise. Auszahlung 
einer Ausgleichszulage in Höhe von 
3000.— Frs. für alle Arbeitnehmer. 
3. Freie Lohnvereinbarung nach Tarif 
verträgen. 
4 Wiedereinführung des Bezugs von Ba 
re chtigungskohlen und freier Kohlen 
verkauf im Landabsatz. 
Die Versammelten protestieren gegen 
die Vorlage des Gesetzes zum Schutze 
des Staates. Dasselbe steht gegen die in 
der Verfassung garantierten Rechte, be 
schneidet die freie Willensäußerung. Es 
ist Aufgabe des Landtages die Verfas 
sung zu schützen, ebenso die damit ver 
bundenen Rechte demokratischer Bürger 
im demokifrtischen Staate. Garantiert 
muß bleiben das Recht der freien Rede. 
Die Bergarbeiter protestieren gegen die 
nachträgliche Textänderung im Bergbau- 
Statut, die willkürlich, ohne Anhörung der 
Gewerkschaft vorgenommen wurde. Sie 
verlangen, daß Regierung und Gewerk 
schaft Sofortmaßnahmen treffen, daß das 
Bergbau-Statut den saarländischen Ver- 
häl missen angepaßt wird. 
O&cietkasiw 
(Die Redaktion erteilt .n Gewerkschaftsmitgliedurr. 
an dieser Stelle oder schriftlich auf schriftliche An 
fragen kostenlos Auskunft.} 
I. P. Die in unserm damaligen Artikel ange 
gebenen Zahlen über die Verlängerung des Le 
bensalters in den verschiedenen Schichten stim 
men. Die Feststellungen, denen auch Angaben 
des internationalen Arbeitsamts zugrunde liegen, 
haben ergeben, daß sich das Lebensalter in 
den Kulturländern seit 75 Jahren um etwa 25 
Jahre erhöht hat Einzelne Arbeitergruppen da 
gegen schneiden bei den Vergleichen sehr 
schlecht ab. Besonders zu verzeichnen ist die 
starke Kiankenziffer bei verschiedenen Gruppen 
und die hohe Unfallziffer. 
W. T. Der Bergmannsgruß „Glück auf!“ stammI 
aus dem 17, Jahrhundert. 
K. T. Ein Abkommen über die soziale Sicher 
heit zwischen Frankreich und dem Saarland wur 
de im vergangenen Jahre ratifiziert 
M. F. Halten Sie sich wegen des Autounfalls 
an den Besitzer des Wagens, nicht an den 
Fahrer. 
Wette. Luxemburg haf29t 000 Einwohner, das 
Saarland nach dem Stande vom 1. 1. 1950 935 507. 
Luxemburg ist 2586 qkm groß, das Saarland 
2567 qkm. 
H. R. Sbr. In der Praxis stimmt es, daß sich 
in Frankreich ungefähr die doppelten Sätze für 
die Familienzulagen ergeben, was zum Teil dar 
auf xurückgeführt werden kann, daß die Kinder 
zahl durchweg geringer ist. 
Lohn- und Tarifvertragsfreiheit in Frankreich 
Ein wirtschaftliches und soziales Ereignis von weittragender Bedeutung 
Bekanntlich war es eine der Bedingun 
gen, unter denen sich die Sozialisten 
Frankreichs im November vorigen Jhrs. 
an der Regierungsbildung des Kabinetts 
Bidault beteiligten, die gesetzliche Wie 
derherstellung der Kollektivvertragsfrei 
heit. Bei der Vorstellung der Regierung 
vor dem Parlament war diese Aufgabe 
als einer der dringlichsten Programm 
punkte in der Regierungserklärung ent 
halten. 
In ihren außerordentlichen Sitzungen 
Anfang Januar 1950 befaßte sich die fran 
zösische Nationalversammlung mit einer 
entsprechenden Gesetzesvorlage und 
nahm sie in 1. Lesung mit 331 gegen 185 
Stimmen an. Damit wird die Wiederein 
führung der Freiheit der vertraglichen 
Lohnfestsetzung zwischen Arbeitnehmern 
und Arbeitgebern kn Rahmen na'ionaler, 
regionaler und lokaler Tarifverträge ge 
setzlich neu geregelt. Für die Annahme 
stimmten die verschiedenen Parteien der 
Regierungsmehrheit. Die Kommunisten 
stimmten dagegen und die „GaulistenV * ** 
und Gemäßigten enthielten sich der 
Stimme. 
Obwohl das Gesetz und vor allem 
seine Fassung leidenschaftlich im Parla 
ment und außerhalb desselben — insbe 
sondere von den Gewerkschaften heiß 
umkämpft wurde, hatte die Regierung da 
rauf verzichtet, die Vertrauensfrage zu 
stellen und dadurch verhindert, daß das 
Wahlergebnis durch polnische Manöver 
verfälscht wurde. 
Vor seinem Inkrafttreten muß das Ge 
setz noch vom Conseil de la Republique 
(Senat) genau überprüft und in 2." Lesung 
von der Nationalversammlung angenom 
men werden. Es ist iedoch voraus zu sehen, 
daß an der jetzt bestehenden Form der 
Fassung nur unwesentliche Veränderun 
gen von sekundärer Bedeutung vorgenom- 
men werden. Im Hinblick auf die gestellte 
Dringlichkeit ist mit dem Inkrafttreten des 
Gesetzes in etwa 3 bis 4 Wochen zu 
rechnen. 
Nähere Einzelheiten 
Nach dem neuen Gesetz sollen die 
Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rah 
men von Kollektivverträgen in allen Be 
rufen der Industrie, des Handels, der 
Landwirtschaft, den freien Berufen für die 
Beschäftigten gewisser Staatsuntemeh- 
men kommerzieller Art, die keine Beam 
ten beschäftigten, Hausangestellte, Heim 
arbeiter usw. geregelt werden. Ausge 
nommen sind die nationalisierten In 
dustrien wie Kohlenbergbau, Elektrizitäts- 
Gaserzeugung und Versorgung. Ei 
senbahn, Luftverkehr usw., deten Beschäf 
tigten einen besonderen Ftersonalstatut 
unterstehen. Dagegen können die staat 
lichen und kommunalen Unternehmen, die 
im öffentlichen Wettbewerb stehen —wie 
die Automobilwerke Renault — die ver 
staatlichten Flugzeugwerke, nationali 
sierten Banken und Versicherungen Kol 
lektiv-Verträge abschließen. Die Ausdeh 
nung eines Kollektivvertrages auf alle 
Arbeiter und Angestellten innerhalb eines 
territoriaten Anwendungsgebietes Ist 
nicht unbedingt automatisch, sondern 
dem freien Ermessen des Arbeitsministers 
überiassen. Weiter enthält das Gesetz Be 
stimmungen über den obligatorischer. 
Vergleich, die fakultative schiedsrichter 
liche Entscheidung, ein von der Regierung 
festru c etzenäes, garantiertes nationale- 
u. interberufliches Lohnminimum und die 
Fortdauer des Arbeitsverhältnisses im 
Streikfalle. 
Al’e Kollektiwerträge müssen grund 
sätzlich die freie Ausübung des gewerk 
scRaftlichen Rechts, die Meinungsfreiheit 
die Lohnbasen nach Berufsgruppen, dir 
"instellungs- und Entlassungsbedrngun- 
qen, Kündigungsfristen, Urlaub, Regelung 
der Lehrzeit, die Anwendung des Grund 
satzes: „Gleiche Arbeit — gleicher Lohn 1 
üir Männer und Frauen enthalten. 
Unbegrenzt und fakultativ können ir 
den Tarifverträgen Abmachungen übe' 
die Entlohnung von Ueberstunden, Nacht- 
und Sonntagsarbeit, Denstalterzulagen, 
Leistungs- und Geschickli-hkeitsprämien, 
Umzugsvergütungen usw. getroffen wer 
den. Für kollektive Streitfälle ist ein 
zwangsläufiges und unmittelbares Ver 
gleichsverfahren enthalten. Streitfälle, die 
in einem solchen Vergleichsverfahren 
nicht vorgesehen sind, werden vor einer 
nationalen oder regionalen Vergleichs 
kommission verhandelt. Das Verfahren 
kann von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, 
dem Arbeit »minister oder seinem Vertre 
ter, oder dem Präfekten angestrengt wer 
den. 
Schiedssprüche sind fakultativ u. nicht 
obligatorisch. Die Kollektivverträge kön 
nen »einen schiedsrichterlichen Entscheid 
vorsehen und di® Schiedsrichter mit Zu 
stimmung beider Parteien bestimmen. 
Fehlt eine derartige Bestimmung in ei 
nem Kollektiwertrag, so können beide 
Parteien entscheiden, ihren Streifall zu 
nächst einem Schiedsgerichte zu unter 
breiten. 
Bei schiedsrichterlichen Entscheidungen 
ist an sich keine Berufung möglich. Ein 
höheres Schiedsgericht ist jedoch für 
Fälle von Machtübergriffen und Gesetzes 
verletzungen vorgesehen. Dem Arbeitsmi 
nister steht zur Begutachtung und Bera 
tung eine hohe Kommission zur Verfü 
gung, die sich aus 36 Mitgliedern zusam 
mensetzt. Außer dem Vertreter des Ar- 
beits- und Wirtschaftsministeriums und 
dem Präsidenten der Sozialabtei'ung des 
Staatsrates, setzt sich die Kommissio 
aus 15 Vertretern der Arbeitgeber, 15 Ver 
tretem der Arbeitnehmer und 3 Vertre 
tera der FamilienorgoniNationen zusam 
men. Diese Kommission hat ebenfalls die 
Aufgabe, Gutachten über den garantier 
ten nationalen und interbetuficben Min 
destlohn dem Ministerrat zu unterbreiten. 
Festgesetzt wird aber dieser Mindestlohn 
durch Kabinettsbeschluß. 
Das sind im großen und ganzen die we 
sentlichsten Bestimmungen des Gesetzes 
’iber die Wiedereinführung freier Kollek- 
iwerträge. Sofort nach seiner Veröffent 
lichung wird es also möglich sein, im 
Rahmen nationaler, regionaler und loka 
ler Kollektiwerträge freie Lohnvereinba 
rangen zu treffen. Die Folgen der Durch 
führung dieses Gesetzes werden für das 
französische Wirtschafts- und Sozialleber 
von weittragender Bedeutung sein. E r 
handelt sich nicht nur darum, auf dem 
Gebiete der Lohnregelung, die seit 193? 
bestehende Staatslenkung zu beseitigen, 
ondern die Beziehungen zwischen Ar 
' eifrehmem und Arbeitgebern neu zu re 
tehh mit anderen Worten also, den sozia 
'an Frieden durch die Anstiebung sozia- 
ter Gerechtigkeit zu sichern. 
Daß die französischen Gewerkschafter 
mit aller Energie sich für die Wiederein 
Stellung der Koilektiwertragsfieihei' ein 
mütig eingesetzt haben, braucht siche' 
rieht betont zu werden. Der Generalstreik 
vom 25. 11, vorigen Jahres diente neben 
der Forderung einer provisorischen mo 
natlichen Teuerungszulage von 3000 Frs. 
insbesondere dazu, auf das französische 
Parlament und die Regierung einen Druck 
zur Beschleunigung der Annahme dieses 
Gesetzes auszuüben. 
Bei der praktischen Anwendung dieses 
Gesetzes hängt es allerdings von der 
kämpferischen Kraft der Organisationen 
der Arbeitnehmer ab, nunmehr den schon 
lange fälligen Ausgleich zwischen Löh 
nen und Piei^e.j zu erreichen und damit 
so oder so die Kaufkraft der breiten Mas 
sen zu heben. Bei der Zerissenbeit der 
französischen Gewerkschaftsbewr guna 
und dar Kampimüdigkeit weiter Kreise 
der Arbeitnehmerschaft werden die er 
sten Kontakte zwischen Arbeitnehmer u. 
Arbeitgeber lehren, in wieweit d:e~e Neu- 
rege u 'g auf lohn-o’i'ischen und arbeits 
recht ichen Gebiete für die französischen 
Werktätigen von Vorteil sein kann. Auf 
lange Sicht gesehen kann sie zweifellos 
der so sehr durch politischen Mißbrauch 
komnromrttie ei Gewerkschaft i ’ee.neu 
en Inhalt und neuen Aufschwung geben. 
A. P„ Paris 
Beschlüsse 
des Gewerkschaftsausschusses 
Die 1. Sitzung des Gewerkschaftsaus 
schusses, über die wir bereits i i der letz 
ten Ausgabe berichten konnten, kam über 
die bereits mitgeteilten Einzelheiten hin 
aus, u. a. noch zu folgenden Ergebnis 
sen: 
Die Organisationskomrrission wurde 
mit der Aufgabe betrau f , die erforderli 
chen Maßnahmen in die Wege zu leiten, 
um die Verwaltung deT Kreisgaschäfts- 
stal an auf die Industrieverbände überzu 
führen. 
Auf Grund gefaßter Beschlüsse sind 
auch die Vorarbeiten im Gange, um die 
Ortsausschüsse entsprechend der örtli 
chen Stärke der Industrieverbände zu 
sammensetzen. Bis zum Abschluß der 
Vorarbeiten bleibt es bei der bisherigen 
Regelung. 
Von der Neuorganisation, zu de 
ren endgültiger Gestaltung es noch man 
cher Anstrengungen bedarf, verspricht 
man sich mit Recht in vieler Hinsicht ei 
nen neuen starken Auftrieb der Gewerk 
schaftsarbeit. 
Es wurde schon mehrfach darauf hin- 
gewiesen, daß unsere Versammlungekam- 
oagnen zentralisiert werden. Versamm- 
’ungen der Einheitsgewerkschaft können 
nur noch vom Landesvorstand oder reit 
dessen Gecehmigung-einberuten werden. 
Die Entscheidung, welche Referenten zu 
solchen Versammlungen entsendet wer 
den, liegt ebenfalls beim Landesvorstand. 
r üxf Versammlungen der Industriever-' 
bände sind dagegen diese nach wie vor 
selbst zuständig. 
Die vorerwähnte Regelung wurde ge 
troffen, um einen einheitlichen Ueber- 
hlick über das Versammlungswesen zu 
haben, ferner um dte Versammlungstätig- 
keit besser aufeinander ab stimme n zu 
können' tmd um dem Landesvorstand d : e 
Möglichkeit zu geben, über dt« zu ent 
sendenden Referenten rechtze’tiq und am 
zweckmäßigsten disoonteren ra können. 
Bisher war es häufia der Fall, daß Orts 
ausschüsse Versammlungen anberaum 
en, plötzlich wurden von mehreren Sei 
ten gleichzeitig Referenten beantragt — 
unter Umständen dieselben — und es 
entstanden so mancherlei Schwierigkei 
ten und Reibungen. Durch die Neurege- 
ung werden diese in Zukunft beseitigt. 
Schon bald nach der 1. Sitzung hat sich 
der Gewerkschaftsausschuß bereits zn ei 
ner 2. Sitzung auf Grund eines DringÜch- 
kei-scmtrages versammelt. Näheres hier 
über ist an anderer Stelle dieser Ausgabe 
veröffentlicht. 
Herausgeber: Hauptverwaltung der Ein 
heitsgewerkschaft, Saarbrücken 3, BrauersU. 6-8. 
Verantwortlich für den Gesamtinhalt: Heinrich 
Wacker. Redaktion: Sozial- und Wirtschafts 
politik C. Schuhler, Industrieverbände, Jugend 
sowie Feuilleton I. P Wambach. — Druck: 
Druckerei Saar-Zeitung Di Nikolaus Fontaine, 
V or den Schülern der Akademie der Ar 
beit hielt Dr. Semansky, Dozent an der me 
dizinischen Fakultät Homburg, einen interes 
santen Vortrag über di« Gesundheitsscfaä- 
den in Industriegegenden. Seine Ausführun 
gen sind von allgemeiner Bedeutung; denn 
was von Industriegegenden gesagt wurde, 
trifft gerade für unsere Heimat zu. Deshalb 
erscheint es uns angebracht, das Wesent 
liche seines aus reicher Erfahrung resultie 
renden Vortrages in folgendem Bericht zu 
veröffentlichen. 
Wenn wir uns gelegentlich eines Spa 
zierganges auf eine Anhöhe, beispiels 
weise bei Klarental oder in Völklingen 
auf den Kreuzberg begeben, um einen 
Blick über d:e Heimat zu werten, dann 
stellen wir fest, daß zahlreiche Indu 
strieanlagen mit ihren nicht minder zahl 
reichen Schornsteinen und Sinteranlagen 
den Charakter unserer Landschaft bilden. 
Rauch und Gase verschleiern die Ge 
gend. Bedenken wir, daß täglich im Saar 
land zirka 30 000 kg Staub von den Schlo 
ten ausgestoßen werden, so ist es ver 
ständlich, daß dies die Gesundheit von 
Mensch und Tier beeinflussen kann. Un 
geheuere Mengen sind es, ultramikros- 
kepisch klein, 1/1000 mm groß (1 gr. 
Quarzstaub — 6 Milliarden Staubköra 
chen), die sich tagelang in der Schwebet 
halten. Nicht nur Stcrüb, sondern auch 
Ruß und Oase werden ia rauhen Men- 
Gesundheitsschäden 
gen in Industriegegenden verbreitet. In 
stärkstem Maße wird so die Atemluft der 
Industriebevölkerung beeinträchtigt. 
Die Erscheinungen der Gesundheits 
schäden machen sich an allen Lebewe 
sen, auch an Pflanzen, mannigfaltig be 
merkbar. Es wurde festgestellt, daß die 
Lunge der Menschen im Industriegebiet 
meist ganz schwarz ist. Gegenüber Vil 
lenvierteln tritt in Industrie-Stadtteilen der 
Lungenkrebs häufiger auf. Ob dies aus 
schließlich auf Staub und Gase zurück 
zuführen ist, bleibt dahingestellt, doch 
gibt es zu Ueberlegungen und Nachfor 
schungen Anlaß. Dr. Semansky brachte 
ein Beispiel aus einem langgestreckteg 
Tal an der Maas bei Lüttich, in dem sich 
zahlreiche Hütten- und Metellwerke be 
finden. Ueber dtern Tal lag im November 
des vergangenen Jahres dichter Nebel. 
Tausende Menschen erkrankten ganz 
S lÖtzlich. Hustenreize, Augentränen, 
lerzschwäche machten sich bemerkbar. 
Die Sterblichkeitszifter stieg, Man glaubte 
an eine Epidemie. Der Staat leitete Un 
tersuchungen ein, Leichen wurden ge 
öffnet. Die Entzündungen der Lungen- und 
Atmungsorgane und die eigenartige Er 
krankungen der Tiere auf den Weiden lie 
ßen auf Kohlenoxyd und Kohlendioxyd 
schließen. Am 5. Dezember war der Ne 
bel zu r üc kge gangen und die Erkrankurv- 
in Industriegebieten 
gen hörten auf. 
Ein ähnliches Beispiel sei aus der Ge 
gend von Freiburg berichtet, das von gro 
ßen Waldungen umgeben ist. Die Forst 
hochschule in Taran stellte ein Bienen- 
aussterben fest, außerdem Behaarungs 
schäden beim Wild, Lährr ungserschei^un- 
gen und bei den Haust teren starke Ab 
magerung und Reiz der Luftwege. Bei an 
haltendem Regen stellten sich Fischer 
krankungen ein. Das Rotwild hatte be 
sonders unter der Lähmung zu leiden. 
Durch Prüfung des Mageninhaltes ver 
endeter Tiers wurde die Beweiskette ge 
schlossen. Die Arsenhütten der Umgebung 
u. der Auswurf von täglich einem Zentner 
Arsenik, das sich unaufhörlich über den 
Wäldern langsam niederläßt, verursach 
ten die seltenen Erkrankungen der Tiere. 
Die Beispiele könnten be'iebig fortge 
setzt werden. Auch der Haldenbrand ei 
ner saarl. Grube wurde vor einiger Zeit 
in der Presse zitiert. Verschiedene Ort 
schaften wurden durch den Rauch und 
die Gas« in Mitleidenschaft gezogen. Un 
tersuchungen ergaben, daß die Beriese 
lungsanlage auf deT Halde wieder in Tä 
tigkeit gesetzt werden mußt®. 
Durch genaue Untersuchungen kommen 
die verschiedensten Abgase, die nach 
teilig die Gesundheit der Menschen und 
Tiere beeinträchtigen, io Frage, so z. B. 
Ruß, Kohlenrauch, Kohlenlöschdämpte, 
Koksofenfüllgase, in denen Teernebel ent 
halten sind. Die Frage, was zur Vermei 
dung der Abgase und zum Schutze der 
Industriebevöikerung cetan werden soll, 
ist natürlich nicht einfach zu beantwor 
ten. Zur Zeit ist man im Saarland dab:i, 
aus den verschiede osten Gegenden Luft 
proben zu entnehmen, um sie eingehend 
zu untersuchen. 
** 
* 
Zur Vermaidung der schö^lrphen Ab 
gase in industriereichefi Gegendten und 
zum Schutze der Anwohner, zum Ta l auch 
in der Reichsgewerbeordnung (im Saar 
land noch in Kraft) in den §§ 16 ur.d 18, 
25 und 26 und BGB. 906 und 907, bespro 
chen, kann'folgendes getan werden: Der 
Rauch kann durch den Einbau technischer 
An'a en zwar rieht verhüte', do:h veess t- 
lich eingeschränkt werden. Es wurds die 
Erfahrung gemacht, daß Entstaubungsan 
lagen ganz verschieden angewandt, sich 
amortisierten. Das Höherbauen von Kä 
mmen ist nicht selten eine Notwendig 
keit und gesetzlich vorgeschrieben. Nicht 
zuletzt kann durch sachgemäße Heizung 
50 Prozent des anfallenden Staubes ver 
mieden werden. Bei Neu Planungen von 
Industrie sei darauf zu achten, daß sie 
von Wohnvierteln abgelegen und von 
Grüngürteln und Anlagen umgeben sind.
	        
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