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DIE ARBEIT" 
Oktober 1950 
«• 
Tariivertragsrecht und Sozialpolitik im Saarland 
Der heutige Stand — Was sagt die Veriassung - Wesentliche Merksätze 
Im Rahmen eines Schulungskurses 
für ar.gestellte Funktionäre dosierten 
der Präsident der Einheitsgew srk- 
schait, Heinrich Wacker, und Kollege 
Franz Rieth über das Tarifv ertrag J- 
recht und Schlichtungswesen. Wegen 
der in Gang befindlichen Tarifver 
handlungen war d ese Schulung be 
sonders wichtig. Jeder Gewerkschaft 
ler sollte über dieses Thema wenig 
stens einigermaßen unterrichtet sein. 
Deshalb wird das Wesentliche aus 
dem Vortrag hier abaedruckt. (Weitere 
aktuelle Schu ungsvorträge folgen.) 
Den ersten Vortrag hatte Kollege Wacker 
übernommen. Er vermittelte folgendes an 
schauliche Bild: Auf dem Gebiete des Ar- 
bePsrechts und der Sozialpolitik hat sich 
die Materie im Laufe der Zeit spezialisiert. 
Man muß sich, um positiv Stellung neh 
men zu können, eingehend mit dem ge 
samten Fragenkomplex befassen. Dies ist 
unerläßlich, einmal um sachlich für die 
Interessen der Schaffenden tätig sein zu 
können und ferner, um der teils unsachli 
chen, teils gehässigen Opposition wirk 
sam zu begegnen. Ein Gewerkschafts 
funktionär kann in Verhandlungen nur 
dann erfolgreich bestehen, wenn er von 
den Auslegungen anderer unabhängig ist. 
Die sozialen Probleme ballen sich wohl 
nirgends so stark zusammen wie im Saar 
land mii seinem unheimlichen Verbrauch 
an Arbeitskraft. Trotz der großen Bedeu 
tung unserer Industrie hatte sich lange 
Zeit kein wirklich modernes Arbeitsrecht 
entwickelt. Auch in der Völkerbundszeit 
waren die Verhältnisse noch recht unbe 
friedigend. Seit Schaffung des autonomen 
Saarlandes jedoch ist eine fortschrittliche 
arbeitsrechtliche Gesetzgebung in Ent 
wicklung begriffen und auf manchen Ge 
bieten bereits verwirklicht worden. Die 
jenigen, die so gerne kritisieren, soll man 
einmal veranlassen, die Sozialcesetzge- 
gebung cm der Saar mit der“ in den 
Oststaaten zu vergleichen. Nachdem im 
Saarland die 1945 angeordnete staatlich 
gelenkte Lohnpolitik überwunden ist, sind 
Lohn-, Sozial- und sonstige Wirt- 
schaftsverhandlungen die beiden maßge 
benden Kontrahenten ausschlaggebend, 
nämlich die Arbeitgeber- und Arbeitneh- 
merverbände, also die Gewerkschaften. 
U:ck aut die Veriassung 
Jetzt tritt das Tarifrecht in den Vorder 
grund und damit das Schlichtungsverfah 
ren sowie das Streik- und Aussperrungs 
recht. Hierbei ist ein besonderer Blick auf 
unsere Verfassung notwendig. Manche 
schimpfen ununterbrochen auf diese Ver 
fassung, ohne sie überhaupt zu kennen. 
Um die für die Arbeitnehmer so überaus 
wichtigen Artikel 43 bis 45 der Verfas 
sung ist in der Verfassungskommission 
des Parlaments von Mai 1947 bis Novem 
ber 1947 erbittert gerungen worden. Heute 
giii es, bei Tarifverhandlungen neben den 
Leistungen der Arbeitnehmer den Arbeit 
gebern unmißverständlich diese Artikel 
einmal vorzuhalten und sich crut die Ver 
fassung zu berufen. 
Im Vordergrund der gewerkschaftlichen 
Forderungen steht der Artikel 51: Eigen 
tum verpflichtet aegenüber dem Volk, — 
und der Artikel 52- ...im Interesse des 
Volkes. 
Dazu sagen wir: das heißt schließlich 
Nationalisierung der Großindustrien! 
In der nächsten Sitzungsperiode wird 
der Landtag dieses Thema in Angriff neh 
men. Die Energiewirtschaft, also Gas und 
Elektrizität, wird wohl aus der Privathand 
herauskommen und praktisch dem Volk 
zugeführt werden. Dort, wo die Gemein 
den an der Neugestaltung interessiert 
sind, werden sie Mitbesitzer, andernfalls 
der Staat selbst. Das bedeutet, daß nicht 
mehr eine wiUkürliche Preisgestaltincj bei 
Gas und Elektrizität erfolgen kann. Heute 
erhalten z. B. pfälzische und französi 
sche Betriebe durch Dumping von der Saar 
billiger Gas als die Saarländer. Trotzdem 
zahlt diese A.ktiengeseUschaft riesige Ge 
winne aus, also auf Kosten der saarlän 
dischen Verbraucher. Die Gewerkschaft 
ist daher sehr stark daran interessiert, aut 
eine solche Entwicklung Einfluß zu gewin 
nen, damit die Preise auf Grund der Ge 
stehungskosten berechnet werden und 
nicht nach beliebigen Kalkulationsmetho 
den einer Aktiengesellschaft. 
Volle Mitbestimmung eilordetlich 
Für die Ge werk schäften sind weiter die 
Artikel 56 bis 59 sehr wichtig. In ihnen 
ist einmal die absolute Koallhonsfreif e t 
anerkannt, ferner das Streikrecht. Die an 
erkannten Arbeitnehmer- und Arbeitge 
berverbände sind gleichberechtigt. Eine 
staatliche wirtschaftliche Lenkung kann 
nur über die Wirtschaftsgemeinschaften 
durch geführt wcrcten. Festg^sicgt ist ferner 
die Schaffung der Betriebsräte. Hierbei 
erstreben wir nach wie vor unter allen 
Umständen an Stelle der bisherigen Be- 
tnebsräteverordnung ein Eatriebsrätege- - 
aetz, das dia voile Mitbestimmung der ßr- 
beitsehmer garantiert. Das Betriebsräte- 
gesetz muß zu einer besseren Veranke 
rung der Gewerkschaften in den Betriebs 
räten führen. 
Die von der Gewerkschaft weiter gefor 
derte Schaffung ein« Arbeitskammer ist 
in jeder Beziehung berechtigt, und wir ver 
langen, daß diese Kammer endlnch er 
steht, wie es ja schon längst die zahlrei 
chen anderen Kammern vieler Berufsstän 
de gibt. 
Darüber hinaus soll dann aus allen Be 
rufskammern ein Landeswirtschaftsrat ge 
bildet werden, der in enger Zusammenar 
beit mit der Regierung seine Tätigkeit 
ausübt. Dies ist eine klare Forderung der 
Einheitsgewerkschaft. 
Im Schlußteil dozierte Kollege Wacker 
über Einzelheiten des Tarifrechts. Hierbei 
betonte er: Manche unterliegen dem Irr 
tum zu glauben, daß ein Betriebsrat tarit- 
vertragsfähig sei. Nur die Gewerkschaf 
ten sind tarifvertragsfähige Partner. 
Im sozialpolitischen Ausschuß des Land 
tags steht zur Zeit das BRG zur Beratung. 
In Zukunft müssen sich die Funktionäre 
noch stärker als bisher mit diesen Aufga 
ben befassen. Auch dann, wenn sie mei 
nen, daß sie sich damit irgendwie unpo 
pulär machen könnten. 
Einige Merksätze aus den Einzeldarle 
gungen möge jeder zur Kenntnis nehmen: 
Tarifverträge können nur schriftlich abge 
schlossen werden. In der Regel sind es 
freiwillige Vereinbarungen. Diese Verein 
barungen sind gleich zu stellen mit son 
stigen freiwilligen Absprachen und der 
beiderseitigen Annahme von Schiedssprü 
chen. Im Gegensatz dazu gibt es Ver 
bindlichkeitserklärungen, die durch ein 
Schiedsgericht gegen einen Partner aufge 
zwungen werden können. Es kann aber 
verkommen, daß die Gewerkschaft einen 
Die neuen Löhne im 
Kategorie l: 
Ofientt. Dienst 
(Koeffizient 
Kategorie II: 
100) 
— 
48,25 
Fr*. 
(Koeffizient 
Kategorie III: 
105) 
50,66 
Fra. 
(Koeffizient 
Kategorie IV: 
115) 
55,49 
Frs. 
(Koeffizient 
Kategorie V: 
120) 
*■ 
57,90 
Frs. 
(Koeffizient 
Kategorie VT: 
135) 
65,13 
Frs. 
(Koeffizient 
Kategorie VH: 
140) 
OT 
67,55 
Frs. 
(Koeffizient 
Kategorie VIII: 
155) 
74,79 
* 
Frs. 
(Koeffizient 
170) 
■= 
82,02 
Fr». 
Berufs- und betriebsfibl. Zulagen, Zusehläge 
und Zwtchösse (§ 8 der Anordnung über die 
Kest'^etzung der Löhne für die Arbeiter im Oef- 
feiitlühen Dienst) werden künftig mit 100 um- 
gereehnet. 
Beispiel: Arbeiter, Koeffizient 140, lOe/o Lei- 
stungszulage, Lohnzone I 
48.25 
Grunrllohn Koeffizient 100 
mal 
K4 
Koeffizient für Kategorie VI , 
= 
67,55 
Grontllohn in Kategorie VI 
plus 
6.75 
Leistongszulage 10<>/o 
(wird vom Gmndlohn bereehnet) 
74,30 
plus 
9,50 
Stinulenzulage 
pl US 
6,65 
Stundenzulag« 
90,45 
Effektiver Stumlenlohii 
Tarifvertrag im Frissuihaiidwerk 
Nach moncteinnger mühevoller Kleinarbeit 
kann der Industrieverband Groß- und Einzel 
handel heute den Abschluß des Tarifverträge* 
mit dem Friseurverband Saarland bekanntgeben. 
Die nachfolgenden Lohnsätze beziehen sich 
auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stun 
den einschl. der Zuschläge von der 4t. biB 48, 
Stunde. Innerhalb der Lohnione I. 
Die Reduzierungen bei niederen Lohn Ionen 
betragen wie folgt: 
in der Lohnzone II 5 tyo 
in der Lohnzon« HI 10 W» 
in der Lohnzone IV 15 °/a 
Mehrarbeit. 
Die über 48 Stunden hlnausgehend« Arbeits 
zeit ist mit dem MehrarbeitsZuschlag von 5Ü°/tj 
zrr vergüten, wobei jedoch die durch da« Fertig 
bedienen der Kunden und die Aufräumung des 
Arbeitsplatzes bedingte Ausdehnung der Arbeits 
zeit, die 20 Minuten täglich nicht Überschreiten 
darf, nicht vergütet wird, 
Reduzierungssätz# für Jugendliche unter 18 
Jahren. 
Für Jugendliche von 16 bis 17 Jahren 30 0’b 
Für Jugendliche von 17 bis 18 Jahren 20 %. 
Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Septem 
ber 1750 in Krait. 
A 
Junghcnd werker 
Stufe 1: 
a) Gesellen Im ersten Gesellenjahr 
b) Gehilfinnen mit Gesellenprüfung im ersten 
Gesellenjahr und weibliche Fachkräfte ohne 
Gesellenprüfung mit mindestens zwoi Faoh- 
jahren nach Beeidigung der L'hrzeit lOQ^Frs. 
Stufe 2: 
a) Gesellen im zweiten Gesellenjahr 
b) Gehilfinnen mit Gesellenprüfung im zweite» 
Gesellenjahr uid weiblich« Fachkrci.'e oh _ e 
Gesellenprüfung rait mindestens 3 Fach-ah- 
ren nach Beendigung der Lehrzeit 3V?« Fr*. 
Sfu ie 3: 
a) Gesellen im drillen Gesellenjahr 
b) Gehilfinnen mit Gesellenprüfung im drl^en 
Gesellenjahr und weibliche Fachkräfte ohne 
Schiedsspruch grundsätzlich ablehnen 
muß, auch wenn sie den Schiedsrichter 
angerufen hat. 
Der freiwillig abgeschlossene Tan!ver 
trag iS. verpflichtend gegenüber allen Mit 
glieder der Vertragsparteien, aber nicht 
gegenüber den nichtorganisierten Teilen. 
Nur der Organisierte kann daher bei 
Nichterfüllung gerichtlich klagen. Bis 
vor 1935 waren Klagen übrigens nur unter 
Berufung auf den Einzelarbeitsvertrag mit 
Einzelvollmachten möglich. Jetzt können 
die Organisationen klagen. Die allgemei 
ne Verbindüchkeiiserklärung ist einerseits 
von Nachteil, andererseits bringt sie Vor 
teile, weil jeder Arbeitgeber an die Abma 
chungen gebunden ist. 
Noch folgendes ist zu beachten: Ohne 
Arbeitsgerichtsbarkeit wäre das Tarifver 
tragsrecht praktisch nicht durchführbar, 
denn Streitigkeiten verschiedenartiger 
Auslegungen unter den Kontrahenten sind 
immer vorhanden und müssen daher ar- 
beitsgerichtiich geklärt werden. 
* 
Die intensive Betrachtung des vorga- 
zeichneten Themas zeigt wieder einmal, 
wie umfangreich die gewerkschaftliche 
Tätigkeit ist und wie wichtig und notwen 
dig es ist, parteipolitische und sonstige 
Störungsmomente aus einer Gewerkschaft 
herauszulassen, da mehr als genug prak 
tische Gewerkschaftsarbeit zu leisten ist. 
(Wer an weiteren Einzelheiten Interesse 
hat, wende sich an die Hauptverwaltung 
der Einheitsgewerkschaft.) 
Gesellenprüfung mit mindestens 4 Fachjah 
ren nach Beendigung der Lehrzeit 3386 Fr*. 
Stufe 4: 
a) Gesellen im vierten Geeellenjahr 
b) Gehilfinnen mit Geseilenprüfung im vierten 
Gesellenjahr und weibliche Fachkräfte ohne 
Gesellenprüfung mit mindestens 5 Fachjah 
ren nach Beendigung der Lehrzeit 3 574 Frs. 
B. 
Ecklohnstufe: 
ä) Gesellen ab fünftem Gesellenjahr, die fol 
gende Arbeiten beherrschen: 
1. die komplette Herrenbedienung oder 
2. im Damenfach Kurz- und Langhaarfrisie 
ren. Ondulieren, Wasserwellen und Dauer 
wellen. Blondieren, Tönen und Färben. 
b) Gehilfinnen mit Gesellenprüfung ab fünftem 
Gesellenjahr, die folgende Arbeiten beherr 
schen: im Damenfach Kurz- und Langhaar- 
_ frisieren. Ondulieren. Wassexwellen und 
Dauerwellen. Blondieren. Tönen und Färben. 
c) Weibliche Fachkräfte ohne Gesellenprüfung 
mit gleichen Berufsleistur.gen, jedoch mit 
mindesten 6 Berufsjahren nach Beendigung 
der Lehrzeit 3762 Ft*. 
C. 
Erst« Kräfte: 
a) Gesellen und Gehiliinnen mit Gesellenprü 
fung, die in allen im Friseurhandwerk vor 
kommenden Fächern besondere Fertigkeiten 
besitzen. 
b) Weibliche Fachkräfte ohne Gesellenprüfung 
mit gleichen Berulsleistungen. jedoch mii 
mindestens 7 Berufsjahren nach Beendigung 
der Lehrzeit. 
, Die besonderen Fertigkeiten weiblicher 
Arbeitskräfte sind auf alle iiu Dameniach 
vorkommenden Arbeiten de» Friseurhand 
werks zu erstrecken. 413* Fis. 
D. 
Sönderstufe: 
a) Arbeitskräfte, die höchste berufliche Lei 
stungen vollbringen und durch den „Friseur 
verband Saarland“ unter den eisten zehn 
Preisträgern eines internationalen Wettbe 
werbs anerkannt sind 
b) Gesellen und Gehilfinnen mit bestandener 
Meisterprüfung, die zur Führung eines Be 
triebes bestellt sind. 4514 Frs. 
E. 
Spezialfachkräit« Ihr Manikür«. Fuß- und Schön 
heitspflege. 
Jhre Einstufung erfolgt nach Leistung und Be- 
mfskönnen im Rahmen der vorstehenden Elrt- 
siufungsskala von A bis B. 
Angestellte der Säge-Industrie! 
In der Nummer 19. vom Iß. Oktober 1950 
„Die Arbeit' 4 wurde die neue Lohntabelle 
veröffentlicht. Hierzu ergeht folgende 
Richtigstellung. Da es eine Selbstver 
ständlichkeit ist, daß für die Angestell 
ten das Existenzminimum von 16Ö55 Frs. 
erreicht werden muß, beginnt die Einstu 
fung ab dem Koeffizienten 13 4 - 16 073 
Frs. Die Koeffizienten 100 bis 133 kom 
men in Wegfall. 
Mitteilung für die holzverarbeitende 
Industrie 
Der Iradustrieverband Holz hat nach er- 
nauien Bemühungen über die Lohnver- 
handlungien vom Arbeitgeberverband der 
holzverarbeitenden Industrie folgende Mit 
teilung bekommen: ,,Im benachbarten Ge 
biet Elsaß und Lothringen stehen dte Lohn 
verhandlungen für die holzverarbeitende 
Industrie vor ihrem Abschluß, so daß 
im Anschluß auch dte I.ohnverhandiuncen 
im Saarland zu einem befriedigenden Er 
gebnis geführt werden können.“ 
Die neue Situation un lohmkampi 
(Fortsetzung) 
Nach dem Warnstreik wurden tür die 
einzelnen Fachgruppen innerhalb des i. V. 
Nahrung und Genuß geringe Lohnerhö- 
höhungen erzielt. Die neu gastei.ten For 
derungen des Verbandes belaufen sich 
aut eine Erhöhung von 20 o/o, die von Ar 
beitgeberseite abgeiehnt wurde und nun 
vor dem Schlichtungsausschuß entschie 
den wird. 
I. V. Verkehr und Transport. Für ehe Ar 
beiter im öffentlichen Dienst wurde eine 
Lohnerhöhung von 10 o/o bewilligt. Die 
Verhandlungen mit dem Ziele der Erhö 
hung der Angesieiltengehäiter dauern 
noch an. Für die Arbeiter und Angestell 
ten der Speditionsbetriebe wurde eine Er 
höhung von 10 o/o festgesetzt. 
Der I, V. Groß- und Einzelhandel war 
gezwungen, den Schlichtungsausschuß aa- 
zurufen, der am 31. 10. einen Spruch fällen 
w,rd. Die Arbeitgeber hatten die Ver 
handlungen abgelehnt, nachdem der I. V. 
sich nicht bereiterklärte, das von der 
Regierung festgesetzte Existenzminimum 
zu unterschreiten. 
I. V. Holz. Die Arbeitgeber der holzver 
arbeitenden Industrie gaben bekannt, daß 
sie zum Abschluß der Verhandlungen be 
reit seien, wenn das Ergebnis der Lohn.- 
verhandlungen, die zur Zeit in Elsaß-Loth 
ringen geführt werden, vorläge. Demzu 
folge beabsichtigen die Arbeitgeber die 
Angleichung. Für den I. V. bleibt abzu 
warten, wie diese Verhandlungen auslal 
len. Er wird aut Grund der besonderen 
Fabrikationsverhältnisse im Saarland, die 
mit denen in Elsaß-Lothringen nicht ver 
gleichbar sind, seine Forderungen formu 
lieren. 
In vereinzelten Bemeben der Beruts- 
gruppe Leder und Bekleidung sind, wie 
wir Bereits berichteten, Ueberbrückungs- 
gefder ausgezahlt worden, ln den letzten 
Verhandlungen mit der Textil- und Leder 
industrie kam es zu keinem positiven Er 
gebnis. Die tagende Lohnkommission be 
schloß, die Verhandlungen abzubrechen 
und zur schnelleren Erledigung der Forde 
rungen den Schlichtungsausschuß in An 
spruch zu nehmen. Für die Maßschneide 
reien wird der Schiedspruch des Schlich 
ters bereits am 27. 10. erwartet. 
Der I. V. Fabrikarbeiter führte am Frei 
tag, dem 20. 10., Verhandlungen mit dem 
Fach- und Arbeitgeberverband der che 
mischen Industrie, in denen seitens der 
Arbeitgeber eine Lohnerhöhung von 8 Wo 
angeboten wurde. Der I. V. brachte die 
Forderung auf Erhöhung von 12 o,-o als Ge 
genvorschlag ein. Die Verhandlungen 
werden fortgesetzt. 
„Meinen Seinen Petntt kein 
Seweikschaftier mehr..." 
Unter dieser Ueberschrift veröffentlich 
ten wir in der letzten Nummer der „Ar 
beit“ einen Vorfall, der sich bei der Firma 
David, Sax u. Co. in Neunkirchen zutrug. 
Der Vorfall hat unter der Arbeitnehmaz- 
schaft, ja sogar in Unternehmerkreisen, 
wegen des asozialen Verhaltens des Be 
treffenden, Empörung hervorgerufen. 
Wir sind heute in der Lage, über will 
kürliche Maßnahmen der Betriebsleitung 
gegenüber der fleißigen Belegschaft wei 
tere Einzelheiten festzustellen. Während 
eine andere Firma der gleichen Branche 
in Neunkirchen die Löhne, infolge der ge 
stiegenen Lebenshaltungskosten und der 
Verordnung über den Mindeststundeniohn 
erhöht hat, gehen Näherinnen bei der Fir 
ma David, Sax u. Co. mit einem Stunden 
lohn von 31 Frs. nach Hause. Näherinnen 
mit mehr als drei Berufsjahren erhalten 
52 Frs., und solche mit mehr als fünf Be 
rufsjahren 56 Frs. Die Arbeitnehmer über 
21 Jahre erhalten nur 11 Arbeitstage Ur 
laub. Die Mehrarbeitszuschläge von 25 »o 
wurden bis heute noch nicht bezahlt. Die 
Nachzahlung dieses Zuschlages wurde 
von dem Vertreter des Industrieverban- 
des der Einheitsgewerkschaft gefordert, 
woraut die Firma sofort die 40-Stunden- 
woche einführte. Typisch für diesen Ar 
beitgeber ist auch folgende Willkürmaß- 
nahme, wonach er den Arbeitnehmern, die 
sich nicht am Streik beteiligten, das ihnen 
zastehende Existenzminimum zahlte und 
außerdem einen Warengutschein aushän- 
digle, während er den Arbeitnehmern, die 
sich am Warnstreik beteiligten und das 
Existenzminimum zuvor schon erhalten 
hatten, nach dem Warnstreik d9n frühe 
ren geringeren Lohn wieder auszahlte. 
Derartige Willkürmaßnahmen sind nicht 
geeignet, die Arbeitsfreudigkeit der in die 
sem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer 
zum Wähle des Betriebes zu steigern und 
den sozialen Frieden zu gewährleisten. 
Den aufbauwilligen Arbeitnehmern und 
der Gewerkschaft kann es nicht zugemu 
tet werden, tatenlos zuzusehen und mitzu 
erleben, wie der Betrieb sich durch wei 
teren Ausbau und Investierung von größe 
ren Kapitalien täglich erweitert und das 
nicht zuletzt aut Kosten der Einbehaltung 
an Löhnen der dort Baschäftigtan. Die 
Einheitsgewerkschaft fordert nach wie vor 
die gerechte Einstufung und Entlohnung 
aller Arbeiterinnen und Arbeiter nach den 
bestehenden Geselasen, Verfügungen und 
Tarifverträgen und sofortige Nachzahlung 
der den Arbeitnehmern vor enthalte neu Zu 
schläge.
	        
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