Full text: 1950 (0005)

Oktober 1950 
Seite 5 
Ohne Gewerkschaften geht es nicht! 
Wenn man die Tagungen, Entschließun 
gen und Beschlüsse, die sich mit einem 
„Neuen Europa“ beschäftigt haben, zahl 
enmäßig erfassen sollte, dann käme 
schon eine sehr schöne Endsumme her 
aus. Wenn die Barauslagen der einzelnen 
Deputationen, die Zeit und die aufge 
wandte Kraft in klingende Münze umwer 
ten könnte, dann hätte mit dieser Summ« 
im „alten Europa“ mancher Notstand und 
manches Elend beseitigt werden können, 
Gemäß den vielen Bemühungen von be 
stimmt ernst zu nehmenden europäischen 
Menschen, müßten schon Früchte sicht 
bar sein. Aber das ist noch nicht der 
Fall. „Woran liegt das?“ Wir kommen 
dabei zu der Feststellung, daß das alt« 
Europa sich große Verdienste in der übrir 
gen Welt erworben hat. Es waren sein* 
Söhne, welche als Forscher und Entdek- 
ker die übrige Welt erschlossen haben. 
Sie haben die übrige Welt mit den Errun 
genschaften der Technik und Wissenschaft 
vertraut gemacht, und man bot ihr euro 
päische Kultur. Zuerst kamen die Ent 
decker und Eroberer mit loser Hand und 
losem Schwert. Ihnen folgte das Amei 
senheer des internationalen Handels, teil« 
Pioniere, unter staatlicher Aufsicht, teil* 
Freibeuter auf eigene Faust. Gewiß, di« 
entdeckten Völker waren vielfach geleh 
rige Schüler. Sie waren nicht nur willig« 
und fleißige Lehrlinge, denn sie beweisen 
seit langem, daß sie auch selbständig 
denken und handeln können, daß sie ihr 
Examen bestanden haben, und daß si« 
des Lehrmeisters nicht bedürfen. 
Wir erleben heute, daß Europa im „Welt 
theater“ vom ersten Platz auf die unteren 
Ränge verdrängt wird — und ob es will 
oder nicht, es verliert beständig an sei 
ner weltwirtschaftlichen und weltpoliti 
schen Bedeutung. 
Viele veramwortungsbewußte Menschen 
in Europa haben dieses eingesehen und 
verkennen nicht die Lage, worin sich un 
ser Kontinent befindet. Sie haben einge 
sehen, daß der „Güterzug“ Europa auf ei 
nem toten Gleise steht, und sie wollen 
ihn wieder flott machen. Ein Ministerrat 
und ein Europarat sollen Europa wieder 
flott machen. In Straßburg sollte dieses 
geschehen. Von der diesjährigen Straß 
burger Tagung hatten sich manche etwa» 
Positives erhofft. Leider wurde diese Hoff 
nung nicht erfüllt. 
Wenn wir die Dinge in den einzelnen 
Ländern betrachten, dann stellen wir fest, 
daß fast <jUe europäischen Völker irgend 
wie vorbelastet sind, oder ein Bleigewicht 
an den Beinen hängen haben. Die größte 
Vorbelastung scheint die natianalstaatli- 
che Bindungenaufzugeben. Um so leich 
ter hat es aber di« Jugend, besonders die 
Arbeiterjugend. Mit Freude und Stolz kön* 
nen wir feststellen, daß neben der studie 
renden Jugend die Arbeiterjugend schon 
Sie müssen ihn gesehen haben 
bei 
G. M. B. H. 
GEPFLEGTE HERRENKLEIDUNO 
RATHAUSSTRASSE 1 
verschiedene wertvolle internationale Ta 
gungen veranstaltet hat. Bei diesen Zu 
sammenkünften, die von 200—300 jungen 
Menschen aus vielen europäischen Län 
dern besucht waren, zeigten sich keine 
Schwierigkeiten bezüglich der national- 
staatlichen Bindungen. Die einzige, die 
bestand, war die „Sprachengrenze“. Hier 
können und müssen wir als Gewerkschaft 
ler einsetzen,. Jeder Jungarbeiter und jede 
Jungarbeiterin soll durch Sprachstudieren 
helfen, die Grenze zu überwinden. In un 
seren Verbandsorganen, in unseren Zeit 
schriften müssen wir die Lage und die 
Verhältnisse der Arbeiterschaft in den 
einzelnen Ländern behandeln. Wir müs 
sen für die Zukunft mehr wie dieses in 
der Vergangenheit der Fall war, die Soli 
darität und die Verbundenheit mit der Ar 
beiterschaft und besonders mit der Ju 
gend der übrigen europäischen Länder 
zum Ausdruck bringen. 
Ohne die Arbeiterschaft kann man kein 
neues Europa gestalten. Es kann nicht nur 
im Ministerrat, oder im Europarat, oder 
von den einzelnen Re-gierungsvertreteru 
mit ihren Sonderinäeressen gestaltet wer 
den; denn diese haben vielfach für di 9 
Belange der Arbeiterschaft nicht das rich 
tige Verständnis. Sehen wir uns dis Zu 
sammensetzung dter Saardelegation ein 
mal näher an. Ohne die Zusammenset 
zung der einzelnen Delegationen beruflich 
einzeln untier die Lupe zu nehmen, läßt 
sich mit Bestimmtheit sagen, daß bei der 
Saardelegation die Gewerkschaften nicht 
vertreten sind, obschon diese die größte 
Berufsgruppe verkörpern. 
Wir benötigen kein juristisch ausgeklü 
geltes Europa, sondern wir brauchen «in 
Europa, welches klar und eindeutig von 
den breiten Massen des Volkes, beson 
ders von der Arbeiterschaft, gestaltet und 
getragen wird. 
Was von der Saardelegation zum Euro- 
parat zu sagen ist, gilt mit erhöhter Be 
deutung für die Vorarbeiten zum Schu- 
manplan. Die saarländischen Gewerk 
schaften haben das Recht zu verlangen, 
mitbestimmend gehört zu werden. Die 
Dinge liegen doch so: Frankreich bekommt 
Mittel aus der Marshaihilfe, Westdeutsch 
land ebenfalls. Frankreich hat seine In 
dustrie schon zum Teil mit Marshalgel- 
dern modernisiert, Deutschland ist dabei. 
Dazwischen liegen wir, das Saarland. 
Wenn wir keine Marshaihilfe bekommen, 
dann veraltert unsere Industrie noch mehr, 
wir kommen unter die Räder und die Ar 
beiterschaft muß die Kos en be ahlen. Aus 
alledem muß man die Konsequenzen 
ziehen. H. H. 
Wie alt werden 
die Knappschaftsrentner X 
lieber das durchschnittliche Lebensalter, in 
dem die Rentenempfänger sterben und damit 
aus dem Bezüge der Rente Ausscheiden, liegen 
seit langen Jahren Aufzeichnungen bei der 
Ruhr-Knappschaft vor. Dieses durchschnitt 
liche Sterbealter wird ermittelt, indem beim 
(Tode jedes Rentenempfängers das erreichte 
Lebensalter für alle gestorbenen Rentner durch 
die Zahl der Sterbeffille geteilt wild. 
Für die Knappschaftsvollrentner, das sind die 
Invaliden, die wegen Vollendung des 63. Le 
bensjahres oder wegen Invalidität die Rente 
beziehen, betrug dieses durchschnittliche 
Sterbealter 
1933 67 Jahre 4 Monate 
1938 71 Jahre 4 Monate 
1943 70 Jahre 0 Monate 
1948 68 Jahre 6 Monate 
1949 69 Jahre 0 Monate 
in den ersten sieben Monaten des Jahres 
1950 69 Jahre 8 Monate 
Am 1. Juli 1950 waren bei der Ruhr-Knapp 
schaft 113 408 Empfänger der Knappschafts- 
vollrente vorhanden, die sich altersmäßig wie 
folgt gliedern i 
80« 
— 0,7 «M 
unter 40 Jahren 
5 221 
"■ 4,6 «/o 
zwischen 40 u. 50 Jahr.' 
12 213 
— 10,7 o/o 
zwischen 50 u. 60 Jahr. 
45 251 
— 39,9 o/o 
zwischen 60 u. 70 Jahr. 
42 864 
— 37,9 o/o 
zwischen 70 u. 80 Jahr, 
6 877 
— 6,0 o/o 
zwischen 80 u. 90 Jahr. 
176 
— 0,2 o/o 
über 90 Jahren 
113 408 
— *100,0 o/o 
Entsprechend der allgemeinen Bevölkerungs 
statistik übersteigt auch das Alter der Berg 
arbeiterfrauen das der Bergleute um ein be 
trächtliches. Dem durchschittlichen Sterbe- 
alter von 69 Jahren 8 Monaten der Knapp 
schaftsvollrentner steht ein durchschnittliches 
Sterbealter der Witwen von 75 Jahren nnd 
2 Monaten gegenüber. 
Am 1. Juli 1950 waren bei der Ruhr-Knapp» 
vorhanden, 
gliedern i 
1388 
4 458 
mm 
J3 425 
mm 
32143 
mm 
28 368 
mm 
6 889 
mm 
359 
mm 
die sich altersmäßig wie folgt 
1,8* 
8,1 * 
15,4 * 
87,0 * 
82,6 * 
7,9* 
0,4«/« 
unter 40 Jahren 
zwischen 40 h. 50 Jahr,' 
zwischen 50 u. 60 Jahr, 
zwischen 60 u. 70 Jahr, 
zwischen 70 u, 80 Jahri 
zwischen 80 a. 90 Jahr» 
über 10 Jahren 
07 030 ~ 
An unsere Leser! 
Die Arbeit erscheint nach wie vor alle 14 
Tage regelmäßig. Beschwerden über WicbtbeÜe- 
ferung sind unverzüglich an den Kollegen Hugo 
Fell, Verlag „Die Arbeit“, Saarbrücken 3, 
Brauerstraßc 6—8, zu richten. 
IIIIUiitillM|ltmilllll4UIUlUUHMllillllfi4imill4tHillUlllliJltlUllHtUl)UIIII!ttllllUIIHIum 
Das Oberste USA-Bundesgericht — Sein 
Einfluß auf das Arbeitsleben. 
„Das Oberste Bundesgericht der Vereinigten 
Staaten von Amerika und »ein Einfluß auf das 
Arbeitsleben“ ist der Titel einer etwa 30seitigen 
Schrift, die von Dr. K. H. Sundermann im Deut 
schen Heimat-Verlag in Bielefeld erschienen ist 
(preis 1.80 ^M), 
Von einer geschichtlichen Betrachtung aus 
gehend, legt der Verfasser den Aufgabenkreis 
und die gegenwärtige Struktur des Obersten Bun 
desgerichts der USA dar. Er überzeugt durch 
eine Auswahl von Entscheidungen des Gericht« 
auf arbeitsrechtlichem und sozialpolitischem Ge 
biet von seiner Bedeutung und den Einfluß auf 
Arbeite- und Wirtschaftsleben. Besonderes Inter 
esse verdient die Darstellung der Entscheidung 
über das Bundesgesetz zur Regelung von Ar- 
bejtsbeziehungen (Wagner-Act vom 5. Juni 1935). 
„Was, Sie kommen mit Ihrem Lohn nicht 
aus?... Ich lebe seit Jahren schon vom 
Zusetzen!?t“ 
tBciefkasten 
V. & B. Mexzig. Ihre Frage ist zu bejahen. 
Ob die organisierte Belegschaft einer Abteilung 
berechtigt ist, die Zusammenarbeit mit einem 
oder mehreren Unorganisierten abzulehnen, geht 
aus dem Artikel „Arbeit und Recht, Entlassen — 
weil unorganisiert“ hervor, den wir in dieser 
Ausgabe veröffentlichen. 
K. Saarbrücken. Auch in Deutschland sind die 
Preise ständig am Steigen. Der Preis für Ge 
treide-Erzeugnisse ist in der Zeit vom 15. Juni bis 
11. August um 20,3 Prozent angewachen, Schwei 
nefleisch um 15,8 Prozent, Speiseöl, Schweine 
schmalz und Fleischprodukfce, besonders die 
gängigen Wurstsorten, sind noch stärker ge 
stiegen. 
Wl., Neunkircban. Die Gesamtzahl der Arbeits 
losen in der Bundesrepublik ging im Monat Au 
gust um 110 716 zurück. Im Augenblick werdea 
% 341 206 Arbeitslose gezählt 
B.- Sf. Wendel. In der Schweiz kann man für 
40 Schweizer Franken (3 500 ffrs.) einen leistungs 
fähigen Haushgltskühlschrank in monatlicher 
Miete erhalten, Dob Gute daran ist daß, wenn 
man eines Tages einen Eisschnmk kaufen 
möchte, alle bezahlten Mieten voll angerechnet 
werden. 
K., Saarbrücken, Es ist möglich, vom Saar 
land nach Ostdeutschland Liebespakete zu schik-< 
kea, und zwar mehrere verschiedene Arten, de 
ren Preis zwischen 1500 und 2500 Frs. schwankt 
Nur Lebensmittel, kein Tabak, sind zugelassen. 
Nähere Einzelheiten sind durch die Arbeiter 
wohlfahrt, Saarbrücken, Warodtstraße, zu er 
fahren, 
L D* Altenkessel. Ihr Schreiben haben wir 
an den Club der Buchfreunde weitergeleitet, 
von dem Sie Einzelheiten erfahren werden. 
Das fOhrend« Fachgeschäft für Herren- und Knabenbefcleidung 
SAARBRÜCKEN G. m. b. H, Rathausstraße 3-5 
Vom Werdegang des Betriebsrätegesetzes 
D i« Grundgedanken des heutigen Be- 
triebsräterechts haben ihre£ Ursprung 
in der vor über 100 Jahren stattgefundenea 
verfassungsgebenden Nationalversamm 
lung in der Pcrulskirche in Frankfurt 1848/ 
1849. In ihrem volkswirtschaftlichen Aus 
schuß hatte die Nationalversammlung den 
Entwurf einer deutschen Gewerbeordnung 
fertiggestellt, der in den §§ 42 und 43 vor 
sieht, daß in jeder Fabrik ein Fabrikaus- 
schuß zu wählen ist, der die Befugnis ha 
ben sollte, in Streitigkeiten zwischen Ar 
beitgebern und Arbeitnehmern zu vermit 
teln. Dieser Fabrikausschuß sollte weiter 
die Befugnis haben, eine Fabrikordnung 
autzustellen, Krankenunfcerstützungskas- 
sen ednzurichten, bei Lohnvereinbarungen 
und Aufrechterhaltung deT betrieblichen 
Ordnung mitzuwirken. Diese damals in 
der Gewerbeordnung festgehalbenen Ge 
danken wurden in die vom Norddeut 
schen Bund 1869 geschaffene Gewerbe 
ordnung leider nicht mit auf genommen. 
Erst mit dem Arbeitsschutzgesetz vom 
1. 6. 1891 (jetzt 7. Titel der Gewerbe 
ordnung) fand der Gedanke einer Rege 
lung der Betriebsorganisation eine gesetz 
liche Verankerung und brachte den An 
fang zur Bildung von Arbeiterausschüssen. 
In § 134 der Gewerbeordnung wurde die 
Errichtung von Arbeitemusschüssen ge 
stattet, die Errichtung war jedoch von der 
Entscheidung der Arbeitgeber abhängig, 
und die Tätigkeit solcher Ausschüsse be 
schränkte sich auf die Mitwirkung bei Ein 
richtung und Benutzung von Wohlfahrts 
einrichtungen und anderer untergeordne 
ter Fragen. Praktische Bedeutung hatten 
solche Arbeiterausschüsse noch nicht. 
Mit dem preußischen Berggesetz 1905 
Und 1909 trat dann eine Aufwärtsentwick 
lung ein. Bei allen Bergbaubetrieben über 
100 Mann waren Arbeitsausschüsse zu bil 
den. Diese obligatorischen Arbeitsaus 
schüsse hatten die Aufgaben und Befug 
nisse, Wünsche, Anträge und Beschwer 
den den Arbeitgebern vorzutragen, bei der 
Verwaltung von sozialen Einrichtungen 
mitzuwirken, auf die Sicherheit ln den 
Bergbetrieben, zu achten* Neben dem 
preußischen Berggesetz wurde etwa zur 
leichen Zeit in den übrigen Teilen de* 
eichea ähnliche Bestimmungen einga- 
führt. 
Mit der Einführung des Gesetzes über 
Öen Vaterländischen Hilfsdienst tm Ds- 
Eember 1916 trat ein weiteres neues Ent- 
wickkfcngsmoment in der Geschichte des 
Arbeiterrechtes ein. Nach § 11 dieses Ge 
setzes mußten in allen gewerblichen Hilfs 
dienstbetrieben mit über 50 Arbeitern oder 
Angestellten, Arbeiter- und Angestellten- 
Ausschüsse errichtet werden. Diesen 
Ausschüssen oblag es, Fragen, die sich 
auf Betriebseiniichtungen, Lohn- und son 
stige Arbeitsbedingungen bezogen» mit 
dem Arbeitgeber zu verhandeln. Wenn 
über Lohn- und Arbeitsbedingungen zwi 
schen Arbeitgebern und Arbeitsausschuß 
eine Einigung nicht zustande kam, hatten 
sie das Recht, den durch dieses Gesetz 
erstmalige gebildeten Schlichtungsaus 
schuß anzurufen. Der Schlich tun g saus - 
schuß setzte sich aus einem Vorsitzenden, 
j« drei Vertretern der Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer zusammen. 
Diese Arbeiter- und Angestelltemaus- 
schüsse, die für kurze Zeit 1918 von den 
Arbeiter- und Soldatenräten abgelöst wu r 
den, fanden mit dar Verordnung vom 23. 
Dezember 1918 über Tarifverträge, Arbei 
ter- und Angestelltenausschüsse und 
Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten eine 
weitere fortgeschrittene gesetzliche Ver 
ankerung. Die Verordnung vom 23. 12, 
1918 bestand aus drei Teilen. Der erste 
Teil befaßte sich mit den Fragen der Ta 
rifverträge, der zweite Teil mit den Arbei 
ter- und Angestelltenausschüssen und der 
dritte Teil emeut mit der Schlichtung von 
Arbeitsstreiiigkeiten. Aus dem zweiten 
Teil hat das Betriebsräterecht einen neuen 
Auftrieb erhalten. Nach diesem Teil muß 
ten in allen Betrieben und Verwaltungen; 
des öffentlichen und privaten Rechts mit 
mehr als 20 Arbeitern jetzt Arbeiteraus 
schüsse, mit solchen mit mehr als 2Q An 
gestellten Angestelltenausschüsse in un 
mittelbarer geheimer Verhältniswahl ge 
wählt werden. Diese Ausschüsse hatten 
die Aufgabe, die wirtschaftlichen Inter 
essen der Arbeiter und Angestellten ge 
genüber dem Arbeitgeber wahrzunehmen, 
in Fragen der Unfall- und Geusndheitsge- 
fahr und des Arbeitsfriedens mitzuwirken, 
ebenso bei Lohn- und Gehaltsfragen und 
sonstigen Fragen der Arbeitsverhältnisse 
Ira Einvernehmen mit den Gewerkschaf 
ten. 
Die Verordnung vom 23. 12. 1918, die am 
18. 1. 1919 auf die Betrieb« des Bergbaues 
ausgedehnt wurde, stellt jedoch 1m Zug« 
der Rechtsentwicklung zum Betriebsräte 
gesetz nur eine Zwischenlösung dar. 
In dem Artikel 165 der Weimarer Ver 
fassung wurde bestimmt, daß die Arbei 
ter und Angestellten dazu berufen sind« 
gleichberechtigt in Gemeinschaft mit dem 
Unternehmer an der Regelung der Lohn 
end Arbeitsbedingungen sowie an der 
gesamten wirtschaftlichen Entwicklung 
der produktiven Kräfte mitzuwirken. 
(Schluß folgt) 
KXMHfc
	        
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