Oktober 1950
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Ohne Gewerkschaften geht es nicht!
Wenn man die Tagungen, Entschließun
gen und Beschlüsse, die sich mit einem
„Neuen Europa“ beschäftigt haben, zahl
enmäßig erfassen sollte, dann käme
schon eine sehr schöne Endsumme her
aus. Wenn die Barauslagen der einzelnen
Deputationen, die Zeit und die aufge
wandte Kraft in klingende Münze umwer
ten könnte, dann hätte mit dieser Summ«
im „alten Europa“ mancher Notstand und
manches Elend beseitigt werden können,
Gemäß den vielen Bemühungen von be
stimmt ernst zu nehmenden europäischen
Menschen, müßten schon Früchte sicht
bar sein. Aber das ist noch nicht der
Fall. „Woran liegt das?“ Wir kommen
dabei zu der Feststellung, daß das alt«
Europa sich große Verdienste in der übrir
gen Welt erworben hat. Es waren sein*
Söhne, welche als Forscher und Entdek-
ker die übrige Welt erschlossen haben.
Sie haben die übrige Welt mit den Errun
genschaften der Technik und Wissenschaft
vertraut gemacht, und man bot ihr euro
päische Kultur. Zuerst kamen die Ent
decker und Eroberer mit loser Hand und
losem Schwert. Ihnen folgte das Amei
senheer des internationalen Handels, teil«
Pioniere, unter staatlicher Aufsicht, teil*
Freibeuter auf eigene Faust. Gewiß, di«
entdeckten Völker waren vielfach geleh
rige Schüler. Sie waren nicht nur willig«
und fleißige Lehrlinge, denn sie beweisen
seit langem, daß sie auch selbständig
denken und handeln können, daß sie ihr
Examen bestanden haben, und daß si«
des Lehrmeisters nicht bedürfen.
Wir erleben heute, daß Europa im „Welt
theater“ vom ersten Platz auf die unteren
Ränge verdrängt wird — und ob es will
oder nicht, es verliert beständig an sei
ner weltwirtschaftlichen und weltpoliti
schen Bedeutung.
Viele veramwortungsbewußte Menschen
in Europa haben dieses eingesehen und
verkennen nicht die Lage, worin sich un
ser Kontinent befindet. Sie haben einge
sehen, daß der „Güterzug“ Europa auf ei
nem toten Gleise steht, und sie wollen
ihn wieder flott machen. Ein Ministerrat
und ein Europarat sollen Europa wieder
flott machen. In Straßburg sollte dieses
geschehen. Von der diesjährigen Straß
burger Tagung hatten sich manche etwa»
Positives erhofft. Leider wurde diese Hoff
nung nicht erfüllt.
Wenn wir die Dinge in den einzelnen
Ländern betrachten, dann stellen wir fest,
daß fast <jUe europäischen Völker irgend
wie vorbelastet sind, oder ein Bleigewicht
an den Beinen hängen haben. Die größte
Vorbelastung scheint die natianalstaatli-
che Bindungenaufzugeben. Um so leich
ter hat es aber di« Jugend, besonders die
Arbeiterjugend. Mit Freude und Stolz kön*
nen wir feststellen, daß neben der studie
renden Jugend die Arbeiterjugend schon
Sie müssen ihn gesehen haben
bei
G. M. B. H.
GEPFLEGTE HERRENKLEIDUNO
RATHAUSSTRASSE 1
verschiedene wertvolle internationale Ta
gungen veranstaltet hat. Bei diesen Zu
sammenkünften, die von 200—300 jungen
Menschen aus vielen europäischen Län
dern besucht waren, zeigten sich keine
Schwierigkeiten bezüglich der national-
staatlichen Bindungen. Die einzige, die
bestand, war die „Sprachengrenze“. Hier
können und müssen wir als Gewerkschaft
ler einsetzen,. Jeder Jungarbeiter und jede
Jungarbeiterin soll durch Sprachstudieren
helfen, die Grenze zu überwinden. In un
seren Verbandsorganen, in unseren Zeit
schriften müssen wir die Lage und die
Verhältnisse der Arbeiterschaft in den
einzelnen Ländern behandeln. Wir müs
sen für die Zukunft mehr wie dieses in
der Vergangenheit der Fall war, die Soli
darität und die Verbundenheit mit der Ar
beiterschaft und besonders mit der Ju
gend der übrigen europäischen Länder
zum Ausdruck bringen.
Ohne die Arbeiterschaft kann man kein
neues Europa gestalten. Es kann nicht nur
im Ministerrat, oder im Europarat, oder
von den einzelnen Re-gierungsvertreteru
mit ihren Sonderinäeressen gestaltet wer
den; denn diese haben vielfach für di 9
Belange der Arbeiterschaft nicht das rich
tige Verständnis. Sehen wir uns dis Zu
sammensetzung dter Saardelegation ein
mal näher an. Ohne die Zusammenset
zung der einzelnen Delegationen beruflich
einzeln untier die Lupe zu nehmen, läßt
sich mit Bestimmtheit sagen, daß bei der
Saardelegation die Gewerkschaften nicht
vertreten sind, obschon diese die größte
Berufsgruppe verkörpern.
Wir benötigen kein juristisch ausgeklü
geltes Europa, sondern wir brauchen «in
Europa, welches klar und eindeutig von
den breiten Massen des Volkes, beson
ders von der Arbeiterschaft, gestaltet und
getragen wird.
Was von der Saardelegation zum Euro-
parat zu sagen ist, gilt mit erhöhter Be
deutung für die Vorarbeiten zum Schu-
manplan. Die saarländischen Gewerk
schaften haben das Recht zu verlangen,
mitbestimmend gehört zu werden. Die
Dinge liegen doch so: Frankreich bekommt
Mittel aus der Marshaihilfe, Westdeutsch
land ebenfalls. Frankreich hat seine In
dustrie schon zum Teil mit Marshalgel-
dern modernisiert, Deutschland ist dabei.
Dazwischen liegen wir, das Saarland.
Wenn wir keine Marshaihilfe bekommen,
dann veraltert unsere Industrie noch mehr,
wir kommen unter die Räder und die Ar
beiterschaft muß die Kos en be ahlen. Aus
alledem muß man die Konsequenzen
ziehen. H. H.
Wie alt werden
die Knappschaftsrentner X
lieber das durchschnittliche Lebensalter, in
dem die Rentenempfänger sterben und damit
aus dem Bezüge der Rente Ausscheiden, liegen
seit langen Jahren Aufzeichnungen bei der
Ruhr-Knappschaft vor. Dieses durchschnitt
liche Sterbealter wird ermittelt, indem beim
(Tode jedes Rentenempfängers das erreichte
Lebensalter für alle gestorbenen Rentner durch
die Zahl der Sterbeffille geteilt wild.
Für die Knappschaftsvollrentner, das sind die
Invaliden, die wegen Vollendung des 63. Le
bensjahres oder wegen Invalidität die Rente
beziehen, betrug dieses durchschnittliche
Sterbealter
1933 67 Jahre 4 Monate
1938 71 Jahre 4 Monate
1943 70 Jahre 0 Monate
1948 68 Jahre 6 Monate
1949 69 Jahre 0 Monate
in den ersten sieben Monaten des Jahres
1950 69 Jahre 8 Monate
Am 1. Juli 1950 waren bei der Ruhr-Knapp
schaft 113 408 Empfänger der Knappschafts-
vollrente vorhanden, die sich altersmäßig wie
folgt gliedern i
80«
— 0,7 «M
unter 40 Jahren
5 221
"■ 4,6 «/o
zwischen 40 u. 50 Jahr.'
12 213
— 10,7 o/o
zwischen 50 u. 60 Jahr.
45 251
— 39,9 o/o
zwischen 60 u. 70 Jahr.
42 864
— 37,9 o/o
zwischen 70 u. 80 Jahr,
6 877
— 6,0 o/o
zwischen 80 u. 90 Jahr.
176
— 0,2 o/o
über 90 Jahren
113 408
— *100,0 o/o
Entsprechend der allgemeinen Bevölkerungs
statistik übersteigt auch das Alter der Berg
arbeiterfrauen das der Bergleute um ein be
trächtliches. Dem durchschittlichen Sterbe-
alter von 69 Jahren 8 Monaten der Knapp
schaftsvollrentner steht ein durchschnittliches
Sterbealter der Witwen von 75 Jahren nnd
2 Monaten gegenüber.
Am 1. Juli 1950 waren bei der Ruhr-Knapp»
vorhanden,
gliedern i
1388
4 458
mm
J3 425
mm
32143
mm
28 368
mm
6 889
mm
359
mm
die sich altersmäßig wie folgt
1,8*
8,1 *
15,4 *
87,0 *
82,6 *
7,9*
0,4«/«
unter 40 Jahren
zwischen 40 h. 50 Jahr,'
zwischen 50 u. 60 Jahr,
zwischen 60 u. 70 Jahr,
zwischen 70 u, 80 Jahri
zwischen 80 a. 90 Jahr»
über 10 Jahren
07 030 ~
An unsere Leser!
Die Arbeit erscheint nach wie vor alle 14
Tage regelmäßig. Beschwerden über WicbtbeÜe-
ferung sind unverzüglich an den Kollegen Hugo
Fell, Verlag „Die Arbeit“, Saarbrücken 3,
Brauerstraßc 6—8, zu richten.
IIIIUiitillM|ltmilllll4UIUlUUHMllillllfi4imill4tHillUlllliJltlUllHtUl)UIIII!ttllllUIIHIum
Das Oberste USA-Bundesgericht — Sein
Einfluß auf das Arbeitsleben.
„Das Oberste Bundesgericht der Vereinigten
Staaten von Amerika und »ein Einfluß auf das
Arbeitsleben“ ist der Titel einer etwa 30seitigen
Schrift, die von Dr. K. H. Sundermann im Deut
schen Heimat-Verlag in Bielefeld erschienen ist
(preis 1.80 ^M),
Von einer geschichtlichen Betrachtung aus
gehend, legt der Verfasser den Aufgabenkreis
und die gegenwärtige Struktur des Obersten Bun
desgerichts der USA dar. Er überzeugt durch
eine Auswahl von Entscheidungen des Gericht«
auf arbeitsrechtlichem und sozialpolitischem Ge
biet von seiner Bedeutung und den Einfluß auf
Arbeite- und Wirtschaftsleben. Besonderes Inter
esse verdient die Darstellung der Entscheidung
über das Bundesgesetz zur Regelung von Ar-
bejtsbeziehungen (Wagner-Act vom 5. Juni 1935).
„Was, Sie kommen mit Ihrem Lohn nicht
aus?... Ich lebe seit Jahren schon vom
Zusetzen!?t“
tBciefkasten
V. & B. Mexzig. Ihre Frage ist zu bejahen.
Ob die organisierte Belegschaft einer Abteilung
berechtigt ist, die Zusammenarbeit mit einem
oder mehreren Unorganisierten abzulehnen, geht
aus dem Artikel „Arbeit und Recht, Entlassen —
weil unorganisiert“ hervor, den wir in dieser
Ausgabe veröffentlichen.
K. Saarbrücken. Auch in Deutschland sind die
Preise ständig am Steigen. Der Preis für Ge
treide-Erzeugnisse ist in der Zeit vom 15. Juni bis
11. August um 20,3 Prozent angewachen, Schwei
nefleisch um 15,8 Prozent, Speiseöl, Schweine
schmalz und Fleischprodukfce, besonders die
gängigen Wurstsorten, sind noch stärker ge
stiegen.
Wl., Neunkircban. Die Gesamtzahl der Arbeits
losen in der Bundesrepublik ging im Monat Au
gust um 110 716 zurück. Im Augenblick werdea
% 341 206 Arbeitslose gezählt
B.- Sf. Wendel. In der Schweiz kann man für
40 Schweizer Franken (3 500 ffrs.) einen leistungs
fähigen Haushgltskühlschrank in monatlicher
Miete erhalten, Dob Gute daran ist daß, wenn
man eines Tages einen Eisschnmk kaufen
möchte, alle bezahlten Mieten voll angerechnet
werden.
K., Saarbrücken, Es ist möglich, vom Saar
land nach Ostdeutschland Liebespakete zu schik-<
kea, und zwar mehrere verschiedene Arten, de
ren Preis zwischen 1500 und 2500 Frs. schwankt
Nur Lebensmittel, kein Tabak, sind zugelassen.
Nähere Einzelheiten sind durch die Arbeiter
wohlfahrt, Saarbrücken, Warodtstraße, zu er
fahren,
L D* Altenkessel. Ihr Schreiben haben wir
an den Club der Buchfreunde weitergeleitet,
von dem Sie Einzelheiten erfahren werden.
Das fOhrend« Fachgeschäft für Herren- und Knabenbefcleidung
SAARBRÜCKEN G. m. b. H, Rathausstraße 3-5
Vom Werdegang des Betriebsrätegesetzes
D i« Grundgedanken des heutigen Be-
triebsräterechts haben ihre£ Ursprung
in der vor über 100 Jahren stattgefundenea
verfassungsgebenden Nationalversamm
lung in der Pcrulskirche in Frankfurt 1848/
1849. In ihrem volkswirtschaftlichen Aus
schuß hatte die Nationalversammlung den
Entwurf einer deutschen Gewerbeordnung
fertiggestellt, der in den §§ 42 und 43 vor
sieht, daß in jeder Fabrik ein Fabrikaus-
schuß zu wählen ist, der die Befugnis ha
ben sollte, in Streitigkeiten zwischen Ar
beitgebern und Arbeitnehmern zu vermit
teln. Dieser Fabrikausschuß sollte weiter
die Befugnis haben, eine Fabrikordnung
autzustellen, Krankenunfcerstützungskas-
sen ednzurichten, bei Lohnvereinbarungen
und Aufrechterhaltung deT betrieblichen
Ordnung mitzuwirken. Diese damals in
der Gewerbeordnung festgehalbenen Ge
danken wurden in die vom Norddeut
schen Bund 1869 geschaffene Gewerbe
ordnung leider nicht mit auf genommen.
Erst mit dem Arbeitsschutzgesetz vom
1. 6. 1891 (jetzt 7. Titel der Gewerbe
ordnung) fand der Gedanke einer Rege
lung der Betriebsorganisation eine gesetz
liche Verankerung und brachte den An
fang zur Bildung von Arbeiterausschüssen.
In § 134 der Gewerbeordnung wurde die
Errichtung von Arbeitemusschüssen ge
stattet, die Errichtung war jedoch von der
Entscheidung der Arbeitgeber abhängig,
und die Tätigkeit solcher Ausschüsse be
schränkte sich auf die Mitwirkung bei Ein
richtung und Benutzung von Wohlfahrts
einrichtungen und anderer untergeordne
ter Fragen. Praktische Bedeutung hatten
solche Arbeiterausschüsse noch nicht.
Mit dem preußischen Berggesetz 1905
Und 1909 trat dann eine Aufwärtsentwick
lung ein. Bei allen Bergbaubetrieben über
100 Mann waren Arbeitsausschüsse zu bil
den. Diese obligatorischen Arbeitsaus
schüsse hatten die Aufgaben und Befug
nisse, Wünsche, Anträge und Beschwer
den den Arbeitgebern vorzutragen, bei der
Verwaltung von sozialen Einrichtungen
mitzuwirken, auf die Sicherheit ln den
Bergbetrieben, zu achten* Neben dem
preußischen Berggesetz wurde etwa zur
leichen Zeit in den übrigen Teilen de*
eichea ähnliche Bestimmungen einga-
führt.
Mit der Einführung des Gesetzes über
Öen Vaterländischen Hilfsdienst tm Ds-
Eember 1916 trat ein weiteres neues Ent-
wickkfcngsmoment in der Geschichte des
Arbeiterrechtes ein. Nach § 11 dieses Ge
setzes mußten in allen gewerblichen Hilfs
dienstbetrieben mit über 50 Arbeitern oder
Angestellten, Arbeiter- und Angestellten-
Ausschüsse errichtet werden. Diesen
Ausschüssen oblag es, Fragen, die sich
auf Betriebseiniichtungen, Lohn- und son
stige Arbeitsbedingungen bezogen» mit
dem Arbeitgeber zu verhandeln. Wenn
über Lohn- und Arbeitsbedingungen zwi
schen Arbeitgebern und Arbeitsausschuß
eine Einigung nicht zustande kam, hatten
sie das Recht, den durch dieses Gesetz
erstmalige gebildeten Schlichtungsaus
schuß anzurufen. Der Schlich tun g saus -
schuß setzte sich aus einem Vorsitzenden,
j« drei Vertretern der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer zusammen.
Diese Arbeiter- und Angestelltemaus-
schüsse, die für kurze Zeit 1918 von den
Arbeiter- und Soldatenräten abgelöst wu r
den, fanden mit dar Verordnung vom 23.
Dezember 1918 über Tarifverträge, Arbei
ter- und Angestelltenausschüsse und
Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten eine
weitere fortgeschrittene gesetzliche Ver
ankerung. Die Verordnung vom 23. 12,
1918 bestand aus drei Teilen. Der erste
Teil befaßte sich mit den Fragen der Ta
rifverträge, der zweite Teil mit den Arbei
ter- und Angestelltenausschüssen und der
dritte Teil emeut mit der Schlichtung von
Arbeitsstreiiigkeiten. Aus dem zweiten
Teil hat das Betriebsräterecht einen neuen
Auftrieb erhalten. Nach diesem Teil muß
ten in allen Betrieben und Verwaltungen;
des öffentlichen und privaten Rechts mit
mehr als 20 Arbeitern jetzt Arbeiteraus
schüsse, mit solchen mit mehr als 2Q An
gestellten Angestelltenausschüsse in un
mittelbarer geheimer Verhältniswahl ge
wählt werden. Diese Ausschüsse hatten
die Aufgabe, die wirtschaftlichen Inter
essen der Arbeiter und Angestellten ge
genüber dem Arbeitgeber wahrzunehmen,
in Fragen der Unfall- und Geusndheitsge-
fahr und des Arbeitsfriedens mitzuwirken,
ebenso bei Lohn- und Gehaltsfragen und
sonstigen Fragen der Arbeitsverhältnisse
Ira Einvernehmen mit den Gewerkschaf
ten.
Die Verordnung vom 23. 12. 1918, die am
18. 1. 1919 auf die Betrieb« des Bergbaues
ausgedehnt wurde, stellt jedoch 1m Zug«
der Rechtsentwicklung zum Betriebsräte
gesetz nur eine Zwischenlösung dar.
In dem Artikel 165 der Weimarer Ver
fassung wurde bestimmt, daß die Arbei
ter und Angestellten dazu berufen sind«
gleichberechtigt in Gemeinschaft mit dem
Unternehmer an der Regelung der Lohn
end Arbeitsbedingungen sowie an der
gesamten wirtschaftlichen Entwicklung
der produktiven Kräfte mitzuwirken.
(Schluß folgt)
KXMHfc