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.DIE ARBEIT“
August 1950
Ist meine inuallden- liezui. ßRgesielltenuersiGherung in Ordnung?
Als Mitglied des Betriebsrates einer grö-
Besen Baufinna m Saarbrücken habe ich
yrdph u. a. um die Sozialversicherungs-
fcmgelegenheiten meiner Beruiskollsgen
bekümmert. Hierbei habe iah feststellen
müssen, daß diesem Gebiete viel tu ws-
(iig Beachtung geschenkt wird. Fast straf
bar an sich selbst und gegenüber seinen
Angehörigen wird in dieser Beziehung ge
handelt. Teils ist es Leichtsinnigkeit, teils
Ist es Nachlässigkeit, aber oft auch ver
kehrte Bequemlichkeit. Und sehr oft und
nicht zuletzt ist es die Unwissenheit, die
taut diesem Gebiet bei einer Vielzahl un
serer Kollgen herrscht. Wie wichtig ge
rade dieses Gebiet für jeden Berufstätigen
Ist, werden die älteren Kollegen gelegent
lich der Beantragung ihrer Rente schon er
fahren haben. Und die jüngeren werden
es auch noch erfahren, wenn sie eines
Tages ihre Rente oder Ruhegeld beantra-
S en werden. Diesem Uebel vorzubeugen
ezw. abzuhelfen, soll der Sinn der heu
tigen Abhandlung sein.
Hier soll zunächst mal einiges über die
notwendigste Grundlage jeder Beantra
gung irgendeiner Leistung aus der Sozial
versicherung gesagt werden. Es sind die
Aufreehnungsbescheinigunge.i, also der
Nachweis jedes Berufstätigen über die an
die Sozialversicherung im Laufe seiner
Jahrelangen Arbeit eingezahlten Beiträge.
Bis zum 30.
lung:
Das Versicherungsamt seilte für jeden
Berufstätigen eine Versicherungs- oder
.Quittungskarte aus, die für mehrere Jahre
galt. In diese Karte wurden die Beitrags
marken je nach Höhe des Verdienstes ein
geklebt. War die Karte voll, so wurde die
selbe aufgerechnet, eine Aufrechnungsbe-
scheimgung erteilt sowie eine neue Karte
ausgestellt, die laufend numeriert wurde.
Ab 1. 7. 1942 werden keine Marken mehr
geklebt, sondern die vom Verdienst ein-
behhaltenen Beiträge werden vom Arbeit
geber direkt an den Versicherungsträger
(Sozialversicherung) abgeführt. Eine be
sondere Bescheinigung in der Art der frü
heren Aufrechnungsbescheinigung wird in
der Regel nicht mehr erteilt, jedoch auf
der Versicherungskarte vermerkt.
Nun zurück zu den früheren Aufrech-
dungsbescheinigungen.
Der Berufstätige hat mit diesen Beschei
nigungen vorerst nichts anderes anzufan
gen, als sie sorgfältigst aufzubewahren.
Ein lückenloser Nachweis dieser Beschei
nigungen, die wiederum laufend numeriert
*md, ist bei der späteren Rentenbeantra
gung unbedingte Voraussetzung, um sich
vor Schaden zu bewahren. Zwar hat die
6. 42 bestand folgende Rege-
Verwaltung der Sozialversicherung die
Origmal-Klebekarten zu den Aufrech«
nungsbescheinigungen in Aufbewahrung«
Jedoch können auch bei dieser Stelle der
artige Unterlagen in Verlust geraten. Wir
haben dieses ja zur Genüge im letzten
Kriege infolge kriegerischer Einwirkungen
erlebt. Die Aufrechnungsbescheinigung
hat also den Wert und die Bedeutung ei
nes Sparbuches und ist darum wie ein
solches sorgfältigst aufzubewahren.
Prüfe daher ein jeder mal seine derar
tigen Unterlagen nach!
Mancher Kollege wird dann bei dieser
Nachprüfung ieststellen, daß mehrere Auf
rechnungsbescheinigungen mit der glei
chen laufenden Nummer vorhanden sind,
Das ist weniger wichtig; dagegen ist zu
prüfen, ob die ganze Zeit seiner Berufs
tätigkeit durch diese Bescheinigungen be
legt isr. Hier sind, falls Lücken in den Ein
tragungen sich zeigen sollten, folgende
Ueberlegungen .anzustellen:
a) Ist dem Betreffenden bekannt, daß er
die Bescheinigung einmal besessen
und durch irgendeinen Umstand ver
loren hat, so gehe er zum Versiche
rungsamt und beantrage die Ausstel
lung einer Duplikat-Bescheinigung, die
von der LVA, falls die Onginalkart®
vorhanden ist, ausgestellt wird,
b; Ist dem Betreffenden bekannt, daß er
in der offenstehenden Zeit tatsächlich
in Arbeit gestanden, aber nie eine
Auirechnungsbescheimgung besessen
hat, so versuche er sich zu erinnern,
wo, bei wem und als was er in der
fraglichen Zeit gearbeitet hat. Ist der
Arbeitgeber bekannt und auch jetzt
noch erreichbar, dann muß er sich
sogleich mit ihm in Verbindung set
zen, um die Ausstellung einer Be
scheinigung zu erhalten, aus der her
vorgehen muß:
1. Dauer des Aibeitsverhältnisses
2. Art der Beschäftigung
3. Höhe des monatlichen Verdienstes
und
4. ob Beiträge zur Invaliden bzw. An
gestellten-Versicherung entrichtet
wurden und an welche Stelle.
Diese Bescheinigung ist dem Versi
cherungsamt zur weiteren Regelung
zu übergeben.
c) Verweigert der Arbeitgeber die Aus
stellung der erbetenen Bescheinigung
unter igrendemem Vorwand oder rea
giert er aut entsprechende Anfragen
nicht, so melde man dieses sogleich
dem Versicherungsamt, das alsdann
die Angelegenheit aui dem amtlichen
Wege regelt.
d) Ist der damalige Arbeitgeber xwar
bekannt, jedoch nicht mehr erreich
bar, was bei Flüchtlingen und insbe
sondere bei den Ostflüchtlingen der
Fdli ist, so überlege man mal in Ruhe
bezw. suche in anderen Schriftstücken
nach oben genannten Angaben. Das
Versicherungsamt wird dann die so
gewonnenen Angaben in Form einer
eidesstattlichen Versicherung zu Pro
tokoll nehmen. Kann der Verdienst
aus dieser Zeit nicht mehr genau an
gegeben werden, so wird er amtlich
geschätzt entsprechend der damals
ausgeübten Tätigkeit.
Sehr wichtig ist bei allen früheren Wehx-
machtsangehörigen die Frage: Wie und in
welcher Weise wird die Zeit des Wehr
dienstes bezw. der Kriegsgefangenschaft
angerechnet?
Die Zeiten des Wehrdienstes bezw.
Kriegsgefangenschaft werden voll und
ganz angerechnet. Sie müssen jedoch
nachgewiesen werden. Dieses kann durch
Vorlage diesbezüglicher Unterlagen wie
Soldbuch, Bescheinigung des Kriegsge-
Jangenenlagers, Bescheinigung des zu
ständigen Einwohnermeldeamtes u. a. m.
oder durch Abgabe einer eidesstattlichen
Versicherung erfolgen. Di« Ausstellung
der Bescheinigung erfolgt gebührenfrei.
Weiter Interessiert sehr die Frage:
Nach welchem Maßstabe erfolgt nun
die wertmäßige Anrechnung der Zeit des
Wehrdienstes bzw. Kriegsgefangenschaft?
Die wertmäßige Anrechnung für den
Kriegsdienst erfolgt nach der Höhe der
zuletzi geklebten Marke bzw. des Ver
dienstes unmittelbar vor der Einberufung,
F, S.
Auf fcohec iahet l
Fast möchte man sagen, daß die Grup
pe Metall Brebach jährlich ihre schon xui
Tradition gewordenen Ausflüge durchführt,
die sich immer eines großen Teilnehmer
kreises erfreuen. So war es auch am 23.
7. 1950 wieder. Schon frühzeitig waren
Männlein und Weiblein zum Bahnhof Bre
bach gepilgert. Pünktlich um 7,20 Uhr
setzten sich die 4 Omnibusse in Richtung
Saargemünd in Bewegung und schon hin
ter Güdingen grüßten uns Paddler und
Wanderer. In schneller Fahrt nähern wir
uns der Grenze. Hinter Saargemünd nimmt
uns eine schöne Gegend auf, große Wie
sen, dazwischen hier und da Kartoffel
oder Getreidefelder. Programmgemäß tref
fen wir um 9,20 Uhr auf dem Marktplatz
in Pfalzburg ein, wo die erste Unterbre
chung zur Einnahme des Frühstücks statt-
findet. Ein herrliches Glockengeläute ent
bietet uns den ersten Gruß und manche
Teilnehmer verzichteten lieber auf ihr
Frühstück und gingen in die prächtig aus-
gestatbete Kirche, andere wieder suchten
Erfrischungsräume auf um den ersten El
sässer „Zwetsch“ zu trinken. Als man
wieder zur Weiterfahrt Platz nahm, war
Stimmung, auch wenn die Sonne ver
schwand und am Himmel drohend
schwarze Wolken aufzogen. Am Rande
der mächtigen Berge, hinter Pfalzburg,
stehen die schmucken Häuschen der Be
wohner, die fernab von der Industrie,
wahrhaftig zu beneiden sind. Unsere Bus
se schlängeln sich mühsam durch die
ses herrliche Tal. Von links und rechts
grüßen herrliche Nadelwälder. Unsere
Busse müssen nun die hohen Pässe zur
Dachsburg bezwingen und für alle Teil
nehmer war gerade die Fahrt ein Erlebnis.
Durch große Wälder nehmen wir in
schwieriger Fahrt Links- und Rechtskur
ven, die Wolken bedecken förmlich das
Tal und vor uns grüßt schon die Dachs
burg. Als sich unsere Busse dem Ziel
näherten, hatte der Wettergott keine Ein
sicht, denn unaufhörlich regnete es, so
daß ein Aufstieg zur Dachsburg unmög
lich wurde und wir schweren Herzens
unserm nächsten Ziel, Obersteigen, ent
gegenfuhren. Die regenschweren Wolken,
blieben immer wieder an den hohen Fel
sen hängen und wie dicke Nebelschwa
den bedecken dipse das soeben von uns
durchfahrene Ted. Hier lebt die Bevölke
rung durchweg vom Ertrag ihrer Scholle,
oder aber die großen Wälder geben der
Bevölkerung Arbeit und Brot. Die wenig
vorhandenen Gaststätten sind auf Frem
denverkehr eingestellt und in ihrer
schmucken und sauberen Aufmachung
mehr als einladend. In mehreren Gruppen
verteilte man 6ich, um das Mittagsmahl
einzunehmen. Am Nachmittag ging unse
re Fahre durch das Engenthal. In Wan-
genburg war es noch schöner als zuvor,
xumal nun wieder herrliches Ausflugswet-
ter war. Zwischendurch machte man noch
hier und da eine kurze Rast und vergaß
aber auch dabei nicht das Tanzbein zut
schwingen. In froher und ausgelassener
Stimmung, bei Gesang und Humor ging
es am Abend in schneller Fahrt unserer
Heimat entgegen und als unsere 4 Omni
busse Saar-Union passierten, waren viele
in tiefem Schlaf versunken. Kurz vor 22
Uhr kamen wir wieder wohlbehalten, in
Brebach an. Für alle Fahrtteilnehmer war
diese Fahrt mehr als ein Erlebnis, denn
wir haben ein Stückchen Erde mit all sei
nen Sehenswürdigkeiten kennen gelernt«
wie wir es nicht schöner im Schwarzwald,
oder in den bayr. Alpen usw, finden kön
nen.
Nachruf
Am Dienstag, dem 25. 7. 1950, verschied plötzlich .und
unerwartet der Obervertrcuensarzt der Landesversiche-
rungsanstalt für das Saarland,
Herr Dr. Eugen Gruenberg
Herr Dr. Gruenberg war seit Juli 1946 mit der Leitung
des Obervertrauensarztbezirkes Saailouis-Merzig-Völk-
lingen betraut, nachdem er bereits früher lange Jahre
als Vertrauensarzt bei der Landesversichenmgsanstalt
Berlin tätig war.
Im Verkehr mit den erkrankten Versicherten sowie mit
der Aerzteschaft ist jederzeit sein vornehmes und
gütiges Wesen in Erscheinung getreten.
Die Landesversichenmgsanstalt für das Saarland hat
durch das Ableben von Herrn Dr. Gruenberg «inen ge
wissenhaften und tüchtigen Beamten verloren, der
schwer zu ersetzen ist
Saarbrücken, den 27. Juli 1950.
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