K SAAR-BERGBAU K
ln der jungen," aber schon erfolg¬
reichen Geschichte des Industriever¬
bandes Bergbau der Einheitsgewerk¬
schaft ist der 31. Januar 1947 ein be¬
deutungsvoller Tag. Nach vorausge¬
gangenen Verhandlungen über die so
notwendige Lohnrevision fand an die¬
sem Tag die neue Lohn Vereinbarung
Ihren Abschluß. Die Bedeutung
dieses Tages liegt weniger darin, daß
eine Verhandlung ihren Abschluß ge¬
funden hat — zum Besten der Saar-
beegarbeiter wurden schon öfters Ver¬
handlungen- geführt — sondern diese
Vereinbarung wurde durch Unter¬
schriften der Mission Française, der
Einheitsgewerkschaft und der Militär¬
regierung besiegelt. Dieser Vertrag
knüpft an das von den Gewerkschaf¬
ten früher unter schweren Opfern er¬
kämpfte Lohntarifrecht an.
Bei einem kollektiven Arbeitsvertrag
wird der Lohn für alle Gruppen ein¬
heitlich festgesetzt, er schützt so¬
mit den einzelnen Arbeiter vor Will¬
kür. Ein Lohntarifvertrag Ist bindend
für beide Teile. Der kollektive Ar¬
beitsvertrag ist eine Mahnung für alle
Unorganisierten, ihr unkameradschaft¬
liches, unsolidarisches Verhalten abzu¬
legen und sich einzuordnen als Glie¬
der eines größeren Ganzen. Der Ab¬
schluß dieses Vertrages ist die Aner¬
kennung des Industrreverbandes Berg¬
bau der Einheitsgewerkschaft als In¬
teressenvertretung der Saarbergarbei¬
ter.
Die neue Lohnordnung tritt rück¬
wirkend ab 1. Dezember 1946 in Kraft.
Als Bestandteil der Lohnordnung gilt
der § 46 der Betriebsordnung.
Loh nverelnharu ng
zwischen der Mission Française des Mines de la Sarre
und dem industrieverband Bergbau
der Einheitsgewerkschaft
Im Leben des Arbeiters, das ohnehin
schonungslos den Schwankungen eines
kapitalistischen Systems ausgesetzt ist,
bedeutet die Zeit der Verehelichung
zumeist eine Periode großer materieller
Sorgen. Die Anschaffung lebensnot¬
wendiger Güter zum gemeinsamen Ge¬
brauch der neu gegründeten Familie
führt oft zur Verschuldung, bzw. zu
einer erheblichen Verschlechterung
des Lebensstandards. Bei allem guten
Willen wird der Sprung auf einen
„grünen Zweig“ nicht erreicht. Dau¬
ernde Verelendung, das Fehlen eines
gemütlichen Heimes sind die Folgen.
Um die wirtschaftliche Gesundung
des Bergmannsstands zu gewährleisten,
wurde vereinbart, daß die Berglehr¬
linge, sowie auch die gewerblichen
und kaufmännischen Lehrlinge auf den
Saargruben, außer der Beihilfe von
0.30 RM je Schicht eine Sonderbei¬
hilfe erhalten. Es werden je Schicht
für die Berglehrlinge 0.40 RM, für die
gewerblichen und kaufmännischen
Lehrlinge 0.30 RM auf der Kreisspar¬
kasse verzinslich angeloet Die Aus¬
zahlung erfolgt bei der Hauerprüfung,
bzw. beim 22. Lebensjahr.
Um den vollen in der Lohnordnung
festgesetzten Lohn zu erhalten, mußte
früher das 22. Lebensjahr erreicht
werden. Heute ist für die Stammbe¬
legschaft das 20. Lebensjahr die Grenze
zur Erreichung des Vollohnes. Bei
guter Leistung kann schon vom 18. Le¬
bensjahr an bis zu 95 v. H. des
Schicht- oder Gedingelohnes verdient
werden. Diese Neuordnung wird dem
gewerkschaftlichen Grundsatz gerecht,
gleicher Lohn für gleiche Leistung. Sie
ist auch weiterhin ein besserer finan¬
zieller Start zur Gründung eines Haus¬
standes.
Gründlich aufgeräumt wurde mit
dem Rattenschwanz vieler Lohnstufen.
Statt 25 Lohnstufen unter Tage wurden
nur sechs Lohnkategorien festgelegt.
Auch die 39 Lohnstufen von über Tage
wurden auf sechs reduziert. Für viele
Neueingestuften inerhalb der neuen
Lohnkategorien bedeutet diese Neu¬
ordnung eine weitere Lohnerhöhung.
Die neue Lohnordnung, die den Ge¬
sichtspunkt „Für den Bergmann der
beste Lohn“ befolgt, wird den Wieder¬
aufbau der Wirtschaft beschleunigen.
Die Verbandsleitung will Mittel und
Wege ausfindig machen, um die „neue
Lohnordnung“ in den Besitz eines
jeden einzelnen Gewerkschaftsmitglied
zu bringen.
Gewerkschaftskollegen! Das Bergar¬
beiter-Kollektiv der Industrieverband
Bergbau der Einheitsgewerkschaft hat
einen kollektiven Arbeitsvertrag abge¬
schlossen. Damit ist ein Teilgebiet
der Produktion die Kostengcstaltung,
im Sinne einer Wirtschaftsdemokratie
planwirtschaftlich dirigiert. Es gilt
auch die andern Bezirke, wie die Ge¬
winnung und Verteilung des Produkte«
planwirtschaftlich zu bearbeiten.
Uebcr die Formaldemokratie einer
Weimarer Epoche hinaus zu einer
wahren Demokratie, bedeutet:
Die Schlüsselindustrien sind in Ge¬
meinbesitz zu überführen. Die Bo¬
denschätze, die Rohstoffindustrie,
die gesamte Energiewirtschaft und
der gesamte Verkehrsapparat muß
zum Nutzen der Gesamtheit plan¬
mäßig bewirtschaftet werden. Auch
die Banken und Kreditinstitute sind
auf gemeinwirtschaftliche Grundlage
zu stellen und in der Richtung plan¬
mäßiger Bedarfslenkung zu dirigie¬
ren. Dort, wo Industrien schon de»
Privatmonopolen entzogen sind, gilt
es, die Arbeit als »nitgestaltender und
mitbcstimmender Faktor unter Füh¬
rung der Einheitsgewerkschaften in
die Betriebsverfassungen einzubauen.
Es gilt der gewerkschaftlichen Ein¬
heit auch nach außen hin Gewicht
und Gehör zu verleiehn. A. Schm.
VERBANDS-MITTEILUNGEN
Die Anwesenheitsprömie
Dem Industrieverband Bergbau war
es lange vor der eigentlichen Lohn¬
revision gelungen, für die Untertage¬
belegschaft eine Lohnaufbesserung in
der Form einer Anwesenheitsprämie
hereinzuholen. Nicht möglich war es
damals, die Anwesenheitsprämie für
die Belegschaft von Uebertage durch¬
zusetzen. Den gewerkschaftlichen Be¬
mühungen ist es gelungen, diese Ten¬
denz der Ausschaltung der Uebertage-
belegsehaft zu durchbrechen. 'Es er¬
halten, nach zähem Ringen auch die
Schaffenden von Uebertage, neben der
10%igen Lohnerhöhung auch die 10°/•
Anwesenheitsprämie.
Der eine oder andere Unorganisierte,
glaubt den gewerkschaftlichen Erfolg
der 20% und 25%igen Lohnerhöhung
herabsetzen zu können mit dem Hin¬
weis auf die Anwesenheitsprämie.
Wenn Unorganisierte, die bar jedes
wirtschaftlichen Denkvermögens sind,
andernfalls wären sie ja organisiert,
irgend einen Schönheitsfehler ent¬
deckt zu haben glaubten, dann is immer
gerade das Gegenteil der Fall. So auch
bei der Anwesenheitsprämie. Durch
diese wurde schon lange vor der Zeit
für den größten Teil der Belegschaft
eine Lohnaufbesserung herbeigeführt.
Mit Hilfe der Anwesenheitsprämie
konnten auch die Löhne der Ueber-
tagebelegschaft wesentlich verbessert
werden.
Daß die Anwesenheitsprämie steu¬
erfrei ist, dürfte sieh in dem Kreis
der Unorganisierten, den Beitrags¬
scheuen, doch bereits herumgesprochen
haben. Hinzu kommt, daß die 10°/oige
Anwesenheitsprämie auf den neuen
Lohn verrechnet wird. Damit wird
aus 10% Anwesenheitsprämie eine
ll%ige Lohnaufbesserung.
ALs Gewerkschaftler verschließen
wir uns nicht gegebenen Notwendig¬
keiten, auch in der Frage der Arbeits¬
moral, um aus den Ruinen und wirt¬
schaftlichen Engpässen herauszukom¬
men zu einem besseren Dasein.
Die Beitragsleistung
In einer Gewerkschaft werden
wöchentlich oder monatlich geldliche
Beiträge erhoben und zwar in einer
Höhe, die über den notwendigen Be¬
darf für Verwaltungskosten gehen. Der Lohnerhöhung bei vollem Lohn drei
Ueberschuß gilt als Rücklage, er ist Mark. Wenn man Gewerkschaftler sein
der sogenannte Kampffonds. Sind die will und nicht „Vereinsmeier“, kann
Beiträge hoch, dann kann für diesen man nicht umhin, den festgelegten
Zweck viel Geld zurückgelegt werden. Monatsbeitrag zu entrichten Es ist
Die Machtposition einer Gewerkschaft folgendes zu beachten:
wird dadurch selbstverständlich eine Nach Jahresabschluß werden die ge-
weitaus bessere. Ein Stundenlohn in leisteten Beiträge eines jeden Einzelnen
der Woche ist die gewerkschaftliche registriert und dienen als Unterlagen
Norm für den wöchentlichen Gewerk- zur Berechnung von notwendigen
Schaftsbeitrag. Streik- oder Maßregelungsunterstützun-
In der Praxis angewandt, ist der gen, eventuell auch bei anderen Unter¬
geringste Monatsbeitrag nach der Stützungen, wenn solche vorgesehen
Der Maybach-Fond
Zahlungen wieder aufgenommen
Anlaß zur Entstehung des May*
bach*Fonds war die große, weit über
die Grenzen des Saarlandes in Er*
innerung gebliebene Grubenkata*
Strophe am 25. Oktober 1930 in May*
bach. Die Grundlage dazu bildeten
die zahlreichen Spenden. Verwaltet
wurde und wird dieser Fond auch
jetzt noch von dem Herrn Landrat
in Saarbrücken. Ein zu damaliger
Zeit gebildeter Ausschuß bestimmte
auf Grund eines versicherungs*
mathematischen Gutachtens, daß für
15 Jahre Unterstützungen geleistet
werden sollen. Außerdem beschloß
dieser Ausschuß, daß ein Teil der
Maybachspenden als sogenannter
Bergmannsfond abgezweigt werden
sollten, um daraus an die Hinterblie¬
benen bei tödlichen Einzelunfällen
im Saarbergbau einmalige Zuwen*
düngen zu gewähren. Nach diesen
Richtlinien wurde bis zum Zusamt
menbruch verfahren.
Im Zuge der demokratischen Neu*
Ordnung hat sich eine Notwendigkeit
zur Bildung eines neuen Ausschusses
ergeben. Er besteht neben Behörden*
Vertretern aus
einem Vertreter
des Caritasverbandes,
der Inneren Mission,
der Arbeiterwohlfahrt,
zwei Vertretern
des Bergbauindustrieverbandes
(Einheitsgewerkschaft).
Den Vorsitz führt der Landrat in
Sarbrücken.
Erfreulicherweise hat. sich heraus*
gestellt, daß die Gelder des Maybach*
Fonds, entgegen dem versicherungs*
mathematischen Gutachten und dem
Beschluß, nur 15 Jahre Unterstüt*
zungen zu leisten, noch nicht er¬
schöpft sind. Aus diesem Grund be*
schloß der neugebildete Ausschuß in
seiner ersten Sitzung:
1. ) die Weiterzahlung der auf vier*
teljährlich 100.— RM erhöhten
laufenden Unterstützungen aus
dem Maybach * Fond bis zum
Jahre 1948 vorerst fortzusetzen,
2. ) die Ende 1945 eingestellten Zah*
lungen ab 1. Januar 1946 nach*
fraglich zu gewähren und die
bisherigen Leistungen, wie Aus*
stattungsbeihilfen und Erzie*
hungsgelder aufrecht zu er*
halten,
3. ) den Bergmannsfond zu ver¬
stärken und die einmaligen Un=
terstützungen weiterhin zu lei*
sten
Anträge auf Zahlungen aus dem
letztgenannten Fond sind bei den Bür*
germeisteränntern oder Amtsdirek*
tionen zu stellen.
werden sollten. Gewerkschaftler, be¬
trachtet euer Mitgliedsbuch mit den
richtig entrichteten Beitragsmarken als
Dokument. Seid weitblickend in der
Entrichtung des Gewerkschaftsbei¬
trages.
„Der junge Bergmann der
Saargruben..
So betitelt sich eine neue Jugend¬
zeitung für die Schüler der Werkschu¬
len bei den Saargruben. Wir sind die
Letzten, die eine berufliche Ausbildung
auch durch Wort- und Bildeinwirkung
nicht anerkenen. Die anonyme Redak¬
tion fordert zur Mitarbeit auf. Sie
soll sich nicht nur auf bergmännisches
Wissen und Bergbaufragen beschrän¬
ken, sondern auch auf Mitteilungen
und Fragen des allgemeinen Wissens.
Wir hätten geglaubt, daß bei der Heraus¬
gabe der Jugendzeitung, auch die ge¬
werkschaftliche Vertretung der Jung-
Bergleute ein Mitwirkungsrecht einge¬
räumt worden wäre. Eine Schulung,
die nicht mit der Arbeiterschaft ge¬
tätigt wird, müßte sich als ungenü¬
gend erweisen.
Dank an Mr. A. Rieth
Bei dem Abschluß der neuen Lohn¬
ordnung hat sich der Beauftragte für
Gewerkschaftsfragen in der Militär¬
regierung, Mr .A. Rieth warm und
tatkräftig für die Interessen der Saar¬
bergarbeiter eingesetzt. Als Gewerk¬
schaftler wissen wir das zu schätzen
und danken für die verständnisvolle
Unterstützung.
Werbearbeit
Zu werben für den Gewerkschafts¬
gedanken ist nicht nur eine Angele¬
genheit der Funktionäre, sondern jedes
aufrechten, bewußten Gewerkschafts¬
mitgliedes, also auch Deine
Sache.