Full text: 1947 (0002)

K SAAR-BERGBAU K 
ln der jungen," aber schon erfolg¬ 
reichen Geschichte des Industriever¬ 
bandes Bergbau der Einheitsgewerk¬ 
schaft ist der 31. Januar 1947 ein be¬ 
deutungsvoller Tag. Nach vorausge¬ 
gangenen Verhandlungen über die so 
notwendige Lohnrevision fand an die¬ 
sem Tag die neue Lohn Vereinbarung 
Ihren Abschluß. Die Bedeutung 
dieses Tages liegt weniger darin, daß 
eine Verhandlung ihren Abschluß ge¬ 
funden hat — zum Besten der Saar- 
beegarbeiter wurden schon öfters Ver¬ 
handlungen- geführt — sondern diese 
Vereinbarung wurde durch Unter¬ 
schriften der Mission Française, der 
Einheitsgewerkschaft und der Militär¬ 
regierung besiegelt. Dieser Vertrag 
knüpft an das von den Gewerkschaf¬ 
ten früher unter schweren Opfern er¬ 
kämpfte Lohntarifrecht an. 
Bei einem kollektiven Arbeitsvertrag 
wird der Lohn für alle Gruppen ein¬ 
heitlich festgesetzt, er schützt so¬ 
mit den einzelnen Arbeiter vor Will¬ 
kür. Ein Lohntarifvertrag Ist bindend 
für beide Teile. Der kollektive Ar¬ 
beitsvertrag ist eine Mahnung für alle 
Unorganisierten, ihr unkameradschaft¬ 
liches, unsolidarisches Verhalten abzu¬ 
legen und sich einzuordnen als Glie¬ 
der eines größeren Ganzen. Der Ab¬ 
schluß dieses Vertrages ist die Aner¬ 
kennung des Industrreverbandes Berg¬ 
bau der Einheitsgewerkschaft als In¬ 
teressenvertretung der Saarbergarbei¬ 
ter. 
Die neue Lohnordnung tritt rück¬ 
wirkend ab 1. Dezember 1946 in Kraft. 
Als Bestandteil der Lohnordnung gilt 
der § 46 der Betriebsordnung. 
Loh nverelnharu ng 
zwischen der Mission Française des Mines de la Sarre 
und dem industrieverband Bergbau 
der Einheitsgewerkschaft 
Im Leben des Arbeiters, das ohnehin 
schonungslos den Schwankungen eines 
kapitalistischen Systems ausgesetzt ist, 
bedeutet die Zeit der Verehelichung 
zumeist eine Periode großer materieller 
Sorgen. Die Anschaffung lebensnot¬ 
wendiger Güter zum gemeinsamen Ge¬ 
brauch der neu gegründeten Familie 
führt oft zur Verschuldung, bzw. zu 
einer erheblichen Verschlechterung 
des Lebensstandards. Bei allem guten 
Willen wird der Sprung auf einen 
„grünen Zweig“ nicht erreicht. Dau¬ 
ernde Verelendung, das Fehlen eines 
gemütlichen Heimes sind die Folgen. 
Um die wirtschaftliche Gesundung 
des Bergmannsstands zu gewährleisten, 
wurde vereinbart, daß die Berglehr¬ 
linge, sowie auch die gewerblichen 
und kaufmännischen Lehrlinge auf den 
Saargruben, außer der Beihilfe von 
0.30 RM je Schicht eine Sonderbei¬ 
hilfe erhalten. Es werden je Schicht 
für die Berglehrlinge 0.40 RM, für die 
gewerblichen und kaufmännischen 
Lehrlinge 0.30 RM auf der Kreisspar¬ 
kasse verzinslich angeloet Die Aus¬ 
zahlung erfolgt bei der Hauerprüfung, 
bzw. beim 22. Lebensjahr. 
Um den vollen in der Lohnordnung 
festgesetzten Lohn zu erhalten, mußte 
früher das 22. Lebensjahr erreicht 
werden. Heute ist für die Stammbe¬ 
legschaft das 20. Lebensjahr die Grenze 
zur Erreichung des Vollohnes. Bei 
guter Leistung kann schon vom 18. Le¬ 
bensjahr an bis zu 95 v. H. des 
Schicht- oder Gedingelohnes verdient 
werden. Diese Neuordnung wird dem 
gewerkschaftlichen Grundsatz gerecht, 
gleicher Lohn für gleiche Leistung. Sie 
ist auch weiterhin ein besserer finan¬ 
zieller Start zur Gründung eines Haus¬ 
standes. 
Gründlich aufgeräumt wurde mit 
dem Rattenschwanz vieler Lohnstufen. 
Statt 25 Lohnstufen unter Tage wurden 
nur sechs Lohnkategorien festgelegt. 
Auch die 39 Lohnstufen von über Tage 
wurden auf sechs reduziert. Für viele 
Neueingestuften inerhalb der neuen 
Lohnkategorien bedeutet diese Neu¬ 
ordnung eine weitere Lohnerhöhung. 
Die neue Lohnordnung, die den Ge¬ 
sichtspunkt „Für den Bergmann der 
beste Lohn“ befolgt, wird den Wieder¬ 
aufbau der Wirtschaft beschleunigen. 
Die Verbandsleitung will Mittel und 
Wege ausfindig machen, um die „neue 
Lohnordnung“ in den Besitz eines 
jeden einzelnen Gewerkschaftsmitglied 
zu bringen. 
Gewerkschaftskollegen! Das Bergar¬ 
beiter-Kollektiv der Industrieverband 
Bergbau der Einheitsgewerkschaft hat 
einen kollektiven Arbeitsvertrag abge¬ 
schlossen. Damit ist ein Teilgebiet 
der Produktion die Kostengcstaltung, 
im Sinne einer Wirtschaftsdemokratie 
planwirtschaftlich dirigiert. Es gilt 
auch die andern Bezirke, wie die Ge¬ 
winnung und Verteilung des Produkte« 
planwirtschaftlich zu bearbeiten. 
Uebcr die Formaldemokratie einer 
Weimarer Epoche hinaus zu einer 
wahren Demokratie, bedeutet: 
Die Schlüsselindustrien sind in Ge¬ 
meinbesitz zu überführen. Die Bo¬ 
denschätze, die Rohstoffindustrie, 
die gesamte Energiewirtschaft und 
der gesamte Verkehrsapparat muß 
zum Nutzen der Gesamtheit plan¬ 
mäßig bewirtschaftet werden. Auch 
die Banken und Kreditinstitute sind 
auf gemeinwirtschaftliche Grundlage 
zu stellen und in der Richtung plan¬ 
mäßiger Bedarfslenkung zu dirigie¬ 
ren. Dort, wo Industrien schon de» 
Privatmonopolen entzogen sind, gilt 
es, die Arbeit als »nitgestaltender und 
mitbcstimmender Faktor unter Füh¬ 
rung der Einheitsgewerkschaften in 
die Betriebsverfassungen einzubauen. 
Es gilt der gewerkschaftlichen Ein¬ 
heit auch nach außen hin Gewicht 
und Gehör zu verleiehn. A. Schm. 
VERBANDS-MITTEILUNGEN 
Die Anwesenheitsprömie 
Dem Industrieverband Bergbau war 
es lange vor der eigentlichen Lohn¬ 
revision gelungen, für die Untertage¬ 
belegschaft eine Lohnaufbesserung in 
der Form einer Anwesenheitsprämie 
hereinzuholen. Nicht möglich war es 
damals, die Anwesenheitsprämie für 
die Belegschaft von Uebertage durch¬ 
zusetzen. Den gewerkschaftlichen Be¬ 
mühungen ist es gelungen, diese Ten¬ 
denz der Ausschaltung der Uebertage- 
belegsehaft zu durchbrechen. 'Es er¬ 
halten, nach zähem Ringen auch die 
Schaffenden von Uebertage, neben der 
10%igen Lohnerhöhung auch die 10°/• 
Anwesenheitsprämie. 
Der eine oder andere Unorganisierte, 
glaubt den gewerkschaftlichen Erfolg 
der 20% und 25%igen Lohnerhöhung 
herabsetzen zu können mit dem Hin¬ 
weis auf die Anwesenheitsprämie. 
Wenn Unorganisierte, die bar jedes 
wirtschaftlichen Denkvermögens sind, 
andernfalls wären sie ja organisiert, 
irgend einen Schönheitsfehler ent¬ 
deckt zu haben glaubten, dann is immer 
gerade das Gegenteil der Fall. So auch 
bei der Anwesenheitsprämie. Durch 
diese wurde schon lange vor der Zeit 
für den größten Teil der Belegschaft 
eine Lohnaufbesserung herbeigeführt. 
Mit Hilfe der Anwesenheitsprämie 
konnten auch die Löhne der Ueber- 
tagebelegschaft wesentlich verbessert 
werden. 
Daß die Anwesenheitsprämie steu¬ 
erfrei ist, dürfte sieh in dem Kreis 
der Unorganisierten, den Beitrags¬ 
scheuen, doch bereits herumgesprochen 
haben. Hinzu kommt, daß die 10°/oige 
Anwesenheitsprämie auf den neuen 
Lohn verrechnet wird. Damit wird 
aus 10% Anwesenheitsprämie eine 
ll%ige Lohnaufbesserung. 
ALs Gewerkschaftler verschließen 
wir uns nicht gegebenen Notwendig¬ 
keiten, auch in der Frage der Arbeits¬ 
moral, um aus den Ruinen und wirt¬ 
schaftlichen Engpässen herauszukom¬ 
men zu einem besseren Dasein. 
Die Beitragsleistung 
In einer Gewerkschaft werden 
wöchentlich oder monatlich geldliche 
Beiträge erhoben und zwar in einer 
Höhe, die über den notwendigen Be¬ 
darf für Verwaltungskosten gehen. Der Lohnerhöhung bei vollem Lohn drei 
Ueberschuß gilt als Rücklage, er ist Mark. Wenn man Gewerkschaftler sein 
der sogenannte Kampffonds. Sind die will und nicht „Vereinsmeier“, kann 
Beiträge hoch, dann kann für diesen man nicht umhin, den festgelegten 
Zweck viel Geld zurückgelegt werden. Monatsbeitrag zu entrichten Es ist 
Die Machtposition einer Gewerkschaft folgendes zu beachten: 
wird dadurch selbstverständlich eine Nach Jahresabschluß werden die ge- 
weitaus bessere. Ein Stundenlohn in leisteten Beiträge eines jeden Einzelnen 
der Woche ist die gewerkschaftliche registriert und dienen als Unterlagen 
Norm für den wöchentlichen Gewerk- zur Berechnung von notwendigen 
Schaftsbeitrag. Streik- oder Maßregelungsunterstützun- 
In der Praxis angewandt, ist der gen, eventuell auch bei anderen Unter¬ 
geringste Monatsbeitrag nach der Stützungen, wenn solche vorgesehen 
Der Maybach-Fond 
Zahlungen wieder aufgenommen 
Anlaß zur Entstehung des May* 
bach*Fonds war die große, weit über 
die Grenzen des Saarlandes in Er* 
innerung gebliebene Grubenkata* 
Strophe am 25. Oktober 1930 in May* 
bach. Die Grundlage dazu bildeten 
die zahlreichen Spenden. Verwaltet 
wurde und wird dieser Fond auch 
jetzt noch von dem Herrn Landrat 
in Saarbrücken. Ein zu damaliger 
Zeit gebildeter Ausschuß bestimmte 
auf Grund eines versicherungs* 
mathematischen Gutachtens, daß für 
15 Jahre Unterstützungen geleistet 
werden sollen. Außerdem beschloß 
dieser Ausschuß, daß ein Teil der 
Maybachspenden als sogenannter 
Bergmannsfond abgezweigt werden 
sollten, um daraus an die Hinterblie¬ 
benen bei tödlichen Einzelunfällen 
im Saarbergbau einmalige Zuwen* 
düngen zu gewähren. Nach diesen 
Richtlinien wurde bis zum Zusamt 
menbruch verfahren. 
Im Zuge der demokratischen Neu* 
Ordnung hat sich eine Notwendigkeit 
zur Bildung eines neuen Ausschusses 
ergeben. Er besteht neben Behörden* 
Vertretern aus 
einem Vertreter 
des Caritasverbandes, 
der Inneren Mission, 
der Arbeiterwohlfahrt, 
zwei Vertretern 
des Bergbauindustrieverbandes 
(Einheitsgewerkschaft). 
Den Vorsitz führt der Landrat in 
Sarbrücken. 
Erfreulicherweise hat. sich heraus* 
gestellt, daß die Gelder des Maybach* 
Fonds, entgegen dem versicherungs* 
mathematischen Gutachten und dem 
Beschluß, nur 15 Jahre Unterstüt* 
zungen zu leisten, noch nicht er¬ 
schöpft sind. Aus diesem Grund be* 
schloß der neugebildete Ausschuß in 
seiner ersten Sitzung: 
1. ) die Weiterzahlung der auf vier* 
teljährlich 100.— RM erhöhten 
laufenden Unterstützungen aus 
dem Maybach * Fond bis zum 
Jahre 1948 vorerst fortzusetzen, 
2. ) die Ende 1945 eingestellten Zah* 
lungen ab 1. Januar 1946 nach* 
fraglich zu gewähren und die 
bisherigen Leistungen, wie Aus* 
stattungsbeihilfen und Erzie* 
hungsgelder aufrecht zu er* 
halten, 
3. ) den Bergmannsfond zu ver¬ 
stärken und die einmaligen Un= 
terstützungen weiterhin zu lei* 
sten 
Anträge auf Zahlungen aus dem 
letztgenannten Fond sind bei den Bür* 
germeisteränntern oder Amtsdirek* 
tionen zu stellen. 
werden sollten. Gewerkschaftler, be¬ 
trachtet euer Mitgliedsbuch mit den 
richtig entrichteten Beitragsmarken als 
Dokument. Seid weitblickend in der 
Entrichtung des Gewerkschaftsbei¬ 
trages. 
„Der junge Bergmann der 
Saargruben.. 
So betitelt sich eine neue Jugend¬ 
zeitung für die Schüler der Werkschu¬ 
len bei den Saargruben. Wir sind die 
Letzten, die eine berufliche Ausbildung 
auch durch Wort- und Bildeinwirkung 
nicht anerkenen. Die anonyme Redak¬ 
tion fordert zur Mitarbeit auf. Sie 
soll sich nicht nur auf bergmännisches 
Wissen und Bergbaufragen beschrän¬ 
ken, sondern auch auf Mitteilungen 
und Fragen des allgemeinen Wissens. 
Wir hätten geglaubt, daß bei der Heraus¬ 
gabe der Jugendzeitung, auch die ge¬ 
werkschaftliche Vertretung der Jung- 
Bergleute ein Mitwirkungsrecht einge¬ 
räumt worden wäre. Eine Schulung, 
die nicht mit der Arbeiterschaft ge¬ 
tätigt wird, müßte sich als ungenü¬ 
gend erweisen. 
Dank an Mr. A. Rieth 
Bei dem Abschluß der neuen Lohn¬ 
ordnung hat sich der Beauftragte für 
Gewerkschaftsfragen in der Militär¬ 
regierung, Mr .A. Rieth warm und 
tatkräftig für die Interessen der Saar¬ 
bergarbeiter eingesetzt. Als Gewerk¬ 
schaftler wissen wir das zu schätzen 
und danken für die verständnisvolle 
Unterstützung. 
Werbearbeit 
Zu werben für den Gewerkschafts¬ 
gedanken ist nicht nur eine Angele¬ 
genheit der Funktionäre, sondern jedes 
aufrechten, bewußten Gewerkschafts¬ 
mitgliedes, also auch Deine 
Sache.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.