Full text: 1947 (0002)

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,Dle Arbeit' 
Dezember 1947 
Da auf dem Gebiete des Lohnwe¬ 
sens z. Zt. noch große Unklarhei¬ 
ten herrschen, wird versucht, einen 
kurzgefaßten Überblick über alle 
Verordnungen zu geben, die hier¬ 
zu bisher ergangen sind. Wir be¬ 
schränken uns dabei auf allgemeine 
Hinweise, für die wir die Unter¬ 
lagen dem bisherigen Verordnungs¬ 
text entnehmen. Der große Umfang 
des Gebietes und die dadurch er¬ 
schwerte Übersichtlichkeit der Neu¬ 
regelung kann möglicherweise in 
dem einen oder anderen Punkt noch 
Verzögerungen und Berichtigungen 
erforderlich machen. 
I. Zu Grunde gelegt ist der gesam¬ 
ten Neuregelung des Lohnwesens 
die Verfügung Nr. 123 über die 
Festsetzung der Löhne und Gehäl¬ 
ter im Saarland vom 16. Novem¬ 
ber 1947. Gemäß dieser Verord¬ 
nung werden vom Délégué Su¬ 
périeur pour le Gouvernement 
Militaire de la Sarre alle Ma߬ 
nahmen getroffen, um eine Anpas¬ 
sung aller Löhne und Gehälter an 
die französischen Bezüge zu ver¬ 
wirklichen. 
2. In der Verordnung über die Ver¬ 
gütung der über 40 Stunden wö¬ 
chentlich hinausgehenden Arbeits¬ 
zeit, vom 18. November 1947 wird 
die Arbeitszeit für das Saarland 
festgesetzt. Sie wird grundsätzlich 
für beiderlei Geschlechter auf 48 
Stunden festgelegt. Da die gesetz¬ 
liche Arbeitszeit in Frankreich aber 
nur 40 Stunden wöchentlich beträgt, 
wird bestimmt, daß die 40. bis 
48. Arbeitsstunden mit einer 25- 
prozentigen Lohnerhöhung ver¬ 
gütet wird. Erforderliche Arbeit, 
die über 48 Stunden hinausgeht, 
muß mit 50 Prozent vergütet wer¬ 
den. 
8. Die im Amtsblatt Nr. 60, Heft 2, 
Seite 707/8, veröffentlichte Ver¬ 
fügung über die Gebietsklassen 
Im Lohnwesen besagt, daß die 
Sitze der Arbeitsstätten in Zonen 
aufgeteilt werden und Art. 2 der 
Verordnung gibt die Prozentsätze 
bekannt, um die die Tariflöhne in 
den einzelnen Zonen gekürzt wer¬ 
den: 
Zone I 10 % der Pariser Zone 
Zone la 15 % der Pariser Zone 
Neuregelung des Lohnwesens 
Zone II 20 % der Pariser Zone 
Zone III 25 % der.Pariser Zone 
4. Eine weitere Verordnung über die 
vorläufigen Löhne und Gehälter, 
für die besondere Lohnordnungen 
nicht ergangen sind, wurde am 18. 
November 1947 veröffentlicht. Sie 
verfügte, daß die Arbeitnehmer 
für welche die neuen Löhne durch 
eine Verfügung noch nicht festge¬ 
legt sind, vorläufig einen Lohn er¬ 
halten, dessen Höhe in Frs. minde¬ 
stens gleich ist dem Betrage der 
früheren Entlohnung in Mark mul¬ 
tipliziert mit 35. Da sich 
die Unzulänglichkeit dieses 
Umrechnungskurses erwiesen hat, 
wird bereits im Monat De¬ 
zember ein erhöhter Multipli¬ 
kator (1:45) zur Anwendung kom¬ 
men, wie durch einen Vertreter 
der Militärregierung anläßlich 
einer Besprechung der Gewerk¬ 
schaften mit der Militärregierung 
bekanntgegeben wurde. 
5. Von besonderer Bedeutung ist die 
Verordnung über die Lohnergän¬ 
zungszulage vom 18. November 
1947. Danach erhalten die Arbeit¬ 
nehmer, die einen Stundenlohn be¬ 
ziehen, der unter 42,50 Frs. liegt, 
eine Entschädigungszulage, die als 
Lohnbestandsteil gilt. Diese Ent¬ 
schädigung muß so hoch bemessen 
sein, daß der Gesamtbetrag der 
Entlohnung nicht unter 42.50 
Frs. liegt (auf die Vergleichszone, 
d. i. die Pariser Zone, bezogen) für 
Zone I = 42.50 — 10 % = 38.25 Frs. 
Zone I a - 42.50 — 15 % = 36 12 Frs. 
Zone II - 42.50 — 20 % = 34.— Frs. 
Zone III - 42.50 — 35 % = 31.98 Frs. 
6. Eine im nächsten Amtsblatt zur 
Veröffentlichung kommende Ver¬ 
ordnung betreffs „Teuerungszu¬ 
lage" besagt, daß die von der fran¬ 
zösischen Regierung zugebilligte 
Teuerungszulage von 7.50 Frs. pro 
Stunde für die Pariser Zone hier 
an der Saar 6.50 Frs. beträgt. Da¬ 
durch wird das Mindesteinkom¬ 
men, das bisher für Zone I 38.25 
Frs. betrug, auf 45 Frs. erhöht. Für 
die Angestellten beträgt die Zu¬ 
lage 1350 Frs. (1500 Frs. für die 
Pariser Zone minus 10 Prozent). 
' Die Errechnung der Teuerungszu¬ 
lage für Angestellte erfolgt für 
eine Arbeitszeit von 173 Stunden 
im Monat. Alle Arbeitsstunden, 
die über diese Zeit hinaus gelei¬ 
stet werden, müssen als Überstun¬ 
den bezahlt werden. 
In einer weiteren Abhandlung 
wird In der nächsten Nummer über 
Akkordlöhne, die Bezüge der Lehr¬ 
linge, Sonderbestimmungen für 
Grenzgänger und über die Zuwider¬ 
handlungen gegen die Lohnregelung 
und ihre Folgen gesprochen werden. 
La. 
Was wird aus dem 
Landesstock? 
Im Amtsblatt Nr. 62 vom 28. Nov. 
1947 lesen wir u. a. in der Verfügung 
47/140 Abschnitt V, Art. 13: „Die 
Verwaltung des Landesstocks wird 
einer besonderen bei der Landesver¬ 
sicherungsanstalt errichteten Abtei¬ 
lung übertragen." — Weiter heißt 
es: „Die neu festzusetzenden Bedin¬ 
gungen werden durch eine spätere 
Verfügung geregelt." 
In derselben Verfügung heißt es 
in Abschnitt VI, Art. 18: „Zwecks 
Bildung eines Betriebsstockes wird 
der Abteilung für Zahlung von Fa¬ 
milienzulagen eine Summe von 5 
Millionen Mark aus dem Lan¬ 
desstock überwiesen, die zum gesetz¬ 
lichen Umtauschkurs in Franken 
umzurechnen ist." 
Es sei kurz bemerkt, daß es sich 
im Landesstock um die Beiträge 
handelt, die die Arbeiter und Ange¬ 
stellten zur Arbeitslosenversicherung 
zahlten. Diese Arbeitslosenversiche¬ 
rung Ist eine Einrichtung, die sich 
die Arbeitnehmerschaft im jahrelan¬ 
gem Kampfe im ersten Weltkrieg 
1914—18 errang. Sie ist finanziell 
überwiegend auf die Beiträge der 
wirtschaftlichen Beteiligten, Arbeit¬ 
geber und Arbeitnehmer aufgebaut. 
Demgemäß ist den wirtschaftlich 
Beteiligten auch eine weitgehende 
Mitverwaltung bzw. Selbstverwal¬ 
tung eingeräumt. Die Arbeitslosen¬ 
versicherung hat die Aufgabe, dem 
Versicherten arbeitsfähigen, arbeits¬ 
willigen, also der unfreiwillig ar¬ 
beitslos wurde oder im Falle der 
Kurzarbeit eine Unterstützung zu 
gewähren, die Versorgung des Ar¬ 
beitslosen im Krankheitsfalle zu 
übernehmen. 
Die Arbeiter und Angestellten sind 
Stärkstens daran interessiert, daß 
diese Einrichtung In keiner Form 
eine Verschlechterung erfahren darf 
und als selbständige Körperschaft 
des öffentlichen Rechtes weiter be¬ 
stehen muß und die vorhandenen 
Gelder des Landesstocks nur für die 
Zwecke Verwendung finden dürfen, 
für die sie die Versicherten einzahl¬ 
ten, nämlich zur Gewährung einer 
Arbeitslosenunterstützung bei Ein¬ 
tritt der Arbeitslosigkeit des Ver¬ 
sicherten. 
Bel der Überweisung der 5 Milli¬ 
onen Mark aus dem Landesstock 
zwecks Bildung eines Betriebsstocks 
für die Familienzulagen kann es 
sich daher jedoch nur um ein Dar¬ 
lehn handeln. 
Die Neuregelung und Verwaltung 
des Landesstockes kann nach demo¬ 
kratischen Prinzipien nur mit Z u- 
stimmung der Versiche¬ 
rungsträger vorgenommen wer¬ 
den. 
Ausgehend von diesen Erwägungen 
Ist wohl anzunehmen, daß hier lm 
Interesse des Versicherten der saar¬ 
ländischen Arbeitnehmerschaft auf 
diesem Gebiet bei der Neuregelung 
keine Verschlechterung Platz grei¬ 
fen wird. 
P. Obermeier 
An alle Funktionäre 
und Interessenten! 
Der Industrieverband Bergbau der 
Einheitsgewerkschaft gibt volkswirt¬ 
schaftliche Schulungsbriefe 
heraus. Alle Interessenten wollen 
sich an die Hauptgeschäftsstelle in 
Saarbrücken .3, Brauerstraße 6—8, 
wenden. 
piechan. Arbeitsmittel, die Produk¬ 
tionstechnik. Die Handmühle ergibt 
eine Gesellschaft mit Feudalherren, 
die Dampfmühle eine Gesellschaft 
mit industriellen Kapitalisten. Die 
wirtschaftlichen Verhältnisse einer 
&eit schufen bisher Klassen, die ein¬ 
ander bekämpfen. Die Klassen- 
Kämpfe sind das Element des Fort¬ 
schritts, der die geschichliche Ent¬ 
wicklung vorwärts trägt. War das 
Ziel jedes Klassenkampfes bisher die 
wirtschaftliche und politische Befrei- 
img der unterdrückten Klasse, so 
st das Ziel des modernen politischen 
lassenkampfes die Beseitigung aller 
lassen. Sie wird erreicht durch 
den Kampf der vereinigten Prole¬ 
tarier aller Länder. Die ökonomi¬ 
schen Verhältnisse bestimmen auch 
alle rechtlichen, sittlichen, religiö¬ 
sen und philosophischen Anschau¬ 
ungen sowie alle familiären, sozia¬ 
len und politischen Einrichtungen. 
Sind die ökonomischen Verhältnisse 
gut, d. h. entsprechen sie dem so¬ 
zialistischen Ideal, dann ist auch 
der Mensch gut, dessen Charakter 
¡ebenfalls nur ein Produkt der wirt¬ 
schaftlichen Verhältnisse ist. 
Der Mensch ist ein Produkt sei¬ 
ner Umgebung. Auch die christli¬ 
chen Arbeiter wissen, daß die wirt¬ 
schaftlichen Verhältnisse, das Mi¬ 
lieu, in das der Mensch hineinge¬ 
boren wird, in dem er lebt und 
arbeitet, die Menschen, mit denen 
er zu tun hat, stärkstens das Ge¬ 
sicht, die Anschauungen, den Cha¬ 
rakter, mit einem Wort, die Per¬ 
sönlichkeit formen und prägen. 
Aber sie nicht allein. Im Menschen 
selber stecken bestimmte Anlagen, 
Fähigkeiten und Kräfte, und je 
stärker die Einzelpersönlichkeit ist, 
um so bestimmender werden diese 
inneren Kräfte seine Entwicklung 
beeinflussen. Veranlagung und Ei¬ 
genwille können das Milieu, die 
wirtschaftlichen Verhältnisse, über¬ 
winden und den Menschen seinen 
eigenen Weg gehen lassen. Inso¬ 
fern ist der Satz nur richtig: Der 
Mensch ist das Produkt seiner Um¬ 
gebung und seiner selbst. 
Der christliche Arbeiter setzt an 
den Anfang nicht die Materie, aus 
der als höchstes Produkt der Geist 
sich entwickelt, sondern er stellt 
den Geist, die Idee an den Anfang. 
Das Nachdenken darüber, wie er 
sich die Güter dieser Welt nutzbar 
machen, wie er zweckmäßig wirt¬ 
schaften müsse, formte die wirt¬ 
schaftlichen Verhältnisse. Nicht 
aber entstand erst aus den wirt¬ 
schaftlichen Verhältnissen das Ur¬ 
bild, die Idee. Da^ Urbild, die Idee, 
das Geistige, der Geist schlechthin 
stand am Anfang ihrer Entwick¬ 
lung, und diesen geistigen Ur¬ 
sprung alles Seins, diesen Anfang 
nennt der Christ Gott. Der christ¬ 
liche Arbeiter steht nicht auf dem 
Boden des Monismus (es gibt nur 
eine Ursache alles Seins, aller Be¬ 
wegung, alles Lebens, nämlich die 
Materie), sondern er anerkennt 
einen Dualismus. Geist und Mate¬ 
rie bewirken das Sein, das Leben, 
die Bewegung. Am Anfang der 
Entwicklung steht der Geist, der 
reine Geist, der Nurgeist, Gott, die 
ewige Einheit und Ruhe. Und am 
Ende der Entwicklung steht wieder 
Gott, die ewige Einheit und Ruhe. 
Von ihm ist alles Leben, alle Be¬ 
wegung ausgegangen und zu ihm 
wird alles Leben wieder zurück¬ 
kehren. 
Leben, Bewegung aber entsteht 
aus dem Dualismus, aus dem Zwei¬ 
sein von Materie und Form, von 
Stoff und Geist, von männlich und 
weiblich, von Idee und Wirklich¬ 
keit. Der Mensch besteht aus Leib 
und Seele, und diese Zweiheit fin-‘, 
den wir überall wieder: Mann und 
Frau, Mensch und Natur, Mensch 
und Mensch, d. h. Person und Ge¬ 
meinschaft, Bewußtsein und Gegen¬ 
stand, Subjekt und Objekt, Mensch 
und Gott, Natur und Kultur, gei¬ 
stige Anschauungen und materiel¬ 
les Leben, Kapital und Arbeit. Und 
diese Zweiheit strebt zur Einheit. 
Das ergibt Spannungen wie zwi¬ 
schen zwei Polen, die mit positiver 
und negativer Elektrizität geladen 
sind, Spannung aber ist Energie, 
Arbeitsleistung. Je größer die 
Spannung, desto größer die Ar¬ 
beitsleistung. Wird die Spannung 
überstark, so entlädt sie sich, d. h. 
die in Spannung stehenden Kräfte 
verlieren das Gleichgewicht. Das 
Schreiten, das Fortschreiten kommt 
zustande durch eine Fallbewegung 
des Körpers. Das Gleichgewicht 
muß durch eine entgegengesetzte 
Fallbewegung wieder hergestellt 
werden. Die ständige Aufeinander¬ 
folge von Spannung und Entspan¬ 
nung durch Bewegung bewirkt das 
Fortschreiten, den Fortschritt. 
Diese Spannung ist ein Lebens¬ 
gesetz der Menschen und der 
Menschheit. Wer den Versuch un¬ 
ternimmt, die Spannungen und Ge¬ 
gensätze aufzuheben und eine uni¬ 
formierte Einheit zu schaffen, geht 
an diesem Widersinn zugrunde. 
Hören die Spannungen auf, hört 
die Bewegung, hört das Leben auf, 
das zur ewigen Ruhe, zur ewigen 
Einheit, zu Gott, der nur Geist ist, 
dem Urgeist, zurückkehrt, von dem 
es seinen Ausgangspunkt nahm 
und in dem alle Spannung, alle Un¬ 
ruhe ihre Erfüllung findet. Der 
Geist, die Seele des Menschen, 
kehrt zum Urgeist zurück, seine 
materielle Form, sein Leib, zur Ur- 
materie, zur Erde. Fortsetzung folgt. 
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