Full text: 1.1946 (0001)

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,D!e Arbeit“ 
Dezember 194G 
übrigen Gemeinden weniger als 7500 
Einwohner zählen. Bei der Gendar¬ 
merie wird eine Neuorganisation in¬ 
sofern durchgeführt, als anstelle der 
bisherigen Gendarmerieposten Geh- 
darmeriebrigaden treten sollen. 
Zur Zeit beschäftigt sich die Ab¬ 
teilung des Innern mit der Aufstel¬ 
lung von Richtlinien über die Wie¬ 
dergutmachung von Kriegsschäden, 
wobei infolge des Fehlens der Mit¬ 
tel zunächst einmal nur der Sach¬ 
schaden als solche»' amtlich festge¬ 
stellt wird. 
Tn welcher Weise die tatsächliche 
Entschädigung erfolgt, kann im Mo¬ 
ment noch nicht gesagt werden. 
Achnliches gilt von der Wiedergut¬ 
machung politischer Schäden. Mit 
der letzten Frage verknüpft ist das 
Problem der Rückgabe der von den 
Nazis gerauhten Vermögen, worun¬ 
ter auch das Eigentum der ehe¬ 
maligen Gewerkschaften fallen wird. 
Auch zur Lösung dieses Problems 
sind die Vorarbeiten jetzt angelau¬ 
fen. 
Die Verwaltungskommission hat 
eine neue Gemeindeordnung be¬ 
schlossen, und ist mit der Beratung 
einer neuen Amtsordnung beschäf¬ 
tigt. !iy Zukunft Werden also die Ge¬ 
meinden wieder nach einer für das 
ganze Saarland geltenden demokra¬ 
tischen Gemeindeverfassung regiert 
werden. Die Aemter werden nicht 
aufgelöst. Ihre Aufgabe wird es in 
Zukunft sein, alle staatlichen Auf¬ 
tragsangelegenheiten zu erledigen. 
Das ist insoweit von Vorteil, als da¬ 
mit den Gemeinden zür Durchfüh¬ 
rung ihrer Selbstverwnltungsange- 
legenheiten völlig freie Hand ge¬ 
lassen wird. 
Der Direktor für 
1’ inanzen: 
Es ist am Jahresende allgemeine 
Uebung, in einer Stunde der Einkehr 
sich des zurückgelegten Weges noch 
einmal bewußt zu werden, um in 
Prüfung und Wertung des Voll¬ 
brachten die Bestätigung des rechten' 
Weges und Klarheit über dos künf¬ 
tige Ziel zu erfahren, denn wer das 
Ziel nicht kennt, wird den Weg 
nicht linden. 
ln rückblickender Betrachtung 
darf die Verwaltungskommission des 
Saarlandes. Direktion der Finanzen, 
CI IRISTiAN CROMMKS 
mit einem Gefühl der Genugtuung 
den Erfolg für sich in Anspruch 
nehmen, die Entwicklung des Lohn¬ 
steuerrechts im abgelaufenen Jahre 
in Bahnen gelenkt zu haben, die dem 
Lohnempfänger gestatten, die starke 
steuerliche Belastung, die heute auf 
allen Kreisen ruht, leichter zu tra¬ 
gen. 
Es hatte mit der Einführung des 
Konlrollratgesetzes Nr. 12 am 1. 1. 
3946 zunächst den Anschein, als ob 
alle Vergünstigungen, die das Lohn¬ 
steuerrecht als Ergebnis einer jahre¬ 
langen. mühereichen Entwicklung 
herausgebildet halte, in Fortfall ge¬ 
kommen wären. 
Dank »lern regen Interesse, das die 
Militärregierung besonders den Lohn¬ 
steuerfragen entgegenbrachte und 
das in dem verständnisvollen Ent¬ 
gegenkommen gegenüber allen an 
eie herangetragenen Vorschlägen 
stets zum Ausdruck kam, war es 
möglich, wesentliche Erleichterungen 
zu schaffen und schrittweise eine 
Reihe der früheren Vergünstigungen 
wieder einzuführen. 
* 1. Für den Lohnempfänger am er- 
» treulichsten war es wohl, daß 
nicht bereits im ersten Viertel¬ 
jahr 1946 der hohe Lohnsteuer- 
' • 1arif des Kontrollrat-Gesetzes 
Nr. 12 zur Anwendung gelangte, 
sondern daß die Lohnsteuer für 
diese Zeil nur auf der Grundlage 
der im letzten Vierteljahr 1945 
, geltenden Bestimmungen erhoben 
wurde. 
2. Eine weitere fühlbare Erleich¬ 
terung brachte" der Erlaß vom 
Spende des Gouverneurs 
die saarlandfadien Eisenbahner lintl Postler 
an 
Am Samstag. dem 8. 12.1916, besich¬ 
tigte der Goc\ crncur des Saarlamles, 
Herr Oberst G ca n rt v a 1 , vers« It-ie- 
rtenß Eisenbahnbetriebe des Saarlan¬ 
des, In seiner Begleitung waren Per¬ 
sönlichkeiten der ft.O.C.F., des Vcr- 
waltungsausvhusses des Saarlandes, 
der EH., sowie Vertreter der Einheits¬ 
gewerkschaft, In einzelnen Betrieben 
smaeb der Gouverneur zu den Eisen¬ 
bahnern. Keine Ausführungen wurden 
mit Beifall aufgcnominen. 
Als linkere Anerkennung der I,el- 
siungen der Saar-Eisenbahner im 
Wiederaufbau stiftete der Herr Gou¬ 
verneur der Einheitsgewerkschaft, In- 
dnstrieverband, Eisenbahn, Post und 
Ecrniiieldewesen, den Betrag von UM 
10 000 zum Zwecke der Unterstützung 
in Not geratener Eisenbahner und 
Postler. 
Her Industrieverband Eisenbahn, 
Post und Fernmeldewesen dankt dem 
Gouverneur, Herr Oberst Grandval, 
recht herzlich für die Spende und ruft 
alle in Not geratenen Eisenbahn- und 
Post Bedienstete, sowie Eisenbahn- und 
Pestpensionäre, Witwen und Waisen 
auf, ein Gesuch auf Gewährung einer 
einmaligen Unterstützung an seine 
Adresse: 
Einheitsgewerkschaft, 
Industrieveibnnd Eisenbahn, Post 
und Fernmeldewesen, 
Saarbrücken 3, Branerstr. 6-8. 
zu richten. 
Aus dem Gesuch soll hervorgehen: 
Kurze Schilderung der Notlage, bei 
Eisenbahnern und Postlern, die noch 
im Dienst sind, der Nachweis der Mit¬ 
gliedschaft zur Einheitsgewerkschaft, 
bei Pensionären, Witwen und Waisen 
der Nachweis, daii sie oder der Ver¬ 
storbene früher Mitglied einer Ge¬ 
werkschaft waren. 
Hamit die Unterstützung noch vor 
den Weihnaehtslciertagcn ausgezahlt 
werden kann, ist es notwendig, daß die 
Gesuche bis spätestens 21. 12. 1946, 
cingegangen sind. 
Wenn dies nicht möglich war, so 
ist die Hauptursache ¿larin zu 
suchen, daß auch die jetzige Krise 
immer noch auf die alles vernich- 
j tende Agrarpolitik der Naziwirt¬ 
schaft zurückzuführen ist. Die Wun¬ 
den, die durch diesen Raubkrieg in 
den Ländern Europas geschlagen 
wurden, können nicht so schnell 
geheilt werden. Es wird immer noch 
lange Zeit dauern, bis die Fett Ver¬ 
sorgung in einigermaßen erträg¬ 
liche Bahnen kommt. 
Ich gebe meiner großen Sorgen 
wegen all diesen Schwierigkeiten 
deshalb Ausdruck, weil ich gerade 
in enger, sieter Verbundenheit und 
Fühlung mit den Schaffenden der 
Saar stehe. Ich verweise auf die 
vielen Delegationen, die seitens der 
Gewerkschaften mit mir verhandelt 
haben und wie- es mir immer wie¬ 
der gelungen ist, mit den Funktio¬ 
nären der Gewerkschaften und mit 
Unterstützung der Ä/lilitär-Regierung 
der Schwierigkeiten Herr zu wer¬ 
den. Auch jetzt ist die Lage nicht 
so trostlos, wie es anfangs des Mo¬ 
nats und Ende November aussah. 
4. April 1946 mit der Bestim¬ 
mung, daß die Kirchensteuer 
beim Steuerabzug vom Arbeits¬ 
lohn weiterhin nach den bisher 
geltenden Hundertsätzen, unter 
Anwendung der bis zum 31. 12 
1945 gültigen Lohnsteuertabelle, 
zu berechnen sei. 
3. Die größte steuerliche Auswir¬ 
kung brachte zweifellos der Er¬ 
laß über die einheitliche Rege¬ 
lung der Pauschalabzüge für 
Werbungskosten und Sonderaus¬ 
gaben vom 8. 7. 1946 mit sich, 
dessen Bedeutung kurz gesagt 
darin besteht, daß Woehenlohne 
unter RM 28.37 und Monats¬ 
löhne unter RM 123.99 überhaupt 
steuerfrei sind. 
4. Auf der Lohnsteuerkarte ist für 
viele Arbeitnehmer ein beson¬ 
derer steuerfreier Betrag wegen 
erhöhlor Werbungskosten und 
Sonderausgaben oder wegen 
au der eewöhn! i eher Belast u ng 
eingetragen. Diese Eintragungen 
sind nach dom Inkrafttreten des 
Kontroügesetzes Nr. 12 durch¬ 
weg zu hoch. Die Direktion der 
Finanzen hat jedoch darauf ver¬ 
zichtet. di? Berichtigung der 
Eintragungen im Jahre 1946 
durchzuführen. So blieb man¬ 
cher, ohne sich dessen besoders 
bewußt zu sein, im Genuß einer 
großen steuerlichen Vergünsti¬ 
gung. 
5. Es war vielen Werktätigen nicht 
möglich, im Jahre 1945 in Urlaub 
zu gehen. Sofern dafür im Jahre 
1946 nach Inkrafttreten des Kon¬ 
trollratgesetzes Nr. 12 eine Ver¬ 
gütung in Geld gewährt wurde, 
kam auf sie dennoch nicht der 
hohe Tarif des Kontrollratgcset- 
zes zur Anwendung. Um bei dem, 
der keinen Urlaub nehmen 
konnte, die Entschädigung steuer¬ 
lich nicht allzustark zu erfas¬ 
sen, ordnete dir Direktion der 
Finanz«>n an, daß diese Bezüge 
steuert uh so zu behandeln seien, 
als wenn sie rechtzeitig (19451 
gezahlt worden wären. 
6. Es war nicht ohne weiieres 
selbstverständlich, daß nach dem 
Zusammenbruch des Reiches alle 
bisherigen steuerlichen Vergün¬ 
stigungen auch weiterhin in 
Kraft blieben. Dank der Initiar 
live der Direktion der Finanzen 
sind heule im Saarland wieder 
Auslösungen sowie Zuschläge 
für Mehrarbeit, für Sonntags-, 
Feiertags- u. Nachtarbeit steuer¬ 
frei. 
7. Wenn wir in diesem Jahre das 
Weihnachtsfest begehen, von dem 
Wunsche beseelt, das überall be¬ 
gonnene Aufbauwerk tatkräftig 
fortzusetzen, so will auch die 
Direktion der Finanzen zu ihrem 
Teil dazu beitragen, diesen F.ifer 
bei niemandem'eriahmen zu las¬ 
sen. 
Aus diesem Grunde bestimmte die 
Direktion der Finanzen in einem 
Erlaß vom 11. 12. 1946, der in den 
nächsten Tagen veröffentlicht wird, 
daß Weihnachts- oder Neujahrsgrati¬ 
fikationen bis zu einem Betrage von 
RM. 100:— steuerfrei, soweit sie die¬ 
sen Betrag übersteigen, steuerlich 
begünstigt sein sollen. 
Daß auch im kommenden Jahre 
alles Erdenkliche getan wird, um 
das so erfolgreich begonnene Werk 
fortzusetzen, sei allen Arbeitneh¬ 
mern zur Jahreswende von der Di¬ 
rektion der Finanzen versichert. 
Der Direktor für 
läriiähnin^ und Diiulwirlsdiuft: 
Vom Krankenbett aus, an das ich 
nach einem schweren Unfall für län¬ 
gere Zeit noch gefesselt sein werde, 
will ich zum Jahresschluß den Schaf¬ 
fenden des Saarlandes einen kurzen 
Einblick in die Ernährungslagc ge¬ 
ben und zeigen, wie wir versuchen, 
de> Schwierigkeiten Herr zu werden. 
Infolge des ganz natürlichen, 
saisonbedingten Rückganges an 
. KOMMT M ITANG 
Milch sind die Zuschußlieferungen 
von Butter aus den übrigen Provin¬ 
zen der französischen Zone ständig 
zurückgegangen. In den letzten Mo¬ 
naten konnte der Ausgleich für aus¬ 
bleibende Fehlmengen aus der eige¬ 
nen Oelcrzeugung vorgenommen 
werden.' Inzwischen waren alle 'An¬ 
strengungen gemacht worden, durch 
Güteraustausch den eingetretenen 
Zustand aufzuhalten. 
Soeben' erhielt ich die Nachricht 
von der Militär-Regierung, daß noch 
vor Weihnachten eine Ration Fett 
verteilt werden kann und daß durch 
die Lieferung von ausreichenden 
Mehlmengen aus Frankreich auch 
die Brotversorgung für die Zukunft 
gesichert ist, obwohl wir unsere 
eigene Ernte bis zum Jahresende 
aufgebraucht haben. Alle in der 
Rationierung vorgesehenen Nah¬ 
rungsmittel, außer Fett, werden für 
Dezember geliefert, einschließlich 
Teigwaren. 
Darüber hinaus machen die Mili¬ 
tär-Regierung und alle deutschen 
Dienststellen alle Anstrengungen, 
um für Weihnachten noch gewisse 
Sonderzuteilungen zu geben. 
Jeder Normalverbraucher erhält 
500 Gramm Maismehl, alle Kinder 
von 3 — 21 Jahren 250 Gramm Grieß 
und von 0 — 3 Jahren 500 Gramm 
Grieß zusätzlich. 
Ueber 300 000 Liter Wein sind von 
der Militär-Regierung für die Saar¬ 
bevölkerung zur Verfügung gestellt 
worden, deren Abholung und Her- 
beischaffung in Angriff genommen 
ist. 
Neben hunderttausenden Spiel¬ 
sachen, die von der Militär - Regie¬ 
rung für die saarländischen Kinder 
gekauft wurden, wird es auch noch 
Bonbons und wahrscheinlich eine 
Reihe anderer Dinge, wie Brot usw., 
zusätzlich geben. 
Abschließend gebe ich der Hoff¬ 
nung Ausdruck, daß im kommenden 
Jahr eine Besserung der Lebenslage, 
wenn auch nur langsam aber stän¬ 
dig. zu erwarten ist. 
INeiie Loli nsteueräbzüge 
Die vorläufige Verwaltungskommis- 
sion des Saarlande« hat am 18. Okto¬ 
ber 1946 eine Verordnung erlassen, 
die die Einkommen- und Lohnsteuer 
betrifft. 
Artikel 1: 
Für die Ermittlung der Lohnsteuer 
hat der Arbeitgeber vor Anwendung 
der Lohnsteuertabelle folgende ße- 
träge vom Bruttoarboitfilohn abzu¬ 
setzen: RM. 
bei täglicher Lohnzahlung 1,50 
bei wöchentlicher Lohnzahlung 9,00 
bei 2wöchent!icher Lohnzahlung 18,00 
bei 4wöchontIicher Lohnzahlung 36,00 
bei mttntüeher Lohnzahlung 39,00 
Artikel 2 
Wenn auf der Lolmsteuerkarte für 
erhöhte Werbungskosten und Sonder¬ 
ausgaben oder für außergewöhnliche 
Belastungen ein steuerfreier Betrag 
eingetragen ist, erhöht sich der in 
Artikel 1 vorgesehene Abzug um die¬ 
sen Betrag. Bei mehreren Dienstver¬ 
hältnissen ist für die Lohnsteuer- 
berechnung der Hinzurechnungsver¬ 
merk auf der zweiten oder jeder wei¬ 
teren Lohnsleuerkarfe zu beachten. Es 
ist jedoch auch in diesen Fallen dje 
Kürzung nach Artikel 1 vorzunehmen. 
Artikel 3 
Die auf der Lohnsteuerkarte einge-* 
tragenen Absetzung«- und Hinzu¬ 
rechnungsbeträge und der Abzug 
nach Artikel t diese« Erlasses gelten 
nur für die Berechnung der Lohn¬ 
steuer. Für die Benins’ ng des Bei¬ 
trages zur Sozialversicherung ist vom 
tatsächlichen Bruttolohn auszugehen. 
Weihnarli 1 stjratifikation • 
Nach Rücksprache mit der Direk¬ 
tion Finanzen der Vcrwaltungskom- 
mission des Saarlandes weisen wir 
darauf hin, daß die von den" eipzel- 
- nen Firmen und Betrieben zur Aus¬ 
zahlung gelangenden Weihnachts- 
Gratifikationen bis zum 
Betrage von RM. 10 0.— 
steuerfrei 
sind. Für den darüber hinausgehen¬ 
den Steuerbetrag wird eine, beson¬ 
ders günstige Steuerklasse in An¬ 
wendung gebracht. 
Näheres wird noch durch Ver¬ 
öffentlichung bekanntgegeben. 
Die Hauptverwaltung 
der Einheitsgewerkschaft der Arbei¬ 
ter, Angestellten und Beamten.
	        
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