Vorbemerkung
Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die im Amtsblatt des Saar¬
landes oder in Ministerialblättern verkündet wurden, sind in der
Regel nicht einzeln in der Saarländischen Bibliographie verzeichnet.
Bezüglich von Gesetzen und Verordnungen sei der Benutzer ver¬
wiesen auf:
BENDER, Alexander: Führer durch das saarländische Recht.
7., neubearb. Aufl. (Losebl. Ausg.)
Vergl. SB. Bd 1, Nr 693; Bd 2, Nr 548; Bd 3, Nr 623
GESETZWEISER. Fundstellen-ABC. Begr. von Karl Sommer,
weitergef. von Werner Oehmann. 6., neubearb. Aufl. (Losebl.
Ausg.)
Stuttgart: Forkel (1966) —
PARLAMENTSSPIEGEL. Jg 1 (1957/58) ff.
Dieser berücksichtigt sowohl den Inhalt der Amtsblätter als auch die
Landtagsdrucksachen.
Kommunale Satzungen, wie Gebühren- und Anstaltsordnungen
sind in den Verkündigungsorganen der jeweiligen Gemeinde oder
des Gemeindeverbandes aufzusuchen. Sie werden ebenfalls nicht
einzeln nachgewiesen.
In monographischer Form veröffentlichte Satzungen (Haushalts¬
pläne u. ä.) sind dagegen in die Bibliographie aufgenommen
worden.
1