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vorige Art der Preisbildung des Erzeugnisses bekannt ist. al
Ins gleiche Erzeugnis noch von anderen Unterlieferern her-
zestellt wird ıumd ob hierhei gleiche oder verschiedene Preise
berechnet werden,
2. Das auf diese Weise hereingekommene Prüfungsmaterial
wird einer groben Sichtung unter Tlerbeizichung der Preis-
orklärungskärten unterworfen. Es werden bei dieser Gelegen-
heit diejenigen Fälle ausgeschieden, die wegen ihres geringen
Umfanzes oder weil eine wesentliche Preisherabsetzung nicht
erwartet werden kann, krine besondere Bedeutung haben.
Dabei ist darauf zu achten, ob die gemeldeten Unterlic-
ferer des zu hearheitenden Erzeugnisses ihren Sitz in dem
Bezirk anderer Preisbildungsstellen haben, Ist dies der Fall,
+6 soll sich diejenige Preisbildungsstelle hanptverantwortlich
nit der Preisprülung befassen, in der die meisten Unter-
lieferer des Erzeugnisses ihren Sitz haben, Sind mehr als
zwei Preisbildungsstellen vorhanden, so sind — nach Iler-
beizichung weiterer Unterlagen — die Vorgänge an den
teichspreiskommissar zu übersenden,
In den nach vorstehenden Richtlinien herausgesuchten Fällen
werden die festgestellten Unterlieferer von der bearbeitenden
Preisbildungsstelle aufgefordert, ihre Hauptlieferer, den Um-
antz und die Gegenstände der Unterlieferungen, das Zu«
standekommen ihrer Preise usw. anzugehen. Auch sollen die
Unterlieferer mitteilen, ob sie das gleiche Erzeugnis für
mehrere Hauptlieferer anfertigen und ob sie den verschie-
denen Hanptlieferern für das gleiche Erzeugnis gleiche oder
‚erschiedene Preise herechnen. Ferner sollen die Unter-«
lieferer angeben, ob Senkungsmörlichkeiten der Preise be-
chen.
3. Dem so gesammelten Material wird eiwaiges weitere,
„ei den Rüstungsobmännern vorhandene Material beige fügt
and nunmehr eine Auswahl derjenigen Erzeugnisse vorge-
yommen, bei denen anzunehmen ist, daß die. Preise nennens-
wert herabgesetzt oder vereinheitlicht werden können. Ka
ist. besonders anf die Fälle zu achten, in denen verschiedene
Unterlieferer für dasselbe Erzeugnis verschiedene Preise be-=
rechnen. -
Die ausgewählten Erzeugnisse sind dem Arbeitsstab Grup-
penpreise beim Reichsminister für Rüstung und Kricgspro-
Auktion, Berlin-Charlottenburg 2, Knescheckstraße 98, nach
dem in der Anlage 1 beigefügten Muster mitzuteilen. Wei-
j1erc Angaben als die Bezeichnung des Erzeugnisses sind
nicht notwendig. Falls der Arbeitsstab für das Krzeugnis
ZSinheits- oder Gruppenpreise vorbereitet, wird cr das binnen
zwei Wochen mitteilen, In diesem Falle hat die Preisbil-
Jungsstelle von der Preisfestsetzung abzuschen.
4. Im übrigen werden die ausgesuchten Fälle einem bei
ler Preisbildungsstelle oder, Gauwirtschaftskammer zu bil-
lenden. Preisausschuß zur Ermittlung der Preise vorgelegt.
Die Zusammensetzung des Preisausschusses wird den Preis-
hildungsstellen überlassen, Im allgemeinen werden Vertreter
der Preisbildungsstelle, der Ganwirtschaftskammer und Sach-
verständige den Preisausschuß bilden. Den Vorsitz über-
aimmt ein Vertreter der Preisbildungsstelle, Hauptlieferer
and Unterlieferer können in der Sitzung des Preisausschusses
zehört werden. Der Preisausschuß hat seine Geschäftsstelle
bei der Gauwirtschaftskammer.
In der Sitzung des Preisausschusses setzt der Vertreter
der Preisbildungsstelle die Preise nach Anhörung der Sach-
verständigen sofort fest. Sie werden in ein Preisblatt nach
wmliegendem Muster — Anlage 2 — eingetragen, Abschrif-
‚en der Preisblätter sind den betroffenen IHaupt- und Unter-
lieferern der Gauwirtschaftskammer, dem Rüstungsobmanıy,
Wirtschaftskammer
Diensträume der Wirtschaftskammer
Ludwigshafen a. Rh.
Die Diensträume der Wirtschaftskammer Ludwigshafen a.
ih. befinden sich nunmehr in Ludwigshafen a. Rh., Am
Westmark-Wirtschn ft Nr. 20/21
icn Preisbildungsstellen, in deren Bezirken ähnliche KErzeug-
vissc hergestellt werden, und dem Reichspreiskommissar zu
übersenden, Die Preise werden nach der Preisstopverordnung
om 29, Oktober 1936 festgesetzt (RGBI IF S. 927).
5. Die festgesetzten Preise sind Höchstpreise und sollen
m allgemeinen widerraflich für die Dauer eines Jahres gel-
en. Zu einer Senkung der Preise gemäß & 22 KWVO sind
lie Unterlieferer nicht verpflichtet, Die Preisunterschreitung
st. jedoch zulässig, Kuwa vorhandene Stoppreise werden mit
ler neuen Preisfestsetzung aufgehoben, Steuerliche Vorteile
äautstehen den Unterlieferern aus den festgesetzten Preisen
ucht. Aus den Preisen können sich aber Kinheits- oder
ruppenpreise entwickeln.
Der Reichspreiskommissar bittet, die Preisfestsetzung für
nterlieferungen entsprechend den im Vereinfachungserlaß pe-
sebenen Weisungen in Angriff zu nehmen, soweit sich das
nit den übrigen Aufgaben und dem Personalstand verein-
aaren läßt. Nach den örtlichen Verhältnissen kann von dem
;mpfohlenen Verfahren abgewichen werden, Der Erlaß vom
(4. September 1944 ist im Einvernehmen mit dem Reichs-
minister für Rüstung und Kricgsproduktion erlassen worden.
Anlage 1
— Preisbildungsstelle —
in den Arbeitsstab Gruppenpreise
wi dem Herrn Reichsminister
ür Rüstung und Kriegsproduktion
Zerlin-Charlottenburg
xnescherkstraße 98
Zetr.: Preisfestsetzung für Unterlicferungen.
örl.- des RfPr. A — 38 — 3705/44 VOM
(kurze Bezeichnung des Krzeugnisses)
Zeichnungsnummer ee Da
oll hier ein Preis festgesetzt werden. Falls dort Kinheits-
ler Gruppenpreise hierfür vorbereitet werden, bitte ich zur
fermeidung von Doppelarbeit um Nachricht binnen zwei
Yochen.
Anlage 2
— Preisbildungsstelle —
Unterliefererpreis
(Erzeugnisse oder, Leistungen einsetzen)
zehbildet vom Preisausschuß für Unterlicferer bei
any HClererE nn ALLER DREH
A
\ngemessener Preis: ddr KLEE
zültig für Lieferung Adi . bis zur Fest-
eizung eines neuen Preises, mindestens jedoch für 6 Monate.
Der Preis wird auf Grund dos $ 2 des Gesetzes zur Durch-
‘ührung des Vierjahresplanes — Bestellung eines Keichs-
commissars für die Preisbildung — vom 29, Oktober 1936
RGBI I S. 927) festgesetzt.
Dieser Preis ist cin Höchstpreis; er braucht nicht unter-
schritten zu werden. Bisherige Stoppreise sind aufgehoben.
nn AM ee en 1944
Ludwigshafen a. Rh.
Brückennufgang 8. Die Kammer ist fernmündlich unter der
Nummer 248 erreichbar.
Die Sachdezernate Wehrwirtschaft, Berufsausbildung und
Sozinlrecht sowie Haushalts- und Kassenwesen und Beitrags-
ind Umlagewesen befinden sich weiterhin in Neustadt a. d.
Weinstraße, Kaiserstraße 11—13. Fernruf 28 72.
Ferausgegeben von der Gauwirtachaftskammer Westmark. Verantwortlich für die Schriftleitung: Dr. Kurt Pauli, z. Zt. im
Kehdes in Vertretung: Trude Möller, Saarbrücken, Einsendungen für die Schriftleitung sind nach Sanrbrücken, Hinden-
burgstraße 9, zu richten, Nachdruck nur mit genauer Quellenangabe und nach ausdrücklicher Genehmigung durch die
Schriftleitung gestattet, Druck and Verlags Buchgewerheitaus GmbH. Sanrbrücken. / Die „Westmark-Wirtachnft” erscheint
nach Bedarf zum Bezugspreis von 3,— AM für das Vierteljahr einschl. 11,82 Rpf, Zeitungsgehühr, zuzügl. 12 Rpf,
Postzustellgebühr; bei der Post hestellt 6,— RM halbjährlich einschl, 23,64 Rpf. Zeitungsgebühr, zuzügl. 24 Rpf. Post-
zusteilgebühr, Postscheckkonto des Verlnges 36 Saarbrücken,