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MITTEILUNGSBLATT DER GAU”"""”7SCHAFTSKAMMER WESTMARK
UND DER WIRTSCHAFTSKAMM FE’ Ak N A RH. UND JETZ
Heft 1 hrgang
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Sämtliche Mitteilungen sind nur zur eigenen Unterrichtung bestimmt und dürfen nicht abgedruckt werden.
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Lasset uns, meine Brüder, mit mufigem, fröhlichem Herzen, auch mitten unter der
Wolke arbeiten, denn wir arbeiten zu einer großen Zukunft, Tohann Gottfried Herder
Einschränkung des Stromverbrauchs
in der Westmark
Es ist bekannt, daß der Reichslastverteiler Anfang Dezem-
jer 1943 angeordnet hat, daß die industriellen und gewerb-
ichen Betriebe mit einem monatlichen Verbrauch von weniger
ıls 10000 kWh in den Monaten Dezember 1943 und Januar
ınd Februar 1944 den durchschnittlichen arbeitstäglichen
stromverbrauch gegenüber dem durchschnittlichen arbeitstäg-
‚ichen Stromverbrauch im Monat Oktober 1943 um 10 vH.
>»nschränken müssen („WmW“ Nr. 24/1943 S, 391).
Das Landeswirtschaftsamt Saarbrücken hat durch Verfügung
‚om 17. Dezember 1943 die Gauwirtschaftskammer
Vestmark mit der Durchführung sowie der Ueberwachung
lieser Anordnung unter Hinzuziehung der Ortslastverteiler
beauftragt, Im Zusammenwirken mit den Elektrizitätsversor-
zungsunternehmungen und den Energieingenieuren und -beauf-
‚ragten wird die Gauwirtschaftskammer unter Einschaltung
ıller ihrer Abteilungen sowie der Wirtschaftskammern Lud-
wigshafen a. Rh. und Metz sich dieser Aufgabe unterziehen.
An die Selbstverantwortlichkeit der Be-
:riebsführer muß nachdrücklichst appel-
iertwerden,dieangeordneteEinschränkung
Unter allen Umständen durchzuführen.
Metallersparnis
bei elektrischen Anlagen
In dem am 9, Dezember 1943 in Saarbrücken durch die
nNdustrieabteilung der Gauwirtschaftskammer Westmark in
Zusammenarbeit mit dem „Arbeitsausschuß für die Anwen-
lung von Austauschstoffen und für Einsparung von Nicht-
2isenmetallen in elektrischen Anlagen (AANE)“ abgehaltenen
Xurzlehrgang für Elektroingenieure und Betriebselektriker
23rörterte der Vortragende, Öbering. Seybold, Stuttgart,
lie zeitbedingten Gesichtspunkte für die Planung elektrischer
Neu- und Erweiterungsanlagen, Es wurden die Bedeutung
jer Wahl des Standortes neu zu errichtender Betriebe hin-
sichtlich des Rohstoffbedarfs der elektrischen Anlage, der
zinfluß der Belastungsspitzen auf Umspannerleistung und
uerschnitte der Stromzuführungs- und Verteilungsleitungen,
lie neue Regel 7a, $ 14, VDE. OLOO K/IV 42 sowie die
bessere Anpassung der Motorgröße an die Antriebsleistung
öingehend behandelt. Der Vortragende wies auf die neuesten
— für jeden heute noch Anlagen ausführenden Elektrofach-
nann wichtigen — Anordnungen des Generalinspektors für
Wasser und Energie und des Leiters des Hauptringes „Elek-
:;rotechnische Erzeugnisse‘ beim Reichsminister für Rüstung
ınd Kriegsproduktion über kriegsbedingte Beschränkungen
beim Bau von Kabelleitungen und Schaltanlagen sowie über
lie Erstellung elektrischer Installationsanlagen in Kriegsspar-
ınd Behelfsbauweise hin. In diesem Zusammenhang wurde
zuch der Einsatz von Stahl als Leiterwerkstoff im Frei-
‚eitungsbau besprochen, Mit grundsätzlichen Hinweisen zur
Stromeinsparune in Industriebetrieben. die im Hinblick auf
lie Jlaufende Stromsparaktion besondere Bedeutung haben,
vurden die Ausführungen, an die sich eine Aussprache an-
«nüpfre, beschlossen.
Der Vortrag bot für Betriebselektriker, EKlektroingenieure
ınd besonders auch für Umstellbeauftragte und Spar- und
inergieingenieure zahlreiche praktisch wertvolle Anregungen
ınd fand bei den Teilnehmern lebhaften Anklang.
Zw
In wenigen Worten
jozialwirtschaff
die Urlaubsregelung für die private Wirtschaft im HahrbA/iBw. ist genau
so wie im vergangenen Jahre, Ss. 3
“ber die Kalkulierbarkeit der Lohnkosten, d. h. in welcher Weise die
Xosten für Löhne bei der Preisertechnung berücksichtigt werden können,
hat der Reichspreiskommissar vor längerer Zeit eine Entscheidung ge-
»roffen, die nicht allgemein genug bekannt ist Ss 12
Varenbewirtschaftung
Iniversalschecks werden zur Bewirtschaftung einer Reihe noch zu be-
nennender Waren eingeführt Ss. 4
lestimmte Bleche und Blecherzeugnisse können nur mehr mit besonderen
„Bestellrechten‘‘ bezogen werden 5.4
‘isenmarken dürfen weder beschrieben noch mit Stempeln versehen werden,
da sie nicht zum einmaligen Gebrauch, sondern zur Weitergabe bestimmt
sind. SS. 5
ie bisherigen Vorschriften über die Schmierstoffbewirtschaftung sind außer
Kraft getreten und ab 1. Januar 1944 durch eine Neuregelung ersetzt
worden. Ss. 5
ie vor der Einführung der RTE-Schecks und RTE-Marken gültigen Bestell-
zcheine, Bezugscheine, Marken usw. wurden nur noch bis zum 31. Dezem-
ber 1943 angenommen, Ss. 8
-eibriemenanträge werden von der Gauwirtschaftskammer Westmark und
den Wirtschaftskammern Ludwigshafen a. Rh. und Metz angenommen
und bearbeitet. Ss. 8
yas Verzeichnis der Jebenswichtigen Ledererzeugnisse ist neu aufgestellt
worden. Ss. 9
"on der Bekleidungsindustrie und dem Bekleidungshandwerk sind Be-
standsmeldungen über Spinnstofffertig- und -meterware zu erstatten. 5.9
Yie Bestimmungen über Bezug und Lieferung von Spinnstoffwaren sind mit
Rücksicht auf die Wirkungen der Luftangriffe geändert worden. S. D
feuern Ss in
Recht
"ivilprozesse und Zwangsvollstreckung. Im Hinblick auf besondere Kriegs-
verhältnisse sind Schutzvorschriften erlassen worden Ss 12
Verkehr
die Bestimmungen über den Aufenthalt in Fremdenverkehrsgemeinden und
Kurorten wurden zugunsten der Luftkriegsgeschädigten geändert. Ss; 13
Außenhandel S. 14
Wirtschaffsorganisation Ss. 14
Persönliches
Vehrwirtschaftsführer,
dipl.-Handelslehrer Hermann Knoblauch +
Virtschaftskammer Ludwigslafeik.ie San. remain
rgebnis der Abschlußprüfungen Herbsf: A 3 Für! ludee Fofankpeheitkr und
Anlemlinge. N So