Full text: 49.1944 (0049)

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MITTEILUNGSBLATT DER GAU”"""”7SCHAFTSKAMMER WESTMARK 
UND DER WIRTSCHAFTSKAMM FE’ Ak N A RH. UND JETZ 
Heft 1 hrgang 
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Sämtliche Mitteilungen sind nur zur eigenen Unterrichtung bestimmt und dürfen nicht abgedruckt werden. 
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Lasset uns, meine Brüder, mit mufigem, fröhlichem Herzen, auch mitten unter der 
Wolke arbeiten, denn wir arbeiten zu einer großen Zukunft, Tohann Gottfried Herder 
Einschränkung des Stromverbrauchs 
in der Westmark 
Es ist bekannt, daß der Reichslastverteiler Anfang Dezem- 
jer 1943 angeordnet hat, daß die industriellen und gewerb- 
ichen Betriebe mit einem monatlichen Verbrauch von weniger 
ıls 10000 kWh in den Monaten Dezember 1943 und Januar 
ınd Februar 1944 den durchschnittlichen arbeitstäglichen 
stromverbrauch gegenüber dem durchschnittlichen arbeitstäg- 
‚ichen Stromverbrauch im Monat Oktober 1943 um 10 vH. 
>»nschränken müssen („WmW“ Nr. 24/1943 S, 391). 
Das Landeswirtschaftsamt Saarbrücken hat durch Verfügung 
‚om 17. Dezember 1943 die Gauwirtschaftskammer 
Vestmark mit der Durchführung sowie der Ueberwachung 
lieser Anordnung unter Hinzuziehung der Ortslastverteiler 
beauftragt, Im Zusammenwirken mit den Elektrizitätsversor- 
zungsunternehmungen und den Energieingenieuren und -beauf- 
‚ragten wird die Gauwirtschaftskammer unter Einschaltung 
ıller ihrer Abteilungen sowie der Wirtschaftskammern Lud- 
wigshafen a. Rh. und Metz sich dieser Aufgabe unterziehen. 
An die Selbstverantwortlichkeit der Be- 
:riebsführer muß nachdrücklichst appel- 
iertwerden,dieangeordneteEinschränkung 
Unter allen Umständen durchzuführen. 
Metallersparnis 
bei elektrischen Anlagen 
In dem am 9, Dezember 1943 in Saarbrücken durch die 
nNdustrieabteilung der Gauwirtschaftskammer Westmark in 
Zusammenarbeit mit dem „Arbeitsausschuß für die Anwen- 
lung von Austauschstoffen und für Einsparung von Nicht- 
2isenmetallen in elektrischen Anlagen (AANE)“ abgehaltenen 
Xurzlehrgang für Elektroingenieure und Betriebselektriker 
23rörterte der Vortragende, Öbering. Seybold, Stuttgart, 
lie zeitbedingten Gesichtspunkte für die Planung elektrischer 
Neu- und Erweiterungsanlagen, Es wurden die Bedeutung 
jer Wahl des Standortes neu zu errichtender Betriebe hin- 
sichtlich des Rohstoffbedarfs der elektrischen Anlage, der 
zinfluß der Belastungsspitzen auf Umspannerleistung und 
uerschnitte der Stromzuführungs- und Verteilungsleitungen, 
lie neue Regel 7a, $ 14, VDE. OLOO K/IV 42 sowie die 
bessere Anpassung der Motorgröße an die Antriebsleistung 
öingehend behandelt. Der Vortragende wies auf die neuesten 
— für jeden heute noch Anlagen ausführenden Elektrofach- 
nann wichtigen — Anordnungen des Generalinspektors für 
Wasser und Energie und des Leiters des Hauptringes „Elek- 
:;rotechnische Erzeugnisse‘ beim Reichsminister für Rüstung 
ınd Kriegsproduktion über kriegsbedingte Beschränkungen 
beim Bau von Kabelleitungen und Schaltanlagen sowie über 
lie Erstellung elektrischer Installationsanlagen in Kriegsspar- 
ınd Behelfsbauweise hin. In diesem Zusammenhang wurde 
zuch der Einsatz von Stahl als Leiterwerkstoff im Frei- 
‚eitungsbau besprochen, Mit grundsätzlichen Hinweisen zur 
Stromeinsparune in Industriebetrieben. die im Hinblick auf 
lie Jlaufende Stromsparaktion besondere Bedeutung haben, 
vurden die Ausführungen, an die sich eine Aussprache an- 
«nüpfre, beschlossen. 
Der Vortrag bot für Betriebselektriker, EKlektroingenieure 
ınd besonders auch für Umstellbeauftragte und Spar- und 
inergieingenieure zahlreiche praktisch wertvolle Anregungen 
ınd fand bei den Teilnehmern lebhaften Anklang. 
Zw 
In wenigen Worten 
jozialwirtschaff 
die Urlaubsregelung für die private Wirtschaft im HahrbA/iBw. ist genau 
so wie im vergangenen Jahre, Ss. 3 
“ber die Kalkulierbarkeit der Lohnkosten, d. h. in welcher Weise die 
Xosten für Löhne bei der Preisertechnung berücksichtigt werden können, 
hat der Reichspreiskommissar vor längerer Zeit eine Entscheidung ge- 
»roffen, die nicht allgemein genug bekannt ist Ss 12 
Varenbewirtschaftung 
Iniversalschecks werden zur Bewirtschaftung einer Reihe noch zu be- 
nennender Waren eingeführt Ss. 4 
lestimmte Bleche und Blecherzeugnisse können nur mehr mit besonderen 
„Bestellrechten‘‘ bezogen werden 5.4 
‘isenmarken dürfen weder beschrieben noch mit Stempeln versehen werden, 
da sie nicht zum einmaligen Gebrauch, sondern zur Weitergabe bestimmt 
sind. SS. 5 
ie bisherigen Vorschriften über die Schmierstoffbewirtschaftung sind außer 
Kraft getreten und ab 1. Januar 1944 durch eine Neuregelung ersetzt 
worden. Ss. 5 
ie vor der Einführung der RTE-Schecks und RTE-Marken gültigen Bestell- 
zcheine, Bezugscheine, Marken usw. wurden nur noch bis zum 31. Dezem- 
ber 1943 angenommen, Ss. 8 
-eibriemenanträge werden von der Gauwirtschaftskammer Westmark und 
den Wirtschaftskammern Ludwigshafen a. Rh. und Metz angenommen 
und bearbeitet. Ss. 8 
yas Verzeichnis der Jebenswichtigen Ledererzeugnisse ist neu aufgestellt 
worden. Ss. 9 
"on der Bekleidungsindustrie und dem Bekleidungshandwerk sind Be- 
standsmeldungen über Spinnstofffertig- und -meterware zu erstatten. 5.9 
Yie Bestimmungen über Bezug und Lieferung von Spinnstoffwaren sind mit 
Rücksicht auf die Wirkungen der Luftangriffe geändert worden. S. D 
feuern Ss in 
Recht 
"ivilprozesse und Zwangsvollstreckung. Im Hinblick auf besondere Kriegs- 
verhältnisse sind Schutzvorschriften erlassen worden Ss 12 
Verkehr 
die Bestimmungen über den Aufenthalt in Fremdenverkehrsgemeinden und 
Kurorten wurden zugunsten der Luftkriegsgeschädigten geändert. Ss; 13 
Außenhandel S. 14 
Wirtschaffsorganisation Ss. 14 
Persönliches 
Vehrwirtschaftsführer, 
dipl.-Handelslehrer Hermann Knoblauch + 
Virtschaftskammer Ludwigslafeik.ie San. remain 
rgebnis der Abschlußprüfungen Herbsf: A 3 Für! ludee Fofankpeheitkr und 
Anlemlinge. N So
	        
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