Apotheken im Saargebiet.
Lfd.
Nr
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Zahl der Vollapotheken
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Ansserlichen äusserlichen‘ avpotheken
Zweixapo-
theken
Disvpen-
sieranstal'
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Saarbrücken- Stadt
Saarbrücken- Land
Saarlouis
Merzig
Ditweiler
5t. Wendel
Homburg
St. Ingbert
Saargebiet
D. Wohlfahrtspflege.
. Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.
Die Hauptfürsorgestelle entfaltete im Rechnungsjahr 1925/26 eine umfassende Tätigkeit im Sinne der 88 21 bis 23
Jes Reichsversorgungsgesetzes betr, Versorgung der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen im Saargebiet vom 30. Juni 1924
( Amtsblatt 1924 Nr. 312), Als wichtigste Arbeitsgebiete kamen die Heilfürsorge an den Kriegsopfern und das Unterstütz
angswesen in Frage,
Heilfürsorge.
Der Etat für das Jahr 1925 | 26 hatte für ergänzende Heilfürsorge für Kriepsbeschädigte, Kriegshinterbliebene und
Angehörige Kriegsbeschädigter den Betrag von 940 000.- Frs. vorgesehen. Entgegen den Vorjahren war eine Ausscheidung
der Beträge auf die verschiedenen Kategorien der Kriegsopfer ( Kriegsbeschädigte, Angehörige derselben und Kriegshinter-
bliehene) im Etat nicht mehr vorgesehen. Verausgabt wurden hiervon 914 658,44 Fre, Über die Anzahl der Behandlungsfälle
sowie deren Verteilung auf die einzelnen Kreise (Bezirke) des Saargebietes gibt die Aufstellung der Anlage Aufschluss
lie auch die Ausscheidung der verausgabten Summen auf die einzelnen Kreise ( Bezirke) enthält.
Besonders erwähnt werden soll, dass in 58 der oben erwähnten Heilbehandlungsfällen Heilverfahren wegen Tuber-
xuloseerkrankung im Landeskrankenhaus Homburg oder in der Heilstätte Sonnenberg gewährt wurde und zwar für Kriegs:
beschädigte in 9, für Hinterbliebene in 45 und für Angehörige Kriegsbeschädigter in 4 Fällen.
Unterstützungswesen.
Für Unterstützungen von Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen waren im Etat 1500 000 Frs. vorgesehen, Veraus:
zabt wurden hiervou 1417 828,31 Fre,
Es kann festgestellt werden, dass gegenüber dem Vorjahre eine gewisse Alnahme der Anträge auf Gewährung von Beihilfen
zur Bestreitung des notwendigsten Lebensunterhaltes zu verzeichnen war. Es war dies die natürliche Auswirkung der durch
lie Verordnung betr. Versorgung der Kriegsheschädigten und Hinterbliebenen im Saargebiet vom 30. 6. 1924 eingetretenen
Neuregelung der gesetzlichen Versorgung und der seitdem noch erfolgten Erhöhung der Reutenbezüge. Die Versorgungsgebühr-
nisse sind auf Grund der Neuregelung in Reichsmark festgesetzt und wurden zum jeweiligen Monatsdurchschnittskurse des
Frank in Jetzterer Währung ausgezahli. Immerhin musste die Hauptfürsorgestelle in erheblichem Masse eingreifen, insbe-
sondere für Kriegsbeschädigte, die im Gegensatz zu den Hinterbliebenen. diesen Zweig der sozialen Fürsorge stärker wie im
VYorjahre in Anspruch nahmen, Ks ist dies darauf zurückzuführen, dass die Schwerkriegsbeschädigten mit zunehmendem Alter
ımmer mehr unter den Folgen der Dienstbeschädigung leiden und des öftern krank feiern müssen, wodurch ihnen erhebliche
Lohneinbussen entstehen. Ausserdem wurden die schwerbeschädigten Tuberkulosekrauken, zu Weihnachten 1925 allgemein