Full text: 1925 (0002)

V. Abteilung für Sozialversicherung. 
Mit Wirkung vom 1, April 1926 wurde die Abteilung für soizialversicherung der Regierungsabteilung des Herrn Ministers für Volks- 
vohlfahrt zugeteilt. Mit der Leitung der Abteilung ist ein Ministerialdirektor beauftragt worden. Entsprechend der ihr 
Jurch Verordnung gestellten Aufsahen hat die Abteilung Sozialversiceherung die für das Saargebiet erforderlichen Versicher- 
angsbehörden und Versicherungsträger geschaffen, sodass die Trüger der Unfallversicherung am 1, April 1922 und die Ver 
üicherungsanstalt der Angestellte atı 1. Juni 1923 in Tätigkeit treten. konnten, 
Betreffend die Träger der Krankenversicherung waren wesentliche Änderungen nicht erforderlich. 
Der Ahbteilung für Sozialversicherung sind unterstellt: 
) Das Landesversichrerungsamt in Saarlouis zuelcich Aufsichtehebörde dür die Träger der Unfall-, der Invaliden- und Anze 
‚telltenversicherung. 
?) Das Oberversicherungsamt in Saarbrücken, zugleich Aufsichtsbehörde für die Krankenkassen. 
31 Die Versicherurzsömter die ebenfalls gewisse Aufsichtsbefügnisse aul dem Gebiete der Krankenversicherung haben, 
Zum Diensthereich der Abteilung Sozialversicherung gehört auch das Aufsichtsamt für Privatversicherung. das unter Lei 
ung des Direktors des Tandesversicherungsraämtes in Saarlouis steht, 
An Personal sind im Bereiche der Ricn»tstellen des Öbersyersicherungsamtes tätig: 
Bei der Abteilung für Sazialversicherung 4 Beanıte 2 Augestellte, 
Bei dem Landesversicherungsamt 6 Beamte und 2 Angestellte, 
Ba: dem Oherversicherungssamt 3 Beanıte und 2 Angestellte, 
Die Zahl der Orts- und Innungskrankenkassen ist seit 1920 unverändert geblieben. Die Zahl der Land- und 
Betriebskrankenkassen hat sich dagegen verringert, So bestanden anstatt der im Jahre 1920 noch vorhandenen drei Land 
crankenkassen und 56 Betriebskrankenkassen im Jahre 19235 nur noch eineLandkrankenkasse und 49 Betriebskrankenkassen 
Jiese Verringerung erklärt sich daraus, dass der gesunkene Mitzgliederbestand mehrerer hassen deren behördliche Schliessung 
srforderlich machte. Die Mitgliederzahl der Kassen war überhaupt vieifachen Schwankungen unterworfen. 
Bemerkenswert ist das beträchtliche Anwachsen des Unfangs der Ortskrankenkassen, z. T. eine Lolge der Schliesung 
‚on Land und Betriebskrankenkussen, Die Mitgliederzahl der weiter bestehenden Betriebskrankenkassen ist. abgesehen von 
ler bedeutenden Verminderung im Jahre 1922, seit langem ziemlich konstant, Den Äoderunzen in der Kassenzugehörigkeit 
ler Versicherten eatspricht ihre vprozentnale Verteilung auf die einzelnen Kassenarten 
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Die gesetzlichen Krankenkassen des Saargebietes in den Jahren 1920 bis 1925. 
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53,930 ' 3,188 42,606 0.276! 1204.49 1 13,95 
55.937 2.749 41,000 06,314! 1312,52 | 13,94 
62,572 2.479 35.130 0.339] 1362.23 1383 
(62.695! 1.239 35,774 0,2021 1685.73 * 15.75 
163.063 ° 1.433 35.163 0,3411 1805,65 * 15.67 
[64.036 1.419 34.143 0.400] 183107 * 15.62 
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Die Erkrankungseziffer und die Krankheitsdauer hei den Mitgliedern der verschiedenen Kassen ist nicht sehr 
voneinander verschieden. Bei der Landkrankenkasse und den Innungskrankenkassen ist die auf ein Mitglied entfallende Zahl 
ler Krankheitsfälle gleich, während die Häufigkeit der Erkrankungen bei den Orts- und den Betriebskrankenkassen um 40 
bis 50 %9 höher ist als bei den anderen. Auch die auf ein. Mitglied entfallende Zahl der Krankheitstage ist bei den Orts- 
und Betriebskrankenkassen höher als bei den andern Kassen. lubezug auf Krankheitshäufigkeit und Krankheitsdauer über- 
wiegen bei den Ortskrankenkassen und der Landkrankenkasse die müännlischen Personen, bei den Betriebs- und bei den In- 
aungskrankenkassen die weiblichen. Die Zahl der Wochenhilfefälle ist bei der Land- und den Innungskrankenkassen ver- 
1ältnismässig viel niedriger als bei den Ortskrankenkassen und noch niedriger als bei den Betriebskrankenkussen, was seinen 
rund darin hat. dass der Mitzliederbzatand der erstzenanuten Kassen sich überwiegend aus lediyen Versicherten zusammen
	        
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