Full text: Bilanzrecht im Saarland

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—AXX 
II. Anlagevermögen. 
. Grundstücke ohne Berücksichtigung von Baulichkeiten; 
2. Bebäude; 
a) Geschäfts- und Wohngebäude, 
b) Jabrikgebäude und andere Baulichkeiten; 
5. Maschinen und maschinelle Anlagen; 
2. Derkzeuge, Betriebs- und Geschäftsinventar; 
3. Konzesstonen, Patente, Fizenzen, Marken- und ähnliche Rechte. 
Beteiligungen einschließlich der zur Beteiligung bestimmten Wertpapiere. Ektien 
einer Gesellschaft, deren Uennbeträge insgesamt den vierten Teil des Grundkapitals 
dieser Geselischaft erreichen, sowie Kuze einer bergrechtlichen Gewerkschaft, deren 
Zzahl insgesamt den vierten Teil der Kuze dieser Gewerkschaft erreicht, gelten im 
5weifel als zur Beteiligung bestimmt. 
Umlaufsvermögen. 
. Roh-, hilfs- und Betriebsstoffe; 
2. halbfertige Erzeugnisse; 
5. fertige Erzeugnisse, Waren; 
2. Vertpapiere, soweit sie nicht unter II oder IV Ur. 5, 11 oder 12 aufzuführen 
ind; 
der Gesellschaft gehörige eigene Aktien unter Angabe ihres Uennbetrages; 
der Gesellschaft zustehende Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden; 
»on der Gesellschaft geleistete Anzahlungen; 
forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen; 
forderungen an abhängige Gesellschaften und Konzerngesellschaften; 
Forderungen an Mitglieder des Dorstandes oder an gesetzliche Dertreter eines 
don der Gesellschaft abhängigen Unternehmens oder eines Unternehmens, von 
dem die Gesellschaft, der die Forderung zusteht, abhängt, sowie an den Che— 
gatten oder ein minderjähriges Kind dieser Personen sowie an einem Dritten, der 
für Rechnung einer dieser Personen handelt: 
11. Dechsel; 
12. 5checks; 
3. Kassenbestand einschließlich Guthaben bei Uotenbanken und Postscheckguthaben; 
4. andere Bankguthaben. 
V. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. 
B. Auf der Seite der Passiven: 
IJ. Grundkapital; die Gesamtnennbeträge der Dorzugsaktien jeder Gattung sind ge— 
sondert anzugeben; sind Aktien ausgegeben, denen ein höheres Stimmrecht bet- 
gzelegt ist als den Aktien einer anderen Gattung oder die durch eine ihren UNenn- 
hdeträgen nicht entsprechende Abstufung des Stimmrechts vor den Aktien einer 
anderen Gattung bevorzugt sind (Stimmrechtsaktien), so ist außerdem die Gesamt- 
timmenzahl der Stimmrechtsaktien und der im Stimmrecht nicht bevorzugten Aktien 
z vermerken. 
Reser vefonds. 
. Gesetzlicher Keservefonds; 
2. andere Reservefonds. 
III. Ruckstellungen. 
[V. Wertberichtigungsposten. 
V. berbindlichkeiten. 
PAnleihen der Gesellschaft unter Anführung ihrer etwaigen hypothekarischen 
sicherung; 
auf Grundstücken der Gesellschaft lastende hypotheken, soweit ste nicht Sicherungs- 
dypotheken sind oder zur Sicherung von Anleihen dienen, Grundschulden und 
tentenschulden; 
Anzahlungen von Kunden; 
Derbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen; 
Derbindlichkeiten gegenüber abhängigen Sesellschaften und Konzerngesellschaften; 
Derbindlichkeiten aus der Annahme von gezogenen Wechseln und der UHusstellung 
eigener Wechsel; 
Derbindlichkeiten 
IVI. 
IV. 
, 
gegenüber Banken.
	        
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