Full text: Der Saar-Freund (7.1926)

Aunzeipreis 25 Pfennig. 
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Nachrichten 
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Nummer 3 
7. Jahrgang 
krscheint Fgnn a zweimal, am 1. und 15. Bestellungen nur durch die zuständigen Postanstalten (Postzeitungs⸗ 
oreis liste S. 200) erbeten. In Sonderfällen erfolgt Zusendung durch die Geschäftsstelle Saur⸗verein, Seriin Sw. 7N, 
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Berlin 
1. Februar 
1926 
— 
Ehre, dem Ehre gebühret! 
Ein Kapitel aus dem Freiheitskampf an oͤer Saar. 
Von Albert Zühlke in Saarbrücken. 
il. I 
die Saarpresse im Kampf um deutsche Neinungsfreiheit. 
Durch die stets unverhüllter und rücksichtsloser hervortretenden 
Bestrebungen der Französierung flammte der Kampf— 
zwischen Regierung und Presse bald wieder 
Heftig auf. Die geheim und offen betriebene Unterdrückung 
des Deutschtums in allen wirtschaftlichen und politischen Fragen, 
in der Erziehung der Jugend, in der Pflege kultureller Güter, 
vergiftete geradezu die Atmosphäre. Versagte man doch selbst 
deutschen Gelehrten für wissenschaftliche Vorträge die Einreise, 
Konzertprogramme wurden vorher auf deutsche Lieder durcch— 
cchnüffelt und öffentliche Vorträge von Gesangvereinen als „Ver⸗ 
lehrshindernisse“ untersagt. Wurde in einem Lokal ein deutsches 
Lied angestimmt, so mußte die Polizei mit Gummiknüppeln gegen 
die Uebeltäter vorgehen. In großen wie in kleinen Dingen 
zeigte sich das Regiment als unerträglich, zumal die Spitzelwirt⸗ 
schaft und die Korruption in ihrem Gefolge der Regierung jedes 
Ansehen raubien. Nur einmal wagte sie es in jener Zeit, am 
24. Februar 1923, mit der Presse vor das Gericht 
zu gehen. Der saarländische Minister Hektor wurde von der 
„Saarbrücker Zeitung“ des Landesverrats und 
des Betrugs durch Fälschung von Schrift-— 
tücken beschuldigt. Vor Gericht überführt, mußte er seine 
Klage zurückziehen und verließ unter dem dringenden 
Verdacht eines Falscheides den Saal. Der Prä⸗ 
sident Rault trat bei dem Justizminister für ihn ein und 
schützte ihn vor der Versolgung durch den 
Strafrichter. Raults Schreiben hierüber geriet durch 
Zufall in die Hände der Presse und wurde von der „Saar⸗ 
brücker Zeitung“ veröffentlicht. 
Verschiedene Momente trafen in jener Zeit zusammen, die 
Rault drängten, der freien Meinungsäußerung 
der Saarbevölkerung endlich den Garaus zu 
nachen. Bekannt wurde, daß der französische Deputierte 
Dariac, Vorsitzender der Finanzkommifsfion der Kammer, nach 
einem Besuche des Saargebietes an den Präsidenten der Republik 
eine Denkschrift gerichtet hatte, die den Weg in die englische 
Presse fand. In dieser Denkschrift dringt Dariac darauf, die 
reie Meinungs- und Willensäußerung des 
Saarvolkes zu unterbinden, da gerade in einer öjfent— 
lichen Aeußerung der wahren Meinung des Volkes eine große 
vefahr für die französische Saarpolitit (Annexion) 
lsiege. Für Rault kam zu dieser Anregung oder auch wohl Druck 
bon Paris die verbitterle Stimmung über den unerwarteten und 
Hmählichen Ausgang des Prozesies Settor. Kurz entschlossen 
entwarf er wenige Tage nach der HFektor-Blamage mit 
zen ihm gefügigen Ministern mit Ausnahme des unparteiischen, 
Hrlichen Kanadierss Waugh ein ebenso grobkörniges wie 
derfides Vorgehen durch einen Anschlag gegen die 
Pressefreiheit, der weit über die Grenzen des Saar⸗ 
gebietes, besonders in England, peinliches Aufsehen erregte. 
Zu allgemeiner Ueberraschung des Saarvolkes erschien am 
i1. März 1923 im Amisblatt die berüchtigte Notverord⸗ 
tung zur Aufrechterhaltung und Sicherheit im 
zaargebiet“. Diese, bei voller Ruhe im Ländle ohne Not 
rscheinende Notverordnung, ein reines Zucht hausgesetz, ist 
datiert vom 7. März 1923 und trat ungesetzlich, ohne Anhörung 
»es Landesrates, bereits am 12. März in Kraft. Niemand be— 
zriff den Anlaß zu diesem brutalen Akt, der eine gewaltige Ver—⸗ 
zitterung in allen Volksklassen auslöste. Ein Sturm der Ent⸗ 
üstung brauste durch das Land, das mit Recht in der Anord⸗ 
zung vor allem die vollständige Knebelung der Presse erblickte. 
die einzelnen Bestimmungen griffen so tief in das politische 
reben des Saargebietes ein, daß sie es völlig unterbinden 
nußten. Hinzu kam eine Dehnbarkeit in der Möglichkeit einer 
Auslegung und so rigorose Härten in der Strafandrohung, da ß 
die öffentliche Meinung, die Presse, jede Ver⸗ 
sammlungstätigkeit und die Arbeit der poli— 
ischen Parteien unmöglich wurden. 
Es sei hier gestattet, die Bestimmungen der Not«- 
»erordnung ohne Not, soweit sie die Presse berühren, an— 
uführen. Im Artikel J der Verordnung werden Verhältnisse 
zerangezogen, die im Saangebiet gar nicht in Frage kommen 
ind überall auch, wie im Landesrat, nur großem Gelächter be⸗ 
zegneten. Es wurde allen schwere Strafen angedroht, die einen 
Angriff auf Leib und Leben gegen die Miitglieder der Regie— 
ungs-Kommission unternehmen, einer geheimen oder der Regie—⸗ 
ung feindlichen Verbindung angehören, ein Mitglied dieser 
Bestrebungen mit Rat oder Tat unterstützen, Waffenlager ver⸗ 
seimlichen oder sich im Besitze eines Munitionslagers, eines 
veschützes, Minen- oder Flammenwerfers befinden und weiterer 
»löder Unsinn. Die reine Don Quixoterie, Kampf 
regen Windmühlen! Maateriell entbehrte dieser Absatz 
er Verordnung jeder Rechtsgrundlage, weil bisher auch nicht in 
inem einzigen Falle einer der vielen Tatbestände vorgelommen 
st, die hier angeführt und unter Strafe gestellt sind. Der Zweck 
er Uebung war denn auch nicht der Schutz der Regierungs⸗ 
rommission und die Aufrechterhaltung der nirgendwo gestörten 
Irdnung und Sicherheit, sondern die vollständige Ertötung des 
jen Marfes vor t allem das Erschlaacn der Pree
	        
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