Recht der Auslegung, so daß fie sehr wohl der Bestimmung
bes 8 28: après d vis des representants élus des Lobi-
onts — after cons ultaotion with the eélected repre—
tatives oĩ me inhobitonts die Bedeutung einer „Be⸗
ratung“ geben kann.
Im Gegensatz zu consentement, die unserem „JZustim⸗
mung“ entsprechen, hat avis die Bedeutung von Mit⸗
leikung schlechthin. Diese Auslegung ist dem Begriff
„avis“ auch von Clemenceau selbst gegeben worden.
Als weiteres Argument ihrer Nichtverantwortlichkeit
gegenüber dem Landesrat ist von der Reg.⸗K. die Bestim⸗
mung der 88 16 und 17: ihre Verantwortlichkeit gegenüher
dem Volkerbunde benutzt worden. Es ist ihr darin zuzu—⸗
stimmen, daß eine Verantwortlichkeit die andere ausschließt.
Der Völkerbundsrat hat der Regq.-K. in diesem Punkte
ausdrücklich zugestimmt.
Es ist aljo nicht die alleinige Schuld der Reg.⸗K., daß
der Landesrat so geringen Einfluß auf Gesetzgebung und
Regierung hat. Darum muß es unser Bestreben sein, eine
Aenderung dieser autokratischen Bestimmung des Frie⸗
densvertraͤges herbeizufjühren und mit Hilfe des Völker⸗
bundes den Widerstand Frankreichs in dieser Sache zu
brechen, das wohl weiß, daß das morsche Gebäude von Ver⸗
sailles in Schutt und klägliche Trümmer zusammenbricht,
penn auch nur ein Stein aus seinem Gefüge he raus⸗
genommen wird.
Wer wird aber heute noch behaupten, daß der Friedens—
vertrag heilig und unverletlich ist?
Und doch, der Landesrat ist nicht ganz bedeutungslos.
Wer erleben konnte, wie mannhaft und mit welcher uner—
müdlichen Kraft dort die Vertreter des Saarvolkes gegen die
Französterungsbestrebungen einer Regierung Rault ge—⸗
stritten haben, wird die hohe Mission des Landesrates an⸗
erkennen. Er ist seit seinem Bestehen das Sprachrohr einer
geknechteten Bevölkerung. Ihm ist es in erster Linie zu
perdanken, wenn heute wieder frischer belebender Ostwind
an der Saar weht.
Das übrige hoffen und erwarten wir von der Emsicht
einer Regierung Siephens und Kossmann. Man kann er
warten, daß nunmehr die Gutachten des Landesrats nich
mehr in die Papierkörbe wandern, sondern ihre gebührende
Anerkennung und Berücksichtigung finden. Die Vertreter
des Volkes werden am ehesten erkennen, was der Bevpölke—
rung nottut zur Zufriedenheit und zum Glück: das Wohl
ergehen der Bevölkerung soll jedoch oberster Grundlatz de
Regierung des Saargebietes sein.
Der Landesrat, dessen Wahlperiode 3 Jahre beträg
besteht aus 30 Mitaliedern, die durch allgemeine, gleiche, un
mittelbare und geheime Listenwahl nach dem Grundlatz der
Verhältniswahl gewählt werden. Aktives Wahlrecht he—
sitzen alle Männer und Frauen, die die Eigenschaft als Saas—
reinwohner besttzen und am Tage der Wahl das 20. Lebens—
ahr vollendet haben. Wählbar sind Personen beiderlei Ge—
chlechts, die am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr vollender
haben, aus dem Saargebiet stammen, tatsächlich dort wohnen
und weder einer nichtsaarländischen Vertretung angehören
noch außerhalb des Saargebiets ein öffentliches Amt aus—
üben. Dder Vorsitzende wird von der Reg.-K. aus der Zah
der pajsiv wahlberechtigten Einwohner des Gebietes er
nannt, er muß also nicht notwendigerweise Mitglied de
Landesrates sein. Die Mitalieder bezichen eine Aufwands
entschädigung.
Der Präsident der Reg.-K. beruft den Landesrat wenig
stens einmal im Vierteljahr; ebenso bestimmt er die Tages
ordnung. Eine Beratung über Gegenstände außerhalb der
Tagesocdnung zieht deren Nichtigkeit nach sich. Die Ge
etzesentwürse werden von einem Staatslommissar ein
gebracht und verteidigt.
Der jetzige Landesrat setzt sich zusammen aus
5 Aretern des Zentrums;
der Sozialdemokratie;
der Kommunisten;
der Vereinigung von Hausbesit
und Landwirtschaft;
der saarl. Volkspartei (Liberale
und Demokraten).
—
— ⸗
Kommunalwahlen im Saogrgebiet.
Von KarlOlbmert, Frankfurt a. M.
gemeinsamen Ausgaben und Ziele, namentlich die politischer und
nationaler Art, stark vernachlässigt werden. Hinzu kommit, dar
jede Schwächung der jührenden politischen Parteien und jede
weitere Zersplitterung des politischen Lebens, eine Verringerund
der an der Saar im Kampfe für die Erhaltung des Deutjchtum—
so außerordentlich notwendige Stoßkraft im Gefolge hat. Und
wenn für die Gemeinden, besonders in der jetzigen schweren Zeit
die wirischaftlichen Belange auch von ganz erheblicher Bedeutund
ind, so wird man doch sehr wohl der Ansicht sein können, daß die
kZösung wirtschaftlicher und finanzieller Probleme — wie die Ert
ahrung gezeigt hat — mindestens ebenso gut von den politischen
Parteien, in deren Reihen durchweg sachverständige Wirtschaftler
itzen, erfsolgen kann, wie von ausgesprochenen Intexessenten
zruppen. Zudem ist in den politischen Parteien auch genügend
Raum für die Behandlung von Standesfragen.
Meines Erachtens müssen die politischen Parteien daher aue
im Sagargebiet die eigentlichen Führer der Kommunalwahl
bewegung sein. Sie besitzen das Vertrauen weitester Kreise de
Bevölkerung und haben dies durch ihre Tätigkeit in der Ver
gangenheit redlich verdient. Ohne die zielbewußte, kluge Arbe
der politischen Parteien, lägen die Verhältnisse an der Saar vie
chlechter als jetzt. Ihnen allein ist es z. B. auch zu verdanker
daß die Regierungskommission eine Verbesserung des Gemeinde
wahlrechtes zugestanden hat.
Aus der Tatsache, daß im Saargebiet seit 1919 die hauptsaa
lichsten politischen Parteien sich zu einem Verständigungsausschu
oder zu einer interfraltionellen Zusammenarbeit gefunden haben
gemeinsame Eingaben usw. machten, darf nicht geschlußjolge
werden, daß fie nun auch verpflichtet seien, bei Wahlen gemein
am vorzugehen oder während der Wahlbewegung auf die B⸗
onung ihrer Grundsätze zu verzichten. Die gemeinfame Arber
ũr die deunsche Saarheimat darf uͤnd soll nicht zur Verwischum
Am 11. Juli finden im ganzen Saargebiet Nenwahlen für
die Gemeinde-, Stadt- und Kreisvertretungen, die sogenannten
Kommunalwaähien statt. Gegenüber den bisher geltenden Wahl—
bestimmungen, ist insosern eine Aenderung eingetreten, als jetzt
nuch gebundenen Liften gewählt wird und einheitliche Stimm⸗
zettel, die von der Behoörde geliefert werden, zur Verwendung
gelangen. Das ist, verglichen mit den bishetigen Wahlvor⸗
schriften, eine wesentliche Verbesserung des Wahlverfahrens; denn
das freie Listensystem und die Stellung der Stimmzettel durch die
Parteien haben Begleiterscheinungen gezeigt, die alles andere als
erfreulich waren. Aber hier soll nicht näher auf die Wahlhandlung
und die in Frage kommenden Bestimmungen für die Wahlen ein—
gegangen werden. Was mich veranlaßt, diese Zeilen für den
Saarfreund“ zu schreiben, ist die Befürchtung, daß sich bei der
Wahlbewegung Erscheinungen zeigen werden, die eine Gejahr für
den bisher so einmütig gejührten Kampf jür die Heimat mit sich
bringen können. Diese Befürchtung, für deren Berechtigung leider
schon einige bestimmte Anzeichen und Vorgänge genannt werden
lönnten, rechtfertigen meines Erachtens die nachfolgenden Darle—
zungen im „Saarfreund“ ohne nähere Begründung. Selbstver—
stöndlich muß das Ausgeführte mit der Ueberparteilichkeit des
Bundes der Saarvereine vereinbar sein. Es wird auch keiner
Partei zu Liebe oder zu Leide geschrieben, sondern allein aus der
Sorge um das Saargebiet, das mir in den langen Jahren meinen
dortigen Tätigkeit eine zweite, liebe Heimat geworden ist. Daher
glaube ich auch für die Kommunalwaählen solgende grundlätzliche
Sedanken äußern zu dürfen:
Wie die politischen Verhältnisse bei uns nun einmal liegen
— man mag dazu stehen wie man will — liegt bei den Wahlen
von allgemeiner Bedeutung dann, wenn sie anders als nach par—⸗
leipolitischen Gesichtspunkien, z. B. nach ständischen getätigt
werden, in erheblichem Umfange die Gefahr vor. daß die großen