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Wochenblatt zur Unterhaltung und Belehrung sür Bergleute.
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Erscheint jeden Freitag. Bestellungen nehmen die Expedition in Saarbrücken, alle Postanstalten, sowie auf den hiesigen Gruben und
den benachbarten Ortschaften die besonderen Boten entgegen.
Preis für das Vierteljahr bei der Erpedition 3 Sgr., durch die Postanstalten oder durch die besondern Boten bezogen 4 Sgr.
Der Abonnementspreis ist im Laufe des ersten Monats zu berichtigen.
Amtliches.
Der Grubensteiger Erdmann Ludwig ist zum Tagesteiger auf
Grube von der Heydt, der Aufseher Johann Jochum zum Kohlenmesser
auf Grube Heinitz ernannt.
Der Grubensteiger Wilhelm Schneider von Grube Sulzbach-Alten—
wald ist gestorben.
Bergmanns Liebeslied.
Höre, mein Liebchen, komm höre mein Lied.
Liebe, ach Liebe im Herzen mir glüht;
Hab' keine Ruh' und hab' keine Rast,
Bis du, mein Liebchen, erhöret mich hast.
Wenn ich gefahren zum finsteren Schacht,
Hab' ich mit Sehnsucht an dich stets gedacht.
Schwang ich mein Fäustel mit sicherer Hand,
Hab' ich, mein Liebchen, dir Seufzer gesandt.
Unten im Berge, entfernt vom Gewühl,
Tief, ach, da drunten, ist's schaurig und kühl;
Aber mein Herz ist vor Liebe so warm!
Komm drum, mein Liebchen, und stille den Harm!
Förderst du, Holde, zu Tage mich nicht,
Hat bald der Knappe vollendet die Schicht.
Du nur allein kannst lindern die Pein,
Du nur sollst ewig mein eigen ja sein!
Saarbrücker Knappschafts-Verein.
Das Knappschafts-Statut vom 26. Juli 1872. X. *)
Nach einer so zu sagen lediglich erfahrungsmäßiger An—
nahme sind die Beiträge der Knappschaftsmitalieder in dem
neuen Statut festgesetzt.
Mit annährender Genauigkeit lassen sich bei der Knapp⸗
schaftskasse von Jahr zu Jahr die Hauptpositionen der
Ausgabe, welche einer regelmäßigen Zunahme unterliegen,
unter Zugrundelegung dieser Zunahme im Voraus berechnen,
während andere Positionen mehr gleichbleibende Zahlenwerthe
zeigen, und daher auch nur als solche ohne Zunahme be—
rücksichtigt werden.
Ist nun das Ausgabebedürfniß für eine Reihe von Jah—
ren festgestellt, so ist in den Beiträgen eine der Summe
jener mindestens gleiche Einnahme zu beschaffen. Für letz—
*) Fortsekung des Artikels in Nr. 2. diesen Jahrganges,
tere wird eine durchschnitttiche Anzahl von Mitgliedern an—
genommen, und nach dieser der auf den Einzelnen fallen de
Beitrag berechnet.
Fuͤr das neue Statut ist daher eine derartige Berech—
nung auf den Zeitraum der nächsten 10 Jahre bei einer
gleichbleibenden Mitgliederzahl von 17,000 angestellt.
Dieselbe hat folgende jährlichen mittleren Ausgabewerthe
ergeben:
1. für Unterstützungen der Invaliden Thlr. 160,690
2 Wittwen990611
3. Waisen 55,820
4,., Kur-⸗ und Arzneikosten 1185,000
5. ,„ Schulkosten 55,000
Thlr. As 62
und daraus bei 17,000 Vereinsgenossen für jeden Genossen
eine jährliche Beitragssumme von Thlr. 28. Da hiervon die
Hälfie durch den Werkseigenthümer zu leisten ist, so bleibt
für jeden Genossen Thlr. 14 pro Jahr oder 1 Thlr. 5 Sgr.
pro Monat.
Bei dieser Beitragsnormirung, welche außerdem vor—
aussetzt, daß die sonstigen Bedürfnisse, Meliorationen, Re—
paraturen, Bauten, Verwaltungskosten aus den Erträgnis—
sen der Vermögenswirthschaft gedeckt werden, wird der Ver—
ein in den nächsten 5 Jahren, da erst nach Verlauf der—
selben das angenommene mittlere Ausgabebedürfniß erreicht
ist — erhebliche Ueberschüsse gewinnen, diese aber in den
weiteren 5 Jahren opfern müssen, und innerhalb 10 Jahren
wieder an den Punct gelangt sein, entweder eine Erhöhung
der Beiträge oder eine Ermäßigung der Leistungen herbei—
zuführen. Günstiger wird dies Resultat sich gestalten, wenn
eine raschere Zunahme der Mitglieder eintritt und fort—
dauert, ungünstiger, wenn in dem einen oder dem anderen
Jahre bei dem stetigen Anwachsen der Unterstützungsberech—
tigten die Zahl der beitragenden Mitglieder unter die zu
Grunde gelegte Minimalziffer von 17,000 sinkt.
So wenig wissenschaftlichen Anhalt nun auch eine
derartige Berechnung bietet, so ist eine andere kaum mög—
lich, weil die ganze Grundlage des Instituts mit seinen
vielseitigen Aufgaben lediglich auf eine Massen- und Durch—
schnittsberechuung hinweist. Nach ganz anderen Grund—
sätzen und Gesichtspuncten verfahren freilich die Versicher—
ungsgesellschaften. Sie wenden die Ergebnisse der Wahr—
scheinlichkeitsrechuung auf den vorliegenden Fall an und
regeln darnach den Beitrag des Einzelnen. Mag eine nach