III. Jahrgang.
Ur. 4.
Her gman s
Wochenblatt zur Unterhaltung und Belehrung für Berglente.
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Erscheint jeden Freitag. Bestellungen nehmen die Expedition in Saarbrücken, alle Postanstalten, sowie auf den hiesigen Gruben und
den benachbarten Ortschaften die besonderen Boten entgegen.
Preis für das Vierteljahr bei der Expedition 3 Sgr., durch die Postanstalten oder durch die besondern Boten bezogen 4 Sgr.
Der Abonnementspreis ist im Laufe des ersten Monats zu berichtigen.
Amtliches.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberberg—
hauptmann und Ministerial-Director Krug von Nidda zum Wirklichen
Beheimen-Rath mit dem Prädikate „Excellenz' zu ernennen; sowie dem
Hauer Joseph Latta auf der Steinkohlengrube Louisensglück bei Rosdzin
Kreis Beuthen (Oberschlesien), die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen
Der Grubensteiger Heinrich Groß von Grube Sulzbach-Altenwald ist
zum Maschinensteiger und der Bergmann Jalob Sinnewe von derselben
Grube zum Grubenwächter ernannt.
Der Tagesteiger Jakob Schampel von Grube Heinitz (Dechen) ist
gestorben.
Ein Rückblick über die Verwaltung des
Saarbrücker KnappschaftsVereins
und deren Ergebnisse
mit besonderer Berücksichtigung der letzten 20 Jahre.)
Vom Knappschafts⸗Direktor Barthold.
J. Verwaltung des Vereins und gesetzliche
Grundlage derselben.
Die ersten Anfänge einer Vereinigung der Bergleute
der Saarbrücker Gruben zum Zwecke der gegenseitigen Unter—
stützung sollen bis in die leßten Jahrzehnte des vorigen
Jahrhunderts zurückgehen. Die überkommenen Nachrichten
sind indeß so lückenhaft, daß sich über den eigentlichen Ur—
sprung des Vereins Bestimmtes nicht mittheilen läßt.
Gleichwohl steht actenmäßig fest, daß sich die Bergleute
ämmtlicher Gruben des ehemaligen Fürstenthums Nass au—
Saarbrücken bereits im Jahre 1797 in einem besonderen
Vertrage zur gegenseitigen Unterstützung verbanden und zu
dem Zwecke unter dem Namen „Knappschaftskasse“ einen
besonderen Fonds bildeten, der immerhin als der Keim der
heutigen knappschaftlichen Einrichtung angesehen werden mag.
Widrige Zeitverhältnisse, kriegerische Verwickelungen,
wiederholter Wechsel in den Hoheitsrechten über das Land,
dabei ein Bergbau in voller Kindheit, ließen den Verein
zu einer gedeihlichen Entwicklung nicht gelangen. Zählte
doch selbst noch im Jahre 1817 die Belegschaft sämmtlicher
Saarbrücker Gruben kaum 800 Knappen.
) Der Verfasser beabsichtigt, den Aufsatz in 3 Abschnitten in drei
auf einanderfolgenden Nummern des „Bergmannsfreundes“ erscheinen zu
lassen; der 2. Abschnitt wird sich über die Mittel und Leistungen des Ver—
eins. der 3. über die Vermögenswirthschaft und deren Ergebnisse verbreiten
Dem entsprechend blieben auch die Aufgaben des Ver—
bandes beschränkt und erstreckten sich zunächst wohl nur au
Gewährung von Krankengeld und Uebernahme von Kur—
kosten, sowie auf Besoldung einiger Beamten.
Erst als im Jahre 1811 das Vereinsvermögen auf den
Betrag von 64,147 Fres. — 17,1085 Thlr. gestiegen war,
glaubten die Vereinsgenossen und die aus ihrer Mitte ge—
vwählte Verwaltungs-Commission, die nach Beitritt der Graͤf—
lich Bayrischen Steinkohlengrube zu St. Ingbert in einem
förmlichen, bereits im Jahre 1801 erlassenen Statute zuge—
sagten, sehr bedeutenden Besoldungs-Erhöhungen, Invaliden—
und Wittwenpensionen gewähren zu können, mußten sich in—
deß bald genug überzeugen, daß die Kasse den hierdurch
übernommenen Verpflichtungen auf die Dauer zu entsprechen
nicht im Stande sein werde. Es erwies sich, daß die von
den Knappschaftsgenossen allein angestrebte, ohne Beihülfe
der Werke ins Leben gernfene, mit einer schwachen Abgabe
vom Lohne unterhaltene Vereinigung, sobald sie über die
enge Aufgabe einer einfachen Sterbe- oder Kranken-Unter—
stützungskasse hinausging, nicht lebensfähig war. Als ein
ganz besonders günstiges Ereigniß darf es daher angesehen
werden, daß im Jahre 1817 — wo das Kapitalvermögen
des Vereins sich bereits wieder um 8,973 Fres. vermindert
hatte — die Verwaltung des Knappschafts-Instituts auf das
Königliche Bergamt zu Saarbrücken unter Aufsicht des
Königlichen Ober-Berg-Amts zu Bonn überging.
Diese Behörde, die Wichtigkeit der Genossenschaft für
die bergbaulichen, wie die wirthschaftlichen Interessen der
Arbeiter würdigend, ließ es sich angelegen sein, das Ge—
deihen des Vereins zu fördern, und gab der Verwaltung
desselben durch das unter dem 29. November 1817 von
dem Königlichen Ober-Berg-Amte zu Bonn vollzogene
Reglement eine neue, von der bisherigen allerdings abweichen⸗
de Grundlage.
Mit der Verwaltung übernahm das Bergamt, oder,
wenn man will, der Werksbesitzer, gleichzeitig die Garantie
für die Erfüllung der den Vereinsgenossen im Reglement
gemachten Zusagen. Neben den Beiträgen der Genossen
erscheinen jetzt zum ersten Male als mächtiges Beförderungs—
mittel der gemeinsam übernommenen Aufgaben die Zuschuͤsse
der Grubenkassen. Von da ab bis heute ist das Zusammen—
wirken des Werkseigenthümers und der Arbeiter, die Bei—
tragsleistung beider Theile zu den gemeinsam erklärten
Zwecken des Vereins, nicht allein die Grundlage unseres
Vereinslebens geblieben. sondern zwischenzeitlich auch das