F Probe⸗
Nr. 3. — 828
Her
ergmanng freumg
Glück „Iauf!
Saarbruͤcken,
den 15. Juli 1870.
Wochenblatt zur Unterhaltung und Belehrung für Bergleute.
Erscheint jeden Freitag. Bestellungen nehmen die Expedition in Saarbrücken, alle Postanstalten, sowie auf den hiefigen Gruben und den
benachbarten Ortschaften die hesonderen Boten eutgegen.
Preis sür das Vierteljahr bei der Erpedition 3 Sgr., bei den Postanstalten 83 Sgr. 9 Pf., durch die besondern Boten bezogen 3 Sgr. 6 Pf.
Lied in der Teufe.
Schön ist Bergmannsleben,
Herrlich ist sein Lohn!
Seine Werke geben,
Blanz dem Koͤnigsthron.
In der Erde Gründen, —
In den Felsen-⸗Schlünden,
Strahlt der König der Metalse,
Blitzen lautere Cristalle. .
Drum hinaufgeschaut, —4
Und auf Gott, auf Gott vertraut!
Wenn bei Wellenstürmen,
Mensch und Thier sich scheu'n,,
Wogen hoch sich thürmen,
Fürchten wir kein Dräu'n;
Mag bei Donnerbrüllen
Nacht den Tag verhüllen,
Wir im sichern Schooß der Erde
Trotzen jeglicher Beschwerde.
Drum hinaufgeschaut,
Und auf Gott, auf Gott vertraut!
Wenn einst unsre Lieder
Sind verhallt im Schacht;
Wenn die müden Glieder
Ruhn in Grabesnacht;—
Wenn die Bergesreigen
Und die Faͤustel schweigen; *
d dann laßt in Himmelschren,
Uns den Gott der Berge ehren .
Drum hinaufgeschaut, α9 . 43*
Und auf Goif.auf Gott vertraut!
—
——
—VV——
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ια
SDie Saarbrücker Hnappschaft.
II.
Das Knappschafts-Reglement vom“ 21. Februar 18017)
oder vom 1. Ventose im 9. Jahre der Franken⸗Republik, wie es
im Urtert heißt, enthält 20 Artikel und ist in Form eines Ver⸗
trages abgefaßt, der von den Mitgliedern der Verwaltung und
den Vertretern der verschiedenen Grubenbelegschaften unterzeichnet
ist. An der Spitze der ersteren sehen wir den damaligen Berg—
inspector Knörzer, dem die Gruben-Directoren Posth, Hilt und
Heintz an die Seite gegeben waren. Als Vertreter der Beleg⸗
schafien erscheinen die Obersteiger Roth und Becker, die Steiger
HKern, Kirchberg, Enderlein, Heintz und Schmidt.
„Damit aber, heißt es im Artikel VII. dieses Vertra—
ges, die Knappschaftstasse auf immer erhalten und fort⸗
gefüührt werden möge, so sollen jederzeit hierzu zwei Con—
servatoren, ein theologisches und ein juristisches Subject,
und zwar dermalen Herrn Wilhelm Reinhold (Pfarrer zu
) Mangels actenmäßiger Anfzeichnungen und sonstiger Urkunden fol—
gen wir in diesem Kapitel wesentuͤch der von dem perstorbenen Bergrath
Gottlieb im Jahre 1830 gegebenen Darstellung. Gerune nund dankbar er—⸗
neuern wir dabei die Erinnerung an einen Mann, der während 40 Jah⸗
ein demissenhafter Rorsteher und treuer Nerwalter der Knappichaft war
Dudweiler) und Herr Philipp Hennemann (Advocat zu Saar⸗
brücken) ernannt werden, denen es obliegt, über die Vollziehung
dieses und aller in- dem Reglement enthaltenen Ariikel zů
wachen.“
Diese beiden Conservatoren, welche übrigens wie die anderen
obengenannten Glieder der Verwaltung eine Remuneration aus
der Knappschaftskasse bezogen, bildeten sonach den obersten Ver—
waltungsrath, dem vorzugsweise Prüfung und Abnahme der
Rechnungen zustand. *
Dem Verbande gehörten bestimmungsmäßig alle Bergleute
und sämmtliche Bergofficianten, der Berginspector init einges
schlossen, en.
Die Einkünfte sollten bestehen in: 3
) dem Büchsengelde von den Löhnen der Bergleute mit 12
Kreutzer vom Gulden.. ——
2) dem desgl. der Beamten mit 12/0 Kreutzer vom Gulden
ihrerx Vesoldung,“ —
3) der Hälfte des Ladegeldes und zwar:
vom Karren 2 Hreutzer,
— Wagen 4
4) den Gebühren für Anfahre und Abkehrscheine à 80 Kreutzer,
5) den Eintrittsgeldern der neu aufgenommenen Bergleute à
1 Gulden, 7.
8) den Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien.
Dagegen sollte den Vereinsgenossen gewährt, werden:
1) freie Kur und Apznei.
—A —*
a. in gewöhnlichen Krankheitsfällen
dem Knappen, pro Monat . 8Gulden,
dem Schichtlohnex. 2
bei Verunglückungen
dem Knappen monatlich ..
dem Schichtlöhner (Schlepper)
3). Im Falle der Invalidität:
dem Knappen, mongtlich
dem Schlepper ei
4) In gewöohnlichen Sterbefällen:;::
—Ew eines Häuers .. 2 fl. 10 kr.,
u u Schichtlöhners 4 n 5 u
„Steigers... 56 412
„ Kontroleurs(Koh⸗
lenmessers). 4 ,45
5. In Sterbefällen durch Verunglüchumg:“
der Wiitwe eines Knappen. .. 2fl. 45 tr.
— u t⸗ Schichtlöhners 2 u⸗ 10 *
Hinsichtlich der Höhe der den oberen Officianten und deren
Wittwen zu gewährenden Pensionen wurde in Artilel X. sestge⸗
eßt: daß, da ein Knaphe jährlich 120 Gulden verdienen könne