Full text: Nach der Schicht (48)

— Arheit am Volk im Diene+» 
f 
Jahrgang 48/25 
je Kirche, die wahre Kultur 
A sn hindert, sondern 
öfrdert in ihrer Verbreitung 
und in der Erkenntnis, kann gegen- 
über den Attentaten der erwähnten 
Presse nicht schweigen. Sie tritt 
immer ein für die private Moral 
wie auch für die öffentliche. So 
will sie auch diese Mahnung aufge- 
{aßt wissen, Näher dargelegt: 
1. Pflichten aller Katholiken. 
‚Allen Gläubigen wird die 
schwerste Verpflichtung in Erinne- 
rung gebracht, die sie haben bzw. 
der Unterlassung des Lesens und der 
Verbreitung (auch des Verkaufes 
und des Ausleihens) solcher Bücher 
und Zeitschriften, wie es im Gesetz- 
buch des kanonischen Rechtes dar- 
gelegt ist. das verbietet: ‚Ver- 
botcne Bücher zu lesen, zu 
verbreiten, zu veröffent- 
lichen, aufzubewahren und 
ın andere zu verleihen“ 
7 
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reis: 28 rrankeı 
"= ische Mahnung 
an alle Katholiken der Welt 
'Hütet euch vor allen Schmutzschriften) 
?. Pflichten der Erzieher und Lehrer. 
„Aufgerufen werden alle, die ein 
Amt der Belehrung oder Erziehung 
junger Menschen haben, also: die 
Eltern, Lehrer. Meister, Erzieher. 
Leiter von Gymnasien und andern 
Lenranstalten Eingedenk ihreı 
schweren Pflichtaufeabe, die mora- 
lische und geistliche Bildung nuch 
dem Auftrage Gottes an sie zu 
fördern, sollen sie diese bewahren 
vor den giftigen Angriffen der 
;chlechten Presse, die wie ein tod- 
Dringendes Gift ihre ganze Muiuhe- 
waäaltung zunichte macht. Beson- 
ders muß man hier eine gewisse 
mondine navellistische Praduktion 
vor Augen haben. die perindisch zu 
alten kommt. besonders aber zur 
Jugend und ihr das Gift dır Un- 
Moral einimpft sowie insgesamt eine 
£’unzo falsche Auffassung vom Le- 
ben. besonders hinsichtlich des Ehe- 
‘indes und seiner Pflichten, Die 
Pilicht, solche Presseeirzeugnisse zu 
Entfernen, ist für alle Eltern und 
Senstwie verantwortlichen Eırzie- 
Nor eine schwere Gewissenspilicht 
3, Die Behörden sind verpflichtet, 
einzuschreiten. 
‚Schlwefßlich geht es da offent- 
Lehen Autoritäten an — ın jedem 
Lord von jedem Grad, Sıe sollen 
>CH an ahre Grundpflicht erinnern 
Ale die Zustände der Öffentlichen 
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