Full text: Der Saarbergknappe (4 [1952])

Beite £ 
Wir fordern Verkürzung der Arbeitszeit im Bergbau 
.Der Saarbergknap: 
ijer Nachkriegszeit im Bergbau Ar- 
jeit gefunden hatten, sind heute zum 
‚rößten Teil wieder abgewandert. 
(Fortsetzung von Seite 11 
‚erer Heimaierde, zudem unser aller 
Sxistenzgrundilage und Zukunft, Sie 
zewährt uns Arbeit und Brot und 
sichert unseren über dem Durch- 
schnitt liegenden Lebensstandard, 
;OoWwie unserer soziale Geltung, Der 
\iensch nun, der ohne viel Aufhe- 
5ens von seiner harten Berulfsarbeit 
zu machen, Tag für Tag den schwar- 
zen Diamanten ebenso wie seine 
Brüder in allen Bergbau treibenden 
Ländern zu Tage fördert, muß, was 
seine Arbeitszeit anbetrifft, daher 
auch ein besonderes Vorrecht haben. 
Gewiß, ein bestimmtes Maß an 
„eistung ist in jedem Berufe zu er- 
ringen, Das sei nicht verkannt. 
Wenn man aber bedenkt, daß der 
Bergmann besonders hart arbeiten 
nNuß, und frühzeitig berufsunfähig 
wird und dazu durch seinen Beruf 
ain besonderes Risiko trägt, wird 
nan seine Herausstellung vor ande- 
ven Berufszweigen begreifen und 
sie zu würdigen wissen, Dazu komm{ 
noch, daß die gefährlichen Berufs- 
xrankheiten und neuerdinge 
vor allem die Silikose für ihn eine 
narte Geißel sind. In immer umfas- 
senderem Maße tritt diese Krankheit 
in Erscheinung, Sie bedeutet für 
viele Menschen ein langes und hartes 
Siechtum. Oft findet ein braves Ar- 
yeitsleben seine frühe Beendigung 
Jurch den Tod infolge Silikose 
:‚ein Wunder, daß heute jeder junge 
Iensch möglichst bestrebt ist, ın 
'inem anderen Berufe, zumal in 
ı1aandwerklichen Berufen, un- 
erzukommen. 
Das eigene Interesse des Betriebes 
‚erlangt daher gebieterisch die Wer- 
jung um den bergmännischen Nach- 
vuchs, Eine dieser Werbemöglich- 
ceiten stellt die Verkürzung der 
\rbeitszeit dar. Soll der Berg- 
nannsberuf wieder wie früher er- 
trebenswert sein, so muß er in drei- 
’acher Hinsicht gegenüber anderen 
3erufen Vorzüge aufweisen. In er- 
ter Linie muß eine gesunde 
„ohnentwicklung Platz grei- 
en, die dem Bergman die Spitze 
‚egenüber anderen Berufen sichert 
n seiner Altersversorgung 
nuß er ebenfalls einen angemesse- 
ı1ıen Vorsprung halten. Den Vor- 
;prung, den er bishef inne hatte, 
ıaben andere Zweige der Sozial- 
z‚ersicherung nahezu aufgeholt. Ja; 
xt gibt Berufe, deren Altersver- 
‚Oorgung, und das sei ohne Neid ge- 
agt, weit über derjenigen des Berg- 
Nachwuchssorgen 
Der Bergbau hat heute Nach- 
‚uchssorgen wie nie zuvor, so daß 
nan schon von einer morali=- 
;schen Krise im Bergbau ge- 
prochen hat. Aus dem Anschau- 
ingsunterricht, den die jungen Men- 
chen in den Bergmannsfamilien ge- 
ıleßen, wächst nicht mehr wie frü- 
ıer die Tradition, daß der Sohn dem 
’ater im Bergmannsberufe folgen 
vill. Die Abwanderungen in andere 
3erufe tritt zwar an der Saar nicht 
Oo sehr in Erscheinung, wie etwa in 
ınderen Ländern, weil die Seß- 
yaftigkeit des Saarbergmannes 
in Hemmnis darstellt. Die eoge- 
yannten Berufsfremden aber, die in 
Streikschicht = 
Bummelsrchicht 
ıFOorisetzung von Seite ı, 
us rechtlichen Gründen schärfstens 
’erwahren, Die Dienstanweisung Num- 
ner 292 entspricht nicht nur nicht den 
‚ozialen Anforderungen, wie das Ar- 
'eitsgericht in der mündlichen Ver- 
\andlung vom 21. Oktober festgestelli 
ı1at, sondern ihre Anwendun £ 
lurchbricht in unserem konkre 
en Falle die auf Grund des Personal: 
latuts der Regie den Belegschaftsmit- 
'liedern zugestandenen Rechte 
ınd ist sogar verfassungs- 
ınd gesetzwidrig. Das Gericht 
1ätte durch ihr Bestehen nicht zu: 
(lageabweisung kommen dürfen, son- 
lern wegen der Anwendun g dieser 
\nweisung, die zum Verlust der Er- 
ebnisprämie wegen einer Streikschicht. 
so einer Bestrafung der 
‘treikenden führt, die Regie des 
1ines zur Zahlung der fälligen Ergeb- 
isprämie verurteilen müssen. 
Artikel 30 des Personalstatuts der 
(egie gesteht nämlich den Beleg- 
haftsmitgliedern ausdrücklich das 
echt auf kollektive Wahrnehmung 
hrer Interessen zu und anerkennt 
eren Verfolgung mit gesetzlichen Mit- 
»In, zu denen der von den Gewerk- 
haften beschlossene Streik gemäß 
ı\rtikel 56 der Verfassung des Saar- 
andes zählt, Auch die Regie des Mines 
nerkennt also von sich aus unser ver- 
\Sssungsrechtlich geschütztes Streik- 
scht, dessen Ausübung unter keinen 
‚mständen eine Bestrafung durch den 
jetrieb nach sich ziehen darf. Dieses 
‚nerkenntnis steht aber nur auf dem 
”’apier, wenn die Belegschaftsmitglie- 
ler bei einem Streik durch ungerecht- 
ertigte Abzüge auf Grund einer an 
ich schon unsozialen Dienstanweisung 
estraft und sogar daran gehin- 
lert werden, im Ernstfalle wieder 
on ihrem Streikrecht Gebrauch zu 
nachen. Die Anwendung der Dienst- 
nweisung und Beurteilung der 
treikschicht als Fehlschicht, stellen also 
ine Behinderung für die Aus- 
bung eines verfassungsmäßig «ze 
chützten Rechtes dar und bestrafen die 
3Zelegschaftsmitglieder wegen der ihner 
ıuch durch die Regeie des Mines zuge 
tandenen kollektiven Wahrnehmung 
hrer Interessen. Sie ist somit ver: 
assungs- und auch gesetzeswidrig er: 
olgt. 
Unsere Klage war also nicht nu! 
noralisch sondern auch formaljuristisch 
‚egründet. Ihre Abweisung durch das 
A\rbeitsgericht ist wider besseres Rech! 
'rfolgt. Das Urteil ist ein krasses Fehl- 
ırlteil und findet daher unsere schärfste 
Aißbilligung. „ck 
Nur eine kurze Spanne 
Der Bergmann ist nur eine ganz 
<urze Spanne seines Berufslebens im 
Vollbesitz seiner Arbeitskraft. Wenn 
lie Menschen in anderen Berufen 
lie Höchstform ihrer Leistung erst 
arklimmen, hat der Bergmann be- 
reits den Kulminationspunkt seines 
Lebens überschritten. 
Genau 60 verhält es eich mit sei- 
em Lohn. In der Öffentlichkeit 
iind nur die Lohnsummen bekannt, 
lie der brave Bergmann verdient, 
wenn er im Vollbesitz seiner Kräfte 
ınd seiner Berufserfahrung ist, Dies 
lauert in der Regel nur etwa 15 Jahre. 
Dabei erklettert er in der Lohn- 
;kala nicht früher ale in anderen 
Berufen die Höchstentlohnung, er- 
’eicht nach etwa 15 Jahren den ab- 
;teigenden Ast, und sinkt dann zu- 
tok auf das Einkommen eines Lehr- 
gehorcht, wenn man Bergmann wird, 
in allen anderen Berufen kann man 
;ich das Gleiche, ohne die Härten 
des Bergmannsberufes in Kauf neh- 
nen zu Müssen, erärbeiten. Die 
Schwere des Bergmannsberufes hat 
infach nicht die verdiente Anerken- 
ıung gefunden, und es ist daher 
<nappen. Nur zu wenig ist dies der 
Öffentlichkeit bekannt 
Rückzahlungen 
Am 25. Nov. bei der Hauptlohnung 
Wie die Personaldirektion mitteilt 
»rfolgt mit der Hauptlohnung ar 
5. November 1952 die Rückzahlung 
on Arbeitnehmerbeiträgen aus deı 
Xuı-Aktion 1950. Von der ursprüng-. 
ichen Listenauszahlung wurde abge- 
‚ehen; die Auszahlung erfolgt über 
lie Lohnliste (Spalte 43). An Arbeit- 
‚ehmerbeiträgen werden im einzel- 
‚en zurückgezahlt‘ Frs. 
‚Ohnbüro Reden 268 817, — 
Teinitz 79 588,— 
dechen 37 826,— 
'rankenholz 11 525,— 
König 131 252,— 
Xohlwald 85 599,— 
Aaybach 208 186,— 
Melin 72 970, - 
St. Ingbert 33 009,— 
Samphauser 391 513,— 
dirschbach 308 017, — 
Tägersfreud« 433 878,— 
zriesbom 163 489,— 
uhamel 532 857,— 
/iktoria 415 863,— 
_‚uisentha: 395 183,— 
/eisen 388 413,— 
zöttelbe 388 413,— 
insgesamt: 4559 250 — 
Technik und Bergbau 
Auch im Bergbau hat die Techni- 
sierung zur Einführung moderner, ja 
modernster Maschinen geführt. Diese 
Modernisierung ist dem Bergmann 
selbst am wenigsten zugute gekom- 
nen. Grob ausgedrückt, die „Schipp“ 
tonnte bis heute noch nicht ersetzt 
werden, Da wo die Maschinen die 
Härte der Arbeit mildern konnten, 
wurde vom Bergmann durch höhere 
Torderleistungen dennoch das Letzte 
ıbverlangt. Das weiß man nur zu gut. 
Die natürliche Folge ist, daß man 
nur dem Zwang der Verhältnisse 
An alle Ortskasierer! 
U 
Im Laufe des Monats Dezember gehen sämtlichen Ortsgruppen 
lieneuen Marken für das Jahr 1953 zu. Diealten Marken 
ır- lem Jahre 1952 (ohne Aufnahme-Marken) sind gleichzeitig 
*er Dezember-Abrechnung au die Hauptverwaltung 
‚ckzuschicken. Die Aufnahme-Marken haben 
r”rhin Gültigkeit und sind deshalb in den Ortsgruppen weiter- 
‚erwenden. 
Zurückzuschiceken mit der Dezember- Abrechnung sind ebenso alle 
ncch bei den Ortsgruppen }iegenden Marken-Rücklieferscheine. 
Nummer 1] 
Leidiger Berufsverkehr 
Dieses Thema war Gegenstane 
ernster Beschwerden der Funktio- 
närstagung in Eppelhorn. Bezirks- 
leiter Hiery hat sich inzwischen 
bei den zuständigen Stellen um Ab- 
stellung der Mißstände im Berufs- 
verkehr verwandt. Auch die Saar- 
zrubenverwaltung wurde von ihm 
unterrichtet, daß gerade im Bezirk 
Jilingen die Klagen über mangel- 
hafte Zugverbindungen, schlechte 
Anschlüsse und zum Teil katastro- 
phale Straßenverhältnisse auf den 
Anmarschwegen kein Ende nehmen. 
Sollte sich nicht bald eine Besserung 
einstellen, sehen wir uns gezwun- 
gen, einmal grundsätzlich zu der 
Säumigkeit gewisser Behörden in 
diesen Fragen Stellung zu nehmen 
nanns liegt. Auch hier ist eine Re- 
'orm dringend geboten 
Endlich aber muß die Arbeitszeit 
zemessen an anderen Berufen, in be- 
;orzugter Form geregelt sein, soll sie 
jen Anreiz bieten, die junge Men- 
schen wieder dem Bergbau zuzufüh- 
(en. 
Die Forderung auf Herabsetzung 
ler Arbeitszeit ist daher durchaus 
zeitgemäß. Nunmehr muß sie ihrrt 
Verwirklichung finden. 
Gegen die Verkürzung der Ar- 
jeitszeit wurden früher und werden 
auch diesmal Bedenken erhoben. Es 
st hier nicht der Platz, auf sie im 
einzelnen einzugehen. So viel sei nu} 
jesagt, daß eine Verkürzung deı 
Schichtzeit nicht automatisch eiz 
Absinken zur Folge haben muß. Zwaı 
stellt sie Techniker und Betriebs- 
leiter vor neue Aufgaben Der Be- 
In Memoriam 
Wir geben den Tod folgender Ka 
neraden bekannt: 
Johann Schmitt, Aschbach 
Peter Hans, Aschbach 
Heinrich Uhrig, Ensdorf 
Christian Heib, St. Ingbert 
Alfons Werth, Freisen 
Ludwig Groß, Altenkessel 
Unseren verstorbenen Kameraden 
werden wir alkeit ein ehrendes Ge- 
denken bewahren. 
riebsablauf muß besser ale bisher 
ırganisiert werden, und eine weitere 
Modernisierung ist notwendig zur 
Srhaltung und Steigerung der Pro- 
juktivität, Im übrigen ist das Prin- 
zip des Wettbewerbes durch einer 
'esten Kohlenpreis zwischen den ein- 
‚einen Ländern weitgehend ausge- 
schaltet worden. Durch die Schaf- 
'ung der Montanunion 1äßt sich 
‚udem diese Forderung generel]] füı 
alle westlichen Länder verwirk- 
ichen. Zu den Aufgaben der Kohle- 
ınd Stahlgemeinschaft gehört nich! 
ıur, das Preisgefüge, Absatz- und 
standortbedingungen, sowie Zoll- 
ınd Gestehungskosten zu regeln, Ihr 
»bliegt es auch, die sozialen Ver- 
ıältnisse der Menschen in den Be- 
rieben bestmöglichst zu gestalten 
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