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‚Der Saarbergknappe', Organ der Gewerkschaft Christlicher saarbergieule, erscheint mon&.
Einzeipreis im Zeitschriftenhande: 12
—A — -
- SAARBRÜCKEN
Nummer 11
AI
« Vierteljäurlich »u.
3. einschl. POStZUSsSTe /iINL«
Jahrgang 4
Wir fordern Verkürzung der Arbeirszeit im Bergbau!
© Die menschliche Arbeitskraft bedarf des Schutzes - Werbung für den bergmännischen
Nachwuchs dringend geboten
Seit längerem vertreten die Bergleute aller bergbautreibenden
Länder des Westens die Forderung auf Herabsetzung der Arbeits-
zeit. Auf einer kürzlich in Heerlen in Holland stattgefundenen
Tagung der Christlichen Bergarbeiter - Internationale wurde in
ainer Entschließung die Forderung auf Verkürzung der Arbeits-
zeit erhoben, für deren baldige Verwirklichung man sich in allen
Ländern mit Nachdruck einsetzen wird. Dieser keineswegs über-
raschenden Entscheidung hat die Gewerkschaft Christlicher Saar-
In der Bundesrepublik wer-
jen auf Beschluß der außerordent-
ichen Generalversammlung und
ıach der Entscheidung des Haupt-
v‚orstandes der Industrie-Gewerk-
schaft Bergbau, die Bergarbeiter in
ajner Urabstimmung über geeignet
arscheinende Kampfmaßnah-
men beschließen, die die 7'/zstün-
Jige Schichtzeit durchsetzen sollen.
Es gibt heute schon an der Ruhr
mehrere Großbetriebe, die eine
Schichtzeit von 7!/a Stunden haben,
und auch der holländische
Bergbau hat seit längerem eine
Sonderregelung. Er verfährt an
Samstagen nur eine Arbeitsschicht
son sechs Stunden. .
An der Saar besteht zur Zeit
noch eine Nachkriegsregelung der
Arbeitszeit, die aus dem Jahre 1947
;stammt und für alle Berufe einheit-
ich — auch für den Saarbergbau
— eine achtstündige Tagesarbeit vor-
‚orsieht. Diese Regelung wider-
;pricht der seit Jahrhunderten be-
stehenden Vorrangstellung des Berg-
mannsberufes, dessen Arbeitszeit
;tets kürzer als die der anderen Be-
;ufe war. Sie verkennt die Schwere
;einer Arbeit und stellt auch eine
Mißachtung seiner Nachkriegslei-
stung dar, die eine weseniliche Vor-
zusetzung bildete für die über-
:aschend schnelle Überwindung des
wirtschaftlichen Chaos nach dem
Kriege. Die Verkürzung der Arbelis-
zeit muß insbesondere als ein wirk-
sames Mittel zur Erhaltung der
verivolien Arbeitskraft des Berg-
mannes gelten und ist zugleich ge-
signet, die überhand nehmende Sili-
cose, jene gefährliche Berufskrank-
ıeit des Bergmannes, einzudämmen,
Zugleich aber kann von der Verkür-
zunz der Arbeitszeit wieder jene
WNerbewirkung ausgehen für den
3ergmannsberuf, der wie kein ande-
„er in der Gegenwart einer starken
Abwanderung ausgesetzt und durch
nangelnden Nachwuchs
> rnstlich bedroht ist.
Die Entwicklung der Arbeilszeit
Zum besseren Verständnis unserer
Forderung auf Verkürzung der ArT-
»eitszeit sei nachstehend kurz ein
‘Sberblick über deren Entwicklung
mn den letzten Jahrzehnten gegeben:
Zu einer Zeit, in der der Übertage-
ırbeiter noch zehn bis zwölf Stun-
len beschäftigt war, arbeitete der
zZergmann unter Tage nur 8!/z Stun-
len täglich. Nach 1918 wurde im
jaarbergbau die 7!/2-Stundenschicht
ingeführt, die bis zum Jahre 1935
yjeibehalten wurde. Nach 1935 er-
algte wieder eine Erhöhung auf acht
itunden, Während des Krieges hatte
nan dem Bergmann eine tägliche
hichtzeit von 874 Stunden aufer-
egt, und im Jahre 1945 wurde dann
vieder der Achtstundentag einge-
ührt. Dieser Achtstundentag ist eine
llgemeine Regelung, die für alle
Zerufe gilt.
Vergleicht man nun die Arbeits-
eit im Bergbau mit der der ver-
chiedensten Berufszweige, so ergibt
jich ohne weiteres, daß man der
ichwere des Bergmannsberufes
zeine eonderliche Berücksichtigung
ngedeihen ließ,
In diesem Zusammenhang muß
‚uch herausgestellt werden, wie dies
üngst Kollege Gier bei der Be-
ründung der Forderung auf Ver-
Blick auf das Kraftwerk St. Barbara
bergleute grundsätzlich zugestimmt. Sie erhebt für den Saarberg-
bau die Forderung auf Herabsetzung der Arbeitszeit von 8 auf
7!/z Stunden und verlangt an Samstagen eine Sonderregelung,
nämlich die Verfahrung einer Sechs-Stunden-Schicht, Diese For-
derung wird selbstverständlich unter Beibehaltung des bisherigen
Globallohnes erhoben. Im Sinne der bestehenden Verordnung soll
die 40-Stunden-Woche als erfüllt gelten, wenn fünf Schichten zu
1/2 Stunden verfahren sind.
kürzung der Arbeitszeit in einem
Rundfunkvortrag tat, daß es bei der
schichtzeit des Bergmannes eine ganz
jesondere Bewandtnis hat, Durch
lie Ein- und Ausfahrt, die Besor-
zung betrieblich notwendiger For-
nalitäten, die Selbstbedienung in
ler Lampenkaue, das Umziehen, ein
rühzeitiges Verlesen, dem Gezähe-
Jmtausch- und -Ersatz, oder nach
jer Abfahrt das Waschen und Um-
jehen in der Waschkaue, ist der
3ergmann mindestens neun Stun-
len auf der Grube beschäftigt. Dabe!
nd nicht einmal die An. und Ab-
narschwege berücksichtigt, ganz zu
chweigen von der Schwere der Be-
ufsarbeit.
Die Kohle ist der Lebensnert
ınserer heutigen Wirtschaft, Sie is!
vichtigster Rohstoff und erstrangiger
inergieträger, daher unersetzlich
ınd gleichsam das Herz der Wirt-
schaft. Für uns an der Saar ist die
<ohle, eingebettet in den Schoß un-
(Fortsetzung auf Seite ?*
Streikschicht =
BP = meischicht
Allen Bergleuten, die am 11. Februar
‚952 an dem von den Gewerkschaf-
lien beschlossenen Streik teilgenommen
hatten, wurde von der Regie des Mines
ein Zwölftel der Ergebnisprämie in
Abzug gebracht mit der Begründung,
daß die verfahrene Schicht als Fehl-
schicht anzusehen sei. Da der
Yauptschlichtungsausschuß der Regie,
ler in der Frage des Abzugs der Er-
gebnisprämie angerufen worden war,
nicht zu einer Einigung kam, hielten
wir es wegen der grundsätzlichen Be-
leutung für geboten, diesen Rechtsstreit
‚3 einer Klage unseres Kameraden
Ditzler vor dem Arbeitsgericht zu ver-
‚reten. In der Klagebegründung wiesen
wir auf den Streik als gesetzliches
Kampfmittel hin, der in der Verias-
jung des Saarlandes in Art. 56 aner-
kannt ist und daher als gesetzliches
Mittel im Sinne des Artikels 30 des
Personalstatuts der Regie des Mines
setrachtet werden muß. Durch den
Abzug der Ergebnisprämie für die nicht
verfahrene Schicht am Streiktuage sei
diese Sireikschicht ungerechtferiigt
einer Bummelschicht gleichgeseizt
worden. Der Abzug der Ergebnisprä-
mie sei umsomehr nicht gerechtler{iigl,
als die ganze Belegschaft gestreikt
habe. Damit habe sich das Ergebnis
der Produklion verringert, so daß dıe
Ergebnisprämie auiomatisch durch den
streik gesunken se
Die Klage des Kameraden Ditzler
vor dem Arbeitsgericht wurde mit der
Begründung abgewiesen, daß nach dır
Dienstanweisung Nr. 292 der Regie alle
Fehlschichten mit Ausnahme der in hr
ausdrücklich genannten Versiumuis-
schichten (unter denen die
Sireikschichtfehlt1!) den Ver-
lust der Ergebnisprämie nach sich
ziehen. Zwar stelite das Gericht iatls-
drücklich fest, daß diese Dienslanwei-
sung der Regie des Mines keines-
wegs den sozialen Antor-
derungen entspreche, zumal
selbst bei Erkrankungen der
Forttall der Ergebnisprämie einirete
und auch das durch Verletzung
erzwungene Fernbleiben von der Ar-
beit zu Kürzungen der Ergebnispräimie
führe, Da aber diese Vertügung be-
steht, glaubie das Arbeitsgerkit Fu
keinem anderen Urteil kommen ww
können.
Gegen dieses Urteil des Arbeits-
gerichtes müssen wir uns allein schw
{Fortsetzung auf Seite 23
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