Full text: Der Saarbergknappe (4 [1952])

Sorgen der Greuzgänger aus der Plalz 
on Bezirksieiter Johann Klein 
Nummer 1 
eitigt worden. Nun wurde in letz- 
er Zeit eine andere Klage laut. Die 
vestdeutschen Postomnibusse, wel: 
‘he teilweise bis zu den saarländi- 
ichen Gruben verkehren, duriten 
lie nicht berufstätigen Verkehrsteil- 
ıehmer nur bis zur Landesgrenze 
jenutzen. Hiergegen haben wir bei 
ler Regierung Beschwerde einge- 
egt. Mit Schreiben vom 4. Januar 
952 wurde uns von der Regierung 
nitgeteilt, daß bereits eine Abände- 
ung in unserem Sinne getroffen 
worden sei. Demnach dürfen alle, 
ıuch die Nichtberufstätigen, die 
Imnibusse bis zur Zielstation be- 
ıuutzen. 
An all diesen kleinen und großen 
/orkommnissen erkennen wir, wie 
ıotwendig der gewerkschaftliche 
Zusammenschluß ist. Nicht nur die 
Aktiven, auch die Pensionäre müs- 
;jen sich im eigenen Interesse ge- 
wverkschaftlich betätigen. Für die 
”ensionäre ist ab 1. Januar 1952 be- 
‚üglich ihrer Mitgliedschaft eine 
Neuregelung getroffen worden. Ab 
1. Januar 1952 gehören sämtliche 
densionäre der Pfalz, welche bei 
ıns Mitglied waren, dem Gewerk- 
7/erein Christlicher _Bergarbeiter 
Deutschlands an. Die Zeitungsbelie- 
erung erfolgt durch die Zentrale in 
zssen. Die Betreuung, Rechtsschutz 
ısw. geschieht bis auf weiteres in 
ler altgewohnten Weise. In welch 
ıngenehmer Erinnerung der Ge- 
verkverein Christlicher Bergarbei- 
‚er bei den alten Kameraden ist. 
)jeweist der in letzter Zeit erfolgte, 
ehr erfreuliche Mitgliederzugang. 
Alt und jung. Aktive und Pensio- 
ıäre, müssen erkennen, daß eine 
sanze Reihe ungelöster Probleme 
ler Lösung harrt und nur gelöst 
verden kann, wenn das Standesbe- 
vußtsein stärker erwacht und alle 
sich in ihrer Christlichen Gewerk- 
schaft zusammenschließen. 
Vor mir liegt ein Brief, geschrie- 
»n von einigen Knappschaftsrent- 
ı1ern aus Ramstein’Pfalz Die Sorge 
;pricht aus jeder Zeile. Sehr ver- 
;tändlich; denn es handelt sich um 
‚hre Knappschaftsrente, also um 
ine Exzistenzfrage. Die heutigen 
alten Kameraden aus der Pfalz ge- 
aörten vor 1935, als sie noch aktiv 
m Saarbergbau standen, überwie- 
zend den Christlichen Gewerkschaf- 
en an. Deshalb ist es garnicht ver- 
wunderlich, daß sie noch heute ihre 
sorgen und Nöte den Christlichen 
Sewerkschaften anvertrauen. 
In diesem Brief wird die Verein- 
jarung zwischen Ruhr- und Saar- 
znappschaft, wonach das Wohnsitz- 
arinzip eingeführt wurde, kritisiert. 
3esonders wird darauf hingewiesen, 
jaß die Altrentner der Pfalz, weiche 
inter diese Vereinbarung fallen, im 
vergieich zu ihren Kameraden von 
jer Saar eine bedeutende Verschlech- 
’erung (20—40 Mark) erfahren hät- 
en. Andere Beschwerden richten 
sich gegen die Nachteile, weiche 
lurch die Nichtzahlung von Fami- 
jenzulagen und die Beibehaltung 
ler Kürzungsbestimmungen nach 
} 1274 der RVO eingetreten seien. 
Wenn in diesem Schreiben das Ver- 
ıalten des Gewerkschaftssekretärs 
Arize Noch erwähnt wird, bitte ich 
lie Kameraden, von mir nicht zu er- 
varten, daß ich in denselben un- 
chönen Ton verfalle. Für sachliche 
\useinandersetzungen bin ich jeder- 
zeit zu haben, für persönliche An- 
’eindungen nicht. Nur derjenige be- 
lient sich persönlicher Angriffe, der 
;ich sachlich nicht zu helfen weiß.) 
Die Klagen der Altrentner sind 
verständlich. Es muß eine bittere 
Enttäuschung hervorrufen. wenn sie 
nit ihren alten Kameraden von der 
Saar, mit denen sie Jahrzehnte lang 
am Stoß standen, zusammenkom- 
nen, und dann erfahren, daß deren 
Rente auf Grund des neuen Saar- 
<nappschaftsgesetzes 3 bis 4000 Frs. 
zestiegen, ihre Renten aber keine 
Verbesserung erfahren haben 
Aber dennoch dürfen wir die Ver- 
inbarungen bezüglich der Einfüh- 
ung des Wohnsitzprinzips als sol- 
he nicht ablehnen. Wir müssen uns 
lerdings sehr bemühen, die Här- 
en, welche dadurch eingetreten sind. 
u beseitigen. Die Versicherungs- 
ysteme der verschiedenen Länder 
ind in ihren Auswirkungen natür- 
cCherweise verschieden, weil jedes 
‚and seine eigenen sozialpolitischen 
Vege geht. Bei dem einen sind Vor- 
2ile in dieser, bei dem anderen in 
aner Art gegeben. Seit jeher wa- 
en die Regierungen bestrebt, mil 
ıren Nachbarländern Sozialabkom- 
ıaen zu treffen, Als die beste Art 
er Abkommen können diejenigen 
ngesprochen werden, welche das 
Vohnsitzprinzip zur Grundlage ha- 
en. Den sogenannten Fremdrent- 
‚ern ist damit am besten gedient. 
HKernach werden den KRentnern, 
‚elche im Ausland gearbeitet ha- 
en, ihre Renten nach den an ihrem 
Vohnsitz gültigen Gewährungsbe- 
timmungen gezahlt. Dadurch wird 
rreicht, daß sie von den sozialpoli- 
‘schen Geschehnissen des Auslan- 
es, wo sie ihre Dienstzeiten zu- 
ückgelegt haben, unabhängig sind, 
a sie ja auf deren Gestaltung keiner 
influß haben. Ihre Renten werden 
on dem jeweiligen Wohnsitzversi- 
herungsträger nach den dort gelten- 
‚en Bestimmungen und für alle dort 
vohnenden Rentner in gleicher 
Veise berechnet und dadurch dem 
'reisgefüge ihres Wohnsitzes ange- 
aßt. 
Bedauerlich bei diesen Vorgängen 
adoch ist, daß leider Härtefälle ein- 
veten. In diesem Zusammenhang 
jarf nicht übersehen werden, daß 
lie Westdeutsche Sozialversicherung 
ich ebenfalls in einer guten Auf- 
värtsentwicklung befindet. Nach 
tücksprache mit unseren Kamera- 
‚en aus Westdeutschland ist damit 
u rechnen, daß die Verschlechte- 
ungen, welche die Grenzgänger- 
entner in Einzelfällen betroffen 
aaben, in absehbarer Zeit einen 
\usgleich finden werden. 
Aus gut unterrichteter Quelle 
vurde uns mitgeteilt, daß man auch 
n Westdeutschland sich mit der 
nführung der Familienzulagekasse 
j;cefaßt. Ebenso soll der & 1274 der 
IVO eine Abänderung erfahren, so 
laß mit der Zeit sowohl Frauenzu- 
agen gewährt und auch die Kür- 
ungsbestimmungen in Wegfall kom- 
nen, Auch wird man nicht umhin 
:önnen, einen Ausgleich zwischen 
\lt- und Neurentnern herbeizufüh- 
en. Unsere Kameraden von der 
"hristlichen Gewerkschaft West- 
leutschlands, welche sich mit dem 
>roblem eingehend beschäftigen, 
verden ihr Bestes zur Beseitigung 
er Härten beitragen 
jrenze betrug 80%, des durchschnitt 
ichen jährlichen Berechnungsent 
zjelts, welches bei der Rentenberech 
ung zugrunde gelegt wird und 
0%, wenn ein Hauerleistungszu- 
ichlag zu gewähren war. Nach deı 
lurch Gesetz vom 20. Juni 1951 er- 
"olgten Neuregelung dürfen Zu- 
ichlag (lt. Anpassungsgesetz) und 
Steigerungsbetrag 100%0 des durch- 
ichnittlichen jährlichen Entgeltes 
jetragen. DLeistungszuschlag und 
<inderzuschüsse fallen nicht unteı 
lie Höchstbegrenzung. 
Auf Grund der Ausstellung deı 
ıeuen Rentenbescheide an die 
irenzgänger seitens der Ruhrknapp- 
ichaft sind bei vielen Kameraden 
Zweife] über die richtige Renten- 
ıöhe aufgetaucht. Um diese Zweifel 
velche meist auf Unkenntnis be- 
uhen, schnellstens zu beheben, habe 
ch an alle Ortsgruppenvorsitzender 
äin Rentenberechnungsschema ge: 
eben. An Hand dessen sind di« 
Vorsitzenden in der Lage, Auskünfte 
u erteilen. Dort, wo trotzdem Zwei: 
elsfragen nicht geklärt werder 
:önnen, ist es zweckmäßig, dem 
)rtsgruppenvorsitzenden den Ren- 
enbescheid zu überlassen, damit 
‚on hier aus eine Ueberprüfung er- 
olgen kann. 
Es liegt in der Natur der Sache 
laß die Grenzgänger außer derr 
Rentenproblem viele andere Sor- 
jen, welche mit ihrer beruflicher 
”ätigkeit zusammenhängen, haben 
/or kurzem ist es uns gelungen, auf 
jen Zollbahnhöfen bei der Zollab- 
ertigung Erleichterungen zu schaf- 
en; das in Wind und Wetter unbe- 
wueme Ein- und Aussteigen ist be- 
Der Kampt gegen die Silikose 
Fahrbare Röntgenstation 
Der Kampf gegen die Silikose ist 
ınes der wichtigsten Erfordernisse 
ler bergmännischen Gesundheitsvor. 
orge und -fürsorge. Mit Recht wirc 
:je als „die Geißel des Bergmanns‘ 
jezeichnet. Und eine verantwortungs- 
jewußte Grubenverwaltung muß sick 
ım geeignete Vorbeugungs- und Be- 
:ämpfungsmaßnahmen ebenso sehı 
vie um die Betreuung und den so- 
Jalen Schutz der von ihr betroffe- 
ıen Bergleute kümmern. Es ist gewiß 
ine schwere Aufgabe und die ge 
undheitliche Forschung und die Tech. 
ılk der wirksamen Mittel sind noch 
mmer nicht vollkommen, In aller 
Ländern ist man auf der Suche nackt 
hnen, ist man bemüht, dem Uebel 
ıcharf zu Leibe zu gehen. An deı 
Ruhr hat man erst in letzter Zei 
jeue und wirksame Mittel entwickelt 
lie sehr erfolgversprechend sind. Nun- 
nehr hat man auch an der Saar einer 
veiteren Schritt vorwärts getar 
lurch die kürzliche Indienststellung 
ner fahrbaren Röntgenstation. Daı 
)berbergamt verfügte im Einverneh. 
nen mit der Saargrubenverwaltung 
‚ereits vor längerer Zeit das Rönt:- 
jen der Bergleute alle zwei Jahre 
diese Maßnahme ermöglicht da! 
rühzeitige Feststellen aller Stein: 
taublungenerkrankten, ihre recht: 
‚eitige Herauslösung aus steinstaub. 
jefährdeter Arbeit und damit die 
Verlegung in andere, nicht durch 
;teinstaub gefährdete Arbeit. Dami' 
vird einer Verschlimmerung des ge- 
ährlichen Leidens ven vornherein 
‚vorgebeugt. Die bisher schon auf sta- 
ionärem Wege erfolgte Röntgenbe- 
jandlung der Bergleute hat nur 
lurch die Beschaffung einer fahr- 
\aren Röntgenstation eine wesent- 
iche Verbesserung und wirksamere 
\bwehrmöglichkeit erfahren. Die 
neue Station ist durch besondere 
echnische Vorrichtungen in der Lage 
bis zu 150 Bergleute in der Stunde 
zu röntgen. 
Gewerkschaltliche Verantwortung 
(Fortsetzung von Seite 3) 
3ewegungen gegenüber. Wir ver- 
suchen nur Maß zu halten und das 
Ziel] anzusteuern, das uns nach Lage 
jer Dinge erreichbar und gleicher- 
veise vertretbar erscheint. Man 
<ann sich, wie es in jüngster Ver- 
zangenheit geschah, nicht einfach für 
lauernd aus einem überspitzten und 
m Laufe dieser Entwicklung bald 
iberholten Prestigestandpunkt her- 
aus gegen eine sich als notwendig 
arweisende Folgerung stellen und 
jamit wichtige gewerkschaftliche 
Zielsetzungen einfach gefährden 
Wir halten es nunmehr für ge- 
»oten, dieses für die Gewerkschafts- 
)jewegung nicht in allen Phasen sei- 
ı1cs Ablaufs erfreuliche und nützliche 
Kapitel endlich zum Abschluß zu 
aringen und uns auf die kommen- 
Ten soziaınolitischen Aufgaben zu 
einen, die eine gemeinsame ge- 
STH liche Anstrngun erbei. 
chen. Wir sind nicht se empfind!. pfindlich, 
I wir Uber einem bitteren Wort 
ind einer” Posen Schimplrede_ die 
NOTrenaisKelten des Tages, die Not- 
vendiekeit einer weiteren Zusam- 
AENATDENENS Vergessen. konnten, 
Was wir aber Tordern, das ist, end- 
Jpposition herauszutrcien und we- 
YA:tfens dort mitzuarbeiten, wo_es 
ZerUs+anm es erfordern. Das ist sich 
CHhT'eBNch auch der MV- Bergbau 
JETBST echt — Und davon wollen 
UN Römmen wir zu allerletzt ihr 
InNTDinaen — 
Sondergewährung in Höhe eines 
Schichtlohnes 
Allen im Monat Dezember 1951 in 
ler Lohnliste der Saargrubenver- 
valtung geführten Bergleuten wird 
nit der Abschlagszahlung am 9. Ja- 
ıuar 1952 als Sonderzuwendung ein 
roller Schichtlohn ausbezahlt. Diese 
Zuwendung erfolgt zum Ausgleich 
jafür, daß den Bergleuten, die auf 
len verschiedenen Anlagen, wie 
Airschbach, Reden u.a. m. gestreikt 
ıaben, die Ergebnisprämie gekürzt 
wurde. Sie ist auch als Ausgleich 
lafür gedacht, daß den lothringi- 
chen Bergleuten für die am Bar- 
jaratag verfahrene Sonntagsschicht 
in Zuschlag gewährt wurde. Mierzu 
‚ertreten wir nach wie vor die Auf- 
assung, daß die Kürzung der Er- 
zebnisprämie zu Unrecht erfolgt ist 
ınd daß für die Sonntagsschichten, 
lie für Heiligabend und Silvester 
‚erfahren wurden, ein Zuschlag 
ıätte gewährt werden müssen. Es 
var jedoch nicht möglich, in den 
Verhandlungen mit der Regie des 
VMines ein anderes Ergebnis zu er- 
-ielen, so daß nunmehr die beiden 
Zerluste mit der Sonderzuwendung 
nes vallen Schichtlohnes als abge- 
zolten zu betrachten sind 
Wie ich schon durch Rundschrei- 
en an unsere Ortsgruppen in der 
”falz bekanntgegeben habe, erhal- 
an die Knappschaftsrentner, wel- 
he noch im Saarbergbau in Arbeit 
tehen, das Frauengeld sowie auch 
en Differenzbetrag zwischen Ren- 
en-Kinderzuschuß und dem von der 
vasse für Familienzulagen im Saar- 
and gewährten Kindergeld auf An- 
rag von ihrem Arbeitgeber ausge- 
ahlt. Bei der Antragstellung muß 
ine Bescheinigung der zuständigen 
\nappschaft, woraus die Höhe der 
iente und die Höhe des Kinderzu- 
chusses für jedes einzelne Kind 
ervorgeht, beigebracht werden. Die 
irtsgruppenvorsitzenden geben hier- 
ber Auskunft. 
Wichtig für die Rentner ist die 
sekanntmachung der ARuhrknapp- 
‚chaft, wonach It. Gesetz vom 20. 
Juni 1951 die Höüchstgrenze des 
nappschaftlichen Steigerungsbetra- 
’es geändert wurde. Die Höchst- 
7erantwortlich für den Gesamtinhalt: 
äans Ruffing, Saarbrücken 3, Am 
Staden 11, — Druck: Saarländische Ver- 
agsanstalt u. Druckerei, Saarbrücken 3
	        
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