Sorgen der Greuzgänger aus der Plalz
on Bezirksieiter Johann Klein
Nummer 1
eitigt worden. Nun wurde in letzer
Zeit eine andere Klage laut. Die
vestdeutschen Postomnibusse, wel:
‘he teilweise bis zu den saarländiichen
Gruben verkehren, duriten
lie nicht berufstätigen Verkehrsteilıehmer
nur bis zur Landesgrenze
jenutzen. Hiergegen haben wir bei
ler Regierung Beschwerde eingeegt.
Mit Schreiben vom 4. Januar
952 wurde uns von der Regierung
nitgeteilt, daß bereits eine Abändeung
in unserem Sinne getroffen
worden sei. Demnach dürfen alle,
ıuch die Nichtberufstätigen, die
Imnibusse bis zur Zielstation beıuutzen.
An all diesen kleinen und großen
/orkommnissen erkennen wir, wie
ıotwendig der gewerkschaftliche
Zusammenschluß ist. Nicht nur die
Aktiven, auch die Pensionäre müs-;jen
sich im eigenen Interesse gewverkschaftlich
betätigen. Für die
”ensionäre ist ab 1. Januar 1952 be-‚üglich
ihrer Mitgliedschaft eine
Neuregelung getroffen worden. Ab
1. Januar 1952 gehören sämtliche
densionäre der Pfalz, welche bei
ıns Mitglied waren, dem Gewerk-7/erein
Christlicher _Bergarbeiter
Deutschlands an. Die Zeitungsbelieerung
erfolgt durch die Zentrale in
zssen. Die Betreuung, Rechtsschutz
ısw. geschieht bis auf weiteres in
ler altgewohnten Weise. In welch
ıngenehmer Erinnerung der Geverkverein
Christlicher Bergarbei-‚er
bei den alten Kameraden ist.
)jeweist der in letzter Zeit erfolgte,
ehr erfreuliche Mitgliederzugang.
Alt und jung. Aktive und Pensioıäre,
müssen erkennen, daß eine
sanze Reihe ungelöster Probleme
ler Lösung harrt und nur gelöst
verden kann, wenn das Standesbevußtsein
stärker erwacht und alle
sich in ihrer Christlichen Gewerkschaft
zusammenschließen.
Vor mir liegt ein Brief, geschrie-»n
von einigen Knappschaftsrentı1ern
aus Ramstein’Pfalz Die Sorge
;pricht aus jeder Zeile. Sehr ver-;tändlich;
denn es handelt sich um
‚hre Knappschaftsrente, also um
ine Exzistenzfrage. Die heutigen
alten Kameraden aus der Pfalz geaörten
vor 1935, als sie noch aktiv
m Saarbergbau standen, überwiezend
den Christlichen Gewerkschafen
an. Deshalb ist es garnicht verwunderlich,
daß sie noch heute ihre
sorgen und Nöte den Christlichen
Sewerkschaften anvertrauen.
In diesem Brief wird die Vereinjarung
zwischen Ruhr- und Saarznappschaft,
wonach das Wohnsitzarinzip
eingeführt wurde, kritisiert.
3esonders wird darauf hingewiesen,
jaß die Altrentner der Pfalz, weiche
inter diese Vereinbarung fallen, im
vergieich zu ihren Kameraden von
jer Saar eine bedeutende Verschlech-’erung
(20—40 Mark) erfahren häten.
Andere Beschwerden richten
sich gegen die Nachteile, weiche
lurch die Nichtzahlung von Famijenzulagen
und die Beibehaltung
ler Kürzungsbestimmungen nach
} 1274 der RVO eingetreten seien.
Wenn in diesem Schreiben das Verıalten
des Gewerkschaftssekretärs
Arize Noch erwähnt wird, bitte ich
lie Kameraden, von mir nicht zu ervarten,
daß ich in denselben unchönen
Ton verfalle. Für sachliche
\useinandersetzungen bin ich jederzeit
zu haben, für persönliche An-’eindungen
nicht. Nur derjenige belient
sich persönlicher Angriffe, der
;ich sachlich nicht zu helfen weiß.)
Die Klagen der Altrentner sind
verständlich. Es muß eine bittere
Enttäuschung hervorrufen. wenn sie
nit ihren alten Kameraden von der
Saar, mit denen sie Jahrzehnte lang
am Stoß standen, zusammenkomnen,
und dann erfahren, daß deren
Rente auf Grund des neuen Saar-<nappschaftsgesetzes
3 bis 4000 Frs.
zestiegen, ihre Renten aber keine
Verbesserung erfahren haben
Aber dennoch dürfen wir die Verinbarungen
bezüglich der Einfühung
des Wohnsitzprinzips als solhe
nicht ablehnen. Wir müssen uns
lerdings sehr bemühen, die Hären,
welche dadurch eingetreten sind.
u beseitigen. Die Versicherungsysteme
der verschiedenen Länder
ind in ihren Auswirkungen natürcCherweise
verschieden, weil jedes
‚and seine eigenen sozialpolitischen
Vege geht. Bei dem einen sind Vor-2ile
in dieser, bei dem anderen in
aner Art gegeben. Seit jeher waen
die Regierungen bestrebt, mil
ıren Nachbarländern Sozialabkomıaen
zu treffen, Als die beste Art
er Abkommen können diejenigen
ngesprochen werden, welche das
Vohnsitzprinzip zur Grundlage haen.
Den sogenannten Fremdrent-‚ern
ist damit am besten gedient.
HKernach werden den KRentnern,
‚elche im Ausland gearbeitet haen,
ihre Renten nach den an ihrem
Vohnsitz gültigen Gewährungsbetimmungen
gezahlt. Dadurch wird
rreicht, daß sie von den sozialpoli-‘schen
Geschehnissen des Auslanes,
wo sie ihre Dienstzeiten zuückgelegt
haben, unabhängig sind,
a sie ja auf deren Gestaltung keiner
influß haben. Ihre Renten werden
on dem jeweiligen Wohnsitzversiherungsträger
nach den dort gelten-‚en
Bestimmungen und für alle dort
vohnenden Rentner in gleicher
Veise berechnet und dadurch dem
'reisgefüge ihres Wohnsitzes angeaßt.
Bedauerlich bei diesen Vorgängen
adoch ist, daß leider Härtefälle einveten.
In diesem Zusammenhang
jarf nicht übersehen werden, daß
lie Westdeutsche Sozialversicherung
ich ebenfalls in einer guten Aufvärtsentwicklung
befindet. Nach
tücksprache mit unseren Kamera-‚en
aus Westdeutschland ist damit
u rechnen, daß die Verschlechteungen,
welche die Grenzgängerentner
in Einzelfällen betroffen
aaben, in absehbarer Zeit einen
\usgleich finden werden.
Aus gut unterrichteter Quelle
vurde uns mitgeteilt, daß man auch
n Westdeutschland sich mit der
nführung der Familienzulagekasse
j;cefaßt. Ebenso soll der & 1274 der
IVO eine Abänderung erfahren, so
laß mit der Zeit sowohl Frauenzuagen
gewährt und auch die Kürungsbestimmungen
in Wegfall komnen,
Auch wird man nicht umhin
:önnen, einen Ausgleich zwischen
\lt- und Neurentnern herbeizufühen.
Unsere Kameraden von der
"hristlichen Gewerkschaft Westleutschlands,
welche sich mit dem
>roblem eingehend beschäftigen,
verden ihr Bestes zur Beseitigung
er Härten beitragen
jrenze betrug 80%, des durchschnitt
ichen jährlichen Berechnungsent
zjelts, welches bei der Rentenberech
ung zugrunde gelegt wird und
0%, wenn ein Hauerleistungszuichlag
zu gewähren war. Nach deı
lurch Gesetz vom 20. Juni 1951 er-"olgten
Neuregelung dürfen Zuichlag
(lt. Anpassungsgesetz) und
Steigerungsbetrag 100%0 des durchichnittlichen
jährlichen Entgeltes
jetragen. DLeistungszuschlag und
<inderzuschüsse fallen nicht unteı
lie Höchstbegrenzung.
Auf Grund der Ausstellung deı
ıeuen Rentenbescheide an die
irenzgänger seitens der Ruhrknappichaft
sind bei vielen Kameraden
Zweife] über die richtige Rentenıöhe
aufgetaucht. Um diese Zweifel
velche meist auf Unkenntnis beuhen,
schnellstens zu beheben, habe
ch an alle Ortsgruppenvorsitzender
äin Rentenberechnungsschema ge:
eben. An Hand dessen sind di«
Vorsitzenden in der Lage, Auskünfte
u erteilen. Dort, wo trotzdem Zwei:
elsfragen nicht geklärt werder
:önnen, ist es zweckmäßig, dem
)rtsgruppenvorsitzenden den Renenbescheid
zu überlassen, damit
‚on hier aus eine Ueberprüfung erolgen
kann.
Es liegt in der Natur der Sache
laß die Grenzgänger außer derr
Rentenproblem viele andere Sorjen,
welche mit ihrer beruflicher
”ätigkeit zusammenhängen, haben
/or kurzem ist es uns gelungen, auf
jen Zollbahnhöfen bei der Zollabertigung
Erleichterungen zu schafen;
das in Wind und Wetter unbewueme
Ein- und Aussteigen ist be-Der
Kampt gegen die Silikose
Fahrbare Röntgenstation
Der Kampf gegen die Silikose ist
ınes der wichtigsten Erfordernisse
ler bergmännischen Gesundheitsvor.
orge und -fürsorge. Mit Recht wirc
:je als „die Geißel des Bergmanns‘
jezeichnet. Und eine verantwortungsjewußte
Grubenverwaltung muß sick
ım geeignete Vorbeugungs- und Be-:ämpfungsmaßnahmen
ebenso sehı
vie um die Betreuung und den so-Jalen
Schutz der von ihr betroffeıen
Bergleute kümmern. Es ist gewiß
ine schwere Aufgabe und die ge
undheitliche Forschung und die Tech.
ılk der wirksamen Mittel sind noch
mmer nicht vollkommen, In aller
Ländern ist man auf der Suche nackt
hnen, ist man bemüht, dem Uebel
ıcharf zu Leibe zu gehen. An deı
Ruhr hat man erst in letzter Zei
jeue und wirksame Mittel entwickelt
lie sehr erfolgversprechend sind. Nunnehr
hat man auch an der Saar einer
veiteren Schritt vorwärts getar
lurch die kürzliche Indienststellung
ner fahrbaren Röntgenstation. Daı
)berbergamt verfügte im Einverneh.
nen mit der Saargrubenverwaltung
‚ereits vor längerer Zeit das Rönt:-jen
der Bergleute alle zwei Jahre
diese Maßnahme ermöglicht da!
rühzeitige Feststellen aller Stein:
taublungenerkrankten, ihre recht:
‚eitige Herauslösung aus steinstaub.
jefährdeter Arbeit und damit die
Verlegung in andere, nicht durch
;teinstaub gefährdete Arbeit. Dami'
vird einer Verschlimmerung des geährlichen
Leidens ven vornherein
‚vorgebeugt. Die bisher schon auf staionärem
Wege erfolgte Röntgenbejandlung
der Bergleute hat nur
lurch die Beschaffung einer fahr-\aren
Röntgenstation eine wesentiche
Verbesserung und wirksamere
\bwehrmöglichkeit erfahren. Die
neue Station ist durch besondere
echnische Vorrichtungen in der Lage
bis zu 150 Bergleute in der Stunde
zu röntgen.
Gewerkschaltliche Verantwortung
(Fortsetzung von Seite 3)
3ewegungen gegenüber. Wir versuchen
nur Maß zu halten und das
Ziel] anzusteuern, das uns nach Lage
jer Dinge erreichbar und gleicherveise
vertretbar erscheint. Man
<ann sich, wie es in jüngster Verzangenheit
geschah, nicht einfach für
lauernd aus einem überspitzten und
m Laufe dieser Entwicklung bald
iberholten Prestigestandpunkt heraus
gegen eine sich als notwendig
arweisende Folgerung stellen und
jamit wichtige gewerkschaftliche
Zielsetzungen einfach gefährden
Wir halten es nunmehr für ge-»oten,
dieses für die Gewerkschafts-)jewegung
nicht in allen Phasen seiı1cs
Ablaufs erfreuliche und nützliche
Kapitel endlich zum Abschluß zu
aringen und uns auf die kommen-Ten
soziaınolitischen Aufgaben zu
einen, die eine gemeinsame ge-STH
liche Anstrngun erbei.
chen. Wir sind nicht se empfind!. pfindlich,
I wir Uber einem bitteren Wort
ind einer” Posen Schimplrede_ die
NOTrenaisKelten des Tages, die Notvendiekeit
einer weiteren Zusam-AENATDENENS
Vergessen. konnten,
Was wir aber Tordern, das ist, end-Jpposition
herauszutrcien und we-YA:tfens
dort mitzuarbeiten, wo_es
ZerUs+anm es erfordern. Das ist sich
CHhT'eBNch auch der MV- Bergbau
JETBST echt — Und davon wollen
UN Römmen wir zu allerletzt ihr
InNTDinaen —
Sondergewährung in Höhe eines
Schichtlohnes
Allen im Monat Dezember 1951 in
ler Lohnliste der Saargrubenvervaltung
geführten Bergleuten wird
nit der Abschlagszahlung am 9. Jaıuar
1952 als Sonderzuwendung ein
roller Schichtlohn ausbezahlt. Diese
Zuwendung erfolgt zum Ausgleich
jafür, daß den Bergleuten, die auf
len verschiedenen Anlagen, wie
Airschbach, Reden u.a. m. gestreikt
ıaben, die Ergebnisprämie gekürzt
wurde. Sie ist auch als Ausgleich
lafür gedacht, daß den lothringichen
Bergleuten für die am Barjaratag
verfahrene Sonntagsschicht
in Zuschlag gewährt wurde. Mierzu
‚ertreten wir nach wie vor die Aufassung,
daß die Kürzung der Erzebnisprämie
zu Unrecht erfolgt ist
ınd daß für die Sonntagsschichten,
lie für Heiligabend und Silvester
‚erfahren wurden, ein Zuschlag
ıätte gewährt werden müssen. Es
var jedoch nicht möglich, in den
Verhandlungen mit der Regie des
VMines ein anderes Ergebnis zu er--ielen,
so daß nunmehr die beiden
Zerluste mit der Sonderzuwendung
nes vallen Schichtlohnes als abgezolten
zu betrachten sind
Wie ich schon durch Rundschreien
an unsere Ortsgruppen in der
”falz bekanntgegeben habe, erhalan
die Knappschaftsrentner, welhe
noch im Saarbergbau in Arbeit
tehen, das Frauengeld sowie auch
en Differenzbetrag zwischen Renen-Kinderzuschuß
und dem von der
vasse für Familienzulagen im Saarand
gewährten Kindergeld auf Anrag
von ihrem Arbeitgeber ausgeahlt.
Bei der Antragstellung muß
ine Bescheinigung der zuständigen
\nappschaft, woraus die Höhe der
iente und die Höhe des Kinderzuchusses
für jedes einzelne Kind
ervorgeht, beigebracht werden. Die
irtsgruppenvorsitzenden geben hierber
Auskunft.
Wichtig für die Rentner ist die
sekanntmachung der ARuhrknapp-‚chaft,
wonach It. Gesetz vom 20.
Juni 1951 die Höüchstgrenze des
nappschaftlichen Steigerungsbetra-’es
geändert wurde. Die Höchst-7erantwortlich
für den Gesamtinhalt:
äans Ruffing, Saarbrücken 3, Am
Staden 11, — Druck: Saarländische Veragsanstalt
u. Druckerei, Saarbrücken 3