Januar 1950
JE
„Der Saarbergknappe“
Beite I
niker, Büroangestellte und Inge-
nieure,
) eine Ausgleichsentschädigung als
Zulage für die über die 40stün-
Jdige Woche verfahrenen Siunden,
4 Zuschläge für wverfahrene Über-
stunden,
)) Zuschläge für Arbeit an Sonn-
und Feiertagen,
Leistungs- und Dienstprämien für
jas Aufsichtspersonal, die Tech-
ıiker und Büroangestellten sowie
die Liugenieure,
, eine Nachtzulage für Beleg-
schaftsmitglieder, die zwischen
22 uud 6 Uhr beschäftigt werden,
;) eine Vergütung für Fehlgelder an
Kassierer und Lohnzahler,
ı) eine Zweisprachenprämie,
Zulagen beim Vorliegen besonders
zelagerter Arbeitsverhältnisse,
eine Regelmäßigkeitsprämie für
die Arbeiter und Angestellten,
r} Förderprämien, die auf Grund
ajnes Erlasses ges Ministers für
Industrie und Handel, des Finanz-
und Wirtschaftsministers und des
Arbeits- und Wohlfahrtsministers
zewährt werden können
Artikel 20
Prämien und Zulagen
a) Das Aufsichtspersonal, die Tech-
iker und Büroangestellten erhalten
‚eistungsprämien, deren Sätze in
len Anlagen II, III ung IV festge-
zt sind.
Die Ingenieure erhalten Dienstprä-
ien gemäß Anlage V.
b) Den auf Nachtschicht zwischen
2 und 6 Uhr beschäftigten Beleg-
chaftsmitgliedern wird eine soge-
‚annte Nachtzulage gewährt. Diese
"achtzulage beträgt für:
ınter Tage
sinen Stundenlohn der Kategorie 2
unter Tage,
über Tage
einen Stunaenlohn der Kategorie 2
über Tage.
€) Den Kassierern und Lohnzah-
eru wird eine Vergütung für Fehl-
telder gewährt.
d) Eine Zweisprachenprämie wird
Cmäß den in der Anlage VI vorge-
ghenen Bedingungen bewilligt.
e) Beim Eintreten von besonders
jelagerten Arbeitsverhältnissen kön-
ıen in .Ausnahmefällen Prämien
xer Zulagen gewährt werden (z.B.
ınges ande Arbeiten).
Kapitel V: Bezahlter Urlaub
Artikel 23 der zurückgelegten Beschäftigungs-
Erholungsurlaub zeit zustehen und die sie nicht
Arbeiter, Büroangestellte, Auf oehmen konnten.
AP DEHEF: BES * Das gleiche gilt sinngemäß bei
Kate a0r ehem Yahriichen Er” sung des Arbeitsvertrages: falls
jolungsurlaub, der in der Zeit vom edoch die Lösung auf einer schwer
Br EL ‚en Verfehlung des Belegschaftsmit-
„Januar bis 31. Dezember zu neh: „;oges beruht, verliert dieses den
nen ist. Er ist wie folgt festgelegt Anspruch auf die Entschädigung.
a) 1 Arbeitstag für jeden Monat Ar- Hat aber das Belegschaftsmiiglied
zeitsleistung einschließlich Erho- »ei Lösung des Arbeitsvertrages
ungsurlaub im Stichjahr, nehr Urlaubstage genommen, als
„inen Zusatzurlaub je nach dem hm auf Grund der zurückgelegten
Dienstalter, und zwar BSeschäftigungszeit zustanden, so
Arbeitstage nach dem 1. Dienst muß es das zu Unrecht erhaltene
iahr, '"Jrlaubsgeld zurückerstatten. Die
Ska s Rückerstattung findet nicht statt,
nr tt nach dem 2. Dienst venn die Lösung auf Grund einer
ınd je 1 Arbeitstag für jedes wei- Sr autolat Bephung des Arbeit
ere Dienstjahr bsi zu höchsten! ” .
12 Urlaubstagen. Der Jahresurlaub der Ingenieure
Der Gesamturlaub kann somit be wird auf 2 Arbeitstage Tesigesetzt.
e 5 rTeder im Laufe des Jahres einge-
Einer Dienstjahren 24 Tage iellte Ingenieur erhält einen Ur-
” aub von
Falls die Dauer des Jahresurlaub. 9 Arbeitstagen
> Tage überschreitet, sollen grund für 4 Dienstmonate,
ätzlich bei Auftejlung des Urlaub: 18 Arbeitstagen
5 aufeinanderfolgende Tage genom für 8 Dienstmonate,
nen werden, 27 Arbeitstagen :
Der Urlaub für Arbeiter im Schicht: für 12 Dienstmonate.
‚der Gedingelohn wird auf der Ba
is des im Vormonat verdienten Loh-
ı1es vergütet.
Die Dauer des Urlaubs erhöht sick
°ür Jungarbeiter und Lehrlinge, die
ım 21. Juni eines jeden Jahres da:
‘8. Lebensjahr nicht vollendet haben
ıuf 2 Tage für einen Monat Arbeits-
eistung mit der Maßgabe, daß die
jesamtdauer des zu beanspruchen-
len Urlaubs eine Zeitspanne von 30
Fagen oder 24 Arbeitstage nicht
ıberschreiten kann; für Arbeiter
ınd Lehriinge, deren Lebensalter am
. Juni eines jeden Jahres zwischen
8 und 21 Jahren liegt, auf 1!/2: Tag
:ür jeden Monat Arbeitsleistung mit
ler Maßgabe, daß die Gesamtdauer
les zu beanspruchenden Urlaubs eine
zeitspanne von 22 Tagen oder 18
\rbeitstage nicht überschreiten kann.
Belegschaftsmitglieder, die im
‚aufe des WUrlaubsjahres in den
Zuhestand treten, haben gemäß den
»v»en angeführten Richtlinien An-
‚echt auf eine Entschädigung für
Jrlaubstage, die ihnen auf Grund
Kapitel VI:
Artikel 17
Dienstalterszuschläge
Die Dienstalterszuschläge für Ar-
‚eiter, das Aufsichtspersonal, Büro-
ingestellte ung Ingenieure ergeben
ich avs nachstehenden Anlagen;
Anlage I Arbeiter
» 11 Aufsichtspersonal und
. Techniker unter Tage
III Aufsichtspersonal und
Techniker über Tage
IV Büroangestellte
V ingenieure und
Gleichgestellte
Artikel 21
Regelmäßigkeitsprämie
Jedem Arbeiter und. Angestellten,
ler von den im Monat. anfallenden
;ichichten weniger als 3 Schichten
efeiert hat, wird eine Regelmäßig-
‚eitsprämie gewährt. Die Höhe die-
er Prämie ist nachstehend in Pro-
enten ges monatlichen Bruttolohnes
es uctrefienaen Arbeiters bzw. An-
sstellten angegeben und beträgt:
\0 Prozent, wenn keine Schicht ge-
feiert wurde,
7,5 Prozent, wenn eine Schicht
gefeiert wurde,
5 Prozent, wenn zwei Schichten
gefeiert wurden.
Als Feierschichten im vorgenann-
n Sinne gelten nicht:
hbezahlter Urlaub,
„‚ezahlter Sonderurlaub (übersteigt
ıber die Dauer der tatsächlichen
\bwesenheit den gewährten Ur-
aub, So ist die ganze Abwesenheit
ıls unenischuldigt zu betrachten
ind entsprechend zu berechnen),
nfolge während der Schicht ein-
zetretenen Unfalls oder Krankheil
migangene Schichtbruchteile.
Diese Bestimmung findet nicht auf
‚genieure und Gileichgestellte An-
’PNauLınNns.
Artikel 24
Sonderurlaub
Alle Belegschaftsmitglieder erhal-
en anläßlich von Familienereignis-
‚en einen bezahlten Sonderurlaub,
ınd zwar +
bei Heirat des Beleg-
schaftsmitgliedes 4 Tage
5ei Geburt eines Kindes 2 Tage
2ei Heirat eines Kindes 2 Tage
ıeim Tod eines zum Haus-
halt gehörenden unter-
ı1altsberechtigten Famihlien-
ıngehörigen 3 Tage
beim Tode eines Kindes,
nes, Enkelkindes, eines
Vaters, einer Mutter, eines
Schwiegervaters, einer
Schwiegermutter, eines
3ruders, einer Schwester,
zofern diese nicht zum
Haushalt gehören 2 Tag
Als Sonderurlaub gilt Arbeitsaus-
‚al zur Ausübung stiaatsbürger-
‘icher Pflichten, sofern keine Ver-
jütung von anderer Seite erfolgt.
Sachbezüge
zuf Erstellung von Wohnraum zu
zewilligen. Die Verwaltung dieses
Fonds wird durch eine Geschäfts-
ırdnung fesigelegt.
Die Gewährung freier Wohnung
ler einer entsprechenden Woh-
ıungsentschädigung, soweit sie jeizt
schon zugunsten bestimmter Haus-
ıaltungsvorstände besteht. wird
ıuervon nicht berührt
Artikel 18
4+usgleichsentschädigung
nd Überstundenzuschläge
a) Auf Grund der verschiedenarti-
gen gesetzlichen Arbeitszeit in
Frankreich und im Saarland wird
xne in Prozenten ausgedrückte Aus-
zleichsentschädigung des monatlichen
3ruttolohnes des Arbeiters gewährt.
deren Höhe beträgt, 1, 2, 3 oder 4
7rozent, je nachdem der betreffende
\rbeiter mindestens 3; 2, 1 oder 6
;chichten weniger verfahren hat als
lie normalen‘ Arbeitstage des Mo-
nats, und 4,5; 5,5; 6; 6,75 und 7,5 Pro-
‚ent, je nachdem der betreffende Ar-
)jeiter höchstens 1, 2, 3, 4 und mehr
ıls 4 Schichten über die normalen
ırheitsfavsce des Manste verfahren
Artikel 25
Die Gewährung von Deputat-
er Freikohlen an aktive und pen-
jonierte Belegschaftsmitglieder und
leren Witwen wird durch Verfü-
jung des Generaldirektors der Re-
jje mit Genehmigung des Ministers
ür das Grubenwesen und des Wirt-
chaftsministers festgesetzt.
Falls die Akgabe von Kohlen sich
ıicht ermöglichen laßt, wird eine
\usgleichsentitschädigung unter der
‚leichen Bedingungen festgesetzt.
at.
b) Für die in einem Monat über
‘je im Betrieb anfallenden Schich-
jen hinaus verfahrenen ®berstun-
lien wird ein Zuschlag von 25 Pro-
‘ent gezahlt.
c) Bei Büroangestellten, dem Auf-
ichtspersonal, technischen Ange-
tellten, Ingenieuren, wird dieser
Yaßnahme durch eine Erhöhung
hres Gehaltes Rechnung getragen,
‘We Nach der in ihrem Betrieb üb-
chen Arbeitszeit festgesetzt wird.
Artikel 22
Gedingelohn
Die Gedingesätze sind durch die
ngenieure oder deren Vertreter
ach Besichtigung an Ort und Stelle
nit dem betreffenden Kamerad-
chaftsältesten festzusetzen und den
ırbeitern schriftlich mitzuteilen. Sie
ind so festzusetzen, daß Hauer mit
ıormaler Körperstärke und einer
uten Leistung 60 Prozent und solche
nit durchschnittlicher Leistung 20
'rozent über den festgesetzten Min-
estlohn verdienen können.
Der versteheng angegebene Satz
on 60 Prozent ist nicht als Höchst-
atz zu beirachten. Die Überschrei-
ung dieses Satzes hat also nicht eine
ulomatische Neufestsetzung des
‘ormalerweise festgesetzten Gedinge-
atzes zur Folge. Jede wesentliche
inderung der Arbeitsverhältnisse
dwie unvorhergesehene, im Laufe
les - Monats auftretende Schwierig-
:eiten an aem jeweiligen Arbeits-
rt sind dem Ingenieur oder seinem
;tellvertreter zu melden. Sodann ist
in neuer Gedingesatz festzusetzen,
‚clcher den jeweils eingetretenen
zuderungen Rechnung zu {ragen
at
Kapitel Vil:
Sozialversicherung
Artikel 26
Artikel 2°
Dem Personal, des gezwungen ist
‚Affentliche Transportmittel in An-
pruch zu nehmen, um sich vom
Vohnort zur Arbeitsstelle zu bege-
jen, werden die dadurch tatsächlich
ntstandenen normalen Kosten er-
4+atlet
Alle Fragen betreffend die soziale
j@icherheit (Familienzulagen, Kran-
zenkasse, Wochenhilfe, Invalidität,
Zetriebsunfälle, Pensionen) werden
uf Grund der in Kraft befindlichen
jesetze ımnd Verordnungen ge-
»gelt. .
Kapitel VII:
Sicherheitsmänner
Artikel 19
'rheift an Sonn- und Feier-
tagen
Wenn Sonntags oder an einem
'eiertag gearbeitet werden muß, und
ese Schicht zurückgefeiert werden
‚NN, So wird der Lohn um 50 Pro-
ent erhöht. Diese Erhöhung wird
Owohl dem Personal der durchge-
“nden als auch der übrigen Betriebe
"währt. Falls es nicht möglich ist,
ese Schichten zurückfeiern zu las-
Di beträgt der Zuschlag 100 Pro-
nt.
Diese Zuschläge können nicht ne-
» den in Art.. 18 vorgesehenen
ıschlägen gewährt werden.
Artikel 27
Den verheirateten oder als Haus:
‚altungsvorstand anerkannten Ar-
jeiterbelegschaftsmitgliedern wird
in monatliches Wohnungsgeld ir
löhe der den verheirateten oder als
Jaushaltungsvorstand anerkannten
3Zergleuten der französischen Stein-
:ohlenbergwerke gewährten Woh-
ı‚ungsgeldsätze bewilligt. Doch flie-
jen diese Entschädigungen einem
"onds zu, der dazu bestimmt ist,
len Arbeitern. lanefristige Darlehen
Artikel 20
Es werden Sicherheitsmänner so-
wohl für Übertage als auch für Un-
ertage für die Sicherheit und Ge-
‚sundheit der Arbeiter eingesetzt.
Die Wahl und die Funktionen die-
er Vertreter werden durch von der
3Zerghehörde genehmigte Bestim-
nım gen geregelt