Full text: Der Saarbergknappe (13 [1932])

Selte2 
er 
erglnappe 
Ne Ghutgtühen in deu eten peun Roudten 1932 
l. Uebersicht über die Förderuug 
Die reine Förderung l(ausgelesen und gewaschen) 
betrug: 
Monat staatl. Gruben Frankenholz e Haldenbest 
To. To. o. To. 
Januar 807 749 31 886 839 635 603 414 
Februar 788 799 31 237 820 036 573 460 
März 816577 34 533 851110 651 207 
XX 2413 126 97 666 2510781 651 207 
April 818 325 31 897 850 222 518066 
Mai 814 278 32 187 846 465 
Juni 8oꝛ iꝛ3 2ασ 6 ößι 620 46 
II/ 1932 2484 730 93 941 2578671 820 462 
Fuli 801 473 30 192 831665 509 458 
August 796 143 29671 825 814 512195 
September 60 917 25 188 881 4058 5604 469 
III / 1932 2448 533 2351 7538 984 8504469 
bisher 
1932: 7 346 388 281948 7628336 504 469 
19831:3 8293 376 328639 8622015 546 150 
1930:. 9799 269 373 890 10 173 159 299 4858 
1929: 9664 295 356 305 10 020 600 68 890 
Förderrückgang gegenüber den Vorjahren: 
Der Förderrückgang in den ersten neun Monaten 1932 
AJ dem Förderergebnis in der gleichen Zeit der 
orjahre betrug (in Tonnen): 
staatl. Gruben Frankenholz zusammen 
gegenüber 1931 946 988 4 691 993 679 — 11,52 * 
* 1930 2452 881 91 942 2544 823 — 25.01 
1929 2317 907 74 357 2392 264 - 23.87 * 
Der Rückgang gegenüber 1930 betrug rund ein Viertel 
Die Verteilung der Förderung: 
1. Selbstverbrauch der Gruben 674 674 Tonnen 
2. Lieferung an die Bergleute 239 047 
z. Lieserung an eigene Kokerei 237 323 
1. Lieserung an eigene Brikettfabrik 26031 
5. Vertauf und Versand 6 545 904 
zusammen Absatz 7699978 Tonnen 
usammen Förderun 7628 3368, 
eee der Zaldenbeftãnde 71642 3 
Absatzrücktgang gegenüber den Vorjahren: 
Der Absatz in den ersten neun Monaten der drei Vor⸗ 
jahre betrug: 
in 1931: 8622 015 Tonner 
in 19390: 993647769, 
in 1929: 10 120 169 
Der Absatzrückgang in 1932 betrug: 
gegenüber 1931: 922 037 Tonnen — 10,69 * 
19303 2236 499 Tonnen — 2271 * 
1929: 2420 191 Tonnen — 28,89 * 
Die Halden bestände 
umfaßten Ende September 1932 497 425 Tonnen Kohlen 
b641 Tonnen Koks, 1403 Tonnen Briketts, zusammen 
504 469 Tonnen. 
Zahl der Arbeitstage, Tages⸗ und Schichtleistung: 
Monat Arbeitstage »coistung Schichtleistun 
Un 26 n ilogramm 
983 
999 
28 
* 
Einzel⸗Lohnverlust durch Feierschichten. 
Gemäß dem verdienten durchschnittlichen Leistungslohn 
herloren die Arbeiter, die die oben angegebenen Tage 
sciern mußten (ohne den Verlust an Frauen⸗ und Kin⸗ 
vergeld): 
Grube 
Steigerung der Schichtleistung: 
Gemessen am durchschnittlichen Leistungseffekt e 
eistung) der drei Vorjahre, stieg in den ersten neun V 
raten 1932 der Leiftungseffett: 
gegenüber 1931: um 140 kg — 15.81 9 
gegenüber 1939: um 146 kg — 16.162 * 
gegenüber 1929: um 197 kgß — 23. 81 5 
2. Uebersicht über den Velegichaftsstand 
Monat umnter Tag über Tag angegl. Betr. zusammen 
Januar 39 090 10 825 2872 52 787 
Februar 30808 10 461 2 824 b0 093 
8 36217 10 319 805 49341 
Apri 35 851 190 ko 4 810 
Mai 34 394 46991 
Juni 34 329 80 aA 829 
Juil 34 244 706 406 682 
ALugust 34 197 40 46 569 
September 34 142 2645 4 46 508 
Dezember 31 39 158 10 874 2876 52 908 
Ab Anfang 1932 bis Ende September wurde die Arbei 
e im Saarbergbau um6 400, gleich 21.1 Prozent 
gekürzt. 
Ende September der drei Voriahre zählte die Beleg⸗ 
chaft (Arbeiterzahl): 
unter Tag über Tag angegl. Betr. zusammer 
Zept. 1931 40 015 11 291 2882 54 188 
Zept. 1930 42 732 12 209 2873 57814 
zept. 1929 44 151 12 894 2847 59 892 
Ab September 1929 bis Ende September 1932 wurde 
ne Arbeiterzahl gekürzt: 
unter Tage um 10 009 ⸗ 22. 67 * 
über Tage um 3249 — 25.20 * 
angegl. Betriebe um 126 — 4.42 * 
zusanimen um 13 384 — 22.34 * 
Zahl der Angestellten / Beamten und des 
Gesamtpersonals. 
Monat nBeamte Arbeiter Gesamtpersonal 
Januar * 2787 55 912 
Ierrror 33 53217 
ätg 1 —X 
April n 51 884 
Mai 50 047 
Juni 49 873 
Juli 49 611 
August 49 486 
zeptember 2912 46 508 49 420 
dezember 1931 3199 62 908 bb 107 
Ab Anfang 1932 bis Ende September wurde die Jahl 
ꝛer Angestellten und Beamten um 287. gleich 897 Pro 
ent, die Zahl des Gesamtpersonals um 6687, gleich 11.91 
Zrozent gekürzt. Ab September 1929 wurde die Zahl der 
Ingestellten und Beamten um 486 gleich 14.3 Prozent. die 
zahl des Gesamtpersonals um 13 870, gleich 22.07 Pro— 
ent gekürzt. 
3. Uebersicht über die Lahnbildung 
Durchschnittslohn der Vollhauer ohne mit 
im Gedinge Familienzulage 
Quartal 1931 S 3 45. 33 Frs 
Quartal 1932 458.60, 
Quartal 1932 44887 , 
3. Quartal 1932 44.70 
*ae Arbeiter unter 
Quartal 931 122.80 
Quarta 932 43. 158 
*. Quarta 332 4264 
3. Quarta' 1932 42.60 
Durchschnie aller Arbeiter unter 
—X whbotriebe 
4. Quartal 1931 88.11 4170, 
1. Quartal 1932 38.90 41.90 
2. Quartal 1932 37.79 41.40, 
3. Zuartal 1932 3788 — 
Der Lohn fank von Quartal zu Quartal, obschon keine 
tarifliche Lohnsenkung durchgeführt wurde. Diese Erschei— 
nung ist auf eine Kürzung des Gedingelohnes zur ückzufüh⸗ 
ren, sodann auch auf die Versetzung von Schichtlöhnern in 
eine niedrigere Zulagenklasse. Die Kürzung der Gedinge 
Fsate in iner Z3i in der der Leistunaseffekt erheblich 
Januar 
I5* 
an 
Apri 
Mai 
Juni 
Juli 
August 
Septemher 
45 voe 1024 
(Durchschn.) Durchschn.) 
Jahr Arbeitstage Tagesleistung We d 
Anzahl Tonnen Kilogramm 
1931 190,86 zus. 45 172 Durchschn. 884 Durchschn 
1930 215,21 zus. 47 269 Durchschn. 878 Durchschn 
1029 22558 zus. 44420 Durchschn. 827 Durchschn 
Der Ausfall an Arbeitstagen 
gegenüber der gleichen Zeit der drei Vorjahre betrug: 
gegenüber 1931. 24,89 — 13.04 * 
F 19303 4924 — 22.88 * 
F 1929:3 59,61 — 26.42 
Zahl der Feierschichten vom 1. Jauuar 1932 
bis Ende September: 
Grube Feierschichten 
Duhamel 20 
ßriesborn 20 
Clarenthal 72 
Viktoria 35 
Velsen 
Jägersfreude 
Hirschbach 
Mellin 
söttelborn 
Camphausen 
Brefeld 
St. Ingbert 
Reden⸗Flamm 
Reden⸗Fett 
Itzenplitz 
Heinitz 
Dechen 
König 
Kohlwald 
Manybach 
Rorhach 
Aummer 808 
— — — — — —— 
leg. Wir geben nachstehend die Kürzung des Leistungs⸗ 
lohnes jür die Hauer und alle Arbeiter an, gemessen am 
eeenteen Leistungslohn vom 4. Quartal 19831: 
Der Leistungslohn der Hauer sank um 1.04 Frs., der aller 
Arbeiter um 0438 Frs. 
4. Uebersicht über die Unsälle 
Zeit zusammen tödlich mit mehr als 4 Wochen 
Arbeitsunfähigkeit 
Quartal 1931 1577 633 
Quartal 1932 1296 334 
A 1364 292 
3. Quartal 1932 1298 v 350 
aur, 1000 Mann l(einschl. techn. Angestellte 
Quartal 1931 28.54 0.090 9.65 
Quartal 1932 23.71 0.073 6.11 
Quartal 1932 27.553 0.181 5. 89 
Quartal 1932 26.74 0.124 7.25 
Gegenüber dem 2. Quartal ist eine leichte Besserung 
eingeireten. Es wäre richtig, wenn das Saar-Oberberg⸗ 
amt seine Unfallstatistiklen nach der gleichen Methode auf⸗ 
stellte, die bei der preußischen Behörde in Anwendung ist, 
weil sich dann ein einwandfreier Vergletc zwichen der 
Unfallhäufigkeit ziehen ließe. 
—4— 
Vom Armeurecht 
Gemäß 83 Ziffer 83 in Verbindung mit 8 18 Abs.2 
»er Satzung unseres Gewerkvereins haben die Mit— 
glieder Anspruch auf Rechtsschutz in allen bergmän—-— 
tischen und solchen Fragen, welche die Arbeiterschutz- 
ind ⸗versicherungsgesetzgebung betreffen. Der Rechts- 
chutz ist kostenlos für alle Streitfälle, die innerhalb 
der Zeit der Mitgliedschaft entstanden sind. 
Vielfach begegnen wir nun der irrigen Meinung, 
»aß der Gewerktverein auch Rechtsschutz gewähren 
nüsse in zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten; oft⸗ 
nalis wird sogar Vertretung in Privaätklagesachen 
zerlangt. Einen solchen Anspruch kann eine gewerk⸗ 
chaftliche Organisation nicht gewähren. Wer selbit 
darüber nachdenkt, wird dies leicht verstehen. Zu⸗ 
nächst reichen dazu die finanziellen Mittel der Orga⸗ 
nisation nicht aus. Dann aber auch ist es deshalb 
richt möglich, weil die Einigkeit und Geschlossenheit 
nnerhalb der Organisation gefährdet werden könnte. 
Wenn zum Beispiel zwei Gewerkvereinsmitglieder 
Streit haben, kann der Gewerkverein unmöglich einem 
Ptitgliede Rechtshilse gewähren und dem andern 
richt. — Gewiß stehen unsere Rechtsschutzbüros allen 
ODitgliedern in rechtlichen Angelegenheiten gerne be⸗ 
ratend zur Verfügung, insoweit keine besonderen 
costen entstehen. Auch die ersorderlichen Schriftsätze 
verden angefertigt, wenn sich eine Handlung nicht 
gegen ein Gewerkvereinsmitglied wendet. 
Auch kommen Rechtsschutzsuchende zu unseren Büros 
und verlangen zur Durchseßzung eines Rechtsanspruchs 
Beistand. Da derselbe nur nach den Bestimmungen 
der Satzungen gewährt werden kann, wird meistens 
in beweglichen Worten Klage geführt darüber, daßz 
ein Prozeß nicht angestrengt werden könne. weil die 
inanziellen Mittel fehlen. 
Hier bietet die Gesetzgebung Hilfe durch 
Gewährung des Armeunrechts. 
Wenn jemand klagen muß, der nicht imstande ist, die 
dosten eines Prozesses selbst zu tragen, weil dadurch 
chließlich der notwendige Unterhalt für sich und die 
Familie gefährdet werden könnte, der kann bei dem 
Gericht, welches für den Streit zuständig ist, das 
Armenrecht beantragen. In dem Antrag ist der 
Tlagegrund klar und einwandfrei anzugeben. Ferner 
nuß ein Armutszeugnis von der zuständigen Polizei⸗ 
»erwaltung beigefügt werden, aus welchem das Ge⸗ 
ticht erkennen kann, wie die Einkommens⸗ und Ver—⸗ 
nögensverhältnisse des Antragstellers liegen. Der 
Richter wird zunächst prüfen, ob ein Prozeß Aussicht 
auf Erfolg hat. Erscheint ihm dies wahrscheinlich, 
dann wird dem Antrag stattgegeben und das Armen⸗ 
recht erteilt; andernfalls wird die Bewilliquna des 
Armenrechts versagt. 
Wird ein Antragsteller vom Gericht zurücgewiesen, 
o tann er gegen die Zurückweisung Beschwerde er⸗ 
zeben. Der Antraggegner (Prozeßgegner) hat keiner⸗ 
ei Recht, die Erteilung des Armenrechts irgendwie 
inzufechten. (Vielfach begeanet man dieler irrigen 
Auffassung.) 
Das Armenrecht kann jederzeit entzogen werden, 
wenn die Voraussetzungen für die Erleilung des⸗ 
elben weggefallen sind, jJ. B. wenn der Antragsteller 
zu Vermoͤgen kommt. Bas Armenrecht erlischt mit 
dem Tode dessen, der es beantragt hat. 
Das Armenrecht muhß für jeden Rechtszug 
besonders beantragt werden. 
Ist z. B. vor dem Amtsgericht über einen Rechtsstreit 
entschieden worden und wird gegen das Urteil Be⸗ 
rufung eingelegt, so muß das Armenrecht bei der 
Berufungsinstanz (Landaericht)) neu beantragt 
verden. 
Bekanntlich herrscht am Amtsgericht kein Anwalts⸗ 
wang. In Streitiällen vor demselben wird ein 
Rechtsanwalt im Armenrecht nur dann zugebilligt, 
venn die Notur des RPechtsstreits dies dgeboten er—
	        
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