Full text: Der Saarbergknappe (13 [1932])

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mu unserm Berufe und Stande stehen zu bleiben. 
Wer sich seinem Standesbruder nicht verbunden 
sjühlt, wer nicht bereit ist, dem andern zu helfsen und 
seinem ganzen Stande zu nützen, der ist auch un⸗ 
fruchtbar innerhalb seiner Volksgemeinschaft. Im 
Kleinen muß man sich erproben, wenn man sich in 
Großen bewähren will. Und wer aus echtem Weih— 
nachtsgeiste für seinen Standesbruder, für seine 
Familie und seinen Stand sorgen will, muͤß das in 
einer Gemeinschaft tun, die alle Gleichgesinnten und 
Gleichstrebenden umfaßt, und das ist unser Gewerk 
verein. Ihm müssen wir opferbereit dienen, dami 
er auch weiterhin für den wirtschaftlichen und so— 
zialen Frieden in unserem Volke arbeiten kann. 
„Der Saar⸗Bergtnappe 
rage ich dich, Jungkamerad: Für wen hat der en 
zraute Kamerad jetzt seine Werbung vorgenommen? 
doch für dich und deine Zukunft. Und da willst du 
urückstehen? Du willst das alte Jahr vorbeigehen 
assen, ohne auch nur ein einziges Mitglied gewonnen 
sju haben? Das kann und darf nicht sein. Du mußt 
die Woche vor Jahresschluß noch ausnutzen, damit 
auch du dir am Neujahrstage sagen kannst: „Auch ich 
jabe meinen Teil dazu beigetragen, daß wir mit 
perstärkken Reihen ins Jahr 1933 eintreten können.“ 
rg Hand hoch und gelobe mir, daß du es-so halten 
virst. 
Noch etwas: die Unterrichtskurse beginnen. 
Bist du Teilnehmer? Nein? Ja warum denn nicht? 
Du meinst, was du wüßtest, langte, um mit Pick— 
hammer und Schippe umzugehen. Dieser Meinung 
bin ich nicht. Du bist doch mehr als Nur-Schipper. 
Du' bist doch auch Mensch und Bürger. Und willst 
)och deinen Vorgesetzten die Stange halten können. 
stun denn, wenn man etwas weiß, viel weiß und 
tann, dann verschafft man sich auch Achtung und 
Respekt. Dann nimmt man nicht jedes X, das einer 
inem vormacht, für ein U. Du mußt doch ein Inter⸗ 
sse haben an der Lage deines Gewerbes, also des 
Bergbaues, der ganzen Wirtschaft; du mußt dich inter— 
essieren um Fragen deines gemeindlichen und staats— 
bürgerlichen Geschickes. Jeder junge Mensch muß 
doch bestrebt sein, durch Wissensaneignung dahin zu 
kommen, daß er sich selbst in den verschiedensten Fra⸗ 
gen ein Urteil bilden kann. Wer nichts weiß und 
wenig kann, wird nie ein voller Vertreter seiner 
eigenen Berufsinteressen werden, wird, wenn er mal 
als Aeltester, Sicherheitsmann oder Gemeindevertre— 
ter gewählt werden sollte, eine Null sein. Lächerlich 
nacht man sich, wenn man sich in solchem Falle mit 
leeren Redensarten behelfen muß. Unsere Kurse sind 
dazu da, daß unsere Bergmannsjugend in die Lage 
versetzt wird, überall positiv mitsprechen und mit— 
wirken zu können. Darauf kommt es an und nicht 
etwa auf radikale Floskeln. Also: du gehörst in den 
Unterrichtskursus. Dieser ist eigens für dich ein— 
gelegt worden. Nutze die Gelegenheit, die dir der 
Hewerkverein bietet. du wirst es sicher nicht bereuen 
dungmann, wir rusen dich! 
Jungkamerad! Der Jahresschluß steht vor der Tür 
hast du auch bedacht, daß wir mit vermehrter Kraft 
ins neue Jahr schreiten wollen? Du weißt es ja 
daß unser bestes Werbemittel die Hausagitation ist 
Nun Hand aufs Herz: Hast du dich an einer Haus— 
agitation beteiligt? Hast du neue Mitkämpfer ge— 
wonnen? Wie ich gehört habe, liegt von dir noch 
keine entsprechende Meldung vor. Dieser Tage wai 
ein ergrauter Kamerad hier, der schon 27 Jahre in 
unseren Reihen steht, heute noch Vertrauensmann ist 
und meldete voller Freude, daß er ne un neue Mit— 
glieder gewonnen habe. Als ich ihn zu dieser hervor⸗ 
ragenden Tat beglückwünschte, meinte er: „Warum 
denn, ich habe doch nur meine Pflicht getan.“ Und 
stolz fügte er hinzu: „Das war meine 65. Haus— 
agitation, die ich bis jetzt gemacht habe.“ In sehr 
vielen Orten hat dieser Kamerad sich, so oft er ge⸗ 
rufen wurde, an Hausagitationen beteiligt. Schon 
viel Zeit, Mühe und auch Geld hat er aufgewandt 
um seine Organisation stärken, um der Säche der 
Bergleute dienen zu helsen. Und das alles tat er 
aus Selbstverständlichkeit. Er machte darum nicht 
viel Aufhebens von seiner Arbeit. Der jeweils er⸗ 
zielte Erfolg war ihm immer Lohn genug. — Nun 
— 
Somit beträgt die Gesamtausgabe an laufenden 
Leistungen im Berichtsjahre: 
24341 volle Invalidenpensionen mit 
70 118 425.03 Frs. oder auf den 
Kopf 2880.67 Irs 
10 583 volle Witwenpensionen mit 
14 000 359.79 Frs. oder auf den 
Kopf 1322.91 Frs 
4619 volle Waisengelder mit 
3474 807.25 Frs. oder auf den 
Kopf 752.29 Frs 
39 543 volle Jahresleistungen mit 
87 593 592.07 Frs. oder auf den 
Kopi 2215.15 Frs 
Einmalige Leistungen. 
) Begräbnisbeihilfen: 
An Begräbnisbeihilfen wurden gezahlt: 
ür 785 verstorbene Berginvaliden 467 408.20 Frs 
für 718 verstorbene Ehefrauen von 
Berginvaliden und Witwen 286 860. — Frs 
für 70 verstorbene Kinder von 
Berginvaliden und Witwen 13 860. — Frs 
zusammen: 768 128.20 Frs. 
J Außerordentliche Unterstützungen: 
I außerordentlichen Unterstützungen wurden be— 
villigt: 
an 181 Bedürftige zusammen: 11130. — Frs 
Sonstige Leistungen. 
zchulkosten: 
Für Volksschulzwecke wurden im Jahre 1931 ge 
ahlt: 
1. Für Lieferung der Schulbücher 390 413. 60 Frs., 
17647. 35 Mark. 2. An Barentschädigungen für die 
tinder der in nicht eingesprengelten Ortschaften 
vohnenden Knappschaftsmitglieder 100.25 Frs. 
3 50 Mk. Zusammen: 390 513.85 Frs., 117 693. 83 Vik 
2. Angestellten-Pensionskasse. 
Fortlaufende Leistungen. 
Im Jahre 1931 sind an satzungsmäßigen 
Invalidenpensionen gezaählt: 
volle Jahrespension (für 12 Monate) 445 
aus dem Zugang von 196 Invaliden mit 
1639 Monaten berechnete volle Jahres⸗ 
penfionen 137 
aus dem Abgang von 62 Invaliden mit 
108 Monaten berechnete volle Jahres⸗ 
vensionen 9 
zusammen: 591 
volle Jahrespensionen. 
) 9 satzungsmäßigen Witwenpensionen wurder 
zezahlt: 
111 
Leistungen der Pensionslasse 
1. Arbeiter⸗Pensionskasse. 
Fortlaufende Leistungen. 
a) Invalidenpensionen: 
Im Jahre 1931 sind an satzungsmäßigen Invaliden- 
venfionen gezahlt: 
1. volle Jahrespensionen (für 12 Monate) 22238 
2. aus dem Zugang von 2884 Invaliden mit 
20 936 Monaten berechnete volle Jahres⸗ 
pensionen 1745 
z, aus dem Abgang von 953 Invaliden mit 
4297 Monaten berechnete volle Jahres⸗ 
venstonen 358 
zusammen: 24342 
volle Jahrespensionen (einschl. Zulagen) 
mit 70 118 425. 00 Frs., mithin im Durch⸗ 
schnitt auf den Kopf 2880.67 Frs 
d) Witwenpensionen: 
J satzungsmäßigen Witwenpensionen wurden 
gezahlt: 
vouͤe Witwenpensionen (für 12 Monate) 9914 
2. aus dem Zugang von 630 Witwen mit 
5348 Monaten berechnete volle Witwen— 
pensionen 
waus dem Abgang von 608 Witwen mit 
2681 Monaten berechnete volle Witwen⸗ 
vensionen 
22. 
zusammen: 10 583 
volle Jahrespensionen l(einschl. Zulagen) 
mit 14000 359.79 Frs. oder auf den Kopf 
1322.91 Frs. 
) Waisengelder: 
An satzungsmäßigen Waisengeldern gelangten zur 
Auszahlung: 
1. volle Waisengelder (für 12 Monatah 1824 
2aus dem Zugang von 1422 Waisen mit 
11 207 Monaten berechnete volle Waisen⸗ 
gelder —X 
aus dem Abgang von 2526 Waisen mit 
2 333 Monaten berechnete volle Waisen⸗ 
gelder 1861 
zusammen: 46198 
dosse Jahreswaisengelder (einschl. Zulag.) 
mit 3474 807 25 Frs.,, das ist auf den 
Kopf 752.29 Frs. 
Nummer 82 
. volle Witwenpenston (für 12 Monate) 100 
2. aus dem Zugang von 78 Witwen mit 
994. Monaten berechnete volle Witwen⸗ 
penstonen 83 
aus dem Abgang von 35 Witwen mit 
15 Monaten berechnete volle Witwen⸗ 
pensionen 1 
zusammen: 184 
volle Jahrespensionen. 
e) An satzungsmäßigen Waisengeldern gelangten zur 
Auszahlung: 
. volle Waisengelder (für 12 Monate) 30 
2. aus dem Zugang von 26 Waisen mit 290 
Monaten berechnete volle Waisengelder 24 
3 aus dem Abgang von 63 Waisen mit 426 
Donaten berechnete volle Waisengelder 35 
zusammen: 89 
volle Jahreswaisengelder. 
Einmalige Leistungen. 
) Begräbnisbeihilfen. 
An Begräbnisbeihilfen wurden gezahlt: 
ür 17 verstorbene Invaliden 10 860 Frs. 
ür 10 verstorbene Ehefrauen v. Invaliden 4 280 Frs. 
zusammen: 15 140 Frs. 
) Auzerordentliche Unterstützungen. 
a herordentuchen Unterstützungen wurden be⸗ 
villigt: 
an 8 Bedürftige 1550.— Frs. 
Die Ausgabe an laufenden Unter⸗ 
stützungen betrug 11.50 Frs. 
3. Entscheidungen über die Ansprüche. 
Gegen Bescheide des Knappschaftsvorstandes in 
Angelegenheiten der Pensionskasse (Abt. A und B) 
wvurde in 181 Fällen Berufung bei der Spruchkammer 
des Knappschaftsoberversicherunggsamtes zu Saar⸗ 
brücken eingelegt; außerdem standen aus dem Vor⸗ 
ahre noch 146 Fälle und durch Zurückweisung des 
Zandesversicherungsamts zu Saarlouis noch 7 Fälle 
ur Entscheidung. 
Erledigt wurden 190 Berufungen, von denen 
78 zurückgewiesen, 
13 zu Gunsten der Versicherten, 
29 durch Anerkenntnis oder Vergleich, 
70 durch Zurücknahme oder auf andere Weise 
entschieden wurden, 
1441 Berufungen blieben unerledigt 
Kevision beim Landesversicherungsamt sür das Saar⸗ 
rebiet zu Saatlouis wurde in 18 Fällen seitens des 
Versicherten und in 4 Fällen seitens der Knappschaft 
eingelegt. Außerdem standen noch 12 Fälle aus dem 
Vorjahre zur Entscheidung, Drei Fälle wurden zu 
ßunsten der Versicherten, 14 Fälle zu Gunsten der 
Tnappschaft entschieden, 3 Fälle wurden an die Vor⸗ 
einstanz zurückverwiesen. 14 Fälle blieben unerledigt. 
Die Kosten des Berufungs⸗, Revifions⸗ und Be⸗ 
chwerdevperfahrens heliefen sich auf 28738 Irs 
Gegen geplante Rentenkürzungen 
In der Vorstandssitzung der Saar-Knappschaft am 
15. ds. Mts. gab Verwaltungsdirektor Kredel einen 
Bericht über Besprechungen mit der Regierungs⸗ 
ommission, wonach diese beabsichtigt, zu Beginn 
nächsten Jahres die Bestimmungen der Reichs-Not⸗ 
erordnung vom 14. 6. 1932 auch im Saargebiet in 
Wirksamkeit zu setzen. Nach dem Vortrage gaben die 
Fersichertenvertreter einmütiag solaende 
krklärung zu Protokoll: 
„Das Vorhaben der Regierungskommission, im An—⸗ 
ang des nächsten Jahres den Bestimmungen der Not⸗ 
berordnung des Reichspräsidenten vom 14. 6. 1932 
auch im Sagargebiet Gesetzeskraft zu verleihen, können 
vir unter keinen Umständen anerkennen und billigen. 
Die Regierungskommission hat in keiner Weise die 
Voraussetzungen geschaffen, die eine Verminderung 
der Bezüge der Invalidenrentner rechtfertigen 
önnten. 
Es dürfte als erwiesen gelten, daß die Versiche⸗ 
ungsträger im Saargebiet finanziell derart gut 
undiert sind, daß die Weiterzahlung der bisherigen 
zezüge keine Gesährdung für deren Kassen bedeutet. 
Eine Ausnahme hiervon macht die Invalidenver⸗ 
icherungskasse der Saar-Knappschaft. Die starke In⸗ 
inspruchnahme dieser Kasse ist in erster Linie bedingt 
zurch die Krise im Saarbergbau, wofür die Knapp⸗ 
hbaftskassenmitalieder sicher kein Verschulden trifft 
Es ist sicher, daß tausende knappschaftliche Renten⸗ 
»ezieher noch in lohnbringendem Erwerb ständen, 
venn sie nicht infolge Arbeitsmangel aus ihrer Be⸗ 
rufsarbeit entlassen worden wären. Durch die Ge— 
vährung der knappschaftlichen Pensions- und Renten⸗ 
zezüge ist die Erwerbslosenfürsorge wesentlich ent⸗ 
astet worden. Eine weitere bedeutsame Entlastung 
erfuhr die Erwerbslosenfürsorge durch die Verklau⸗ 
ulierung der Bestimmungen betr. Kurzarbeiterfür— 
orge, wodurch die aktiven Knappschaftsmitglieder, die 
ioch im aktiven Arbeitsverhältnis stehen, nicht in den 
ßenuß der Kurzarbeiterunterstüützung kommen 
onnten
	        
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