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3. belonderer Lohnausgleich füe die Kokereiarbeiter, die
infolge der ertolgten Schichtpertürzung eine entspre⸗
chende Voprikurzung vorgenommen erhielten;
Nenugruppierung der Kotereiarbeiter auf den neu er
richteten Zentraltokereien;
5. Aufbesserung der Löhne der jugendlichen Arbeiter.
In der Begründung wurde nachgewiesen, daß die
Löhne aller Arbeiter noch 8.8 Prozent und die Löhne
der Gedingehauer noch 12.4 Prozent unter dem Werte
des Friedenslohnes liegen, daß aber der Leistungs—
effektgegenüber 1913 um 32 Prozent gestiegen u Die
zestiegene Leistung rechtfertige nicht nur die gefor—
derte Lohnerhöhung,. sondern ermögliche sie auch.
Diesen Forderungen der Bergarbeiterorganisatio—
en stellte der Zechenderband folgende gegenüber:
L. Abban der jetzigen Löhne um 5 Prozent;
». falls eine Schichtverlängerung unter Tage um
Stunde cuf 84 Stunden eintritt, bleibt es bei
dem bisherigen Lohne;
hhruns von Spannungslöhnen für die Schicht
öhner;
Erweiterung des Kreises der füdlichen Randzechen
bei denen eine Unterschreitung des geltenden Tarif⸗
lohnes geitattet ist.
Die Unternehmervertreter versuchten auch, die Fra
gen des Manteltarifes und des Mehrarbeitsabtkom—
mens mit der Lohnfrage zu verbinden. Diesem An—
sinnen setzten die Organisotionsvertreter berechtigten
Widerstand entgegen.
Wie wir sehen, sucht der Jechenverband es sich sehr
leicht zu machen. Er will die 55-stündige Arbeitszeit
unter Tage ohne die geringste Lohnerhohung einfüh—
ren. Falls das nicht geschieht, was ja der Fall sein
wird, will er die gegenwärtigen Löhne um 5 Prozent
kürzen, während die Organsisationen eine Erhöhung
um 10 bis 12 Prozent fordern. Schon oft ist nachge⸗
wiesen worden, daß kein junger Mensch mehr zum
Bergbau will. Das ist ja auch kein Wunder, wenn
man diese Art der Behandlung durch die Zechenbe—
siter und ihre Manier, die Lohnfrage zu losen, auf
sich wirken läßt. Wenn feststeht, daß der Leistungs-
efsekt um 32 Prozent gestiegen ist und der Kaufwert
des heutigen Lohnes noch um 88 bis 12.4 Prozent
unter dem des Friedens liegt, dann muß man die
Haltung des Zechenverbandes als Verhöhnung der
KWergleüte empfinden. Jedenfalls wird es nach der
Haltung des Zechenverbandes zu keiner Einigung zwi—
schen den beiden Vertragskonftrahenten kommen. Die
Entscheidung dürfte wieder beim Schlichter bezw. dem
Reichsarbeitsminister liegen. Hoffentlich werden diese
Stellen den berechtigten Forderungen der Ruhrbhera
leute gerecht
Aenderungen des Familienstandes
im Lohnsteuer⸗Abzugsverfahren
Die Direktion der Verwaltung der direkten und
indirekten Steuern schickte uns folgende Mitteilung
w zwecls Bekanntgabe an unsere Mitglieder. Wir
ommen diesem Ersuchen hiermit nach und bitten un—
sere Mitglieder, sich die Ausführungen genau zu mer—
ken. damit sie vor Schaden bewahrt bleiben. —
„Betrifft: Berüchsichtigung der im Laufe des
Sieuerjahres eingetretenen Aenderungen des Fa⸗
milienstandes im Lohnsteuer-Abzugsverfahren.
Bindung des Arbeitaehers an die Eintraaungen
im Steuerbuche.
Die Fälle mehren sich, in denen Lohnsteuerpflichtige
deren Familienstand im Laufe des Steuerjohres eine
Aenderung erfahren hat, nachträglich Berücksicht igung
dieser Aenderungen im Lohnsteuer-Abzugsverfahren
mit der Vegründung geltend machen, daß sie diese
Aenderung ihrem Arbeitgeber mitgeteilt haben.
Hierzu ist folgendes zu bemerken;
Die im Laufe des Steuerjahres eintretenden Aen—
derungen des Familienstandes nach Art. 5, Absj. 3,
Durchf. Best. z. Lohnabzugs-Verfahren können im
Lohnsteuer-Abzugsverfahren nur dann Verücksichti⸗
gung finden, wenn die Aenderung von der für den
Wohnort des Arbeitnehmers zuständigen Gemeinde—
behörde seines Wohnortes im Steuerbuch bescheiniqt
worden ist. Der Steuerpflichtige hat in diesem Falle
sein Steuerbuch rechtzeitig der zuständigen Gemeinde—
behörde vorzulegen, da der nach Art. 3, Abs. 4, a. a.O
an die Eintragungen im Steuerbuche gebundene Ar⸗
beitgeber die Aenderung erst bei der auf die Ergän—
zung des Lohnffeuerbhuüches folgenden Nohnzahblung
berücksichtigen darf.
Einer nachträglich rückwirkenden Verücksichtigung
der Aenderung für die vor der Ergänzung des Steuer
buches zurückliegenden Zeit steht aber die Vorschrift
des vorerwähnten Art. 5, Abs. 3, entgegen, die im
Interesse der Vereinfachung der Besteuerung aufrecht
erhalten werden muß.
Es empfiehlt sich daher, daß der Arbeitgeber, bei
dem ein Steuerpflichtiger eine im Laufe des Steuer⸗
jahres eingetretene Aenderung seines Familienstandes
geltend macht, diesem Steuerpflichtigen sein Steuer⸗
buch zwecks entsprechender Bescheinigung durch die Ge⸗
meindebehörde übergibt und es nach edtellter Ergaãn⸗
zunag sich mieder ausbänbdigen fäut
VXX
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Die Soche ist sehr einfach: Wer im Laufe eines
Steuerjahres heiratet oder wer Familienzuwachs er⸗
zält, fordert sofort sein Steuerbuch beim Arbeitgeber
in, geht damit zur Gemeindebehörde und läßt die
Aenderung im Familienstande bescheinigen. Nach er—
rolgter Bescheinigung durch die Gemeindebehörde gibt
nan sein Steuerbuch dem Arbeitgeber zurück, der dann
erpflichtet ist, beim Steuerabzug den veränderten
Familienstand zu berücksichtigen. Es handelt sich in
diesem Falle um den Sozialabzug, der jährlich 1080
zw. monatlich 90 Franken pro abzugsberechtigte Per—
on beträgt und vom steuerbaren Einkommen in
Abzug gebracht wird. Wir raten unseren Mitgliedern
nochmals dringend, die bekannt gegebenen Bestim—
nungen genau zu beachten. Nur dann bewahren sie
ich vor Schaden, da mit einer nochträglichen Rückver—
rütung nicht zu rechnen ist
Aus der Jugendbewegung
Wandern und Erholungsurlaub
Kann unsere Bergarbeiterjugend wandern? Sicher
Unsere Heimat mit ihren Naturschönheiten steht je
zur Verfügung. „Schusters Rappen“ sind auch da,
wenn es sich um Ausfluge in die nähere Umgebung
des Heimatortes handelt. Und wer weiter hinaus—
ziehen will, etwa über die künstlichen Grenzen des
Saargebietes hinaus ins Reichsgebiet, dem winkt die
fünfzügprozentige Fahrpreisermähigung. So wäre
die erste Frage schon gelöst. Nun die zweite Frage
Wandert denn die Bergarbeiterjugend? Sie kann
mit ja beantwortet werden. Unsere Bergarbeiter
sugend wandert sehr gern. Wer sie froh machen will
bespreche mal mit ihr eine Wanderung, die gemach
werden soll. Helle Begeisterung wird ihm entgegen—
trahlen, wenn die Wanderung besprochen und be—
chlossen wird. Wir können ja die erfreuliche Fest
tellung machen, daß fast iede Jugendebiailung in der
Zommermonafen
zwei bis drei Wanderungen
unternimmt. Der Jugend wird dadurch Erholung
Freude und Abwechselung Ven Das tut dern
sungen Körpern, die die Woche über schwer ange
trengt sind, ebr not. Unsere bergmännische Jugend
muß während der Entwicklungsjahre schwerste Ar—
beit verrichten. Sie ist dem nervenpeitschenden Be—
triebe der Maschinen ausgesetzt, muß in staubiger
und gasgeschwängerter Luft ihren Dienst versehen
Berade eine solche Jugend bedarf der Ausspannung
in Gottes freier Natur, damit reine Luft die Lungen
züllen und den Körper kräftigen kann. Aber auch
zeistige Erholung ist nötig. Die Freude an den Schön—
zeiten der Natur soll sie vermitteln. Darum ist ge
ade für die bergmännische Jugend das Wandern öt
otwendig.
Mehr als jede andere Berufsschicht hat die Berg
nannstugend Anspruch auf
eine mehrtägige Ausspunnung.
Leider ist ihr das nicht geboten. Sie kann darum
auch keine mehrtägige Wanderung unternehmen. Wie
aut wäre es für sie, wenn sie auch einige Tage in
zesunder und schöner Gegend unserer Heimat oder
der anschließenden deutschen Gebiete zubringen
könnte. Dann könnten Körper und Geist sich auch or—
dentlich erholen. Die Berufsfreude erführe eine Stel—
gerung, der Geist würde aufnahmefähiger.
Wie schon betont, ist das unserer Bergarbeiter—
zjugend aber verwehrt. Warum wohl? Weil man ihr
keinen Erholungsurlaub
jönnt. Ihre Hoffnung, in diesem Frühjahr führe die
Regierungskommission den Erholungsurlaub für
ugendliche Arbeiter geseglich ein, erfüllte sich nicht.
Der Arbeitgeber kam dieser Notwendigkeit auch nicht
aach, weil in Frankreich der Jugend auch kein Er—
lungsurlaub eingeräumt sei. So fürchtet sich eine
Instanz vor der andern — und die jungen Mienschen
zaben das Nachsehen. Vor Vollendung des 18. Le—
»ensjahres erhält kein junger Bergmann bezahlten
srholungsurlaub. Dieser Zustand ist schon längst un—⸗
zaltbar. Darum richten wir nochmals an die Regie⸗
rungskommission das dringende Ersuchen, auf gesetz⸗
ichem Wege den jungen Bergleuten Erholungsurlaub
zu schaffen. Mögen ihr dabei die Verse von Ludwio
Kesbina Leitmotin sein
Gebt der Jugend Urlaub!
Daß zu Fleiß und Pflicht
Sie nach ungesunden,
Harten Arbeitsstunden
Atme Luft und Licht.
Wie die junge Blüte
Bald in gift'gem Hauch,
Muß vergeh'n, verderben
So im Dunst oft sterben
Muß die Jugend auch
Febt der Jugend Urlaub!
O. gewiß es geht;
Wenn ihr Leid und Klage
Und die Müh' der Tage
Menschlich nur verĩteh
Von den Arheitsstatten
der Hameruden
Grube Frankenholz. Soweit in der letzten Sitzung de
Jaupttarifausschusses die Generaldlrektion o eine nach
rägiiche Prüfung der Angelegenheiten vorbehielt, hat
aunmehr in den diesbezüglichen Beschwerdefällen folgend
Antworten erkeilt:
Der Kamerad Christian Mayer erhält eine Schicht bezahlt
die er gelegentlich der Entbindung seinet Frau feiern mußte
Die Generaldirektlon lehnt es weiter ab, den Kamerader
Edmund Hennes als Haushaltungsvorstand anzuerkennen.
Dem Kameraden Heinrich Ruffing wird die —8
-chicht gelegentlich der Entbindung seiner Frau bezahit.
Die gleiche Entschädigung erbält der Kamerad Gustav Om
ot 3.
In Sachen der Kameraden Schenkel, Weber und Vakte:
lelbt die Generaldirektion der Ansicht, daß die reduzierter
zehntel nicht zurũchgezahlt werden.
Dem Kameiaden Peter Berger wird die gefelerte Schicht
elegentlich der Entbindung seiner Frau, bezahlt.
Den Kameraden Guth und Waaner werden die reduzietfe⸗
Zehntel zurüchge zabl*
Grube Heinitz. Zu Ansang des AMonats fand auf der hie
igen Grube eine Sitzung des Tarifausschusses stait, in de
iber B eingelaufene Beschwerden verhandelt wurde.
Die Kameraden Blind und Roth erhalten ihre reduziert—
Schicht voll ausgezahlt.
Weiter werden die Beschwerden der Kameradschaften vor
Pflock 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167 und 168 der
Steigerabteilung 4 von Grube Heinitz, weiter die Pfloch
Nr. 408, 409 und 410 der Steigerabtellung 9 genannte;
Grube, ebenso Pflock 102 aus der Abteilung 3 von Heinlf
zur Erledigung dem Hauptausschufz überwiesen. Es handeit
sich in diesen Beschwer defüllen um die im Unnar roduvierte
Schichten.
Auch die Beschwerde des Kametaden Denne, der als ein
iges Mitglied der Kamerodschaft diese geführt hatte, wurd«
»ur Erledigun ebenfalls dem Havupttorifausschuß sGperpesen
Grube Göttelborn. In seiner Sitzung im Monak April ha
»er Tarifausschuß die Klagen wegen den reduzierten Schich
en sowie Zahlung der unter dem Mindestlohn ausgezaählter
-achichten vom MNonat Januar verhandelt.
Iehen der Kameraden wurden folgende Fälle erledigt
Pflock Rr. 258. 361, 862, 3609. 460, 377, 581 der Grube
Söttelborn und Pflock Nr. 214 der Grube Dilsburg.
Die Klagen wurden parkieweise erledigt.
Die Klagen von Pflock Nr. A, 311, 407. 410, 410, 411
127 und 433 der Grube Götielborn, sowie die Klagen der
Johann Bernarding. Jakob Bach, Georg
Zchmidt der Grube Dilsburg wurden zurückgewiesen, da diu
Klagen zu spät eingegangen sind. Alle übrigen Klagen wur
den, da keine Eingung erzielt werden konnte. dem Haupf
rifeussichnk sihe ragehen
Grube Steinbach. Der berüchtigte Mikumsteiger Knapp
nann macht wieder von sich deden, und zwar versucht er nur
neben ee Behandlung, geheimen Schikanen und grund
losen Tailasungen auch noch die Bergpollzeiporschriften zi
umgeben. Folgender Vorfall, welcher auch das Oberberg
amt interessseren dürfte, hat sich am 10. April auf Grube
Steinbach ereignet, welcher so richtia die Einstellund dieso—
Mannes kennieichnoet
In Abteilung 3, Plock Rt. 3, erschlen an dem genannben
Tage poruog. .30 Uhr der erwähnte Steiger und kraf die
Arbeiter der Kameradschaft beim Berieseln der Arbell an
Ddie vorhandenen Fettkobhlen entwickeln sehr viel Staub und
guß. soll die Gesundheit der Bergleute erhalten bleiben, die
Arbeit öfters berieselt werden, damit nicht eine große und
gefährliche Staubentwicklung entsteht. Steiger Knrappman⸗
drehte einfach die Wasserleilung ab und besahl: „Hier wirt
nicht naß gemacht,“ ohne sich einmal über den Stand de
Arbeit und die Staubentwicklung zu erkundigen. Kamerai
St. ließ sich nakürlich von Knappmann nicht aufhalten, e
erkannke die Gesahr und handelte auch dementsprechend. Et
nachte Sheiger K. aufmerksam auf die bestehende Oefah
ind die Bergpolizelvorschriften und verbat sich von K. eine
olche Handlungsweise. K. sah, daß er als Unvernünftiger
gegen die Vernunft nichts ausrichten konnte, zog von danner
unter Drohung mit Ablegung und meldete alles der hohet
Obrigkell. Der Herr Divisionär ließz die Kameraden zu sid
zommen, klndigte eine Stdafe an wegen „disziplinlosen“
Benehmens gegenüber einem Beamten. Die Strase unter
blieb jedoch, weil der Herr Dipisionsör vernünftlger war oe—
der Aukumsteiger K.
Was saglt die Bergpolizeibehörde zu solchen Maknabmo⸗
on EGrubehonmftane
Tauschmonn sucht Kamerad Jakob Becker aus Bildstock
erae zur Verlegung von Grube „Helene“ nad
Reden-Bildstochschacht (Fett). Meldung beim Kamerodo
elbst oder Bezirksbüto. Saarbrücken
Tauschmann sucht Kamerad Franz Stock aus Freisen zu⸗
Vetlegung von Grube Reden nach Sulzbach. Melduno be
Romefoden sebsft ä Ao Irhahiire ondol
Bekanntmachung
Der 17. Wochenkeiltrag (Woche vom 21. bis 27
Aprils) ist in dieser Woche fällig.
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Für die Redaktion verantwortlich: P. Kiefer.
Drusfæ Saatbrücker Oruckere unnd Verlag G6G