Full text: Der Saarbergknappe (10 [1929])

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3. belonderer Lohnausgleich füe die Kokereiarbeiter, die 
infolge der ertolgten Schichtpertürzung eine entspre⸗ 
chende Voprikurzung vorgenommen erhielten; 
Nenugruppierung der Kotereiarbeiter auf den neu er 
richteten Zentraltokereien; 
5. Aufbesserung der Löhne der jugendlichen Arbeiter. 
In der Begründung wurde nachgewiesen, daß die 
Löhne aller Arbeiter noch 8.8 Prozent und die Löhne 
der Gedingehauer noch 12.4 Prozent unter dem Werte 
des Friedenslohnes liegen, daß aber der Leistungs— 
effektgegenüber 1913 um 32 Prozent gestiegen u Die 
zestiegene Leistung rechtfertige nicht nur die gefor— 
derte Lohnerhöhung,. sondern ermögliche sie auch. 
Diesen Forderungen der Bergarbeiterorganisatio— 
en stellte der Zechenderband folgende gegenüber: 
L. Abban der jetzigen Löhne um 5 Prozent; 
». falls eine Schichtverlängerung unter Tage um 
Stunde cuf 84 Stunden eintritt, bleibt es bei 
dem bisherigen Lohne; 
hhruns von Spannungslöhnen für die Schicht 
öhner; 
Erweiterung des Kreises der füdlichen Randzechen 
bei denen eine Unterschreitung des geltenden Tarif⸗ 
lohnes geitattet ist. 
Die Unternehmervertreter versuchten auch, die Fra 
gen des Manteltarifes und des Mehrarbeitsabtkom— 
mens mit der Lohnfrage zu verbinden. Diesem An— 
sinnen setzten die Organisotionsvertreter berechtigten 
Widerstand entgegen. 
Wie wir sehen, sucht der Jechenverband es sich sehr 
leicht zu machen. Er will die 55-stündige Arbeitszeit 
unter Tage ohne die geringste Lohnerhohung einfüh— 
ren. Falls das nicht geschieht, was ja der Fall sein 
wird, will er die gegenwärtigen Löhne um 5 Prozent 
kürzen, während die Organsisationen eine Erhöhung 
um 10 bis 12 Prozent fordern. Schon oft ist nachge⸗ 
wiesen worden, daß kein junger Mensch mehr zum 
Bergbau will. Das ist ja auch kein Wunder, wenn 
man diese Art der Behandlung durch die Zechenbe— 
siter und ihre Manier, die Lohnfrage zu losen, auf 
sich wirken läßt. Wenn feststeht, daß der Leistungs- 
efsekt um 32 Prozent gestiegen ist und der Kaufwert 
des heutigen Lohnes noch um 88 bis 12.4 Prozent 
unter dem des Friedens liegt, dann muß man die 
Haltung des Zechenverbandes als Verhöhnung der 
KWergleüte empfinden. Jedenfalls wird es nach der 
Haltung des Zechenverbandes zu keiner Einigung zwi— 
schen den beiden Vertragskonftrahenten kommen. Die 
Entscheidung dürfte wieder beim Schlichter bezw. dem 
Reichsarbeitsminister liegen. Hoffentlich werden diese 
Stellen den berechtigten Forderungen der Ruhrbhera 
leute gerecht 
Aenderungen des Familienstandes 
im Lohnsteuer⸗Abzugsverfahren 
Die Direktion der Verwaltung der direkten und 
indirekten Steuern schickte uns folgende Mitteilung 
w zwecls Bekanntgabe an unsere Mitglieder. Wir 
ommen diesem Ersuchen hiermit nach und bitten un— 
sere Mitglieder, sich die Ausführungen genau zu mer— 
ken. damit sie vor Schaden bewahrt bleiben. — 
„Betrifft: Berüchsichtigung der im Laufe des 
Sieuerjahres eingetretenen Aenderungen des Fa⸗ 
milienstandes im Lohnsteuer-Abzugsverfahren. 
Bindung des Arbeitaehers an die Eintraaungen 
im Steuerbuche. 
Die Fälle mehren sich, in denen Lohnsteuerpflichtige 
deren Familienstand im Laufe des Steuerjohres eine 
Aenderung erfahren hat, nachträglich Berücksicht igung 
dieser Aenderungen im Lohnsteuer-Abzugsverfahren 
mit der Vegründung geltend machen, daß sie diese 
Aenderung ihrem Arbeitgeber mitgeteilt haben. 
Hierzu ist folgendes zu bemerken; 
Die im Laufe des Steuerjahres eintretenden Aen— 
derungen des Familienstandes nach Art. 5, Absj. 3, 
Durchf. Best. z. Lohnabzugs-Verfahren können im 
Lohnsteuer-Abzugsverfahren nur dann Verücksichti⸗ 
gung finden, wenn die Aenderung von der für den 
Wohnort des Arbeitnehmers zuständigen Gemeinde— 
behörde seines Wohnortes im Steuerbuch bescheiniqt 
worden ist. Der Steuerpflichtige hat in diesem Falle 
sein Steuerbuch rechtzeitig der zuständigen Gemeinde— 
behörde vorzulegen, da der nach Art. 3, Abs. 4, a. a.O 
an die Eintragungen im Steuerbuche gebundene Ar⸗ 
beitgeber die Aenderung erst bei der auf die Ergän— 
zung des Lohnffeuerbhuüches folgenden Nohnzahblung 
berücksichtigen darf. 
Einer nachträglich rückwirkenden Verücksichtigung 
der Aenderung für die vor der Ergänzung des Steuer 
buches zurückliegenden Zeit steht aber die Vorschrift 
des vorerwähnten Art. 5, Abs. 3, entgegen, die im 
Interesse der Vereinfachung der Besteuerung aufrecht 
erhalten werden muß. 
Es empfiehlt sich daher, daß der Arbeitgeber, bei 
dem ein Steuerpflichtiger eine im Laufe des Steuer⸗ 
jahres eingetretene Aenderung seines Familienstandes 
geltend macht, diesem Steuerpflichtigen sein Steuer⸗ 
buch zwecks entsprechender Bescheinigung durch die Ge⸗ 
meindebehörde übergibt und es nach edtellter Ergaãn⸗ 
zunag sich mieder ausbänbdigen fäut 
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4—0 
Die Soche ist sehr einfach: Wer im Laufe eines 
Steuerjahres heiratet oder wer Familienzuwachs er⸗ 
zält, fordert sofort sein Steuerbuch beim Arbeitgeber 
in, geht damit zur Gemeindebehörde und läßt die 
Aenderung im Familienstande bescheinigen. Nach er— 
rolgter Bescheinigung durch die Gemeindebehörde gibt 
nan sein Steuerbuch dem Arbeitgeber zurück, der dann 
erpflichtet ist, beim Steuerabzug den veränderten 
Familienstand zu berücksichtigen. Es handelt sich in 
diesem Falle um den Sozialabzug, der jährlich 1080 
zw. monatlich 90 Franken pro abzugsberechtigte Per— 
on beträgt und vom steuerbaren Einkommen in 
Abzug gebracht wird. Wir raten unseren Mitgliedern 
nochmals dringend, die bekannt gegebenen Bestim— 
nungen genau zu beachten. Nur dann bewahren sie 
ich vor Schaden, da mit einer nochträglichen Rückver— 
rütung nicht zu rechnen ist 
Aus der Jugendbewegung 
Wandern und Erholungsurlaub 
Kann unsere Bergarbeiterjugend wandern? Sicher 
Unsere Heimat mit ihren Naturschönheiten steht je 
zur Verfügung. „Schusters Rappen“ sind auch da, 
wenn es sich um Ausfluge in die nähere Umgebung 
des Heimatortes handelt. Und wer weiter hinaus— 
ziehen will, etwa über die künstlichen Grenzen des 
Saargebietes hinaus ins Reichsgebiet, dem winkt die 
fünfzügprozentige Fahrpreisermähigung. So wäre 
die erste Frage schon gelöst. Nun die zweite Frage 
Wandert denn die Bergarbeiterjugend? Sie kann 
mit ja beantwortet werden. Unsere Bergarbeiter 
sugend wandert sehr gern. Wer sie froh machen will 
bespreche mal mit ihr eine Wanderung, die gemach 
werden soll. Helle Begeisterung wird ihm entgegen— 
trahlen, wenn die Wanderung besprochen und be— 
chlossen wird. Wir können ja die erfreuliche Fest 
tellung machen, daß fast iede Jugendebiailung in der 
Zommermonafen 
zwei bis drei Wanderungen 
unternimmt. Der Jugend wird dadurch Erholung 
Freude und Abwechselung Ven Das tut dern 
sungen Körpern, die die Woche über schwer ange 
trengt sind, ebr not. Unsere bergmännische Jugend 
muß während der Entwicklungsjahre schwerste Ar— 
beit verrichten. Sie ist dem nervenpeitschenden Be— 
triebe der Maschinen ausgesetzt, muß in staubiger 
und gasgeschwängerter Luft ihren Dienst versehen 
Berade eine solche Jugend bedarf der Ausspannung 
in Gottes freier Natur, damit reine Luft die Lungen 
züllen und den Körper kräftigen kann. Aber auch 
zeistige Erholung ist nötig. Die Freude an den Schön— 
zeiten der Natur soll sie vermitteln. Darum ist ge 
ade für die bergmännische Jugend das Wandern öt 
otwendig. 
Mehr als jede andere Berufsschicht hat die Berg 
nannstugend Anspruch auf 
eine mehrtägige Ausspunnung. 
Leider ist ihr das nicht geboten. Sie kann darum 
auch keine mehrtägige Wanderung unternehmen. Wie 
aut wäre es für sie, wenn sie auch einige Tage in 
zesunder und schöner Gegend unserer Heimat oder 
der anschließenden deutschen Gebiete zubringen 
könnte. Dann könnten Körper und Geist sich auch or— 
dentlich erholen. Die Berufsfreude erführe eine Stel— 
gerung, der Geist würde aufnahmefähiger. 
Wie schon betont, ist das unserer Bergarbeiter— 
zjugend aber verwehrt. Warum wohl? Weil man ihr 
keinen Erholungsurlaub 
jönnt. Ihre Hoffnung, in diesem Frühjahr führe die 
Regierungskommission den Erholungsurlaub für 
ugendliche Arbeiter geseglich ein, erfüllte sich nicht. 
Der Arbeitgeber kam dieser Notwendigkeit auch nicht 
aach, weil in Frankreich der Jugend auch kein Er— 
lungsurlaub eingeräumt sei. So fürchtet sich eine 
Instanz vor der andern — und die jungen Mienschen 
zaben das Nachsehen. Vor Vollendung des 18. Le— 
»ensjahres erhält kein junger Bergmann bezahlten 
srholungsurlaub. Dieser Zustand ist schon längst un—⸗ 
zaltbar. Darum richten wir nochmals an die Regie⸗ 
rungskommission das dringende Ersuchen, auf gesetz⸗ 
ichem Wege den jungen Bergleuten Erholungsurlaub 
zu schaffen. Mögen ihr dabei die Verse von Ludwio 
Kesbina Leitmotin sein 
Gebt der Jugend Urlaub! 
Daß zu Fleiß und Pflicht 
Sie nach ungesunden, 
Harten Arbeitsstunden 
Atme Luft und Licht. 
Wie die junge Blüte 
Bald in gift'gem Hauch, 
Muß vergeh'n, verderben 
So im Dunst oft sterben 
Muß die Jugend auch 
Febt der Jugend Urlaub! 
O. gewiß es geht; 
Wenn ihr Leid und Klage 
Und die Müh' der Tage 
Menschlich nur verĩteh 
Von den Arheitsstatten 
der Hameruden 
Grube Frankenholz. Soweit in der letzten Sitzung de 
Jaupttarifausschusses die Generaldlrektion o eine nach 
rägiiche Prüfung der Angelegenheiten vorbehielt, hat 
aunmehr in den diesbezüglichen Beschwerdefällen folgend 
Antworten erkeilt: 
Der Kamerad Christian Mayer erhält eine Schicht bezahlt 
die er gelegentlich der Entbindung seinet Frau feiern mußte 
Die Generaldirektlon lehnt es weiter ab, den Kamerader 
Edmund Hennes als Haushaltungsvorstand anzuerkennen. 
Dem Kameraden Heinrich Ruffing wird die —8 
-chicht gelegentlich der Entbindung seiner Frau bezahit. 
Die gleiche Entschädigung erbält der Kamerad Gustav Om 
ot 3. 
In Sachen der Kameraden Schenkel, Weber und Vakte: 
lelbt die Generaldirektion der Ansicht, daß die reduzierter 
zehntel nicht zurũchgezahlt werden. 
Dem Kameiaden Peter Berger wird die gefelerte Schicht 
elegentlich der Entbindung seiner Frau, bezahlt. 
Den Kameraden Guth und Waaner werden die reduzietfe⸗ 
Zehntel zurüchge zabl* 
Grube Heinitz. Zu Ansang des AMonats fand auf der hie 
igen Grube eine Sitzung des Tarifausschusses stait, in de 
iber B eingelaufene Beschwerden verhandelt wurde. 
Die Kameraden Blind und Roth erhalten ihre reduziert— 
Schicht voll ausgezahlt. 
Weiter werden die Beschwerden der Kameradschaften vor 
Pflock 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167 und 168 der 
Steigerabteilung 4 von Grube Heinitz, weiter die Pfloch 
Nr. 408, 409 und 410 der Steigerabtellung 9 genannte; 
Grube, ebenso Pflock 102 aus der Abteilung 3 von Heinlf 
zur Erledigung dem Hauptausschufz überwiesen. Es handeit 
sich in diesen Beschwer defüllen um die im Unnar roduvierte 
Schichten. 
Auch die Beschwerde des Kametaden Denne, der als ein 
iges Mitglied der Kamerodschaft diese geführt hatte, wurd« 
»ur Erledigun ebenfalls dem Havupttorifausschuß sGperpesen 
Grube Göttelborn. In seiner Sitzung im Monak April ha 
»er Tarifausschuß die Klagen wegen den reduzierten Schich 
en sowie Zahlung der unter dem Mindestlohn ausgezaählter 
-achichten vom MNonat Januar verhandelt. 
Iehen der Kameraden wurden folgende Fälle erledigt 
Pflock Rr. 258. 361, 862, 3609. 460, 377, 581 der Grube 
Söttelborn und Pflock Nr. 214 der Grube Dilsburg. 
Die Klagen wurden parkieweise erledigt. 
Die Klagen von Pflock Nr. A, 311, 407. 410, 410, 411 
127 und 433 der Grube Götielborn, sowie die Klagen der 
Johann Bernarding. Jakob Bach, Georg 
Zchmidt der Grube Dilsburg wurden zurückgewiesen, da diu 
Klagen zu spät eingegangen sind. Alle übrigen Klagen wur 
den, da keine Eingung erzielt werden konnte. dem Haupf 
rifeussichnk sihe ragehen 
Grube Steinbach. Der berüchtigte Mikumsteiger Knapp 
nann macht wieder von sich deden, und zwar versucht er nur 
neben ee Behandlung, geheimen Schikanen und grund 
losen Tailasungen auch noch die Bergpollzeiporschriften zi 
umgeben. Folgender Vorfall, welcher auch das Oberberg 
amt interessseren dürfte, hat sich am 10. April auf Grube 
Steinbach ereignet, welcher so richtia die Einstellund dieso— 
Mannes kennieichnoet 
In Abteilung 3, Plock Rt. 3, erschlen an dem genannben 
Tage poruog. .30 Uhr der erwähnte Steiger und kraf die 
Arbeiter der Kameradschaft beim Berieseln der Arbell an 
Ddie vorhandenen Fettkobhlen entwickeln sehr viel Staub und 
guß. soll die Gesundheit der Bergleute erhalten bleiben, die 
Arbeit öfters berieselt werden, damit nicht eine große und 
gefährliche Staubentwicklung entsteht. Steiger Knrappman⸗ 
drehte einfach die Wasserleilung ab und besahl: „Hier wirt 
nicht naß gemacht,“ ohne sich einmal über den Stand de 
Arbeit und die Staubentwicklung zu erkundigen. Kamerai 
St. ließ sich nakürlich von Knappmann nicht aufhalten, e 
erkannke die Gesahr und handelte auch dementsprechend. Et 
nachte Sheiger K. aufmerksam auf die bestehende Oefah 
ind die Bergpolizelvorschriften und verbat sich von K. eine 
olche Handlungsweise. K. sah, daß er als Unvernünftiger 
gegen die Vernunft nichts ausrichten konnte, zog von danner 
unter Drohung mit Ablegung und meldete alles der hohet 
Obrigkell. Der Herr Divisionär ließz die Kameraden zu sid 
zommen, klndigte eine Stdafe an wegen „disziplinlosen“ 
Benehmens gegenüber einem Beamten. Die Strase unter 
blieb jedoch, weil der Herr Dipisionsör vernünftlger war oe— 
der Aukumsteiger K. 
Was saglt die Bergpolizeibehörde zu solchen Maknabmo⸗ 
on EGrubehonmftane 
Tauschmonn sucht Kamerad Jakob Becker aus Bildstock 
erae zur Verlegung von Grube „Helene“ nad 
Reden-Bildstochschacht (Fett). Meldung beim Kamerodo 
elbst oder Bezirksbüto. Saarbrücken 
Tauschmann sucht Kamerad Franz Stock aus Freisen zu⸗ 
Vetlegung von Grube Reden nach Sulzbach. Melduno be 
Romefoden sebsft ä Ao Irhahiire ondol 
Bekanntmachung 
Der 17. Wochenkeiltrag (Woche vom 21. bis 27 
Aprils) ist in dieser Woche fällig. 
J — — 
Für die Redaktion verantwortlich: P. Kiefer. 
Drusfæ Saatbrücker Oruckere unnd Verlag G6G
	        
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