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Auns dem Lothringer Kohlengebier
Mie die Vothringer Kommunisten „Erfolge“
tonitruieren.
Got einiger Heit doraßte oet „Neise Geweraatler“.,
Irgun der Komuristishhen cειÔten vontingens einen
Arcibel mit solpender bombdastischer Ueberichrift: „ODer leeb-
uinguüche Vetgarbesterverband als der caueinige Vertreter
et in Frankeich abeitenden Betgudeiter aus dem Saat-
gebset und aus Deurschland“. „Bedeutender Verbandserfolg“
— „Doppelpenfionen“, Wenn man den Artktikel liest, konzmt
nan unwillkütlich zu der Vermutunqg, daß der Artikel-
chreiber an kranbhasten Siörungen sei ner Gehirnfunkttoner
eidet, denn der Arkihel ist in allen seinen Teilen unwahr
ind geeignet, Hoifnungen zu ermecken, die spatet ia iebnatié
Anttanschungen cusschiggen.
In dem Artikel vwoird nicht wmehr und nicht weniger be—
hauptet, als sei es den lothringischen kommungistischen Ge—
verkschaften gelnygen, unter Kusichaltung der „reforinisti-
chen und christlicken Gewerkschaften“ im GSaatgebiet und
n Deutschland, zu erreichen, daßz an die in Deutschland und
m Saorgebiet wobhnenoen Renfenempfonget, die bis zum
Waffenstilistand dei lothringlswen Bersidrerungstränern ver—
ichert waren.
Doppelrenten und Doppelpensionen
ezuhlt würden und zwar gleichzeitig durch dle dothr. Ver-
icherungsträger und die deutschen resp. saarlöndischen Ver—
icherunasträger. — Jeder halbwegs Eingeweihte lacht über
einen solchen rohen Schwindel; zu bedauern sind jedoch solche
Leute, die guken Glaubens datauf hereinfallen. Zunächst sei
emerkt, datz somobl die christlichen Gewerkschaften Loib.
ingens als auch diejenigen Deutschlands es wirklich nicht
notwendlg haben, sich in der Arbeilsleistung im Interesse der
IeinDer wele die kommunistischen Oewerkschaften
Lothringens zum Vorbild zu nehmen, denn dann, wehe arme
Arbeiter! — Gerade der oben zitierke Artikel ist der beste
Beweis füt die sozialrechtliche Unkenntnis, die bei den kom-
nunistischen Gewerkschasten Lothringens herricht
Wie ist die gelleade Rechtslage?
Zlach einet Entscheidung des Rues des Völkerbundes find
ie lothringiichen Versicherungsträger don jeder Leistungs-
oflicht befreil an solche Rentiner, die am 1. 1. 1919 in einem
Behiele des deutschen Veiches bdren Wohnsitz hatten. Auch
aoch alle Rentiner, die im Laufe des Jahres 1919 von Loth—
ingen nach Deutichland verzogen resp. dorten ihten Wohn.
itz nabmen, gingen ihres Leistungsanspruchs an die loth
cingischen Versicherungskraäger verluslig.
VDie deutiche Reichsregierung
perontaßte dꝛe Verforgung dieser Rentnerkalegorie durch
eutsche Versicherungsttäger. Vie Invalidenrentner erhalten
——
Versicherungsanstelt, dse Knappfschaftsreutner werden ver—
orgt durch den Reichs-Knappschaftsverein und die Unfall-
entnet teilweise durch die Knappschafis-Berufsgenossen-
chaft und ourch das Versorgungsamt J Berlin. — Es wird
»en Kommunisten unmöglich sein, nur einen Rentner aus
dleser Kategotie zu benennen, der von einem geaneen
Versicherungsträger eine Rente bezieht. Nach dem Jahte
1919 wurde von Fe lothr. Versichetungsltägern anerkannt,
daß die in Lotbringen Versicherten, die im Saargeblet woh⸗
nen, in ibhren Rentenansprüchen glelch zu bebhandeln seien
wie die im ftanzg. Staatzqeblet wohnenden Versicherken. Es
dedurfte
iahrelanger Bemühungen des Unabhänglgen
Gewerkschaflsbundes.
»is diese Anerkennung restlos erfolgle. Vesonders machten
zunächst die lothringischen Knappschaften Schwierigkeiten.
Ddann aber auch die kommunistischen Verlteter in den Ver-
icherungszwelgen. Dank der Bemühungen der christlichen
Hewerkschaften gaben die Knappschaften allmählich ibre in
ransigente Haltung auf und zeigien sich bdereit, mit dem
Zaar-Knappfchaftsverein in einen Gegenseitigkeitsvertrag
einzutteten. Die lothringer Kommunisten können heute noch
zeinen Bewels daffir erbrtingen, daß sie sich auch nur ein
einziges MRal um die Schaffung des Gegenseitigkeltsver-
rages kümmerten: die christlichen Gewerkschaften Loth
ringens und des Saargebietes können jedoch sederzeit nach⸗
veisen. daß
die Schafiung des Gegenseitigkeilsverfrages
ein Erfolg ibter Bemühungen war. In gegenseitigem Ein-
zernehmen wird der Gegenseitigkeitsverfrag seit 1. Januar
1927 angewandt, krotzdem er bis heute von den zuständigen
Regierungen noch nicht sanktiontert ist. Der Gegenseitig-
xeitsvertrag abet sieht keine Gewährung von „Doppelpen-
donen“ vort. wie die Kommunisten schreiben, sondern er
jarantiert lediglich den Wanderversicherlen, die vom Saar-
Anappschaftsderein nach einem lothringischen Knappfchafts-
vetein oder umgekehrt abwandern, die Aufrechterhaltung
)er Anwartschaft für die erdienten Mugliedsjahre ohne be—
ondete Zablung von Anerkennungsgebubren. Bel Penslo-
nerung eines Versicherten zahlt dann seder Verein den bet
hm erdienten Pensionsanteil. Wie man bier den Begriff
„Doppelpension“ konstruieren kaun, bleibt unverständlich
Nun zu den Invdalidenrenten.
Bezüglich der Invalidendersicherung
iegt deute noch vieles im Argen. Gerade die christlichen Ge-
verkschaften sind schon jahtelang bemüht, zu erreichen. daß
jwischen Frankreich und dem Saargebiet bett. der sozlalen
Versicherungen ein Gegenfeiligkeilsverlrag zustande kommt,
—X
zgegenseitig anerkannt wird bei der esesr und Berech
rung der Leistungen und daß auch besonders die Anwart
— erbalten bleibt beim Wechseln der Arlbeitsstelle von
inem Land ins andere. Ueber den Entwurf eines soschen
Verttages daven die chtistlichen und „teformistischen“ Ge
werkschaften schon mebrfach mit den zuständigen Regierungs,-
tellen beralen, von irgend welchen Mahnabmen e die
lothhr. Kommunisten ist jedoch dis beute nichts bekannt ge—
vorden. Es steht zu erwarten, daß in nicht allzufernet Zeit
der vorgenannke Or ged geungnaitanattrag Geseteskraft er⸗
hält, wodurch den Wanderversicherten oie Erbaltung ihrei
asbrase garanüert dird. Auf den Anbalt des Gegenseltig
Der Safar⸗Beearnaps,
itspertragsentwurfes wonen wir an osejer Stelie noch nicht
äher eingehen, weil wir keine Verwirrung schaffen wollen.
ẽs könnte nämlich sein, daß verschledene Artikel des Ent
durfes noch eine Aenderung erfahren und könnten dann bel
zukrafttrelten des Gegenseineheitzsnerträges irrige Meinun
en entstenen.
Vei der Gewährung ven Invelidenrente
tes tatsächftich mehrfach vorgekommen, daßg Voppeltenten
emahrt ivurden. Dies kam dadurch, weil loihringische Ver—
icherle, die im Saargebiet wohnten, ihren Rentenantrag be
er Landesversicherungsanstalt des Saargebietes einreichten
diese hatte dann beim Vorllegen der Invalidität die Rente
engesetzt auf Grund der Verordnung des Reichsarbeits
ninisters vonn Jahre 1021, Reichsarbeitshlatt Teil 1 Seite
289. Einige Invaliden sind ABann hingegengen und hoben
iachdem sie den Rentenbescheid in Händen und ihre Kenten
papiere wiedernem zurück hatten, einen weiteren Anttag ge—
tellt bel der Landesoerstcherungsanstalt Straszburg. Auch
icse maßte die Rente fefifenen, nachdem sie durch ein Ur
eil des Oberpersichetungsamts Straßburg dazu gezwungen
vorden war. ARach dea Vestimmungen der R. B. O ist nam⸗
ich der Vezug von Doppelrenten durchaus unslatthaft. Als
die L. V. A. Straßburg erfuhr, daß die Leute anuch Rente
ezieben don der L. B. A. des Scargebieles, verwelgerte sie
ie Gewührung der Rente. Im Streitversahren würde die
?. B. A. Strafsburg zur Zahlung der Invalidenrente ver.
urteilt mit der Begrsudung, daß Rentenleisinngen, die durch
das LAnsland gezaählt werden, die Leistungspflicht der els.
oldr. Versicherungsonstalt niän berühren. Diese in einzel
nen Follen gezahlte Doppelrente kann aber nicht als Beweis
afür dienen, daß aligemein der Bezug für Doppelrente
gewähtleistet it — im Gegenteil — die L. B. A. des Saar⸗
gebieles wendekt seit dem Jukrafttresen der Heidelberger Ab
rede den Modus an, daß sie bei Ankragstellung anf Inva
identente zunscut prüfl, ob nicht die E. B. A. Straßburg
uerst zur Leistung verpflichtet ist. Ist dies der Fall, so wird
»er Renkenanteog au diese Anstalt weltergelellet. Seit dem
. 11. 1627 ist es nicht mehr vorgekommen, deß Doppelren;
en gemährt werden. Um * huznotistischer liest sich in dem
otlen Gewerkschaftsblakt, dafz durch Eingaben des kommu-
istischen BRerbaudes vom 18. 8. und 8. 10. und 2. 11. 1928
die Zahlung von Dappelrenten bewirkt worden sei. Wir
möchten nur wissen, wohin diese Eingaben gerichtet wurden,
hvenn die saarländischen amtlichen Steilen wissen davon nichts.
Sondetbarer Weile ist in dem Artikel nicht erwähnt, daß
on Seiten des deutschen Neiches an die lothr. Versicherten
»e im Saargebleft wohnen,
eine monailliche Reichsbeihilfe
ewäührt wird im Bektrage von 6 bis 16 Mark, je nach der
Art der Erwegeschegütung und des Rentenbezuges. Diese
esondere VBeihilfe wird seit Juli 1927 gewährt und ist ledig
ich ein Erfolg der Bemühnungen der Bergarbeiterotganssa—
ionen an der Saar, die sich bkanntlich von kommunistischen
Tiraden nicht leiten lassen, soundern in zäher Sachlichkeit für
ie sozialrechtliche Slelsung der ihnen zugehörenden Au
slieder kämpfen.
Also mik dem kommunistischen Geschwätz ist es mal wieder
liichts. Es ist den kommunistischen Funktienären dringend
nzuraten. bevor sie jedweder Sachlichkeit hohnsprechende
derichte schreiben. zunächst einmal die einfachsten Grund-—
zegrisse des sozialen Rechts zu studieren, damit sie sich
zicht so unstetblich blamleren. wie dies in dem genannten
Zericht geichehon in VFRI M.
Die Saargtuben in Robat Nobemnher 1928
Die reine Förderung des Monats November betrug auf
den staatlichen Gruben 1044 406 Tonnen, auf Grube
fFrantenholz 41064 Tonnen, zusammen auf allen Gruben
es Saargebietes 1085470 Tonnen.
Die Zahl der Arbeitstage betrug 23,74 gegen 26,91 im
Ronat Ottober. Seit Beginn des Jahres 1828 bis Ende
Ueovember betrug die Zahl der Arbeitstage 267.78.
Die Tagesförderung betrug im Monatsdurchschnitt
5729 Tonnen gegen 41949 Tonnen im Durchschnitt der
1 Monate des Jahres 1928. Es ist also eine Steigerung
segenüber dem Durchschnittsergebnis um 780 Tonnen zu
erzeichnen. Die Schicht- und Kopfileistung aller Arbeiter
zetrug 834 Kg.; dieses Ergebnis wurde auch im Monat
IRtober erzielt. Es liegt 25 Kg. höher als das durch—
hnittliche Etgebnis der lehten 11 Monate.
Neben der ganzen Förderung in Höhe von 10808 470
Tonnen wurden noch 22883 Tonnen von den Halden—
eständen abgestoßen. Die Haldenbestände beliefen sich
Ende November auf 219001 Tonnen Kohlen und 5193
Tonnen Koks, zusammen 224284 Tonnen. Seit Jahres-
infang verringerten die Haldenbestärnde üich um 212 450
Sonnen.
Die Belegschäfiszahl im Rovember betrug 43931 unter
dage, 13032 über Tage und 2772 auf den angegliederten
Werken. zusammen demnach reine Arbeiterzahl 650 735
zegen 59504 im Monat Oktober. Die Vermehrung beträgt
31. Die Zahl der Angestellten und Beamten betrug 3421
zie Gesamtzahl aller beschäftigten Personen 63 156 gegen
2833 im Oktober.
Seit Beginn 1928 bis Ende November ist folgende Ge—
amtförderung zu verzeichnen
1. Halbjahr 1926
Juli
August
September
Ottober
November
49t
zusammen 12037 072 Tonnen
Abegesetzt wurden 12414781 Tonnen; in dieser Zah
iend die Abgünge von den Haldenbeständen enthalten
Nummer 6
c
Bie Seuerung im Jahre 1920
Die nach der neuen Reichsmethode vom Statistischer
Amt der Stadt Saarbrücken gemessenen Teuerungs
ahlen zeigen für das Jahr 1928 folgende Entwicklunz
wir geben die Zahlen der Gesnuitsobenaaltungs
kosten an):
Dezember
Januar
Februar
Vlärz
April
Vai
Juni
Juli
August —328
September 322.7
Oktober 62 6229
November 1928 625.4
Dezember 1928 629.1
Ab Dezember 1927 bis zum Jahzresschluß 1028 stlec
ie Teuerung um 39.9 Punkte gleich 6.77 Rrozent
ennueäÄ
Von den Arbeitsstütten
der Kamerguden
Gruhe Heiunltz. Der Tarssausschuß hatte in seiner Sttzun
ber nachstehende Beschwerden zu eutscheiden.
Den Kameraden Jalob Matheis und Wilhelm Wagner
ind an Sonderzulagen an Weihnachten nur 30.— Irs
ezwm. 20.- Fr. ausgezahlt worden.
airich Geib verlangte die Raihlieferung von 20 31tr
ohlen.
Der Kamerad Kaup verlangte die Bezahlung einer
Schicht, die er versäumen mußte anläßlich der Verlegung
on Grube Dechen nach Grube Hirschbach.
In den genannten Füllen konnte eine Einkaung nicht
rzielt werden und ersolgte Ueberweisung an den Haupt
arifausschuß.
Inen Mootz verlangie die Rachlieserung einer halben
Tonne Kohlen. Seinem Antrage wird statigegeben.
Die Kameraden Nikel Gläser, Alois Filcher, Alber!
Schmitt und Hasdenteufel wurden anläßlich der Rationa
erangewa een im Februar 1928 entlanen. Sie er—
salten se b Schichten nachvergüte;
Huudwertssehrlinge. Zu dem Artitel dett. Handwerter
ehrlinge im Saurberghau sei mir gestattet, voch einiges
zu sagen. Wie immer, seit wir eine Gewerkschaftsbewegun
im Saarberghau haben, war es der Gewerkverein, der 4
des jungen Handwerkernachwuchses annahm. Die Gruben
verwaltung begruündet ihren heutigen Standpunkt (ner—
gleiche die Rotiz in Rr. 1) damit, daß sie keine Lehrlinge
heschüftige. Mit dieser Ausrede zeigt die Verwaltung ihri
zanze Rüchtändigkeit. Es ist von ihrer Seite nur ein⸗
schlaue Taktik, um sich anu einer gerechten Bezohlung vor
beizudrücken. Aus beiriebstechnischen Gründen müßle di
Verwaltung doch das größte Interesse an einem gutaus
gebildeten Handwerlernachwuchs haben. Das gute Funk
Aonieren des Betriebes hängt doch auch vom Können de
handwerker ah. RAber dakür hut die Verwaltung an
heinend kein Verständnis. Ihre Einstellung zur Froge der
»andwerkerlehrlinge wird von der Lohnfrage bestimmt
zat der junge Harrdwerkler keine Prüfung gemacht, danz
ommt er nicht in die 1. Lohnklasse. 1924 wurde viest
Sache durch eine Klage, die der Gewerkoerein führte, im
zünstigen Sinne für die Lehrlinge entschieden. Damal
wurde von der Grubenverwaltumg zugestanden, daß die
Lehrlinge, die eine Prufung nachweisen, in die 1. Lohn
klasse kommen. Das sucht man jeßt zu uwterbinden, inden
man den Handwerkerlehrlingen guf den Gruben der
Charakter als Handwerkerlehrling ab pricht. Verlassen sie
die Grube. dann können sie keine Lehrzert nachweigen
Dieser Zustand ist unhaltbar. Wir alle müssen seine Be
eitigung im Interesse der juwgen Leute erstreben. St. J
Dantsagnng. Aus Anlaß des tödlichen Unfalles unseres
Zohnes sammelte die Belegschaft der Grube Rever
000 Franken, die uns ausgehändigt wurden. Aller
ese hiermit allerbesten Dank und ein herzliche
Fückon
Familie VPeter Klos, Urexwellen
Ipepe. Die aus Anlaß des ktödlichen eg
meines Sohnes Matihias Petit von der Belegschaft de
ßrube Reden vorgenommene Sammlung ergab den Be—
rag von 1060. — Franken und 0.550 Nark. Allen edles
Zyendern sage ich an dieser Stelle recht herzlichen Dank.
FXRrau Witpe Betlt Wadril
RNachtus. MNach längerer Krankeit verschied unser Ku
merad Johann Rikolaus Fey. Er war selt Einführung
des Gewertveteins Mitglied. Ein treuer Mitarbelter i
mit ihm dahin gegangen. Allen war er ein pautes Vor
bild. Wir werden sein Andenken in Ehren halten.
DAi⸗Zahlitelle Well esweiler
machung
Der 68. Wochenheitrae Woe vom 3. bis 9. Februa⸗
ijt in dieser Weche fällig.
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Fuür die Redaktion verantwottlich B Kieletr.
Druck: Saatbrüccetr Drucketrei und Wetlsag A 6G