Full text: Der Saarbergknappe (10 [1929])

Seite 4 
Auns dem Lothringer Kohlengebier 
Mie die Vothringer Kommunisten „Erfolge“ 
tonitruieren. 
Got einiger Heit doraßte oet „Neise Geweraatler“., 
Irgun der Komuristishhen cειÔten vontingens einen 
Arcibel mit solpender bombdastischer Ueberichrift: „ODer leeb- 
uinguüche Vetgarbesterverband als der caueinige Vertreter 
et in Frankeich abeitenden Betgudeiter aus dem Saat- 
gebset und aus Deurschland“. „Bedeutender Verbandserfolg“ 
— „Doppelpenfionen“, Wenn man den Artktikel liest, konzmt 
nan unwillkütlich zu der Vermutunqg, daß der Artikel- 
chreiber an kranbhasten Siörungen sei ner Gehirnfunkttoner 
eidet, denn der Arkihel ist in allen seinen Teilen unwahr 
ind geeignet, Hoifnungen zu ermecken, die spatet ia iebnatié 
Anttanschungen cusschiggen. 
In dem Artikel vwoird nicht wmehr und nicht weniger be— 
hauptet, als sei es den lothringischen kommungistischen Ge— 
verkschaften gelnygen, unter Kusichaltung der „reforinisti- 
chen und christlicken Gewerkschaften“ im GSaatgebiet und 
n Deutschland, zu erreichen, daßz an die in Deutschland und 
m Saorgebiet wobhnenoen Renfenempfonget, die bis zum 
Waffenstilistand dei lothringlswen Bersidrerungstränern ver— 
ichert waren. 
Doppelrenten und Doppelpensionen 
ezuhlt würden und zwar gleichzeitig durch dle dothr. Ver- 
icherungsträger und die deutschen resp. saarlöndischen Ver— 
icherunasträger. — Jeder halbwegs Eingeweihte lacht über 
einen solchen rohen Schwindel; zu bedauern sind jedoch solche 
Leute, die guken Glaubens datauf hereinfallen. Zunächst sei 
emerkt, datz somobl die christlichen Gewerkschaften Loib. 
ingens als auch diejenigen Deutschlands es wirklich nicht 
notwendlg haben, sich in der Arbeilsleistung im Interesse der 
IeinDer wele die kommunistischen Oewerkschaften 
Lothringens zum Vorbild zu nehmen, denn dann, wehe arme 
Arbeiter! — Gerade der oben zitierke Artikel ist der beste 
Beweis füt die sozialrechtliche Unkenntnis, die bei den kom- 
nunistischen Gewerkschasten Lothringens herricht 
Wie ist die gelleade Rechtslage? 
Zlach einet Entscheidung des Rues des Völkerbundes find 
ie lothringiichen Versicherungsträger don jeder Leistungs- 
oflicht befreil an solche Rentiner, die am 1. 1. 1919 in einem 
Behiele des deutschen Veiches bdren Wohnsitz hatten. Auch 
aoch alle Rentiner, die im Laufe des Jahres 1919 von Loth— 
ingen nach Deutichland verzogen resp. dorten ihten Wohn. 
itz nabmen, gingen ihres Leistungsanspruchs an die loth 
cingischen Versicherungskraäger verluslig. 
VDie deutiche Reichsregierung 
perontaßte dꝛe Verforgung dieser Rentnerkalegorie durch 
eutsche Versicherungsttäger. Vie Invalidenrentner erhalten 
—— 
Versicherungsanstelt, dse Knappfschaftsreutner werden ver— 
orgt durch den Reichs-Knappschaftsverein und die Unfall- 
entnet teilweise durch die Knappschafis-Berufsgenossen- 
chaft und ourch das Versorgungsamt J Berlin. — Es wird 
»en Kommunisten unmöglich sein, nur einen Rentner aus 
dleser Kategotie zu benennen, der von einem geaneen 
Versicherungsträger eine Rente bezieht. Nach dem Jahte 
1919 wurde von Fe lothr. Versichetungsltägern anerkannt, 
daß die in Lotbringen Versicherten, die im Saargeblet woh⸗ 
nen, in ibhren Rentenansprüchen glelch zu bebhandeln seien 
wie die im ftanzg. Staatzqeblet wohnenden Versicherken. Es 
dedurfte 
iahrelanger Bemühungen des Unabhänglgen 
Gewerkschaflsbundes. 
»is diese Anerkennung restlos erfolgle. Vesonders machten 
zunächst die lothringischen Knappschaften Schwierigkeiten. 
Ddann aber auch die kommunistischen Verlteter in den Ver- 
icherungszwelgen. Dank der Bemühungen der christlichen 
Hewerkschaften gaben die Knappschaften allmählich ibre in 
ransigente Haltung auf und zeigien sich bdereit, mit dem 
Zaar-Knappfchaftsverein in einen Gegenseitigkeitsvertrag 
einzutteten. Die lothringer Kommunisten können heute noch 
zeinen Bewels daffir erbrtingen, daß sie sich auch nur ein 
einziges MRal um die Schaffung des Gegenseitigkeltsver- 
rages kümmerten: die christlichen Gewerkschaften Loth 
ringens und des Saargebietes können jedoch sederzeit nach⸗ 
veisen. daß 
die Schafiung des Gegenseitigkeilsverfrages 
ein Erfolg ibter Bemühungen war. In gegenseitigem Ein- 
zernehmen wird der Gegenseitigkeitsverfrag seit 1. Januar 
1927 angewandt, krotzdem er bis heute von den zuständigen 
Regierungen noch nicht sanktiontert ist. Der Gegenseitig- 
xeitsvertrag abet sieht keine Gewährung von „Doppelpen- 
donen“ vort. wie die Kommunisten schreiben, sondern er 
jarantiert lediglich den Wanderversicherlen, die vom Saar- 
Anappschaftsderein nach einem lothringischen Knappfchafts- 
vetein oder umgekehrt abwandern, die Aufrechterhaltung 
)er Anwartschaft für die erdienten Mugliedsjahre ohne be— 
ondete Zablung von Anerkennungsgebubren. Bel Penslo- 
nerung eines Versicherten zahlt dann seder Verein den bet 
hm erdienten Pensionsanteil. Wie man bier den Begriff 
„Doppelpension“ konstruieren kaun, bleibt unverständlich 
Nun zu den Invdalidenrenten. 
Bezüglich der Invalidendersicherung 
iegt deute noch vieles im Argen. Gerade die christlichen Ge- 
verkschaften sind schon jahtelang bemüht, zu erreichen. daß 
jwischen Frankreich und dem Saargebiet bett. der sozlalen 
Versicherungen ein Gegenfeiligkeilsverlrag zustande kommt, 
—X 
zgegenseitig anerkannt wird bei der esesr und Berech 
rung der Leistungen und daß auch besonders die Anwart 
— erbalten bleibt beim Wechseln der Arlbeitsstelle von 
inem Land ins andere. Ueber den Entwurf eines soschen 
Verttages daven die chtistlichen und „teformistischen“ Ge 
werkschaften schon mebrfach mit den zuständigen Regierungs,- 
tellen beralen, von irgend welchen Mahnabmen e die 
lothhr. Kommunisten ist jedoch dis beute nichts bekannt ge— 
vorden. Es steht zu erwarten, daß in nicht allzufernet Zeit 
der vorgenannke Or ged geungnaitanattrag Geseteskraft er⸗ 
hält, wodurch den Wanderversicherten oie Erbaltung ihrei 
asbrase garanüert dird. Auf den Anbalt des Gegenseltig 
Der Safar⸗Beearnaps, 
itspertragsentwurfes wonen wir an osejer Stelie noch nicht 
äher eingehen, weil wir keine Verwirrung schaffen wollen. 
ẽs könnte nämlich sein, daß verschledene Artikel des Ent 
durfes noch eine Aenderung erfahren und könnten dann bel 
zukrafttrelten des Gegenseineheitzsnerträges irrige Meinun 
en entstenen. 
Vei der Gewährung ven Invelidenrente 
tes tatsächftich mehrfach vorgekommen, daßg Voppeltenten 
emahrt ivurden. Dies kam dadurch, weil loihringische Ver— 
icherle, die im Saargebiet wohnten, ihren Rentenantrag be 
er Landesversicherungsanstalt des Saargebietes einreichten 
diese hatte dann beim Vorllegen der Invalidität die Rente 
engesetzt auf Grund der Verordnung des Reichsarbeits 
ninisters vonn Jahre 1021, Reichsarbeitshlatt Teil 1 Seite 
289. Einige Invaliden sind ABann hingegengen und hoben 
iachdem sie den Rentenbescheid in Händen und ihre Kenten 
papiere wiedernem zurück hatten, einen weiteren Anttag ge— 
tellt bel der Landesoerstcherungsanstalt Straszburg. Auch 
icse maßte die Rente fefifenen, nachdem sie durch ein Ur 
eil des Oberpersichetungsamts Straßburg dazu gezwungen 
vorden war. ARach dea Vestimmungen der R. B. O ist nam⸗ 
ich der Vezug von Doppelrenten durchaus unslatthaft. Als 
die L. V. A. Straßburg erfuhr, daß die Leute anuch Rente 
ezieben don der L. B. A. des Scargebieles, verwelgerte sie 
ie Gewührung der Rente. Im Streitversahren würde die 
?. B. A. Strafsburg zur Zahlung der Invalidenrente ver. 
urteilt mit der Begrsudung, daß Rentenleisinngen, die durch 
das LAnsland gezaählt werden, die Leistungspflicht der els. 
oldr. Versicherungsonstalt niän berühren. Diese in einzel 
nen Follen gezahlte Doppelrente kann aber nicht als Beweis 
afür dienen, daß aligemein der Bezug für Doppelrente 
gewähtleistet it — im Gegenteil — die L. B. A. des Saar⸗ 
gebieles wendekt seit dem Jukrafttresen der Heidelberger Ab 
rede den Modus an, daß sie bei Ankragstellung anf Inva 
identente zunscut prüfl, ob nicht die E. B. A. Straßburg 
uerst zur Leistung verpflichtet ist. Ist dies der Fall, so wird 
»er Renkenanteog au diese Anstalt weltergelellet. Seit dem 
. 11. 1627 ist es nicht mehr vorgekommen, deß Doppelren; 
en gemährt werden. Um * huznotistischer liest sich in dem 
otlen Gewerkschaftsblakt, dafz durch Eingaben des kommu- 
istischen BRerbaudes vom 18. 8. und 8. 10. und 2. 11. 1928 
die Zahlung von Dappelrenten bewirkt worden sei. Wir 
möchten nur wissen, wohin diese Eingaben gerichtet wurden, 
hvenn die saarländischen amtlichen Steilen wissen davon nichts. 
Sondetbarer Weile ist in dem Artikel nicht erwähnt, daß 
on Seiten des deutschen Neiches an die lothr. Versicherten 
»e im Saargebleft wohnen, 
eine monailliche Reichsbeihilfe 
ewäührt wird im Bektrage von 6 bis 16 Mark, je nach der 
Art der Erwegeschegütung und des Rentenbezuges. Diese 
esondere VBeihilfe wird seit Juli 1927 gewährt und ist ledig 
ich ein Erfolg der Bemühnungen der Bergarbeiterotganssa— 
ionen an der Saar, die sich bkanntlich von kommunistischen 
Tiraden nicht leiten lassen, soundern in zäher Sachlichkeit für 
ie sozialrechtliche Slelsung der ihnen zugehörenden Au 
slieder kämpfen. 
Also mik dem kommunistischen Geschwätz ist es mal wieder 
liichts. Es ist den kommunistischen Funktienären dringend 
nzuraten. bevor sie jedweder Sachlichkeit hohnsprechende 
derichte schreiben. zunächst einmal die einfachsten Grund-— 
zegrisse des sozialen Rechts zu studieren, damit sie sich 
zicht so unstetblich blamleren. wie dies in dem genannten 
Zericht geichehon in VFRI M. 
Die Saargtuben in Robat Nobemnher 1928 
Die reine Förderung des Monats November betrug auf 
den staatlichen Gruben 1044 406 Tonnen, auf Grube 
fFrantenholz 41064 Tonnen, zusammen auf allen Gruben 
es Saargebietes 1085470 Tonnen. 
Die Zahl der Arbeitstage betrug 23,74 gegen 26,91 im 
Ronat Ottober. Seit Beginn des Jahres 1828 bis Ende 
Ueovember betrug die Zahl der Arbeitstage 267.78. 
Die Tagesförderung betrug im Monatsdurchschnitt 
5729 Tonnen gegen 41949 Tonnen im Durchschnitt der 
1 Monate des Jahres 1928. Es ist also eine Steigerung 
segenüber dem Durchschnittsergebnis um 780 Tonnen zu 
erzeichnen. Die Schicht- und Kopfileistung aller Arbeiter 
zetrug 834 Kg.; dieses Ergebnis wurde auch im Monat 
IRtober erzielt. Es liegt 25 Kg. höher als das durch— 
hnittliche Etgebnis der lehten 11 Monate. 
Neben der ganzen Förderung in Höhe von 10808 470 
Tonnen wurden noch 22883 Tonnen von den Halden— 
eständen abgestoßen. Die Haldenbestände beliefen sich 
Ende November auf 219001 Tonnen Kohlen und 5193 
Tonnen Koks, zusammen 224284 Tonnen. Seit Jahres- 
infang verringerten die Haldenbestärnde üich um 212 450 
Sonnen. 
Die Belegschäfiszahl im Rovember betrug 43931 unter 
dage, 13032 über Tage und 2772 auf den angegliederten 
Werken. zusammen demnach reine Arbeiterzahl 650 735 
zegen 59504 im Monat Oktober. Die Vermehrung beträgt 
31. Die Zahl der Angestellten und Beamten betrug 3421 
zie Gesamtzahl aller beschäftigten Personen 63 156 gegen 
2833 im Oktober. 
Seit Beginn 1928 bis Ende November ist folgende Ge— 
amtförderung zu verzeichnen 
1. Halbjahr 1926 
Juli 
August 
September 
Ottober 
November 
49t 
zusammen 12037 072 Tonnen 
Abegesetzt wurden 12414781 Tonnen; in dieser Zah 
iend die Abgünge von den Haldenbeständen enthalten 
Nummer 6 
c 
Bie Seuerung im Jahre 1920 
Die nach der neuen Reichsmethode vom Statistischer 
Amt der Stadt Saarbrücken gemessenen Teuerungs 
ahlen zeigen für das Jahr 1928 folgende Entwicklunz 
wir geben die Zahlen der Gesnuitsobenaaltungs 
kosten an): 
Dezember 
Januar 
Februar 
Vlärz 
April 
Vai 
Juni 
Juli 
August —328 
September 322.7 
Oktober 62 6229 
November 1928 625.4 
Dezember 1928 629.1 
Ab Dezember 1927 bis zum Jahzresschluß 1028 stlec 
ie Teuerung um 39.9 Punkte gleich 6.77 Rrozent 
ennueäÄ 
Von den Arbeitsstütten 
der Kamerguden 
Gruhe Heiunltz. Der Tarssausschuß hatte in seiner Sttzun 
ber nachstehende Beschwerden zu eutscheiden. 
Den Kameraden Jalob Matheis und Wilhelm Wagner 
ind an Sonderzulagen an Weihnachten nur 30.— Irs 
ezwm. 20.- Fr. ausgezahlt worden. 
airich Geib verlangte die Raihlieferung von 20 31tr 
ohlen. 
Der Kamerad Kaup verlangte die Bezahlung einer 
Schicht, die er versäumen mußte anläßlich der Verlegung 
on Grube Dechen nach Grube Hirschbach. 
In den genannten Füllen konnte eine Einkaung nicht 
rzielt werden und ersolgte Ueberweisung an den Haupt 
arifausschuß. 
Inen Mootz verlangie die Rachlieserung einer halben 
Tonne Kohlen. Seinem Antrage wird statigegeben. 
Die Kameraden Nikel Gläser, Alois Filcher, Alber! 
Schmitt und Hasdenteufel wurden anläßlich der Rationa 
erangewa een im Februar 1928 entlanen. Sie er— 
salten se b Schichten nachvergüte; 
Huudwertssehrlinge. Zu dem Artitel dett. Handwerter 
ehrlinge im Saurberghau sei mir gestattet, voch einiges 
zu sagen. Wie immer, seit wir eine Gewerkschaftsbewegun 
im Saarberghau haben, war es der Gewerkverein, der 4 
des jungen Handwerkernachwuchses annahm. Die Gruben 
verwaltung begruündet ihren heutigen Standpunkt (ner— 
gleiche die Rotiz in Rr. 1) damit, daß sie keine Lehrlinge 
heschüftige. Mit dieser Ausrede zeigt die Verwaltung ihri 
zanze Rüchtändigkeit. Es ist von ihrer Seite nur ein⸗ 
schlaue Taktik, um sich anu einer gerechten Bezohlung vor 
beizudrücken. Aus beiriebstechnischen Gründen müßle di 
Verwaltung doch das größte Interesse an einem gutaus 
gebildeten Handwerlernachwuchs haben. Das gute Funk 
Aonieren des Betriebes hängt doch auch vom Können de 
handwerker ah. RAber dakür hut die Verwaltung an 
heinend kein Verständnis. Ihre Einstellung zur Froge der 
»andwerkerlehrlinge wird von der Lohnfrage bestimmt 
zat der junge Harrdwerkler keine Prüfung gemacht, danz 
ommt er nicht in die 1. Lohnklasse. 1924 wurde viest 
Sache durch eine Klage, die der Gewerkoerein führte, im 
zünstigen Sinne für die Lehrlinge entschieden. Damal 
wurde von der Grubenverwaltumg zugestanden, daß die 
Lehrlinge, die eine Prufung nachweisen, in die 1. Lohn 
klasse kommen. Das sucht man jeßt zu uwterbinden, inden 
man den Handwerkerlehrlingen guf den Gruben der 
Charakter als Handwerkerlehrling ab pricht. Verlassen sie 
die Grube. dann können sie keine Lehrzert nachweigen 
Dieser Zustand ist unhaltbar. Wir alle müssen seine Be 
eitigung im Interesse der juwgen Leute erstreben. St. J 
Dantsagnng. Aus Anlaß des tödlichen Unfalles unseres 
Zohnes sammelte die Belegschaft der Grube Rever 
000 Franken, die uns ausgehändigt wurden. Aller 
ese hiermit allerbesten Dank und ein herzliche 
Fückon 
Familie VPeter Klos, Urexwellen 
Ipepe. Die aus Anlaß des ktödlichen eg 
meines Sohnes Matihias Petit von der Belegschaft de 
ßrube Reden vorgenommene Sammlung ergab den Be— 
rag von 1060. — Franken und 0.550 Nark. Allen edles 
Zyendern sage ich an dieser Stelle recht herzlichen Dank. 
FXRrau Witpe Betlt Wadril 
RNachtus. MNach längerer Krankeit verschied unser Ku 
merad Johann Rikolaus Fey. Er war selt Einführung 
des Gewertveteins Mitglied. Ein treuer Mitarbelter i 
mit ihm dahin gegangen. Allen war er ein pautes Vor 
bild. Wir werden sein Andenken in Ehren halten. 
DAi⸗Zahlitelle Well esweiler 
machung 
Der 68. Wochenheitrae Woe vom 3. bis 9. Februa⸗ 
ijt in dieser Weche fällig. 
— ——— —— — —— 
Fuür die Redaktion verantwottlich B Kieletr. 
Druck: Saatbrüccetr Drucketrei und Wetlsag A 6G
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.