Nummer 2. Der Saar⸗Bergknapper
Kameraden, die durch Nich beachtung der Bestim⸗ werden, auszuniütze n. Die beste Gelegenheit hier—
nungen der sozialpolitischen Gesege zu muist, neben den oben ie anct —X
Schaden kommen. Bbehsuch von Unterrichtstursen. In den
Dem dendenden und vormärtsstrebenden Akbeiter Anterrichtskursen, die jährlich in den Winretmang
nuß sich doch die Frage aufdrängen: kann das nicht ken staftfinden, ist Gelegenheit geboten, durch Rede
zeandert werden? Das kann geändert werden, wenn und Antwort, sowie durch schristliche Verarbeitung
die Arbeiterjchaft die Pjlicht, sich geistig weiterzu. des Gehörten, sich geitig werlerzubiiden. Besonders
ilden, allgemein erklenut. Jeder gewertschaftüich Or- die Jugend soellte leine Gelegenheit versäumen
Janisierte im u ß deshalb besi rebt 7 die Bildungs: die ihr in dieser Beziehung geboten wird.
nöglichteiten,. die jedem Ernzelnen reichlich geborken Die Pflicht erlennen, heißzt handeln! A. L.
w
7 tliches — Sozialvsersicherum
nappfchaftliche Sozialversicherung
durch die Verordnung der Regterungskommission betreffend
Unsere knappfchaftlichen Forderungen izpr Exrichteng des Saar⸗Knappfchaftsvereins vom 16. 9. 1923
—— oll ir? und durch die Berordnung betreffend Abänderung des
as wollen wir Ppeubuven Auorrchoftgeseber 5 16. 9. 1825. Diese *
verflossene t dem Gebiete der ordnungen kteugen wohl einer Anahl von uns eingereichten
e e de aehgef in der Leistungs⸗ Anträge teilweise Rechnung. Unsere Hauptfordernug jedoch,
75 d die Lesstung der knappschaftlichen Pensionskafse deratt fest
rage — nicht unsere Erwartungen erfüllt. Es werd
5 7 533 mfegen, dahz eine Mindeftleistung destimmt würde, die den
Jewißß nicht von uns verkannt, daß es einige Ver— analogen Bestimmungen des e e ent
»esserungen brachte, aber die ims versprochene Re pricht, wurde nicht stallgegeben. Wir hatten als Vertreter
orm der Sozialversicherung ist bis heute qusge. e Knappschaftsmitglie der und knappichastlichen Pensionäre
oNlieben. de deh nach — 133 dn zu
Uns Bergarbeiter interessiert am meisten die ewähren ses von mindestens 40 Prozent des jeweiligen
—,— —AS Die aeiede dauerdurchschnittslohnes. Anstattdessen hat die Regierungs-
Leistungsverbesserungen mußten besonders shwer * Wommission in 5 40 bestimmt, daß an Stelle der gefordetien
— ing *8 ꝑ WMimdestleistungslätze Mindest beträge Geltung haben
anipft merden. Der für das Knappschaftsuwesen in ienhe ndede Verhandlungen mit den Vertretern des
Frage kommende Arbeitgeber zeigte niemals ge— Oberbergamtes wurde uns erklärt, daß der in 8 40 des
nügendes Entgegenkommen. anappfchaftsgesetzes befstimmte Mindessbeitrag von 52 Pro-
en des jeweiligen Hauerdurchschnittslohnes für jeoe Seile —
Arbeitgeber wie Arbeitnehiner — dem Beitragssat ent-
preche, welcher vor dem Kriege Geltung hati⸗
Der Saar-Knappschaftsverein ist am 1. Jannart 1926 ins
deben getreten. Die Leistungen der Pensionskasse haben sich
m Laufe des vergangenen Jahres als vollig ungenligend er⸗
viesen im Hinblick auf die Bedurftigkeil der kKnappschafilichen
Renkenempfänger. Bemerkenswerke Leistungserhöhungen
ind kaum in die Erscheinung getreten. Die Ursache liegt darin,
aßz die Arbeitgeberverkreter im e neeee sich
aicht geneigt zeigten, höhere ee zu leisten als sie der
40 des Knappfchaftagesetzes als Mindestbeiträge vorsiehl.
Ferner lehnten fie es ab daß auch die Sozialzulagen
el der Berechnung des Beitrages in den Hauerducchschmttis—
ohn mit einbegriffsen worden sind, obwohl dieselben als Be—
ndeen des Houerdurchschniltslobhnes angesehen werden
üssen.
Die Enkwicklung der Pensionskassenleistungen
des Saar⸗Knappschoftspereins.
Wir haben eine Knappschaftsreformn gewünscht
Die Regierungskommission hat sie schaffen woller
durch die Knappichaftsverordnung vom 16. 9. 1925
Was die Regierungskommissson Gutes tun wollte,
berhinderte der Arbeitgeber durch seine eigene Aus—
egungsart. Der Gesetzgeber bestimmte in“ 8 40 des
ieuen Knappschaftsgejetzes, daß der Beitrag 5,2 Pro
ent pom jewerligen Hauerdurchschnittslohn fir jede
Seite — Arbeitgeber wie Arbeitnehmer — betagen
muß. Trotzdem der Gesetzgeber vom Hauerdurch—
ichnittslohn spricht und damit den wirklich verdienten
Lohn meint, erkannte der Arbeitgeber nur den
bariflichen Hauerdurchschnittslohn an. Die ein
zelegten Beschwerden der Arbeitnehmer-Vorstande—
mitglieder des Knappschaftsvereins wurden von der
Aufsichtsbehörde abgewiesen
Gegen den Beschluß der Aufstchts behörde reichten
vnie Arbeitnehmer-Vorstandsmiiglieder am 26. Nop.
925 emne Beschwerde ein an das Landes⸗Versiche⸗
ungsamt, Saarlouis. Die Beschwerde ist nun schon
iber ein Jahr eingereicht und ist sie bis heute norch
nicht erledigt. Deshalb sandten die Organ isat ionen
am 30. Dezember 1926 ein Erinnerungs,
ch reiben ab, in dem die umgehende Erledigung
der Beschwerde gefordert wird. Es ist dringend zu
vünschen, daß das Landes-Versicherungsamt in objel⸗
iver Weise entscheidet und dem Geset die Auslegung
zibt, wie sie in seinen vorbereitenden Verhandlungen
um Ausdruck am
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R Fi der Reichs-
Inval. Versicherung
Jahr 1889)
Vjahr. Dienftzeit 93.25 30. —.341
3 93.25 37, — — 253
in den Jahren 18091 /99
Zbjahr. Dienstzeit 1023908 — 4060 261
3585 10450 —— —-— 48. 10 221
in den Jahren 1900 /06
3Wjähr. Dienstzeit 1133530 — — — 40460 2381
35, 113.809 - — — 48.40 23:1
in den Jahren 1807/08
3ojähr. Dienstzeit 122.350 40.90 20.80 61.10 2,01
—X 122.50 48.10 20. 8.0 68. 00 1.8.
in den Jahren 1900/10
Ajahr. Dienstzeit 12125 40.330 21.75 62.00 2,0:1
353 * 121.25 48.10 21.75 69.80 17.1
n den Jahren 1911/12
Vjãhr. Vienstzeit 125.50 40.30 22.60 62.900 20.1
B. 125.50 48.10 22. 60 70.70 18.1
n den Jahren 1913/14
Wjaht. Dienst ze it 133.75 40. 30 26.— 66.40 2,0.
— 133. 75 48. 10 26.— 7410 LB.
Im Dezember 1924 wurde nach z0jähriger Mitgliedszen
zur noch eine Pension gewährt von 18 Prozent des Hauer.
urchschnitislohnes ohne Einrechnung der sozialen Zulage. Im
dezember 1920 wurde bei einem tariflichen Hauerdurch⸗
hbniitslohn von 973.50 Fr. nach gqnantige Auitgiiedschaft eine
Pension gewährt von 180 Ft. ohne esondere Tenerungs
ulage oder Invalidenrente. Diese Penfionsleistung betragl
85 Prozent vom tartfiichen Hauerdurchichnittaibh
Es wird heute fast ausnahmslos von allen maßgebenden
Zehörden anerkannt, daß die Tenerungsverhäinisse im
Zaargebiet mit denjenigen des Resches im Wesentichen
leich slehen. Diese Anerkenntnis sindet ihren Ausbrud
arin, dee ehemaligen Staalsbeamien, die pensioniert sind
uind im argebiet wohnen, dieselbe Pension beziehen wie
bre Kollegen im Reiche. — Ferner dürfen wir datauf hin⸗
belsen, daß auch die Kriegsbeschädiglenrenten n qleicher
Johe wie im Reich gewährt werder
Die knaopschaftlichen Rentenempfänger vertreken die Auf
assung — und nach unserer Meinung mit vollem Recht —
aß sie die gerhe Behaͤndlung erfahren mafsen wie die vor⸗
senannlen Rentengruppen. Die Renlenempfänger glonden
anz, belonders darauf hinweisen zu müssen, daßß bnen im
riedensvertrag eine gewisse Garantie gegeben worden i
ir ihre Rechtsanspräche betresfend der knapplchaftlichen
Jersicherung. Zlieht man sedoch einen Vergleich zwischen der
eistungen der Vorkriegszetit und den Leistungen, die zurzel
wührt werden, so zeigt sich ein derart krasser Umerlies
d)
Ddie Notwendigkeit der anaypschaftlichen
Leiftungsreform
Des vergangene Jahr hat uns auch mit aller
Ddeutlichkeit gezeigt, daß von einer Leistungs⸗
eormebei der knappschaftlichen Penstonstafse
aum die Rede sein kann. Vn diese geringe Wirkung
des neuen Fege dat der Eesetzgeber wohl selbuͤ
nicht geglaubt. Die Richtigkeit der Behauptung der
Bergarbeiterorganisationen, daß nicht Mindesthei—
zäge, jiondern Mindestleiftungen gesetzlich be—
timmt werden müßzten, ist heute klar erm sesen. Die
Negierungskommisslon muß u. E. unbedingt eine
Lenderung schaffen. Um dies zu er veichen, wurde der
Regie rungasommiffion folgender Antrag unterbreitet;
Eingabe an die Regierungskommission
hefr. Aufbesserung der knappschaftlichen Leistungen
Antrag
es Gewerkrereins christlicher Bergarbeiler Deutschlands,
Bezirk Saar, und des Verbandes der Bergarbeiter Deutsch-
ands, Bezirk Saat, auf Abunderung des 5 ieee
Angorschaftsgesezes vom 17.8.10172 in der Fassung der Ver—⸗
rdaung der Regierungskommission des Saargebietes be—
refiends Abänderung des Wepbischen Knabpschafisgesetzes
vom 69 102*
Begründung:
Selt Kriegsende haben sich die Penssonsleistungen der
Bergbau- Knaͤppschafisbereine im Soargebiet im Verhältnis
ju der Lohn und Preisgestaltung stetig derschlechtert infolge
nongelnden Verstaändmgß und Entgegenkommen der Arbeit.
sebervettretet in den einzelnen Knappfchaflsverenen. Da—
zurch sind die knaprschafttichen Rentenem fänger unver—
chuldet in eine erbeblidie Votloge geraten aud mußfiten sie
bre Lebenshaltung, die vor dem Kriege, im Wesentlichen ge.
ichert war, ganz erheblich esnschraänken. Nicht nur das,
endern die Gemeinden des Soargebietes mußzten unler
Ahlend eingreifen und wurden die Armenetots bei den in
Frage kommenden Cemenniden sehr etheblich belaftet. Auf
nscren Antrog hin erhlätte die Regierudaskommissson sich
A—— Neferm des Knarelchefeswesens
— wurde geschaffen
Sette R
aßz eine Rechtfertigung dierfttt kaum za fUnden sein durfte.
dinzu kommt, daß die knappfchaftlichen Reatenempfanger
es Saargebletes das Recht sur sich in Anspruch nehmen
önnen, dieselbe knappschaftliche Versorgung zu erfahren wio
hre Kameraden im üormen Reichsgebiet Ein Bergleich
wischen den Pensionskassenleistungen einzelner Begrus-
eespreee im Reich und den Pensionskussen-
eijtungen des Saat-Knappfchofisvereins zeigen sedoch in jede
charsem Ausmuße, wie erheblich schlehier die knappfchast-
ichen Renkenempfänger des Saargebletes mit ihren Ve—
zügen gestellt sind als die knoppschaftiichen Rente nempfänget
un Reich. Nechstehende Aufstelinng soll dies bewenen:
Leistungen der Ruhr-, Brühler und
Saar-Knappschaft.
Ae cper Saar- egae
Mitgleds]jahre Knappfchaft Knappschaft umgerechn. inni
Mk. Fr. 1Mk. —6Fr.
— 18. ⸗ 3. ⸗
— 4-
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. ⸗
7
3. ⸗
1
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2.⸗
3. ⸗
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5. ⸗
6. ⸗
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3. ⸗
iC — 47. -
107. 9 — 46. ⸗
P 108.50 294. 49.
W· 109 50 300. 50.
In den angegsbenen Leistungssätzen der Saar-Knappfchaft
oird in allen — wo der Bezugsberechtigke noch nicht
nvalide ist im Sinne der RBO., eine monatliche besondere
Tenerungszulage gewährt von 48.— Fr. gleich 8 Mk.
Aus vorstehender Aufstellung geht klar hervor, in welch'
arter Weise die knappschastlichen Rentenempfänger des
Saargebietes benachteiligt sind, und daß die —8
keistungen des Saar-Knappschasisrereins den durchaus
techtiglen Anspruchen der Rentenempfänger nur in sehr un-⸗
enũügendem Maße Rechnung tragen.
Da alle Versuche unseterzus mit dem Arbeitgeber zu
‚mer Verständigung in den Penfionskassenleistungen zu ga—
angen, welche den Bedurfnissen der aatet
Renlenempfänger Rechnung trägt, gescheitert sind, so sehen
wir uns dringend veranlaßt, an die Reglerungskommiffion
das Ansuchen zu richten. den 8 40 des Knappschaftsgesetzes in
einer jetztigen Fassung umzuändern resp. zu bestimmen, dah
e beĩ der knaposchafilichen Pensionskasse
inzuführen sind.
Wir dürfen wohl annehmen. daß unserem begründeten An—
rag stattgegeben wird, damit die nun schon sune nof·
eldenden eehe Rentenempfänger im Saargebiel
endlich in den Genußz solcher Bezüge kommen, die ihnen ein⸗
zuskömmliche Lebensbaltung geftaitet.
p weileren Begründung unseres Anktrages verweisen w
uf den Inhalt beilsegender Denkschrift, die wir am 6. 2. 1029
der französischen — überreichen llefzen und die heute
noch m allen wesentlichen Teilen volle Oeliung deansprucher
ann.
Hochachtungsvoll:
Gewerkrerein christlicher Bergarbeiler Oeutschlands
Bezlrk Saar.
Verband der Bergarbeiter Dentschlands
RBoezirk Soar
Eingahe an das Suar⸗Oberbergamt
Der Forderung der Arbeitnehmer, den Multiphd
satot, der zwecls Vervielfältigung der kna ppicha fr⸗
lichen Grundrente in Froge kommt, den Notwendig-
leiten entsprechend zu erhöhen, kamen die Arben⸗
Rbervertreter bisher nocht nach. Um hier eine Aen⸗
derung zu erzielen, haben sämtliche Arbeit⸗
nehmermitglieder des Knappscheftsvorstandes eine
gemeiname Eingabe am 28. Dezember 1926 an
das Saar⸗Ohberhergamt gerichtet, nder gegen dee
haltung der Arbeitgebervertreter Beschwerde er hoben
nird Gleichzeitiag wird die genannte Aufichte