Full text: Der Saarbergknappe (8 [1927])

Seite 
„Haft du den X⸗- »der Y-Artikel schon gelesen?“ 
Wenn dir Frage verneint wird, dann muß man das 
Deitglieb zum Lesen bewegen. Venn so überall ge⸗ 
hendelt wird — es tostet doch kernen Pfsennig — 
dann wird ein gutes Stück gewerkschaftlicher Er 
zieyungs- 1nd Bildungsarbeit geleistet 
Durch dieses Bemühen erspart man sich selbit als 
gahlstelenverstand und seinet Organijation manche 
Arbert, erspatt man manchem Mitglied unnötigen 
Schaden und hilft man eine größere pg Regsam— 
teit der Putgrieder sowie eine innere Festigung des 
sewelktdereins erzælen. 
leberall mässen wir bekannt werden 
‚Wer nicht RNitslied des Gewerkoereins werden 
lann, kaun die Vereinszeitunzg beziehen. Der 
Bezug derch die Roit und durch die Boten kolte! 
nonatlich ß Fraukten“ 
Diese Bestimmung ist in unseren Satzungen ent 
zalten. Sie ist von grohßer Bedeutung, weshalb wir 
sie heute ein mal besonders herausstellen. Unsere Ein— 
stellung, unser Wollen und unser Arbeiten sollen 
icht im „stiller Kämmeclein verwahrt“ bleiben, auch 
Angehörige anderer Volisschichten sollen wissen, wer 
vir find und was wir wollen; auch sie sollen unsere 
Lage kennen und unser Kämpsfen verstehen und wür— 
digen lernen. Unsere Satzung hat nun die Möglich— 
seit geschaffen, daß auch Angehörige anderer Volks— 
chichten unser Organ beziehen können. Die Auigabe 
ainserer Vorstände und Mitglieder aber ist es, Ange— 
yörige anderer Volksschichten auf diese Moöglichkeit 
zinzuweisen und fie zum Bezuge unseres Organs zu 
zewinnen. Oft machten wir die Feststellung, daß bei— 
pielsweise in Wirtschaften und Friseurgeschäften die 
Drgane anderer Organisationen zu finden sind, 
Aber nicht unser Saarbergknappe. Unsere Mitglieder 
müssen Gewicht darauf legen, daß auch ihhr Organ 
in Wirtschaften, in Friseurgeschästen, in Lesehallen 
ehe und ausgelegt wird. Aber damit nicht genug. 
In allen Volkskreisen muß man dem Saarbergknap— 
pen Eingang zu verschaffen suchen. Da denken win 
besonders an die Volksangehörigen, die in der 
Boltsbildung tätig sind. Müssen nicht gerade 
se Bescheid wissen über das, was heute die Arbeiter— 
eele bewegt und was die christliche Gewerkschaftsbe— 
wegung will? In den Kreisen unserm Organ auch 
Eingang zu verschaffen, muß von allen Zaählstellen 
erstrebt werden 
Lernt Ordnung und Pünkllichkeit 
Schon mehrmals haben wir darauf hingewiesen 
daß alle Zahlstellen pünktlhich mit der Kasse 
aAbrechnen sollen. Dieses Gebot gilt besonders am 
Jahresschluß. Der Gewerkverein muß in die Lage 
oersetzt werden, kurz nach Jahreswende seinen Ge— 
schäftsbericht sertig stellen zu können. An der schnel— 
en Fertigstellung müssen alle Mitglieder das größte 
Interesse haben. Sie dürfen nicht durch un pünkt⸗ 
hiche Beitragszahlung den Zahistellenverwaltungen 
die rechtzeitige Abrechneeng unmöglich machen. Alle 
Plitglieder wissen doch, daß je de Woche der Beitrag 
entrichtet werden soll. Wer sich an diese Pflicht hält 
kommt niemals in Rücksstand. Sollte mal ein Ver— 
trauensmann seinen Bezirtk vernachlässigen, dann 
darf man das nicht ftillshweigend in Kauf nehmen 
Bevor größere Schäden entstanden sind, muß der 
Zahlstellendorstand oder der Bezirksleiter benachrich 
tigt sein. Wenn jedes Mitglied elbst den Trieb hat, 
wöchent lich seinen Beitrag zu entrichten, dann 
werden die unvünktlichen Abrechnungen schon schwin⸗ 
den. In jeder Nummer des Saarbergknappen ist ge⸗ 
nau angegeben, welcher Wochenbeitrag mit dem 
Etscheinen fällig ist. Wer sich strikte an diese Be— 
'anntmachung hält, hat alle Felder seines Mitglieds 
buches am Jahresende mit Marken bedeckt 
Mit dem Erscheinen dieser Nummer ist der zweite 
Wochenbeitrag fürs neue Jahr schon fällig. Und 
doch gibt es Mitglieder, die noch nicht mal alle 
Beiträge fürs alke Jahr entrichtet haben. Sie 
müssen jetzt schnell und entschieden handeln. Sofort 
müssen sie ihr Buch fürs alte Jahr in Ordnung btim— 
gen, damit die Zahlstelle Ohne Restanten bis 
15. Januar abrechnen kann. Darüber hinaus müssen 
sse den festen Vorsatz sassen, das Rückftändigbleiben 
zu unterbinden. Dieses Ziel ist erreicht, wenn immer 
der Mochenbeitrag gezahlt wird, der in jeder Num-— 
mer des Saarbergtnappen bekannt gegeben wird. 
Wer sich an diese Pflichtregel dem wird die 
Bert raasentrichtung nicht schwer fallen. 
Die Unfülle in 
vpen Gesamthergban 
im 3. Vrartal 1926 
In der Nummer 51/26 brachten wir eine große An— 
—8 unseter Kollegen Steger, Harsch und Effert im 
reuhijchen Landtag zur Kenntnis, die auf die 
steigende Unfallziffer im Berghau hinwies und ener— 
gijche Schatmaßtnahmen verlangte. Inzwischen ist num 
m, Deutschen Reichsangeiger“ eine vorläuftae Ueber 
icht über die Unfälle im Gesamthergbau Peeustens 
zichienen. die nachweist. daß fanöchiich dis Anfysl. 
Der Saee —V 
ziffern ehr erheblich im 3. Vierteljahr 1926 gestiegen 
ind. Nach dieser Ueberficht sind allein im Stein— 
ohlenbergbau Preußens im dritten Vierteljahn 
934 Unfülle vorgekommen, wovon 277 töodlich 
varen. Im eeee Preußens passierten in 
dem genannten Vierteljahr 34611 Unfälle, da von 32 
nit tödlichem Ausgang. 
Stellt man die Unfälle im preußischen Stein— 
ohlenbergbau für die abgelaufenen drei erften 
zierteljahre zusammen, so ergibt sich folgendes Bild 
i. Quartal 1826: Unfüälle insgesemt 22407, tödlich 247 
Quartal 1926: Unfsalle insgejamt 21399, tödlich 278 
J. Quartal 1926: Unfälle insgesamt 28 934, tödlich 277 
Gegenüber dem ersten Quartal ist im dritten eintÄ 
zteigerung der Gesamtunfälle um 7527 und gegen—⸗ 
iber dem zweiten um 7 535 eingetreten. Das ist eine 
o gewaltige Steigerung, daß umbedingt geeignete 
ßegenmaßnahmen geschaffen werden müssen. Jeden⸗ 
alis ist das Hauptübel in dem Antreibesystem zu er⸗ 
Alicken. 
Wenn man die Unfälle, die im gesjamten preußischen 
bergbau (Stein⸗, Braunkohlen⸗, Erz⸗, Salz⸗ und 
onstiger Bergbau), nach Quattalen untereinander⸗ 
tellt, so ergibt fich: 
1. Quarial: Unfälle insgesamt 26 688, davon tödlich 285 
2. Quartal: Unfälle insssesamt 28070, davon tödlich 322 
Quartal: Unfälle insgejamt 34 611, davon tödlich 322 
Die Steigerung der Gesamtunfälle im dritten 
Zuartal gegenüber dem ersten betrug im gesamten 
Bergbau 7925 und gegenüber dem zweiten sogar 
1541. Die Steigerumg gegenüber dem zweiten Quar— 
al betrug rund 27,5 Prozent. Diese Zahlen reden 
zände und zeigen eindringlichst, daß betr. Unfall 
hutz gar manches „faul im Staate Dänemark ist“. 
— — 
Vesprechung 
auf der Vergmerkodirektion 
Lohnfrage, Verlegungen und andere Fragen. 
Am 23. Dezember 1926 sanden auf der Bergawerksdirek 
lon Besprechungen statt. Die Organisationen hatten an 
ne Berawerksdirektion eine Eingabe zwecks weite ter Lohn⸗ 
uwendung gerichtet. Auf diese Eingabe bhatte die Generol 
direktion zunächst geantwortet, daß infolge Besserung des 
Iranken und Sinten der Preise eine Besprechung über 
veitere Lohnzuwendungen überflüssig sei. Jede Lohner 
»öhung sese eine Koblenpreiserhöhung voraus und ein« 
olche konne angesichts der Besserung des Franken nich 
orgenommen werden. Die Organisationen bestanden aben 
rosdem auf einer Aus prache mit der Bergwerksdirektion 
diese fand am eingangs mitgeteilten Tage statt. 
Für eine Erhöhung der Löhne war die Berawerks 
irektion nicht zu bewegen. Der Vertreter, St. Claite 
De ville, erklärte, daß die Verbraucher auf eine Herab— 
ꝛtzuna der Kohlenoreise drängten. Eine wesentliche Serab⸗ 
etzung der Kohlenpreise hätte, salls die Förderung keine 
zünstige bliebe oder letzten Endes nicht noch günstiger 
vürde, eine Serabsetzung der Löhne im Gefolge. Die Or⸗ 
anisationsvertreter erklärten daß an eine Herab— 
esung der Löbne nicht zu denken sei. Es 
»ürite nicht vergessen werden, daß die Löhne erst mongate⸗ 
ang nach der Steigerung der Teuerung erböht und der 
Teurung nie angepaßt worden seien 
Ein Rundschreiben der Gruppe Ost, worin der Chef die 
inzelnen Ingenieure auffordert, die Namen derienigen 
Bergleute aufzuführen, die in der nächtten Zeit abgelest 
werden könnten, war dann Gegenstand eifriger Beratung. 
Die Arbeitervertreter erklärten, daß durch derartige Maß 
rahmen die Erregung der Bergarbeiter bis zum Aeußber— 
ten gesteigert würde umd letzten Endes die Förderung be⸗ 
einträchtige. Wenn Maßnahmen unbedingt erforderlich 
eien, so sollten diese Mahnahmen, wie es krüher schon ver 
einbatt wurde, mit den Organisationen gemeinsam be— 
prochen werden. Der Direktror St. Claire-Deville ver⸗ 
ichette, daß seitens der Direktion nichts unternommen 
würde, ohne die Oracnisafionen über die einaeltnen Srader 
zu bören. 
Des serneren besprachen die Vertreter der Organisa⸗ 
jonen die Mahnahme der Grube Eungelsangen. Dort wür— 
en eine Anzahl Leute ziel⸗ und planlos verleat. Trotz 
»em die Bersleute schon aufgefordert worden seien, ihre 
Bucher ab⸗ugeben, seien die Organisationen bdis jest noch 
icht verständ;at. Direltor St. Claire-Deville gab die Ver 
icheruns, dab sie auf der Berawerksdirektion von dieser 
Angelegenbeit nichts gewußt hätten. Der Gruppenche! 
wunrde jest zu den Verbandlungen hinsugezogen. Diese! 
tklärte, daß die Verlegung nur von kurzet Dauer sei um 
datz man nach Möglichklein die Wünsche der Belegschaft be— 
tücksichtigen würde. Vor der endgültigen Verlegung sollten 
die Siche rheitsmänner nochmals au dieier Frage Sielluno 
rehmen. 
Weiter teilte St. Claire-Dep'lle mit, daß in der nächster 
Zeit eine Berlegung von Geube St. Inabert nach ander, 
Sruben unbedinat erforderlich sei. St. Ingbert müsse 
chwächer belesst werden, in der Sauptsache unter S hnap 
ↄoch Die Schäden machten sich über Tage in der schlimm 
ten Weise bemerkbat. Man hoffe, durch einen langlamer 
Ubbau die schlimmiten Schäden zu verhüten. Beror ehe 
uae Peute verleat mürden fall zunächst mit en Ornani 
Nummer 2. 
sationen und dann noch mit den Sicherhertsmännecrn der 
srube Rüchjvrache genommen werden. Die Notwendigkeit 
der Vertegung konnten die Vertreter der Arbeiter nicht 
inseben. Sie ersuchten die Verwaltung, die Verlegungen 
zuis not wendigste zu beschrõ iken undeicede Särte zu ver⸗ 
neiden. 
Es wurde dann noch von den Arbeitervertretern der 
Antras gestellt, daß sowohl die Sicherheitsmänner, als 
ruch die Bergleute die an Untersuchungen auf Anotrdnung 
des Bergamtes teilnehmen, jür die Zein der Untersuchung 
eine Entschadiguns erhalten. Die Bergwerksdirektion will 
RNese Frage mit dem Bergamt prüfen und erledigen. 
Zum Schluß verficherte der Direktor St. Claive-Deville 
ochmals, daß Entlassungen nicht von den einzelnen In— 
denieuben ausgesprochen werden könnten. FJ. K. 
Warum muß der Arbeiter sich eiftig 
weiterbilden? 
Der Arbeiter von heute muß, wenn er nicht üherall 
zu kurz kommen will, mehr wissen wie ein Arbeiter 
vor etwa 39 oder 50 Jahren. Diese Tatsache soll unter 
einen Umständen besagen, dag ein Arbeiter aus 
dieser Zeit dumm war oder gar dumm sem sollte. 
Damals war dem Arbeiter die Möglichtkeit nicht ge⸗ 
geben, sich geistig weiter zu schulen und zu bilden. 
Die Volksschule in der „guten alten Zeit“ hat ihre 
Lufgabe vielfach nicht erfüllen und deswegen ihre 
ZzZielsetzung nicht erreichen können. Heute ist es in 
ieser Beziehung besser geworden. 
Dem Arbeiter der alten Zeit en nach dem Be⸗ 
uch der Volesschule Zeit und Mittel, um sich ge'stig 
weiter zu bulden. Die Arbeitszeit im der gesamten 
Wirtschaft betrug in den meisten Fällen zwölf und 
nehr Stunden am Tag. Hinzu kam bei vielen Ar⸗ 
heitern der weite Weg zur und von der Arbeitsstelle. 
Tamen sie nach Hause, dann waren sie nicht nur 
pundsmüde, ondern sie hatten in den meisten Füllen 
rur knapp acht Stunden Zeit, um sich im Schlaf zu 
tärken für das kommende Tageswerk. 
Heute ist es Gott sei Dank anders. Mit Hilfe der 
zewerkschaftlichen Organisation st die Arbeitszert 
ürzet, te weise sogar Sedeutend kürzer. Im Saarge⸗ 
ziet ist ouf Drängen der gewerkschaftlichen Organi— 
ation eine Verordnung der Regietung in Kraft, die 
en Acht⸗Stundentag garantieren soll. 
War es früher dem Arbeiter nur in beschränktem 
Maße unter Aufwendung der größten Energie mög⸗ 
ich, sich geistig weiterzubilden, so besteht heute jast 
ür alle Arbeiter die Tatsache: wer sich geistig weiter⸗ 
zilden will, der kann es. Gelegenheit dagu ist 
jenügend vorhanden. Dem gewerkschaftlich Organi⸗ 
terten stehen die Mittel hierzu zur Versügung. Jeden 
Sonntag erhalten unsere Mitglieder ihr Otgan Der 
Saar⸗Bergknappe“. Dieser bringt soviel Wissensnot⸗ 
vendiges und Wissenswertes, so daß sich unsere Mit⸗ 
zlieder über manches unterrichten können. Daß der 
Besuch von Versammlungen und Konferenzen eben⸗ 
alls zur Schulung und Bildung beiträat. soll nur 
urz erwähnt werden. 
Leider wird die Möglichteit, sich geistig werterzu⸗ 
hilden, nicht genügend ausgenützt. Daß es in der 
seurigen Zeit Pflicht eines jeden Arberters ist, sich 
zeistig weiterzubilden, wird nicht genügend ertannt. 
Die deutsche Reichsverfassung garantiert dem 
Arbeiter die volle staatsbürgerliche Gleichberechti 
gung. Was nützt aber das gesetziääßige Recht, wonn 
es nicht ausgenützt werden kann. Die Gleichhe techti⸗ 
gung im Staatsleben wird erst donn gegeben sein, 
venn möglichst viele Arbeiter den bisher im Staate 
yerrschenden Schichten sich geistig-gleich-hoch-rehend 
gogenübert stellen können. Ist dies einmal errecht, 
nmüssen sich auch die bis jetzt herrichenden Schichten be— 
quemen, den gesamten Arbeiterstand im Staatsletben 
als gleichberechtigt anzuerkennen. Hatten nirt als Ar—⸗ 
beiter doch gerade in der letzzen Zeit Gelegenheri 
zenug, lehrreiche Feststellungen nach der Seite zu 
machen. Solche Feststellungen brauchen wir nicht mehr 
zu machen, wenn jeder von uns seine Pilicht, sich 
zeistig weiterzubilden, erfüllt. Wieviel in fast allen 
Dingen im Sigatsleben dawon abhäng'ig ist, soll in 
diecsem Zusammenhang nicht weiter untersucht werden 
Im modernen Wirtschaftsleben wird der Arbeiter, 
venn er dieser Pflicht nicht nachkommt, überall den 
Türzeren ziehen. Das Betriebsrätegesetz en 
Deutschland bietet der Arbeiterschaft weitgehende 
Kechte. Wenn aber die Arbeiterschaft iihr Recht nicht 
kennt, die wirtschaftlichen Zusammenhänge nicht 
tudiert, der kausmannischen Seite der Vetriebe kein 
Interesse abgewinnen kann, dann bleibt das Recht 
ungenützt zum Schaden der Arbeiterschaft. 
Dirch die Organisationen im Bergbau an der Saar 
wurde das Lohn- und Arbeitsverhältnis dariflick 
geregelt. Wie groß der Schaden ist, der der Arbeiter⸗ 
schaft wegen ungenügender Kenntnis der Best' mmun— 
gen der Arbeitsordnung (3z. B. betr. Gedingeabschluß) 
des Lohn- und Manteltarifs entsteht, läßt sih zablen⸗ 
mäßig gar nicht foststellen. Genau io verhält es sich 
nit dr Schlichtung von Sereitigkeitten mit den 
Klagen über unrichte Vnhnzablunge y a m die 
urch die Inspetons-Tarifaugscüsse brr Gte cung 
znden sollen Rusßerortntlich Frtoßr U d 2ohkl d
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.