Die Airbeitet des Garganschachtes ertle
daa. dem 15. Nopemoer,
die pajsive Resistenz.
Die Grubenverwaliung antwotiete mit der fristlosen Ent
lasjung von 43 UArberieru, die teils zur pastoen Resisen
ausgeforbert hauen, teils aver gat nicht aus der Saq⸗
waren. Dieses Vorgehen der Wrubenberwartung dewor
die Urbeiler der udrigen Schahle, ad Minwoc in den
Streit zu treien, um so gegen die Baßnahmen der Ver—
waltung zu protestieren, die sich gegenndie Zurucknahme
der vorgenommenen PMaäßregelungen aussprach
Beim Biederschreiben dieser Jeilen hieu der Streit
noch an, der entgegen den gewertschaftlichen Grundzätzen
ime wurde. Wir wiesen schon darauf hin, daß
ie Belegschaften der vothringet Gruoen schwach organi⸗
beg find, ein „Ersolg“ der Kommunisten, die in den
ahren 1920, 1921, 18922 die lothringischen Arbeiter in
manchen aussichtslosen Putsch hineintrieben und den Ge—
wertschaftsgedanken untergruben, Neuerdings scheint der
Gewertschaftsgedanke sich wieder auszubreisen Es wäre
im Interesse der lothringischen Bergleute nur zu wuün—
8 wenn sie aus dem jetzigen Voͤrgang die richtigen
Lehren zögen und sich so organisierten, wie das ihre Ka—
meraden im Saarbergbau sind Leider wird auch die
etzige Bewegung von dem kommunistischen lothringischen
Bergarbeiterverband hauptsächlich dazu benutzi, um po—
litische Geschäfte zu machen Anstatt mit dem Unabhun—
gigen (christlichen) Bergarbeiterverband an einem Stridé
z ziehen. betämpft er diesen nach übelster Art, wodurd
er Sache der Bergleute nur Schaden zugefügt wird
Wenn die lothringischen Bergleute, die in Lothringer
selbst wohnen, ihretr Sache wahrhaft dienen wollen, dant
müssen sie sich fsür den Unabhängigen Bergarbeiterver
band entscheiden; die im Saargebiet und angrenzenden
Reichsgebiet wohnenden lothringischen VBergleüte müssen
restlos dem Gewerkverein chrisjtlicher Vergarbeiter bei—
treten, der mit dem Unabhing gen Bergarbeiterverband
in einem Kartellverhältnis steht und noch immer in der
Vergangenheit bewiesen hat. daß er seine in Lothringen
arbeitenden Mitglieder nicht im Stiche läßzt. Wir wün
schen, daß der ausgebrochene Kampf unter gewerkschaäft
licher Leitung weiter verläuft und zu einem Erfolge
fithrt. und daß endlich die lothringischen Beraleute die
richtigen Lehren ziehen.
—
242 — ⸗
Der Unabhängige Berzar“ ververbant
zum SEteernt
Die Vertrauensleute des Unabhängigen Bergarbeiter-
verbandes traten am Freitag. dem 17 Novemuer, zur
Veratung der Lage in Forbach zusammen Naäch der Be—
richterstattung wurde eine Entschließung angenommen
die sich für eine Veteiligung der Verbandsmitglieder am
Streit ausspricht, wenn auch der Streit entgegen den
gewerkschaftlichen Regeln ausgebrochen sei Den Mit—
gliedern wird zur Pflicht gemacht. sich an die Anordnun—
gen ihrer Organisation zu halten Die auf den Gruben
Saar u. Mosel und La Houve arbeitenden Mitglieder
werden aufgefordert nur den Parolen zu folgen die
vom Unabhängigen Bergarbeiterverband mit unterstützt
würden Damit soll dem Vorgehen kommunistischer Heiß
yern⸗ begegnet werden, die, ohne organisiert zu sein
ie ganze lothringische Velegschaft aufputichen wollen
Die Erfahrung duürfte die lothringischen Bergarbeiten
aber gelehrt haben, daß sie nur dann gut fahren wen
ie den Gewerkschaften folgen
cégftsi
Kuappchaflliches
Vorläufige Regelang
der knapyschaftlichen Renten
Vus der RNiederschrift über die Sitzung des Knavp
ijchagftsporitandes vom 4. Novemcer 1927
Ueber die Auszahrung der Sonderzulage zu den Pen—
neen fur den Vionat Novbesaber d. Is. war in
et Vorstandssizung vom 26. Ottover ein Beschluß nicht
zustande getommen Nachdem inzwischen die Abrede
Pichen der Regierungstommission des Saargebietes und
et deutschen Reichsssregierung in der Angelegenheit der
Sozialversicherung des Saargebietes in Krait getreter
ijt und die Regierungstommission dem Knappschafts
verein einen Erlatz vom 31 Ottober 1927 betr Zulagen
nüden laufenden Leistungen der Invaliden- der Ange
ien, und der knappeichaftlichen Pensionsversicherung
ugehen ließ (Siehe „Saar-Bergtnappe“ Nr 46), be
ndee der Vorstand was folgt:
ahn Die mangatlichen Zulagen zu den Knappschafts⸗
pensionen
aus der Pensionskasse A, welche bisher auf Grund der
Ueberweisungen der Reichstnaäppschaft geleistet wurden,
werden vorläusig weitergezählt, und zöuar unter dem
Vorbehalt, daß bei Reichenovalidenrentenempsängern ein
Teil dieser Zulagen auf gegebenenfalls pater eintretende
aber rükwirtende Etrhohungen der Reichsenvalidententen
angerechnet werden können. Für den Vonat November
joll die Zahlung am 11 d. Vits erjiolgen.
Da nach dem Abtommen der Saar⸗Knappichaftsverein
feitens der Reichsstnappichaft nur für dieljenigen Pensions
empfänger, die vom S KBV pensioniett worden fsind,
die vorgesehenen Beträge erhält. kann die monatliche
Zulage au die Wanderpensionäre von jett ab nicht mellr
ar Uuszahlung gelangen. Desgleichen dommt die Pen—
ionszulage für diejenigen Pensonsempianger in Weg—
all, die von der HöKasse pensioniert worden sind, aber
rüher der A-Kasse angehört haben Es besteht grund—
ötzlich Uebereinitimmung datüber daß die Julage al—⸗
ein Vestandieil der saßzungsmätigen Penfionskassen
leistungen anzusehen ist und daß sie bezüglich Anrech
nung genau wie die Pension jelbit zu behandeln ist
b) Diejenisen Renstonsempfänger. die vom Saar⸗
Knavpfchaftsverein eine reihbsgeletzliche Invaliden⸗
bezw. Witwenxzente und Wailenrente beziehen.
NMH2 6
erhalten neben der Pensionszulage auf die zu etwartend
Erhohung ihrer Rentenbezuge einen Vorshuß, der
bei den Invaliden 48.— FIrs.
ve den Witwen 20.2 318
bei den Waren 10. — Xxrs
monatlich betrag
An diejenigen Pensionsempfänger, welche ihre In
vardentente von der Landesversicherungsaustalt beziehen
und dort einen Vorschutz in Bohe von 5. — Irs. monat
lich erhalten, laun die bisherege Zulage der Grund
prusion, die ja zum Teil auj Erhohung der Invaliden
rente anzurechnen lein wird, nicht voll zur Auszahlunzt
kommen, da diese Bezugsberechtigten sich sonst besser
stellen würden als diejenigen Pensions- und Renten
»mpfänger, die ihre Bezuge lediglich vom Saar⸗Knapp
chaftsverein beziehen Zum Zwecke der Gleichstellungß
wird die Zulage hier nicht in voller Höhe der Grund
penfion, sondern nurt abzüglich 335.— Frs. zut Auszahlunt
gebracht Dasselbe gilt naturgemäß auch für Reichs
invaliden-Witwen, die ihre Reichssrenten von der Landes
r enaet beziehen. — diesem Falle beträg'
die Kürzung 17.580 Frs Bei den Waisen und Voll
waisen werden gegebenenfalls 9.— Frs. in Abzug ge
bracht. so daß also Halbswaisen vom Sar enegt
verein keine Zulage, und die Ganzwaisen eine Zulag
von 9. — Frs erhalten
ej Die Empfänger einer Invalidenpension aus der
Pensionslasse B
erhalten anstelle der bisherigen Pensionszulage die in
5 33 des Abtommens festgelegten VRonatsbeträge, nämlid
20. — RM. zu jeder Invalidenpension
10. — Ri. zu jeder Witwenpension
4. — RM. zu jedem Waisengelde
Ddie Auszahlung erfolgt in Franken zum Kurse vor
3.0 Frs. gleich J Reichsmark
d) Die Empfunger eines Ruhegeldes aus der
Angestelltenversicherungs asse
erhalten die im Artikel 3 des Erlasses vorgesehene
MNonatsbeträage, nämlich:
100. — Fes. zu einem Ruhegeld,
50. — Fres. zu einer Witwenrente,
30. — Frs. zu einer Waisenrente.
Zur Beichaifsjung von Weihnachtsgeschenken
ür die Insassen der Krankenhäuser und Kliniten, sowie
ür die Diensimadchen der Krantenhäuser, serner für die
n Kinderheitstärten untergebrachten Kinder der Vereins—
nitglieder joll ein Vetrag von 20. — Frs. ie Verson aui
gewendet werden. — Gegen
die bearsichtigte Postzustellung der Pensionsbezüge
zjaden von 785 Penstonsempsfangern nur 9 aus dem
Stadtteil Burbach Cinspruch erhoben Mit Rüdsicht dar⸗
auf beschließt der Vorstand, die Schalterlohnung bei der
Knappfschaftstasse vom 1. Januar 1828 ab in Wegfall zu
bpringen und statt dessen sämtliche am Schalter bar ge—
zahlten Pensionsbeträge portofrei durch die Post aus—
ahlen zu lassen. Die Absendung der Beträge soll se—
cechtzeitig errolgen, daß eine neri —”)te Nusaahbluno nich“
rintritt
Die Frage der nachträglichen Festsetzung einer ange
nessenen Vergütung der Seelsorge in den Krankenhäuserr
ür das Jahr 1925, für das satzungsgemäß der Verein
die Seelsorge noch zu vergüten hat, war in der Sitzung
des Knappschaftsvorstandes vom 17 August d Is zu—
rückgestellt worden. Nach nochmaliger Besprechung der
Angelegenheit beschließt der Vorstand gemäß dem Vor—
chlage der Verwaltung, und zwar gegen die Stimmen
der beim Verband der Bergarbeiter Deut chlands organi—
ierten Vorstandsmitglieder, den in Frage kommenden
ßeistlichen beider Konfessionen für ihre Tätigkeit am
Trankenhaus Quierschied je 600.2 Frs, und am
Krankenhaus Sulzbach je 300.— Frs für das Jahr 1825
zu gewähren Auf diese Vergütung sind die auf Grund
der früheren Festsetzung bereits ratenweise gezahlten Be—
räge für 1825 in Anrechnung zu bringen.
Die Verwaltung bringt das Schreiben des
Marienkrantengauses in St. Wendel
doem 12. Vttober d. Is. zur Kenntnis, das darüber
Klage führt, daß die Belegung des Krankenhauses mit
Bergleuten seu dem 1 Ottober d. Is. bis auf eine un—
wesentliche Zahl zurücgegangen ist, und für den Fall
daß eine stärlere Belegung für die Zukunft nicht in
Frage kommt, sich genötigt sieht, rükwirtend vom 1 Ott
. Is. ab die Pflegesätße und Sonderleistungen nach den
eweiligen Sätzen des Wirtschaftsverbandes zu berechnen
der Vorstand sieht bei dem gegenwärtigen Stande der
Belegschaft der Saargruben keine VWesglichkeit, dem
Hiarienktankenhaus eine stärkere Ueberweisung von Mi
tliedern in abiehbharer eit in NMussicht au stellsen
IE —
Nummer 48
— — — — — ——
von einer Abjuhratt auf die andere Abfuhrart um
aschreiben lassen will, die Karie mit einem enisprechenoden
Unttag der Inspection Commerciale (beim Hundelsbur⸗
der Genertalortettion) zu Saarbrücken einsenden.
Die bisherigen Bestemmungen beirt. Liesecgruben für
Eisenvayn- bezw Landabsjag werden von der vorsiehen—
den Ausnahmebestimmung nicht berührt. Die Abdfsubhr
nit dem Auto fällt jedoch unter Landabsatz.“
gez Massing.
Verkauf von Deputanohlen
Wichtig jür alle Bergleute!
Am Dienstag, dem 15. Rovemder, sand auf der Berg⸗
werivditettion eine Besprejung wegen Erlaß einet
Dienstanwennung uver die Austegung des vBegrilses:
Abgabe von Deputattohlen zu Haudeiszwecten, statt. Die
Bergwertsoirrettion legee die hun folsgende Verfügung
vor, die se herauszugeven gedente:
Dienkanweisung detr. Bergmannus-Deputatlohlen.
„Der Rachtrag 2 vom 289. Aptil 1827 zum Vanteltatif⸗
verrrag von d. Attobvert 1821 estriuul, vaßz bie Aboenet
der Saargruben die ihnen zusehenden Veputattohren
nicht zu PYandelszwecken. und zwar weder selbdst noch
durch drurce Persöonen abgeven dursen. Insbesondere
dutsen Kohlen ooer Kohlentarten nicht an Vandier ver—
tauft werden. Gleichzeitig veschloß die Verwallung, um
den Arbeitern seden Vorwano sfur einen Verkauf ihrer
Kohien zu 8 die Gewahrung der Rudvergütung,
Woiach jeder Jergmann für jede nit abgesahcene Tonue
Deputattohlen den Betrag von 36.— Fres. erhält.
5On der Belegschaft sind nun Zweisel darüber ent—
jtanden, was unter Abaabe zu Handelazwecken zu ver
nehen ist
Um auen Zweisein zu vegegnen, wird daher jestgestellt,
daß als Kohlenhandel jede Abgabe von Kohlen oder
Kohlenkarten angesehen werden muß, weiche dazu geeig⸗
net isit, dem Kohlengeschäft der Grube selbst oder dem
der Kohlenhändler Konkurrenz zu machen Konturrenz
wird durch die Abgabe von Kohien over Kohlentarten an
solche Personen gemacht, welche, wenn sie die Kohlen
nicht von einem Bergmann erhalten würden, sich auf den
Gruben oder bei einem Kohlenhändler Sohlen koauien
müßten
Jede Abgabe von Kohlen oder Kohlenkarten an
Tohlenfuhrleute, an Geschäftsleute und private Personen,
welche nicht zu den nächsten Verwandten des Bergmanns
gehören, gilt demnach als Handel, auch wenn durch die
Abgabe eine Schuld getilgt oder eine andere Gegen—
leistung erfolgt Als nächste Verwandte gelten nur
Eltern, Kinder und Geschwister des Veramanns selh
bezw der Eheirau“
Die Organisationsvertreiter wandten sich gegen diese
Verfügung Sie machten darauf aufmertksam, daß sie mit
den jfruheren Abmachungen nicht in Einklang stehe. Daher
durfe sie nicht in Kraft gesetzt werden. — Die Berg—
wertsdrrektion legte nun Material vor — eigenhändig
unterschriebene Schriftstücke von Bergleuten —, woraus
hervorging, daß diese ihre Kohlen teils für 534 Franken
teils jogat fur nur 36 Franken an Fuhrleute und andere
Leute abgegeben hatten Die Fuhrleute verkausten dann
die Kohlen weiter zu dem wirklich geltenden Kohlen
preis im Handel
Gegen dieses Gebaren wendet sich die Bergwerks—
direlttion mit aller Entschiedenheit. Wir können es auch
nicht unterlassen, unsere Mitglieder darauf aufmerksan
zu machen, daß sie bei einem solchen Vecrfahren einen
zroßen Nachteil erleiden Wer eine Tonnen-Kohlenkarte
für 36 Franken hergibt, hat die Kohlen weggeichenkt, da
er ja von seinem Lohne die 36 Franken abgezogen be—
kommt Wer — eine Tonnen⸗-Kohlenkarte 54 Franken
nahm, hat in Wirklichkeit nur 18 Franken verdient, da
ihm ja immer für eine Tonne auf seinen Namen abge—
fahrener Kohlen 38 Franken abgezogen werden. Wer
seine Kohlen nicht sämtlichst benötigt oder wen die Not
dazu treibt (was meistens der Fall sein wird), Kohlen⸗
jkarten abzugeben, erhält von der Gruübenverwaltung für
eine an sie zurückgegebene Tonnen-Kohlenkarte 36 Frs
rergütet Wer einem anderen eine Tonnen-Kohlenkartt
für 36 Franken gibt. hat sie verschenkt, also 36 Franken
eingebüßt. die er wenn er die Karte der Grubenverwal⸗
tung zurückgegeben hätte von dieser erhalten hätte; wer
sie für 54 Franken hergibt, verliert gegenüber dem Be—
trage, den die Grube dergaütet 14 Trankey Das muf
man sich wohl merk⸗e
Die Organisationsvertreter erreichten bei der Be
jrvechung, daß die oben bekanntgegebene Versügung einst-
weilen nicht in Kraft gejsetzt wird. Im Januar nächster
Jahres soll die Frage erneut beiprochen werden.
Unsere Mitglieder wollen wir hiermit warnen, ihre
Kohlenkarten an Leute abzugeben die ein Geschäft damit
machen, wobei sie die Dummen sind Am besten ist es,
entbehrliche Kohlen an Verwandte abzugeben. Auch da—
gegen wird nichts einzuwenden sein. wenn ein Bergmann
mal einem armen Menschen aushilft. Rur muß jeder
VBetgmann, der eine Tonnen-Kohlenkarte hergibt, be«
achten, daß er seine Kohlen verschenkt, wenn er nur
3*83 Franken nimmt, und ein schlechtes Geschäft macht
menn er weniger als 72 Ignte nimmt. da dieser Be—
trag sich ergibt. wenn er seine Tonnen-Kohlenkarte der
Grube zur Verfügung stellt (Nichtabzug des Betrages für
bezogene Kohlen von 36 Franken vom Lohne und 36 Fr
Vergütung für die zurückgegebene Karte). Wir hoffen
daß in Zukunft die Fälle unterbleiben, die vorgekommen
sind. die obige verschärfte Verfüaung zur Folge haben
sollten. Wenn unseren Anweisungen gemäßz gehandell
wird. dann wird eine solche Veriügung auch im neuer
Jaohbre unrnstio blihen
ie Depututh
Die NReputatkohlenfruge
Absfuhr der Deputattohlen
In der tletzten Nummer war eine „Betanntmachung
ctr. Kohlentarten“ enthalten, die nicht richrig in
Danach sollten die Bergleute, deren Koöhlentarten ver—
ullen waren, diese nur so abfahren köonnen — Eisen—
»UEhn, Auts oder Fuhre — wie sie es angegeben hatten
Wie die Bergwertsdirektion bei der letten Besprechunt
nitteilte, sei die Verfügung, die uns vom Handelsbüro
zugestellt worden war, zu Unrecht erfolgt
Die Abfuhr geschieht nach folgenden Richtlinien:
„Nachdem sämtliche Deputatlohlentarten der Verg
arbeiter bis zum 15. März 1928 derlangert wurden., in
der Arbeiterschaft für das laufsende — auch
vollständige Freiheit bezüglich der Art der Ab—
juhr lob mit Eisenbahn. mit Auto oder mit Fuhre) zu—
Jesagt
Hierbei haben die Bergarbeiter jedoch folgendes zr
erchten:
Wuürn'scht ein Arbeiter eine andere Abfuhrart al⸗—
auj seiner Kohlenkatte vorgelehen ist. so muß er vorher Fürt die Redaktion verantwortlich BKieler.
seine Kohlenkarte entiprechend abändern lassen. Zu Ven des Gewmerkvereins chtiite Rergarbeter Deutsch'ande
diesem Zweckk mußk tleder Arbeiter, der seine Koblentart⸗ Dru«c: Saatbrücker Drudeten ud Vetlaga A 6G
Bekanntmachung
Der 48. Wochenbeitrag (Woche vom 20. bi⸗
25. Novbemberÿ ist in dieser Woche faölligq.