Full text: Der Saarbergknappe (8 [1927])

Die Airbeitet des Garganschachtes ertle 
daa. dem 15. Nopemoer, 
die pajsive Resistenz. 
Die Grubenverwaliung antwotiete mit der fristlosen Ent 
lasjung von 43 UArberieru, die teils zur pastoen Resisen 
ausgeforbert hauen, teils aver gat nicht aus der Saq⸗ 
waren. Dieses Vorgehen der Wrubenberwartung dewor 
die Urbeiler der udrigen Schahle, ad Minwoc in den 
Streit zu treien, um so gegen die Baßnahmen der Ver— 
waltung zu protestieren, die sich gegenndie Zurucknahme 
der vorgenommenen PMaäßregelungen aussprach 
Beim Biederschreiben dieser Jeilen hieu der Streit 
noch an, der entgegen den gewertschaftlichen Grundzätzen 
ime wurde. Wir wiesen schon darauf hin, daß 
ie Belegschaften der vothringet Gruoen schwach organi⸗ 
beg find, ein „Ersolg“ der Kommunisten, die in den 
ahren 1920, 1921, 18922 die lothringischen Arbeiter in 
manchen aussichtslosen Putsch hineintrieben und den Ge— 
wertschaftsgedanken untergruben, Neuerdings scheint der 
Gewertschaftsgedanke sich wieder auszubreisen Es wäre 
im Interesse der lothringischen Bergleute nur zu wuün— 
8 wenn sie aus dem jetzigen Voͤrgang die richtigen 
Lehren zögen und sich so organisierten, wie das ihre Ka— 
meraden im Saarbergbau sind Leider wird auch die 
etzige Bewegung von dem kommunistischen lothringischen 
Bergarbeiterverband hauptsächlich dazu benutzi, um po— 
litische Geschäfte zu machen Anstatt mit dem Unabhun— 
gigen (christlichen) Bergarbeiterverband an einem Stridé 
z ziehen. betämpft er diesen nach übelster Art, wodurd 
er Sache der Bergleute nur Schaden zugefügt wird 
Wenn die lothringischen Bergleute, die in Lothringer 
selbst wohnen, ihretr Sache wahrhaft dienen wollen, dant 
müssen sie sich fsür den Unabhängigen Bergarbeiterver 
band entscheiden; die im Saargebiet und angrenzenden 
Reichsgebiet wohnenden lothringischen VBergleüte müssen 
restlos dem Gewerkverein chrisjtlicher Vergarbeiter bei— 
treten, der mit dem Unabhing gen Bergarbeiterverband 
in einem Kartellverhältnis steht und noch immer in der 
Vergangenheit bewiesen hat. daß er seine in Lothringen 
arbeitenden Mitglieder nicht im Stiche läßzt. Wir wün 
schen, daß der ausgebrochene Kampf unter gewerkschaäft 
licher Leitung weiter verläuft und zu einem Erfolge 
fithrt. und daß endlich die lothringischen Beraleute die 
richtigen Lehren ziehen. 
— 
242 — ⸗ 
Der Unabhängige Berzar“ ververbant 
zum SEteernt 
Die Vertrauensleute des Unabhängigen Bergarbeiter- 
verbandes traten am Freitag. dem 17 Novemuer, zur 
Veratung der Lage in Forbach zusammen Naäch der Be— 
richterstattung wurde eine Entschließung angenommen 
die sich für eine Veteiligung der Verbandsmitglieder am 
Streit ausspricht, wenn auch der Streit entgegen den 
gewerkschaftlichen Regeln ausgebrochen sei Den Mit— 
gliedern wird zur Pflicht gemacht. sich an die Anordnun— 
gen ihrer Organisation zu halten Die auf den Gruben 
Saar u. Mosel und La Houve arbeitenden Mitglieder 
werden aufgefordert nur den Parolen zu folgen die 
vom Unabhängigen Bergarbeiterverband mit unterstützt 
würden Damit soll dem Vorgehen kommunistischer Heiß 
yern⸗ begegnet werden, die, ohne organisiert zu sein 
ie ganze lothringische Velegschaft aufputichen wollen 
Die Erfahrung duürfte die lothringischen Bergarbeiten 
aber gelehrt haben, daß sie nur dann gut fahren wen 
ie den Gewerkschaften folgen 
cégftsi 
Kuappchaflliches 
Vorläufige Regelang 
der knapyschaftlichen Renten 
Vus der RNiederschrift über die Sitzung des Knavp 
ijchagftsporitandes vom 4. Novemcer 1927 
Ueber die Auszahrung der Sonderzulage zu den Pen— 
neen fur den Vionat Novbesaber d. Is. war in 
et Vorstandssizung vom 26. Ottover ein Beschluß nicht 
zustande getommen Nachdem inzwischen die Abrede 
Pichen der Regierungstommission des Saargebietes und 
et deutschen Reichsssregierung in der Angelegenheit der 
Sozialversicherung des Saargebietes in Krait getreter 
ijt und die Regierungstommission dem Knappschafts 
verein einen Erlatz vom 31 Ottober 1927 betr Zulagen 
nüden laufenden Leistungen der Invaliden- der Ange 
ien, und der knappeichaftlichen Pensionsversicherung 
ugehen ließ (Siehe „Saar-Bergtnappe“ Nr 46), be 
ndee der Vorstand was folgt: 
ahn Die mangatlichen Zulagen zu den Knappschafts⸗ 
pensionen 
aus der Pensionskasse A, welche bisher auf Grund der 
Ueberweisungen der Reichstnaäppschaft geleistet wurden, 
werden vorläusig weitergezählt, und zöuar unter dem 
Vorbehalt, daß bei Reichenovalidenrentenempsängern ein 
Teil dieser Zulagen auf gegebenenfalls pater eintretende 
aber rükwirtende Etrhohungen der Reichsenvalidententen 
angerechnet werden können. Für den Vonat November 
joll die Zahlung am 11 d. Vits erjiolgen. 
Da nach dem Abtommen der Saar⸗Knappichaftsverein 
feitens der Reichsstnappichaft nur für dieljenigen Pensions 
empfänger, die vom S KBV pensioniett worden fsind, 
die vorgesehenen Beträge erhält. kann die monatliche 
Zulage au die Wanderpensionäre von jett ab nicht mellr 
ar Uuszahlung gelangen. Desgleichen dommt die Pen— 
ionszulage für diejenigen Pensonsempianger in Weg— 
all, die von der HöKasse pensioniert worden sind, aber 
rüher der A-Kasse angehört haben Es besteht grund— 
ötzlich Uebereinitimmung datüber daß die Julage al—⸗ 
ein Vestandieil der saßzungsmätigen Penfionskassen 
leistungen anzusehen ist und daß sie bezüglich Anrech 
nung genau wie die Pension jelbit zu behandeln ist 
b) Diejenisen Renstonsempfänger. die vom Saar⸗ 
Knavpfchaftsverein eine reihbsgeletzliche Invaliden⸗ 
bezw. Witwenxzente und Wailenrente beziehen. 
NMH2 6 
erhalten neben der Pensionszulage auf die zu etwartend 
Erhohung ihrer Rentenbezuge einen Vorshuß, der 
bei den Invaliden 48.— FIrs. 
ve den Witwen 20.2 318 
bei den Waren 10. — Xxrs 
monatlich betrag 
An diejenigen Pensionsempfänger, welche ihre In 
vardentente von der Landesversicherungsaustalt beziehen 
und dort einen Vorschutz in Bohe von 5. — Irs. monat 
lich erhalten, laun die bisherege Zulage der Grund 
prusion, die ja zum Teil auj Erhohung der Invaliden 
rente anzurechnen lein wird, nicht voll zur Auszahlunzt 
kommen, da diese Bezugsberechtigten sich sonst besser 
stellen würden als diejenigen Pensions- und Renten 
»mpfänger, die ihre Bezuge lediglich vom Saar⸗Knapp 
chaftsverein beziehen Zum Zwecke der Gleichstellungß 
wird die Zulage hier nicht in voller Höhe der Grund 
penfion, sondern nurt abzüglich 335.— Frs. zut Auszahlunt 
gebracht Dasselbe gilt naturgemäß auch für Reichs 
invaliden-Witwen, die ihre Reichssrenten von der Landes 
r enaet beziehen. — diesem Falle beträg' 
die Kürzung 17.580 Frs Bei den Waisen und Voll 
waisen werden gegebenenfalls 9.— Frs. in Abzug ge 
bracht. so daß also Halbswaisen vom Sar enegt 
verein keine Zulage, und die Ganzwaisen eine Zulag 
von 9. — Frs erhalten 
ej Die Empfänger einer Invalidenpension aus der 
Pensionslasse B 
erhalten anstelle der bisherigen Pensionszulage die in 
5 33 des Abtommens festgelegten VRonatsbeträge, nämlid 
20. — RM. zu jeder Invalidenpension 
10. — Ri. zu jeder Witwenpension 
4. — RM. zu jedem Waisengelde 
Ddie Auszahlung erfolgt in Franken zum Kurse vor 
3.0 Frs. gleich J Reichsmark 
d) Die Empfunger eines Ruhegeldes aus der 
Angestelltenversicherungs asse 
erhalten die im Artikel 3 des Erlasses vorgesehene 
MNonatsbeträage, nämlich: 
100. — Fes. zu einem Ruhegeld, 
50. — Fres. zu einer Witwenrente, 
30. — Frs. zu einer Waisenrente. 
Zur Beichaifsjung von Weihnachtsgeschenken 
ür die Insassen der Krankenhäuser und Kliniten, sowie 
ür die Diensimadchen der Krantenhäuser, serner für die 
n Kinderheitstärten untergebrachten Kinder der Vereins— 
nitglieder joll ein Vetrag von 20. — Frs. ie Verson aui 
gewendet werden. — Gegen 
die bearsichtigte Postzustellung der Pensionsbezüge 
zjaden von 785 Penstonsempsfangern nur 9 aus dem 
Stadtteil Burbach Cinspruch erhoben Mit Rüdsicht dar⸗ 
auf beschließt der Vorstand, die Schalterlohnung bei der 
Knappfschaftstasse vom 1. Januar 1828 ab in Wegfall zu 
bpringen und statt dessen sämtliche am Schalter bar ge— 
zahlten Pensionsbeträge portofrei durch die Post aus— 
ahlen zu lassen. Die Absendung der Beträge soll se— 
cechtzeitig errolgen, daß eine neri —”)te Nusaahbluno nich“ 
rintritt 
Die Frage der nachträglichen Festsetzung einer ange 
nessenen Vergütung der Seelsorge in den Krankenhäuserr 
ür das Jahr 1925, für das satzungsgemäß der Verein 
die Seelsorge noch zu vergüten hat, war in der Sitzung 
des Knappschaftsvorstandes vom 17 August d Is zu— 
rückgestellt worden. Nach nochmaliger Besprechung der 
Angelegenheit beschließt der Vorstand gemäß dem Vor— 
chlage der Verwaltung, und zwar gegen die Stimmen 
der beim Verband der Bergarbeiter Deut chlands organi— 
ierten Vorstandsmitglieder, den in Frage kommenden 
ßeistlichen beider Konfessionen für ihre Tätigkeit am 
Trankenhaus Quierschied je 600.2 Frs, und am 
Krankenhaus Sulzbach je 300.— Frs für das Jahr 1825 
zu gewähren Auf diese Vergütung sind die auf Grund 
der früheren Festsetzung bereits ratenweise gezahlten Be— 
räge für 1825 in Anrechnung zu bringen. 
Die Verwaltung bringt das Schreiben des 
Marienkrantengauses in St. Wendel 
doem 12. Vttober d. Is. zur Kenntnis, das darüber 
Klage führt, daß die Belegung des Krankenhauses mit 
Bergleuten seu dem 1 Ottober d. Is. bis auf eine un— 
wesentliche Zahl zurücgegangen ist, und für den Fall 
daß eine stärlere Belegung für die Zukunft nicht in 
Frage kommt, sich genötigt sieht, rükwirtend vom 1 Ott 
. Is. ab die Pflegesätße und Sonderleistungen nach den 
eweiligen Sätzen des Wirtschaftsverbandes zu berechnen 
der Vorstand sieht bei dem gegenwärtigen Stande der 
Belegschaft der Saargruben keine VWesglichkeit, dem 
Hiarienktankenhaus eine stärkere Ueberweisung von Mi 
tliedern in abiehbharer eit in NMussicht au stellsen 
IE — 
Nummer 48 
— — — — — —— 
von einer Abjuhratt auf die andere Abfuhrart um 
aschreiben lassen will, die Karie mit einem enisprechenoden 
Unttag der Inspection Commerciale (beim Hundelsbur⸗ 
der Genertalortettion) zu Saarbrücken einsenden. 
Die bisherigen Bestemmungen beirt. Liesecgruben für 
Eisenvayn- bezw Landabsjag werden von der vorsiehen— 
den Ausnahmebestimmung nicht berührt. Die Abdfsubhr 
nit dem Auto fällt jedoch unter Landabsatz.“ 
gez Massing. 
Verkauf von Deputanohlen 
Wichtig jür alle Bergleute! 
Am Dienstag, dem 15. Rovemder, sand auf der Berg⸗ 
werivditettion eine Besprejung wegen Erlaß einet 
Dienstanwennung uver die Austegung des vBegrilses: 
Abgabe von Deputattohlen zu Haudeiszwecten, statt. Die 
Bergwertsoirrettion legee die hun folsgende Verfügung 
vor, die se herauszugeven gedente: 
Dienkanweisung detr. Bergmannus-Deputatlohlen. 
„Der Rachtrag 2 vom 289. Aptil 1827 zum Vanteltatif⸗ 
verrrag von d. Attobvert 1821 estriuul, vaßz bie Aboenet 
der Saargruben die ihnen zusehenden Veputattohren 
nicht zu PYandelszwecken. und zwar weder selbdst noch 
durch drurce Persöonen abgeven dursen. Insbesondere 
dutsen Kohlen ooer Kohlentarten nicht an Vandier ver— 
tauft werden. Gleichzeitig veschloß die Verwallung, um 
den Arbeitern seden Vorwano sfur einen Verkauf ihrer 
Kohien zu 8 die Gewahrung der Rudvergütung, 
Woiach jeder Jergmann für jede nit abgesahcene Tonue 
Deputattohlen den Betrag von 36.— Fres. erhält. 
5On der Belegschaft sind nun Zweisel darüber ent— 
jtanden, was unter Abaabe zu Handelazwecken zu ver 
nehen ist 
Um auen Zweisein zu vegegnen, wird daher jestgestellt, 
daß als Kohlenhandel jede Abgabe von Kohlen oder 
Kohlenkarten angesehen werden muß, weiche dazu geeig⸗ 
net isit, dem Kohlengeschäft der Grube selbst oder dem 
der Kohlenhändler Konkurrenz zu machen Konturrenz 
wird durch die Abgabe von Kohien over Kohlentarten an 
solche Personen gemacht, welche, wenn sie die Kohlen 
nicht von einem Bergmann erhalten würden, sich auf den 
Gruben oder bei einem Kohlenhändler Sohlen koauien 
müßten 
Jede Abgabe von Kohlen oder Kohlenkarten an 
Tohlenfuhrleute, an Geschäftsleute und private Personen, 
welche nicht zu den nächsten Verwandten des Bergmanns 
gehören, gilt demnach als Handel, auch wenn durch die 
Abgabe eine Schuld getilgt oder eine andere Gegen— 
leistung erfolgt Als nächste Verwandte gelten nur 
Eltern, Kinder und Geschwister des Veramanns selh 
bezw der Eheirau“ 
Die Organisationsvertreiter wandten sich gegen diese 
Verfügung Sie machten darauf aufmertksam, daß sie mit 
den jfruheren Abmachungen nicht in Einklang stehe. Daher 
durfe sie nicht in Kraft gesetzt werden. — Die Berg— 
wertsdrrektion legte nun Material vor — eigenhändig 
unterschriebene Schriftstücke von Bergleuten —, woraus 
hervorging, daß diese ihre Kohlen teils für 534 Franken 
teils jogat fur nur 36 Franken an Fuhrleute und andere 
Leute abgegeben hatten Die Fuhrleute verkausten dann 
die Kohlen weiter zu dem wirklich geltenden Kohlen 
preis im Handel 
Gegen dieses Gebaren wendet sich die Bergwerks— 
direlttion mit aller Entschiedenheit. Wir können es auch 
nicht unterlassen, unsere Mitglieder darauf aufmerksan 
zu machen, daß sie bei einem solchen Vecrfahren einen 
zroßen Nachteil erleiden Wer eine Tonnen-Kohlenkarte 
für 36 Franken hergibt, hat die Kohlen weggeichenkt, da 
er ja von seinem Lohne die 36 Franken abgezogen be— 
kommt Wer — eine Tonnen⸗-Kohlenkarte 54 Franken 
nahm, hat in Wirklichkeit nur 18 Franken verdient, da 
ihm ja immer für eine Tonne auf seinen Namen abge— 
fahrener Kohlen 38 Franken abgezogen werden. Wer 
seine Kohlen nicht sämtlichst benötigt oder wen die Not 
dazu treibt (was meistens der Fall sein wird), Kohlen⸗ 
jkarten abzugeben, erhält von der Gruübenverwaltung für 
eine an sie zurückgegebene Tonnen-Kohlenkarte 36 Frs 
rergütet Wer einem anderen eine Tonnen-Kohlenkartt 
für 36 Franken gibt. hat sie verschenkt, also 36 Franken 
eingebüßt. die er wenn er die Karte der Grubenverwal⸗ 
tung zurückgegeben hätte von dieser erhalten hätte; wer 
sie für 54 Franken hergibt, verliert gegenüber dem Be— 
trage, den die Grube dergaütet 14 Trankey Das muf 
man sich wohl merk⸗e 
Die Organisationsvertreter erreichten bei der Be 
jrvechung, daß die oben bekanntgegebene Versügung einst- 
weilen nicht in Kraft gejsetzt wird. Im Januar nächster 
Jahres soll die Frage erneut beiprochen werden. 
Unsere Mitglieder wollen wir hiermit warnen, ihre 
Kohlenkarten an Leute abzugeben die ein Geschäft damit 
machen, wobei sie die Dummen sind Am besten ist es, 
entbehrliche Kohlen an Verwandte abzugeben. Auch da— 
gegen wird nichts einzuwenden sein. wenn ein Bergmann 
mal einem armen Menschen aushilft. Rur muß jeder 
VBetgmann, der eine Tonnen-Kohlenkarte hergibt, be« 
achten, daß er seine Kohlen verschenkt, wenn er nur 
3*83 Franken nimmt, und ein schlechtes Geschäft macht 
menn er weniger als 72 Ignte nimmt. da dieser Be— 
trag sich ergibt. wenn er seine Tonnen-Kohlenkarte der 
Grube zur Verfügung stellt (Nichtabzug des Betrages für 
bezogene Kohlen von 36 Franken vom Lohne und 36 Fr 
Vergütung für die zurückgegebene Karte). Wir hoffen 
daß in Zukunft die Fälle unterbleiben, die vorgekommen 
sind. die obige verschärfte Verfüaung zur Folge haben 
sollten. Wenn unseren Anweisungen gemäßz gehandell 
wird. dann wird eine solche Veriügung auch im neuer 
Jaohbre unrnstio blihen 
ie Depututh 
Die NReputatkohlenfruge 
Absfuhr der Deputattohlen 
In der tletzten Nummer war eine „Betanntmachung 
ctr. Kohlentarten“ enthalten, die nicht richrig in 
Danach sollten die Bergleute, deren Koöhlentarten ver— 
ullen waren, diese nur so abfahren köonnen — Eisen— 
»UEhn, Auts oder Fuhre — wie sie es angegeben hatten 
Wie die Bergwertsdirektion bei der letten Besprechunt 
nitteilte, sei die Verfügung, die uns vom Handelsbüro 
zugestellt worden war, zu Unrecht erfolgt 
Die Abfuhr geschieht nach folgenden Richtlinien: 
„Nachdem sämtliche Deputatlohlentarten der Verg 
arbeiter bis zum 15. März 1928 derlangert wurden., in 
der Arbeiterschaft für das laufsende — auch 
vollständige Freiheit bezüglich der Art der Ab— 
juhr lob mit Eisenbahn. mit Auto oder mit Fuhre) zu— 
Jesagt 
Hierbei haben die Bergarbeiter jedoch folgendes zr 
erchten: 
Wuürn'scht ein Arbeiter eine andere Abfuhrart al⸗— 
auj seiner Kohlenkatte vorgelehen ist. so muß er vorher Fürt die Redaktion verantwortlich BKieler. 
seine Kohlenkarte entiprechend abändern lassen. Zu Ven des Gewmerkvereins chtiite Rergarbeter Deutsch'ande 
diesem Zweckk mußk tleder Arbeiter, der seine Koblentart⸗ Dru«c: Saatbrücker Drudeten ud Vetlaga A 6G 
Bekanntmachung 
Der 48. Wochenbeitrag (Woche vom 20. bi⸗ 
25. Novbemberÿ ist in dieser Woche faölligq.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.