Aummer I¶ v Meraknappe“
„Ich slaube also, hier jeststellen zu dürfen, daß das in— Unterstützung hatten. Vier Jahre später wurde durch
pastrielle Unternehmertum fich zu der Erkenntnis durch Reichsverfügung das Freizügigkeitsgeseet — und
zetungen hat, daß das Heil für Deutschlands Wirtschaf Anterstützungswohnsitzgesetz auf das gaänze Reich, mit
iur in der rertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Ausnahme von Bayern, ausgedehnt. In das Indi
cutschen Arbeiterschaft zieat . kenat traten Baden und Württemberg im Jahre 187
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Banern am 1. Januat 1916 ein.
blanbe! Unseres Erachtens hat sich diese Erkenntnis z Zurch das Unterstützungswohnsitzgesetz wurde den
n deutschen Unternehmertum noch nicht durchge Wohlfahrtsverbänden zur Pflicht gemacht, jedem
ungen. Die Großindustrie verfolgt andere Pläne Hilssbedüritigen, die zu seinem unentbehr—
zie will Gemeinschaftsatbeit, aber nicht mit, sondern ächen Lebensunte rhalt erfjorderlicht
zegen die organisierte Arbeiterschaft und ihre Gewert Unterstüthung angedeihen zu lassen.
daften. Wenn Herr Silverberg die geiben Werks. In der Vorkriegszeit gab es nur verschuldete und
enicinschaften meint, die auch Herr Kastl erwähn! underschüldeie Einzelnot. Heute haben wir zum
zat, dann weiß man, wohin die Reise gehen soll. Im größten Teil nur unverschuldete Massennot. die
icet Hinsicht hätte Herr Silverberg doch etwas deut. Zaul der, durch die Kriegs- und Nachkriegszeit, die
scher werden sollen. Vielleicht holt der Reichsver. Foigen der Inflation und der Wohnungsnot, der Be
sand der deutschen Industrie das Versäumte bald triebseinschränkungen und Aussperrungen und nich
zach. Nur so werden die Gewerkschaften und die zuletzädurch die niedrige Eñt!l öhnung
Zeffentlichkeit erfahren, was der Reichsverband hilisbedürftig gewordener Personen ist in erschrecken
igentlich will. der Weise gestiegen. Im April 1924 wurden im Deut
chen Reiche annähernd 5 Millionen Vorsonen au⸗
fentlichen Mitteln unterstützt.
Daß auch bei uns im Saargebiet die Not grof
zeworden, beweisen die in den Etats der einzelnen
Verwaltungen zum Zwecke der Linderung vorge
sebenen Mittel. Dieser gewaltigen Not gegenüben
sind aber die aus öffentlichen Mitteln zufließender
Anterstützungen unzureichend. Es hat ich dadurch
der Gedanke der positiven Mitarbeit pribater Hilfs
kräfte, die bestrebt sind, den in wirtschaftliche u. so
ziale Not Geratenen zu helfen, fast restlos durchgesetz
u. es wurde die Wohlfahrtspjlege ergänzt durch die
freien Wohlfahrtsorganisationen. Vön diesen haben
wir zu verzeichnen: den Caritasverband auf katho
ischer, die Innere Mission auf evangelischer, die Ar
beiterwohlfahrt auf sozialdemokratischer und di
Internationale Arbeiterhilie auf kommuniftische
Seite.
Um ihren in Not und Elend geratenen Mitgliedern
zu helfen, ging die christ hich-organisierte Arbeit
nehmerschaft im Reiche im Jahre 1921 dazu über
eine eigene Wohlfahrtsbewegung ins Leben zu rufen
Einen neuen, aber auch ebenso wichtigen Aufgaben
kreis, in dessen Mittelpunkt das Leid, die Rot der
Menschen und die Linderung steht, hat sich die christ
liche Arbeitnehmerschaft geschaffen.
Bestrebt gus rein ideellen Beweggründen, aus—
raktischer Rächstenliebe und sittlichem Pflichtgefühl
hat der „Zentralwohlfahrtsausschuß der christlichen
Arbeiterschaft“ Zeit seines Bostehens Ersprießliches
geleistet. Die Wohlfahrtsüberstunden Und Samm.
ungen im Reiche gaben Zeugnis hiervon.
Auch im Saargebiet, innerhalb dessen Grenzen es
bereits Schichten gibt, die der Hilfe Auderer bedürfen
hat man im Frühjahr 1925 einen Landeswohlfahrts
ausschuß der christlichen Arbeiterschaft gegründet Es
hat sich der Wille, nicht Objekt, sondern Subjekt de
Wohlfahrtspilege zu sein, bei der christlichen Arbeit
nehmerschajt des Saargebietes endlich durchgesetzt.
Daß die Not einer großen Masse unserer Pitglie—
der hier im Saargebiet in erschreckender Weise zu—
nimmt, verspüren sowohl die behördlichen als aud
die privaten Wohlfahrtsorganisationen von Tag zu
Tag mehr. Es ist kein ofsenes Geheimnis mehr, daß
man armenrechtliche Hilfsbedürftigkeit anerkennen
muß bei Perionen, die im geregelten Arbeitsverhält
tis stehen, infolge geringen Verdienstes. So z. B
ist es einem kinderreichen Familienvater. der o-—
Vom Landeswohlfahrtsausschus
35 ztorchaf —7—
er Christl Arbeiterschast des Saargeblete
Von Stadtinspektor P. Klein.
die Sorge für die körperliche und geistige Entwick
ang hilfsbedürftiger Personen, die Fürsorge fün
iriegsbeschädigte und Hinterbliebene, für Sozial—
ind Kleinrentner, die Fürsorge für hilfsbedürftigt
Rinderjährige und Wöchnerinnen, für alte erwerbs
mnfähige und sieche Personen, obliegt den Fürsorge—
»ezw. Wohlfahrtsverbänden. Im Reichsgebiet war
ie Ausübhung der Wohlfährtspflege hauptjächlich
urch das Unterstützungswohnsitzgesetz vom 6. 7. 1870
xregelt. Dieses Gesetz wurde durch das am 13. 2. 1924
Kraft getretene Allgemeine Fürsorgegesetz aufge—
oben. Da das Fürsorgegesetz für das Saargebiet
icht iübernommen wurde, besteht das Unterstützungs
ohnsitzgesetz hier noch zu Recht.
Bevor ich auf das eigentliche Thema eingehe
nöchte ich noch kurz die geschichtliche Entwicklung de⸗
kohlfahrtspflege streifen.
Vor der Reformation gab es keine Wohlsahrts—
lege. Hilfsbedürftige waren auf Gastfreundschaft
id gegenseitige Aushilfe angewiesen. Nach der Re—
rmation wurde die Wohlfahrtspflege von den
irchengemeinden ausgeübt, die sozusagen planlos
argenommen war. Die Gilden, Zünfte und Innun—
en sorgten für ihre Angehörigen, die Lehnsherren
t ihre Vasallen. Im Jahre 1525 ging die Stad⸗
iürnberg auf Affregung eines Lazarus Spengler
azu über, die Wohlfahrtspflege in andere Bahnen
n‚lenten. Es war diese Organisation aber mehr von
olizeilichem Charakter getragen, da durch sie haupi.
chlich das Bettlerunwesen eingedämmt werden sollte
s solgten später die Städte Hamburg und Elber.
— ——————
tze des Heimatrechts aufbauten. Im Jahre 1794
zachte das Allgemeine Landrecht Organisation in die
dohliahrtspflege. Als Träger der Wohlfahrtspfleg
urden die Stadt- und Landgemeinden öbestimmt.
n 1. 11. 1867 wurde das Freizügigkeitsgesetz im
orddeutschen Bunde eingeführt. Dieses Gesetz sah
der vor, daß hilfsbedürftige Bundesangehörige aus
aden, Württemberg und Bayern als Ausfände!
aesehen wurden, und als solche keinen Anspruch auf
Ausschneiden und aufbewahren!]
2 21.
Arbeitslosenunterstützung.
Der letzte Sat in Jiffer 1 lautet jetzt wie solgk: Sie be
rägt je Arbeilsslag nach einer Beitraägsleiftung
von Jahr den 1,Ifachen Bekrag eines Wochenbeitrage—
„ 2 dahten
23
— 9
210
uihtrag zur Satzung des Gewerkrereins
zriftlicher Vergarbeiter Jeutschlands
»Um 1. Oktober 1924
pȟltig ab 1. Oktober 1926
Unsere vom 13.—15. Mai 1826 stattgefundene 18. General
nmlung hat nachstehende Sahungsänderungen ke
itsen
—
⸗ e⸗
2
812.
Beiträge.
Mer o ethält folgenden neuen Absatz:
„Mitglieder, die im ersten Jahre ihrer Mitgliedschaf—
ank oder arbeitslos werden, zahlen ebenfalls für diese Jei
er Krankheit oder Arbeitslosigkeit wöchentlich 10 Pig
irag. Das erste Mitgliedssahr verlängert sich in diele
len um sodiel Wochen als i0 Pfg.Marken geklebt sind.
n Jiffer 5 soll in der siebten Zeile die Zahl in 24
kändert werden.
827.
zterbegeld.
Ziffer 2 erhält solgenden Worklaut:
„Das Sterbegeld für invalide Mitglieder, die bis zun
M. Dezember 1926 invalide geworden find, wird nach den
zuletzt festgestellten Durchschnittswochenbeitrag ihres Bezirke
und 25 Prozent berechnet, wodei die als invalide zu rück
gelegten Mitgliedsjahre voll angerechnet werden.
Für Invaliden, die nach dem 1. Januar 1927 invalide ge—
worden sind, wird das Sterbegeld nach ihren vollen Bei⸗
trägen berechnet, die sie in den lehlen 26 Wochen vor ihrer
Invalidisierung bezahlt haben. Hierbei zäöhlen die Miiglieds.
jahre als Invalide nicht mit
813.
Aeitragszahlung und Beitragsruhe.
uer 3 dieses Patographen fällt fort.
ð 28.
Allgemeine Unterstützungsbestimmungen.
Ziffer 4 erhält folgenden Wottlaut:
„Für ein und denselben Unterfstützungssall werden von
Sewerkverein nie zwei Unterstützungen nebeneinander ge
ahlt. Wenn Kranken- und Arbeifslosenunterstühßung hinter
unander gewöhrt werden müssen, so ist nach dem voilen Be
8§ 14.
Stundung der Beiträge.
diffet 3 wird in der ⸗2thas iα di obt4 in
Aundert.
Seite 83
— — — —— — — —
Bergmann über Tage arbeitet, unmöglich, bei dem
derzeitigen Verdienst noch so viel zu erübrigen, um
seine Angehörigen noch entsprechend der Jahreszeit
einzukleiden. Und schlechte Bekleidung im Winter in
der beste Krankheitserzeuger. Hat fich dann die Krant⸗
heit in der Familie eingeschlichen, dann ist der ar—⸗
beitsame Familienvater dem Elend und der Not
preisgegeben. Hinzu kommt die Rückständigkeit ein—
zelner Krankenkassen, die weder Arzt⸗ und Wiedika—
mente⸗Kosten für Angehörige ihrer Mitglieder über—
nehmen, noch zu den enormen Krankenhauspflege⸗
skosten einen Zuschuß zahlen. Die Arbeiter, die heuͤte
Mitglieder solcher Betriebskrankenkassen sind, werden
durch einen Krankheitsfall in der Familie auf Jahre
wirtschaftlich zu ückgeworfen. Aber auch die Zahl der
an Unterernährung leidenden Kinder ist im Wachsen
begriffen. Wohl sind kräftige Lebensmiktel zu haben,
aber die Löhne reichen nicht dazu aus, um den Kin—
dern das zu geben, was sie bedütfen. UÜnd so schreitet
die Rot vorwärts, von manchem, der helfen koönnte
nicht beachtet.
Möchten diese Aussührungen manchen Arbeitgebet
davon überzeugen, daß der Volksnot nicht allein
durch Abhaltung einer Gesundheitswoche gesteuert
werden lann, sondern durch Angreifen des Uebels an
seiner Wurzel. durch menschenwürdige Entlöhnung
und sichtliche Verbesserung der sozialen Einrichtungen
Unsere Heĩimat
Jeder Mensch liebt seine Heimat, den Flecken Erde, wo
er geboren und die Tage seiner Kindheit zubrachte. Wo
immer auch des Lebens Schickhsal den Menschen hinver⸗
schlägt, die Liebe zur Heimat bleibt und immer wieder
bricht die Sehnjucht durch, die Heimat wiederzusehen. So
ist es denn ein sehr verdienstliches Unterfangen, daß auch
unsere schöne Saarheimat im Schrifttum
immermehrzurGeltungkommt. Dadurch wird
die Heimatliebe immer wieder neu genährt, die Traditien
gepileat und die Sehnsucht gestillt, wenn man sern dee
Heimat weilt. Da aber nicht jedermann sich die 34ä
Seimatliteratut zulegen kann, ist man dem großen Vu
bedürsnis nach guter Heimatliteratur dadurch enigegenge-
oemmen, doß man in den letzten Jahren
gute preiswerte Seimatkalender
chuf. Sie gehören in das Haus eines jeden Saarländers,
weil sie Jung und Alt gleichgroße Freude bereiten. Die
veimat tritt uns hier in Wort und Bild lebendig vor die
Seele, die allen Gebräuche werden wieder lebendig
und Gestalten treten vor unser Auge, die im Gedächenis
unseres Volkes nie gussterben dürien. Wir nennen da zu—
nächst
der in Saarlouis, Hausens Verlagsgesellschatt m. d. S.
erscheint. Zum Preise von 0,50 Mark oder vorerst 3,560
Ftanken kann er durch alle Buchhandlungen bezogen wer—
den. In neuem Gewande präsentiert er sich jür 1827 und
enthält er aus der Feder von Heimatschriftstellern Ge—
diegenes jüt Herz und Gemüt. Der Saarländer Dichter
Ernst Thrasolt, der uns kein Unbekannter ist, hat köstliche
Dichtproben geliefsert. Claus Schmauch, der Sülzweilct
Lehrer, bat köstliche Erzählungen geschrieben, auch decr Is⸗
bocher Rikolaus Augustin und der Waderner Bürger⸗
neistet Max Müller. Claus Schmauch hat in seinem
Det Pensionär“ den jleißigen und vom Inilationsmoloch
io ichwer heimgesuchten Pensionären der Saarheima
Der Bote von der Saar.
duse der ersten Unkerstützung die Bezugsdauer dor zraite
Unterstützung um die Hälfte zu kützen“ F
In Jiffer 5 in der ersten Jeile wird die Zahl „A“ in 8
abgeändert.
Ziffer 8: In der vierten Zeile wird „vier Wochenbeiträge“
in 26 Wochenbeilräge“ und in der achten Zeile „vie⸗
Wochen“ in .26 Wochen“ abgeändert.
8 34.
Antrüge an die Generalversammlung.
In Ziffer 1erhäbht der zweite Satz folgenden Wortlaut:
„Die Anträge der Zahlstellendersammlungen sind schrift
ich an die Bezirkskonferenzen zu ftellen.“
Streikordnung.
2.
Unterstätzung
Ziffer 1 erhält solgenden Worklaut:
„Die Höhe der Streikunterstützung richtet sich nach der
Beittagszahlung und bekrägt sje Arbeitstag bei amner BVei.
tiragsleistung
von **Jahr den ꝰ Ichen Betroo eines Wochenbeitrages
—
20
2
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10
22
2 Jahre;
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Wir bitten alle Miiglieder, sich diese Saßzungsänderungen
zuszuschneiden und in ihret Satzung aufzubewähren, da eir
Neudruck nnierer Sakungen vorläufig noch aicht erfolat