Full text: Der Saarbergknappe (7 [1926])

Aummer I¶ v Meraknappe“ 
„Ich slaube also, hier jeststellen zu dürfen, daß das in— Unterstützung hatten. Vier Jahre später wurde durch 
pastrielle Unternehmertum fich zu der Erkenntnis durch Reichsverfügung das Freizügigkeitsgeseet — und 
zetungen hat, daß das Heil für Deutschlands Wirtschaf Anterstützungswohnsitzgesetz auf das gaänze Reich, mit 
iur in der rertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Ausnahme von Bayern, ausgedehnt. In das Indi 
cutschen Arbeiterschaft zieat . kenat traten Baden und Württemberg im Jahre 187 
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Banern am 1. Januat 1916 ein. 
blanbe! Unseres Erachtens hat sich diese Erkenntnis z Zurch das Unterstützungswohnsitzgesetz wurde den 
n deutschen Unternehmertum noch nicht durchge Wohlfahrtsverbänden zur Pflicht gemacht, jedem 
ungen. Die Großindustrie verfolgt andere Pläne Hilssbedüritigen, die zu seinem unentbehr— 
zie will Gemeinschaftsatbeit, aber nicht mit, sondern ächen Lebensunte rhalt erfjorderlicht 
zegen die organisierte Arbeiterschaft und ihre Gewert Unterstüthung angedeihen zu lassen. 
daften. Wenn Herr Silverberg die geiben Werks. In der Vorkriegszeit gab es nur verschuldete und 
enicinschaften meint, die auch Herr Kastl erwähn! underschüldeie Einzelnot. Heute haben wir zum 
zat, dann weiß man, wohin die Reise gehen soll. Im größten Teil nur unverschuldete Massennot. die 
icet Hinsicht hätte Herr Silverberg doch etwas deut. Zaul der, durch die Kriegs- und Nachkriegszeit, die 
scher werden sollen. Vielleicht holt der Reichsver. Foigen der Inflation und der Wohnungsnot, der Be 
sand der deutschen Industrie das Versäumte bald triebseinschränkungen und Aussperrungen und nich 
zach. Nur so werden die Gewerkschaften und die zuletzädurch die niedrige Eñt!l öhnung 
Zeffentlichkeit erfahren, was der Reichsverband hilisbedürftig gewordener Personen ist in erschrecken 
igentlich will. der Weise gestiegen. Im April 1924 wurden im Deut 
chen Reiche annähernd 5 Millionen Vorsonen au⸗ 
fentlichen Mitteln unterstützt. 
Daß auch bei uns im Saargebiet die Not grof 
zeworden, beweisen die in den Etats der einzelnen 
Verwaltungen zum Zwecke der Linderung vorge 
sebenen Mittel. Dieser gewaltigen Not gegenüben 
sind aber die aus öffentlichen Mitteln zufließender 
Anterstützungen unzureichend. Es hat ich dadurch 
der Gedanke der positiven Mitarbeit pribater Hilfs 
kräfte, die bestrebt sind, den in wirtschaftliche u. so 
ziale Not Geratenen zu helfen, fast restlos durchgesetz 
u. es wurde die Wohlfahrtspjlege ergänzt durch die 
freien Wohlfahrtsorganisationen. Vön diesen haben 
wir zu verzeichnen: den Caritasverband auf katho 
ischer, die Innere Mission auf evangelischer, die Ar 
beiterwohlfahrt auf sozialdemokratischer und di 
Internationale Arbeiterhilie auf kommuniftische 
Seite. 
Um ihren in Not und Elend geratenen Mitgliedern 
zu helfen, ging die christ hich-organisierte Arbeit 
nehmerschaft im Reiche im Jahre 1921 dazu über 
eine eigene Wohlfahrtsbewegung ins Leben zu rufen 
Einen neuen, aber auch ebenso wichtigen Aufgaben 
kreis, in dessen Mittelpunkt das Leid, die Rot der 
Menschen und die Linderung steht, hat sich die christ 
liche Arbeitnehmerschaft geschaffen. 
Bestrebt gus rein ideellen Beweggründen, aus— 
raktischer Rächstenliebe und sittlichem Pflichtgefühl 
hat der „Zentralwohlfahrtsausschuß der christlichen 
Arbeiterschaft“ Zeit seines Bostehens Ersprießliches 
geleistet. Die Wohlfahrtsüberstunden Und Samm. 
ungen im Reiche gaben Zeugnis hiervon. 
Auch im Saargebiet, innerhalb dessen Grenzen es 
bereits Schichten gibt, die der Hilfe Auderer bedürfen 
hat man im Frühjahr 1925 einen Landeswohlfahrts 
ausschuß der christlichen Arbeiterschaft gegründet Es 
hat sich der Wille, nicht Objekt, sondern Subjekt de 
Wohlfahrtspilege zu sein, bei der christlichen Arbeit 
nehmerschajt des Saargebietes endlich durchgesetzt. 
Daß die Not einer großen Masse unserer Pitglie— 
der hier im Saargebiet in erschreckender Weise zu— 
nimmt, verspüren sowohl die behördlichen als aud 
die privaten Wohlfahrtsorganisationen von Tag zu 
Tag mehr. Es ist kein ofsenes Geheimnis mehr, daß 
man armenrechtliche Hilfsbedürftigkeit anerkennen 
muß bei Perionen, die im geregelten Arbeitsverhält 
tis stehen, infolge geringen Verdienstes. So z. B 
ist es einem kinderreichen Familienvater. der o-— 
Vom Landeswohlfahrtsausschus 
35 ztorchaf —7— 
er Christl Arbeiterschast des Saargeblete 
Von Stadtinspektor P. Klein. 
die Sorge für die körperliche und geistige Entwick 
ang hilfsbedürftiger Personen, die Fürsorge fün 
iriegsbeschädigte und Hinterbliebene, für Sozial— 
ind Kleinrentner, die Fürsorge für hilfsbedürftigt 
Rinderjährige und Wöchnerinnen, für alte erwerbs 
mnfähige und sieche Personen, obliegt den Fürsorge— 
»ezw. Wohlfahrtsverbänden. Im Reichsgebiet war 
ie Ausübhung der Wohlfährtspflege hauptjächlich 
urch das Unterstützungswohnsitzgesetz vom 6. 7. 1870 
xregelt. Dieses Gesetz wurde durch das am 13. 2. 1924 
Kraft getretene Allgemeine Fürsorgegesetz aufge— 
oben. Da das Fürsorgegesetz für das Saargebiet 
icht iübernommen wurde, besteht das Unterstützungs 
ohnsitzgesetz hier noch zu Recht. 
Bevor ich auf das eigentliche Thema eingehe 
nöchte ich noch kurz die geschichtliche Entwicklung de⸗ 
kohlfahrtspflege streifen. 
Vor der Reformation gab es keine Wohlsahrts— 
lege. Hilfsbedürftige waren auf Gastfreundschaft 
id gegenseitige Aushilfe angewiesen. Nach der Re— 
rmation wurde die Wohlfahrtspflege von den 
irchengemeinden ausgeübt, die sozusagen planlos 
argenommen war. Die Gilden, Zünfte und Innun— 
en sorgten für ihre Angehörigen, die Lehnsherren 
t ihre Vasallen. Im Jahre 1525 ging die Stad⸗ 
iürnberg auf Affregung eines Lazarus Spengler 
azu über, die Wohlfahrtspflege in andere Bahnen 
n‚lenten. Es war diese Organisation aber mehr von 
olizeilichem Charakter getragen, da durch sie haupi. 
chlich das Bettlerunwesen eingedämmt werden sollte 
s solgten später die Städte Hamburg und Elber. 
— —————— 
tze des Heimatrechts aufbauten. Im Jahre 1794 
zachte das Allgemeine Landrecht Organisation in die 
dohliahrtspflege. Als Träger der Wohlfahrtspfleg 
urden die Stadt- und Landgemeinden öbestimmt. 
n 1. 11. 1867 wurde das Freizügigkeitsgesetz im 
orddeutschen Bunde eingeführt. Dieses Gesetz sah 
der vor, daß hilfsbedürftige Bundesangehörige aus 
aden, Württemberg und Bayern als Ausfände! 
aesehen wurden, und als solche keinen Anspruch auf 
Ausschneiden und aufbewahren!] 
2 21. 
Arbeitslosenunterstützung. 
Der letzte Sat in Jiffer 1 lautet jetzt wie solgk: Sie be 
rägt je Arbeilsslag nach einer Beitraägsleiftung 
von Jahr den 1,Ifachen Bekrag eines Wochenbeitrage— 
„ 2 dahten 
23 
— 9 
210 
uihtrag zur Satzung des Gewerkrereins 
zriftlicher Vergarbeiter Jeutschlands 
»Um 1. Oktober 1924 
pȟltig ab 1. Oktober 1926 
Unsere vom 13.—15. Mai 1826 stattgefundene 18. General 
nmlung hat nachstehende Sahungsänderungen ke 
itsen 
— 
⸗ e⸗ 
2 
812. 
Beiträge. 
Mer o ethält folgenden neuen Absatz: 
„Mitglieder, die im ersten Jahre ihrer Mitgliedschaf— 
ank oder arbeitslos werden, zahlen ebenfalls für diese Jei 
er Krankheit oder Arbeitslosigkeit wöchentlich 10 Pig 
irag. Das erste Mitgliedssahr verlängert sich in diele 
len um sodiel Wochen als i0 Pfg.Marken geklebt sind. 
n Jiffer 5 soll in der siebten Zeile die Zahl in 24 
kändert werden. 
827. 
zterbegeld. 
Ziffer 2 erhält solgenden Worklaut: 
„Das Sterbegeld für invalide Mitglieder, die bis zun 
M. Dezember 1926 invalide geworden find, wird nach den 
zuletzt festgestellten Durchschnittswochenbeitrag ihres Bezirke 
und 25 Prozent berechnet, wodei die als invalide zu rück 
gelegten Mitgliedsjahre voll angerechnet werden. 
Für Invaliden, die nach dem 1. Januar 1927 invalide ge— 
worden sind, wird das Sterbegeld nach ihren vollen Bei⸗ 
trägen berechnet, die sie in den lehlen 26 Wochen vor ihrer 
Invalidisierung bezahlt haben. Hierbei zäöhlen die Miiglieds. 
jahre als Invalide nicht mit 
813. 
Aeitragszahlung und Beitragsruhe. 
uer 3 dieses Patographen fällt fort. 
ð 28. 
Allgemeine Unterstützungsbestimmungen. 
Ziffer 4 erhält folgenden Wottlaut: 
„Für ein und denselben Unterfstützungssall werden von 
Sewerkverein nie zwei Unterstützungen nebeneinander ge 
ahlt. Wenn Kranken- und Arbeifslosenunterstühßung hinter 
unander gewöhrt werden müssen, so ist nach dem voilen Be 
8§ 14. 
Stundung der Beiträge. 
diffet 3 wird in der ⸗2thas iα di obt4 in 
Aundert. 
Seite 83 
— — — —— — — — 
Bergmann über Tage arbeitet, unmöglich, bei dem 
derzeitigen Verdienst noch so viel zu erübrigen, um 
seine Angehörigen noch entsprechend der Jahreszeit 
einzukleiden. Und schlechte Bekleidung im Winter in 
der beste Krankheitserzeuger. Hat fich dann die Krant⸗ 
heit in der Familie eingeschlichen, dann ist der ar—⸗ 
beitsame Familienvater dem Elend und der Not 
preisgegeben. Hinzu kommt die Rückständigkeit ein— 
zelner Krankenkassen, die weder Arzt⸗ und Wiedika— 
mente⸗Kosten für Angehörige ihrer Mitglieder über— 
nehmen, noch zu den enormen Krankenhauspflege⸗ 
skosten einen Zuschuß zahlen. Die Arbeiter, die heuͤte 
Mitglieder solcher Betriebskrankenkassen sind, werden 
durch einen Krankheitsfall in der Familie auf Jahre 
wirtschaftlich zu ückgeworfen. Aber auch die Zahl der 
an Unterernährung leidenden Kinder ist im Wachsen 
begriffen. Wohl sind kräftige Lebensmiktel zu haben, 
aber die Löhne reichen nicht dazu aus, um den Kin— 
dern das zu geben, was sie bedütfen. UÜnd so schreitet 
die Rot vorwärts, von manchem, der helfen koönnte 
nicht beachtet. 
Möchten diese Aussührungen manchen Arbeitgebet 
davon überzeugen, daß der Volksnot nicht allein 
durch Abhaltung einer Gesundheitswoche gesteuert 
werden lann, sondern durch Angreifen des Uebels an 
seiner Wurzel. durch menschenwürdige Entlöhnung 
und sichtliche Verbesserung der sozialen Einrichtungen 
Unsere Heĩimat 
Jeder Mensch liebt seine Heimat, den Flecken Erde, wo 
er geboren und die Tage seiner Kindheit zubrachte. Wo 
immer auch des Lebens Schickhsal den Menschen hinver⸗ 
schlägt, die Liebe zur Heimat bleibt und immer wieder 
bricht die Sehnjucht durch, die Heimat wiederzusehen. So 
ist es denn ein sehr verdienstliches Unterfangen, daß auch 
unsere schöne Saarheimat im Schrifttum 
immermehrzurGeltungkommt. Dadurch wird 
die Heimatliebe immer wieder neu genährt, die Traditien 
gepileat und die Sehnsucht gestillt, wenn man sern dee 
Heimat weilt. Da aber nicht jedermann sich die 34ä 
Seimatliteratut zulegen kann, ist man dem großen Vu 
bedürsnis nach guter Heimatliteratur dadurch enigegenge- 
oemmen, doß man in den letzten Jahren 
gute preiswerte Seimatkalender 
chuf. Sie gehören in das Haus eines jeden Saarländers, 
weil sie Jung und Alt gleichgroße Freude bereiten. Die 
veimat tritt uns hier in Wort und Bild lebendig vor die 
Seele, die allen Gebräuche werden wieder lebendig 
und Gestalten treten vor unser Auge, die im Gedächenis 
unseres Volkes nie gussterben dürien. Wir nennen da zu— 
nächst 
der in Saarlouis, Hausens Verlagsgesellschatt m. d. S. 
erscheint. Zum Preise von 0,50 Mark oder vorerst 3,560 
Ftanken kann er durch alle Buchhandlungen bezogen wer— 
den. In neuem Gewande präsentiert er sich jür 1827 und 
enthält er aus der Feder von Heimatschriftstellern Ge— 
diegenes jüt Herz und Gemüt. Der Saarländer Dichter 
Ernst Thrasolt, der uns kein Unbekannter ist, hat köstliche 
Dichtproben geliefsert. Claus Schmauch, der Sülzweilct 
Lehrer, bat köstliche Erzählungen geschrieben, auch decr Is⸗ 
bocher Rikolaus Augustin und der Waderner Bürger⸗ 
neistet Max Müller. Claus Schmauch hat in seinem 
Det Pensionär“ den jleißigen und vom Inilationsmoloch 
io ichwer heimgesuchten Pensionären der Saarheima 
Der Bote von der Saar. 
duse der ersten Unkerstützung die Bezugsdauer dor zraite 
Unterstützung um die Hälfte zu kützen“ F 
In Jiffer 5 in der ersten Jeile wird die Zahl „A“ in 8 
abgeändert. 
Ziffer 8: In der vierten Zeile wird „vier Wochenbeiträge“ 
in 26 Wochenbeilräge“ und in der achten Zeile „vie⸗ 
Wochen“ in .26 Wochen“ abgeändert. 
8 34. 
Antrüge an die Generalversammlung. 
In Ziffer 1erhäbht der zweite Satz folgenden Wortlaut: 
„Die Anträge der Zahlstellendersammlungen sind schrift 
ich an die Bezirkskonferenzen zu ftellen.“ 
Streikordnung. 
2. 
Unterstätzung 
Ziffer 1 erhält solgenden Worklaut: 
„Die Höhe der Streikunterstützung richtet sich nach der 
Beittagszahlung und bekrägt sje Arbeitstag bei amner BVei. 
tiragsleistung 
von **Jahr den ꝰ Ichen Betroo eines Wochenbeitrages 
— 
20 
2 
„ 
2— 
e⸗ 
4— 
6 
⸗—⸗ 9 
10 
22 
2 Jahre; 
⁊ 
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⸗⸗ 
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248 
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Wir bitten alle Miiglieder, sich diese Saßzungsänderungen 
zuszuschneiden und in ihret Satzung aufzubewähren, da eir 
Neudruck nnierer Sakungen vorläufig noch aicht erfolat
	        
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