Seile 4
——— — —f — — ——
zu schaffen, sondern die Gerichte über die richtige Auslegung
und Ausführung der Gesetze zu wachen haben“ Am Zber
versicherungsant erklärte der amkietende Vorsitzende, das
das Gericht erkenne, daß die Nenten zu iredrig feien
das läge aber nicht an den Versicherungsträgern. — in
diesem Fatle war es der S.RVB. sondern das läge ar
der Gefetzgebung. Die Leute müßten sich alio. um etwas
zu erreichen, an den Defetzgeber wenden
Trotzdem die alten Kamerdden von uns verwarnt wor—
dein waren, hatten sie sich zur Berkretung ihrer Jiteressen
inen Rechtsanwatt gestelit. Um diefen Rechtsauwalt zu
bezahlen, hat man in vielen Otten Sanmmlungen dotae
iontnen bei den Arten Persionären
Ich habe nun deshalb mit dem in Frage kommender
Rechtsanwalt Rüchkfptache Jepflogen uünd hat derselbe mit
erklärt, dasß er daß gesamte Honokar, das er von den Pen
sionären erhalten habe, wieder an die Pensionäre zukcück
ze zahlt habe. Auch hat, er mich ermachigt. dies oftentlich
zu sagen und Kachforschungett anzusteilene ob die Pensio
näre, die das Geid gegeben haben, ihr Geld auch wieße
zukücherhielten. Sie können fich ja mal erkundigen.
In der letzten Jeit nun wird bei den meist unerfabrenen
Pensionäten des Saargehietes geworben zum Anschlußg ar
einen sogen. Zeutralvecbatid dver Arbeitsinvallveneune
Witwen Deutschlands Diese Organssationit eine Orün
dung des sozialdemokeatüchen Abgeoroneten Karsten unc
steht scharf auf dem Boden der So zialdemokratie.
Wir stehen auf dem Staudpunkt, daß die Pensionäre
nur etwas erreichen können durch die RMitarbeit in den Ge
wechkschaften. Es ist also vollig unnötig, noch andere Or
zanisationen zu grüunden, die sich doch schließzlich nut haltet
aönnein durch die Arhbeit der gewerkschaftlichen Organisa—
tionen. Dies sollten auch unsere Peninnee hedenten une
sich entsyrechend einffesten
Afolge der gedrängten Zeit war 28 mir aicht möglich
zuf alle Dinge, die heute auf knuppfchaftlichem Gebiete vor
Inkeresse sind, näher einzugeheme Dag Wejsentliche oucfte
ich Ihnen heute vortragen und werden Sie erkant bhaben
daß hinter den verschiedenen vorgetcagenen Verhältnisser
eine Menge Arbeit und Mühe det Organssation stedet.
Die Arbeit der Organisation wird auch von allen einsich
tligen Kameraden gersie anerkannt. So sagte mir noch kürz
lich ein Knappschaftsältester · Wie ist es doch heute ande;
zegen früher, heuie brauchen wir uns doch nicht meht su
abzuquälen in den Verhandlungen und Sitzungen; wir
wissen, daß unsere Organisatlonsdertretet da sind urnd die
vorliegende Materie mit Sachkenntnis beacheisten ans 50
herrschen. Es ist doch gegenäber der Vorregszeit dietes
ija seht vieles auders und besser gewordem
Kameraden! Ich glaube, daß dieser Krnabpschaftsältest«
richtig gesprochen hat. Der Bergmannsfland ist hne Ge
werkrerein heute undenkdar. Hen Bercqgarbeiteru ginge
es heute wirklich seht ichlecht. wenn sie bee Graanisßte
aicht hätten.
„Diese Auffassung müßte eigentlich bei sedem eingeluen
Bergmann vorhbereschen“ Ihre Aufgabe ist es, diese Er—
kenntnis gauch denen zu dermitteln, die heuke noch mebt gus
innerem Trieb Gewerkschaftsmitglieder fingde Wir bönnes
mit Berechtigung sagen, daß wir micht alletn auf dem Ge—⸗
biete des Lohn- und Tarifwesens, nicht alie nuf dem Gebie!
des Arbeitsrechtes, sondern auch auf dem Gebiete der So
zialpolitik und des Knabpfschaftswesens Dedeutsainez ge
arheitet und erreicht haben.
Daß wir nicht auf unseren Acbeiten ausruhen wollen
sondern uns weikerhiin beinührn werden, das Knaposchafts
wesen im Sinne der Versicherten zu verbeiserne werden
Sie aus meinen Ausführungen erkaunt haden.
Wenn wir in gegenseitigest Bertrauen arbeiten, werden
wir auch in Zukunft vorwärks kommen und inn Geit.
gegeisettigen Vertrauens wollen zwir auch in der Zukunfi
gemeinsant arbeiten zun Segen und Besten unseres Betd
mantisstandes
Entschliegungen der Regierkouferenz
J. Zum Knaposchaftsmesen
a) Kraukenkasse:
Die Reyierkonseeenz des wSewerkoetein ristl. Berg.
arbeiter bedauert augerordentlich, dan die LAchbeitgehee—
verreter im Vorstaud nur die gejekßliche Mindejitarenze
vei der Grundlolnseitsezung zulieten. Diese Baltasig er—
stöüt gegen die Tradition des Fetuvosehho sisorreins Cs
wurhde bisher stets auerkauut, daßz die Granudlonhnfest
setzung in der kngposchaitlichhen Kraukenkajse wegen der
Schwere nud Gefährlichteit der Berufsarbelt der —X
mitglieder höher jein müsse als bei anderen Keauteu—
dasseu. Die Konierens gibt der Erwartuug Ausdeum, daß
der Arbeitgeber seine gezeigte Auffajsung üudert uund deß
gemachten Vorschlägen der Versicherseuvertreser zustinimt
Ferner wird erwartet, daß der Vorstated eudlich geesgneie
Maßnahmen ergreift, um die Deftzitiveritichaft in der
Krankenktasse zu beiettidgen
b) Peusionstasse:
Hie Revierkonferenz nimmt Veranlassung, der Reichs-
regieruna und dem Reichsknabbichaftsverein zu danken
für die Sergabe von 15 NMiuioiten Vartk zur belon
eren Unterstützung der notleideunden Knuvvichaftsreuten
envfänger. Der Beteag, der in 12 Monatsraten zur Ver
eilung nelauai, wird den Arheitsiunvaliden und Witwen
ihre Lebeushaltung etleichterun. Die Reviertonierenz fiebt
auch nach der Neuregeluug die RPenusiouskasseuleijtungen
sen Verhältnis zur Teuerung als zu gering an. Nach
Auffussuun der Kouferenz milßten die Leistungen min—
destens eine 1000röö ιtae Erhöhung erfahreit, wenun sie
nur einigernnaßen den durch die Eutwertung des Franken
in Erscheinung netretenen Teuerungsverhültinissen gerecht
werden woillen. Die Möglichkeit einer angemessenen Er—
böhung ist aegeben und sest lediglich den guten Willen
des Arbeituebees voraus.
Vom Gesetzgeber verlauat die Konferenz die Aufhebung
der Befstimmung im Kraboschafiggeses, wonach zur Er—
angung der Allersvension der Nachweis einet 151ährigen
wensentlichen beramännischen Tütigkeit gesrdert wierd
Dieser Nachweis wird in den framzölijchen knauobichaft⸗
„Der Saar-Bersgtreaupe“
— — — — ⏑
lichen Gesetzesbeftimmungen auch nicht verlangi. Ir
Deutschland siebt die neue, zum Gesehn erhobene Kuapp
chaftsnovelle Cusdräcklich vor, daßz auch solche Pensions
assenmitglieder, die 535 Janre ali sind, ebensalls die
AUtersvension eeyalten können ohne den Nachmeis eine;
vescietlichen beramcinnijschen Tütigkeit. Die Billigteit de—
Forderung ist damit dacgetan.
Betr. Vermaltung des Saartnaupschaftsvereius verlangt
zie Konfereußz ein stärkeres Mitbejtimmungscecht und sor
ert demenisdrechenid die Aenderunn des Knappschafis
zesetzes dergestalt, dan der Vorstand des S. K. B. der
Keseüuung nach aus »Arbeitnennervertretern und
Arbeitgebervertreiern bestehen mun. Da die letztere Be
stimmutig zurzeit in Deutschtand zur Geltung gelangt
Alaubt die Foauferenz, daß der Geseugener im Saacgebie
keine Bedenten teagen wird, diese auch im Knauuichajis-
zwesen des Zaargebietes zur Unwendung briugen 31
lassen
II. Zur Unfallversicherung
Die Revierkonkerenz sordert vom Gesetzgeher die völlige
Umgestaltung aller Rentenleistungen ig dem Stune, das
die bereits bestebenden Reutenansprüiche eine einheitliche
Auiwertung ersauren, die der Sutwertung unseres geseßg
lichen Zabhlungsmittels entsuricht. Die bisher durch die
Feseugehnang gebildeten verschtedenen Netegemufäniger-
klassen siad gauzlich zu desriinen und die Renten Raäch
einem zu bestimemenden Jauresmrheitsverdienst festzu—
setßzen, welcher sriner H8he nuch dem heute veerdieuten
Lohne der verschiedenen Verufe gleichzustellen ist.
Die Drittelungsgatenze ist zu beseitigen oder auglog
den geltenden Bestlimmungen im RNeich zablenmäßig so
hoch seit zusetzen, daiß bei Feitsjeuung einer AMufallrente
stets der wirtlich verdiente Zahreslohn zur Errechnung
der Rente zu Grunde gelegt werden kaun.
Weiterhin wird beantragt, daß die Verordunung de
Reichszegterung vartni. 7. 1925 auch hier zuu Gejeiz er
bohen wird, wöunuach die Verufstrankheiten in die Unfall
perficheruteg mit einbezogen werden und die Krantheits,
olgen wie Uunfülle zu entschädigen sind. Besonderen Wer!
leagt die Konferenz auf die Forderung, daß die Berufs
rantheit der Bergarbeiter, das Augenziitern, den enf
chädigung-zvilichtigen Beruiskrankheiten zugezäühlt wird.
III. Zur Invaliden⸗- und Hinter⸗
bliebenenversicherung
Die Resierksnmserenz gibt der Grwartung Ausdruck, dañ
zie RNeg.⸗Kom. ihr Versprechen wahr macht und in mög
ichst darzer Zeit die inn Juteresse der notleidenden NRezt
tenem piünger erfarderlichhe und den Teuerungsvperhält
aissen eutsurechende Echhhung der Leistungen veranlaßt
Die Konferens hält die zur Zeit gestende Art der Vei
stangsfeitjetzung sür ungesund und auch denn Geiste der
Versicherung zuwider. Die Konferenz veriritt die Auf.
fassung, daßz Grundbetrag uund Siualszuschußz so erhhl
merden mässen, daßßz im Umrechnungsverfahren die gelten⸗
den deutschen Reichssätze erreicht werden. Die Renten
leistungen sollen nuach den gebildeten Beitragsklassen fest
geseüt werden; die Vejeitigung des Zulagenjnstems er—
scheint erwünjscht, da dieses Syjtem unur geeignet ist, das
Interesse der Versicherten an den böheren Beitragsktlassen
abzuschthyeachen. Die Revierkonferenz erwartet, daß all⸗
zuständigen Stellen den nufgestellten Focderungen die
aoiwendige Beachtung scheuken und entsprecheund bandeln
damit endlich der Zustaud in der Sozialsetsicherung der
Saargehieies geschaffen wird, der den gebrachten jinauzi
ellen Obfern der Versicherten und dem wirtlichen Geist«
der Sezialversicherung entsopricht.
I1V. Zur Lohnfrage
Die Revierdonseceuz des Gewerkorreins ijristlicher Bers
irbeitee inunt mit Entrüstung Keunntttis von deu Ver
hulten der iranzösischen Veraverivaltung in der Vohn
frage. Jut Jahre 1825 erklätte sowohl der damal ig⸗
Arbeitsmiister, Justin Godart, wie der Minister f
jentliche Arbeiten, Reytral, daß in Zukuuft in Saue
gebiet bei der Berechnuug der Vohne die Teuerungsziffe;
mozgebennd sei. Diese Ministerwarte sind zum Schadet
der Beraleute von der Diretiton nicht eingeualten worden
Die Lohne haben mit der Teuerung nicht Schritt gehalten
Die Konkerenz erwärtet von der jranzösijschen Regieruug
zine Aumeissug an die Bergwerksdirettion, die Löhne
ntsurechend der Teuerung aufzubessern, damit wieder eit
Tarii zustande kmmt und Ruhe im Saargebiet einkebrt
2
V. Zur Unfall⸗ und Sicherheitssrage
Die Reviertonferenz des Gewervereins Wicht auf die
zroße Auzuhl der Unglüdsjaile iin Suargebiet ausmeri⸗
ani. In den ersten 4 Monaten dieses Jubres sorbdere
er Saarbergbau 33 Tote. Daneben haben wir eine er—
chretende Auzahl pvon Sihzwer⸗ und Leichtverletten. Viels
Anjälle sind auf unzureichendes Gedinge und das herr
cheude Antreibesnstem zu dicktzuiühren. Zudem werden die
Auregungen der Sicherheitsuiänner beit. Sicherheit in
sen Grubezt nicht jumer bejolgt.
Die Komjerenz erwartet sowohl von der Veraupolizei—
zehörde wmie von der Regierung, dai im Saarngebiet dem
RBergarbeiterschuß in Zukunst mehr Aufmertsamleit ne⸗—
vidmet wird und die Aunreaunn der Arbeilerverteeter
nehr Veachtung finden.
Die Rovelle zum Reichs-⸗Knappfchaftsgeseß
mit großer Mehrheit augenommen
Wir haben schon darauf hingewiesen, daßß um die
Ausgestaltung des Reichs-Knappschaftsgesetzes im
Sozialen Ausschugß des Reichssstaäges wie gauch im
Reichstage selbst ein erbitterter Kampf geführt
wurde. Dieser Kampf endete mit einer Niederlagé
der Bergbauunternehmer, trotz der außerorden tlich,
kostspieligen Propaganda, die sie und ihre Trobanten
gegen die soaäialere Ausgestaltung des Reichs-Knapp
Nunmet 23
—— — —— ——— — — —
schaftsgesetzes in Szene gesetzt hatten. Nach dem
Willen der Bergbauunternehmer sollte das Reichs,
Knappschaftsgesetß verschlechtert werden. Es wurden
aber nicht nur die Verschlechterungen abgewehrt, son—
dern noch erhebliche Verbesserungen erztelt. In dem
schweren Kampfe um die Rechte der Bergleute stant
unser Vorsißender Im busch au der Spitze. Mid
ihm in der Kampffrout standen auch die übrigen
AÄbgeordneten, die dem Deutschen Gewerkschaftsbunt
angehören, einerlei, welcher politischen Partei sie an
gehören. Auch unsere Zettung „Der Deutiche“ leisto
geschickte und tatkräftige Hilfe.
Am 22. Juni wurde nun die Rabelle mit großei
Mehrheit vom Reichstag angenminnen. Von Ids
abgegebenen Stimmkarten lauteten 320 auf Za
58 auf Nein und 8 auf Enthaltung. So wurde dia
Knappsfchaftsnovelle utet überwältigender Mehrher
angenommen. Auf diesen Erfolg können die Ber«
arbeiterorganisationen stolz sein.
Die wejeutlichen Verbesserungen
der Noveile:
In der Krankenkasse. Es werden zwei Ab
teilungen — je eine für Arbeiter und Angestellte
gebildet. Durch die Satzung kann für Augestellte
mit einent Gehalt von 2700 Vart die Gewährung
von Sachlieferungen, d. h. ärztliche Behandlung,
Arznei, Krankenha uspflege und Familieuhilfe vor—
geschrieben werden. Der Grundlohn muß unach dem
tatsächlichen Arbeitsverdieunst berechnet werden. Zum
Kramken- und Sausgeld sind Zuschläge für Fa—
milienaugehörge zu gewähren. Die Familienhilfe
nist eingeführt worden. Mas in der Reichsver—
sicherungsoördnung als freiwillige oder B———
vorgesehen, ist für die Knappschaft zum aroten Teiso
jetzt Pflichtleistiing geworden.
In der Penstoustkasse ist die bisherige
Grenze für die Gewährung der Alterspenston für
alle, welche fünfzehn Jahre wesentliche bergmän
nische Tätigkeit verrichtet haben, gehalten worden
Daneben besteht die Möglichteit der Ausdehnung der
Alterspension für den Steinkohlenbergbau durch die
Bezirksversammlung. Fir die anderen Bergbau—
atten durch Verordnung des Reichsarbeitsmimisters.
Gekürzt wird die Alterspension allerdings 25 Pro—
zeut, wenn und solange der Vegieher noch régel—⸗
müäßßig Lohnarbeit verrichtet. Es sind zwar Loum—
klassen eingeführt, aber die 10 Prozent bei 25 Dienst⸗
jahren sind gehalten worden. Zur Invaliden penston
wird ein Kinderzuschlöag von 7,530 NMartk für Kindei
unter 153 Jahren gewöährt. Die Witwenpension be—
trägt 60 Prozent der erdienten Indalidenpension
Eine freiwillige Weiterversicherunge ist ermöglicht
Allerdings sind beim Zusammentreffen von Leistun—
gen aus verschiedenen Versicherungen auch einige An—
rechnungsbestinmungeit vorgesehen.
Bei der Verfassung und Verwaltung sind die
Rechte, das Mitbestinzmungsrecht der Versicherten,
erweitert. Dementsprechend sind aber auch die Ret—
träge verteilt worden. Das Vertretungs- und Miot⸗
bestinnmungsrecht der Versicherten kanttein Zukunf
nur üher die Organisationen ausgeübt werdent. Die
Verhältniswahl blieb nicht nur ernälten, sondere
wurde noch etipwas erweitort
7
Anwessung der ersten Reichsmarkrate
au den Saar-Kuappschaftsherein
Der Revierleirung des Gewerkbeteins giug vom
Neichsarbeits ministeriuim nachstehendes Schreiben zu
Berlin, den 2. Juli 1926.
Betrisft: Asrechunmugsguthaben des Saur
Kugappfschaftsvereins. Nuchdem der Saur-Kenapp—
schuftspvereit in der WVoestandsfitzug voum
25. Juni 1928 besrhlaffsen hat, die ihm vom
Reichstnappschaftsverein augebotene Zahlung
von 1,3 Mislianen Ry. auzunehmen und den
Vetrag iu 12 MRoaugtsraten innerhalb eines
Jahres zur Aufbesserung der Knappfchafispen—
sionen zu verwenden, habe ich dem Reichskuapp⸗
schaftsverein einen Vorschuißg von 100 00 R
zur umgehenden Weiterseitrung au den Saar—
Kuappschaftsoerein zur Verfügung gejtellt. Die
Zahlung der weiteren Teilbeträge soll auu Schluß—
des 3. und 4. Kuleudervierteljahres 1926 unl
anm Schlaßß des ersten Vierteliahres 1927 e—
folgen.
Jaun Auftrage: gez3. Grieier
Bekanntmachung
Der 28. Wochen beiütrag (Woche von 4. bis 10. Julil
zit in dieser Woche rällig.
——— — —— — — —
Filr die Redaktton verantworttich: Peler Kiefer, Saarbt.8
Druck; Saarbricker Druckerei und Verlaa A. G.
Vertl. des Gewerkoekeins chtistl. Becgarbeiter Deutschlauds.