Full text: Der Saarbergknappe (7 [1926])

nuanmer 278 
— — — 7—— Z 
— Ruhrgebietes nachlesen konnen, Tausenden 
deben und Gesundheit. (Lebhafte Rufe in der Mirt 
und links: Hört! Hört!) Das ist nicht übertrieben 
Hamals wurde gesagt, die Aufhebung der Familien 
rsorge sei notwendig gewesen, weil das Geld fehlte 
b stelle jest, daß es an Geld nicht fehlte. Die Fa⸗ 
Ilienfürjorge in der alten Form hätte für das Jahr 
s924 drei Millionen Mark gekostet, und im gleichen 
Jahre hatte die Ruhrknappschaft, die die Familien— 
Irsorge abschaffte, einen Ueberschuß in Penstons— umnd 
arankenkasse von insgesamt, 65 Millionen Mark 
Hhoͤrt! Hört! im Zentrum.) Trotgdem ließ man ein. 
ach die Menschen zugrunde gehenn. Es wurde sogar 
die Besprechung dieser Frage in der Generalversamm 
ung für die Ruhrknappschaft von den Unternehmern 
ansach verhindert. Also die Vertreter von 400 900 
Leisicherten wollten die Frage besprochen haben, und 
die paar Unternehmer sagen „Sie wird nicht be⸗ 
proqen“ und verhindern das. (Zurufe, von den So 
sialdemofraten; ‚Und was sagt der Reichsarbeits 
inister?) — Was der sagt, wird er Ihnen wahr— 
scheinlich nachher erzählen. (Erneuter Zuruf: Sit 
wissen es auch, aber Sie wollen es nicht sagen!— 
Doch! Aber ich bin nicht dessen Vertreter, dessen Vor 
auüd. Allio der wird schon seine Meinung sagen. 
uun wird behauptet, die Aenderung de— 
Lerwaltungsrechte — zwei Fünftel und dre 
Fünftel — hätte schlimme Folgen für den Gedanker 
der würde das gute Verhältni—e 
wischen den Unternehmern und Arbeitern stören 
Ich bin vom Gegenkeil überzeugt. Das Verhältnie 
jt durch die geschilderten Ereignisse so geworden, daß 
s wirklich nicht mehr verschlechtert werden lann, und 
ine solche Aenderung der Verwaltungsrechte kann 
aur günstige Folgen in dieser Beziehung haben 
Wenn die Ünternehmer nicht mit brutalen Zwangs 
maßnahmen kommen können, dann müssen sie mit 
Gründen kommen, und dann werden sie schon zu einen 
anderen Haltung und auch zu einem anderen Ver— 
hältnis zu den Arbeitern kommen müssen. Es gib 
üͤbrigens auch Unternehmer, die in der Aenderund 
der Verwaltungsrechte keine Gefahr erblicken. E— 
sibt weirsichtige Unternehmervertreter, die in diesen 
poie me inen Standpunkt teilen. (Zustimmung im 
zentrum.) 
Sohr viel wurde in der letzten Zeit über 
die Höhe der Belastung 
die das Gesetz bringt, geredet und geschrieben. Die 
Belastung ist angeblich unerträglich. Das ist nichts 
Auffaällendes. Bei jeder Gesetzgebung, die einen 
sozialpolitischen Fortschritt brachte, war die Belastung 
unerträglich, (sehr richtig! im Zentrum) und gerade 
im Bergbau haben wir ein Beispiel, das klarer wie 
sedes andere zeigt, daß bei solchen Gelegenheiten 
grundsätzlich immer von unerträglicher Belastung ge— 
redet wird. Nach der Aenderung des Knappijschafts 
ege in Preußen im Jahre 1906 kam es an der 
uhr zu einem großen Streit, der sogar zur Einfüh— 
tung einer Zwangssatzung durch die Behörde führt— 
wegen eines Pfennigs Wochenbei 
bdeitrag! (ört! Hört! im Zentrum.) Das war 
der ganze Streitpunkt. Ein Pfennig Wochenbeitrag 
m dem früheren reichen Deutschland war unerträg 
lich, und deshalb mußte die Behörde eingreisen und 
mußte man eine Zwangssatzung kammen lassen. Ueben 
hie fommende Mehrbelastung liegen sehr viele Be— 
rechnungen vor. Die angegebenen Zahlen schwanken 
wischen 8 Millionen Entlastung ohne Krankenkasste 
und 80 bis 100 Millionen Mehrbelastung. Die besten 
Zahlen, vom Unternehmerstandpunkt die höchsten 
wurden nach der ersten Lesung von Herrn General— 
direktor Miskott angegeben. Er sprach von 80 bie 
o0 Mihionen. Spater hat sich keiner mehr zu diesen 
Zahlen bekannt, auch Herr Wiskott nicht, denn er 
erwühnt sie in seinem lettoen Artikel nicht mehr 
Pieines Erachtens sind alle Berechnungen zu un— 
n weil die Grundlagen zu ungünstig sind. Man 
ut auf den Ergebnissen der letzten Krisenjahre 
anormal ungünstiger Krisenjahre, und weil man das 
ut, deshalb müssen alle Berechnungen zu ungünstit 
ein: denn die Wirt'ichaft wird nicht wie in den letzten 
dahren weiterleben. Die Berechnung der Knapp 
chaftsmathematiker hat den Fehler, daß im allge 
meinen zuviel Arbeiter in den höheren Klassen ange 
kommen werden. Die letzte Berechnung der Regie— 
dung. die mehrfach nachgeprüft wurde und an der die 
Regierung jesthalt, spricht von 18 Millionen Mehr 
delastung in der Krankenkasse. Diese Mehrbelastung 
st aber eigentlich keine Mehrbelastung, sondern nu 
ie Miederherstellung des alten Zustandes 
NRun zu der Frage: Ist die Belastung zu tragen? 
sage. das Rotwendige muß sein und muß ge— 
hen und eine ausreichende Fürsorge für die Verg— 
ute muß getragen werden. Es hat doch keinen 
—A großer Grubenkatastrophen den Berg 
leuten immor fromme Sprüche zu sagen und ihnen die 
Sympathie auszusprechen, wenn man sonst nichts für 
se tun will. Es ist doh eine Tatsache. daß die Berg 
arbeit außerordentlich gesundheitsschädlich und auf— 
keibend ist. das zeigen schon die Zahlen über Lebens— 
und Diensialfer, die sch nicht wiedetholen möchte. Es 
muß genügend geschehen für die Bergleute 
Ein Wort zu den Klagen über soziale Lasten über 
haupt. Rieje peden sia bn dea joneasen Abcaben vis 
„Der Saar-Bergknappe 
von unmwirtschaftlichen, ja schädlichen Ausgaben 
manche sehen in den sozialen Ausgaben eine eigent 
lich nicht gerechtfertigte Schmälerung des Betriebs 
gewinnes.“ Auch der Versicherungsbeitrag der Ar 
beiter und Angestellten wird zu den sozialen Lastern 
gerechnet, die die Unternehmen zu tragen haben. In 
Wirklichkeit ist der Versicherungsbeitrag doch ein Tei 
der Vergütung für geleistete Arbeit (Sehr richtig!) 
im Zentrum), ein Teil des Lohnes. Das ist doch nicht 
zu bestreiten, Hätten wir die Versicherung nicht, dann 
müßten die Loͤhne höher sein. Ja, ich gehe noch wei— 
ter; ohne den in der Sozialversicherung liegenden 
öffentlichen Sparzwang zur Erhaltung der Eesund— 
heit und Arbeitskraft der versicherten Bevölkerung 
uͤnd ohne den durch die Versicherung getroffenen 
Risikoausgleich müßten die Löhne auch um mehr al—s 
den Versicherungsbetrag höher sein (Sehr richtig! im 
Zentrum), sonst ginge es doch gar nicht. 
Wir haben — damit komme ich zum Schluß — nod 
eine Anzahl Verbesserungswünsche zu dem vorliegen— 
den Entwurf. Wir haben noch Anträge eingebracht 
die zum Teil auch den Wünschen anderer Fraktioner 
in weitgehendem Maße entgegenkommen. Wir hofifen 
auf die Annahme unserer Anträge. Wir hofsfen, daf 
das Gesetz so ausgestaltet wird, daß es wirklich be 
friedigende Verhältnisse schafft, und daß endlich ein 
nal die notwendige Ruhe im deutschen Bergbau ein 
ktehrt. (Beifall im Zentrum.) 
Grubensicherheit und 
Arbeitslohn 
In der Sicherheitsmännerkonferenz unseres Ge 
werkvereins am 7. April d. Is. (vergl. „Saarberg 
inappe“ 17) wurde lebhaft Klage geführt über die 
vermehrten Strafen von Seiten der Vergaufsichts 
behörde. Die häufigen Unfälle der letzten Zeit schei 
nen das Gewissen der Mitverantwortlichen beun 
ruhigt zu haben, weshalb sie mit Anzeigen und Ver 
hängung von Strasen ihrem Pilichtbewußtsein Ge 
rugtuung verschaffen wollen 
Ohne den Vorgänger unserer heutigen Bergaufsich 
veder zu loben noch zu tadeln finden wir die Klagen 
wie sie heute erhoben werden, über die frühere Berg 
behörde in der Arbeiterpresse nicht, selbst heute noch 
nicht im übrigen Deutschland. Wer glaubt, mit der— 
artigen Methoden, wie Verhängung von Strafen, der 
Grubensicherheit zu dienen, kennt entweder die Zu 
ammenhänge der Betriebssicherheit nicht oder er han 
delt auf höhere Anweisung oder in dem Bestreben 
sich eine „gqute Nummer“ zu schinden. Ein Engländer 
sagt in Bezug auf Einhaltung von Bergpolizeivor— 
schriften: „Der Gerichtshof ist eine schlechte Schule zur 
Vermittlung von Gesetzeskenntnis und Einhaltung 
von Bergpolizeivorschriften.“ Dieses dürfte man in 
der Gewerbepolizei aller Länder erkannt haben. Aber 
warum sollte das Saargebiet als „eigenartiges“ Fleck 
hen Erde nicht auch seine „eigenartige“ Bergpolize 
haben — die anstatt vom Staate, vom Grubenbesiker 
den sie beaufsichtigt, bezahlt wird! Es ist das ein 
Novum, das sich würdig den vielen anderen, die wie 
hier auf allen Gebieten haben, anreiht. 
Welches sind die Sicherheitsfaktoren im Bergbau? 
Im allgemeinen werden genannt: 1. das Berg 
zesetz, 2. die Bergpolizeiverordnungen, 3. die Anord. 
nungen der Betriebsleiter. Die aufsichtsführenden 
Organe find: Die Betgbehörde und die Bertriebs— 
beamten, soweit die Beaufsichtigung der Arbeiter in 
Betracht komme 
Bei Veriehlungen und Uebertrerungen der Berg— 
polizeinorschristen ist man gleich bei der Hand. von 
den leichtsinnigen und argwöhnenden Bergarbeitern 
zu reden und zu schreiben, ohne die schwierige Lage 
der Bergleute zu kennen. Man gibt sich auch nicht die 
Muünhe, sie in etwa verstehen zu lernen. Leichtsinnige 
Umgang mit Mienschenleben ist von der Arbeiterprest 
stets verurteilt worden und es gäbe für sie wirklich 
nichts törichteres als etwas zu verteidigen, was 
scharfe Mißbilligung verdient. Wir wären schon viel 
weiter, wenn auf der Gegenseite so viel Mur zu 
offenem Schuldbekenntnis aufgebracht würde wie auf 
Arbeiterseite. Man siehr die Splitter im Auge des 
Boergmannes. aber nicht die Balken in den Augen 
einer Betriebsleitung und eines Grubenbesißers. Man 
weiß auch oder will wonigstens davon wissen, daß die 
Splitter in den Augen der Bergleute zum größten 
Teil von den allgemeinen menschlichen Schwächen. wie 
Gewöhnung an die Gefahden und unzulänglichem Er 
fassen der Gejahrenguellen, jowie von der perma— 
nenten Steigerung der Arbeitsintensität (Antrei— 
berei) verursacht werden. Ist schon jemals einen 
Bergmann soviel „Heil“ widerfahren, daß ihm am 
Monatsschluß gesagt wurde: „Du hast genug ge— 
arbeitet und hast dein Letztes hergegeben.“ Noch nie 
mals — im Gegenteil, es heißt immer und immer 
wieder: „Du mußt noch mehr leisten.“ Daß man an 
einer Leistungsschraube nicht dauernd nachh vorwärts 
drehen kann, dürfte der Krieg allen Völkern — nicht 
nuletzt cuch Frankreich — gelehrt haben. Wir kennen 
war den Ausdruck. dakß man nich: Rerabau alicit 
Seite 8. 
betreiben könne um Unfälle zu vermeiden, wissen 
aber auch, daß der Bergmann nicht allein arbeitet, 
um Kohlen und wieder Kohlen zu fördern, sondern 
um den Unterhalt für sich und die Seinen verdienen 
zu können. Nicht gegen die Arbeit als solche sträubt 
sich der Bergmann, sondern gegen die geringe Be— 
wertung derselben. Was in der Hinsicht durch den 
oerzeitigen Arbeitgeber im Bergbau an der Saar 
gesündigt wird, haben wir noch bei jeder Lohnbewe— 
gung beleuchtet. Entferne man also zunächst den 
Balken aus dem eigenen Auge, dann werden auch 
die Splitter aus den Augen der Bergleute schwinden. 
Ein Außenstehender wird diese Einwendungen nicht 
ganz verstehen können, weil er die Druckmittel des 
Arbeitgebers nicht kennt und auch die Lage des Berg— 
mannes sowie sein Pflichtbewußtsein der Familie 
gegenüber nicht zur Abwägung stellen kann. Das 
Lohnverhältnis im Bergbau wirkt sich in Zeiten 
niedergehender Konjunktur als ungeheurer Druck 
aus. Die Sorge um die Existenz wird zum obersten 
Gesetz und zwingt den Bergmann, Gesundheit und 
nicht selten das Leben aufs Spiel zu setzen. Würden 
die Gedinge so bemessen, daß ein ausreichender Lohn 
unter genügender Wahrung aller bergpolizeilichen 
Vorschriften garantiert wäre, dann wäre manche 
Hefahrenquelle verstopft. Jedoch wir sehen, daß es 
auch in anderen Bergbau treibenden Ländern noch 
nicht gelungen ist. das Antreibesystem zu überwinden. 
Immerhin kann die Lohnpolitik im deurschen Berg⸗ 
bau günstiger beeinflußt werden, weil die Gewerk— 
schaften dortselbst über die Regierung dem Unter— 
nehmer zu Leibe rücken können, während uns im 
Saargebiet eine mit starken sozialen Vollmachten aus— 
gestattere Regierung fehlt. Wir müssen daher nach 
wie vor unser Hauptgewicht darauf legen, unsere 
Gewerlkschaftsbewegung stark zu erhalten, dam't bei 
den unmittelbaren Verhandlungen mit dem Arbeit⸗ 
geber die Vertreter der Berglente die notwendige 
Machtposition besitzen. Rur so wird es möglich sein, 
die Klagen über Grubensicherheit nachgemach zum 
Verstummen zu bringen S—5. 
Gesetz und Necht 
Erhkhung der Versicherungsgrenze und des Grund⸗ 
lohnes in der Krankenversicherung 
Schon seit Jahr und Tag führt der Gewerkvperein 
einen zähen Kampf um ausreichende Bemessung der 
Leistungen in den einzelnen Zweigen der Sogial— 
versicherung. Dutzende von Anträgen diesbezüglicher 
Art wurden sowohl von den Gewerkschaften wie auch 
vom Landesrat der Regierungskommission unter— 
breitet. Auch dem Völkerbundsrat wurde in Form 
von Denkschriften die unzulängliche Leistungsgestal⸗ 
rtung nachgewiesen und von ihm die Abstellung der 
unhalrtbaren Zuitände verlangt, die die Bezieher von 
Krankengeld oder irgend einer Sozialrente zu einem 
wahren Hungerdasein verurteilen. Alle diese Schritte 
blieben erfolglos; erfolglos, weil das Saargebiet eben 
als Reparationsgebiet gewertet wird. Nunmehr 
scheint man den Wünschen der Gewerkschaften etwas 
geneigter zu sein. Am 7. Juni kam ein Erlaß des 
Herrn Minister Koßmann — dem jetzt die Sozial— 
abteilung unterstellt ist — heraus, welcher die Ver— 
sicherungsgrenze und die Grundlohnbeträge in der 
Krankenversicherung heraufsetzt. Die Ver— 
dicherungsgrenze wird durch den angezogenen 
Erlaß von 12000 auf 19 200 Fr, die Mußgrenze 
zur Festseßzung des Grundlohnes von 12 
auf 25 Ir. und die Kanngrenze zur Fest— 
fetzung des Grundlohnees von 20 auf 35 Fr. 
rhöht. Scheinbar ist eine nicht unerhebliche Herauf— 
setzung der maßgebenden Sätze erfolgt. Aber auch nur 
scheinbar; denn die Sätze, die nunmehr in der Kran— 
benrorficherung gelten, mußten schon vor mehr als 
Jahresirist in Geltung sein und mußten sie jetzt ent— 
sprechend der Frankenentwertung heraufgesetzt wer— 
den. Jedoch wollen wir nicht verkennen, daß immer— 
hin der Anjang gemacht ist mit einer Anpassung der 
Veistungen der Sozialversicherung an die vorliegen— 
den Notwendigkeiten. Gegenüber dem Verhalten der 
früheren Sozialabteilung, die zum Machtbereich des 
oewrejsenen Präsidenten Rault gehörte und dem ver— 
storbenen Berghauptmann Vaudeville unterstand, ist 
doch ein wesentlicher Fortschritt zum Besseren zu ver— 
zeichnen. Wir wollen hoffen, daß die Leitungz-— 
oerhöhung in den übrigen Zweigen der Sozialner— 
sicherung — Invaliden- und Hinterbliebenenversiche— 
rung, Unfallversicherung, Knappjchaftsversicherung — 
bald nachfolgt. Es bedarf keiner weiteren Wotte 
mehr. daß insbesondere die Leistungsgestaltung in der 
Unsallversicherung geradezu erbärmlich ist. Der neue 
veiter der Sozialäbteilung, Herr Dr. Thissen, 
weiß, wie die Leistungen in den einzelnen Versiche— 
rungszweigen des Reiches gestaltet sind und kann so 
aus eigener Kenntnis der Dinge beurteilen, wie un— 
geheuer weit die Leistungsgestaltung der oben ge— 
nannten Zweige der saarländischen Sozialversiche— 
rung hinter den Leistungen der Sozialversicherung 
des Reiches zurückbleiben. Von ihm erwarten wir, 
daß er, sich mit aller Kraft für eine auskeichende Lei— 
tunasbemesuncg einletzt und im engiten Einperneß
	        
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